als Taxifahrer wurde ich zu einer Adresse gerufen, die in
einer schmalen Einbahnstra�e im Stadtkern liegt.
Hinter mir war viel Verkehr, nirgends ein Parkplatz weit
und breit. Die einzige M�glichkeit, mal kurz ohne Behinderung
des flie�enden Verkehrs anzuhalten, bot sich kurz vor einem
Fu�g�nger�berweg. Dort stand auch schon mein Fahrgast
mit seinen Einkaufst�ten.
Der Haltvorgang mit Einladen der zwei T�ten, Einsteigen und
Wegfahren h�tte unter einer Minute gedauert, w�re ich nicht
von einem Bediensteten der Stadt r�de angegangen worden.
Er trommelte auf das Wagendacht und meinte, was mir denn
einfiele und so ginge das ja nicht, ich h�tte mir gef�lligst einen
Parkplatz zu suchen.
Ich blieb h�flich, beharrte jedoch auf dem Recht, hier zum
Zwecke des Ein- und Aussteigens kurz anhalten zu d�rfen.
Es gibt dort kein absolutes oder eingeschr�nktes Halteverbot.
Trotzdem kam gestern die Verwarung mit dem Vermerk
"Sie parkten in einem Abstand von weniger als f�nf Meter
vor einem Fu�g�nger�berweg".
Der Fahrgast steht mir als Zeuge zur Verf�gung.
Wie soll ich mich verhalten?
Danke f�r alle Antworten, auch f�r die, die ihr t�gliches
Moralin schon gefressen haben und damit das Recht
erworben haben, mich als Verkehrsr�pel zu beschimpfen,
das war doch hier oftmals �blich, oder hat sich inzwischen
was gebessert? ;-)
> "Sie parkten in einem Abstand von weniger als f�nf Meter
> vor einem Fu�g�nger�berweg".
Hast du dein Fahrzeug verlassen? "Verlassen" im Sinne von "allein
gelassen/aus dem Auge gelassen", nicht im Sinne von "Ausgestiegen". Nur
dann oder wenn du l�nger als 3 Minuten gehalten hast, hast du geparkt.
Tsch��
Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Das ist aber ein eigenartiger Name. Was hatten Deine Eltern gegen Dich? ;)
>Ich blieb h�flich, beharrte jedoch auf dem Recht, hier zum
>Zwecke des Ein- und Aussteigens kurz anhalten zu d�rfen.
>Es gibt dort kein absolutes oder eingeschr�nktes Halteverbot.
>Trotzdem kam gestern die Verwarung mit dem Vermerk
>"Sie parkten in einem Abstand von weniger als f�nf Meter
>vor einem Fu�g�nger�berweg".
>Der Fahrgast steht mir als Zeuge zur Verf�gung.
>Wie soll ich mich verhalten?
Deiner Beschreibung nach hast Du /gar nicht/ geparkt, und das w�rde ich,
mit Hinweis auf den Zeugen, denen auch schreiben.
F�r mich klingt das so, alc ob da einem Stadtbediensteten die enorme
Machtf�lle und Verantwortung seines Jobs ei wenig zu Kopf gestiegen.
Bye
woffi
--
Top Ten Times in history when saying F**K was appropriate:
3) "Scattered f**king showers... my arse!" - Noah
>> "Sie parkten in einem Abstand von weniger als f�nf Meter
>> vor einem Fu�g�nger�berweg".
>
> Hast du dein Fahrzeug verlassen? "Verlassen" im Sinne von "allein
> gelassen/aus dem Auge gelassen", nicht im Sinne von "Ausgestiegen". Nur
> dann oder wenn du l�nger als 3 Minuten gehalten hast, hast du geparkt.
Nachdem bereits das Halten dort unzul�ssig ist, kommt es darauf nicht
entscheidend an.
Das hatte ich zwar auch so im Hinterkopf, aber weder unter StVO �12 noch
unter �26 gefunden. Wo steht es?
[..]
Gefunden: Zeichen 293. Wieso werden solche Vorschriften quer durch die
StVO verteilt und dahin geschrieben, wo sie thematisch hingeh�ren? Ist
es zu viel erwartet, unter "Halten und Parken" alle diesbez�glichen
Beschr�nkungen zu finden?
Tja, dann hat Widerspruch nicht viel Sinn.
Widerspruch gegen den Bu�geldbescheid einlegen.
1. hast Du nicht geparkt, sondern gehalten
2. fehlt der StVO-Paragraf, gegen den Du (angeblich) versto�en hast.
--
CU Christoph Maercker.
RADWEGE sind TOD-SICHER!
> Hast du dein Fahrzeug verlassen? "Verlassen" im Sinne von "allein
> gelassen/aus dem Auge gelassen", nicht im Sinne von "Ausgestiegen".
Nein, in diesem Sinne habe ich mein Fahrzeug nicht verlassen.
> Gefunden: Zeichen 293.
> Tja, dann hat Widerspruch nicht viel Sinn.
Ich habe da nirgendwo gefunden, da� Halten dort verboten ist.
Kannst du mir mal erkl�ren, wie deine Aussage gemeint ist?
Nö: http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_2.php (Punkt 66)
Gruß,
Georg
> Die einzige M�glichkeit, mal kurz ohne Behinderung
> des flie�enden Verkehrs anzuhalten, bot sich kurz vor einem
> Fu�g�nger�berweg.
Man k�nnte behaupten, wegen querender Fu�g�nger vor
dem �berweg angehalten zu haben, und w�hrenddessen
sei einfach jemand eingestiegen..
Das w�re zumindest in Aachen h�chst unwahrscheinlich.
Gru�
Norbert
>
> "Dietmar Hollenberg" <dietmar_h...@web.de> wrote in message
> news:17org2x0pbpom$.dlg@ID-74195.user.uni-berlin.de...
>
>> Gefunden: Zeichen 293.
>> Tja, dann hat Widerspruch nicht viel Sinn.
>
> Ich habe da nirgendwo gefunden, da� Halten dort verboten ist.
Da steht auch nix.
> Kannst du mir mal erkl�ren, wie deine Aussage gemeint ist?
Das wei� ich nicht, aber das Verbot von Halten und Parken am Fg�W steht in
�12 Abs(1) Punkt 4.
> Das wei� ich nicht, aber das Verbot von Halten und Parken am Fg�W steht in
> �12 Abs(1) Punkt 4.
� 12 Halten und Parken.
Das Halten ist unzul�ssig
1. an engen und an un�bersichtlichen Stra�enstellen,
2. im Bereich von scharfen Kurven,
3. auf Einf�delungsstreifen und auf Ausf�delungsstreifen,
4. auf Bahn�berg�ngen,
5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
...also, ich seh da nichts.
> "Elke Bock" <e.b...@gmx.de> wrote in message
> news:7mnbm9F...@mid.individual.net...
>
>
>> Das wei� ich nicht, aber das Verbot von Halten und Parken am Fg�W steht
>> in �12 Abs(1) Punkt 4.
> � 12 Halten und Parken.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du eine aktuelle Fassung gefunden hast.
(Ich hatte ins Buch geschaut, das ist schon paar Jahre alt.)
> Das Halten ist unzul�ssig
>
> 1. an engen und an un�bersichtlichen Stra�enstellen,
> 2. im Bereich von scharfen Kurven,
> 3. auf Einf�delungsstreifen und auf Ausf�delungsstreifen,
> 4. auf Bahn�berg�ngen,
> 5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
>
>
> ...also, ich seh da nichts.
Gut, dann ist das wohl mal ge�ndert worden. Haben vermutlich auch die
Pozilei und das Ordnungsamt auch noch nicht mitbekommen. :-)
> Gefunden: Zeichen 293. Wieso werden solche Vorschriften quer durch die
> StVO verteilt und dahin geschrieben, wo sie thematisch hingeh�ren?
