Am 23.03.2013 11:23, schrieb Ingo Stiller:
> On 23 Mrz., 09:50, Rupert Haselbeck <
mein-rest-mu...@gmx.de> wrote:
>> Eine Pr�fbescheinigung braucht es nicht, weil die Plakette lediglich nach
>> au�en hin zeigt, was insoweit in der Zulassungsbescheinigung eingetragen
>> ist.
>
> Ist korrekt. Und eigentlich m�sste im "Zweifelsfalle" diese
> Zulassungsbescheinigung auch ausreichen, um kein Bu�geld und Punkte in
> Flensburg aufgebrummt zu bekommen.
>
>> Allerdings gen�gt zum Nachweis der Person des "Herausgebers" nat�rlich auch
>> die Rechnung, die Quittung oder der Kassenzettel. Angesichts des Preises von
>> einem oder zwei Euro wird den meisten Menschen aber wohl jeglicher Aufwand
>> insoweit unangemessen erscheinen. Man holt sich im Zweifelsfall einfach eine
>> neue Plakette (auch wenn es manchem hier nat�rlich uncool, ja v�llig
>> inakzeptabel, erscheinen mag, nicht sogleich auf harte Konfrontation zu
>> setzen...)
Auf Konfrontation sind zun�chst die "Erfinder" der zwecklosen Plakette
gegangen, und auf einen Schelmen kann man anderthalb setzen.
>
> Tja, hier ist das Problem halt nur, wann ist eine Plakette
> unleserlich?
> Vorsichtshalber jedes Jahr eine neue Plakette kaufen?
> Du bist halt mit 40 Euro und einem Punkt dabei, wenn die Verwaltung
> meint, das Kennzeichen auf der Plakette sei nicht mehr leserlich
> gewesen.
Aufgrund welcher Bestimmung eigentlich? Hat jemand konkrete Information
oder Unterlagen?
>
> Was ich auch schon geh�rt habe:
> Bei Schneefall muss man die Frontscheibe so freihalten, dass
> allf�llige Plaketten sichtbar sind. Es ging im konkretem Fall um die
> Anwohnerparkbescheinigung, aber f�r die Umweltplakette mag �hnliches
> gelten.
Die eine ist nur beim Parken relevant, die andere nur beim Fahren. Vor
dem Fahren sollte die Frontscheibe ohnedies von Schnee und Eis befreit
werden.
>
> Wenn's ums Geldeinnehmen geht, ist die �ffentliche Hand
> erfinderisch ...
Das ist wahr, notwendig ist aber eine -wenn auch noch so abwegige-
Rechtsgrundlage
-peter