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Vaterschaftstest verbieten?

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Erich Pfennig

unread,
Jan 3, 2005, 10:15:14 AM1/3/05
to
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will heimliche
Vaterschaftstest verbieten lassen. Bestraft werden sollen demnach
Männer, die ohne schriftliche Einwilligung der betroffenen Frauen
genetische Spuren testen lassen. Auch Labors, die eine solche Untersuchung
vornehmen, sollen mit Strafe bedroht werden. Zypries will das Verbot
heimlicher Vaterschaftstests als Teil des geplanten Gendiagnostikgesetzes
regeln.
Umfragen hatten ergeben, daß ein Großteil der Männer bei Zweifel an der
Vaterschaft auch ohne Wissen der Mutter einen heimlichen Vaterschaftstest
machen lassen würden. 93 Prozent der Befragten würden das Kind nicht
mehr akzeptieren, sollte sich herausstellen, daß sie nicht der Erzeuger
sind.

http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9EACD163751D4CFD/Doc~E8EFF4AE776304
F9C9FA639A82FFF18D5~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Ich halte es für angebracht, daß Männer, die als Väter angegeben werden,
im Zweifelsfall in einem Vaterschaftstest feststellen lassen, ob sie
zahlen müssen. Ich kann mir vorstellen, daß eine Mutter eine
schriftliche Einwilligung zu einem Test nicht in jedem Fall geben wird.
Sollte ein solcher Test in Deutschland verboten werden, gibt es immer noch
den Weg über die Grenze.

Erich
--
Erich Pfennig
http://www.alternativ.net/homes/pfennig#erich

Markus Ritter

unread,
Jan 3, 2005, 10:28:29 AM1/3/05
to
Erich Pfennig schrieb:

> Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will heimliche
> Vaterschaftstest verbieten lassen.

das wichtige Stichwort ist "heimlich"

Unabhängig von der Einwilligung der Mutter kann ein Mann die Vaterschaft
anfechten, was schliesslich in einer Abstammungsgutachten mündet, das
auf den gleichen Verfahren fusst wie das "heimliche".


> Ich halte es für angebracht, daß Männer, die als Väter angegeben werden,
> im Zweifelsfall in einem Vaterschaftstest feststellen lassen, ob sie
> zahlen müssen.

Das können sie auch.


> Ich kann mir vorstellen, daß eine Mutter eine
> schriftliche Einwilligung zu einem Test nicht in jedem Fall geben wird.

Zur gerichtlichen Feststellung muss sie das auch nicht.


Das einzige, was Männern momentan noch verwehrt ist, ist die aktive
Feststellung der Vaterschaft. Wenn also eine Frau mit einem Mann, mit
dem sie nicht verheiratet ist, ein Kind zeugt, dann hat der Mann keine
Chance, sich als Vater feststellen zu lassen, wenn die Frau das nicht will.

Markus

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 10:35:40 AM1/3/05
to
Markus Ritter schrieb:

>
> Das einzige, was Männern momentan noch verwehrt ist, ist die aktive
> Feststellung der Vaterschaft. Wenn also eine Frau mit einem Mann, mit
> dem sie nicht verheiratet ist, ein Kind zeugt, dann hat der Mann keine
> Chance, sich als Vater feststellen zu lassen, wenn die Frau das nicht will.
>

Die frage stellt sich, aber wenn das Kind doch von ihm ist (vom Ehemann),
aber die Frau schläft trotzdem mit einem anderen? Was hat der Mann dann
von dem Test, wenn seine Frau doch fremd geht?

Wer seiner Frau _so_ mißtraut, der sollte gleich scheidenlassen, oder
besser nicht heiraten!

--
For mail use first name . last name (at) qmunich . de

Ralf Schulz

unread,
Jan 3, 2005, 11:40:18 AM1/3/05
to
Am Mon, 03 Jan 2005 16:15:14 +0100 schrieb Erich Pfennig:

> Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will heimliche
> Vaterschaftstest verbieten lassen.

Wie wäre es, wenn endlich das Unterjubeln eines Kuckkuckskindes durch die
Frau nicht mehr als "Huch, Tschuldigung, kann ja mal passieren" abgetan
wird, sondern als das was es ist, nämlich wiederlicher Betrug.

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 11:46:58 AM1/3/05
to
Ralf Schulz schrieb:

Tja, wenn "deine Frauen" es notwendig haben! Schonmal überlegt warum sie
zu einem Anderem gehen?

Andre Koch

unread,
Jan 3, 2005, 12:15:28 PM1/3/05
to
Am Mon, 03 Jan 2005 16:15:14 +0100 hat Erich Pfennig
<er...@alternativ.net> geschrieben:

> Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will heimliche
> Vaterschaftstest verbieten lassen. Bestraft werden sollen demnach
> Männer, die ohne schriftliche Einwilligung der betroffenen Frauen
> genetische Spuren testen lassen. Auch Labors, die eine solche

> Untersuchung vornehmen, sollen mit Strafe bedroht werden. [...]

Kleine Anekdote:
An meiner Schule hat ein Biologielehrer zum Thema Genetik / Vererbung
seinen Schülern einmal aufgetragen, ihre Eltern nach deren Blutgruppen zu
fragen. Im Unterricht wurden dann von einigen zufällig ausgewählten
Klassenkameraden die Ergebnisse der Recherche abgefragt, und dann
bestimmt, welche Blutgruppen für die Kinder jeweils in Frage kamen. Die
Richtigkeit der Ergebnisse wurde anhand einer Blutgruppenbestimmung
überprüft.
Das Ende vom Lied: bei einer Schülerin stimmte deren Blutgruppe nicht mit
den in Frage kommenden Ergebnissen überein, die durch Kombination der
elterlichen Blutgruppen möglich waren. Es war also bewiesen, dass das
Mädchen nicht das Produkt ihrer Eltern war. Die Mutter war fremdgegangen.
Scheidung --> Klage gegen die Schule seitens der Mutter --> gerichtliches
Verbot, Bluttests an Schulen durchzuführen.

Das läuft im Prinzip auf das gleiche Problem hinaus: man will verhindern,
dass Kinder und Eltern in derartige Lebenskrisen gestürzt werden.
Gut finde ich das trotzdem nicht. Es zeigt im Prinzip nur, wie
scheinheilig unsere Gesellschaft doch ist. Lieber mit einer Lüge leben und
glücklich werden, als unter der Wahrheit leiden.
Seelische Schäden hin oder her, IMHO kann sowas nicht angehen. Das Kind
glaubt jahrelang, in einer "normalen" Familie aufzuwachsen, mit seinen
biologischen Eltern, und ist eigentlich nur Teil einer großen, gut
inszenierten Lüge.
Gerade im Interesse der Kinder sollten solche Vaterschaftstest keinesfalls
verboten werden, auch dann nicht, wenn sie geheim durchgeführt werden.
Wer so wenig Vertrauen zu seinem Partner / seiner Partnerin hat, dass er
meint, die Vaterschaft am Kind anzweifeln zu müssen, der lebt sowieso
nicht in einer gesunden Beziehung. Und das wiederum kann für keinen der
Beteiligten gut sein. Weder für Eltern, noch für Kind(er).

--
Linux - because rebooting is 4 adding hardware!

Oliver Biber

unread,
Jan 3, 2005, 12:23:50 PM1/3/05
to
Ralf Schulz schrieb:

> Wie wäre es, wenn endlich das Unterjubeln eines Kuckkuckskindes durch die
> Frau nicht mehr als "Huch, Tschuldigung, kann ja mal passieren" abgetan
> wird, sondern als das was es ist, nämlich wiederlicher Betrug.

Schon mal § 169 StGB gelesen?

Gruß, Olli

--
Wichtig ist nicht, ob man gewinnt,
sondern, daß man gewinnt.
(H. Schneider)

Ralf Schulz

unread,
Jan 3, 2005, 12:29:34 PM1/3/05
to
Am Mon, 03 Jan 2005 17:46:58 +0100 schrieb Matthias Kern:

> Tja, wenn "deine Frauen" es notwendig haben! Schonmal überlegt warum sie
> zu einem Anderem gehen?

Ich denke, es gibt auch Fälle, in denen die gelangweilte Hausfrau und
Mutter auch ohne fehlende sexuelle Leistung des Mannes noch nebenbei
Abenteuer sucht. Und nebenbei bemerkt, es sind nicht immer die Männer
schuld, vielleicht solltes Du mal darüber nachdenken. Und wie auch immer,
wenn die Frau auwärts poppen geht und mit dem daraus resultierenden
Produkt daniederkommt, hat sie immernoch die Möglchkeit, dem manne es zu
beichten. Dem manne das kuckukskind unterjubeln ist und bleibt Betrug,
eghal wie Du es drehst und wendest.

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 12:26:49 PM1/3/05
to
Andre Koch schrieb:

> Gerade im Interesse der Kinder sollten solche Vaterschaftstest keinesfalls
> verboten werden, auch dann nicht, wenn sie geheim durchgeführt werden.

Warum "gerade im Interesse der Kinder", was haben die denn für ein
Interesse daran? Wer der Samenspritzer ist? Das kann einem doch sowas von
egal sein (man kann es eh nicht ändern).

Ralf Schulz

unread,
Jan 3, 2005, 12:31:52 PM1/3/05
to
Am Mon, 03 Jan 2005 18:23:50 +0100 schrieb Oliver Biber:

> Ralf Schulz schrieb:
>
>> Wie wäre es, wenn endlich das Unterjubeln eines Kuckkuckskindes durch die
>> Frau nicht mehr als "Huch, Tschuldigung, kann ja mal passieren" abgetan
>> wird, sondern als das was es ist, nämlich wiederlicher Betrug.
>
> Schon mal § 169 StGB gelesen?

Aha, kannte ich nicht. Aber gibt es irgendwo einen dokumentierten Fall, wo
eine Frau deswegen belangt wurde?

Ralf Schulz

unread,
Jan 3, 2005, 12:33:31 PM1/3/05
to
Am Mon, 03 Jan 2005 18:26:49 +0100 schrieb Matthias Kern:

> Andre Koch schrieb:
>
>> Gerade im Interesse der Kinder sollten solche Vaterschaftstest keinesfalls
>> verboten werden, auch dann nicht, wenn sie geheim durchgeführt werden.
>
> Warum "gerade im Interesse der Kinder", was haben die denn für ein
> Interesse daran? Wer der Samenspritzer ist? Das kann einem doch sowas von
> egal sein (man kann es eh nicht ändern).

Meine frau weiß es nicht und sagt, es sei ein komisches Gefühl. Man klann
es wohl nicht nachvollziehen, wenn man nicht selber betroffen ist.

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 12:31:23 PM1/3/05
to
Ralf Schulz schrieb:

> Am Mon, 03 Jan 2005 17:46:58 +0100 schrieb Matthias Kern:
>
>> Tja, wenn "deine Frauen" es notwendig haben! Schonmal überlegt warum sie
>> zu einem Anderem gehen?
>
> Ich denke, es gibt auch Fälle, in denen die gelangweilte Hausfrau und
> Mutter auch ohne fehlende sexuelle Leistung des Mannes noch nebenbei
> Abenteuer sucht. Und nebenbei bemerkt, es sind nicht immer die Männer
> schuld, vielleicht solltes Du mal darüber nachdenken.

Generell ist _niemand_ schuld! Du solltest mal deine mittelalterliche
Einstellung überprüfen an der Realität.

> Und wie auch immer,
> wenn die Frau auwärts poppen geht und mit dem daraus resultierenden
> Produkt daniederkommt, hat sie immernoch die Möglchkeit, dem manne es zu
> beichten. Dem manne das kuckukskind unterjubeln ist und bleibt Betrug,
> eghal wie Du es drehst und wendest.

Ja und? Muss oder beichtet der Mann etwas? Nur weil _er_ eben keinen
runden Bauch bekommen kann, darf er wohl ungeschoren rumbumbsen?

Ralf Schulz

unread,
Jan 3, 2005, 12:34:52 PM1/3/05
to
Am Mon, 03 Jan 2005 18:15:28 +0100 schrieb Andre Koch:

> Das läuft im Prinzip auf das gleiche Problem hinaus: man will verhindern,
> dass Kinder und Eltern in derartige Lebenskrisen gestürzt werden.

Aber wer ist den Urheber der "Krise" In jedem Falle die fremdgehende und
lügende Frau.

Harald M.

unread,
Jan 3, 2005, 12:36:34 PM1/3/05
to
Erich Pfennig wrote:

Richtig. Hier hat die Ministerin wohl etwas zu verbergen- oder warum
dieser Eifer in einer solchen Sache?
Vertrauen ist aber dennoch in einer Beziehung die Hauptsache!


--

--
www.plaetzchenwolf.de
***Client Trust NT4.0 uk***
--

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 12:34:41 PM1/3/05
to
Oliver Biber schrieb:

> § 169 StGB

Was hat jetzt das damit zu tun? Das betrifft ja angaben gegenüber
Behörden. Z.b. wäre das anzugeben man habe ein Kind, welches man in
Wirklichkeit nicht hat. Das liegt hier wohl nicht vor, oder?

Ralf Schulz

unread,
Jan 3, 2005, 12:38:11 PM1/3/05
to
Am Mon, 03 Jan 2005 18:31:23 +0100 schrieb Matthias Kern:

> Generell ist _niemand_ schuld! Du solltest mal deine mittelalterliche
> Einstellung überprüfen an der Realität.

Ich meine? Weißt Du überhaupt noch was Du schreibst? Fakt ist, wenn die
Frau rumpoppt, kann sie nicht irgendeinem das Kind unterjubeln. dann muiß
sie auf der Behörde eben sagen, sie weiß es nicht.