^
Ich kaufe ein "nicht".
In der Anlage 2 zu � 41 Absatz 1 (Vorschriftzeichen) bei Zeichen 293:
| Ge- oder Verbot
| Fahrzeugf�hrern ist das Halten auf Fu�g�nger�berwegen
| sowie bis zu 5 m davor verboten.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/anlage_2_64.html
Warum diese Vorschrift beim Verkehrszeichen steht und nicht bei den
allgemeinen Vorschriften zum Halten und Parken oder zu
Fu�g�nger�berwegen und weshalb die Vorschriften zu Fu�g�nger�berwegen
woanders stehen, erschlie�t sich mir nicht wirklich.
>> "Dietmar Hollenberg" <dietmar_h...@web.de> wrote in message
>> news:17org2x0pbpom$.dlg@ID-74195.user.uni-berlin.de...
>>
>>> Gefunden: Zeichen 293.
>>> Tja, dann hat Widerspruch nicht viel Sinn.
>>
>> Ich habe da nirgendwo gefunden, da� Halten dort verboten ist.
>> Kannst du mir mal erkl�ren, wie deine Aussage gemeint ist?
>In der Anlage 2 zu � 41 Absatz 1 (Vorschriftzeichen) bei Zeichen 293:
>| Ge- oder Verbot
>| Fahrzeugf�hrern ist das Halten auf Fu�g�nger�berwegen
>| sowie bis zu 5 m davor verboten.
Das hei�t, wenn ich 4 m vor dem Zebrastreifen bin und ein Fu�g�nger l�uft
auf den Streifen, mu� ich den Fu�g�nger �berfahren, da ich ja nicht
halten darf :-)
--
Dipl.-Inform(FH) Peter Heitzer, peter....@rz.uni-regensburg.de
HTML mails will be forwarded to /dev/null.
>>In der Anlage 2 zu � 41 Absatz 1 (Vorschriftzeichen) bei Zeichen 293:
>>| Ge- oder Verbot
>>| Fahrzeugf�hrern ist das Halten auf Fu�g�nger�berwegen
>>| sowie bis zu 5 m davor verboten.
> Das hei�t, wenn ich 4 m vor dem Zebrastreifen bin und ein Fu�g�nger l�uft
> auf den Streifen, mu� ich den Fu�g�nger �berfahren, da ich ja nicht
> halten darf :-)
Ein Haltverbot sagt nichts �ber Anhalten aus.
> Das hei�t, wenn ich 4 m vor dem Zebrastreifen bin und ein Fu�g�nger l�uft
> auf den Streifen, mu� ich den Fu�g�nger �berfahren, da ich ja nicht
> halten darf :-)
Den Unterschied zwischen "parken" "halten" und "warten" hat man mir
damals in der Fahrschule erkl�rt. Allerdings habe ich es dannach auch
noch �fter gelesen, sonst h�tte ich es wohl auch vergessen.
Verkehrsbedingt warten darf man �berall, sonst d�rftest Du auch auf der
Autobahn im Stau nicht stehenbleiben ;-)
> In der Anlage 2 zu � 41 Absatz 1 (Vorschriftzeichen) bei Zeichen
> 293: Ge- oder Verbot
> | Fahrzeugf�hrern ist das Halten auf Fu�g�nger�berwegen
> | sowie bis zu 5 m davor verboten.
> http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/anlage_2_64.html
Ich hoffe, das ist hier bei der Beh�rde noch gar nicht angekommen.
Sonst h�tte man wohl nicht den Vorwurf des Parkens konstruiert.
Im Bu�geldkatalog fand ich nichts, was ein Halten vor einem
Fu�g�nger�berweg regelt. Also ist es zwar verboten, wird aber
nicht verfolgt, mal ganz bl�d gefragt?
>Den Unterschied zwischen "parken" "halten" und "warten" hat man mir
>damals in der Fahrschule erkl�rt. Allerdings habe ich es dannach auch
>noch �fter gelesen, sonst h�tte ich es wohl auch vergessen.
>Verkehrsbedingt warten darf man �berall, sonst d�rftest Du auch auf der
>Autobahn im Stau nicht stehenbleiben ;-)
Nein
--
F�r pers�nliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einf�gen.
> Das ist auch nicht unbedingt n�tig, damit das Halten verboten ist. Lies
> dir mal �12 STVO durch (es schadet nicht, die F�lle zu wissen ;-)).
>
> http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php
>
> Allerdings ist Halten in Fu�g�nger�berwegen *nicht* verboten, nur
> Parken.
Zum einen steht in � 12, den Du verlinkst, nicht das Geringste �ber
Fu�g�nger�berwege, weder �ber das Halten noch das Parken; zum anderen
ist auch das Halten vor Fu�g�nger�berwegen verboten, und zum Dritten
vernot die Regelung, als sie noch in � 12 StVO stand, auch schon das
HALTEN, nicht nur das Parken.
Es w�re vielleicht schon sinnvoll, wenigstens die Links, die man
postet, einmal darauf zu pr�fen, ob dort das steht, von dem man
behauptet, da� es dort st�nde. ;)
> Und wie schon gesagt wurde, da man nur parkt, wenn man irgendwo mehr als
> drei Minuten steht oder sein Fahrzeug verl�sst, hast du nicht geparkt,
> sondern gehalten
Richtig.
> und damit hat sich das Ticket erledigt.
Falsch.
-thh
>> Trotzdem kam gestern die Verwarung mit dem Vermerk
>> "Sie parkten in einem Abstand von weniger als f�nf Meter
>> vor einem Fu�g�nger�berweg".
[...]
> Widerspruch gegen den Bu�geldbescheid einlegen.
Es gibt nach der Schilderung noch keinen Bu�geldbescheid.
> 1. hast Du nicht geparkt, sondern gehalten
Welchen Unterschied soll das machen, wenn auch das Halten verboten und
ordnungswidrig ist?
> 2. fehlt der StVO-Paragraf, gegen den Du (angeblich) versto�en hast.
Und der Absender auch! Und das Verwarnungsgeld! Und �berhaupt!
(Ist Dir schon der Gedanke gekommen, da� das Zitat
| "Sie parkten in einem Abstand von weniger als f�nf Meter
| vor einem Fu�g�nger�berweg".
m�glicherweise nicht den vollst�ndigen Inhalt des Schreibens
wiedergibt?)
-thh
>>> Gefunden: Zeichen 293.
>>> Tja, dann hat Widerspruch nicht viel Sinn.
>> Ich habe da nirgendwo gefunden, da� Halten dort verboten ist.
>
> Da steht auch nix.
Doch, dort und nur dort steht es.
>> Kannst du mir mal erkl�ren, wie deine Aussage gemeint ist?
>
> Das wei� ich nicht, aber das Verbot von Halten und Parken am Fg�W steht in
> �12 Abs(1) Punkt 4.
Nein, dort steht es nicht. :)
-thh
>Kathinka Wenz schrieb:
>
>> Und wie schon gesagt wurde, da man nur parkt, wenn man irgendwo mehr als
>> drei Minuten steht oder sein Fahrzeug verl�sst, hast du nicht geparkt,
>> sondern gehalten
>
>Richtig.
>
>> und damit hat sich das Ticket erledigt.
>
>Falsch.
Wirklich nicht? Man wirft ihm vor, falsch *geparkt* zu haben. Das hat er
aber nunmal nicht - also sollte das Ticket doch so oder so erledigt sein.
Ich habe vor ein paar Jahren mal ein Ticket bekommen, weil ich angeblich
keinen Parkschein gezogen hatte. Bl�derweise gab es auf dem Parkplatz aber
keine Parkscheinautomaten, sondern man musste nur eine Parkscheibe ins
Fenster legen, was ich aber tats�chlich vergessen hatte.
