Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

ZEIT / Monsanto

3 views
Skip to first unread message

Tilman Hausherr

unread,
Feb 20, 1997, 3:00:00 AM2/20/97
to

http://muenchen.bda.de/bda/int/zeit/aktuell/artikel/BULK09.TXT.19970221.html

Bulkware: Monsanto ist überall

-----------------------------------------------------------------------

von Detlef Borchers

Im November vergangenen Jahres wurde im Internet über einen
elektronischen Postverteiler, eine sogenannte Mailing-Liste, zu einer
Demonstration aufgerufen. Der unbekannte Verfasser des Schreibens
wetterte darin gegen den Nahrungsmittelkonzern Monsanto, der in den USA
gentechnisch manipulierte Sojabohnen produziert und unter normale
Sojabohnen mischt.

Es dauerte keine zwei Tage, da flatterte dem Verwalter des
Postverteilers eine Unterlassungserklärung ins Haus.

Monsanto war, wie sich zeigte, über die Aktivitäten der Kritiker gut
unterrichtet: Die Werbeagentur Young & Rubicam, die für den Konzern
arbeitet, hatte sich über ihren "Internetberater" ebenfalls auf die
Empfängerliste des Postverteilers setzen lassen.

Zur Unterlassungserklärung gesellte sich wenig später eine einstweilige
Verfügung von Monsanto gegen den Verwalter des Postverteilers, dessen
Rechtsanwälte wiederum beantragten, die Verfügung aufzuheben. Im
Gegenzug beantragten die Monsanto-Anwälte die Aufhebung des Antrages
auf Aufhebung - ein Fall wie tausend andere?

Mailing-Listen sind im Internet sehr beliebt. Wird eine E-Mail an eine
solche Liste geschickt, leitet das Verwaltungsprogramm sie an alle
Adressen weiter, die sich auf der Liste haben eintragen lassen. Kommt
daraufhin eine Antwort zurück, so wird sie ebenfalls wieder an alle
Abonnenten verteilt. Auf diese Weise können selbst weltweit verstreute
Zirkel bequem diskutieren oder auch nur einander mit Rundschreiben
eindecken.

67 000 solche Mailing-Listen sind bekannt; weitere 50 000 dürften in
Betrieb sein, die niemals öffentlich in Erscheinung treten. Für fast
jedes Thema gibt es inzwischen eine Mailing-Liste, die sich seiner
annimmt - vom Leben der Fakire über die Soziologie von Niklas Luhmann
bis eben hin zur Gentechnik .

Was den Streit um Monsanto interessant macht, ist weniger der Versuch,
den Verwalter einer Mailing-Liste für die elektronischen Botschaften
haftbar zu machen, die über seinen Verteiler laufen. In diesem Fall
handelte es sich ohnehin um eine "unmoderierte" Liste, bei der jede
Sendung automatisch ohne Prüfung weitergeleitet wird; der Verwalter
trug immer nur die neuen Abonnenten ein und strich die alten aus. Er
konnte auch ohne weiteres nachweisen, daß er selber nicht der Verfasser
des Demonstrationsaufrufes ist. So kam es, daß Monsanto das Verfahren
um die einstweilige Verfügung verlor.

Wirklich problematisch war hingegen die Wahl des zuständigen
Gerichtsortes. Der Rechner, über den die Mailing-Liste im Internet
verschickt wurde, steht in Dortmund, der Verwalter lebt in Bochum und
der Internet-Berater, der sich mit einer US-amerikanischen Mail-Adresse
angemeldet hatte, lebt im hessischen Karben. Wo also tagte das Gericht?
In Düsseldorf. Hier ist der Sitz der deutschen Monsanto und ihrer
Rechtsanwälte. Allein die Annahme, daß auch ein Düsseldorfer
Internet-Nutzer die Mitteilung über die Mailing-Liste hätte erhalten
können, reichte aus, um dem Konzern ein Heimspiel zu gewähren.

Wenn diese Begründung in presserechtlichen Verfahren Schule macht,
könnte künftig im Streitfall jedes Gericht zuständig sein, wenn es sich
nur irgendwie im Verbreitungsgebiet der betreffenden Publikation
befindet. Was das für das weltweit verzweigte Internet bedeutet, kann
man sich ausmalen. Dann dürfen unvorsichtige Mail-Versender sich schon
mal auf gewisse Reisekosten gefaßt machen.


Wolfgang Kopp

unread,
Feb 22, 1997, 3:00:00 AM2/22/97
to

tho...@luna.cs.ts.de (Thomas Stange) schrieb:

> Ort der Gerichtsverhandulung ist doch immer der Wohnsitz des Beklagten,
> also in diesem Fall Bochum!

Das stimmt so allgemein nicht.

Es gibt drei Arten von Gerichtsständen: den allgemeinen, besondere und
ausschließliche. Allgemeiner Gerichtsstand ist der Wohnsitz oder die
Niederlassung der beklagten Person. Besondere Gerichtsstände gibt es
eine Menge, zum Beispiel den der unerlaubten Handlung (Wo war der
Verkehrsunfall?) oder den des vertraglichen Erfüllungsortes (Wo mußten
die Leistungen ausgetauscht werden?). Wenn es für eine Sache neben dem
allgemeinen noch einen besonderen Gerichtsstand - oder mehrere - gibt,
dann hat der Kläger im Prinzip die Wahl, wo er klagen will.

