Eben erlebt:
Ich (Radfahrer) stehe vor Kreuzung (kein Radweg, keine Ampel) und muß diese
überqueren, hinter mir ein Auto das rechts abbiegen will. Da starker Verkehr
von rechts kann ich die Strasse nicht überqueren und versperre dem Auto den
Weg. Fahrerin besagten Wagens fängt an zu Hupen und immer dichter
aufzufahren, letztlich ist sie so dicht an mir drann das ich
sicherheitshalber absteige (worauf sie etwas zurücksetzt)
Aus Sicht der Fahrerin versperre ich den Weg...schon klar, aber wo soll ich
hin? Weil von links grade frei ist auf die Strasse stellen und hoffen das
auch weiterhin nichts kommt?
Weiter links auf der Straße konnte ich nicht stehen sonst hätte niemand in
die Straße einbiegen können, weiter rechts und mich hätte jeder
Rechtsabbieger erwischt.
Bin der Meinung mich korrekt verhalten zu haben.
Muß ein Radfahrer zur Seite springen wenn er an Kreuzungen Autos "im Weg
steht"?
Gruß
Frank
Frank schrieb:
> Muß ein Radfahrer zur Seite springen wenn er an Kreuzungen Autos "im Weg
> steht"?
Im geschilderten Fall imo nicht, man hat sich auf der Fahrbahn immer
möglichst rechts zu halten. Der Autofahrer hat kein Vorrecht und darf
warten.
lc#
>> Muß ein Radfahrer zur Seite springen wenn er an Kreuzungen
>> Autos "im Weg steht"?
> Im geschilderten Fall imo nicht, man hat sich auf der Fahrbahn
> immer möglichst rechts zu halten.
Wie auch immer der geschilderte Fall ausgesehen haben mag (OP
wohl ohne Realname), kann man es jedenfalls mit dem Fahrrad in
den meisten Fällen so einrichten, dass man Autos rechts an sich
vorbei lassen kann. `Möglichst rechts' geht das natürlich nicht.
Ggf. zieht man VR-Bremse, schwenkt das HR leicht rüber, setzt
das VR um usw.; man muss dazu keineswegs springen. Ich stehe
häufiger vor einer Ampel mit Rechtsabbiegepfeil und achte dann
schon immer drauf, ob von hinten kommende Autos
Fahrtrichtungsanzeiger gesetzt haben -- wenn nicht oder links,
bleibe ich rechts stehen, bei rechts ziehe ich das Fahrrad nach
links (Es gibt allerdings recht viele, die nicht blinken, obwohl
sie abbiegen wollen).
Sobald ein Auto da steht, welches geradeaus fahren oder links
abbiegen soll, kommt sowieso kein Rechtsabbieger mehr vorbei.
> Der Autofahrer hat kein Vorrecht und darf warten.
Allerdings.
Hans Crauel
>> Muß ein Radfahrer zur Seite springen wenn er an Kreuzungen
>> Autos "im Weg steht"?
> Warum fragst Du nicht Deinen Psychiater.
Ah, ein Experte! Was hat der Psychiater denn gesagt, als
du das letzte Mal bei ihm warst?
Hans Crauel
> Ggf. zieht man VR-Bremse, schwenkt das HR leicht rüber, setzt
> das VR um usw.; man muss dazu keineswegs springen.
Hä??
>Ich stehe
> häufiger vor einer Ampel mit Rechtsabbiegepfeil und achte dann
> schon immer drauf, ob von hinten kommende Autos
> Fahrtrichtungsanzeiger gesetzt haben -- wenn nicht oder links,
> bleibe ich rechts stehen, bei rechts ziehe ich das Fahrrad nach
> links
??? Blick´ ich nicht. Du Hüpfst mit dem Fahrrad an der Ampel hin und her, um
den Autofahrern Platz zu schaffen? Hab´ ich das richtig verstanden? Muß ja
ein ulkiger Anblick sein.
>(Es gibt allerdings recht viele, die nicht blinken, obwohl
> sie abbiegen wollen).
> Sobald ein Auto da steht, welches geradeaus fahren oder links
> abbiegen soll, kommt sowieso kein Rechtsabbieger mehr vorbei.
>
> > Der Autofahrer hat kein Vorrecht und darf warten.
>
> Allerdings.