Das Ticket war daraufhin erledigt, da ich das, was man mir darauf vorwarf,
nicht getan hatte - und im Nachhinein wegen eines anderen Vergehens ein
Ticket ausstellen k�nne man nicht, so hat man mir zumindest damals gesagt.
Bye
woffi
--
New data obtained by the use of the hubble telescope has proven that the
moon is in fact a large paper disk.
NASA officials were quoted as saying: "Yes, landing on it was very tricky"
>
> "Dietmar Hollenberg" <dietmar_h...@web.de> wrote in message
> news:16nu41jk69ueo$.dlg@ID-74195.user.uni-berlin.de...
>
>> In der Anlage 2 zu � 41 Absatz 1 (Vorschriftzeichen) bei Zeichen
>> 293: Ge- oder Verbot
>> | Fahrzeugf�hrern ist das Halten auf Fu�g�nger�berwegen
>> | sowie bis zu 5 m davor verboten.
>
>> http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/anlage_2_64.html
Ach, du gr�nen Neune. :-O
Sollte die StVO nicht einfacher werden durch die �nderungen?
So, wie das jetzt dasteht, kommt doch kein Mensch mehr auf die Idee, nach
dem � "Fu�g�nger�berweg" zu suchen. Und in 10 Jahren h�lt dann gar keiner
mehr an, um Fu�g�nger queren zu lassen. Ist schlie�lich Haltverbot. :-(
> Ich hoffe, das ist hier bei der Beh�rde noch gar nicht angekommen.
Das ist egal, weil sich die Regel nicht ge�ndert hat. Sie wurde blo�
verschoben, von �12 Halten und Parken zu den Verkehrszeichen im �41.
Oder war zwischendurch doch noch was anderes, vielleicht tats�chlich
Parkverbot? ;-)
> Sonst h�tte man wohl nicht den Vorwurf des Parkens konstruiert.
> Im Bu�geldkatalog fand ich nichts, was ein Halten vor einem
> Fu�g�nger�berweg regelt. Also ist es zwar verboten, wird aber
> nicht verfolgt, mal ganz bl�d gefragt?
Zu den Sachen, die nicht aufgef�hrt sind, findest du ganz oben im "Text"
einen Paragrafen. Da steht ein Regelsatz drin, AFAIR abh�ngig vom Fahrzeug.
>>> und damit hat sich das Ticket erledigt.
>> Falsch.
>
> Wirklich nicht? Man wirft ihm vor, falsch *geparkt* zu haben. Das hat er
> aber nunmal nicht - also sollte das Ticket doch so oder so erledigt sein.
Nein, dann ergeht ggf. ein Bu�geldbescheid unter Berichtigung der
rechtlichen W�rdigung - oder wenn der Bu�geldbescheid noch falsch
ergeht, dann ergeht die gerichtliche Entscheidung unter der nunmehr
richtigen W�rdigung. M�glicherweise macht das ein paar EUR
Unterschied, das m�ge man im Bu�geldkatalog selbst nachlesen.
-thh
>Wolfgang Krietsch schrieb:
>
>>>> und damit hat sich das Ticket erledigt.
>>> Falsch.
>>
>> Wirklich nicht? Man wirft ihm vor, falsch *geparkt* zu haben. Das hat er
>> aber nunmal nicht - also sollte das Ticket doch so oder so erledigt sein.
>
>Nein, dann ergeht ggf. ein Bu�geldbescheid unter Berichtigung der
>rechtlichen W�rdigung - oder wenn der Bu�geldbescheid noch falsch
>ergeht, dann ergeht die gerichtliche Entscheidung unter der nunmehr
>richtigen W�rdigung.
Also h�tte mir das damals auch passieren k�nnen, und das M�del vom Amt
wusste das schlicht nicht?
Dass es wegen der 5 Euro nicht lohnt h�tte ich ja noch verstanden, aber sie
hat halt gesagt, es ginge rechtlich nicht.
Bye
woffi
--
How can a stranger tell if two people are married?
You might have to guess, based on whether they seem to be yelling at the
same kids.
(Derrick, age 8)
> Thomas Hochstein wrote:
>
>>Wolfgang Krietsch schrieb:
>>
>>>>> und damit hat sich das Ticket erledigt.
>>>> Falsch.
>>>
>>> Wirklich nicht? Man wirft ihm vor, falsch *geparkt* zu haben. Das hat er
>>> aber nunmal nicht - also sollte das Ticket doch so oder so erledigt
>>> sein.
>>
>>Nein, dann ergeht ggf. ein Bu�geldbescheid unter Berichtigung der
>>rechtlichen W�rdigung - oder wenn der Bu�geldbescheid noch falsch
>>ergeht, dann ergeht die gerichtliche Entscheidung unter der nunmehr
>>richtigen W�rdigung.
>
> Also h�tte mir das damals auch passieren k�nnen, und das M�del vom Amt
> wusste das schlicht nicht?
Parken schlie�t Halten ein, ohne Halten kein Parken. Also ist im Haltverbot
selbstverst�ndlich Parken verboten - der Autofahrer h�lt ja auch noch.
Das war bei deinem Beispiel anders - entweder Parkschein, oder Parkuhr.
>Ach, du gr�nen Neune. :-O
>
>Sollte die StVO nicht einfacher werden durch die �nderungen?
>So, wie das jetzt dasteht, kommt doch kein Mensch mehr auf die Idee, nach
>dem � "Fu�g�nger�berweg" zu suchen. Und in 10 Jahren h�lt dann gar keiner
>mehr an, um Fu�g�nger queren zu lassen. Ist schlie�lich Haltverbot. :-(
Liebe Elke,
die drei Arten, ein Fahrzeug zum Stillstand zu bringen (eigentlich 4
mit Crash) sollten jedem Fahrzeugf�hrer bekannt sein:
Parken
Halten
Warten (oder Anhalten in .at, was ich f�r die besser Bezeichnung
halte)
Liebe Gr��e
Hannes
>
>Parken schlie�t Halten ein, ohne Halten kein Parken. Also ist im Haltverbot
>selbstverst�ndlich Parken verboten - der Autofahrer h�lt ja auch noch.
Aber nicht umgekehrt: Halten schlie�t nicht Parken ein, und er hat ja
nunmal nicht geparkt.
>Das war bei deinem Beispiel anders - entweder Parkschein, oder Parkuhr.
Das ist allerdings wahr.
Bye
woffi
--
Science may be described as the art of systematic
oversimplification. - Karl Popper
Doch, doch, *das* schon, nur: wer ans StauEnde kommt, sollte voll
draufhalten. Erwiesenermaßen ist das eine derjenigen effektiven
Möglichkeiten, den Stau 'kürzer' zu machen ...
--
regards
> On Sat, 21 Nov 2009 09:45:51 +0100, Elke Bock <e.b...@gmx.de> wrote:
>
>
>>Ach, du gr�nen Neune. :-O
>>
>>Sollte die StVO nicht einfacher werden durch die �nderungen?
>>So, wie das jetzt dasteht, kommt doch kein Mensch mehr auf die Idee, nach
>>dem � "Fu�g�nger�berweg" zu suchen. Und in 10 Jahren h�lt dann gar keiner
>>mehr an, um Fu�g�nger queren zu lassen. Ist schlie�lich Haltverbot. :-(
>
> Liebe Elke,
> die drei Arten, ein Fahrzeug zum Stillstand zu bringen (eigentlich 4
> mit Crash) sollten jedem Fahrzeugf�hrer bekannt sein:
Es gibt so vieles, was sein sollte...
Was ich meinte: die halbe (oder wie hier eher viertel) Wahrheit ist viel
schlechter als gar keine Information. Und die StVO ist ein "Werk", welches
kaum jemand von vorne bis hinten durchliest (obwohl das durchaus gut w�re).
