On 22.05.2013 22:24, baude wrote:
> Am 22.05.2013 14:09, schrieb Leonhard Witt:
> ..
>>> - Die historischen Angaben über Verlauf und politischen Hintergrund
>>> sehr gut. Auch der Hinweis auf den "kommunistischen" Charakter der
>>> Urgemeinden, sprich eher ärmere Schichten (wenn auch kein
>>> Proletariat) und Gütergemeinschaft verdienstvoll. (Marx kannte seine
>>> Bibel sehr gut).
>>> [...]
>> Ich habe die Sendung nicht gesehen, deshalb die Frage:
>> Wie hat sie die Hypothese begründet, die Urgemeinden hätten einen
>> kommunistischen Charakter und Gütergemeinschaft gehabt?
>>
>
> Das ist wohl keine Hypothese, sondern Fakt. Zumindest hat der Experte
> (Kirchenhistoriker) dies so dargestellt. Das wurde uns übrigens schon in
> der Schule so vermittelt, was auch schon über 50 Jahre her ist.;-)
>
> Aber heute gibt´s ja Google:
>
> [http://de.wikipedia.org/wiki/Gütergemeinschaft_der_Jerusalemer_Urgemeinde]
Ich hatte vermutet, daß die Sendung sich auf Apg. 2,42-47 und 4,32-35
stützen würde. Ob das so war, hätte mich interessiert.
Der oben genannte Artikel in der Wikipedia bezieht ich auch auf diese
beiden Stellen und formuliert das so, daß die Apostelgeschichte diese
Güterverwendung als Kennzeichen der Jerusalemer Urgemeinde herausstellt.
Der Artikel weist aber auch darauf hin, daß nach der Beschreibung in der
Apostelgeschichte das Privateigentum nicht aufgehoben war, sondern die
Eigentümer bei Bedarf Besitz verkauften und den Erlös für die
Bedürftigen verwendete. Man könnte das als ein großzügiges Spendenwesen
bezeichnen. Ich zögere, das als Gemeineigentum zu bezeichnen. Es klingt
auf jeden Fall sehr viel weniger präzis als die Regelungen in der
Gemeinderegel der Qumransekte (im Folgenden nach: Die Texte aus Qumran,
Hebräisch und Deutsch, Hrsg. Eduard Lohse, Darmstadt 1971). Zur Aufnahme
neuer Mitglieder wird dort gesagt:
(1 QS VI, 16ff.) "Wenn er sich dem Rat der Gemeinschaft nähern darf,
soll er nicht die Reinheit der Vielen berühren, solange man ihn nicht
geprüft hat hinsichtlich seines Geistes und seiner Werke, bis er ein
ganzes Jahr vollendet hat. Desgleichen darf er nicht teilhaben am Besitz
der Vielen. Und wenn er ein ganzes Jahr inmitten der Gemeinschaft
vollendet hat, dann sollen die Vielen über seine Angelegenheiten
entsprechend seinem Verständnis und seinen Werken im Gesetz befragt
werden. Und wenn ihm dann das Los fällt, daß er sich dem Rat der
Gemeinschaft nähern darf nach Weisung der Priester und der Menge der
Männer ihres Bundes, dann soll man auch seinen Besitz und seine
Einkünfte übergeben in die Hand des Mannes, der die Aufsicht führt über
die Einkünfte der Vielen, und es durch ihn auf Rechnung anschreiben ..."
Der Kandidat verbringt dann noch ein weiters Jahr im Anwärterzustand,
dann wird über seine endgültige Aufnahme entschieden.
Ich habe das so ausführlich abgetippt, weil dieser Regel nach die
Verfügung über Besitz und Einkünfte des Mitgliedes schon im
Kandidatenstatus ausdrücklich auf den Finanzverwalter der Gemeinschaft
übergeht und nicht beim eintretenden Mitglied verbleibt. Vor diesem
Hintergrund klingt die Beschreibung in Apg. nicht sehr nach
Gemeinschaftseigentum.