>
> Hans Crauel
Klaus
Hans Crauel schrieb:
> wohl ohne Realname), kann man es jedenfalls mit dem Fahrrad in
> den meisten Fällen so einrichten, dass man Autos rechts an sich
> vorbei lassen kann. `Möglichst rechts' geht das natürlich nicht.
Wenn man sich dabei keinen abbricht geht das natürlich. Nur, wenn das
jeder Radler aus Freundlichkeit machen würde träte wahrscheinlich auf
Dauer der gleiche Effekt wie bei den Spurwechslern vor
Autobahnauffahrten ein: die Leute gewöhnen sich dran, bis es mal
riskante Situationen gibt, die durch das nicht nötige Ausweichen erst
entstehen.
Z.B. gewöhnt man sich als Auffahrender auf die AB oft daran, daß einem
die Leute auf der rechten AB-Spur Platz machen (wehe, es macht mal einer
nicht sofort Platz, man geht aber davon aus!), als Befahrender der AB
hingegen gewöhnt man sich u.U. daran, Auffahrenden automatisch nach
links auszuweichen, auch wenn da der schnellere Verkehr geflogen kommt -
das dürften die meisten wohl mal erlebt haben, mal als Ausweichender,
mal als Fahrer auf der linken Spur.
Insofern bin ich kein unbedingter Freund davon, den Leuten mehr entgegen
zu kommen, als man es eigentlich darf/muß. Mag assig klingen, aber ich
glaube da einen Kausalzusammenhang zwischen übertriebener Freundlichkeit
und daraus entstehendem Fehlverhalten aus Gewöhnung zu sehen.
lc#
Der hat ihm Redeverbot erteilt, aber er hält sich nicht dran.
Gruß, Wolfgang
> Aus Sicht der Fahrerin versperre ich den Weg...schon klar, aber wo soll
ich
> hin? Weil von links grade frei ist auf die Strasse stellen und hoffen das
> auch weiterhin nichts kommt?
Was macht die Tante denn wenn ein Auto vor ihr steht? Auch hupen? Wenn die
Kreuzung nicht zu überqueren ist, ist es eben so und sie muss warten.
> Weiter links auf der Straße konnte ich nicht stehen sonst hätte niemand in
> die Straße einbiegen können, weiter rechts und mich hätte jeder
> Rechtsabbieger erwischt.
> Bin der Meinung mich korrekt verhalten zu haben.
Hast du auch ;-)
> Muß ein Radfahrer zur Seite springen wenn er an Kreuzungen Autos "im Weg
> steht"?
Nein. Nie. Wenn sie drängelt und hupt, ist das Nötiging! Das gibt sogar
Punkte wenn man es zur Anzeige bringt.
mfg, Micha
> Nein. Nie. Wenn sie drängelt und hupt, ist das Nötiging! Das
> gibt sogar Punkte wenn man es zur Anzeige bringt.
Genau. Vor einiger Zeit stand ich auf einem Gehweg und verzehrte
ein kurz davor erstandenes Kebab, als ein Auto auf den Gehweg
auffuhr, kurz vor mir anhielt. Die Fahrerin hupte und drängelte,
ich ging jedoch nicht beiseite. Keinerlei Einfahrt oder dergl.;
sie wollte das Auto auf dem Gehweg direkt vor einem Geschäft
zwanzig Meter weiter abstellen. [Das Geschäft hat sogar ein
Parkhaus, sie war über die Bordsteinabsenkung der Zufahrt zum
Parkhaus auf den Fußweg gefahren.]
Da kam just ein Streifenwagen, der anhielt. Die Frau bekam eine
Verwarnung, der Streifenwagenführer gab dabei seinem Bedauern
Ausdruck. Zudem erstattete er Strafanzeige wegen Nötigung. Und
zwar gegen mich.
Tja, die Liebe zum Auto ist eine große.
Die StA stellte das Verfahren dann sang- und klanglos ein.
Hans Crauel
> Genau. Vor einiger Zeit stand ich auf einem Gehweg und verzehrte
> ein kurz davor erstandenes Kebab, als ein Auto auf den Gehweg
> auffuhr, kurz vor mir anhielt. Die Fahrerin hupte und drängelte,
> ich ging jedoch nicht beiseite.
Mangelndes Benehmen und fehlende Rücksichtnahme lassen sich leider
praktisch nicht durch gesetzliche Regelungen auffangen.
-thh
>> Die Fahrerin hupte und drängelte, ich ging jedoch nicht beiseite.