Bisher (bzw. in der StVO von 1998, die ich hier rumliegen habe), ist bei den
Verkehrszeichen der Zebrastreifen folgenderma�en notiert:
(�41 Abs(3) Markierungen)
1.Fu�g�nger�berweg
Zeichen 293
Bild vom Zebrastreifen
(nix weiter)
2. Haltlinie
(Zeichen 294
Bild von der Haltlinie
Beschreibung, was Haltlinie bedeutet)
...
W�hrend bei den anderen Verkehrszeichen dabeisteht, was dort zu beachten
ist, stand beim F�W einfach gar nichts. Wenn man nun gerade dazu die leicht
versch�tteten Kenntnisse aus der Fachschule vor 20 Jahren auffrischen
wollte, war zumindest klar: Das mu� irgendwo anders stehen.
Und man fand es im �26.
Jetzt steht da, neben dem Bild vom Zebrastreifen, dass Halten auf und vor
dem F�W verboten ist. Das am Zebrastreifen noch viel mehr zu beachten ist,
steht da gerade nicht - das steht ja in �26. :-(
Ich wette, es dauert kein Jahr bis hier jemand fragt, ob man denn am
Zebrastreifen noch anhalten m�sse, wie anno dunnemals in der Fahrschule
gelernt.
> Parken
> Halten
> Warten (oder Anhalten in .at, was ich f�r die besser Bezeichnung
> halte)
�hm. Erst kommt das Anhalten, dann das Warten. :-)
"Frnaz Weber" <weber...@web.de> schrieb:
> "Sie parkten in einem Abstand von weniger als f�nf Meter
> vor einem Fu�g�nger�berweg".
> Der Fahrgast steht mir als Zeuge zur Verf�gung.
> Wie soll ich mich verhalten?
Dagegen vorgehen, denn "Parken" ist ein Halten von mehr als 3 (oder
waren es 5?) Minuten und _ohne_ Ladet�tigkeit. Ein/Aussteigenlassen von
Fahrg�sten kann also niemals "Parken" sein.
Gru�
Erich
--
Lebe heute und freue dich auf morgen.
Thomas Hochstein <t...@inter.net> schrieb:
> >> "Sie parkten in einem Abstand von weniger als f�nf Meter
> >> vor einem Fu�g�nger�berweg".
> > 1. hast Du nicht geparkt, sondern gehalten
>
> Welchen Unterschied soll das machen, wenn auch das Halten verboten
> und ordnungswidrig ist?
Ach, kann jemand f�r eine Tat belangt werden, die er nicht begangen hat?
Ein-/Aussteigenlassen von Passagieren ist definitiv kein "Parken"!!
Und mal ganz agressiv: Wer mich f�lschlicherweise wegen "Parken" (das
neimals ein "Parken" ist oder war) bestrafen will, dem spreche ich mal
ganz schnell grunds�tzlich die Eignung ab, �berhaupt einen
verkehrsrechtlichen Sachverhalt richtig und gewissenhaft darstellen zu
k�nnen.
> "Frnaz Weber" <weber...@web.de> schrieb:
>> "Sie parkten in einem Abstand von weniger als fünf Meter
>> vor einem Fußgängerüberweg".
>> Der Fahrgast steht mir als Zeuge zur Verfügung.
>> Wie soll ich mich verhalten?
>
> Dagegen vorgehen, denn "Parken" ist ein Halten von mehr als 3 (oder
> waren es 5?) Minuten und _ohne_ Ladetätigkeit. Ein/Aussteigenlassen
> von Fahrgästen kann also niemals "Parken" sein.
Wie höchst erfrischend ist es doch immer wieder, wenn man lesen kann,
mit welch sicherer Überzeugung Ratschläge erteilt werden, welche dem OP
lediglich Kosten und Ärger verursachen :-(
Wäre es wirklich zuviel der Mühe, statt offensichtlich falsche Tips zu
geben, erstmal einen Blick ins Gesetz zu werfen? Oder zumindest die
anderen Artikel zu lesen, in welchen zum Teil seit beinahe zwei Tagen
korrekte Antworten zu finden sind?
Vor (und auf) Fußgängerüberwegen ist nicht nur das Parken sondern auch
das Halten verboten.
Die wirtschaftlichen Interessen von Taxifahrern waren dem Gesetzgeber
weniger wichtig als Leben und Gesundheit der Fußgänger an derartigen
Querungshilfen.
MfG
Rupert
Wo hast Du den Unsinn her?
Stimmt, das kann er keineswegs. Er kann aber durchaus für das belangt
werden, was er begangen hat, nämlich das verbotswidrige Halten.
> Ein-/Aussteigenlassen von Passagieren ist definitiv kein "Parken"!!
Stimmt.
Hier wurde aber bereits darauf hingewiesen, daß es tatsächlich um etwas
anderes geht, nämlich um verbotswidriges Halten. Du hast das sogar
zitiert, (wenn auch offensichtlich nicht gelesen...)
> Und mal ganz agressiv: Wer mich fälschlicherweise wegen "Parken" (das
> neimals ein "Parken" ist oder war) bestrafen will, dem spreche ich mal
> ganz schnell grundsätzlich die Eignung ab, überhaupt einen
> verkehrsrechtlichen Sachverhalt richtig und gewissenhaft darstellen zu
> können.
Ich könnte mit vorstellen, daß diese deine niederschmetternde
Beurteilung alle Beteiligten jetzt ganz hart getroffen haben wird :->
MfG
Rupert
Fehlt Ihnen dann nicht regelmässig der Zeuge?
Gruß,
Georg
>Vor (und auf) Fu�g�nger�berwegen ist nicht nur das Parken sondern auch
>das Halten verboten.
Trotzdem wird ihm offiziell *Parken* vorgeworfen, und geparkt hat er nunmal
nicht.
Bye
woffi
--
To understand politics, we must read between the lies.
> Rupert Haselbeck wrote:
>
>>Vor (und auf) Fußgängerüberwegen ist nicht nur das Parken sondern auch
>>das Halten verboten.
>
> Trotzdem wird ihm offiziell *Parken* vorgeworfen, und geparkt hat er
> nunmal nicht.
Das macht doch fast garnichts. Man kann natürlich auch noch in der
Hauptverhandlung den Tatvorwurf auswechseln. Entscheidend ist ja nicht,
wie das verbotswidrige Handeln sich genau nennt, entscheidend ist
vielmehr, daß der OP eine Handlung begangen hat, welche den Tatbestand
einer Ordnungswidrigkeit verwirklicht.
Um das Vorliegen oder Nichtvorliegen der Tatbestandsmerkmale
festzustellen, gibt es die dafür vorgesehenen prozessualen Wege. Eine
falsche Bezeichnung allein ist dabei regelmäßig ohne Bedeutung
MfG
Rupert
> Am Sat, 21 Nov 2009 12:19:25 +0100 schrieb Elke Bock:
>> Wolfgang Krietsch wrote:
>> >>
>> > Also h�tte mir das damals auch passieren k�nnen, und das M�del vom Amt
>> > wusste das schlicht nicht?
>>
>> Parken schlie�t Halten ein, ohne Halten kein Parken. Also ist im
>> Haltverbot selbstverst�ndlich Parken verboten - der Autofahrer h�lt ja
>> auch noch.
>>
>> Das war bei deinem Beispiel anders - entweder Parkschein, oder Parkuhr.
>
> Das hindert trotzdem niemanden daran, bei bekanntwerden neuer Tatsachen
> vor Ende der Verj�hrung eine neue Verwarnung bzw. Bussgeldbescheid zu
> erlassen.
Der Hinderungsgrund war sicherlich die schwache Beweislage.
