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Re: Wände spachteln für Anfänger

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Hans-Jürgen Meyer

unread,
Mar 25, 2013, 5:39:01 PM3/25/13
to
Am 25.03.2013 15:30, schrieb Ina Koys:
> Hallo,
>
> bin so mittelmᅵᅵig handwerklich und wᅵrde gern erstmalig versuchen, eine
> aktuell mit Rauhfaser garnierte Wand von der Tapete zu befreien und
> stattdessen zu marmorieren. So richtig hab ich die Anweisungen ausm
> Baumarkt noch nicht verstanden, aber das kommt vielleicht noch - ich hab
> sie schriftlich.
> Erstmal wᅵrde mich interessieren, wie ich die Tapete am einfachsten
> abkrieg. Der Baumarkt mᅵchte mir bestimmt Tapetenlᅵser verkaufen, aber
> geht nicht auch Wasser? Und wenn dann die Tapete ab ist, werde ich sehr
> wahrscheinlich eine nackte Betonwand darunter finden. Muss ich die
> irgendwie grundieren? In meinem Vertrag steht nichts von Verpflichtungen
> bei Auszug...
>
Ich wage aber zu bezweifeln, das Dir Dein Mietvertrag diese Maᅵnahmen
erlaubt. Im Zweifelsfall hast Du einen wenig lustigen "Rᅵckbau" an der
Backe.

Hans-Jᅵrgen

Fup de.soc.recht.wohnen

Thomas Mayer

unread,
Mar 26, 2013, 8:36:19 AM3/26/13
to

"Hans-Jᅵrgen Meyer" <spamme...@gmx.de> schrieb
>>
>> Erstmal wᅵrde mich interessieren, wie ich die Tapete am einfachsten
>> abkrieg. Der Baumarkt mᅵchte mir bestimmt Tapetenlᅵser verkaufen, aber
>> geht nicht auch Wasser? Und wenn dann die Tapete ab ist, werde ich sehr
>> wahrscheinlich eine nackte Betonwand darunter finden. Muss ich die
>> irgendwie grundieren? In meinem Vertrag steht nichts von Verpflichtungen
>> bei Auszug...
>>

ALSO: Erstmal ist die Tapete sicherlich nicht auf eine Betonwand gekleistert,
ein bisserl Putz ist da bestimmt drauf. Die Tapete kann man mit Wasser und ein
wenig "Spᅵli" (gemischt) meist problemlos lᅵsen.

Und im Mietvertrag wᅵrde ich nochmals schauen - das sind normalerweise "Standards"
dass man beim Auszug wieder den Ursprungszustand herstellt bzw. die Bude neu
streichen muᅵ!!

Ina Koys

unread,
Mar 26, 2013, 12:05:29 PM3/26/13
to
Am 25.03.2013 22:39, schrieb Hans-Jᅵrgen Meyer:
> Am 25.03.2013 15:30, schrieb Ina Koys:

>> irgendwie grundieren? In meinem Vertrag steht nichts von Verpflichtungen
>> bei Auszug...
>>
> Ich wage aber zu bezweifeln, das Dir Dein Mietvertrag diese Maᅵnahmen
> erlaubt.

Wenn ich schreibe, dass in meinem Vertrag nichts davon steht, kannst du
davon ausgehen, dass ich reingekuckt habe. Ich muss die Wohnung
besenrein verlassen. Fertig.

Ina,
fup entfernt

--
Es wᅵchst!
http://www.koys.de/Gemuese-Abenteuer/
Jetzt mit Update:
http://www.touringaustralia.de/

Mathias Böwe

unread,
Mar 26, 2013, 2:12:29 PM3/26/13
to
Ina Koys <garten...@iko-web.de> wrote:

> Am 25.03.2013 22:39, schrieb Hans-J�rgen Meyer:
> >
> > Ich wage aber zu bezweifeln, das Dir Dein Mietvertrag diese Ma�nahmen
> > erlaubt.
>
> Wenn ich schreibe, dass in meinem Vertrag nichts davon steht, kannst du
> davon ausgehen, dass ich reingekuckt habe. Ich muss die Wohnung
> besenrein verlassen. Fertig.

Diese vertragliche Klausel legt den Erhaltungs- und Renovierungszustand
fest und ist in dieser Form sicherlich rechtens. Du hast aber vor, je
nach vorgesehener Wandverzierung eine �nderung an der Substanz
vorzunehmen. Wenn es wirklich nur Farbe samt Grundierung ist, k�nnte das
unproblematisch sein, doch wenn dazu noch z. B. ein spezieller Putz
n�tig ist, dann kann es Dir tats�chlich passieren, da� Du beim Auszug
den urspr�nglichen Zustand wiederherstellen mu�t. IMHO kann eine
schriftlich fixierte Zustimmung des Vermieters nicht schaden.