>> Und wie auch immer,
>> wenn die Frau auwärts poppen geht und mit dem daraus resultierenden
>> Produkt daniederkommt, hat sie immernoch die Möglchkeit, dem manne es zu
>> beichten. Dem manne das kuckukskind unterjubeln ist und bleibt Betrug,
>> eghal wie Du es drehst und wendest.
>
> Ja und? Muss oder beichtet der Mann etwas? Nur weil _er_ eben keinen
> runden Bauch bekommen kann, darf er wohl ungeschoren rumbumbsen?

Ich finde, 18 jahre als Zahlmeister verurteilt zu werden ist schon ein test
wert, denn darum geht es letztendlich. Wenn Frau sich anbumsen läßt und
nicht weiß von wem, muß sie halt die Konsequenzen daraus zuiehen und auf
Alimente verzichten.

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 12:36:18 PM1/3/05
to
Ralf Schulz schrieb:

Ob du es glaubst oder nicht, ich bin ein Kind irgendwelcher Eltern! also
ist _jeder_ betroffen!

Ralf Schulz

unread,
Jan 3, 2005, 12:40:13 PM1/3/05
to
Am Mon, 03 Jan 2005 18:36:34 +0100 schrieb Harald M.:

> Richtig. Hier hat die Ministerin wohl etwas zu verbergen- oder warum
> dieser Eifer in einer solchen Sache?
> Vertrauen ist aber dennoch in einer Beziehung die Hauptsache!

Richtig, aber wenn ein begründeterVerdacht aufkommt, sollte man als
geprellter mann schon eine Möglichkeit haben, dem nachzugehen. man hat
schließlich nur 2 Jahre Zeit, den Kuckuck zu reklamieren.

Ralf Schulz

unread,
Jan 3, 2005, 12:40:58 PM1/3/05
to
Am Mon, 03 Jan 2005 18:36:18 +0100 schrieb Matthias Kern:

> Ob du es glaubst oder nicht, ich bin ein Kind irgendwelcher Eltern! also
> ist _jeder_ betroffen!

SO? ich weiß, wer meine Eltern sind. Und das nachweislich.

Erhard Sanio

unread,
Jan 3, 2005, 12:32:01 PM1/3/05
to
Ralf Schulz schrieb:

Das Unterschieben ist eine Straftat. Das war es schon seit langer Zeit
und das wird sich wohl auch nicht aendern.

Und ich sehe auch nicht, dass es abgetan wird. Andererseits finde ich
den Aktionismus der Justizministerin bloedsinnig. Damit wird eher
Schaden angerichtet als etwas Nuetzliches bewirkt.

Wenn Zypries etwas fuer die Buergerrechte tun will, soll sie Schily
erschiessen.

regards, es

--
Wenn ich tausend Zungen und tausend Muender haette, eine erzene Stimme,
koennte ich doch alle Erscheinungen von Bloedheit nicht anfuehren oder alle
Namen, unter denen Torheit auftritt, aufzaehlen (Erasmus von Rotterdam,1509)

Ralf Schulz

unread,
Jan 3, 2005, 12:48:22 PM1/3/05
to
Am Mon, 03 Jan 2005 18:32:01 +0100 schrieb Erhard Sanio:

> Das Unterschieben ist eine Straftat. Das war es schon seit langer Zeit
> und das wird sich wohl auch nicht aendern.

Gibt es diesbezüglich Urteile?



> Und ich sehe auch nicht, dass es abgetan wird. Andererseits finde ich
> den Aktionismus der Justizministerin bloedsinnig. Damit wird eher
> Schaden angerichtet als etwas Nuetzliches bewirkt.

Wäre ja nicht das erste Mal, dass in dieser Regierung Mist gebaut wird.

> Wenn Zypries etwas fuer die Buergerrechte tun will, soll sie Schily
> erschiessen.

Oder Clement oder Schmidt oder Schröder oder Fischer.......

Oliver Biber

unread,
Jan 3, 2005, 12:47:25 PM1/3/05
to
Matthias Kern schrieb:

> Oliver Biber schrieb:
>
>> § 169 StGB
>
> Was hat jetzt das damit zu tun? Das betrifft ja angaben gegenüber
> Behörden. Z.b. wäre das anzugeben man habe ein Kind, welches man in
> Wirklichkeit nicht hat. Das liegt hier wohl nicht vor, oder?

Nein, das liegt hier nicht vor und ist auch völlig irrelevant.
Entscheidend ist die erste Alternative: "Wer ein Kind unterschiebt ..."

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 12:49:12 PM1/3/05
to
Oliver Biber schrieb:

> Matthias Kern schrieb:
>
>> Oliver Biber schrieb:
>>
>>> § 169 StGB
>>
>> Was hat jetzt das damit zu tun? Das betrifft ja angaben gegenüber
>> Behörden. Z.b. wäre das anzugeben man habe ein Kind, welches man in
>> Wirklichkeit nicht hat. Das liegt hier wohl nicht vor, oder?
>
> Nein, das liegt hier nicht vor und ist auch völlig irrelevant.
> Entscheidend ist die erste Alternative: "Wer ein Kind unterschiebt ..."
>

Nene, lass dich mal von deinem Anwalte beraten! Du kannst in Gesetzen
nicht halbe Sätze lesen und den Rest ausser Betracht lassen.

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 12:47:37 PM1/3/05
to
Ralf Schulz schrieb:

> Am Mon, 03 Jan 2005 18:31:23 +0100 schrieb Matthias Kern:
>
>> Generell ist _niemand_ schuld! Du solltest mal deine mittelalterliche
>> Einstellung überprüfen an der Realität.
>
> Ich meine? Weißt Du überhaupt noch was Du schreibst?

Ja.

> Fakt ist, wenn die
> Frau rumpoppt, kann sie nicht irgendeinem das Kind unterjubeln. dann
> muiß sie auf der Behörde eben sagen, sie weiß es nicht.

Das ist _kein_ fakt. wenn ich entschieden habe mit einer frau zu leben,
dann lebe ich mit ihr, wenn ich ihr nicht mehr vertraue, dann ist es nicht
Zeit für einen Gentest der Kindergene, sondern dann ist es bereits Zeit
für eine Scheidung!


>
>>> Und wie auch immer,
>>> wenn die Frau auwärts poppen geht und mit dem daraus resultierenden
>>> Produkt daniederkommt, hat sie immernoch die Möglchkeit, dem manne es
>>> zu beichten. Dem manne das kuckukskind unterjubeln ist und bleibt
>>> Betrug, eghal wie Du es drehst und wendest.
>>
>> Ja und? Muss oder beichtet der Mann etwas? Nur weil _er_ eben keinen
>> runden Bauch bekommen kann, darf er wohl ungeschoren rumbumbsen?
>
> Ich finde, 18 jahre als Zahlmeister verurteilt zu werden ist schon ein
> test wert, denn darum geht es letztendlich.

achso, sonst hätteste _keine_ Kinder gehabt/gewollt, die du auch bezahlt
hättest. Ach das wären ja deine gewesen? Stell dir vor es gibt Leute,
die adoptieren Kinder! Wenn du sooooo bescheuert bist deine Frau mit
"ihren" Kindern zum Teufel zu jagen, bloß weil ein paar Xen und Yen
anders sind, dann tust du mir leid und die Frau hat dann wohl allen Grund
sich die Xen und Yen woanders zu besorgen.

> Wenn Frau sich anbumsen läßt und nicht weiß von wem, muß sie halt
> die Konsequenzen daraus zuiehen und auf Alimente verzichten.

Achso nicht weiß? du hältst die Frauen wohl für blöder als sie sind.
Falls du nicht kapierst, das sie das Fremdgehen eben deshalb verschweigen,
gerade eben weil sie an dem Manne hängen, denn sie "betrogen" haben, dann
verstehst du es wohl nie.

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 12:51:05 PM1/3/05
to
Ralf Schulz schrieb:

Mit "irgendwelcher" Eltern habe ich nicht gesagt ich wüsste es nicht.
(wer meine genetischen Eltern sind weiß ich nicht ist mir auch
schnurzegal, ändert ja nichts!)

Andreas Viehrig

unread,
Jan 3, 2005, 12:54:23 PM1/3/05
to
Matthias Kern schrieb:

> Wer seiner Frau _so_ mißtraut, der sollte gleich scheidenlassen, oder
> besser nicht heiraten!

Tja, laß uns anhand einer Anekdote aus dem RelLife mal überlegen: Wie ist
das denn mit dem, der irgendwann zufällig in einer Kneipe gesagt bekommt,
er könne doch mal testen lassen, ob sein letztes Kind wirklich von ihm
sei. Der Test hat dazu geführt, daß er dann *wußte*, daß keines /seiner/ 3
Kinder von ihm ist.

Er hat seiner Frau nicht /mißtraut/ - und nun? Glaubst Du, sowas passiert
nur im Bereich von ppm? Es gibt Untersuchungen dazu, daß in weniger
gebildeten Schichten ca. 25 % /Kuckuckskinder/ aufgezogen werden, in
gebildeten Schichten ca. 10 %.

Ich für meinen Teil will die Freiheit haben, das überprüfen lassen zu
können, denn die Unterhaltszahlung basiert ja auf der Vaterschaft. Wieso
soll ich für Kinder zahlen, die nicht von mir sind? Wieso sollte ich als
der zahler nicht das Recht haben, da genauere Kenntnis zu erlangen?

Servus,
Andi
--
begin_ nachzudenken mit Wolfram Kopp: "Klar?Nix Verstehen?Dann Bitte mal
Ping Telecom.de oder ping deutsch.de anpingen. Datt jibbt en Sümmscher
watte disch merken muss um widda ohne www dat seitscher anzupinge.Kasse in
döscher oder Öwer de Internetexplodierer mache."

Andreas Viehrig

unread,
Jan 3, 2005, 12:55:56 PM1/3/05
to
Matthias Kern schrieb:
> Ralf Schulz schrieb:

>> Wie wäre es, wenn endlich das Unterjubeln eines Kuckkuckskindes durch die
>> Frau nicht mehr als "Huch, Tschuldigung, kann ja mal passieren" abgetan
>> wird, sondern als das was es ist, nämlich wiederlicher Betrug.
>
> Tja, wenn "deine Frauen" es notwendig haben! Schonmal überlegt warum sie
> zu einem Anderem gehen?

Bist Du heute schon merkbefreit?

Warum sagt sie nicht, wenn sie "es nötig hat"?

Servus,
Andi
--
begin_ Fragen zu stellen...
IÄ zerstört die PC-Gesundheit: <www.avweb.de/info/ie-katastrophen.html>
Infos zu PFWs & Virenscannern: <www.avweb.de/info/pfw.html>
end

Andre Koch

unread,
Jan 3, 2005, 12:58:04 PM1/3/05
to
Am Mon, 03 Jan 2005 18:51:05 +0100 hat Matthias Kern
<ser...@adnetmedia.de> geschrieben:

> Mit "irgendwelcher" Eltern habe ich nicht gesagt ich wüsste es nicht.
> (wer meine genetischen Eltern sind weiß ich nicht ist mir auch
> schnurzegal, ändert ja nichts!)

Also ich kann nur sagen, mir wärs nicht egal. Dass man's nicht ändern kann
ist klar, aber ich würde schon wissen wollen, wer meine biologischen
Eltern sind, wenn ich mir nicht sicher wäre.
Aber das ist _meine_ Meinung und ich kann nachvollziehen, dass nicht alle
die teilen. Du wirst deine Gründe dafür haben, dass es dir egal ist.

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 12:57:37 PM1/3/05
to
Andreas Viehrig schrieb:

> Matthias Kern schrieb:
>
>> Wer seiner Frau _so_ mißtraut, der sollte gleich scheidenlassen, oder
>> besser nicht heiraten!
>
> Tja, laß uns anhand einer Anekdote aus dem RelLife mal überlegen: Wie ist
> das denn mit dem, der irgendwann zufällig in einer Kneipe gesagt bekommt,
> er könne doch mal testen lassen, ob sein letztes Kind wirklich von ihm
> sei. Der Test hat dazu geführt, daß er dann *wußte*, daß keines /seiner/ 3
> Kinder von ihm ist.
>
> Er hat seiner Frau nicht /mißtraut/ - und nun? Glaubst Du, sowas passiert
> nur im Bereich von ppm? Es gibt Untersuchungen dazu, daß in weniger
> gebildeten Schichten ca. 25 % /Kuckuckskinder/ aufgezogen werden, in
> gebildeten Schichten ca. 10 %.
>
> Ich für meinen Teil will die Freiheit haben, das überprüfen lassen zu
> können, denn die Unterhaltszahlung basiert ja auf der Vaterschaft. Wieso
> soll ich für Kinder zahlen, die nicht von mir sind?

Wieso sollst du überhaupt für Kinder zahlen? stellt sich bei mir die
Frage. An deiner Stelle würde ich ganz darauf verzichten, auch auf die
Frauen. Am besten du schneidest ihn ab!

Oliver Biber

unread,
Jan 3, 2005, 12:57:19 PM1/3/05
to
Matthias Kern schrieb:

> Oliver Biber schrieb:


>> Nein, das liegt hier nicht vor und ist auch völlig irrelevant.
>> Entscheidend ist die erste Alternative: "Wer ein Kind unterschiebt ..."
>>
> Nene, lass dich mal von deinem Anwalte beraten!

Warum? Ich habe keine Straftat begangen.

> Du kannst in Gesetzen
> nicht halbe Sätze lesen und den Rest ausser Betracht lassen.

Hast Du Dir die Vorschrift überhaupt mal angeguckt? Kannst Du mir dann
erklären, was die Konjunktion "oder" hinter dem von mir zitierten Passus
sonst noch bedeuten könnte?