> Mangelndes Benehmen und fehlende Rücksichtnahme lassen sich leider
> praktisch nicht durch gesetzliche Regelungen auffangen.
Mir ist nicht ganz klar, worauf du hinaus willst. Mit Autos auf
Fußwegen rumfahren und dabei Fußgänger anzuhupen und wegzudrängen
ist durchaus `durch gesetzliche Regelungen aufgefangen' und weit
außerhalb des Bereichs `mangelnden Benehmens und fehlender
Rücksichtnahme'.
Hans Crauel
> Ah, ein Experte! Was hat der Psychiater denn gesagt, als
> du das letzte Mal bei ihm warst?
"Der nächste bitte."
--
BTW: Ich lese keine Vollquottel. Wer alles quotet, landet im Killfile.
Wer sich dadurch auf den Schlips getreten fühlt:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
> Du hättest auch einfach drei Meter beiseite gehen können...
Und Bankräubern hält man die Tür auf, oder wie?
Hans Crauel
> > Insofern bin ich kein unbedingter Freund davon, den Leuten mehr entgegen
> zu kommen, als man es eigentlich darf/muß. Mag assig klingen, aber ich
> glaube da einen Kausalzusammenhang zwischen übertriebener Freundlichkeit
> und daraus entstehendem Fehlverhalten aus Gewöhnung zu sehen.
>
Ist aus meiner Sicht genau richtig.
1. Warum sollte ich meine Rechte als Radfahrer nicht nutzen?
2. Wenn ich mir einen abbreche, nur um den Autofahrern "zu gefallen" schaffe
ich unklare Verkehrssituationen, die keinem was nützen.
Beispiel: Als Radfahrer habe ich immer wieder Problemchen mit
_überfreundlichen_ Autofahrern. Autofahrer kommt von rechts und hätte
Vorfahrt. also werde ich langsamer; Autofahrer fährt aber nicht. Ich stehe
und der Autofahrer winkt mich freundlich vorbei. Ohne diese merkwürdige
Rücksicht wär´s wohl einfacher gewesen. :-))
Gruß
Klaus
> ... aber nicht wenn er sich als Dorfscheriff fühlt.
Gehörst du auch zu diesem Brutalparkpöbel, oder wozu
kommt da so eine dumme Anmache von dir?
Hans Crauel
> on 16.05.2004 14:52 Hans Crauel said the following:
> Du hättest auch einfach drei Meter beiseite gehen können...
Die Karre hätte auch einfach woanders parken können. So what? Warum sollte
Hans sich zum Verlassen seines Standplatzes nötigen lassen? Aber wenn ich
des Wegs komme, und mich an einen Platz stellen möchte, an dem
unerlaubterweise ein Auto parkt, dann kann ich das ja in Zukunft auch wg.
Nötigung anzeigen.
Ralf
>Genau. Vor einiger Zeit stand ich auf einem Gehweg und verzehrte
>ein kurz davor erstandenes Kebab, als ein Auto auf den Gehweg
>auffuhr, kurz vor mir anhielt. Die Fahrerin hupte und drängelte,
>ich ging jedoch nicht beiseite....
>Da kam just ein Streifenwagen, der anhielt. Die Frau bekam eine
>Verwarnung, der Streifenwagenführer gab dabei seinem Bedauern
>Ausdruck. Zudem erstattete er Strafanzeige wegen Nötigung. Und
>zwar gegen mich.
Klar. Wenn du ihrer Gewalt partout nicht nachgeben willst,
dann *kann* sie ja auch höchstens "versuchte Nötigung"
begehen (falls es sowas gibt). Oder?
mfg, elke
--
Radwege bauen heißt Fallen stellen.
> Nein, ich finde PKws auf Fußwegen genauso nervig wie Du. Aber
> was Du in <2gosmgF...@uni-berlin.de> beschreibst ist auch
> nicht besser.
Verstehe ich dich richtig: Wenn du irgendwo stehst, wo du
jedes Recht zu stehen hast, und jemand kommt auf dich zu
und brüllt dich an, zu verschwinden, dann kommst du dem
nach?
Wenn jemand an deine Wohnungtür kommt und dich lautstark
auffordert, den Eingang frei zu machen und die Wohnung zu
verlassen, gehst du schön raus?
