Warum nicht? Wobei hindert Dich das Ding? Ist sie rechts oder links? Hat
Dein Auto eine Automatik?
Fragen ueber Fragen...
Ulli
--
Hans-Ulrich Steingrobe Die menschliche Schwaeche,
Fahrzeuge mit gefaehrlichen Geschwindigkeiten
zu benutzen, werde ich nie verstehen.
(Data zu Picard, Star Trek Nemesis)
>
>Max Sprangler schrieb:
>> Daher wollte ich fragen, ob ich mit der Schiene überhaupt fahren darf. Habe
>> schon öfter Leute mit einer Daumenschiene fahren sehen, mich würde aber mal
>> die rechtliche Seite und die Sicht der Versicherungen interessieren.
>
>Warum nicht? Wobei hindert Dich das Ding? Ist sie rechts oder links? Hat
>Dein Auto eine Automatik?
>Fragen ueber Fragen...
Ich kann deiner Ansicht nicht zustimmen. ER kann das Lenkrad nicht
korrekt halten, weil die Funktion des Daumens nicht gegeben ist und
die SChiene selbst nicht nur behindert, sondern auch unter Umständen
im Lenkread einhaken kann.
Wenn dann ein Unfall passiert, bei dem die Daumenschiene als
verursachend oder mitverursachend angesehen wird, wird die
Haftpflichtversicherung Regess fordern können.
Ich würde mich da eher bei der Behörde erkundigen.
LIebe Grüße
Hannes
> "Hannes Haidvogel" <haid...@gmx.at> schrieb im Newsbeitrag
> news:p1no019jq9di05krm...@4ax.com...
> > Ich würde mich da eher bei der Behörde erkundigen.
>
> Hallo Hannes,
>
> bei welcher Behörde kann ich diesbezüglich nachfragen?
>
Neee, frag den Arzt. Wenn der Dich arbeitsfaehig schreibt, dann sollte
das implizieren, dass Du auch faehig bist, zur Arbeit zu fahren.
Ansonsten gelben Urlaubsschein geben lassen.
Aber man muesste doch SELBER merken, ob man das Steuer richtig
anfassen kann?!?
tOitschland ist wirklich ein grausamer Schnullerstaat, wo keiner mehr
Verantwortung uebernehmen will.
Shalom,
--
Frank Schaffer !___
\v/ prom...@t-online.de _|___)===
)>X<( http://come.to/promillo (oooooooo)
/^\ Be prepared, stay informed!
>"Hannes Haidvogel" <haid...@gmx.at> schrieb im Newsbeitrag
>news:p1no019jq9di05krm...@4ax.com...
>> Ich würde mich da eher bei der Behörde erkundigen.
>
>Hallo Hannes,
>
>bei welcher Behörde kann ich diesbezüglich nachfragen?
DAs was ich ursprünglich gepostet habe (wenn Daumenschiene Unfall
mitverursacht) gilt in .de sicher genaus so wie in .at.
In .at würde ich zum Amtsarzt gehen.
Liebe grüße
Hannes
> Was soll das denn heißen?! Ohne Versicherungsschutz zu fahren ist
höchstens
> eine ganz dämliche Art des "Verantwortung übernehmen"s.
Der Versicherungsschutz ist aber erst dann weg, wenn es zu einem Unfall
kommt und die Versicherung dir _nachweisen_ kann, dass du ihn durch
mindestens grob fahrlässiges Handeln verursacht hast.
Wenn du mit deiner Schiene mal nachweisbar ausprobierst, ob du damit Auto
fahren kannst und anschließend zu dem Ergebnis kommst, dass du es
verantworten kannst, dürfte es schwer werden, dir grobe Fahrlässigkeit zu
unterstellen. Immerhin bist du in den letzten drei Wochen auch nicht
verhungert,
was darauf schließen lässt, dass du irgendwie isst und tippen scheint ja
auch irgendwie zu gehen....
Ob -und wie - du fahren kannst, musst du i.d.R. viel öfter selbst
entscheiden, kein Mensch/Richter wird dir sagen können, ob deine
Kopfschmerzen, dein Gelenkrheuma, deine geistige Verfassung usw. dir die
Teilnahme am Straßenverkehr erlauben oder verbieten... Insofern muss ich
Frank recht geben - ab und an muss auch in D ein Mensch eigenständig etwas
entscheiden und mit dem Risiko einer Fehlentscheidung leben können..
Grüße
Thorwald Brandwein
>> Aber man muesste doch SELBER merken, ob man das Steuer richtig
>> anfassen kann?!?
>> tOitschland ist wirklich ein grausamer Schnullerstaat, wo keiner mehr
>> Verantwortung uebernehmen will.
> Was soll das denn heißen?! Ohne Versicherungsschutz zu fahren ist
> höchstens eine ganz dämliche Art des "Verantwortung übernehmen"s.