Mathias, wegen "rechtshandwerklicher" Frage nach dsrw f'uppend
--
inzwischen wieder ohne Signatur

Hans-Jürgen Meyer

unread,
Mar 27, 2013, 6:31:08 PM3/27/13
to
Am 26.03.2013 17:05, schrieb Ina Koys:
> Am 25.03.2013 22:39, schrieb Hans-Jᅵrgen Meyer:
>> Am 25.03.2013 15:30, schrieb Ina Koys:
>
>>> irgendwie grundieren? In meinem Vertrag steht nichts von Verpflichtungen
>>> bei Auszug...
>>>
>> Ich wage aber zu bezweifeln, das Dir Dein Mietvertrag diese Maᅵnahmen
>> erlaubt.
>
> Wenn ich schreibe, dass in meinem Vertrag nichts davon steht, kannst du
> davon ausgehen, dass ich reingekuckt habe. Ich muss die Wohnung
> besenrein verlassen. Fertig.
>
Es ging nicht um die Renovierung oder nicht oder darum wie Du die
Wohnung zu ᅵbergeben hast. Es ging darum ob Du ᅵnderungen an der
Bausubstanz vornehmen darfst oder nicht. Im Normalfall darfst Du das
nᅵmlich nicht. Ob die Spachtelmasse dazugehᅵrt kann ich nicht entgᅵltig
beurteilen. Mit solchen Aktionen wᅵre ich aber eben vorsichtig. Im
Zweifelsfall ist frage eben gᅵnstiger...

Hans-Jᅵrgen

Magnus Warker

unread,
Mar 28, 2013, 4:52:02 AM3/28/13
to
Wie funktioniert das denn mit dem Hellsehen?

Magnus

--
This is Unix-Land. In quiet nights, you can hear the Windows machines
reboot.

Joerg Meier

unread,
Mar 28, 2013, 10:53:35 AM3/28/13
to
On Thu, 28 Mar 2013 09:52:02 +0100, Magnus Warker wrote:

> On 03/25/2013 10:39 PM, Hans-J�rgen Meyer wrote:
>> Am 25.03.2013 15:30, schrieb Ina Koys:

>> Ich wage aber zu bezweifeln, das Dir Dein Mietvertrag diese Ma�nahmen
>> erlaubt. Im Zweifelsfall hast Du einen wenig lustigen "R�ckbau" an der
>> Backe.
> Wie funktioniert das denn mit dem Hellsehen?

In den meisten MVen duerften Aenderungen an der Substanz nur nach
Ruecksprache mit dem VM erlaubt sein, und Ina kennt sich ja scheinbar nicht
mit Mietrecht aus (sonst haette sie das sicher nicht mit der
Auszugsrenovierung verwechselt). Von daher ist die Wahrscheinlichkeit schon
hoch, dass sie sich das nicht gesondert ausgehandelt hat, sondern eine
Standardklausel hat.

HJ qualifiziert seine Aussagen ja auch ausdruecklich alle mit 'Zweifel',
und macht also keine definitiven Aussagen.

Liebe Gruesse,
Joerg

--
Ich lese meine Emails nicht, replies to Email bleiben also leider
ungelesen.

Ina Koys

unread,
Mar 28, 2013, 2:21:21 PM3/28/13
to
Am 27.03.2013 23:31, schrieb Hans-Jᅵrgen Meyer:

> Es ging nicht um die Renovierung oder nicht oder darum wie Du die
> Wohnung zu ᅵbergeben hast. Es ging darum ob Du ᅵnderungen an der
> Bausubstanz vornehmen darfst oder nicht.

Da kᅵnnt ihr euch gern seitenweise drᅵber auslassen. Interessiert mich
aber nicht, denn ich nehme keine ᅵnderungen an der Bausubstanz vor. Ich
streiche die Wand.

Ina

S.Jedath

unread,
Mar 28, 2013, 3:18:31 PM3/28/13
to
Am 28.03.2013 19:21, schrieb Ina Koys:
> Am 27.03.2013 23:31, schrieb Hans-Jᅵrgen Meyer:
>
>> Es ging nicht um die Renovierung oder nicht oder darum wie Du die
>> Wohnung zu ᅵbergeben hast. Es ging darum ob Du ᅵnderungen an der
>> Bausubstanz vornehmen darfst oder nicht.
>
> Da kᅵnnt ihr euch gern seitenweise drᅵber auslassen. Interessiert mich
> aber nicht, denn ich nehme keine ᅵnderungen an der Bausubstanz vor. Ich
> streiche die Wand.
>

Das kann einen schon abtᅵrnen.
Und ich verstehe die Aufregung auch nicht.
Die Gesetze und die Rechtsprechung sind ziemlich eindeutig.
Aber keiner hat sich die Mᅵhe gemacht, da mal rein zu gucken, was
"Eingriff in die Bausubstanz" wirklich bedeutet.
Da WOLLEN sich Leute anscheinend aufregen.


