Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

DEU T S C H E E I NH E I T Recht auf Vergessen?

0 views
Skip to first unread message

rocket

unread,
Nov 16, 2008, 5:30:12 PM11/16/08
to
Auf den ersten Blick schien der Brief
harmlos zu sein, doch er zeigte
Fritz Schaarschmidt, dass die Vergangenheit
noch nicht vergangen ist. Der
„sehr geehrte Herr Schaarschmidt“,
schrieb der Anwalt, solle seinen Mandanten
auf einer Internet-Seite nicht mehr öffentlich
nennen und ihn dort fortan weder
als „Genosse“ noch als „Schulinspektor“
bezeichnen. Nach Unterzeichnung einer
beiliegenden Unterlassungserklärung
drohten bei Verstoß 10 000
Euro Strafe, eine Zahlung von 1084
Euro Abmahnungsgebühren sei binnen
einer Woche fällig.
Schaarschmidt war so erschrocken,
dass er umgehend den Namen
des einstigen SED-Funktionärs
von seiner Web-Seite ddr-ausreise.
de tilgte. Inzwischen hat er sich
ein wenig beruhigt. Der 66-jährige
Elektromeister sitzt im Garten
seines Hauses in Oberbayern und
blättert in Aktenordnern. „Dieser
Streit“, sagt er, „hat mir viel Kraft
und Zeit geraubt.“
Die Jahre zwischen 1986 und
1989 waren für seine Familie, die
damals in Dresden lebte und gemeinsam
einen Ausreiseantrag gestellt
hatte, zur Leidenszeit geworden. Die
Tochter durfte kein Abitur machen, den
Handwerksbetrieb musste er verkaufen.
Der SED-Funktionär, den er nicht mehr
nennen soll, habe dabei als Stadtschulinspektor
eine unrühmliche Rolle gespielt,
sagt Schaarschmidt. Seine Frau sei unter
dem Druck nach und nach zerbrochen. Am
Ende habe sie sich in Dresden vor den Zug
geworfen.
Lange hat er über diese Zeit geschwiegen,
doch zwei Jahrzehnte danach wollte
er für Klarheit in eigener Sache sorgen:
„Ich muss endlich mit der Vergangenheit
aufräumen.“ Schaarschmidt begann das
Erlebte niederzuschreiben, recherchierte
in alten Akten und hoffte, mit der Web-Seite
Menschen mit ähnlichem Schicksal kennenzulernen.
Und in der Tat hat er eine
Reihe neuer Bekanntschaften gemacht: mit
Richtern und Anwälten. Der nächste Prozesstermin
beim Oberlandesgericht München
steht kurz vor Weihnachten an.
So wie dem Mann aus Oberbayern geht
es inzwischen vielen, die sich mit dem
DDR-Unrecht beschäftigen. Im ganzen
Land sehen sich Buchautoren, Wissenschaftler,
Zeitungsredakteure und Ausstellungsmacher
einem zunehmenden juristischen
Druck ausgesetzt. Er könnte die Aufarbeitung
nachhaltig beeinträchtigen, die
der Einigungsvertrag 1990 noch ausdrücklich
forderte. Der Berliner Medienrechtler
Johannes Weberling befürchtet weitreichende
Konsequenzen: „Wenn eine personenbezogene
Aufarbeitung, ein Befassen
mit den konkreten Tätern nicht mehr möglich
ist, dann ist die Aufarbeitung schlichtweg
tot. Das widerspricht dem erklärten
Willen des Parlaments.“
Klagen gab es seit Beginn der Aktenöffnung
gegen das Benennen von Helfern des
SED-Regimes. Zumeist waren es Spitzel,
die ihre Taten bestritten. Doch nun hat die
Klagewelle eine andere Qualität. Es ziehen
Menschen vor Gericht, die ihre Verstrickungen
meist gar nicht bestreiten, aber
nach Ruhe verlangen. Sie fordern ein
Recht auf Vergessen, auf einen Schlussstrich
unter die eigene Geschichte.
Selbst die wichtigste Einrichtung zur
DDR-Aufarbeitung, die Berliner Birthler-
Behörde, muss sich mit dem Thema befassen.
In diesen Tagen wird sie sich in einem
neuen Hauptsacheverfahren vor dem
Hamburger Landgericht gegen ehemalige
Stasi-Mitarbeiter zur Wehr setzen.
