So hat das Referat LA 21 einen Erlass bezüglich Fahrerlaubnisprüfungen
rausgegeben (laut TÜV-Newsletter).
Das KBA hat jetzt an alle Tatbestandskatalog-Anwender ein Rundschreiben
geschickt und sich dabei auf einen Erlass von LA 22 berufen.
Zwei weitere IFG-Anträge sind gestellt. Und nein, das ist kein
Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Wenn innerhalb eines Monats
gar nichts kommt, wird der Bundesbeauftragte eingeschaltet.
Siehe auch
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=78418&view=findpost&p=1056978506
Gruß Jens
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/08-Presse/presse-news.htm#Schilder
Aktualisierung vom 27.04.2010 zum Thema:
*
Schreiben des Bundesministeriums vom 23.04.2010
*
Schreiben des VdTÜV ebenfalls vom 23.04.2010.
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/08-Presse/BMVBS-StVO-2.pdf
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/08-Presse/VdTUEV-StVO.pdf
Inzwischen habe ich erfahren, daß Grundlage für die Pressekonferenz
nicht etwa ein Rechtsgutachten, sondern eine "Sprachregelung" war.
http://a.nnotate.com/php/pdfnotate.php?d=2010-04-29&c=7PVz3vmn
> http://a.nnotate.com/php/pdfnotate.php?d=2010-04-29&c=7PVz3vmn
Wenn man sich die Begr�ndung mal durchliest:
Von dem Fehler sind scheinbar nur die "Klarstellung zu den Zeichen 270.1
und 270.2" sowie die "�nderung der Anlage zur FeV" betroffen.
Warum soll das die gesamte �nderungsverordnung nichtig machen?
Claus
süß! Die Aufforderung Bußgeldbescheide doch bitte nicht wegen formaler
Gründe anzufechten klingt so flehentlich!
Das ganze ist ein sehr seltsames Herumdoktern an Symptomen. Ein
nachträgliches "galt doch nocht" des Staates ist peinlich. Ramsauer
hätte besser zu der Entscheidung stehen sollen, aber das hätte wohl
eine größere Portion Rückgrat erfordert...
Gruß,
Georg
Gute Frage. Ist es nicht gar so, dass die zuständigen Referate/
Minister nun schnellstmöglich darauf hinarbeiten müssten, die derzeit
existierende Rechtsunsicherheit zu beseitigen? Das könnte wohl dadurch
geschehen, dass die Präambel der StVO-Novelle mit den fehlenden/
falschen Passagen korrigiert wird und die ganze Chose noch einmal ins
Bundesgesetzblatt kommt (ohne dass der Text der eigentlichen Novelle
angetastet wird). Nur: man möchte ja verhindern, dass der Text
aufgrund der weggefallenen Übergangsbestimmungen in §53 StVO n.F.
überhaupt in Kraft tritt. Lieber nimmt man nun eine monatelange
Zitterpartie in Kauf.
-mg
In der Tat: Wenn man die (selbsterzeugte) Rechtsunsicherheit wirklich
schlimm fände, müsste man der nächsterreichbaren Bundesratssitzung die
Novelle ohne den formalen Fehler einfach noch einmal vorlegen und
sofort danach verkünden. Dass die BR-Sitzung vom kommenden Freitag
durchaus erreichbar ist, lesen und hören wir gerade aus anderem Anlass
jeden Tag in den Nachrichten.
Selbst wenn man die Gelegenheit nutzen möchte und ungeliebte Inhalte
(also die Streichung des § 53 IX StVO) wegmachen möchte, würde das
ohne weiteres gelingen. Man müsste nur eine Fassung mit 53 IX-
Streichung (also abgesehen von dem Zitierfehler exakt wie die
September-Novelle) vorlegen und eine ohne 53 IX-Streichung. Diejenige
Fassung, die eine Mehrheit findet, wird einfach direkt nach der
Sitzung verkündet. So einfach geht das. Und nicht Rumgehampel bis zum
Herbst (wie der Minister ankündigt) oder Sanktnimmerleinstag (wie zu
vermuten ist).
Vielleicht könnte man dann sogar die pikante Frage hintanstellen,
warum denn _diese_ auslaufenden Verkehrszeichen (wieder) eine
unbefristete Übergangsregelung bekommen sollen, wo man andere doch
bisher in vielen Fällen mit fester und zudem weitaus kürzerer (als 17
Jahre) Übergangsfrist hat auslaufen lassen. Wenn man nun doch
festgestellt hat, dass die schönen Blechschilder viiiiieeeel länger
als 17 Jahre halten, dann müsste man doch die Tempolimits mit "km"
auch noch wirksam lassen. Und die beliebten VZ 368 (überhaupt erst
1975 eingeführt) wurden von einem CDU-Bundesverkehrsminister (und
nicht etwa von einem Herrn Tiefensee) mit der Novelle 1997 ersatzlos
gestrichen, bekamen aber in § 53 XIV StVO eine eigentständige
Gültigkeits-Ende-Übergangsvorschrift von nur fünf Jahren (gültig bis
2002), obwohl sie niemandem schadeten. Selbst die jüngsten davon
mussten nach so kurzer Zeit abgeschraubt werden, obwohl selbst die
ältesten davon nach Herrn Ramsauers Erkenntnissen doch noch in
tadellosem Zustand gewesen sein dürften... Und überhaupt bietet das
(mindestens) bis August 2009 gültige Monstrum von § 53 StVO reiches
Anschauungsmaterial für deutlich kürzere Fristen. Hatte man damals
jeweils keine "Schlaglöcher zu flicken statt Schilder auszutauschen"?!