Es geht auch ein wenig um das Einschätzen von Risiken und mit dem
Umgehen von Risiken. Du wirst genauso wie alle anderen Verkehrsteilnehmer
sicher auch mal Tage habe bei denen es besser ist sich mal nicht hinters
Steuer zu setzen. Angefangen von "selbstverständlichen" Dinge wie
nach Alkoholgenuss bis hin zu extremen Stresssituationen, Krankheit
etc. Auch hier übernimmt jeder einzelne für diese Situation Verantwortung
ohne deswegen auch gleich den Arzt aufzusuchen - wohlmöglich noch
mit dem PKW.
klinger
Und nach was?
Die deutsche Rechtsauffassung ist, dass der Fahrzeugfuehrer fuer seine
*aktuelle* Fahrtauglichkeit praktisch allein verantwortlich ist, egal ob
es um frische Verletzungen, erfolgte Amputationen, Alkoholspiegel,
erhoehten Stresspegel, Haarmatte ueber den Ohren oder sonstwas geht.
Eintragungen in neue Fuehrerscheine wegen fortdauernder Besonderheiten
koennen gemacht werden, *werden* bei Sehfehlern auch ziemlich sicher
gemacht, aber eine Pflicht, etwas in einen gueltigen Fuehrerschein
*nach*tragen bzw. einen neuen ausstellen zu lassen, gibt es nicht.
Dementsprechend duenn gesaet sind Behoerden(mitarbeiter), die sich in
dieser Sparte wirklich auskennen. Und sowas wie einen Persilschein in
Sachen Fahrtuechtigkeit gibt's trotzdem nicht, weil den wie gesagt nicht
einmal die Gesunden haben.
Viele Leute, die erst einen Fuehrerschein und danach eine (permanente)
Behinderung erworben haben, bemuehen sich trotzdem um eine Eintragung,
weil sie glauben, damit im Bereich der *Haftung* etwas zu erreichen;
vulgo, sie wollen es ihrer eigenen Versicherung "erschweren", die
Haftung nach einem Unfall mit Hinweis auf die Behinderung abzulehnen.
Faelle, in denen das auch offensichtlich so *funktioniert* hat, sind mir
allerdings nicht bekannt ...
(Dann gibt's natuerlich noch den Bereich der amtlich festgestellten
(Schwer)Behinderungen, der ueber die Berechtigung zur Nutzung von
Behindertenparkplaetzen nochmal *separat* in das Strassenverkehrsrecht
hineinspielt, aber darum geht's hier ja nicht.)
MfG
J. Bern
>Hannes Haidvogel wrote:
>> Ich würde mich da eher bei der Behörde erkundigen.
>
>Und nach was?
>
>Die deutsche Rechtsauffassung ist, dass der Fahrzeugfuehrer fuer seine
>*aktuelle* Fahrtauglichkeit praktisch allein verantwortlich ist, egal ob
>es um frische Verletzungen, erfolgte Amputationen, Alkoholspiegel,
>erhoehten Stresspegel, Haarmatte ueber den Ohren oder sonstwas geht.
>Eintragungen in neue Fuehrerscheine wegen fortdauernder Besonderheiten
>koennen gemacht werden, *werden* bei Sehfehlern auch ziemlich sicher
>gemacht, aber eine Pflicht, etwas in einen gueltigen Fuehrerschein
>*nach*tragen bzw. einen neuen ausstellen zu lassen, gibt es nicht.
>Dementsprechend duenn gesaet sind Behoerden(mitarbeiter), die sich in
>dieser Sparte wirklich auskennen. Und sowas wie einen Persilschein in
>Sachen Fahrtuechtigkeit gibt's trotzdem nicht, weil den wie gesagt nicht
>einmal die Gesunden haben.
Die Voraussetzungen für den Erwerb und Besitz des Führerscheines sind
gesetzlich geregelt und diese REgelung ist/soll EU-weit
vereinheitlicht werden. Dazu gehören auch gewisse körperliche
Mindeststandards, wie da sind:
Ausreichende, auch ausreichend korrigierte Sehfähigkeit, aber auch das
Vorhandensein und die ausreichende Beweglichkeit aller Gliedmaßen.
Wenn das nicht gegeben ist (Arm- oder Beinamputation,
Querschnittlähmung), mindere Sehfähigkeit wird in den Führerschein
eingetragen unter welchen Bedingungen du Auto fahren darfst. Diese
Regelung gilt sicher spätestens mit Einführung der neuen
Führerscheinklassen in .de auch.
Liebe Grüße
Hannes
Das heisst nicht, dass in diesen Regularien alle Eventualitaeten
beruecksichtigt sind oder gar regelmaessig ueberprueft werden. Dass man
zum Beispiel das Bestehen einer MPU, wenn man sie erstmal vorm Bauch
hat, als schwieriger ansieht als die normale Fuehrerscheinpruefung, ist
ja kein leerer Wahn; charakterliche Eignung etc. werden bei der
"Erstpruefung" eben *nicht* beruecksichtigt.