Andreas Viehrig

unread,
Jan 3, 2005, 12:59:17 PM1/3/05
to
Oliver Biber schrieb:

> Matthias Kern schrieb:
>> Oliver Biber schrieb:

>>> § 169 StGB
>>
>> Was hat jetzt das damit zu tun? Das betrifft ja angaben gegenüber
>> Behörden. Z.b. wäre das anzugeben man habe ein Kind, welches man in
>> Wirklichkeit nicht hat. Das liegt hier wohl nicht vor, oder?
>
> Nein, das liegt hier nicht vor und ist auch völlig irrelevant.
> Entscheidend ist die erste Alternative: "Wer ein Kind unterschiebt ..."

Ich wüßte nicht, daß sich jemals irgendein Staatsanwalt oder so für den in
<1mc0s2psay4mj$.d...@avweb.de> geschilderten Fall (ist wirklich passiert)
interessiert hätte.

Servus,
Andi
--
begin_ nachzudenken mit Wolfram Kopp:

"Ein Ping ist eine Summe die gebraucht wird um eien seite Anzu"Pingen".Das
geht im Explorer mit Ping ???.???.?? Über dos geht das auch.Im Explorer
sollte die Seite dann starten die man "Gepingt" hatt."

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 1:00:56 PM1/3/05
to
Andreas Viehrig schrieb:

> Matthias Kern schrieb:
>> Ralf Schulz schrieb:
>
>>> Wie wäre es, wenn endlich das Unterjubeln eines Kuckkuckskindes durch die
>>> Frau nicht mehr als "Huch, Tschuldigung, kann ja mal passieren" abgetan
>>> wird, sondern als das was es ist, nämlich wiederlicher Betrug.
>>
>> Tja, wenn "deine Frauen" es notwendig haben! Schonmal überlegt warum sie
>> zu einem Anderem gehen?
>
> Bist Du heute schon merkbefreit?
>
> Warum sagt sie nicht, wenn sie "es nötig hat"?
>

Warum wohl? Schon mal überlegt das es dir nicht gefallen könnte, wenn
sie es sagt. Es gibt nun mal Dinge über die man besser schweigt. In
Beziehungen ist es oft besser nicht über alles zu reden.

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 1:03:39 PM1/3/05
to
Oliver Biber schrieb:

> Matthias Kern schrieb:
>
>> Oliver Biber schrieb:
>>> Nein, das liegt hier nicht vor und ist auch völlig irrelevant.
>>> Entscheidend ist die erste Alternative: "Wer ein Kind unterschiebt ..."
>>>
>> Nene, lass dich mal von deinem Anwalte beraten!
>
> Warum? Ich habe keine Straftat begangen.
>
>> Du kannst in Gesetzen
>> nicht halbe Sätze lesen und den Rest ausser Betracht lassen.
>
> Hast Du Dir die Vorschrift überhaupt mal angeguckt? Kannst Du mir dann
> erklären, was die Konjunktion "oder" hinter dem von mir zitierten Passus
> sonst noch bedeuten könnte?
>

Hab ich doch geschrieben: Wenn man angibt ein Kind zu haben obwohl man es
nicht hat. (Z.B. Um Kindergeld zu erschleichen)

Andreas Viehrig

unread,
Jan 3, 2005, 1:03:59 PM1/3/05
to
* Matthias Kern erbrach:

> Wieso sollst du überhaupt für Kinder zahlen? stellt sich bei mir die
> Frage. An deiner Stelle würde ich ganz darauf verzichten, auch auf die
> Frauen. Am besten du schneidest ihn ab!

Nun ja, gemäß
<http://groups.google.de/groups?threadm=3F75DC1F...@avweb.de> bist Du
ja bereits unbefristet merkbefreit.

Den dort ausgeprochenen Plonk hatte ich zwischenzeitlich aufgehoben,
erneuere ihn aber hiermit - und zwar unbefristet.

[XX] Du darfst jetzt sterben gehen.

Andi
--
begin_ nachzudenken mit Wolfram Kopp:

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 1:06:08 PM1/3/05
to
Andre Koch schrieb:

Und weißt du es? als erwachsener Mensch ist es dir jederzeit erlaubt
einen Gentest von dir zu machen, musste nur noch deinen Vater fragen,
wegen ein paar Haarproben. Ob der jedoch begeistert ist von deiner Idee?

Dirk Burchard

unread,
Jan 3, 2005, 1:08:13 PM1/3/05
to
Erhard Sanio <erhard...@gmx.net> wrote:

> Wenn Zypries etwas fuer die Buergerrechte tun will, soll sie Schily
> erschiessen.

Die ist doch nur Bundesjustizministerin geworden, weil sie vorher bei
Schily im Ministerium gearbeitet hat und Schröder die DäublerGmelin
weggebissen hat als diese ihm gegen Bush in die Parade gefahren ist.

--
Dirk Burchard * http://netzmeister.ryker.de

Andre Koch

unread,
Jan 3, 2005, 1:11:06 PM1/3/05
to
Am Mon, 03 Jan 2005 19:06:08 +0100 hat Matthias Kern
<ser...@adnetmedia.de> geschrieben:

> Andre Koch schrieb:

>> Also ich kann nur sagen, mir wärs nicht egal. Dass man's nicht ändern
>> kann ist klar, aber ich würde schon wissen wollen, wer meine
>> biologischen
>> Eltern sind, wenn ich mir nicht sicher wäre.
>> Aber das ist _meine_ Meinung und ich kann nachvollziehen, dass nicht
>> alle die teilen. Du wirst deine Gründe dafür haben, dass es dir egal
>> ist.
>
> Und weißt du es? als erwachsener Mensch ist es dir jederzeit erlaubt
> einen Gentest von dir zu machen, musste nur noch deinen Vater fragen,
> wegen ein paar Haarproben. Ob der jedoch begeistert ist von deiner Idee?
>

Ich weiß es.

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 1:11:21 PM1/3/05
to
Andreas Viehrig schrieb:

> * Matthias Kern erbrach:
>
>> Wieso sollst du überhaupt für Kinder zahlen? stellt sich bei mir die
>> Frage. An deiner Stelle würde ich ganz darauf verzichten, auch auf die
>> Frauen. Am besten du schneidest ihn ab!
>
> Nun ja, gemäß
> <http://groups.google.de/groups?threadm=3F75DC1F...@avweb.de> bist Du
> ja bereits unbefristet merkbefreit.

Ist der Ruf erst ruiniert lebt es sich ungeniert!


>
> Den dort ausgeprochenen Plonk hatte ich zwischenzeitlich aufgehoben,
> erneuere ihn aber hiermit - und zwar unbefristet.

Danke, wars echt wert!


>
> [XX] Du darfst jetzt sterben gehen.
>

Ach leg dich doch selbst auf den Friedhof der traurigen Gestalten.

...und tschüss!

F'up nach dag°

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 1:13:17 PM1/3/05
to
Andre Koch schrieb:

Und? Ich glaube kaum das du deshalb glücklicher bist.

Stefan Scholl

unread,
Jan 3, 2005, 1:14:33 PM1/3/05
to
On 2005-01-03 17:46:58, Matthias Kern wrote:

> Tja, wenn "deine Frauen" es notwendig haben! Schonmal überlegt warum sie
> zu einem Anderem gehen?

Das war unter der Gürtellinie und völlig unnötig!

Andre Koch

unread,
Jan 3, 2005, 1:18:26 PM1/3/05
to
>>>> Andre Koch schrieb:
>>>>
>>>> Also ich kann nur sagen, mir wärs nicht egal. Dass man's nicht ändern
>>>> kann ist klar, aber ich würde schon wissen wollen, wer meine
>>>> biologischen Eltern sind, wenn ich mir nicht sicher wäre.
>>>> Aber das ist _meine_ Meinung und ich kann nachvollziehen, dass nicht
>>>> alle die teilen. Du wirst deine Gründe dafür haben, dass es dir egal
>>>> ist.
>>>
>>> Und weißt du es? als erwachsener Mensch ist es dir jederzeit erlaubt
>>> einen Gentest von dir zu machen, musste nur noch deinen Vater fragen,
>>> wegen ein paar Haarproben. Ob der jedoch begeistert ist von deiner
>>> Idee?
>>>
>>
>> Ich weiß es.
>
> Und? Ich glaube kaum das du deshalb glücklicher bist.
>

Nö, glaub ich auch nicht. Aber darum ging es mir auch garnicht. Ich bin
nur der Meinung, dass man das Recht hat, zu wissen, wer seine Eltern sind.

Stefan Scholl

unread,
Jan 3, 2005, 1:16:57 PM1/3/05
to
On 2005-01-03 16:15:14, Erich Pfennig wrote:
> Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will heimliche
> Vaterschaftstest verbieten lassen. Bestraft werden sollen demnach
> Männer, die ohne schriftliche Einwilligung der betroffenen Frauen
> genetische Spuren testen lassen.

OK, jetzt hat ein Mann aber einen Verdacht, den er sein Leben lang
mit sich rumschleppt. Der Beziehung zuliebe der Dumme sein, oder auf
Verdacht die Beziehung riskieren, weil er so einen Test nicht mehr
heimlich machen kann?

Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser.

Oliver Biber

unread,
Jan 3, 2005, 1:19:20 PM1/3/05
to
Matthias Kern schrieb:

> Oliver Biber schrieb:

>> Hast Du Dir die Vorschrift überhaupt mal angeguckt? Kannst Du mir dann


>> erklären, was die Konjunktion "oder" hinter dem von mir zitierten Passus
>> sonst noch bedeuten könnte?
>>
> Hab ich doch geschrieben: Wenn man angibt ein Kind zu haben obwohl man es
> nicht hat. (Z.B. Um Kindergeld zu erschleichen)

Genau, wenn man *das* tut *oder* wenn man ein Kind unterschiebt, *dann*
wird man mit zu bis zu 2 Jahren Haft bestraft.
Also 2 verschiedene Alternativen. Was war jetzt daran so schwer?

Dominik Schneider

unread,
Jan 3, 2005, 1:25:40 PM1/3/05
to

"Matthias Kern" <ser...@adnetmedia.de> schrieb im Newsbeitrag
news:pan.2005.01.03....@adnetmedia.de...

> Warum wohl? Schon mal überlegt das es dir nicht gefallen könnte, wenn
> sie es sagt. Es gibt nun mal Dinge über die man besser schweigt. In
> Beziehungen ist es oft besser nicht über alles zu reden.

Ah, ein Tagträumer der lieber nichts von der Realität mitbekommt. Wenn du so
mit deiner Frau umgehst und nicht offen mit ihr sprechen kannst bist du
geradezu prädestiniert für Kuckuckskinder.

Dominik


Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 1:24:53 PM1/3/05
to
Oliver Biber schrieb:

> Matthias Kern schrieb:
>
>> Oliver Biber schrieb:
>
>>> Hast Du Dir die Vorschrift überhaupt mal angeguckt? Kannst Du mir dann
>>> erklären, was die Konjunktion "oder" hinter dem von mir zitierten Passus
>>> sonst noch bedeuten könnte?
>>>
>> Hab ich doch geschrieben: Wenn man angibt ein Kind zu haben obwohl man es
>> nicht hat. (Z.B. Um Kindergeld zu erschleichen)
>
> Genau, wenn man *das* tut *oder* wenn man ein Kind unterschiebt, *dann*
> wird man mit zu bis zu 2 Jahren Haft bestraft.
> Also 2 verschiedene Alternativen. Was war jetzt daran so schwer?
>

Nochmals langsam zum mitdenken. Frau ist schwanger und nicht vom
verheirateten Mann. Da schiebt die Frau _nichts_ unter, sie ist schwanger
und das Kind von ihr und vom verheirateten Manne. Weil bei der Geburt des
Kindes der Vater der verheiratete Mann ist. Da _ist_ kein Unterschieben.

Unterschieben ist zu behaupten man hätte Kinder, was nicht stimmt oder
man schiebt einem anderen Mann Kinder unter. (Indem man behauptet diese
Kinder seinen seine)

Dominik Schneider

unread,
Jan 3, 2005, 1:26:56 PM1/3/05
to

"Matthias Kern" <ser...@adnetmedia.de> schrieb im Newsbeitrag
news:pan.2005.01.03....@adnetmedia.de...

> Wieso sollst du überhaupt für Kinder zahlen? stellt sich bei mir die


> Frage. An deiner Stelle würde ich ganz darauf verzichten, auch auf die
> Frauen. Am besten du schneidest ihn ab!

Dir wünsche ich, daß du ganz viele Kuckuckskinder aufziehst und dann in
hohem Alter erfährst, am besten von Außenstehenden, daß deine Frau dich (und
"deine" Kinder) die ganze Zeit über belogen & betrogen hat. Vielleicht
denkst du dann nochmal über dein äußerst dümmliches Posting nach und gehst
woanders randalieren, realitätsfremder Gutmensch.

Dominik


Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 1:27:11 PM1/3/05
to
Andre Koch schrieb:

Das Recht als Erwachsener hast du ja! Das bleibt dir unbenommen. Wenn mich
nicht alles täuscht ist das sogar bei Kindern die durch Samenspendung
gezeugt wurden. (Bin mir aber nicht mehr ganz sicher, kann sein, das ich
das mit einem Fall aus Frankreich verwechsele.)

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 1:28:42 PM1/3/05
to
Stefan Scholl schrieb:

Stellt sich nur die Frage, wie kontrolliert die Frau die Fremdgänge des
Mannes?

Gleiches Recht für beide!

Ralf Schulz

unread,
Jan 3, 2005, 1:35:17 PM1/3/05
to

So isser halt. Meine frau hats nicht nötig, dawegen nehm ich das nicht
perönlich.

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 1:31:02 PM1/3/05
to
Dominik Schneider schrieb:

>
> "Matthias Kern" <ser...@adnetmedia.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:pan.2005.01.03....@adnetmedia.de...

Was soll dieses Gewürge?