Der Zeuge vor Ort hat nach einem Parkschein gesucht, und kann daher nichts
zum Vorhandensein eine Parkscheibe sagen. Wenn Wolfgang sich nun im
Verlaufe des Verfahrens entscheidet, den tats�chlichen Versto� doch nicht
zugeben zu wollen, bleibt da nur �brig "der hat am Telefon gesagt".
Laut ᅵ12 Abs. 4 hᅵtte der Taxifahrer also vor und hinter dem
Fuᅵgᅵngerᅵberweg sogar in zweiter Reihe halten dᅵrfen um jemanden sus-
oder einsteigen zu lassen. Vorausgesetzt der nachfolgende Verkehr wird
nicht behindert.
Der nachfolgende Verkehr interessiert aber selten die Gilde der Taxifahrer.
Gruᅵ
Gerhard
Gru�
Gerhard
> Und mal ganz agressiv: Wer mich f�lschlicherweise wegen "Parken" (das
> neimals ein "Parken" ist oder war) bestrafen will, dem spreche ich mal
> ganz schnell grunds�tzlich die Eignung ab, �berhaupt einen
> verkehrsrechtlichen Sachverhalt richtig und gewissenhaft darstellen zu
> k�nnen.
Was ich nicht erw�hnt hatte, in dem Schreiben wurde mir ein Versto�
nach � 12 StVO vorgeworfen.
> Der nachfolgende Verkehr interessiert aber selten die Gilde der
> Taxifahrer.
Doch, mich schon!
Nebenbei bemerkt, wir fahren fast ausschlie�lich in der Innenstadt.
Leider mu� ich micht entscheiden, entweder ich beachte alle Vorschriften
und beantrage sehr schnell Hartz IV oder ich behalte meinen Job.
Obendrein m�ssen wir die Verwarnungen selbst zahlen.
Aber das wird dann OT...
>Ein-/Aussteigenlassen von Passagieren ist definitiv kein "Parken"!!
Warum nicht, wenn es l�nger als drei Minuten dauert?
> Der Hinderungsgrund war sicherlich die schwache Beweislage.
Kaum
> Der Zeuge vor Ort hat nach einem Parkschein gesucht, und kann daher
> nichts zum Vorhandensein eine Parkscheibe sagen.
Es ist zwar in den einschlägigen Kreisen allgemein anerkannte Tatsache,
daß Verkehrsüberwacher, gar wenn es Frauen und diese überdies blond
sind, entweder vollkommen verblödet sein müssen oder noch niemals mit
einer Spur von Intelligenz ausgestattet sein können, aber in der
Realität schaffen es die meisten dieser Leute durchaus, eine
Parkscheibe auch dann zu erkennen, wenn sie gerade nach einem
Parkschein sehen :->
> Wenn Wolfgang sich
> nun im Verlaufe des Verfahrens entscheidet, den tatsächlichen Verstoß
> doch nicht zugeben zu wollen, bleibt da nur übrig "der hat am Telefon
> gesagt".
Nein, dann bleibt die Aussage des/derjenigen, der/die ihm das Ticket
ausstellte immer noch bestehen. Solange sich die Tatsachenbehauptungen
nicht ändern, sondern lediglich die rechtliche Würdigung derselben,
ergibt sich damit auch kein Mangel oder Zugewinn in der Beweisbarkeit.
Aber wegen eines Verwarnungs- oder Bußgelds von 10 oder 15 Euro wird
sich womöglich niemand den Aufwand antun wollen, etwas zu schreiben,
wofür kein Textbaustein vorhanden ist...
MfG
Rupert
> Elke Bock schrieb:
>
>> Der Hinderungsgrund war sicherlich die schwache Beweislage.
>
> Kaum
>
>> Der Zeuge vor Ort hat nach einem Parkschein gesucht, und kann daher
>> nichts zum Vorhandensein eine Parkscheibe sagen.
>
> Es ist zwar in den einschl�gigen Kreisen allgemein anerkannte Tatsache,
> da� Verkehrs�berwacher, gar wenn es Frauen und diese �berdies blond
> sind, entweder vollkommen verbl�det sein m�ssen oder noch niemals mit
> einer Spur von Intelligenz ausgestattet sein k�nnen, aber in der
> Realit�t schaffen es die meisten dieser Leute durchaus, eine
> Parkscheibe auch dann zu erkennen, wenn sie gerade nach einem
> Parkschein sehen :->
Gewi�. Aber wenn sie irrt�mlich nach dem Parkschein suchen, besteht kein
Anla�, ein evtl. Vorhandensein der Parkscheibe oder gar deren Einstellung
auf eine passende Zeit zu notieren. Und Erinnern an einzelne F�lle, wenn
man t�glich ein paar Hundert bearbeitet, wird kaum gelingen.
> Aber wegen eines Verwarnungs- oder Bu�gelds von 10 oder 15 Euro wird
> sich wom�glich niemand den Aufwand antun wollen, etwas zu schreiben,
> wof�r kein Textbaustein vorhanden ist...
Das auch. :-)
Das scheint mir in Aachen anders zu sein --- ob es an den Taxlern oder
einer selektiven Blindheit der Beh�rden(vertreter) liegt, wei� ich auch
nicht.
Na gut, die WENIGEN Taxifahrer, mit denen ich selbst mitgefahren bin,
waren ganz ordentlich; insgesamt gibt es aber viele, die sub omni canone
fahren und halten.
Gru�
Norbert
>
>Das macht doch fast garnichts. Man kann nat�rlich auch noch in der
>Hauptverhandlung den Tatvorwurf auswechseln. Entscheidend ist ja nicht,
>wie das verbotswidrige Handeln sich genau nennt, entscheidend ist
>vielmehr, da� der OP eine Handlung begangen hat, welche den Tatbestand
>einer Ordnungswidrigkeit verwirklicht.
>Um das Vorliegen oder Nichtvorliegen der Tatbestandsmerkmale
>festzustellen, gibt es die daf�r vorgesehenen prozessualen Wege. Eine
>falsche Bezeichnung allein ist dabei regelm��ig ohne Bedeutung
Was w�rde denn IYO passieren, wenn der OP schlicht den Bescheid
zur�ckschickt mit dem Vermerk "Ich habe da nicht geparkt."?
Bye
woffi
--
"'Hochstrasse zur H�lle' kann ich mir auf nem Dudelsack kaum
vorstellen."
"In diesem Fall ist das Instrument nicht der Weg, sondern das Ziel."
- Thomas Wiedermeier und Volker Gringmuth in de.rec.musik.machen
>
>Der Hinderungsgrund war sicherlich die schwache Beweislage.
>Der Zeuge vor Ort hat nach einem Parkschein gesucht, und kann daher nichts
>zum Vorhandensein eine Parkscheibe sagen.
Das glaube ich nicht. Auf dem Parkplatz gibt es nur Parken per Parkscheibe,
und da wird auch relativ oft kontrolliert. Ich denke eher, dass sie
versehentlich in ihr elektronisches Dings den falschen Code eingetippt hat.
>Wenn Wolfgang sich nun im
>Verlaufe des Verfahrens entscheidet, den tats�chlichen Versto� doch nicht
>zugeben zu wollen, bleibt da nur �brig "der hat am Telefon gesagt".
Ach, wegen der 5 Euro ...
Ich gestehe: ich parke da �fter mal, weil es f�r mich sehr bequem ist, und
akzeptiere halt, dass ich hin und wieder 5 Euro zahlen muss - seit ich
herausgefunden habe, dass "keine Parkscheibe" immer nur 5 Euro kostet, "mit
Parkscheibe, aber viel zu lange geparkt" hingegen deutlich teurer werden
kann.