Aber wo kein Wille ist, ist kein Weg. Gewollt ist jetzt anscheinend
eine große Novelle mit richtig viel Anderem statt der September-2009-
Novelle. Und so ein Paket politisch neu auszuhandeln, dauert halt
deutlich länger... Unter anderem die großen Novellen 1997 und 2009
haben ja gezeigt, dass sowas viele Jahre Vorlauf hat/braucht. Und
immer wieder fanden sich neue Polit-Akteure, die das Paket wieder
aufschnürten und wieder zuschnürten und noch Dieses einbringen wollten
oder Jenes.
Die Frage, die im Raume steht, ist: Wird der Herr Minister die von ihm
für superschlimm gehaltene Rechtsunsicherheit schnellstmöglich
beseitigen? Oder wird er neue Inhalte aushandeln (lassen) und darüber
die Verlängerung des von ihm beklagten Chaos BEWIRKEN (nicht: dulden)?
Dietmar
Was w�re eigentlich ein gangbarer Weg, die Rechtsunsicherheit zu
beseitigen? Wenn ich meine lokale StVB frage, wie schnell ich in
freigegebenen Fu�g�ngerzonen fahren darf, und die mir das mit
"Schrittgeschwindigkeit" beantworten, habe ich dann ein
Feststellungsinteresse, das ich geltend machen kann?
> Was wäre eigentlich ein gangbarer Weg, die Rechtsunsicherheit zu
> beseitigen? Wenn ich meine lokale StVB frage, wie schnell ich in
> freigegebenen Fußgängerzonen fahren darf, und die mir das mit
> "Schrittgeschwindigkeit" beantworten, habe ich dann ein
> Feststellungsinteresse, das ich geltend machen kann?
Für den Herrn Minister wäre der gangbare Weg, in der
nächsterreichbaren BR-Sitzung eine StVO-Novelle vorzulegen (am besten:
komplette Neufassung, um alle Missverständnisse zu beseitigen) und die
beschlossene Fassung zu verkünden.
Die nunmehr unklar gewordene Antwort auf die Frage nach einigen
Verhaltensregeln könnte man als betroffener Verkehrsteilnehmer auch
zum Prozessgegenstand machen. Ich dem geschilderten Fall wäre es
jedenfalls eine vertretbare Rechtsauffassung, ein
Feststellungsinteresse geltend zu machen. An der Stelle beträte man
aber (wieder mal) juristisches Neuland... ;-)
Dietmar
Genau das habe ich schon letzte Woche in einer Online-Petition an den BT
gefordert, die bisher nicht ver�ffentlicht wurde.
Das ist sie:
Wortlaut der Petition/Was m�chten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?
�ber welche Entscheidung/welche Ma�nahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich
beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)
Der Deutsche Bundestag m�ge die Rechtsunsicherheit in Bezug auf die
Stra�enverkehrs-Ordnung schnellstm�glich
beenden. Dazu sollte die 46. Verordnung zur �nderung
stra�enverkehrsrechtlicher Vorschriften mit
geringsm�glichen �nderungen (korrekte Eingangsformel; keine Streichung
von � 53 Abs. 9 StVO [alt], stattdessen
Ersetzung durch eine angemessene �bergangsfrist f�r die G�ltigkeit der
alten Verkehrszeichen) neu erlassen
werden, ggf. als Gesetz unter R�ckkehr zum einheitlichen Verordnungsrang.
Bitte begr�nden Sie Ihre Petition!
Die 46. Verordnung zur �nderung stra�enverkehrsrechtlicher Vorschriften
wurde nach einem z�hen siebenj�hrigen
Entstehungsprozess 2009 verabschiedet und sollte zum 1. September 2009
in Kraft treten. Durch ein redaktionelles
Versehen wurde � 53 Abs. 9 StVO, der die Fortgeltung einiger 1992
abgeschaffter Verkehrszeichen anordnete,
gestrichen. Schon dies f�hrte zu erheblicher Rechtsunsicherheit.
Das Bundesministerium f�r Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) fand
eine vermeintliche L�sung darin, da�
die StVO-�nderung wegen einer Verletzung des Zitiergebots nichtig sei.
In der Tat enth�lt die Eingangsformel
Fehler, unter Juristen ist aber heftig umstritten, ob das die
vollst�ndige oder nur eine teilweise Nichtigkeit der
�nderung zur Folge hat. Die Rechtsunsicherheit ist also eher noch gr��er
geworden. Dies betrifft auch die neu
eingef�hrten Verkehrszeichen, die es bei Nichtigkeit der Novelle gar
nicht gibt, die also nie h�tten angeordnet
werden d�rfen, aber trotzdem schon an einigen Stellen im Stra�enraum zu
finden sein d�rften.
Das BMVBS hat angek�ndigt, schnellstm�glich eine Korrekturverordnung auf
den Weg zu bringen, die L�nder sollen
dem Vernehmen nach ihre Kooperation zugesichert haben. Das wird wohl bis
zum Herbst dauern. Zu bef�rchten ist,
da� das "Gesamtpaket", ein Konsens, dessen Entstehung sieben Jahre
ben�tigt hat, in diesem Zusammenhang
wieder aufgeschn�rt wird und alle Einzelpositionen wieder auf den
Verhandlungstisch kommen. In diesem Fall d�rfte
mit einer schnellen Bereinigung der Rechtslage nicht zu rechnen sein.
Die Petition fordert daher, die 46. Verordnung zur �nderung
stra�enverkehrsrechtlicher Vorschriften wie geplant zu
erlassen, mit Korrektur lediglich der offensichtlichen Formfehler, ohne
neu in die inhaltliche Diskussion einzusteigen.
Hervorragend, Jens! Gib bescheid, wenn ich Zeichner der Petition
mobilisieren soll.
Gruß
Torben
Nat�rlich :-)