Ralf Bosselmann schrieb
> Am 22.04.2012 17:03, schrieb Hans CraueI:
>> Ralf Bosselmann schrieb
>>
>>> Am 20.04.2012 10:23, schrieb Ulrich Nehls:
>>>> Top-Ökonom Straubhaar fordert nicht nur die Abschaffung der
>>>
>>> Ein "Top Ökonom" der die aktuellen Grundlagen des Steuerrechts nicht
>>> verstanden hat.
>>
>> -v please
>
>> Ich erkenne kein steuerrechtliches Fehlverstaendnis in dem Beitrag.
>
> Objektives Nettoprinzip und Besteuerung nach Leistungsvermögen.
> Damit scheint sein "Vorschlag" nicht wirklich kompatibel
Du hast also keine Ahnung von den aktuellen Grundlagen des
Steuerrechts, Stichwort `Werktorprinzip'. Kurz: Fahrtkosten
zwischen Wohnung und Arbeit sind nicht ueberwiegend beruflich
veranlasst, sondern unterliegen in nicht ganz unerheblichem
Umfang auch privaten Erwaegungen. Wer etwa in einem Ort arbeitet
und wohnt und dann weit raus zieht, wuerde damit hoehere
Fahrtkosten zahlen, die ganz offenkundig nicht beruflich veranlasst
sind. Das objektive Nettoprinzip verbietet somit steuermindernden
Ansatz dieser Fahrtkosten. Andererseits werden Kosten fuer den
Umzug in eine Wohnung naeher am Arbeitsplatz steuerlich wirksam,
diese werden als ueberwiegend beruflich veranlasst eingestuft.
Diese Diskussion ist ansonsten bereits ad nauseam gefuehrt worden,
die kurz angerissenen Punkte finden sich sowohl in der aktuellen
Regelungslage als auch in der aktuellen Rechtsprechung u.a. des
BVerfG, und nicht zuletzt werden sie auch im Artikel von
Straubhaar angerissen. Dein Vorwurf, dass er `aktuelle Grundlagen
des Steuerrechts nicht verstanden' haette, entbehrt nicht nur
jeglicher Grundlage, sondern zeigt vielmehr, dass du es bist, der
davon keine Ahnung hat.
> und woher er diese Begründung:
> „Die Pendlerpauschale soll dem Schutz von Ehe und Familie dienen. Man
> will Pendler einen finanziellen Anreiz geben, abends noch nach Hause
> zurückzukehren." nimmt ist mir auch ein Rätsel
Das ist mir auch ein Raetsel. Die findet sich naemlich nicht im
Artikel von Straubhaar; moeglicherweise wird sie ihm nur von Focus
untergeschoben. Der eigentliche Artikel von Straubhaar findet sich
u.a. hier:
<
http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastkommentar-mehr-steuern-statt-entschaedigungen-fuer-pendler-seite-all/6526290-all.html>
> Bereits im ESTG von 1920 wurden die zum Erwerb nötigen Kosten als
> abzugsfähig erklärt. Die niedrigen Pauschalen kamen erst später.
Das ist Teil der bereits erwaehnten gefuehrten Diskussion.
Straubhaar umreisst in seinem Artikel die der aktuellen
Rechtslage zugrundeliegenden Gesichtspunkte zutreffend:
| Viele Faktoren spielen bei der Wahl von Wohn- und Arbeitsort eine
| Rolle. Kosten für Wohnung, Eigenheim, Jobangebote und
| Verdienstmöglichkeiten, Wünsche und Erwartungen von
| Familienangehörigen und vieles mehr gehören dazu.
| Die Kosten, um von zu Hause zur Arbeit zu kommen, sind nur ein
| Aspekt von vielen. Und dabei geht es nicht allein um direkte
| Kosten für Fahrrad, Auto, Zug oder Flugzeug, sondern genauso um
| die indirekten Zeitkosten, den Reisestress oder um Stau- und
| Unfallgefahren.
| Über Wohn- und Arbeitsort zu entscheiden ist einzig Sache der
| Betroffenen.
> Ihm scheint auch nicht aufgefallen zu sein, daß bereits jetzt
> Radfahrer und Fußgänger von der Pauschale bevorzugt werden, nicht
> Autofahrer. Für Autofahrer ist die Pauschale bereits jetzt eine
> Benachteiligung. Denn eigentlich müssten die vollen Kosten, die meist
> deutlich über der Pauschale liegen, berücksichtigt werden.
> Zumal zwar Löhne und Steuern mit der Inflation mithalten, die
> Pauschalen aber meist nicht.
Auch diese Einlassungen gehen allesamt von einer unzutreffenden
Einschaetzung der Rechtslage aus und sind von daher gehaltlos.
Eine Bevorzugung von Fahrrad- und Fussverkehr ist, soviel sei
am Rande bemerkt, auch nicht zu erkennen. Abgesehen davon, dass,
wie Straubhaar zutreffend ausfuehrt, die indirekten Zeitkosten,
Reisestress und Unfallgefahren ebenfalls einzuberechnen sind,
ist es zudem im Interesse der Allgemeinheit, wenn nicht mit dem
Auto, sondern mit dem Fahrrad und zu Fuss zur Arbeit gefahren
bzw. gegangen wird. Sowohl die Verkehrslage insgesamt als auch
die erhebliche Kostenreduktion im Gesundheitsbereich sind zwei
der wesentlichen Punkte dabei.
Es kommt dazu, dass auch beim Ansatz von Autokosten an dieser
Stelle nur variable Kosten anzusetzen waeren, und die liegen
dem allgemeinen, immer wieder auch hier vorgebrachten Bekunden
zufolge deutlich niedriger. Und ein Auto braucht derjenige,
der den Weg zur Arbeit nicht ohne Auto zuruecklegen kann,
schliesslich sowieso. In einer derartigen Wohnlage koennte man
ansonsten auch Versorgung und sonstige Belange nicht ohne Auto
sicherstellen.
Es ist ueberdies keineswegs so, dass Straubhaar bei Neuaufnahme
einer entfernten Arbeit keine berufliche Veranlassung von
Mehrkosten sieht:
| Wenn schon räumliche Mobilität zur Arbeitsaufnahme gefördert
| werden soll, wäre es effizienter, vorübergehende staatliche
| Mobilitätshilfen nur gezielt an unmittelbar Betroffene zu leisten.
| Und nicht dauerhafte Privilegien zugunsten aller Pendler zu
| schaffen, also auch für jene, die aus ganz anderen Gründen mit
| dem Auto zur Arbeit fahren.
Das waere etwas in Richtung `Autogeld' fuer Beduerftige, wie es
gelegentlich schon thematisiert worden ist.
>>> Und sich gleich selbst mit dem Beispiel der Eltern die ihre Kinder zur
>>> Schule fahren "mÃŒssen" ins Knie schiesst.
>>
>> Das steht da nicht. Es steht da "... als andere, die beispielsweise
>> Kinder in die Schule oder Kranke ehrenamtlich zur Dialyse fahren".
>
> ich lese da "Dabei bräuchten auch andere Menschen das Auto aus gutem
> Grund, etwa um Kinder zur Schule zu fahren."
Das hat offenbar Focus ebenfalls falchs wiedergegeben.
Hans CraueI