>
>> Wieso sollst du überhaupt für Kinder zahlen? stellt sich bei mir die
>> Frage. An deiner Stelle würde ich ganz darauf verzichten, auch auf die
>> Frauen. Am besten du schneidest ihn ab!
>

> Dir wünsche ich, daß du ganz viele Kuckuckskinder aufziehst...

Falls du Probleme damit hast. Dann ist das dein Problem!

> und dann in
> hohem Alter erfährst, am besten von Außenstehenden, daß deine Frau dich (und
> "deine" Kinder) die ganze Zeit über belogen & betrogen hat.

Schrecklich, stell sich einer vor Frauen haben ein Sexualleben, nicht
auszudenken, schrecklich!

> Gutmensch.
>
Welch Gesinnungstier du bist hast du hiermit wohl verraten!

Ralf Schulz

unread,
Jan 3, 2005, 1:34:47 PM1/3/05
to
Am Mon, 03 Jan 2005 19:00:56 +0100 schrieb Matthias Kern:


> Warum wohl? Schon mal überlegt das es dir nicht gefallen könnte, wenn
> sie es sagt. Es gibt nun mal Dinge über die man besser schweigt. In
> Beziehungen ist es oft besser nicht über alles zu reden.

Scheinst ja dolle Beziehungen zu haben.

Ralf Schulz

unread,
Jan 3, 2005, 1:33:57 PM1/3/05
to
Am Mon, 03 Jan 2005 18:47:37 +0100 schrieb Matthias Kern:

>> Fakt ist, wenn die
>> Frau rumpoppt, kann sie nicht irgendeinem das Kind unterjubeln. dann
>> muiß sie auf der Behörde eben sagen, sie weiß es nicht.
>
> Das ist _kein_ fakt. wenn ich entschieden habe mit einer frau zu leben,
> dann lebe ich mit ihr, wenn ich ihr nicht mehr vertraue, dann ist es nicht
> Zeit für einen Gentest der Kindergene, sondern dann ist es bereits Zeit
> für eine Scheidung!

Ich kann meiner frau noch so vertrauen, wenn sie fremd gegeangen ist, dan
kommt erst das Mißtrauen. Und nach der Trennung, wenn sie ein Kind bekommen
hat und mich als Vater angibt, weil sie blöderweise den namen des edelen
Spenders vergessen hat, werd ich mich wohl wehren könen.


>>>> Und wie auch immer,
>>>> wenn die Frau auwärts poppen geht und mit dem daraus resultierenden
>>>> Produkt daniederkommt, hat sie immernoch die Möglchkeit, dem manne es
>>>> zu beichten. Dem manne das kuckukskind unterjubeln ist und bleibt
>>>> Betrug, eghal wie Du es drehst und wendest.
>>>
>>> Ja und? Muss oder beichtet der Mann etwas? Nur weil _er_ eben keinen
>>> runden Bauch bekommen kann, darf er wohl ungeschoren rumbumbsen?
>>
>> Ich finde, 18 jahre als Zahlmeister verurteilt zu werden ist schon ein
>> test wert, denn darum geht es letztendlich.
>
> achso, sonst hätteste _keine_ Kinder gehabt/gewollt, die du auch bezahlt
> hättest. Ach das wären ja deine gewesen? Stell dir vor es gibt Leute,
> die adoptieren Kinder! Wenn du sooooo bescheuert bist deine Frau mit
> "ihren" Kindern zum Teufel zu jagen, bloß weil ein paar Xen und Yen
> anders sind, dann tust du mir leid und die Frau hat dann wohl allen Grund
> sich die Xen und Yen woanders zu besorgen.

Wenn frau durch jemand anders schwanger geworden ist, soll der gefälligst
auch zahlen, Verursacherprinziep. Aliment sind kein Solisystem.


>> Wenn Frau sich anbumsen läßt und nicht weiß von wem, muß sie halt
>> die Konsequenzen daraus zuiehen und auf Alimente verzichten.
>
> Achso nicht weiß? du hältst die Frauen wohl für blöder als sie sind.
> Falls du nicht kapierst, das sie das Fremdgehen eben deshalb verschweigen,
> gerade eben weil sie an dem Manne hängen, denn sie "betrogen" haben, dann
> verstehst du es wohl nie.

Warum geht sie dann fremd, wenn sie ihren mann so liebt? Und jedes 10. Kind
soll lkaut Statistik ein kuckkuck sein, natürlch alle aus Liebe.

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 1:32:05 PM1/3/05
to
Dominik Schneider schrieb:

>
> "Matthias Kern" <ser...@adnetmedia.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:pan.2005.01.03....@adnetmedia.de...
>
>> Warum wohl? Schon mal überlegt das es dir nicht gefallen könnte, wenn
>> sie es sagt. Es gibt nun mal Dinge über die man besser schweigt. In
>> Beziehungen ist es oft besser nicht über alles zu reden.
>
> Ah, ein Tagträumer

Der Tagträumer, der seinen Newsreader nicht einstellen kann vermeint
etwas sagen zu wollen! Nur was? Das er seinen Newsreader und die Frauen
nicht gebacken bekommt?

Ralf Schulz

unread,
Jan 3, 2005, 1:36:27 PM1/3/05
to
Am Mon, 03 Jan 2005 19:24:53 +0100 schrieb Matthias Kern:

> Nochmals langsam zum mitdenken. Frau ist schwanger und nicht vom
> verheirateten Mann. Da schiebt die Frau _nichts_ unter, sie ist schwanger
> und das Kind von ihr und vom verheirateten Manne. Weil bei der Geburt des
> Kindes der Vater der verheiratete Mann ist. Da _ist_ kein Unterschieben.

Oh so einfach ist das, wow. Es gibt übrigens auch Paare, die nicht
verheiratet sind.

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 1:35:27 PM1/3/05
to
Ralf Schulz schrieb:

>
> Wenn frau durch jemand anders schwanger geworden ist, soll der gefälligst
> auch zahlen, Verursacherprinziep. Aliment sind kein Solisystem.

Nein, du zahlszt ja auch nicht die Kinder anderer Frauen, oder?
[...]


>
> Warum geht sie dann fremd, wenn sie ihren mann so liebt? Und jedes 10. Kind
> soll lkaut Statistik ein kuckkuck sein, natürlch alle aus Liebe.

Tja, wenn dem dann nicht so ist, dann ist es wohl Zweck und was spricht
da dagegen?

Man stelle sich vor die Frau geht fremd, das Kind ist aber trotzdem vom
Ehemanne!

Der Mann wiegt sich in Gewissheit, die falsch ist!

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 1:36:56 PM1/3/05
to
Ralf Schulz schrieb:

Man legt sich so wie man sich bettet!

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 1:38:04 PM1/3/05
to
Ralf Schulz schrieb:

Ja, also! Du sagst es ja selbst "deine Frau hats nicht nötig", also
braucht's auch keinen Gentest.

Ralf Schulz

unread,
Jan 3, 2005, 1:41:18 PM1/3/05
to
Am Mon, 03 Jan 2005 19:35:27 +0100 schrieb Matthias Kern:

> Ralf Schulz schrieb:
>
>>
>> Wenn frau durch jemand anders schwanger geworden ist, soll der gefälligst
>> auch zahlen, Verursacherprinziep. Aliment sind kein Solisystem.
>
> Nein, du zahlszt ja auch nicht die Kinder anderer Frauen, oder?
> [...]

der Sinn erschließt sich mir jetzt nicht. Natürlich zahle ich nicht für
anderer frauen Kinder, warum sollte ich dafür zahlen, wenn ein anderer Mann
meiner Frau was in den Ofen geschoben hat, zumal es die längste Zeit meine
frau gewesen wäre.


>> Warum geht sie dann fremd, wenn sie ihren mann so liebt? Und jedes 10. Kind
>> soll lkaut Statistik ein kuckkuck sein, natürlch alle aus Liebe.
>
> Tja, wenn dem dann nicht so ist, dann ist es wohl Zweck und was spricht
> da dagegen?
>
> Man stelle sich vor die Frau geht fremd, das Kind ist aber trotzdem vom
> Ehemanne!
>
> Der Mann wiegt sich in Gewissheit, die falsch ist!

Und kann hinterher besser schlafen, denn wenn die Scheidung vorbei ist,
zahlt er für ein Kind , was tatsächlich von ihm ist.

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 1:39:37 PM1/3/05
to
Ralf Schulz schrieb:

> Am Mon, 03 Jan 2005 19:24:53 +0100 schrieb Matthias Kern:
>
>> Nochmals langsam zum mitdenken. Frau ist schwanger und nicht vom
>> verheirateten Mann. Da schiebt die Frau _nichts_ unter, sie ist schwanger
>> und das Kind von ihr und vom verheirateten Manne. Weil bei der Geburt des
>> Kindes der Vater der verheiratete Mann ist. Da _ist_ kein Unterschieben.
>
> Oh so einfach ist das, wow. Es gibt übrigens auch Paare, die nicht
> verheiratet sind.
>

Da mußt du die Frau auch nicht heiraten und _sie_ ist in der
Beweispflicht, das das Kind von dir/ihm ist.

Andre Koch

unread,
Jan 3, 2005, 1:44:41 PM1/3/05
to
>> Andre Koch schrieb:

>>
>> Ich bin nur der Meinung, dass man das Recht hat, zu wissen, wer seine
>> Eltern sind.
>
> Das Recht als Erwachsener hast du ja! Das bleibt dir unbenommen. Wenn
> mich nicht alles täuscht ist das sogar bei Kindern die durch
> Samenspendung
> gezeugt wurden. (Bin mir aber nicht mehr ganz sicher, kann sein, das ich
> das mit einem Fall aus Frankreich verwechsele.)
>

Ich denke, dass man dieses Recht aber auch -und vor Allem- als Kind hat.
Wenn schon nicht gesetzlich, dann moralisch. Aber das ist ja einer der
Kernpunkte der ganzen Diskussion. Ist es gut für ein Kind, zu erfahren,
dass es nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwächst, oder ein Elternteil
nicht der biologische Elternteil ist? Die Antwort darauf ist IMO von Fall
von Fall verschieden. Nichts desto trotz denke ich, dass ein Kind
diesbezüglich die Wahrheit erfahren _sollte_ wenn es sie erfahren _will_.

Andreas Viehrig

unread,
Jan 3, 2005, 1:42:11 PM1/3/05
to
Erich Pfennig schrieb:

> Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will heimliche
> Vaterschaftstest verbieten lassen.

Tja, wenn von der mal was käme, was nicht jedem Rechtsgefühl hohnspricht,
wäre das mehr als verwunderlich.

> http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9EACD163751D4CFD/Doc~E8EFF4AE776304
> F9C9FA639A82FFF18D5~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Du solltest Dir einen Newsklienten zulegen, der mit URLs umgehen kann,
vertrau mir.

Servus,
Andi
--
begin_ nachzudenken...
Unterstützt dem "Verein von den Genitiv seine Rettung"!
end

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 1:44:08 PM1/3/05
to
Ralf Schulz schrieb:

> Am Mon, 03 Jan 2005 19:35:27 +0100 schrieb Matthias Kern:
>
>> Ralf Schulz schrieb:
>>
>>>
>>> Wenn frau durch jemand anders schwanger geworden ist, soll der gefälligst
>>> auch zahlen, Verursacherprinziep. Aliment sind kein Solisystem.
>>
>> Nein, du zahlszt ja auch nicht die Kinder anderer Frauen, oder?
>> [...]
>
> der Sinn erschließt sich mir jetzt nicht. Natürlich zahle ich nicht für
> anderer frauen Kinder, warum sollte ich dafür zahlen, wenn ein anderer Mann
> meiner Frau was in den Ofen geschoben hat, zumal es die längste Zeit meine
> frau gewesen wäre.

Wenn du nicht mehr verheiratet bist, dann musst du auch nicht für Kinder
bezahlen,die sie zur Welt bringt.


>
>
>>> Warum geht sie dann fremd, wenn sie ihren mann so liebt? Und jedes 10.
>>> Kind soll lkaut Statistik ein kuckkuck sein, natürlch alle aus Liebe.
>>
>> Tja, wenn dem dann nicht so ist, dann ist es wohl Zweck und was spricht
>> da dagegen?
>>
>> Man stelle sich vor die Frau geht fremd, das Kind ist aber trotzdem vom
>> Ehemanne!
>>
>> Der Mann wiegt sich in Gewissheit, die falsch ist!
>
> Und kann hinterher besser schlafen, denn wenn die Scheidung vorbei ist,
> zahlt er für ein Kind , was tatsächlich von ihm ist.

Und du schläfst mit einer Frau, die dich betrogen hat, was ist jetzt da
der Unterschied? Nur weil einmal dein Samen schneller war als der des
Nebenbuhlers. Das verstehe ich nicht?

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 1:51:32 PM1/3/05
to
Andre Koch schrieb:

>>> Andre Koch schrieb:
>>>
>>> Ich bin nur der Meinung, dass man das Recht hat, zu wissen, wer seine
>>> Eltern sind.
>>
>> Das Recht als Erwachsener hast du ja! Das bleibt dir unbenommen. Wenn
>> mich nicht alles täuscht ist das sogar bei Kindern die durch
>> Samenspendung
>> gezeugt wurden. (Bin mir aber nicht mehr ganz sicher, kann sein, das ich
>> das mit einem Fall aus Frankreich verwechsele.)
>>
>
> Ich denke, dass man dieses Recht aber auch -und vor Allem- als Kind hat.

Nein, woraus würdest du das ableiten? Okay ob man das Recht nun mit 14,
16 oder 18 Jahren hat, darüber kann man diskutieren.

> Wenn schon nicht gesetzlich, dann moralisch.

Warum moralisch? Damit du weißt, das deine Mutter deinen Vater "betrogen"
hat?

> Aber das ist ja einer der
> Kernpunkte der ganzen Diskussion. Ist es gut für ein Kind, zu erfahren,
> dass es nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwächst, oder ein
> Elternteil nicht der biologische Elternteil ist?