Ein IM-Ehepaar, „Petra“ und „Bob“,
verlangt, dass seine Klarnamen aus
den Fußnoten eines wissenschaftlichen
Buches der Bundesbehörde
gestrichen werden.
In Halle prozessieren ehemalige
Stasi-Vernehmer gegen ihre Erwähnung
in der Dauerausstellung der
einstigen Stasi-Untersuchungshaftanstalt
Roter Ochse. Original-Verhörzimmer
können dort besichtigt
werden, Namen und Bilder der Täter
gehören dazu. In München läuft
ein Prozess an, weil der Umweltwissenschaftler
Joachim Heinrich
die Geschichte der Verfolgung seiner
Erfurter Umweltgruppe im Internet
ausführlich dokumentiert hat
– inklusive aller Klarnamen von
Stasi-Zuträgern. Ein IM, der seine
Spitzelei nicht bestreitet, klagt gegen
die Namensnennung auf der
Web-Seite stasi-in-erfurt.de. Dabei
gibt es elf Bände Berichte,
noch im November 1989 quittiert
IMB „Schubert“ der Stasi 600
Mark Spitzellohn.
Die Richter bekommen damit
eine komplizierte Materie vorgelegt.
Bisher galt das Stasi-Unterlagen-
Gesetz, das die öffentliche
Nennung der Täternamen ausdrücklich
erlaubt. Die Bundesbeauftragte
für Stasi-Unterlagen
Marianne Birthler und ihre
Behörde sind dafür explizit vom
Gesetzgeber beauftragt worden.
„Wir haben seit unserer Gründung
436 764 Auskünfte über
Klarnamen erteilt. Es hat weder
eine Hexenjagd noch Selbstjustiz
gegeben“, sagt Birthler. Herzstück
des Gesetzes sei das Recht
der Öffentlichkeit auf Aufklärung
bei gleichzeitigem Schutz der Persönlichkeitsrechte.
„Die Information,
wer wen verraten hat, ist
vom Persönlichkeitsrecht jedoch
nicht geschützt.“ Der Paragraf 32
des Stasi-Unterlagen-Gesetzes ist
eindeutig: „Informationen über
Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes
werden zur Verfügung
gestellt.“
Doch inzwischen gibt es Gerichtsurteile
wie jenes des Landgerichts
Berlin, das der „Super-
Illu“ jetzt verboten hat, den
Klarnamen eines Stasi-Spitzels zu
nennen. Das Landgericht begründete
sein Verbot einer „identifizierbaren
Berichterstattung“ damit,
„dass die ihm zur Last gelegten
IM-Vorwürfe schon zwanzig
Jahre zurückliegen“ und deswegen
sein „Persönlichkeitsrecht“
auch „unter Resozialisierungsaspekten“
Vorrang habe.
Der Verlag will die Auseinandersetzung
zwar in der nächsthöheren
Instanz fortsetzen, doch
andere Zeitungen gaben schon
freiwillig auf und verzichteten seit
dem Urteil auf weitere Berichterstattung
über den Fall. Dem ARD-Fernsehmagazin
„Kontraste“, das lediglich über diesen
Rechtsstreit informierte, wurde vor wenigen
Wochen per einstweiliger Verfügung
die Namensnennung ebenfalls untersagt.
Der wachsende juristische Druck zeigt
bereits Folgen. Der renommierte Propyläen
Verlag gab im September ein neues
Buch über „Die Fluchttunnel von Berlin“
heraus. Doch die Namen der meisten Täter
wurden anonymisiert, selbst solcher, die
nachweislich auf Fluchthelfer geschossen
und Fluchtwillige verfolgt hatten. Dabei
hatte niemand geklagt. Auf der Buchmesse
in Frankfurt am Main gaben Verlagsmitarbeiter
den vorauseilenden Gehorsam
etwas beschämt zu. Man habe aus „überzogener
Vorsicht“ auf die Namen verzichtet,
so groß war die Furcht, möglicherweise
eine ganze Buchauflage einstampfen zu
müssen.