> und diese REgelung ist/soll EU-weit vereinheitlicht werden.
Wenn es um Deutschland und *existierende* FS geht, ganz eindeutig *SOLL*.
> Diese Regelung gilt sicher spätestens mit Einführung der neuen
> Führerscheinklassen in .de auch.
Nein, das kann schon allein deswegen nicht sein, weil die alten FS
Besitzstandswahrung geniessen, maW nicht ungueltig werden. (Obwohl es
nach EU-Regelung zulaessig gewesen waere, alten nationalen FS
nachtraeglich regelmaessige Wiederholungspruefungen bei Erreichen einer
Seniorengrenze 'reinzudrehen, ist das in D nur im LKW-Bus-Bereich
umgesetzt worden.)
Mein Vater hat sich, nachdem man ihm ein Bein abgesaebelt hat, einen
EU-Fuehrerschein mit Eintragung in *Frankreich* ausstellen lassen. Dort
*gibt* es die Anforderung, dass Behinderungen eingetragen werden
muessen, und auch Stellen, die das medizinisch und verwaltungstechnisch
halbwegs routiniert abwickeln. In Deutschland haben wir bei mehreren
FSstellen schlicht niemanden an den Apparat bekommen, der das schon
jemals gemacht oder sonstwie ernsthaft drueber Bescheid gewusst haette.
MfG
J. Bern
>> Diese Regelung gilt sicher spätestens mit Einführung der neuen
>> Führerscheinklassen in .de auch.
>
>Nein, das kann schon allein deswegen nicht sein, weil die alten FS
>Besitzstandswahrung geniessen, maW nicht ungueltig werden. (Obwohl es
>nach EU-Regelung zulaessig gewesen waere, alten nationalen FS
>nachtraeglich regelmaessige Wiederholungspruefungen bei Erreichen einer
>Seniorengrenze 'reinzudrehen, ist das in D nur im LKW-Bus-Bereich
>umgesetzt worden.)
Ich meinte mit Einführung der neuen Führerscheinklassen für neue
Führerscheine.
>
>Mein Vater hat sich, nachdem man ihm ein Bein abgesaebelt hat, einen
>EU-Fuehrerschein mit Eintragung in *Frankreich* ausstellen lassen. Dort
>*gibt* es die Anforderung, dass Behinderungen eingetragen werden
>muessen, und auch Stellen, die das medizinisch und verwaltungstechnisch
>halbwegs routiniert abwickeln.
Ich nehme an, es wurde eingetragen, dass er nur Fahrzeuge mit
Automatik-Getriebe fahren darf.
Liebe Grüße
Hannes
Wozu soll Max was in den Fuehrerschein eintragen lassen? Die Schiene
kommt sicher bald wieder weg.
Oder, Max? Die wird doch sicherlich nicht auf Dauer bleiben??
Ulli
--
Hans-Ulrich Steingrobe Fuehrerschein ersetzen nicht
Augen, Ohren, Verstand.
(Mister Miyagi, Karate Kid)
ja, das dachte ich mir schon, dass es keinen Sinn macht, dieses
kurzfristige Handicap in den Fuehrerschein schreiben zu lassen.
Hast Du denn schon Erfahrungen beim Fahren gemacht?
Gruss
Die *ganz* neuen (Quads, Microcars), auf die sich Maxens Frage gar nicht
bezog, oder die, mit denen der EU-Fuehrerschein gestartet ist (und die
in D fuer Leute, die ihren alten FS umschreiben lassen, noch extra
komplettiert wurden, damit das mit der Besitzstandswahrung auch
hinhaut)? Falsch liegst Du trotzdem in beiden Faellen.
>>Mein Vater hat sich, nachdem man ihm ein Bein abgesaebelt hat, einen
>>EU-Fuehrerschein mit Eintragung in *Frankreich* ausstellen lassen.
> Ich nehme an, es wurde eingetragen, dass er nur Fahrzeuge mit
> Automatik-Getriebe fahren darf.
Nein. Er faehrt ein solches, aber die Funktion von einem oder gar zwei
Pedalen kann man Leuten, die noch zwei funktionstuechtige Arme haben,
auch ans Lenkrad verlegen (Hebel oder "Handgasring"). Serienmaessiges
Automatikgetriebe und Gaspedal auf die andere Seite verlegen ist
allerdings a) erheblich billiger als solche Spezialmechaniken, schon wg.
TUeV-Abnahme, und b) kann ein solches Fahrzeug immer noch von einem
Gesunden gefahren (und gekauft) werden, weil man das auf dem erweiterten
Gasgestaenge sitzende eigentliche Pedal in ein paar Sekunden von links
nach rechts und wieder zurueck schrauben kann.
http://www.felitec.de/handbediengeraet.htm
http://www.felitec.de/sonderumbauten.htm
MfG
J. Bern