Ooooch Ina. Wirklich nur streichen?

Siggi



--
Der Maler - Garant fᅵr Schutz und Schᅵnheit

Hans-Jürgen Meyer

unread,
Mar 29, 2013, 6:13:15 AM3/29/13
to
Am 28.03.2013 20:18, schrieb S.Jedath:
> Am 28.03.2013 19:21, schrieb Ina Koys:
>> Am 27.03.2013 23:31, schrieb Hans-Jᅵrgen Meyer:
>>
>>> Es ging nicht um die Renovierung oder nicht oder darum wie Du die
>>> Wohnung zu ᅵbergeben hast. Es ging darum ob Du ᅵnderungen an der
>>> Bausubstanz vornehmen darfst oder nicht.
>>
>> Da kᅵnnt ihr euch gern seitenweise drᅵber auslassen. Interessiert mich
>> aber nicht, denn ich nehme keine ᅵnderungen an der Bausubstanz vor. Ich
>> streiche die Wand.
>>
>
> Das kann einen schon abtᅵrnen.
> Und ich verstehe die Aufregung auch nicht.
> Die Gesetze und die Rechtsprechung sind ziemlich eindeutig.

Ne, leider nicht. Da gibt es ausreichend Definitionsraum und massenweise
Einzelfallbetrachtungen.

> Aber keiner hat sich die Mᅵhe gemacht, da mal rein zu gucken, was
> "Eingriff in die Bausubstanz" wirklich bedeutet.

Korrigier mich bitte, wenn ich falsch liege: Nach meinem Kenntnisstand
ist die Bausubstanz alles mit dem Gebᅵude verbundene.

Nur mal so als kleine - bei weitem nicht vollstᅵndige - Info:
http://www.wn-immo.de/ratgeberbereich/mietthemen/einbautenundbaulicheveraenderungen.html

http://www.focus.de/immobilien/mieten/wohnen-groessere-umbauten-muss-der-vermieter-erlauben_aid_775866.html

Weiteres ist reichlich zu finden.

Kernaussage ist immer: Man darf evt. machen muss aber ggf. den
Ursprungszustand bei Auszug wiederherstellen.

Nichts anderes habe ich gesagt. Das ist gᅵltige Rechtssprechnung. Aber
da ich ja bᅵser Vermieter bin...

> Da WOLLEN sich Leute anscheinend aufregen.
>
Nein - meine Absicht war nichts anderes als Ina darauf hinzuweisen, das
sowas evt. Probleme bringen kann. Eine solche "Spachtelmasse" kann -
muss aber nicht - ein Eingriff in die Baussubstanz sein. Wenn es den VM
nicht stᅵrt ist ja alles gut. Aber da ja alle Vermieter von Natur aus
bᅵse sind, wᅵrde ich mich eben darauf nicht verlassen.

Du als Maler solltest wissen, das man auch mit falscher Farbe die
Bausubstanz deutlich schᅵdigen kann. Erinnerst Du dich noch an die
frᅵher gern verwendete "Elefantenhaut"? Die hat super die Risse
abgedeckt. War aber so wasserdicht, das die Wᅵnde nichts mehr nach auᅵen
abgegeben haben. Unter dieser Haut haben sich dann Blasen gebildet aus
denen der Putz rieselte wenn man sie geᅵffnet hat. Diese Farbe hat von
-zig Hᅵusern die Fassade erheblich zerstᅵrt. Ganze Hᅵuser mussten neu
verputzt werden.


Hans-Jᅵrgen


Hans-Jürgen Meyer

unread,
Mar 29, 2013, 6:14:58 AM3/29/13
to
Am 28.03.2013 19:21, schrieb Ina Koys:
> Am 27.03.2013 23:31, schrieb Hans-Jᅵrgen Meyer:
>
>> Es ging nicht um die Renovierung oder nicht oder darum wie Du die
>> Wohnung zu ᅵbergeben hast. Es ging darum ob Du ᅵnderungen an der
>> Bausubstanz vornehmen darfst oder nicht.
>
> Da kᅵnnt ihr euch gern seitenweise drᅵber auslassen. Interessiert mich
> aber nicht, denn ich nehme keine ᅵnderungen an der Bausubstanz vor. Ich
> streiche die Wand.
>
Dann ist ja alles gut und es wird keine Probleme geben... :)

Hans-Jᅵrgen

Ina Koys

unread,
Mar 29, 2013, 8:14:54 AM3/29/13
to
Am 29.03.2013 11:13, schrieb Hans-Jᅵrgen Meyer:

> Korrigier mich bitte, wenn ich falsch liege: Nach meinem Kenntnisstand
> ist die Bausubstanz alles mit dem Gebᅵude verbundene.