Hans Crauel
Versuchte Nötigung gibt es (also als Straftatbestand). Aber warum bitte
ist klar, daß Hans die (von der Staatsanwaltschaft völlig korrekt in die
Rundablage beförderte) Anzeige abgekriegt hat? Eine strafbare Nötigung
setzt rechtswidriges Handeln voraus. Das Herumstehen auf dem Gehsteig
stellt nur unter außerordentlich speziellen Umständen ein rechtswidriges
Handeln dar. Im Gegensatz zum Befahren und Beparken des Gehsteigs mit dem
Auto, sofern das nicht explizit erlaubt ist.
Ralf
Es stellt als solches überhaupt kein Handeln dar, sondern allenfalls
ein Unterlassen. Und bis ein Fußgänger eine Garantenstellung
dahingehend hat, dass er einem anderen Verkehrsteilnehmer die
rechtswidrige Benutzung des Gehwegs zu ermöglichen hat, müssen
die Umstände in der Tat schon ganz außerordentlich außerordentlich sein.
Mark
--
Deutsche Gesetze im WWW: http://www.rechtliches.de
NEU: Bayerisches Landesrecht: http://www.rechtliches.de/bayern/
Das muss aber nicht unbedingt falsch verstandene Freundlichkeit sein.
Vielleicht war dem Autofahrer die Situation nicht klar (z.B.
Vorfahrtszeichen übersehen). Dann ist es ja richtig, dass er mit
seinem lebensgefährlichen Gegenstand äußerst vorsichtig umgeht.
Thomas Hochstein schrieb:
Hallo,
stimmt aber nur in einer Richtung. Die Fahrerin hat da nichts zu
suchen. Also fehlt ihr die Rücksichtnahme und das Benehmen.
Seit einigen Tagen, ich krieg neue Nachbarn, parken gegenüber meiner
beiden Garagen und dem Stellplatz häufig PKW, viele gegen die
Fahrtrichtung. Ich muß also meine Garagen zumauern und den Stellplatz
aufgeben? Die Straße ist nicht sehr breit. Ich meß das mal aus.
Derzeit fotografiere ich. Auch im Beisein der Fahrer. Wenn das nicht
aufhört werde ich eben mal mit der zuständigen Polizeidienststelle
sprechen. Digi-Cam Bilder sind mit Datum und Uhrzeit versehen.
Fehlt also auch mir die Rücksichtnahme?
Hans
Wolfgang Strobl schrieb:
> Mir ist so etwas vor Jahren auch schon mal passiert, allerdings war
> anders als bei Hans nicht ich es, der als Fußgänger von einem
> Autofahrer genötigt wurde, sondern ein vierjähriges Kind auf dem
> Dreirädchen, das einem Brutalparker in spe für einen Moment im Weg war.
>
> Mit Verlaub, Bygvir - ich finde Schreibtischtäter wie Dich noch
> ätzender als dieses gewalttätig p^Hhupende Arschloch damals. Denn bei
> dem kann ich mir ja noch irgend ein nachvollziehbares konkretes Motiv
> vorstellen (nachvollziehbar, Nikotinentzug zum Bleistift, nicht
> legitim). Aber bei Dir? Selbst wenn ich beleidigend werden wollte -
> dazu fällt mir beim besten Willen nichts mehr ein.
Volle Zustimmung. Wir hatten mal eine Dame, die ihr Auto quer(!)
auf den Gehweg stellte (weil sie zu faul zum Rangieren war, ganz
abgesehen davon, daß legale, freie, kostenlose Parkplätze nur
ca. 10m entfernt waren). Unser Sohn radelte einige Meter vor
uns und fragte die Dame "Warum parkst du da so komisch?" (er kam
natürlich nicht mehr vorbei), worauf sie begann, ihn zu
maßregeln. Da fällt einem wahrlich nichts mehr ein.
Aber das kann man alles vielleicht noch durch die Hektik
des Augenblicks erklären - schlimmer sind die Schwachköpfe,
die so ein Verhalten rechtfertigen, und dann auch noch
irgendeine Bringschuld auf die betroffenen Fußgänger
abwälzen wollen. Die Anzeige gegen Hans wegen Nötigung
wäre wahrlich ein Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde
gewesen. Man muß sich von "Auto, Auto über alles"-Polizisten
nicht alles gefallen lassen.
Schöne Grüße
Joachim
> Nein. Nie. Wenn sie drängelt und hupt, ist das Nötiging!