Christian Seeger, der Programmleiter
von Propyläen, sieht eine Gefahr für die
ganze Branche: „Verlage, Presse, Funk und
Fernsehen werden mit Unterlassungserklärungen,
einstweiligen Verfügungen,
Klageandrohungen und damit verbundenen
hohen Kosten eingeschüchtert.“ Die
im Grundgesetz verankerte Meinungsund
Informationsfreiheit werde
„unter fragwürdiger Berufung auf
das Persönlichkeitsrecht immer
weiter eingeschränkt“. Wenn
aber nicht einmal mehr die für
tausendfaches Unrecht verantwortlichen
Stasi-Täter genannt
werden dürften, müsse sich niemand
darüber wundern, „dass
Schüler heute glauben, die DDR
sei ein demokratischer Staat gewesen“.
Viele Autoren weichen bereits
auf Kürzel aus. Mit Bezeichnungen
wie „Oberst X.“ und „Major
Y.“, mit namenlosen Mauerschützen,
unbekannten Spitzeln und
Zuträgern der Staatsmacht und
anonymen Funktionären verkommt
die DDR zum menschenleeren
Gespensterstaat. Wo die
Namen verschwinden, gibt es am
Ende keine Verantwortlichen
mehr.
Betroffen ist nicht nur die Aufarbeitung
der DDR-Geschichte.
Beim Göttinger Wissenschaftsverlag
Vandenhoeck & Ruprecht
ist das Buch „Bundesbürger im
Dienst der DDR-Spionage“ von
Georg Herbstritt derzeit nur noch
mit geschwärzten Stellen erhältlich.
Auf Seite 63 etwa stand in
der Fußnote der Klarname eines
IM-Ehepaares. Die beiden haben
Klage eingereicht. Herbstritt ist
wissenschaftlicher Mitarbeiter der
Birthler-Behörde, die vor wenigen
Tagen bei der Zivilkammer
24 des Hamburger Landgerichts
umfangreiche Schriftsätze einreichen
musste, um zu belegen, dass
es sich um die Aussagen und Ergebnisse
einer wissenschaftlichen
Studie handelt.
Jochen Staadt vom Forschungsverbund
SED-Staat an der Freien
Universität Berlin befürchtet,
„dass über das Persönlichkeitsrecht
die grundgesetzlich garantierte
Wissenschaftsfreiheit ausgehebelt
wird“. Staadt publiziert seit
Jahren über DDR-Geschichte:
„Historische Forschung kann
ohne Namensnennung nicht stattfinden.
Denn es waren nicht Strukturen, sondern
Menschen, die im Zusammenspiel ein System
wie die DDR ermöglichten.“
In der Viadrina-Universität in Frankfurt/
Oder gibt es am Lehrstuhl für Öffentliches
Recht mittlerweile einen Arbeitskreis,
der die Entwicklung verfolgt. Der
wissenschaftliche Mitarbeiter Thomas Starke
hat untersucht, ob die Namensnennung
rechtlich zulässig ist. Er kommt zu dem Ergebnis,
dass die Zusammenarbeit mit dem
Ministerium für Staatssicherheit „nicht
auch noch durch einen rechtsstaatlichen
Schutz der Anonymität honoriert werden
darf, sondern zulässiger Gegenstand öffentlichen
Interesses und letztlich auch
öffentlicher Kritik sein können muss“.
Weder Stasi-Leute noch sonstige Funktionäre
könnten sich auf das sogenannte
Lebach-Urteil von 1973 beziehen, wie es
etwa das Berliner Landgericht gegenüber
der „Super-Illu“ getan habe. Das Urteil
untersagte die Namensnennung eines
Mittäters der Raubmörder, die vier Jahre
zuvor ein Munitionsdepot der Bundeswehr
im saarländischen Lebach überfallen
hatten. Dabei ging es um die Resozialisierung
des Straftäters, der kurz vor
der Haftentlassung stand. „Diese Konstellation
trifft bei den Personen, die
jetzt klagen, überhaupt nicht zu“, sagt
Starke. Wer für die Stasi gearbeitet habe
oder eine tragende Funktionärsrolle besaß,
sei deswegen nicht als Straftäter verurteilt
worden.
„Nach der ständigen Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts müssen
wahre Tatsachenbehauptungen vom Betroffenen
grundsätzlich hingenommen werden,
auch wenn sie für ihn nachteilig sind“,
meint Starke. Doch oft ist die Justiz überfordert,
wenn über die Aufarbeitung der
Vergangenheit verhandelt wird.