Danach wᅵre es auch die Tapete und die Schrankwand, die man (eigentlich)
ab einer gewissen Hᅵhe mit der Wand verschrauben muss. Es ist aber alles
mit dem Grundstᅵck NICHT ZERSTᅵRUNGSFREI TRENNBAR verbundene. Putz kann
man immer wieder abklopfen, ohne dabei das Gebᅵude zu beschᅵdigen.

Hans-Jürgen Meyer

unread,
Mar 29, 2013, 9:20:02 AM3/29/13
to
Am 29.03.2013 13:14, schrieb Ina Koys:
> Am 29.03.2013 11:13, schrieb Hans-Jᅵrgen Meyer:
>
>> Korrigier mich bitte, wenn ich falsch liege: Nach meinem Kenntnisstand
>> ist die Bausubstanz alles mit dem Gebᅵude verbundene.
>
> Danach wᅵre es auch die Tapete und die Schrankwand, die man (eigentlich)
> ab einer gewissen Hᅵhe mit der Wand verschrauben muss. Es ist aber alles
> mit dem Grundstᅵck NICHT ZERSTᅵRUNGSFREI TRENNBAR verbundene.

Mit dem Grundstᅵck hat es nichts zu tun. Grundstᅵckseigentᅵmer und
Hauseigentᅵmer kᅵnnen durchaus vᅵllig unterschiedlich sein (->
Erbpacht). Es geht dabei um das Gebᅵude. Zur Bausubstanz gehᅵren sogar
Teppichbᅵden, Laminat o.ᅵ. Selbst Dᅵbellᅵcher kᅵnnen - hᅵngt von Anzahl
und Grᅵᅵe ab - genehmigungspflichtig sein. Lies mal meine Links...

> Putz kann
> man immer wieder abklopfen, ohne dabei das Gebᅵude zu beschᅵdigen.
>
Wenn Du den Putz abkloppst hast Du die Bausubstanz geschᅵdigt. Den
Schaden musst Du dann beseitigen. Was diese Dinge betrifft ist im
Zweifelsfall immer der ursprᅵngliche Zustand der Wohung wieder herzustellen.

Ich erkundige mich ᅵber diese Dinge lieber im Vorfeld um den spᅵteren
ᅵrger zu vermeiden. Das kann aber natᅵrlich jeder halte wie er will...

Hans-Jᅵrgen

Ina Koys

unread,
Mar 29, 2013, 9:27:57 AM3/29/13
to
Am 29.03.2013 14:20, schrieb Hans-Jᅵrgen Meyer:
> Am 29.03.2013 13:14, schrieb Ina Koys:
>> Am 29.03.2013 11:13, schrieb Hans-Jᅵrgen Meyer:
>>
>>> Korrigier mich bitte, wenn ich falsch liege: Nach meinem Kenntnisstand
>>> ist die Bausubstanz alles mit dem Gebᅵude verbundene.
>>
>> Danach wᅵre es auch die Tapete und die Schrankwand, die man (eigentlich)
>> ab einer gewissen Hᅵhe mit der Wand verschrauben muss. Es ist aber alles
>> mit dem Grundstᅵck NICHT ZERSTᅵRUNGSFREI TRENNBAR verbundene.
>
> Mit dem Grundstᅵck hat es nichts zu tun. Grundstᅵckseigentᅵmer und
> Hauseigentᅵmer kᅵnnen durchaus vᅵllig unterschiedlich sein (->
> Erbpacht).

Vielleicht gibts Erbpacht noch auf dem Dorf. Aber im Allgemeinen ist und
bleibt es ein Exotikum.

http://de.wikipedia.org/wiki/Erbpacht

> Es geht dabei um das Gebᅵude. Zur Bausubstanz gehᅵren sogar
> Teppichbᅵden, Laminat o.ᅵ.

Vergisses. Nicht mal Dielen der heute gebrᅵuchlichen Art sind
Bausubstanz. Und von Denkmᅵlern reden wir gerade nicht.

> Ich erkundige mich ᅵber diese Dinge lieber im Vorfeld um den spᅵteren
> ᅵrger zu vermeiden.

Glaub mir, ich kenn mich mit Rechtsfragen ganz gut aus. Das hat mir
schon manche unsinnige Ausgabe erspart und leere Drohnungen vom Hals
gehalten.

