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Message from discussion Nichtige StVO: Das Papier beginnt zu quellen
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Dietmar Kettler  
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 More options May 3 2010, 5:01 am
Newsgroups: de.soc.recht.strassenverkehr
From: Dietmar Kettler <Em...@Dietmar-Kettler.de>
Date: Mon, 3 May 2010 02:01:56 -0700 (PDT)
Local: Mon, May 3 2010 5:01 am
Subject: Re: Nichtige StVO: Das Papier beginnt zu quellen
On 2 Mai, 20:24, Martin Glas <glasm...@googlemail.com> wrote:

> Ist es nicht gar so, dass die zuständigen Referate/
> Minister nun schnellstmöglich darauf hinarbeiten müssten, die derzeit
> existierende Rechtsunsicherheit zu beseitigen? Das könnte wohl dadurch
> geschehen, dass die Präambel der StVO-Novelle mit den fehlenden/
> falschen Passagen korrigiert wird und die ganze Chose noch einmal ins
> Bundesgesetzblatt kommt (ohne dass der Text der eigentlichen Novelle
> angetastet wird). Nur: man möchte ja verhindern, dass der Text
> aufgrund der weggefallenen Übergangsbestimmungen in §53 StVO n.F.
> überhaupt in Kraft tritt. Lieber nimmt man nun eine monatelange
> Zitterpartie in Kauf.

In der Tat: Wenn man die (selbsterzeugte) Rechtsunsicherheit wirklich
schlimm fände, müsste man der nächsterreichbaren Bundesratssitzung die
Novelle ohne den formalen Fehler einfach noch einmal vorlegen und
sofort danach verkünden. Dass die BR-Sitzung vom kommenden Freitag
durchaus erreichbar ist, lesen und hören wir gerade aus anderem Anlass
jeden Tag in den Nachrichten.

Selbst wenn man die Gelegenheit nutzen möchte und ungeliebte Inhalte
(also die Streichung des § 53 IX StVO) wegmachen möchte, würde das
ohne weiteres gelingen. Man müsste nur eine Fassung mit 53 IX-
Streichung (also abgesehen von dem Zitierfehler exakt wie die
September-Novelle) vorlegen und eine ohne 53 IX-Streichung. Diejenige
Fassung, die eine Mehrheit findet, wird einfach direkt nach der
Sitzung verkündet. So einfach geht das. Und nicht Rumgehampel bis zum
Herbst (wie der Minister ankündigt) oder Sanktnimmerleinstag (wie zu
vermuten ist).

Vielleicht könnte man dann sogar die pikante Frage hintanstellen,
warum denn _diese_ auslaufenden Verkehrszeichen (wieder) eine
unbefristete Übergangsregelung bekommen sollen, wo man andere doch
bisher in vielen Fällen mit fester und zudem weitaus kürzerer (als 17
Jahre) Übergangsfrist hat auslaufen lassen. Wenn man nun doch
festgestellt hat, dass die schönen Blechschilder viiiiieeeel länger
als 17 Jahre halten, dann müsste man doch die Tempolimits mit "km"
auch noch wirksam lassen. Und die beliebten VZ 368 (überhaupt erst
1975 eingeführt) wurden von einem CDU-Bundesverkehrsminister (und
nicht etwa von einem Herrn Tiefensee) mit der Novelle 1997 ersatzlos
gestrichen, bekamen aber in § 53 XIV StVO eine eigentständige
Gültigkeits-Ende-Übergangsvorschrift von nur fünf Jahren (gültig bis
2002), obwohl sie niemandem schadeten. Selbst die jüngsten davon
mussten nach so kurzer Zeit abgeschraubt werden, obwohl selbst die
ältesten davon nach Herrn Ramsauers Erkenntnissen doch noch in
tadellosem Zustand gewesen sein dürften... Und überhaupt bietet das
(mindestens) bis August 2009 gültige Monstrum von § 53 StVO reiches
Anschauungsmaterial für deutlich kürzere Fristen. Hatte man damals
jeweils keine "Schlaglöcher zu flicken statt Schilder auszutauschen"?!

Aber wo kein Wille ist, ist kein Weg. Gewollt ist jetzt anscheinend
eine große Novelle mit richtig viel Anderem statt der September-2009-
Novelle. Und so ein Paket politisch neu auszuhandeln, dauert halt
deutlich länger... Unter anderem die großen Novellen 1997 und 2009
haben ja gezeigt, dass sowas viele Jahre Vorlauf hat/braucht. Und
immer wieder fanden sich neue Polit-Akteure, die das Paket wieder
aufschnürten und wieder zuschnürten und noch Dieses einbringen wollten
oder Jenes.

Die Frage, die im Raume steht, ist: Wird der Herr Minister die von ihm
für superschlimm gehaltene Rechtsunsicherheit schnellstmöglich
beseitigen? Oder wird er neue Inhalte aushandeln (lassen) und darüber
die Verlängerung des von ihm beklagten Chaos BEWIRKEN (nicht: dulden)?

Dietmar


 
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