Da stellt sich die Frage, was sind "leibliche Eltern"? Leibliche eltern
sind für mich nicht gleich "genetische Eltern". als leibliche Eltern
würde ich die Personen sehen, die mich zur Welt gebracht haben und seit
der Geburt erzogen. Man stelle sich nur Samenspende vor, oder Eispende.
die leiblichen Eltern sind die Eltern, die einen zur Welt bringen

> Die Antwort darauf ist
> IMO von Fall von Fall verschieden. Nichts desto trotz denke ich, dass
> ein Kind diesbezüglich die Wahrheit erfahren _sollte_ wenn es sie
> erfahren _will_.

siehe oben.

Andreas Viehrig

unread,
Jan 3, 2005, 2:07:09 PM1/3/05
to
Andre Koch schrieb:
>>> Andre Koch schrieb:

>> Das Recht als Erwachsener hast du ja! Das bleibt dir unbenommen. Wenn

>> mich nicht alles täuscht ist das sogar bei Kindern die durch
>> Samenspendung
>> gezeugt wurden. (Bin mir aber nicht mehr ganz sicher, kann sein, das ich
>> das mit einem Fall aus Frankreich verwechsele.)
>>
>
> Ich denke, dass man dieses Recht aber auch -und vor Allem- als Kind hat.
> Wenn schon nicht gesetzlich, dann moralisch. Aber das ist ja einer der
> Kernpunkte der ganzen Diskussion. Ist es gut für ein Kind, zu erfahren,
> dass es nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwächst, oder ein Elternteil
> nicht der biologische Elternteil ist? Die Antwort darauf ist IMO von Fall
> von Fall verschieden. Nichts desto trotz denke ich, dass ein Kind
> diesbezüglich die Wahrheit erfahren _sollte_ wenn es sie erfahren _will_.

AFAIR ist es irgendwo festgeschrieben, daß ein Kind dieses Recht hat.

BTW: Könntest Du bitte quoten lernen und dafür sowohl selbst eine
Einleitungszeile setzen als auch die zu den jeweiligen Quoteebenen
gehörenden Einleitungszeilen stehenlassen, wie das für korrektes Posten
üblich und erforderlich ist?

<http://www.einklich.net/usenet/zitier.htm>
<http://afaik.nimmich.org/usenet/faq/zitieren>

Servus,
Andi
--
begin_ nachzudenken...

"Nach wie vor möchte ich den USB-Stick bootfähig machen. Ob er dann bootet
oder nicht stellt sich dann ja heraus, wenn es so weit ist."
Oliver Pappalardo in d.c.o.m-w.a

Volker Wollny

unread,
Jan 3, 2005, 2:07:47 PM1/3/05
to
> Wenn du nicht mehr verheiratet bist, dann musst du auch nicht für Kinder
> bezahlen,die sie zur Welt bringt.

Ach so: wenn seine Frau schwanger wird, lässt sich ein Mann schnell
scheiden bevor das Kind auf der Welt ist und braucht dann nicht dafür
zu bezahlen?

Wusste ich gar nicht... :-O

Volker

A.Lange

unread,
Jan 3, 2005, 2:18:35 PM1/3/05
to
Stefan Scholl schrieb:

Um derartiges zu verhindern, sollte man diese Tests zur Pflicht machen.

Gruß
Andreas

Oliver Rilk

unread,
Jan 3, 2005, 2:23:24 PM1/3/05
to
On Mon, 03 Jan 2005 19:28:42 +0100, Matthias Kern
<ser...@adnetmedia.de> wrote:


>Stellt sich nur die Frage, wie kontrolliert die Frau die Fremdgänge des
>Mannes?
>
>Gleiches Recht für beide!


Es geht nicht um das Fremdgehen, sondern darum wer der leibliche Vater
ist. Frauen können sich (fast) immer sicher sein, dass sie die
leiblichen Mütter sind, auch ohne Mutterschaftstest.
Soviel zum Punkt Gleichberechtigung.

In Anbetracht der Tatsache, dass (fast) kein Mensch sicher sein kann,
dass sein Partner nicht fremdgeht und der finanziellen Relevanz der
Vaterschaft halte ich es für legitim, wenn ein Mann, der das möchte
seine Vaterschaft überprüfen lässt, auch wenn es der Frau (aus
begreiflichen Gründen) selten gefallen dürfte.

Profitieren würden von der Neuregelung besonders Männer, die
verheiratete Frauen schwängern aber keine Verantwortung für das
gezeugte Kind übernehmen wollen. Die Leidtragenden (zumindest in
finanzieller Hinsicht) wären die gehörnten Ehemänner.

Gruß

Oliver

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 2:34:57 PM1/3/05
to
Oliver Rilk schrieb:

> On Mon, 03 Jan 2005 19:28:42 +0100, Matthias Kern
> <ser...@adnetmedia.de> wrote:
>
>
>>Stellt sich nur die Frage, wie kontrolliert die Frau die Fremdgänge des
>>Mannes?
>>
>>Gleiches Recht für beide!
>
>
> Es geht nicht um das Fremdgehen, sondern darum wer der leibliche Vater
> ist. Frauen können sich (fast) immer sicher sein, dass sie die
> leiblichen Mütter sind, auch ohne Mutterschaftstest.
> Soviel zum Punkt Gleichberechtigung.
>

Ich empfehle allen hier mal sich das Theaterstück "Der Vater" (1887) von
August Strindberg anzutun. In diesem Sinne sehr erhellend.

Hier dazu eine kleine Besprechung einer Aufführung am Mchn.
Residenztheater:
http://www.vaeternotruf.de/august-strindberg.htm

Rainer Hamprecht

unread,
Jan 3, 2005, 2:52:17 PM1/3/05
to
Markus Ritter <mri...@gmx.li> schrieb:

>Unabhängig von der Einwilligung der Mutter kann ein Mann die Vaterschaft
>anfechten, was schliesslich in einer Abstammungsgutachten mündet, das
>auf den gleichen Verfahren fusst wie das "heimliche".

Ein Anfechtungsverfahren entspricht eher einer Gesinnungsprüfung. Ohne
"rechtlich verwertbare Einwendungen" wird das Verfahren
niedergeschlagen. Für einen Zweifler gibt es keine rechtliche
Möglichkeit der Feststellung.

Bei ca 9% Kuckuckskindern eine unbefriedigende Situation. Die meisten
Studien gehen von 10% Kuckuckskindern aus. Die einzigste Seriöse
Untersuchung ging von der Oregon Health Science University
http://www.ohsu.edu/ in Portland aus. Illegalerweise haben die
Vaterschaftstests durchgeführt.

Rainer

Andre Koch

unread,
Jan 3, 2005, 3:06:36 PM1/3/05
to
> Nein, woraus würdest du das ableiten? Okay ob man das Recht nun mit 14,
> 16 oder 18 Jahren hat, darüber kann man diskutieren.

--> Warum erst dann? Wenn ein Kind alt genug ist, um sich zu fragen, wer
seine Eltern sind, dann ist es auch alt genug, es zu erfahren.

>> Wenn schon nicht gesetzlich, dann moralisch.
>
> Warum moralisch? Damit du weißt, das deine Mutter deinen Vater "betrogen"
> hat?

--> Nein. Schlicht und einfach damit ich WEISS wer meine Eltern sind.
Nicht mehr und nicht weniger.

>> Aber das ist ja einer der
>> Kernpunkte der ganzen Diskussion. Ist es gut für ein Kind, zu erfahren,
>> dass es nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwächst, oder ein
>> Elternteil nicht der biologische Elternteil ist?
>
> Da stellt sich die Frage, was sind "leibliche Eltern"? Leibliche eltern
> sind für mich nicht gleich "genetische Eltern". als leibliche Eltern
> würde ich die Personen sehen, die mich zur Welt gebracht haben und seit
> der Geburt erzogen. Man stelle sich nur Samenspende vor, oder Eispende.
> die leiblichen Eltern sind die Eltern, die einen zur Welt bringen

--> Hast Recht, da sollte man differenzieren. Ich hab fälschlicherweise
"leibliche Eltern" mit "biologische Eltern" gleich gesetzt. Jedenfalls
bleibe ich dabei: Man sollte erfahren können, wer seine biologischen _und_
leiblichen Eltern sind, sollte eines von beiden nicht klar sein. Und wenn
[heimliche] Vaterschaftstests verboten werden, wird die Möglichkeit dies
zu erfahren, eingeschränkt.

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 3:12:56 PM1/3/05
to
Rainer Hamprecht schrieb:

> Matthias Kern <ser...@adnetmedia.de> schrieb:
>
>>Generell ist _niemand_ schuld! Du solltest mal deine mittelalterliche
>>Einstellung überprüfen an der Realität.
>
> StgB § 169. Personenstandsfälschung.
> (1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen
> gegenüber einer zur Führung von Personenstandsbüchern oder zur
> Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder
> unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit
> Geldstrafe bestraft.
> (2) Der Versuch ist strafbar.
>
> Bei einer Personenstandsfälschung greift auch folgender Par.
> (Unterhalt, Erbrecht)

Das habe ich bereits in einem anderem Posting hier geklärt, dieser
Paragraph ist bei verheirateten Personen nicht zutreffend. Bei
unverheirateten kann der "vermeidliche" Vater eh auf eine
Vaterschaftsbestimmung bestehen.
>
> StgB § 263. Betrug.
> (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen
> Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch
> beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung
> oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder
> unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
> Geldstrafe bestraft.
>
Vermögensvorteil? Welcher?

Rainer Hamprecht

unread,
Jan 3, 2005, 3:09:57 PM1/3/05
to
Matthias Kern <ser...@adnetmedia.de> schrieb:

>Generell ist _niemand_ schuld! Du solltest mal deine mittelalterliche
>Einstellung überprüfen an der Realität.

StgB § 169. Personenstandsfälschung.
(1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen
gegenüber einer zur Führung von Personenstandsbüchern oder zur
Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder
unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Bei einer Personenstandsfälschung greift auch folgender Par.
(Unterhalt, Erbrecht)

StgB § 263. Betrug.


(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen
Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch
beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung
oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder
unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.

Rainer

Rainer Hamprecht

unread,
Jan 3, 2005, 3:13:48 PM1/3/05
to
Matthias Kern <ser...@adnetmedia.de> schrieb:

>Stell dir vor es gibt Leute, >die adoptieren Kinder!

Das ist eine Entscheidung bei der du dir im Klaren bist das es "nicht"
deine Kinder sind und sie es auch nie werden.

Rainer

Rainer Hamprecht

unread,
Jan 3, 2005, 3:15:25 PM1/3/05
to
Matthias Kern <ser...@adnetmedia.de> schrieb:

>Warum wohl? Schon mal überlegt das es dir nicht gefallen könnte, wenn
>sie es sagt. Es gibt nun mal Dinge über die man besser schweigt. In
>Beziehungen ist es oft besser nicht über alles zu reden.

Und einen Doofen bezahlen lässt...

Rainer

Andreas Viehrig

unread,
Jan 3, 2005, 3:15:38 PM1/3/05
to
Rainer Hamprecht schrieb:

> [...]

Der Frau müßte aber wohl Vorsatz nachgewiesen werden. Das könnte schwierig
werden, wenn sie mit einem trockenen "Ach so, na ja, ich wußte das doch
gar nicht..." kontert.

Servus,
Andi
--
begin_ nachzudenken mit Wolfram Kopp: "Klar?Nix Verstehen?Dann Bitte mal
Ping Telecom.de oder ping deutsch.de anpingen. Datt jibbt en Sümmscher
watte disch merken muss um widda ohne www dat seitscher anzupinge.Kasse in
döscher oder Öwer de Internetexplodierer mache."

Rainer Hamprecht

unread,
Jan 3, 2005, 3:17:58 PM1/3/05
to
Ralf Schulz <ralf....@gmail.com> schrieb:

>Aha, kannte ich nicht. Aber gibt es irgendwo einen dokumentierten Fall, wo
>eine Frau deswegen belangt wurde?

Frauen sind keine vollwertigen Menschen. Deshalb tragen sie auch keine
Verantworung (rein rechtlich gesehen)

Rainer

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 3:19:38 PM1/3/05
to
Andre Koch schrieb:

>> Nein, woraus würdest du das ableiten? Okay ob man das Recht nun mit 14,
>> 16 oder 18 Jahren hat, darüber kann man diskutieren.
>
> --> Warum erst dann? Wenn ein Kind alt genug ist, um sich zu fragen, wer
> seine Eltern sind, dann ist es auch alt genug, es zu erfahren.

Schonmal daran gedacht, das die Eltern auch Rechte haben?


>
>>> Wenn schon nicht gesetzlich, dann moralisch.
>>
>> Warum moralisch? Damit du weißt, das deine Mutter deinen Vater "betrogen"
>> hat?
>
> --> Nein. Schlicht und einfach damit ich WEISS wer meine Eltern sind.
> Nicht mehr und nicht weniger.

Noch lange kein Grund zu SCHREIEN.

Aber welcher Wissenszuwuchs würde sich dann für dich ergeben? Und was
würdest du daraus folgern?


>
>>> Aber das ist ja einer der
>>> Kernpunkte der ganzen Diskussion. Ist es gut für ein Kind, zu
>>> erfahren, dass es nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwächst, oder
>>> ein Elternteil nicht der biologische Elternteil ist?
>>
>> Da stellt sich die Frage, was sind "leibliche Eltern"? Leibliche eltern
>> sind für mich nicht gleich "genetische Eltern". als leibliche Eltern
>> würde ich die Personen sehen, die mich zur Welt gebracht haben und
>> seit der Geburt erzogen. Man stelle sich nur Samenspende vor, oder
>> Eispende. die leiblichen Eltern sind die Eltern, die einen zur Welt
>> bringen
>
> --> Hast Recht, da sollte man differenzieren. Ich hab fälschlicherweise
> "leibliche Eltern" mit "biologische Eltern" gleich gesetzt. Jedenfalls
> bleibe ich dabei: Man sollte erfahren können, wer seine biologischen
> _und_ leiblichen Eltern sind, sollte eines von beiden nicht klar sein.
> Und wenn [heimliche] Vaterschaftstests verboten werden, wird die
> Möglichkeit dies zu erfahren, eingeschränkt.