Hans-Jürgen Meyer

unread,
Mar 29, 2013, 9:45:00 AM3/29/13
to
Am 29.03.2013 14:27, schrieb Ina Koys:
> Am 29.03.2013 14:20, schrieb Hans-Jᅵrgen Meyer:
>> Am 29.03.2013 13:14, schrieb Ina Koys:
>>> Am 29.03.2013 11:13, schrieb Hans-Jᅵrgen Meyer:
>>>
>>>> Korrigier mich bitte, wenn ich falsch liege: Nach meinem Kenntnisstand
>>>> ist die Bausubstanz alles mit dem Gebᅵude verbundene.
>>>
>>> Danach wᅵre es auch die Tapete und die Schrankwand, die man (eigentlich)
>>> ab einer gewissen Hᅵhe mit der Wand verschrauben muss. Es ist aber alles
>>> mit dem Grundstᅵck NICHT ZERSTᅵRUNGSFREI TRENNBAR verbundene.
>>
>> Mit dem Grundstᅵck hat es nichts zu tun. Grundstᅵckseigentᅵmer und
>> Hauseigentᅵmer kᅵnnen durchaus vᅵllig unterschiedlich sein (->
>> Erbpacht).
>
> Vielleicht gibts Erbpacht noch auf dem Dorf. Aber im Allgemeinen ist und
> bleibt es ein Exotikum.
>
> http://de.wikipedia.org/wiki/Erbpacht
>
Entschuldige, das ich den hier in der Gegend ᅵblichen Wortschatz
verwendet habe. Es geht um dieses hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Erbbaurecht

Hier in der Gegend gibt es kaum die Mᅵglichkeit anders zu bauen.
Eigentumsgrundstᅵcke sind zu teuer. Und das obwohl sie im Vergleich zu
Berlin fast verschenkt werden...

>> Es geht dabei um das Gebᅵude. Zur Bausubstanz gehᅵren sogar
>> Teppichbᅵden, Laminat o.ᅵ.
>
> Vergisses. Nicht mal Dielen der heute gebrᅵuchlichen Art sind
> Bausubstanz. Und von Denkmᅵlern reden wir gerade nicht.
>
Du hast die Links von mir gelesen? Schau noch mal ein bischen weiter
oben im Thread.

Hans-Jᅵrgen

Ina Koys

unread,
Mar 29, 2013, 9:52:16 AM3/29/13
to
Am 29.03.2013 14:45, schrieb Hans-Jᅵrgen Meyer:

>>> Es geht dabei um das Gebᅵude. Zur Bausubstanz gehᅵren sogar
>>> Teppichbᅵden, Laminat o.ᅵ.
>>
>> Vergisses. Nicht mal Dielen der heute gebrᅵuchlichen Art sind
>> Bausubstanz. Und von Denkmᅵlern reden wir gerade nicht.
>>
> Du hast die Links von mir gelesen? Schau noch mal ein bischen weiter
> oben im Thread.

Irgendwelche exotischen Sonderfᅵlle mag es immer geben. Ich hab auch
ᅵberlegt, ob man die fest verklebten Teppichbᅵden mᅵglicherweise
dazuzᅵhlen muss/kann. Und es gibt auch Fehlurteile. Beides ᅵndert nichts
an der allgemeinen Rechtslage. Hier ist nicht Amerika.

Wolfgang May

unread,
Mar 29, 2013, 11:57:28 AM3/29/13
to
In de.soc.recht.wohnen Ina Koys <garten...@iko-web.de> wrote:
> Am 29.03.2013 14:20, schrieb Hans-Jᅵrgen Meyer:
>> Am 29.03.2013 13:14, schrieb Ina Koys:
>>> Am 29.03.2013 11:13, schrieb Hans-Jᅵrgen Meyer:
>>>
>>>> Korrigier mich bitte, wenn ich falsch liege: Nach meinem Kenntnisstand
>>>> ist die Bausubstanz alles mit dem Gebᅵude verbundene.
>>>
>>> Danach wᅵre es auch die Tapete und die Schrankwand, die man (eigentlich)
>>> ab einer gewissen Hᅵhe mit der Wand verschrauben muss. Es ist aber alles
>>> mit dem Grundstᅵck NICHT ZERSTᅵRUNGSFREI TRENNBAR verbundene.
>>
>> Mit dem Grundstᅵck hat es nichts zu tun. Grundstᅵckseigentᅵmer und
>> Hauseigentᅵmer kᅵnnen durchaus vᅵllig unterschiedlich sein (->
>> Erbpacht).
>
> Vielleicht gibts Erbpacht noch auf dem Dorf.

Da taeuschst Du Dich. In den beiden groesseren Staedten, in denen ich
mich ernsthaft mit dem Erwerb von Grundeigentum beschaeftigt habe
(Freiburg und Goettingen), besteht ein grosser Teil der Wohnviertel
auf Erbbaurechten. Eigentuemer ist ueblicherweise die Kirche, aber
oft auch traditionelle Grossgrundbesitzer oder die Gemeinden.