So hat auch das Urteil zur Ausstellung
des früheren Zwickauer Pfarrers Edmund
Käbisch Anfang des Jahres nicht wirklich
weitergeholfen, sondern eher Unsicherheit
hinterlassen. Käbisch hatte gemeinsam
mit Schülern nach der Klage
eines IM Teile einer Ausstellung zum Thema
Stasi und Kirche schwärzen müssen
(DER SPIEGEL 15/2008). Später hob das
Landgericht Zwickau die Verfügung zugunsten
der Ausstellung zwar auf, begründete
es jedoch lediglich mit formalen
Argumenten.
Der Fall war damit ohne inhaltliche Befassung
vom Richtertisch. „Wenn aber die
Grundsatzfrage nach der Zulässigkeit der
namentlichen Identifizierung nicht beantwortet
wird“, warnt Starke, „schafft das
ein Vakuum der Unsicherheit, das der Vergangenheitsbewältigung
abträglich ist.“
Käbisch erhielt einen Monat nach dem
Urteil vom Anwalt des IM eine neue Unterlassungserklärung,
zukünftig nicht mehr
Deck- und Klarnamen zu nennen. Er sollte
binnen drei Tagen unterschreiben, für
den Brief des Anwalts 775,64 Euro zahlen
und für jede Zuwiderhandlung 5000 Euro.
Unterschrieben hat Käbisch nicht. Aber
die Drohung bleibt im Raum: „Es schwebt
deshalb weiter über mir – als Damoklesschwert.“
Einige Schüler, die in Sachsen mit Pfarrer
Käbisch die Ausstellung zusammenstellten,
sind inzwischen eingeschüchtert.
Einer sagt: „Wir haben doch keine Lügen
verbreitet, wir wollten zeigen, wie damals
alles funktioniert hat. Es darf nicht sein,
dass man dabei dauernd Angst haben muss,
gleich vor Gericht gezerrt zu werden.“
Auch Käbisch drängt auf Klarheit:
„Menschen haben doch Namen und Gesichter,
sie tragen Verantwortung für ihr
Handeln. Es gehört zur historischen Aufrichtigkeit
dazu, keine Anonymisierungen
vorzunehmen. Gerichtsurteile dürfen Menschen
nicht den Mut nehmen, sich mit diesen
Dingen zu befassen.“
Trotz aller Behinderungen will auch
Fritz Schaarschmidt endlich wissen, was
mit seiner Familie damals in Dresden passiert
ist. „Gibt es denn ein Recht auf Vergessen?“,
fragt er.
Für ihn ist der anstehende Gerichtsprozess
im doppelten Sinne eine Begegnung
mit der Vergangenheit. Denn der Sohn jenes
Schulinspektors, der seiner Tochter das
Abitur verweigerte, ist heute der Rechtsanwalt,
der nicht will, dass der Name seines
Vaters genannt wird.
Der Anwalt sitzt im Nadelstreifenanzug
mit modischer Brille hinter dem Schreibtisch
seiner frisch eingerichteten Kanzlei
in der Nähe von Cottbus. Es ist ihm sichtlich
unangenehm, darüber zu sprechen, er
nestelt an seinem Anzug herum. Sein Vater,
sagt er, sei doch nur der Bote gewesen,
„die Beschlüsse haben andere gefällt“. Er
dürfe deshalb heute nicht an den Pranger
gestellt werden, weil er sonst das Opfer
maßloser Übertreibung werden könne.
Nach einem klärenden Gespräch zwischen
seinem Vater und Schaarschmidt
sieht es nicht aus. Der Marsch durch die Instanzen
der Justiz geht also weiter. Und
womöglich nimmt der Fall ein erstaunliches
Ende. Vor Gericht könnten sich
Schaarschmidt und der frühere Schulinspektor,
der eigentlich anonym bleiben
will, in der Hauptverhandlung wiedersehen.
Spätestens dann wird er den Fragen
zu seiner Verantwortung nicht mehr ausweichen
können. Peter Wensierski

Deutschland
40 d e r s p i e g e l 4 7 / 2 0 0 8
Aufklärer Käbisch, Ausstellungstafel: Schüler eingeschüchtert
SVEN DÖRING / VISUM
Stasi-Karteikarten: Prozesse im ganzen Land
ANDREAS

0 new messages