bei uns um die Ecke stellt sich dem geneigten Autofahrer folgende Situation:
Eine Ampelkreuzung mit 3 Fahrspuren: 1 Rechtsabbigerspur, die durch eine
Verkehrsinsel von den anderen Spuren abgetrennt, hier aber ohne weitere
Bedeutung ist, sowie 2 nebeneinander verlaufende Spuren, von der die rechte
zum geradeaus fahren, die linke zum links abbiehen jeweils durch weisse
Pfeile auf der Fahrbahn markiert sind.
Soweit eine ganz normale Kreuzung.
Jetzt war vor mehreren Wochen dort eine Baustelle, für die der
Markierungspfeil der linken Spur mit einem gelben Kreuz versehen wurde und
auch noch ein Schild aufgestellt wurde, dass das links abbiegen untersagte.
Nun ist die Baustelle seit mehreren Wochen weg, das Schild auch, die
Kreuzung ist "normal" befahrbar. Aber das gelbe Kreuz über dem linken
Abbiegerpfeil ist noch da.
Für mich sieht es eindeutig nach einem Vergessen aus, aber das heisst ja
nichts.
Bedeutet das nun, dass man an der Kreuzung nicht mehr links abbiegen darf,
d.h. hat dieses gelbe Kreuz auch in diesem Fall vorrecht vor den weissen
Markierungen?
Lustigerweise ist diese Kreuzung direkt neben dem Polizeipräsidium.
--
percy brauch - perc...@yahoo.de
"percy brauch" schrieb:
> ...
> Nun ist die Baustelle seit mehreren Wochen weg, das Schild auch, die
> Kreuzung ist "normal" befahrbar. Aber das gelbe Kreuz ueber dem
> linken Abbiegerpfeil ist noch da.
>
> Bedeutet das nun, dass man an der Kreuzung nicht mehr links abbiegen
> darf, d.h. hat dieses gelbe Kreuz auch in diesem Fall vorrecht vor
> den weissen Markierungen?
Der Linkspfeil ist wegmarkiert, also darfst Du aus dieser Spur links
abbiegen oder geradeaus fahren.
Ciao/HaJo
> Der Linkspfeil ist wegmarkiert, also darfst Du aus dieser Spur links
> abbiegen oder geradeaus fahren.
Oder so.
Wäre allerdings nett zu sehen, wie dann die geradeaus fahrenden Fahrzeuge
auf der Kreuzung versuchen, sich auf die eine weiterführende Spur
einzufädeln.
Reissverschluss funktioniert in D ja meist nicht so gut ;-)
Also ich habe mal gelesen, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen die auf die
Fahrbahn gemalt sind (also z.B diese 30er-Zonen-Bemahlung) eigentlich
überhaupt keine Rechtliche Bindung haben. Rechtlich zählt nur das Schild.
Vielleicht trifft dies hier auch zu?
mfg
Wolfgang
> Also ich habe mal gelesen, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen die auf die
> Fahrbahn gemalt sind (also z.B diese 30er-Zonen-Bemahlung) eigentlich
> überhaupt keine Rechtliche Bindung haben. Rechtlich zählt nur das Schild.
> Vielleicht trifft dies hier auch zu?
Nein, trifft hier nicht zu. Siehe § 42 Abs. 3 Nr. 5 Satz 3 StVO
Die Pfeile sind also verbindlich.
Ich kenne allerdings Linksabbiegespuren, neben denen
zusätzlich ein Schild (Zeichen 209) die Fahrtrichtung
für diese Spur vorschreibt.
CvN
Sorry, ich meinte § 41 nicht 42!