> Aber im Allgemeinen ist und bleibt es ein Exotikum.

Nicht wirklich.
<http://www.goettinger-tageblatt.de/Nachrichten/Goettingen/Uebersicht/Streit-um-Petition-gegen-Erbbaurecht>
Northeim, Kreis Goettingen, 30.000 Einwohner:
"Von 4289 Wohngebᅵuden in Northeim wᅵrden 28 Prozent auf Erbbaurechte entfallen."
Der Anteil ist nicht spezifisch fuer Northeim, sondern in der Region ueberall
(mindestens) in der Groessenordnung, sogar steigend, da Neubaugebiete oft auf
Grundstuecken der Klosterkammer liegen.

> http://de.wikipedia.org/wiki/Erbpacht

Das was umgangssprachlich als Erbpacht bezeichnet wird, heisst
juristisch heute uebrigens Erbbaurecht:
https://de.wikipedia.org/wiki/Erbbaurecht

Wolfgang

Karl-Otto Simonsen

unread,
Mar 29, 2013, 12:19:15 PM3/29/13
to


"Wolfgang May" schrieb

In de.soc.recht.wohnen Ina Koys <garten...@iko-web.de> wrote:
> Am 29.03.2013 14:20, schrieb Hans-Jᅵrgen Meyer:
>> Am 29.03.2013 13:14, schrieb Ina Koys:
>>> Am 29.03.2013 11:13, schrieb Hans-Jᅵrgen Meyer:
>>>
>>>> Korrigier mich bitte, wenn ich falsch liege: Nach meinem Kenntnisstand
>>>> ist die Bausubstanz alles mit dem Gebᅵude verbundene.
>>>
>>> Danach wᅵre es auch die Tapete und die Schrankwand, die man (eigentlich)
>>> ab einer gewissen Hᅵhe mit der Wand verschrauben muss. Es ist aber alles
>>> mit dem Grundstᅵck NICHT ZERSTᅵRUNGSFREI TRENNBAR verbundene.
>>
>> Mit dem Grundstᅵck hat es nichts zu tun. Grundstᅵckseigentᅵmer und
>> Hauseigentᅵmer kᅵnnen durchaus vᅵllig unterschiedlich sein (->
>> Erbpacht).
>
> Vielleicht gibts Erbpacht noch auf dem Dorf.

Da taeuschst Du Dich.

Nicht nur hier. Sie will es aber einfach nicht wahrhaben.

In den beiden groesseren Staedten, in denen ich
mich ernsthaft mit dem Erwerb von Grundeigentum beschaeftigt habe
(Freiburg und Goettingen), besteht ein grosser Teil der Wohnviertel
auf Erbbaurechten. Eigentuemer ist ueblicherweise die Kirche, aber
oft auch traditionelle Grossgrundbesitzer oder die Gemeinden.

The same here, karlotto

Ina Koys

unread,
Mar 29, 2013, 1:22:45 PM3/29/13
to
Am 29.03.2013 16:57, schrieb Wolfgang May:
> In de.soc.recht.wohnen Ina Koys <garten...@iko-web.de> wrote:
>> Am 29.03.2013 14:20, schrieb Hans-Jᅵrgen Meyer:

>>> Mit dem Grundstᅵck hat es nichts zu tun. Grundstᅵckseigentᅵmer und
>>> Hauseigentᅵmer kᅵnnen durchaus vᅵllig unterschiedlich sein (->
>>> Erbpacht).
>>
>> Vielleicht gibts Erbpacht noch auf dem Dorf.
>
> Da taeuschst Du Dich. In den beiden groesseren Staedten, in denen ich
> mich ernsthaft mit dem Erwerb von Grundeigentum beschaeftigt habe
> (Freiburg und Goettingen), besteht ein grosser Teil der Wohnviertel
> auf Erbbaurechten.

Genau. Erbbau. Nicht Erbpacht.

Armin Wolf

unread,
Apr 6, 2013, 3:57:30 AM4/6/13
to
"Hans-Jᅵrgen Meyer" <spamme...@gmx.de> schrieb
Immer den Vermieter fragen bzw. informieren.

Es gibt Vermieter, die von der Maᅵnahme begeistert sind, und diese
dann auch komplett zu finanzieren bereit sind.

Andere Vermieter stehen auf Rauhfasertapeten, und erwarten, daᅵ
sie nach dem Auszug des Mieters diese durch _einfaches_ Weiᅵeln
wieder in den Ursprungszustand versetzen kᅵnnen.