Ja, aus berechtigten Gründen, weil die Familie ja bekannterweise ein
schützenswerte Gemeinschaft ist. Wer das nicht will, darf nicht
heiraten. aber das führt genau zu dem selben, wenn man seiner Freundin
misstraut sollte man auch nicht heiraten.

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 3:21:47 PM1/3/05
to
Rainer Hamprecht schrieb:

Das kommt auf das Alter bei der Adoption an. Im übrigen werden auch
Erbrechte entsprechend gehandhabt. Denn jeder leibliche/genetische
Erbfolger könnte dann in Folge behaupten adoptivkinder hätten kein
Anrecht auf einen Erbanteil.

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 3:22:53 PM1/3/05
to
Rainer Hamprecht schrieb:

Genau, eine Frau lässt sich Kinder nämlich nur für die Doofen
anhängen. Sagmal, du verstehst Frauen, oder!

Rainer Hamprecht

unread,
Jan 3, 2005, 3:28:50 PM1/3/05
to
Matthias Kern <ser...@adnetmedia.de> schrieb:

>Warum "gerade im Interesse der Kinder", was haben die denn für ein
>Interesse daran? Wer der Samenspritzer ist? Das kann einem doch sowas von
>egal sein (man kann es eh nicht ändern).

Es soll ja nicht nur PISA-geshädigte Kinder geben. Ausserdem gibt es
Kinder die Biologie lernen und selbst so einen Test vornehmen. Dabei
stellen sie dann fest das die Mutter eine Lügnerin ist. Das ist die
Erkenntnis für ein Kind, nicht das der Vater nicht der Vater ist.

Rainer

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 3:31:37 PM1/3/05
to
Rainer Hamprecht schrieb:

> Matthias Kern <ser...@adnetmedia.de> schrieb:
>
>>Warum "gerade im Interesse der Kinder", was haben die denn für ein
>>Interesse daran? Wer der Samenspritzer ist? Das kann einem doch sowas von
>>egal sein (man kann es eh nicht ändern).
>
> Es soll ja nicht nur PISA-geshädigte Kinder geben. Ausserdem gibt es
> Kinder die Biologie lernen und selbst so einen Test vornehmen. Dabei
> stellen sie dann fest das die Mutter eine Lügnerin ist.

Und? Dazu braucht es Tests? Jeder lügt irgendwann einmal.

> Das ist die
> Erkenntnis für ein Kind, nicht das der Vater nicht der Vater ist.
>

Und? soll es dann zu Hause seinen "Erzieher" nicht mehr ansehen?

Falls es für dich ein grund sein mag, dann bist du ein armer Mensch, der
sich nur über seine vordefinierten Gene identifiziert und in folge da
bleiben wird was er ist. Und was ist er bei Geburt?

Andre Koch

unread,
Jan 3, 2005, 3:41:04 PM1/3/05
to
Am Mon, 3 Jan 2005 20:07:09 +0100 hat Andreas Viehrig <spa...@avweb.de>
geschrieben:

>>>> Andre Koch schrieb:

>>> Das Recht als Erwachsener hast du ja! Das bleibt dir unbenommen. Wenn
>>> mich nicht alles täuscht ist das sogar bei Kindern die durch
>>> Samenspendung gezeugt wurden. (Bin mir aber nicht mehr ganz sicher,
>>> kann sein,
>>> das ich das mit einem Fall aus Frankreich verwechsele.)
>>>
>>
>> Ich denke, dass man dieses Recht aber auch -und vor Allem- als Kind hat.
>> Wenn schon nicht gesetzlich, dann moralisch. Aber das ist ja einer der
>> Kernpunkte der ganzen Diskussion. Ist es gut für ein Kind, zu erfahren,
>> dass es nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwächst, oder ein
>> Elternteil nicht der biologische Elternteil ist? Die Antwort darauf ist

>> IMO vonFall von Fall verschieden. Nichts desto trotz denke ich, dass

>> ein Kind
>> diesbezüglich die Wahrheit erfahren _sollte_ wenn es sie erfahren
>> _will_.
>
> AFAIR ist es irgendwo festgeschrieben, daß ein Kind dieses Recht hat.

Ich hab zwar keine Ahnung von der entsprechenden Gesetzeslage, und auch
keine Ahnung, wo ich das nachlesen könnte, aber laut Matthias hat man
dieses Recht erst als Erwachsener.

>
> BTW: Könntest Du bitte quoten lernen und dafür sowohl selbst eine
> Einleitungszeile setzen als auch die zu den jeweiligen Quoteebenen
> gehörenden Einleitungszeilen stehenlassen, wie das für korrektes Posten
> üblich und erforderlich ist?

Sorry, werds beachten. Wie quoten geht weiß ich eigentlich. Ist "im Eifer
des Gefechts" passiert ;)

mfg Andre

Message has been deleted

Ralf Schulz

unread,
Jan 3, 2005, 4:13:09 PM1/3/05
to
Am Mon, 03 Jan 2005 19:38:04 +0100 schrieb Matthias Kern:

> Ralf Schulz schrieb:
>
>> Am Mon, 3 Jan 2005 19:14:33 +0100 schrieb Stefan Scholl:
>>
>>> On 2005-01-03 17:46:58, Matthias Kern wrote:
>>>
>>>> Tja, wenn "deine Frauen" es notwendig haben! Schonmal überlegt warum sie
>>>> zu einem Anderem gehen?
>>>
>>> Das war unter der Gürtellinie und völlig unnötig!
>>
>> So isser halt. Meine frau hats nicht nötig, dawegen nehm ich das nicht
>> perönlich.
>
> Ja, also! Du sagst es ja selbst "deine Frau hats nicht nötig", also
> braucht's auch keinen Gentest.

Ich bnin auch nicht der maßstab. Ich denke nicht nur an mich, wenn ich
gegen den Vorschlag plädiere, der übrigens nicht neu ist. Aber ich kenne
betroffen, denen Kuckkuckskinder untergejubelt wurden, und die das erst
Jahre später erfahren haben, nachdem sie jahrelang Alimente gezahlt haben
(nach der Scheidung). Du glaubst gar nicht, was man für Probleme hat,
rechtlich gesehen.

Ralf Schulz

unread,
Jan 3, 2005, 4:10:26 PM1/3/05
to
Am Mon, 03 Jan 2005 19:44:08 +0100 schrieb Matthias Kern:

>> der Sinn erschließt sich mir jetzt nicht. Natürlich zahle ich nicht für
>> anderer frauen Kinder, warum sollte ich dafür zahlen, wenn ein anderer Mann
>> meiner Frau was in den Ofen geschoben hat, zumal es die längste Zeit meine
>> frau gewesen wäre.
>
> Wenn du nicht mehr verheiratet bist, dann musst du auch nicht für Kinder
> bezahlen,die sie zur Welt bringt.

Dann hat sie mich auch nicht betrogen, denn sie ist ja nicht mehr meine
Frau.

>>>> Warum geht sie dann fremd, wenn sie ihren mann so liebt? Und jedes 10.
>>>> Kind soll lkaut Statistik ein kuckkuck sein, natürlch alle aus Liebe.
>>>
>>> Tja, wenn dem dann nicht so ist, dann ist es wohl Zweck und was spricht
>>> da dagegen?
>>>
>>> Man stelle sich vor die Frau geht fremd, das Kind ist aber trotzdem vom
>>> Ehemanne!
>>>
>>> Der Mann wiegt sich in Gewissheit, die falsch ist!
>>
>> Und kann hinterher besser schlafen, denn wenn die Scheidung vorbei ist,
>> zahlt er für ein Kind , was tatsächlich von ihm ist.
>
> Und du schläfst mit einer Frau, die dich betrogen hat, was ist jetzt da
> der Unterschied? Nur weil einmal dein Samen schneller war als der des
> Nebenbuhlers. Das verstehe ich nicht?

Wenn meine Frau fremdgegangen wäre und ich das rausbekomme #aber das Kind
ist trotzdem von mir, weiß ich wenigestens, ich zahle für den eigen Schuiß.
Was ist daran schwer zu verstehen?

Andre Koch

unread,
Jan 3, 2005, 4:03:00 PM1/3/05
to
Am Mon, 03 Jan 2005 21:19:38 +0100 hat Matthias Kern
<ser...@adnetmedia.de> geschrieben:

> Andre Koch schrieb:
>
>>> Nein, woraus würdest du das ableiten? Okay ob man das Recht nun mit 14,
>>> 16 oder 18 Jahren hat, darüber kann man diskutieren.
>>

>> Warum erst dann? Wenn ein Kind alt genug ist, um sich zu fragen, wer
>> seine Eltern sind, dann ist es auch alt genug, es zu erfahren.
>
> Schonmal daran gedacht, das die Eltern auch Rechte haben?

Wie meinst du das? Falls du meinst, dass die Eltern ein Recht darauf
haben, zu verhindern, dass ihre Kinder erfahren, of sie auch tatsächlich
ihre Eltern sind, dann wäre das ein ganz besch***enes Recht...


>>
>>>> Wenn schon nicht gesetzlich, dann moralisch.
>>>
>>> Warum moralisch? Damit du weißt, das deine Mutter deinen Vater
>>> "betrogen" hat?
>>

>> Nein. Schlicht und einfach damit ich WEISS wer meine Eltern sind.
>> Nicht mehr und nicht weniger.
>
> Noch lange kein Grund zu SCHREIEN.

Sorry, wollte nur das Wort betonen.

> Aber welcher Wissenszuwuchs würde sich dann für dich ergeben? Und was
> würdest du daraus folgern?

Der Wissenszuwachs erschöpft sich darin, seine Eltern zu kennen. Da gibt
es nichts zu folgern. Man soll wissen dürfen, wo seine genetischen Wurzeln
liegen, und nicht "nur", wo seine emotionalen Wurzeln liegen (obwohl diese
für den Werdegang eines Menschen zweifellos wichtiger sind).

>>>> Aber das ist ja einer der
>>>> Kernpunkte der ganzen Diskussion. Ist es gut für ein Kind, zu
>>>> erfahren, dass es nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwächst, oder
>>>> ein Elternteil nicht der biologische Elternteil ist?
>>>
>>> Da stellt sich die Frage, was sind "leibliche Eltern"? Leibliche eltern
>>> sind für mich nicht gleich "genetische Eltern". als leibliche Eltern
>>> würde ich die Personen sehen, die mich zur Welt gebracht haben und
>>> seit der Geburt erzogen. Man stelle sich nur Samenspende vor, oder
>>> Eispende. die leiblichen Eltern sind die Eltern, die einen zur Welt
>>> bringen
>>

>> Hast Recht, da sollte man differenzieren. Ich hab fälschlicherweise
>> "leibliche Eltern" mit "biologische Eltern" gleich gesetzt. Jedenfalls
>> bleibe ich dabei: Man sollte erfahren können, wer seine biologischen
>> _und_ leiblichen Eltern sind, sollte eines von beiden nicht klar sein.
>> Und wenn [heimliche] Vaterschaftstests verboten werden, wird die
>> Möglichkeit dies zu erfahren, eingeschränkt.
>
> Ja, aus berechtigten Gründen, weil die Familie ja bekannterweise ein
> schützenswerte Gemeinschaft ist. Wer das nicht will, darf nicht
> heiraten. aber das führt genau zu dem selben, wenn man seiner Freundin
> misstraut sollte man auch nicht heiraten.

Nichts anderes sage ich doch auch. Wenn allerdings eine Familie zerfällt,
weil sich herausstellt, dass einer der beiden Partner den anderen betrogen
hat, dann ist das für mich erträglicher als der Gedanke, sich jahrelang
anzulügen und auch das Kind / die Kinder in diese Lüge mit einzubeziehen.

Andreas Viehrig

unread,
Jan 3, 2005, 4:05:52 PM1/3/05
to
Andre Koch schrieb:

> Am Mon, 3 Jan 2005 20:07:09 +0100 hat Andreas Viehrig <spa...@avweb.de>
> geschrieben:
>> Andre Koch schrieb:

[Wer sind die biologischen Eltern?]

>>> Die Antwort darauf ist
>>> IMO vonFall von Fall verschieden. Nichts desto trotz denke ich, dass
>>> ein Kind
>>> diesbezüglich die Wahrheit erfahren _sollte_ wenn es sie erfahren
>>> _will_.
>>
>> AFAIR ist es irgendwo festgeschrieben, daß ein Kind dieses Recht hat.
>
> Ich hab zwar keine Ahnung von der entsprechenden Gesetzeslage, und auch
> keine Ahnung, wo ich das nachlesen könnte, aber laut Matthias hat man
> dieses Recht erst als Erwachsener.

Wo das steht, weiß ich auch nicht. Und IIRC geht es wohl wirklich nur als
Erwachsener, weil ja erst dann die nötige Geschäftsfähigkeit besteht.

>> BTW: Könntest Du bitte quoten lernen und dafür sowohl selbst eine
>> Einleitungszeile setzen als auch die zu den jeweiligen Quoteebenen
>> gehörenden Einleitungszeilen stehenlassen, wie das für korrektes Posten
>> üblich und erforderlich ist?
>
> Sorry, werds beachten. Wie quoten geht weiß ich eigentlich. Ist "im Eifer
> des Gefechts" passiert ;)

Wenn Du jetzt bitte noch dieses Ding da oben in *eine* Zeile mit max. 80
Zeichen bringen könntest, wär's prima.