Aber nicht wegen etwas berechtigtem oder unberechtigtem Hupen ;-)
> Das gibt sogarPunkte wenn man es zur Anzeige bringt.
+ Zeugen/Beweise hat.
Frank
>
> > Du hättest auch einfach drei Meter beiseite gehen können...
>
> Und Bankräubern hält man die Tür auf, oder wie?
>
Lass mal deine Verhältnismässigkeits-Sensoren neu wuchten.
Frank
> des Wegs komme, und mich an einen Platz stellen möchte, an dem
> unerlaubterweise ein Auto parkt, dann kann ich das ja in Zukunft auch wg.
> Nötigung anzeigen.
Nö :-)
Frank
Thomas Hochstein schrieb:
Stimmt. Wie man am Verhalten der Autofahrerin deutlich sieht...
Gruß, Volker
In diesem Fall _ist_ man Zeuge. Ob ein glaubwürdiger, entscheidet
im Streitfall der Richter.
> abwälzen wollen. Die Anzeige gegen Hans wegen Nötigung
> wäre wahrlich ein Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde
> gewesen. Man muß sich von "Auto, Auto über alles"-Polizisten
> nicht alles gefallen lassen.
So wie ich ich das gelesen habe, stand er in der Einfahrt zum Parkhaus - und
da könnte er schon mal weggehen, auch wenn diese über den Fußweg führt...
Ciao
Florian
--
http://212.59.34.242/ffnlive/downloads/Aktuell_Downloads_1411.html
>> Die Anzeige gegen Hans wegen Nötigung wäre wahrlich ein Grund
>> für eine Dienstaufsichtsbeschwerde gewesen. Man muß sich von
>> "Auto, Auto über alles"-Polizisten nicht alles gefallen lassen.
> So wie ich ich das gelesen habe, stand er in der Einfahrt zum
> Parkhaus - und da könnte er schon mal weggehen, auch wenn diese
> über den Fußweg führt...
Falshc. Die Einfahrt zum Parkhaus war völlig frei zugänglich.
ich stand deutlich entfernt von der Einfahrt. Abgesehen davon
halte ich Brutalparken für eines der widerwärtigsten und
asozialsten Fehlverhalten im städtischen Straßenverkehr, weil
es Menschen in ihrer Bewegung und ihren Lebensmöglichkeiten
erheblich einschränkt und die Teilnahme am Sozialleben bei
manchen weitgehend unmöglich macht.
Wenn du jemanden kennengelernt hast, der auf den Rollstuhl
angewiesen ist, und sich abends nicht mehr aus der Wohnung
bewegen kann, weil abzusehen ist und er die Erfahrung gemacht
hat, dass er den Weg zum Kino, zur Kneipe oder zu Freunden
nicht zurücklegen kann, weil die Fußwege bzw. die
Querungsmöglichkeiten der Straßen zugeparkt sind, wirst auch
du anders drüber denken.
Brutalparker, die zudem Menschen vom Fußweg weghupen und
drängen wollen, sind noch eine Kategorie schlimmer. Hier
Toleranz zu fordern ist so ähnlich, wie wenn man Toleranz,
Entgegenkommen und womöglich Unterstützungsleistungen Faschos
gegenüber fordert, die einen Ausländer `klatschen' wollen.
Tut mir keineswegs leid: Diese Art von Toleranz kann ich weder
aufbringen noch verstehen.
Ach so: Auch diejenigen, die `so viel Platz lassen, dass noch
jemand mit vielleicht etwas Beiseitedrücken vorbei kommt',
sind keinen Deut besser, nicht zuletzt weil bald danach noch
einer sein Auto mit `wenn der da parken darf, dann darf ich
das schon lange' daneben stellt.
Hans Crauel
> > + Zeugen/Beweise hat.
>
> In diesem Fall _ist_ man Zeuge. Ob ein glaubwürdiger, entscheidet
> im Streitfall der Richter.
>
Schon klar - gottseidank [tm] wird das ja von Richtern mittlerweile
erheblich gewichtet,
sonst könnte jeder prinzipienverliebte Choleriker permanent Leute anzeigen
und sich selbst
den Zeugen machen.
Frank
> Du kannst nicht lesen oder verstehst nicht was geschrieben steht.
Der Spruch kommt ein wenig häufig von Dir, findest Du nicht?
--
mfg, Sascha
Jay Leno: So there's life on other planets. That's sure going to
change the Miss Universe contest!
["Contact" (1997)]