Gerade in Groᅵanlagen (Studentenwohnheim usw. ) wird ein Entfer-
nen der bestehenden Teppiche, Tapeten usw. keinesfalls geduldet,
auch wenn eine "Besenreine" Rᅵckgabe im MV festgehalten ist.

Hans-Jürgen Meyer

unread,
Apr 6, 2013, 12:08:08 PM4/6/13
to
Am 06.04.2013 09:57, schrieb Armin Wolf:
> "Hans-Jürgen Meyer" <spamme...@gmx.de> schrieb
>> Am 25.03.2013 15:30, schrieb Ina Koys:
>>> In meinem Vertrag steht nichts von Verpflichtungen
>>> bei Auszug...
>>>
>> Ich wage aber zu bezweifeln, das Dir Dein Mietvertrag diese Maßnahmen
>> erlaubt. Im Zweifelsfall hast Du einen wenig lustigen "Rückbau" an der
>> Backe.
>
> Immer den Vermieter fragen bzw. informieren.
>
> Es gibt Vermieter, die von der Maßnahme begeistert sind, und diese
> dann auch komplett zu finanzieren bereit sind.
>
> Andere Vermieter stehen auf Rauhfasertapeten, und erwarten, daß
> sie nach dem Auszug des Mieters diese durch _einfaches_ Weißeln
> wieder in den Ursprungszustand versetzen können.
>
> Gerade in Großanlagen (Studentenwohnheim usw. ) wird ein Entfer-
> nen der bestehenden Teppiche, Tapeten usw. keinesfalls geduldet,
> auch wenn eine "Besenreine" Rückgabe im MV festgehalten ist.

Mir musst das nicht sagen ;)
Aber schön, das es wenigstens einige gibt die ähnlich ticken...


Hans-Jürgen

Lars Wilhelm

unread,
Apr 6, 2013, 4:32:53 PM4/6/13
to hansjuer...@web.de
Man sollte stets vorsichtig mit seinen Äußerungen sein. Armin nannte Tapeten und Teppich in einem Atemzug.
Damit liegt er eineindeutig falsch.
Gerade hier gibt es kaum Interpretationen:
Auslegware ist- mindestens wenn sie fest verklebt ist- Teil der Wohnung. Da hätte ich als VM auch etwas dagegen, wenn jemand den ungefragt rausreißt.
Tapeten hingegen sind eindeutig Sache des Mieters. jeder Mieter darf die Tapeten reingkleben, die er möchte. Es mag sein, dass die gelebte Praxis eine andere ist- indes rechtmäßig ist sie nicht. Es ist soogar so, dass normale Tapeten, also dezente Muster etc iaR in der Wohnung verbleiben dürfen.

Hans-Jürgen Meyer

unread,
Apr 6, 2013, 5:53:08 PM4/6/13
to
Am 06.04.2013 22:32, schrieb Lars Wilhelm:
> Am Samstag, 6. April 2013 18:08:08 UTC+2 schrieb Hans-Jürgen Meyer:
>> Am 06.04.2013 09:57, schrieb Armin Wolf:
>>
>>> "Hans-Jürgen Meyer" <spamme...@gmx.de> schrieb
>>
>>>> Am 25.03.2013 15:30, schrieb Ina Koys:
>>
>>>>> In meinem Vertrag steht nichts von Verpflichtungen
>>
>>>>> bei Auszug...
>>
>>>>>
>>
>>>> Ich wage aber zu bezweifeln, das Dir Dein Mietvertrag diese Maßnahmen
>>
>>>> erlaubt. Im Zweifelsfall hast Du einen wenig lustigen "Rückbau" an der
>>
>>>> Backe.
>>
>>>
>>
>>> Immer den Vermieter fragen bzw. informieren.
>>
>>>
>>
>>> Es gibt Vermieter, die von der Maßnahme begeistert sind, und diese
>>
>>> dann auch komplett zu finanzieren bereit sind.
>>
>>>
>>
>>> Andere Vermieter stehen auf Rauhfasertapeten, und erwarten, daß
>>
>>> sie nach dem Auszug des Mieters diese durch _einfaches_ Weißeln
>>
>>> wieder in den Ursprungszustand versetzen können.
>>
>>>
>>
>>> Gerade in Großanlagen (Studentenwohnheim usw. ) wird ein Entfer-
>>
>>> nen der bestehenden Teppiche, Tapeten usw. keinesfalls geduldet,
>>
>>> auch wenn eine "Besenreine" Rückgabe im MV festgehalten ist.
>>
>>
>>
>> Mir musst das nicht sagen ;)
>>
>> Aber schön, das es wenigstens einige gibt die ähnlich ticken...
>
> Man sollte stets vorsichtig mit seinen Äußerungen sein. Armin nannte Tapeten und Teppich in einem Atemzug.
> Damit liegt er eineindeutig falsch.