So war es hier auch, weil bei sog. Distanzdelikten sowohl am
Handlungsort als auch am Erfolgsort ein besonderer Gerichtsstand der
unerlaubten Handlung besteht und bei Äußerungsdelikten bedenklicherweise
jeder Ort, an dem man die Äußerung (meist ein Presseerzeugnis)
wahrnehmen konnte, als Erfolgsort gilt.

Etwas anderes gilt, wenn ein ausschließlicher Gerichtsstand besteht;
dann ist der Kläger gezwungen, genau dort zu klagen. Das gibt es aber
nur selten, z.B. bei Wohnraum-Mietstreitigkeiten (Ort der Wohnung), und
hier war das nicht der Fall.

Nachlesen kann man das alles einigermaßen verständlich gleich am Anfang
der ZPO. F'up.

--
"My brain functions well enough. I can breathe, walk, even post on
newsgroups." - "I'm sorry, but we can't take any of those as evidence of
a functioning brain." Ace Lightning, Lloyd Wood, talk.bizarre

<ko...@naranek.camelot.de> http://home.pages.de/~kopp/

UZS...@ibm.rhrz.uni-bonn.de

unread,
Feb 22, 1997, 3:00:00 AM2/22/97
to

In article <NEWTNews.856638757.25074.detlef@detlefspc>

Detlef Borchers <det...@topspin.de> writes:

>> Ort der Gerichtsverhandulung ist doch immer der Wohnsitz des Beklagten,
>> also in diesem Fall Bochum!
>nein, eben nicht. Monsanto hat einen "Internetberater" engagiert, der den
>"Beweis" gefuehrt hat, das auch jemand in Duesseldorf (Sitz der deutschen

Sozusagen der Erfolgsort. Im Presserecht ist es IMHO anders, aber
das gilt hier eben nicht. Heiko

UZS...@ibm.rhrz.uni-bonn.de

unread,
Feb 22, 1997, 3:00:00 AM2/22/97
to

In article <5endvr$g...@news.LF.net>
pma...@tuebingen.netsurf.de (Patrick Mayer) writes:

>
>Man nennt das "lex delicti commissi". Tieferer Grund ist der Wunsch,

Hmmmmm.......aber auf jeden Fall reicht nicht, das das delict
irgendwo begangen sein KOENNTE:))

Detlef Borchers

unread,
Feb 22, 1997, 3:00:00 AM2/22/97
to

In Article<5ekqiu$m2j$1...@luna.cs.ts.de>, <tho...@luna.cs.ts.de> writes:
>
> Das verstehe ich aber nicht und ist meiner Meinung nach nicht korrekt.
> Es handelte sich doch um eine zivile Schadensersatzklage, oder?


>
> Ort der Gerichtsverhandulung ist doch immer der Wohnsitz des Beklagten,
> also in diesem Fall Bochum!
>


Hallo Thomas,

nein, eben nicht. Monsanto hat einen "Internetberater" engagiert, der den
"Beweis" gefuehrt hat, das auch jemand in Duesseldorf (Sitz der deutschen

Monsanto und ihrer RAs) den ueber die Mailing-Liste verteilten Aufruf haette
bekommen koennen. Das reichte offensichtlich, das ist es, was ich bedenklich
finde. (Ich habe allerdings auch Mail von Juristen bekommen, die meinen
Kommentar nicht haltbar finden..)

Jetzt suche ich nach der Berufsausbildung INTERNETBERATER. Hat jemand
Informationen dazu? --Detlef


Patrick Mayer

unread,
Feb 22, 1997, 3:00:00 AM2/22/97
to

tho...@luna.cs.ts.de (Thomas Stange) schrieb:

>In article <330c9648...@news.snafu.de>,
> til...@berlin.snafu.de (Tilman Hausherr) writes:

>[... TEXT gelöscht ...]


>>
>> Wirklich problematisch war hingegen die Wahl des zuständigen
>> Gerichtsortes. Der Rechner, über den die Mailing-Liste im Internet
>> verschickt wurde, steht in Dortmund, der Verwalter lebt in Bochum und
>> der Internet-Berater, der sich mit einer US-amerikanischen Mail-Adresse
>> angemeldet hatte, lebt im hessischen Karben. Wo also tagte das Gericht?
>> In Düsseldorf. Hier ist der Sitz der deutschen Monsanto und ihrer
>> Rechtsanwälte. Allein die Annahme, daß auch ein Düsseldorfer
>> Internet-Nutzer die Mitteilung über die Mailing-Liste hätte erhalten
>> können, reichte aus, um dem Konzern ein Heimspiel zu gewähren.
>>

>Das verstehe ich aber nicht und ist meiner Meinung nach nicht korrekt.


>Es handelte sich doch um eine zivile Schadensersatzklage, oder?

>Ort der Gerichtsverhandulung ist doch immer der Wohnsitz des Beklagten,
>also in diesem Fall Bochum!

Para. 32 ZPO: Fuer Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das
Gericht zustaendig, in dessen Bezirk die
Handlung begangen ist.

Man nennt das "lex delicti commissi". Tieferer Grund ist der Wunsch,

den Geschaedigten nicht noch schlechter zu stellen dadurch, dass er
auch noch weit reisen muss, um seinen Anspruch durchzusetzen. An
multinationale Konzerne (und Kommunikationssysteme) hat der
Gesetzgeber vor 100+ Jahren wohl noch nicht gedacht... Aber die
Rechtsprechung wird sich Gedanken machen muessen, ob sie wirklich
weltweit jeden Mist an sich ziehen will, nur weil er auf dem PC der
Geschaeftsstelle auch abrufbar ist.

===================================================
pma...@tuebingen.netsurf.de *** P. Mayer
===================================================


0 new messages