K�nnte mir da eigentlich, hinreichen b�swillige Politessen vorausgesetzt,
auch mal schlimmeres Ungemach drohen? So in der Art "*vors�tzliches* Parken
ohne Parkscheibe", weil denen auff�llt, dass ich das dauernd mache?
Was sie ja auf jeden Fall theoretische tun k�nnten ist, nach einer Weile
nochmal kontrollieren und dann feststellen, dass mein Wagen schon
mindestens x Stunden da steht - aber dazu ist ihnen wohl der Aufwand zu
gro�-
Bye
woffi
--
Ich frage mich oft, was passiert w�re, wenn Beethoven
eines von unseren modernen H�rger�ten gehabt h�tte.
- Sir Peter Ustinov
> Nicht mehr. Das war einer meiner Hauptkritikpunkte an der neuen StVO:
> Sie versteckt wichtige, vorher zentral zusammengefasste Regeln (hier in
> � 12) in einzelnen Unterpunkten der neu geschaffenen Anlagen.
Ja, das ist eine �berzeugend d�mliche Idee ...
>> Welchen Unterschied soll das machen, wenn auch das Halten verboten
>> und ordnungswidrig ist?
>
> Ach, kann jemand f�r eine Tat belangt werden, die er nicht begangen hat?
Nein,
> Ein-/Aussteigenlassen von Passagieren ist definitiv kein "Parken"!!
Aber Halten.
-thh
> Was würde denn IYO passieren, wenn der OP schlicht den Bescheid
> zurückschickt mit dem Vermerk "Ich habe da nicht geparkt."?
Er bekommt einen Bußgeldbescheid, weil der Sachbearbeiter nicht erkennen
wird, daß der Betroffene so spitzfindig ist, nur das Parken, nicht aber
das Halten zu bestreiten.
Sofern er gegen diesen Einspruch einlegt, geht das Verfahren an die
Staatsanwaltschaft und von dort ans Amtsgericht. Es findet eine
Hauptverhandlung statt, der Betroffene wird dort Gelegenheit haben,
seine Sicht der Dinge zu schildern, der Richter vernimmt sodann den/die
Verkehrsüberwacher, der/die ursprünglich das Ticket ausgestellt hat,
als Zeugen/in. Der Betroffene wird voraussichtlich wegen
verbotswidrigen Haltens vor einem Fußgängerüberweg zu einem Bußgeld
(etwa in Höhe des ursprünglichen Verwarnungsgeldes) verurteilt und hat
nebenbei noch die Verfahrenskosten zu tragen (welche inzwischen
natürlich deutlich höher geworden sind).
MfG
Rupert
>Wolfgang Krietsch schrieb:
>
>> Was w�rde denn IYO passieren, wenn der OP schlicht den Bescheid
>> zur�ckschickt mit dem Vermerk "Ich habe da nicht geparkt."?
>
>Er bekommt einen Bu�geldbescheid, weil der Sachbearbeiter nicht erkennen
>wird, da� der Betroffene so spitzfindig ist, nur das Parken, nicht aber
>das Halten zu bestreiten.
Entschuldige, aber von der Beh�rde darf man doch wohl erwarten, die
korrekten Termini zu verwenden. Und wenn mir die Beh�rde schreibt, ich habe
unrechtm��ig geparkt, und ich dann dem widerspreche, weil ich gar nicht
geparkt habe, dann sollte doch f�r beide Seiten klar sein, dass es exakt
ums Parken geht - nicht ums Halten oder sonstwas.
>Sofern er gegen diesen Einspruch einlegt,
Was steht im Bu�geldbescheid drin? Auch "Sie haben unrechtm��ig geparkt"?
Dann sollte ein Einspruch IMHO erfolgreich sein.
>als Zeugen/in. Der Betroffene wird voraussichtlich wegen
>verbotswidrigen Haltens vor einem Fu�g�nger�berweg zu einem Bu�geld
>(etwa in H�he des urspr�nglichen Verwarnungsgeldes) verurteilt und hat
>nebenbei noch die Verfahrenskosten zu tragen (welche inzwischen
>nat�rlich deutlich h�her geworden sind).
Du meinst, der Betroffene muss Verfahrenskosten tragen, nur weil er -
v�llig zu Recht - dem widerspricht, was man ihm vorwirft? Das glaube ich
nicht.
(Mir ist dabei durchaus klar, dass die Diskussion jetzt sehr theoretisch
wird, denn die Beh�rde wird nicht so tats�chlich so dumm sein, den
Bu�geldbescheid tats�chlich so auszustellen - und der OP hat ja
mittlerweile auch gesagt, dass man ihm einen Versto� gegen �12 vorgeworfen
hat.)
Bye
woffi
--
Go to Heaven for the climate, Hell for the company.
- Mark Twain
>> Ein-/Aussteigenlassen von Passagieren ist definitiv kein "Parken"!!
>
> Aber Halten.
Wer unerlaubt h�lt, kann aber nicht wegen unerlaubten Parkens belangt
werden.
Tsch��
Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
>Entschuldige, aber von der Beh�rde darf man doch wohl erwarten, die
>korrekten Termini zu verwenden.
Und von einem Berufskraftfahrer darf man wohl erwarten, dass er wei�,
dass er vor einem Fu�g�nger�berweg nicht halten darf.
Angesichts der milde Strafe (Bu�geld), sollte er da nun nicht herum
streiten, sondern bezahlen und -- vielleicht -- n�chstes Mal anders
handeln.
Gru�
Gerhard
> Und von einem Berufskraftfahrer darf man wohl erwarten, dass er weiß,
> dass er vor einem Fußgängerüberweg nicht halten darf.
In der Tat, das sollte man. Daher erhöht man ja auch das Bußgeld in der
Hauptverhandlung gerne mal, weil man von vorsätzlicher Begehungsweise
ausgeht, während die Verkehrsüberwacher und die Bußgeldstellen das
Verwarnungs- bzw. Bußgeld regelmäßig nur nach fahrlässiger Begehung
bemessen. Vor allem dann, wenn ersichtlich ist, daß der Betroffene das,
was er tat, wirklich in vollem Wissen und Wollen vollbrachte.
Erstaunlich ist dabei immer wieder die Unverfrorenheit, mit welcher
manches Mal zum Besten gegeben wird, daß man den "Verkehr" nicht
behindern wollte. Daß man aber kein Problem damit hatte, die Fußgänger
nicht nur zu behindern, sondern sie zu gefährden, berührt manche dieser
Leute offenbar nicht im Geringsten.
MfG
Rupert
>On Mon, 23 Nov 2009 01:28:34 +0100, Wolfgang Krietsch
><wof...@nurfuerspam.de> wrote:
>
>>Entschuldige, aber von der Beh�rde darf man doch wohl erwarten, die
>>korrekten Termini zu verwenden.
>
>Und von einem Berufskraftfahrer darf man wohl erwarten, dass er wei�,
>dass er vor einem Fu�g�nger�berweg nicht halten darf.
Ja. Hat nur mit dem Teilaspekt, um den es hier gerade geht, nichts zu
tun.
Gr��e
woffi
Das war jetzt wirklich toll gesagt.
Leider hast du von unserem Gesch�ft keinen blassen
Schimmer...
[...]
...und noch viel mehr Oberlehrerhaftes.
Es ist immer einfach, von oben herab sowas abzulassen.
Du bist nicht betroffen. Einigen Leuten t�te es gut, mal
andere Sichtweisen aus eigener Erfahrung kennen zu
lernen.
In meinem Fall kann von Gef�hrdung von Fu�g�ngern
keine Rede sein. Dort ist Schritttempo vorgeschrieben,
es herrschte eine l�ngere Fahrzeugansammlung vor dem
�berweg, der eine Einkaufsstra�e verbindet.
Es w�re nett, stelltest du deinen Newsreader mal so
ein, da� Quotenzeichen generiert werden, danke.
> [...]