Ne, nur teilweise. Tapete war nur eine von 3 genannten Möglichkeiten.
Und dann hatte er noch den dezenten Hinweis auf Großanlagen/Studentenheim.

> Gerade hier gibt es kaum Interpretationen:
> Auslegware ist- mindestens wenn sie fest verklebt ist- Teil der Wohnung. Da hätte ich als VM auch etwas dagegen, wenn jemand den ungefragt rausreißt.
> Tapeten hingegen sind eindeutig Sache des Mieters. jeder Mieter darf die Tapeten reingkleben, die er möchte. Es mag sein, dass die gelebte Praxis eine andere ist- indes rechtmäßig ist sie nicht. Es ist soogar so, dass normale Tapeten, also dezente Muster etc iaR in der Wohnung verbleiben dürfen.
>
Nein, die Auslegeware muss nicht verklebt sein. Die Auslegware muss aber
bei Auszug wieder vorhanden sein. Laminat usw. muss auf Verlangen des VM
entfernt werden.

Klar darf er als Tapete reinkleben was er will. Nur hat er ein Problem
wenn er eine 5 Euro Tapete reinklebt wo vorher eine für 50 Euro klebte.
Das muss je nach Vertragsgestaltung der VM nämlich nicht hinnehmen.

Ansonsten stimmt das von Dir gesagte m.W. nur für Formularmietverträge
und normale Tapeten.

Hans-Jürgen


Lars Wilhelm

unread,
Apr 7, 2013, 5:27:20 AM4/7/13
to hansjuer...@web.de
Ja und? Ob Großanlage oder nicht. Solange es sich um einen Formularvertrag handelt ( was so gefühlte 99% aller Verträge sind) gilt das von mir Geschriebene.

> > Gerade hier gibt es kaum Interpretationen:
>
> > Auslegware ist- mindestens wenn sie fest verklebt ist- Teil der Wohnung. Da hätte ich als VM auch etwas dagegen, wenn jemand den ungefragt rausreißt.
>
> > Tapeten hingegen sind eindeutig Sache des Mieters. jeder Mieter darf die Tapeten reingkleben, die er möchte. Es mag sein, dass die gelebte Praxis eine andere ist- indes rechtmäßig ist sie nicht. Es ist soogar so, dass normale Tapeten, also dezente Muster etc iaR in der Wohnung verbleiben dürfen.
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> >
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> Nein, die Auslegeware muss nicht verklebt sein. Die Auslegware muss aber
Ich schrieb von fest verklebter Auslegware. Die ist Teil der Wohnung und Sache des VMs. Bei Loser Auslegware weiß ich es nicht.


> bei Auszug wieder vorhanden sein. Laminat usw. muss auf Verlangen des VM
>
> entfernt werden.

Richtig, wenn man es ohne Rücksprache mit dem VM verlegt.

Einigen wir uns darauf, dass das Thema "Böden" keinerlei Dissenz enthält?

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>
> Klar darf er als Tapete reinkleben was er will. Nur hat er ein Problem
>
> wenn er eine 5 Euro Tapete reinklebt wo vorher eine für 50 Euro klebte.


> Das muss je nach Vertragsgestaltung der VM nämlich nicht hinnehmen.

Können wir uns weiterhin einigen, dass wir uns auf dem Gebiet der Formularverträge bewegen? Denn erstens sind die meisten Verträge eh Formularverträge und zweitens sind meiner Überzeugung nach 99% aller vermeindlichen Individualverträge acuh Formularverträge. Echte I-Verträge abzuschließen ist bekantlicherweise nicht so ganz trivial.

Und bei Formularmietverträgen muss der Mieter die Wohnung in einem Zustand zurückgeben, die Schönheitsreparaturqualität mittler Art und Güte entspricht. Dazu gehört, dass eine minderwertige Tapete nicht hingenommen werden muss, allerdings kann es auch nicht sein, dass wen vorher eine 50 Euro/Rolle Tapete drinn hing und nun eine 5,99 Euro Rauhfaser in ordentlicher Qualität, sauber gestrichen der Vermieter zickt.Der VM muss sogar eine überstrichene Mustertapete akzeptieren!

Aber davon ab- dieses Problem halte ich für eher theoretisch, denn so teure Tapete ist mit sicherheit eher individuell und ich als Mieter würde so etwas nur akzeptieren, wenn mir diese gefällt, ansonsten würde ich bereits bei Vertragsabschluss eine Lösung für das Problem vereinbaren.

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> Ansonsten stimmt das von Dir gesagte m.W. nur für Formularmietverträge
>
> und normale Tapeten.

Sicher. Habe ich nie anders behauptet.
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