<http://www.einklich.net/usenet/zitier.htm>
<http://afaik.nimmich.org/usenet/faq/zitieren>

hatte ich ja absichtlich erwähnt. ;-)

Servus,
Andi
--
begin_ nachzudenken...

Unterstützt dem "Verein von den Genitiv seine Rettung"!
end

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 4:14:08 PM1/3/05
to
Andre Koch schrieb:

> Am Mon, 03 Jan 2005 21:19:38 +0100 hat Matthias Kern
> <ser...@adnetmedia.de> geschrieben:
>

[...]


>>
>> Schonmal daran gedacht, das die Eltern auch Rechte haben?
>
> Wie meinst du das? Falls du meinst, dass die Eltern ein Recht darauf
> haben, zu verhindern, dass ihre Kinder erfahren, of sie auch
> tatsächlich ihre Eltern sind, dann wäre das ein ganz besch***enes
> Recht...

Tja, so ist manches Recht! Man kann auch sagen wenn Eigentum verhindert,
das ich mir nehmen darf, was ich brauche, dann ist das ein ganz
besch***enes Recht. aber das ändert nichts! Es ist nämlich auch
sinnvoll. Denn Erwachsene bezeichnet man als reif und die können mit der
Information vernünftig etwas anfangen, das ist mit Kindern eben nicht
gegeben. Immerhin sind es die Erziehungsberechtigten.


>>>>> Wenn schon nicht gesetzlich, dann moralisch.
>>>>
>>>> Warum moralisch? Damit du weißt, das deine Mutter deinen Vater
>>>> "betrogen" hat?
>>>
>>> Nein. Schlicht und einfach damit ich WEISS wer meine Eltern sind.
>>> Nicht mehr und nicht weniger.
>>
>> Noch lange kein Grund zu SCHREIEN.
>
> Sorry, wollte nur das Wort betonen.

Dann _unterstreiche_ es.


>
>> Aber welcher Wissenszuwuchs würde sich dann für dich ergeben? Und was
>> würdest du daraus folgern?
>
> Der Wissenszuwachs erschöpft sich darin, seine Eltern zu kennen.

Kennst du die nicht? Das sind die die dich erzogen haben.

> Da gibt es nichts zu folgern. Man soll wissen dürfen, wo seine
> genetischen Wurzeln liegen, und nicht "nur", wo seine emotionalen
> Wurzeln liegen (obwohl diese für den Werdegang eines Menschen
> zweifellos wichtiger sind).

Das ist insofern richtig, das es ein Erwachsener wissen darf. Um jedoch
Familien nicht zu zerrütten hat ein Kind nicht das Recht dazu. (Es liegt
im Ermessen der Erziehungsberechtigten)
>
[...]


>>
>> Ja, aus berechtigten Gründen, weil die Familie ja bekannterweise ein
>> schützenswerte Gemeinschaft ist. Wer das nicht will, darf nicht
>> heiraten. aber das führt genau zu dem selben, wenn man seiner Freundin
>> misstraut sollte man auch nicht heiraten.
>
> Nichts anderes sage ich doch auch. Wenn allerdings eine Familie
> zerfällt, weil sich herausstellt, dass einer der beiden Partner den
> anderen betrogen hat, dann ist das für mich erträglicher als der
> Gedanke, sich jahrelang anzulügen und auch das Kind / die Kinder in
> diese Lüge mit einzubeziehen.

Wenn die Familie zerfällt? Also angenommen, das Kind ist 8 Jahre alt, es
kommt zur Scheidung. Der Vater würde die Vaterschaftsüberprüfung
vornehmen. Da stellt sich die Frage warum hat er dann überhaupt diese 8
Jahre vorher die Familie gepflegt? Warum ist es denn auf einmal nicht mehr
seine Familie, nicht mehr sein Kind. Das mit den anderen Genen fällt ihm
dann auf, ist dann auf einmal Grund?

Rainer Hamprecht

unread,
Jan 3, 2005, 4:13:27 PM1/3/05
to
Matthias Kern <ser...@adnetmedia.de> schrieb:

>> Bei einer Personenstandsfälschung greift auch folgender Par.
>> (Unterhalt, Erbrecht)
>
>Das habe ich bereits in einem anderem Posting hier geklärt, dieser
>Paragraph ist bei verheirateten Personen nicht zutreffend. Bei
>unverheirateten kann der "vermeidliche" Vater eh auf eine
>Vaterschaftsbestimmung bestehen.

Ich habe bereits geschrieben das der zweifelnde Vater kein absolutes
Recht auf Prüfung hat. Wenn das Gericht meint das seine Zweifel nicht
berechtigt sind lehnt es den Antrag ab.

>> StgB § 263. Betrug.
>> (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen
>> Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch
>> beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung
>> oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder
>> unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
>> Geldstrafe bestraft.
>>
>Vermögensvorteil? Welcher?

Z.B. das die Mutter Kindesunterhalt von einem vermögenden Partner
bekommt statt vom armen Schlucker der als Samenspender gedient hat.
Auch Mütter sind nicht uneigennützig und nehmen lieber 1000Eur
Kindesunterhalt als 166Eur vom Jugendamt. Übrigens kann man
Vermögensvorteile auch durch Erbschaft erreichen.

Nur mal kurz wie einfach Mutterschaft und wie kompliziert Vaterschaft
in unserem Unrecht sind. Die Gesetzesscheisser haben hier wahrlich
eine Glanzleistung des Gesetzesdurchfalls vollbracht.

BGB § 1591 Mutterschaft
Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.

BGB § 1592 Vaterschaft
Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet
ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d gerichtlich festgestellt ist.

BGB § 1593 Vaterschaft bei Auflösung der Ehe durch Tod
§ 1592 Nr. 1 gilt entsprechend, wenn die Ehe durch Tod aufgelöst wurde
und innerhalb von 300 Tagen nach der Auflösung ein Kind geboren wird.
Steht fest, dass das Kind mehr als 300 Tage vor seiner Geburt
empfangen wurde, so ist dieser Zeitraum maßgebend. Wird von einer
Frau, die eine weitere Ehe geschlossen hat, ein Kind geboren, das
sowohl nach den Sätzen 1 und 2 Kind des früheren Ehemanns als auch
nach § 1592 Nr. 1 Kind des neuen Ehemanns wäre, so ist es nur als Kind
des neuen Ehemanns anzusehen. Wird die Vaterschaft angefochten und
wird rechtskräftig festgestellt, dass der neue Ehemann nicht Vater des
Kindes ist, so ist es Kind des früheren Ehemanns.

BGB § 1594 Anerkennung der Vaterschaft
(1) Die Rechtswirkungen der Anerkennung können, soweit sich nicht aus
dem Gesetz anderes ergibt, erst von dem Zeitpunkt an geltend gemacht
werden, zu dem die Anerkennung wirksam wird.
(2) Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die
Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.
(3) Eine Anerkennung unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung ist
unwirksam.
(4) Die Anerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes zulässig.

BGB § 1595 Zustimmungsbedürftigkeit der Anerkennung
(1) Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter.
(2) Die Anerkennung bedarf auch der Zustimmung des Kindes, wenn der
Mutter insoweit die elterliche Sorge nicht zusteht.
(3) Für die Zustimmung gilt § 1594 Abs. 3 und 4 entsprechend.

BGB § 1596 Anerkennung und Zustimmung bei fehlender oder beschränkter
Geschäftsfähigkeit
(1) Wer in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, kann nur selbst
anerkennen. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist
erforderlich. Für einen Geschäftsunfähigen kann der gesetzliche
Vertreter mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts anerkennen.
Für die Zustimmung der Mutter gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend.
(2) Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt
ist, kann nur der gesetzliche Vertreter der Anerkennung zustimmen. Im
Übrigen kann ein Kind, das in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist,
nur selbst zustimmen; es bedarf hierzu der Zustimmung des gesetzlichen
Vertreters.
(3) Ein geschäftsfähiger Betreuter kann nur selbst anerkennen oder
zustimmen; § 1903 bleibt unberührt.
(4) Anerkennung und Zustimmung können nicht durch einen
Bevollmächtigten erklärt werden.

BGB § 1597 Formerfordernisse; Widerruf
(1) Anerkennung und Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden.
(2) Beglaubigte Abschriften der Anerkennung und aller Erklärungen, die
für die Wirksamkeit der Anerkennung bedeutsam sind, sind dem Vater,
der Mutter und dem Kind sowie dem Standesbeamten zu übersenden.
(3) Der Mann kann die Anerkennung widerrufen, wenn sie ein Jahr nach
der Beurkundung noch nicht wirksam geworden ist. Für den Widerruf
gelten die Absätze 1 und 2 sowie § 1594 Abs. 3 und § 1596 Abs. 1, 3
und 4 entsprechend.

BGB § 1598 Unwirksamkeit von Anerkennung, Zustimmung und Widerruf
(1) Anerkennung, Zustimmung und Widerruf sind nur unwirksam, wenn sie
den Erfordernissen der vorstehenden Vorschriften nicht genügen.
(2) Sind seit der Eintragung in ein deutsches Personenstandsbuch fünf
Jahre verstrichen, so ist die Anerkennung wirksam, auch wenn sie den
Erfordernissen der vorstehenden Vorschriften nicht genügt.

BGB § 1599 Nichtbestehen der Vaterschaft
(1) § 1592 Nr. 1 und 2 und § 1593 gelten nicht, wenn auf Grund einer
Anfechtung rechtskräftig festgestellt ist, dass der Mann nicht der
Vater des Kindes ist.
(2) § 1592 Nr. 1 und § 1593 gelten auch nicht, wenn das Kind nach
Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren wird und ein Dritter
spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des dem
Scheidungsantrag stattgebenden Urteils die Vaterschaft
anerkennt; § 1594 Abs. 2 ist nicht anzuwenden. Neben den nach den §§
1595 und 1596 notwendigen Erklärungen bedarf die Anerkennung der
Zustimmung des Mannes, der im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des
Kindes verheiratet ist; für diese Zustimmung gelten § 1594 Abs. 3 und
4, § 1596 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 3 und 4, § 1597 Abs. 1
und 2 und § 1598 Abs. 1 entsprechend. Die Anerkennung wird frühestens
mit Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Urteils
wirksam.

BGB § 1600 Anfechtungsberechtigte
(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind der Mann, dessen
Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht, die Mutter und
das Kind.
(2) Ist das Kind mit Einwilligung des Mannes und der Mutter durch
künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt
worden, so ist die Anfechtung der Vaterschaft durch den Mann oder die
Mutter ausgeschlossen.
BGB § 1600a Persönliche Anfechtung; Anfechtung bei fehlender oder
beschränkter Geschäftsfähigkeit
(1) Die Anfechtung kann nicht durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
(2) Der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593
besteht, und die Mutter können die Vaterschaft nur selbst anfechten.
Dies gilt auch, wenn sie in derGeschäftsfähigkeit beschränkt sind; sie
bedürfen hierzu nicht der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.
Sind sie geschäftsunfähig, so kann nur ihr gesetzlicher
Vertreter anfechten.
(3) Für ein geschäftsunfähiges oder in der Geschäftsfähigkeit
beschränktes Kind kann nur der gesetzliche Vertreter anfechten.
Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 321
(4) Die Anfechtung durch den gesetzlichen Vertreter ist nur zulässig,
wenn sie dem Wohl des Vertretenen dient.
(5) Ein geschäftsfähiger Betreuter kann die Vaterschaft nur selbst
anfechten.

BGB § 1600b Anfechtungsfristen
(1) Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten
werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte
von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen.
(2) Die Frist beginnt nicht vor der Geburt des Kindes und nicht, bevor
die Anerkennung wirksam geworden ist. In den Fällen des § 1593 Satz 4
beginnt die Frist nicht vor der Rechtskraft der Entscheidung, durch
die festgestellt wird, dass der neue Ehemann der Mutter nicht der
Vater des Kindes ist.
(3) Hat der gesetzliche Vertreter eines minderjährigen Kindes die
Vaterschaft nicht rechtzeitig angefochten, so kann das Kind nach dem
Eintritt der Volljährigkeit selbst anfechten. In diesem Fall beginnt
die Frist nicht vor Eintritt der Volljährigkeit und nicht vor dem
Zeitpunkt, in dem das Kind von den Umständen erfährt, die gegen die
Vaterschaft sprechen.
(4) Hat der gesetzliche Vertreter eines Geschäftsunfähigen die
Vaterschaft nicht rechtzeitig angefochten, so kann der
Anfechtungsberechtigte nach dem Wegfall der
Geschäftsunfähigkeit selbst anfechten. Absatz 3 Satz 2 gilt
entsprechend.
(5) Erlangt das Kind Kenntnis von Umständen, auf Grund derer die
Folgen der Vaterschaft für es unzumutbar werden, so beginnt für das
Kind mit diesem Zeitpunkt die Frist des Absatzes 1 Satz 1 erneut.
(6) Der Fristablauf ist gehemmt, solange der Anfechtungsberechtigte
widerrechtlich durch Drohung an der Anfechtung gehindert wird. Im
Übrigen sind die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206,
210 entsprechend anzuwenden.

BGB § 1600c Vaterschaftsvermutung im Anfechtungsverfahren
(1) In dem Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft wird vermutet,
dass das Kind von dem Mann abstammt, dessen Vaterschaft nach § 1592
Nr. 1 und 2, § 1593 besteht.
(2) Die Vermutung nach Absatz 1 gilt nicht, wenn der Mann, der die
Vaterschaft anerkannt hat, die Vaterschaft anficht und seine
Anerkennung unter einem Willensmangel nach § 119 Abs. 1, § 123
leidet; in diesem Falle ist § 1600d Abs. 2 und
3 entsprechend anzuwenden.