Es gibt eine weitere Handschrift, die sogenannte Damaskusschrift, die
1896 in der Geniza der Esra-Synagoge in Alt-Kairo gefunden wurde, und
die in Fragmenten auch unter den Qumran-Funden enthalten war. Sie
beschreibt wohl einen anderen Zweig der Bewegung, zu der auch die
Qumrangruppe gehörte. Die Damaskusschrift kennt verheiratete Mitglieder
und geht von eigenem Besitz der Mitglieder aus:
(CD XIII, 14-16) "Und keiner von denen, die in den Bund Gottes
eingetreten sind, soll Handel treiben mit den Söhnen der Grube,
abgesehen (vom Kauf) von Hand zu Hand. Und niemand soll Verbindung
aufnehmen zum Kauf oder Verkauf, ohne daß er es dem Aufseher, der im
Lager ist, anzeigt und eine (schriftliche) Vereinbarung trifft."
Vor diesem Hintergrund hätte ich Bedenken, der Urgemeinde Gemeineigentum
als historisches Faktum zuzusprechen.
Mich hat übrigens ( schon vor fast 50 Jahren, da wir gerade mit unserem
Alter protzen :-) ) ein weit verbreiteter Kommentar zur
Apostelgeschichte darauf aufmerksam gemacht, daß die Apostelgeschichte
von den Güterverhältnissen in der Urgemeinde kein einheitliches Bild
zeichnet, denn gleich im Anschluß an Apg. 4,32-35 wird Joseph, genannt
Barnabas, hervorgehoben, der einen Acker aus seinem Besitz verkauft und
den Erlös spendet. Bei Kollektiveigentum wäre Herr Barnabas keiner
besonderen Erwähnung wert gewesen. Breit geschildert wird dagegen ein
Fall, in dem es gründlich schiefging - Ananias und Saphira. Die
Darstellung der Urgemeinde mag also einfach eine Idealisierung sein.
Diese beiden Stellen, auf denen die ganze Diskussion beruht, stehen in
der Apostelgeschichte isoliert da, das Motiv wird nicht weiter
aufgegriffen. Die zahlreichen Gemeindegründungen des Paulus, von denen
die Apostelgeschichte erzählt, hätten ja reichlich Gelegenheit geboten.
Auch das stützt die, die an der Historizität zweifeln. Vielleicht war
der Herr, den wir als Lukas bezeichnen, einfach ein Verfechter von
Gemeinschaftseigentum und wollte es in seiner darstellung propagieren.
Ich stieß in einem der letzten Jahre zufällig in einem Buch, das sich
mit einem ganz anderen Thema des neuen Testamentes beschäftigt, auf die
Nebenbemerkung, unter den Evangelisten zeichne sich Lukas durch eine
besonders große Anzahl von Stellen zum Thema Besitzlosigkeit aus. Ich
bin dem nicht weiter nachgegangen, kann mir aber vorstellen, daß seine
Darstellung der Urgemeinde in diesem Punkt von seinem theologischen
Konzept geprägt ist. Die Schriften des Neuen Testamentes sind ja keine
historischen Untersuchungen, sondern aus der Sicht der verschiedenen
Gruppen geschrieben. Vielleicht wäre "Positionspapier" ein nicht völlig
falscher Ausdruck.
Der Wikipediaartikel, den Sie angeführt haben, geht auch auf die
Diskussion um die Historizität ein und spricht von einer weit
verbreiteten Skepsis. Die Frage, ob Fakt oder nicht, scheint also noch
nicht entschieden, weshalb ich auch von einer Hypothese gesprochen hatte.
Zum kommunistischen Charakter der Urgemeinde, um auch auf dies
Schlagwort einzugehen, ist eingewandt worden, daß von gemeinsamen Besitz
an Produktionsmitteln nicht die Rede ist. Die Apg. beschreibt höchstens
eine Verbrauchsgemeinschaft. Das gab es auch in anderen Zeiten, in denen
man glaubte der Messias komme und das Reich Gottes breche an.
--
LW