Es ist immer einfach, von oben herab sowas abzulassen.
Du bist nicht betroffen. Einigen Leuten t�te es gut, mal
andere Sichtweisen aus eigener Erfahrung kennen zu
lernen.
In meinem Fall kann von Gef�hrdung von Fu�g�ngern
keine Rede sein. Dort ist Schritttempo vorgeschrieben,
es herrschte eine l�ngere Fahrzeugansammlung vor dem
�berweg, der eine Einkaufsstra�e verbindet.
Es w�re nett, stelltest du deinen Newsreader mal so
ein, da� Quotenzeichen bei mir generiert werden,
auch wenn ich OE benutze, danke.
Nein. Im wird ein bestimmter Sachverhalt, also ein bestimmtes reales
Geschehen vorgeworfen. "Parken" ist nur die rechtliche W�rdigung.
Claus
Gru�
Gerhard
Ich hab selbst mal vor ein paar Jahren eine hochschwangere Bekannte in
einer Fu�g�ngerzone aussteigen lassen. Ich wollte ihr halt einen
l�ngeren Fu�marsch ersparen. Die �brigen Parker bekamen einen
Strafzettel, ich hingegen eine Anzeige. Nicht mal die Richterin hat das
in irgendeiner Art und Weise beeindruckt.
Gru�
Gerhard
Gru�
Gerhard
> Nebenbei bemerkt, wir fahren fast ausschlie�lich in der Innenstadt.
> Leider mu� ich micht entscheiden, entweder ich beachte alle Vorschriften
> und beantrage sehr schnell Hartz IV oder ich behalte meinen Job.
Du m�chtest damit sagen das es zu deinem Job geh�rt gegen Gesetze und
Vorschriften zu versto�en?
> Das war jetzt wirklich toll gesagt.
Wohl wahr!
> Leider hast du von unserem Geschäft keinen blassen
> Schimmer...
Selbst wenn das richtig sein mag, so kann dich das nicht im Geringsten
entlasten, eher im Gegenteil. Die weitaus meisten Berufskraftfahrer,
egal auf welchen Fahrzeugen, haben ein sehr sauberes Punktekonto und
begehen, gar im Vergleich zu "Normal"-Fahrern, erheblich weniger
Verkehrsverstöße als andere Verkehrsteilnehmer. Auch die große Mehrzahl
aller Taxifahrer kennt und beachtet die Verkehrsregeln, wie ich aus
eigener Erfahrung zu Studentenzeiten bestätigen darf (auch wenns schon
etwas zurückliegt).
Wer nicht fähig ist, die Anforderungen des von ihm ausgeübten Berufes zu
erfüllen, wer gar glaubt, aus egoistischen wirtschaftlichen Erwägungen
heraus andere Menschen gefährden zu dürfen, der hat am Steuer eines
Kraftfahrzeuges den falschen Platz inne.
Warum hast du denn nicht einfach ausreichend weit /vor/ dem
Fußgängerüberweg gehalten, um deinen Fahrgast einsteigen zu lassen?
Damit hättest du allenfalls die Autos hinter dir kurz behindert, es wäre
aber niemand gefährdet worden - jedenfalls nicht von dir. Die
rücksichtslosen Manöver anderer Verkehrsteilnehmer, z.B. sich
vorbeidrängelnder und dabei deinen Fahrgast gefährdender Radfahrer sind
ja nicht dir zuzurechnen.
MfG
Rupert
>Die weitaus meisten Berufskraftfahrer,
>egal auf welchen Fahrzeugen, haben ein sehr sauberes Punktekonto und
>begehen, gar im Vergleich zu "Normal"-Fahrern, erheblich weniger
>Verkehrsverst��e als andere Verkehrsteilnehmer.
Daf�r h�tte ich hja gern mal eine belastbare QUelle.
>Wer nicht f�hig ist, die Anforderungen des von ihm ausge�bten Berufes zu
>erf�llen, wer gar glaubt, aus egoistischen wirtschaftlichen Erw�gungen
>heraus andere Menschen gef�hrden zu d�rfen, der hat am Steuer eines
>Kraftfahrzeuges den falschen Platz inne.
Halt mal die Luft an. Er hat kurz vor einem Fu�g�nger�berweg in einer 30er
Zone gehalten, um Fahrg�ste einsteigen zu lassen. Er ist nicht mit 180 �ber
einen Spielplatz gefahren.
Bye
woffi
--
Arithmetic is being able to count up to twenty
without taking off your shoes.
Rupert Haselbeck <mein-re...@gmx.de> schrieb:
> W�re es wirklich zuviel der M�he, statt offensichtlich falsche Tips
> zu geben, erstmal einen Blick ins Gesetz zu werfen? Oder zumindest
> die anderen Artikel zu lesen, in welchen zum Teil seit beinahe zwei
> Tagen korrekte Antworten zu finden sind?
> Vor (und auf) Fu�g�nger�berwegen ist nicht nur das Parken sondern
> auch das Halten verboten.
Das Ticket lautete aber auf "Parken" und das war es definitiv nicht. Ob
ein Halten erlaubt oder verboten ist, steht erstmal nicht zur Debatte.
Wenn ein $Ordnungsh�ter schon eine Anzeige oder Bussgeldbescheid
"schreibt", dann hat er sich bzgl. der verletzten Vorschriften usw. zu
vergewisssern. Tut er das nicht, ist "das Ticket" anfechtbar und in den
meisten F�llen hinf�llig.
Ich habe auch schon angeblich vor X-Strasse HsNr 4 geparkt (ist dort
erlaubt!) und erfolgreich Einspruch erhoben (stand vor HsNr. 45, dort
Parken verboten) Ein "hat sich der Beamte in der Hausnummer geirrt"
wurde vom Gericht nicht akzeptiert. Der Tenor von Anwalt (und Richter)
war vielmehr, dass ein $Ordnungsh�ter beim Austeilen von "Tickets" sehr
wohl besondere Sorgfalt walten lassen muss und eine nachtr�gliche
Korrektur von Fehlern nicht statthaft ist.
Gru�
Erich
--
Lebe heute und freue dich auf morgen.
Henning Haida <losm...@midnightallstars.de> schrieb:
> Und von einem Berufskraftfahrer darf man wohl erwarten, dass er wei�,
> dass er vor einem Fu�g�nger�berweg nicht halten darf.
> Angesichts der milde Strafe (Bu�geld), sollte er da nun nicht herum
> streiten, sondern bezahlen und -- vielleicht -- n�chstes Mal anders
> handeln.
Und angesichts dieser Einsicht darf dann jeder %Ordnungsh�ter schreiben,
was er will und es wird bezahlt? Dann brauchen wir auch keinen
Bussgeldkatalog o.�. mehr, ein "Autofahrer war b�se, xxEUR" w�rde dann
reichen.
Es w�re nicht das erste Verfahren, das an simplen Formfehlern
gescheitert ist. ;-)
Welche Vorschrift regelt das �brigens? Ich finde weder in � 12 (3)
(Halten + Parken) noch in � 26 StVO (Fu�g�nger�berwege) ein Park- oder
gar Haltverbot. Nicht zuletzt deshalb ...
>> ... fehlt der StVO-Paragraf, gegen den Du (angeblich) versto�en hast.
Abgesehen davon, dass auch das ein Formfehler w�re.
> Und der Absender auch! Und das Verwarnungsgeld! Und �berhaupt!
> (Ist Dir schon der Gedanke gekommen, da� das Zitat
> | "Sie parkten in einem Abstand von weniger als f�nf Meter
> | vor einem Fu�g�nger�berweg".
> m�glicherweise nicht den vollst�ndigen Inhalt des Schreibens
> wiedergibt?)
Pech f�r den OP, wenn er wichtige Dinge nicht angibt.
