An der Uni wurde die Stra�e, die den Campus durchschneidet, saniert.
Die Geschwindigkeit ist mittels 30er Schildern auf 30 km/h begrenzt.
Im Zuge der Sanierung ist ein Z 237 aufgestellt worden.
Ist dies zul�ssig? Es handelt sich um keine 30er Zone, da die zugeh�rigen
Schilder (Z 274.x) fehlen. Wenn ich StVo � 45 Abs. 1c richtig interpretiere,
so bezieht sich das Verbot benutzungspflichtiger Radwege nur auf explizite
Tempo-30-Zonen und nicht auf Stra�en mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung
auf 30 km/h. Sieht man von der Sinnhaftigkeit einer RWBP in einer auf
30 km/h begrenzten Stra�e ab, so ist zumindest via � 45 Abs. 1c keine
M�glichkeit gegeben, das Z 237 wieder entfernen zu lassen.
Dipl.-Inform(FH) Peter Heitzer, peter....@rz.uni-regensburg.de
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