BGB § 1600d Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
(1) Besteht keine Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593, so ist
die Vaterschaft gerichtlich festzustellen.
(2) Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird
als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit
beigewohnt hat. Die Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel
an der Vaterschaft bestehen.
(3) Als Empfängniszeit gilt die Zeit von dem 300. bis zu dem 181. Tage
vor der Geburt des Kindes, mit Einschluß sowohl des 300. als auch des
181. Tages. Steht fest, dass das Kind ausserhalb des Zeitraums des
Satzes 1 empfangen worden ist, so gilt dieser abweichende Zeitraum als
Empfängniszeit.
(4) Die Rechtswirkungen der Vaterschaft können, soweit sich nicht aus
dem Gesetz anderes ergibt, erst vom Zeitpunkt ihrer Feststellung an
geltend gemacht werden.

BGB § 1600e Zuständigkeit des Familiengerichts; Aktiv- und
Passivlegitimation
(1) Auf Klage des Mannes gegen das Kind oder auf Klage der Mutter oder
des Kindes gegen den Mann entscheidet das Familiengericht über die
Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft.
(2) Ist die Person, gegen die die Klage zu richten wäre, verstorben,
so entscheidet das Familiengericht auf Antrag der Person, die nach
Absatz 1 klagebefugt wäre


Rainer

Rainer Hamprecht

unread,
Jan 3, 2005, 4:16:17 PM1/3/05
to
Andreas Viehrig <spa...@avweb.de> schrieb:

>Der Frau müßte aber wohl Vorsatz nachgewiesen werden. Das könnte schwierig
>werden, wenn sie mit einem trockenen "Ach so, na ja, ich wußte das doch
>gar nicht..." kontert.

Der Vorsatz ist erfüllt wenn sie ihre Zweifel nicht mitteilt. Bedenke
sie ist die einzigste die wissen kann wer der Vater ist oder welche
Männer in betracht kommen.

Rainer

Chris Schultz

unread,
Jan 3, 2005, 4:16:22 PM1/3/05
to

"Erich Pfennig" <er...@alternativ.net> schrieb im Newsbeitrag
news:pan.2005.01.03....@alternativ.net...

> Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will heimliche
> Vaterschaftstest verbieten lassen. Bestraft werden sollen demnach
> Männer, die ohne schriftliche Einwilligung der betroffenen Frauen
> genetische Spuren testen lassen. ...
> http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9EACD163751D4CFD/Doc~E8EFF4AE776304

Hallo,
diesen Artikel oder die Äußerung von Frau Zypries finde ich nicht sehr
eindeutig.
Welche Frau soll denn da betroffen sein? Meines Wissens reicht doch aus, DNA
des Kindes mit der DNA des Vaters zu vergleichen oder sollte ich mich irren?

Und wenn die gute tatsächlich auf die "ach so überraschende" Idee kommt,
dass Männer Kinder nicht mehr akzeptieren, bei denen sich nach Jahren
herausstellt, dass sie nicht von ihnen sondern Produkt eines Betruges sind,
sollte sie mal was anderes als Brigitte lesen...

> Ich halte es für angebracht, daß Männer, die als Väter angegeben werden,
> im Zweifelsfall in einem Vaterschaftstest feststellen lassen, ob sie
> zahlen müssen. Ich kann mir vorstellen, daß eine Mutter eine
> schriftliche Einwilligung zu einem Test nicht in jedem Fall geben wird.

Ich denke, dass es vor allem die Frauen entweder als Vertrauensbruch oder
Vertrauensinfragestellen auffassen oder tatsächlich was zu verbergen
haben... in beiden Fällen dann doch lieber heimlich!

> Sollte ein solcher Test in Deutschland verboten werden, gibt es immer noch
> den Weg über die Grenze.

Ich halte ein gesetzliches Verbot des Vergleichs der DNA eines Kindes mit
der seines Vaters für verfassungswidrig.

Grüße
Chris


Andreas Viehrig

unread,
Jan 3, 2005, 4:18:49 PM1/3/05
to
Andre Koch schrieb:

> Am Mon, 03 Jan 2005 21:19:38 +0100 hat Matthias Kern
> <ser...@adnetmedia.de> geschrieben:

Nee, so geht das nicht.

>> Andre Koch schrieb:

>>> Nein. Schlicht und einfach damit ich WEISS wer meine Eltern sind.
>>> Nicht mehr und nicht weniger.
>>
>> Noch lange kein Grund zu SCHREIEN.
>
> Sorry, wollte nur das Wort betonen.

Dafür gibt's das: _unterstrichen_
*fett*
/kursiv/

news:de.newusers.infos und news:de.newusers.questions existieren
ebenfalls. :-))

>> Aber welcher Wissenszuwuchs würde sich dann für dich ergeben? Und was
>> würdest du daraus folgern?
>
> Der Wissenszuwachs erschöpft sich darin, seine Eltern zu kennen. Da gibt
> es nichts zu folgern. Man soll wissen dürfen, wo seine genetischen Wurzeln
> liegen, und nicht "nur", wo seine emotionalen Wurzeln liegen (obwohl diese
> für den Werdegang eines Menschen zweifellos wichtiger sind).

Hm, na ja, was davon im Endeffekt wichtiger ist, ist ein ebenso heftig
geführter wie bislang unentschiedener Diskurs zwischen Verhaltensforschern
und Biologen/Genealogen.

Es gibt Hinweise auf die nicht zu unterdrückende Wirksamkeit der Gene,
besonders deutlich z. B. bei Adoptivkindern.

> ... Wenn allerdings eine Familie zerfällt,

> weil sich herausstellt, dass einer der beiden Partner den anderen betrogen
> hat, dann ist das für mich erträglicher als der Gedanke, sich jahrelang
> anzulügen und auch das Kind / die Kinder in diese Lüge mit einzubeziehen.

ACK. Dieses meist als /Begründung/ gebrachte "Ich wollte Dich ja nicht
verletzen" ist üblicherweise nichts als ein Synonym für "Ich war zu feige,
die Wahrheit zu sagen".

Rainer Hamprecht

unread,
Jan 3, 2005, 4:19:23 PM1/3/05
to
Matthias Kern <ser...@adnetmedia.de> schrieb:

>Der Tagträumer, der seinen Newsreader nicht einstellen kann vermeint
>etwas sagen zu wollen! Nur was? Das er seinen Newsreader und die Frauen
>nicht gebacken bekommt?

Muschis aufreissen und Newsreader einstellen sind zwei
unterschiedliche Welten die sich deiner Meinung nach ausschliessen.
Dein Newsreader ist o.k. Alles klar...

Rainer

Matthias Kern

unread,
Jan 3, 2005, 4:19:17 PM1/3/05
to
Ralf Schulz schrieb:

> Am Mon, 03 Jan 2005 19:44:08 +0100 schrieb Matthias Kern:
>
>>> der Sinn erschließt sich mir jetzt nicht. Natürlich zahle ich nicht für
>>> anderer frauen Kinder, warum sollte ich dafür zahlen, wenn ein anderer Mann
>>> meiner Frau was in den Ofen geschoben hat, zumal es die längste Zeit meine
>>> frau gewesen wäre.
>>
>> Wenn du nicht mehr verheiratet bist, dann musst du auch nicht für Kinder
>> bezahlen,die sie zur Welt bringt.
>
> Dann hat sie mich auch nicht betrogen, denn sie ist ja nicht mehr meine
> Frau.

Dann sind wir uns ja einig.
>
[...]


>
> Wenn meine Frau fremdgegangen wäre und ich das rausbekomme #aber das Kind
> ist trotzdem von mir, weiß ich wenigestens, ich zahle für den eigen Schuiß.
> Was ist daran schwer zu verstehen?

Du zahlst für einen Schuß? Naja, wenn ich das so sehen würde, dann
ginge ich wohl lieber zur Prostituierten. Ich sehe das anders!

Volker Neurath

unread,
Jan 3, 2005, 4:21:00 PM1/3/05
to
Matthias Kern wrote:

>Nochmals langsam zum mitdenken. Frau ist schwanger und nicht vom
>verheirateten Mann. Da schiebt die Frau _nichts_ unter, sie ist schwanger
>und das Kind von ihr und vom verheirateten Manne. Weil bei der Geburt des
>Kindes der Vater der verheiratete Mann ist. Da _ist_ kein Unterschieben.

Falsch. Er ist nicht der leibliche (biologische Vater) ==>
unterschieben.

>Unterschieben ist zu behaupten man hätte Kinder, was nicht stimmt oder
>man schiebt einem anderen Mann Kinder unter. (Indem man behauptet diese
>Kinder seinen seine)

Nein.

Volker
--
Im uebrigen bin ich der Meinung, das TCPA verhindert werden muss.

Volker Neurath

unread,
Jan 3, 2005, 4:21:00 PM1/3/05
to
Erhard Sanio wrote:

>Wenn Zypries etwas fuer die Buergerrechte tun will, soll sie Schily
>erschiessen.

Stimmt, damit schlüge sie zwei Fliegen mit einer Klappe: wir waären
Schliy UND sie los...

Vol 'SCNR' ker

Volker Neurath

unread,
Jan 3, 2005, 4:21:00 PM1/3/05
to
Matthias Kern wrote:

>> Fakt ist, wenn die
>> Frau rumpoppt, kann sie nicht irgendeinem das Kind unterjubeln. dann
>> muiß sie auf der Behörde eben sagen, sie weiß es nicht.
>
>Das ist _kein_ fakt.

Und damit ist bewiesen, dass du nicht liest, worauf du schreibst.

>Achso nicht weiß? du hältst die Frauen wohl für blöder als sie sind.
>Falls du nicht kapierst, das sie das Fremdgehen eben deshalb verschweigen,
>gerade eben weil sie an dem Manne hängen, denn sie "betrogen" haben, dann
>verstehst du es wohl nie.

Wenn sie an dem Mann, den sie betrogen haben hängen: warum betrügen
sie ihn dann?

Und warum soll es dann richtig sein, _diesem_ das fremdgezeugte Kind
unterzujubeln?

Volker

Volker Neurath

unread,
Jan 3, 2005, 4:21:00 PM1/3/05
to
Matthias Kern wrote:

>Ja und? Muss oder beichtet der Mann etwas? Nur weil _er_ eben keinen
>runden Bauch bekommen kann, darf er wohl ungeschoren rumbumbsen?

Nein, wer sagt das?

Tatsache ist aber, dass das unterjubeln eines Kindes schlicht Betrug
ist.

Andreas Viehrig

unread,
Jan 3, 2005, 4:24:52 PM1/3/05
to
Chris Schultz erbrach zeichensatzlos einleitungseiternd:

Kannst Du mal bitte 'ne usenetgerechte Einleitungszeile konfigurieren?
Dein Geschwür ist keine.

Kannst Du mal bitte usenetgerecht einen Zeichensatz deklarieren?

Kannst Du mal bitte am besten einen Newsclient nehmen, der das bereits von
Hause aus kann [1]?

[1] <http://www.40tude.com/dialog>
<http://www.gaehn.org/software/40tude-dialog>
<http://borumat.de/40tude-dialog-newsreader-tipps.php>

> "Erich Pfennig" <er...@alternativ.net> schrieb im Newsbeitrag
> news:pan.2005.01.03....@alternativ.net...

*blärch*

> diesen Artikel oder die Äußerung von Frau Zypries finde ich nicht sehr
> eindeutig.
> Welche Frau soll denn da betroffen sein? Meines Wissens reicht doch aus, DNA
> des Kindes mit der DNA des Vaters zu vergleichen oder sollte ich mich irren?

Wenn Du mal Nachrichten hörst, wirst Du erfahren, daß genau dieser
Vergleich eben verboten werden soll.

> Und wenn die gute tatsächlich auf die "ach so überraschende" Idee kommt,
> dass Männer Kinder nicht mehr akzeptieren, bei denen sich nach Jahren
> herausstellt, dass sie nicht von ihnen sondern Produkt eines Betruges sind,
> sollte sie mal was anderes als Brigitte lesen...

Sie ist ein Frau. Ergo ist sie gegen Gleichberechtigung.

Außerdem darf man wohl vermuten, daß zum Start von Hatz IV auch einfach
nur ein anderes Thema lanciert werden sollte.

>> Sollte ein solcher Test in Deutschland verboten werden, gibt es immer noch
>> den Weg über die Grenze.
>
> Ich halte ein gesetzliches Verbot des Vergleichs der DNA eines Kindes mit
> der seines Vaters für verfassungswidrig.

ACK.

Servus,
Andi
--
begin_ nachzudenken mit Frank Toennes in dag°, der weiß, was er will:
> Was würdest Du nur machen, wenn Du Deine Fetische noch nicht
> gefunden hättest?
Gruppen in de.ALL fluten.

Andreas Viehrig

unread,
Jan 3, 2005, 4:28:36 PM1/3/05
to
Rainer Hamprecht schrieb:
> Andreas Viehrig <spa...@avweb.de> schrieb:

>>Der Frau müßte aber wohl Vorsatz nachgewiesen werden. Das könnte schwierig
>>werden, wenn sie mit einem trockenen "Ach so, na ja, ich wußte das doch
>>gar nicht..." kontert.
>
> Der Vorsatz ist erfüllt wenn sie ihre Zweifel nicht mitteilt.

Das halte ich ganz schlicht für hslafc. Wer einem Betrüger keinen Vorsatz
nachweisen kann, kann ihm damit den Betrug nicht nachweisen. Es gibt da
(noch) keine Beweislastumkehr. Udiags.

Abgesehen davon: Wie willst Du nachweisen, daß sie überhaupt *Zweifel*
hatte?

Servus,
Andi
--
begin_ Fragen zu stellen...
IÄ zerstört die PC-Gesundheit: <www.avweb.de/info/ie-katastrophen.html>
Infos zu PFWs & Virenscannern: <www.avweb.de/info/pfw.html>
end

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