--
CU Christoph Maercker.
RADWEGE sind TOD-SICHER!
>
>Wenn ein $Ordnungsh�ter schon eine Anzeige oder Bussgeldbescheid
>"schreibt", dann hat er sich bzgl. der verletzten Vorschriften usw. zu
>vergewisssern. Tut er das nicht, ist "das Ticket" anfechtbar und in den
>meisten F�llen hinf�llig.
>
>Ich habe auch schon angeblich vor X-Strasse HsNr 4 geparkt (ist dort
>erlaubt!) und erfolgreich Einspruch erhoben (stand vor HsNr. 45, dort
>Parken verboten) Ein "hat sich der Beamte in der Hausnummer geirrt"
>wurde vom Gericht nicht akzeptiert. Der Tenor von Anwalt (und Richter)
>war vielmehr, dass ein $Ordnungsh�ter beim Austeilen von "Tickets" sehr
>wohl besondere Sorgfalt walten lassen muss und eine nachtr�gliche
>Korrektur von Fehlern nicht statthaft ist.
Das w�rde sich dann ja mit meinem Falschparkerlebnis decken. Aber ...
wegen Falschparken bis vor's Gericht? Das w�re mir nun wirklich zu
doof, um so mehr, wenn ich tat�chlich was falsch gemacht h�tte.
Gr��e
woffi
>Welche Vorschrift regelt das �brigens? Ich finde weder in � 12 (3)
>(Halten + Parken) noch in � 26 StVO (Fu�g�nger�berwege) ein Park- oder
>gar Haltverbot. Nicht zuletzt deshalb ...
Anlage 2, Abschnitt 9, Punkt 66:
Ge- oder Verbot
Fahrzeugf�hrern ist das Halten auf Fu�g�nger�berwegen sowie bis zu 5 m
davor verboten.
Gen�gt das?
Liebe Gr��e
Hannes
--
F�r pers�nliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einf�gen.
>Wenn ein $Ordnungsh�ter schon eine Anzeige oder Bussgeldbescheid
>"schreibt", dann hat er sich bzgl. der verletzten Vorschriften usw. zu
>vergewisssern. Tut er das nicht, ist "das Ticket" anfechtbar und in den
>meisten F�llen hinf�llig.
Es wird sicher nicht durchgehen, wenn die Anzeige lautet auf "um x Uhr
geparkt", weil Parken (abgesehen davon, dass der Lenker sein Fahrzeug
verl�sst) immer einen Zeitraum umfasst, aber umgekehrt wird der
Richter durchaus eine �nderung von "parken" auf "Halten" akzeptieren.
Ach so, mal wieder der Verkehrszeichenkatalog im Anhang. Dort habe ich
auf die Schnelle nicht mehr nachgesehen.
> Gen�gt das?
Ja. In diesem Fall kann der OP h�chstens behaupten, es w�ren gerade
Fu�g�nger auf dem �berweg gewesen, so dass er anhalten musste. Besser
aber er zahlt.
BTW: Was lernt ein Taxifahrer daraus? Seine Fahrg�ste sollten in der
N�he von Fu�g�nger�berwegen selbige vorher benutzen, damit er anhalten
muss. ;-)
Fehlt nur noch das Argument: Herr Richter, woher soll ich denn wissen,
da� der �ber die Stra�e will. Ich dachte der will mit meinem Taxi
fahren. ;-)
Gru�
Gerhard
H�tte beim OP m�glicherweise auch geholfen. ;-)
Gru�
Gerhard
Gru�
Gerhard
Wolfgang Krietsch <wof...@nurfuerspam.de> schrieb:
> Das glaube ich nicht. Auf dem Parkplatz gibt es nur Parken per
> Parkscheibe, und da wird auch relativ oft kontrolliert. Ich denke
> eher, dass sie versehentlich in ihr elektronisches Dings den
> falschen Code eingetippt hat.
Oder den ganzen Sachverhalt versehentlich falsch bewertet hat?
Bei $Park�berwachern kann man davon ausgehen, dass sie die f�r ihr
Aufgabengebiet notwendigen Vorschriften, Zahlencodes "f�r das
elektronische Ding" usw. beherrschen.
Wer "Parken" statt "Halten" eingibt/schreibt, kann sich ebenso auch in
der Tatsache geirrt haben, dass dort ein Verkehrsteilnehmer ("Auto")
�berhaupt etwas falsch gemacht hat.
Henning Koch <HKoch...@web.de> schrieb:
> On Sun, 22 Nov 2009 08:51:38 +0000 (UTC), Erich Kirchmayer wrote:
>
> >Ein-/Aussteigenlassen von Passagieren ist definitiv kein "Parken"!!
>
> Warum nicht, wenn es l�nger als drei Minuten dauert?
Stichwort "Ladet�tigkeit". Ladet�tigkeit ist es auch, wenn du z.B. M�bel
vom 4. OG schleppst und in das Fahrzeug verbringst und daf�r (weil ja 4.
OG) l�nger als 3 Minuten ben�tigst. (was selbst ohne Schrank auf dem
R�cken schon recht sportlich w�re)
Thomas Hochstein <t...@inter.net> schrieb:
> > Ein-/Aussteigenlassen von Passagieren ist definitiv kein "Parken"!!
>
> Aber Halten.
Richtig. Aber deshalb kann man nicht wegen "Parken" bestraft werden.
Wolfgang Krietsch <wof...@nurfuerspam.de> schrieb:
> >Wer nicht f�hig ist, die Anforderungen des von ihm ausge�bten
> >Berufes zu erf�llen, wer gar glaubt, aus egoistischen
> >wirtschaftlichen Erw�gungen heraus andere Menschen gef�hrden zu
> >d�rfen, der hat am Steuer eines Kraftfahrzeuges den falschen Platz
> >inne.
>
> Halt mal die Luft an. Er hat kurz vor einem Fu�g�nger�berweg in
> einer 30er Zone gehalten, um Fahrg�ste einsteigen zu lassen. Er ist
> nicht mit 180 �ber einen Spielplatz gefahren.
Ist egal, Halten ist dort verboten, 180km/h auch. (wobei Letzteres eher
eine Straftat und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit ist)
usene...@cfaerber.name (Claus_F�rber) schrieb:
Also habe ich neulich niemanden ermordet, sondern nur eine Ohrfeige
ausgeteilt?
Wolfgang Krietsch <wkri...@gmx.de> schrieb:
> >Ich habe auch schon angeblich vor X-Strasse HsNr 4 geparkt (ist dort
> >erlaubt!) und erfolgreich Einspruch erhoben (stand vor HsNr. 45,
> >dort Parken verboten) Ein "hat sich der Beamte in der Hausnummer
> >geirrt" wurde vom Gericht nicht akzeptiert. Der Tenor von Anwalt
> Das w�rde sich dann ja mit meinem Falschparkerlebnis decken. Aber ...
> wegen Falschparken bis vor's Gericht? Das w�re mir nun wirklich zu
> doof, um so mehr, wenn ich tat�chlich was falsch gemacht h�tte.
"Advocard ist Anwalts Liebling" oder so �hnlich ;-)
> Halt mal die Luft an. Er hat kurz vor einem Fußgängerüberweg in einer
> 30er Zone gehalten, um Fahrgäste einsteigen zu lassen.
Das ist aber nunmal nicht erlaubt und vermutlich bzw. hoffentlich weiß
er das auch, immerhin ist er Berufskraftfahrer
> Er ist nicht
> mit 180 über einen Spielplatz gefahren.
Richtig, deshalb hat er ja auch lediglich eine kostenpflichtige
Verwarnung von 10 oder 15 Euro angeboten bekommen. Im anderen Fall wäre
er den Führerschein los und hätte ein Strafverfahren zu gewärtigen
MfG
Rupert