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Cruisen war: Verjährung von Verkehrsdelikten

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Ervin Peters

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Dec 11, 2009, 10:46:20 AM12/11/09
to
BlackRebell am Fri, 11 Dec 2009 15:12:47 +0000:

> Ich bin letzten Sommer mit meinem Mopped mit ca. 270km/h durch einen auf
> 120km/h beschränkten Abschnitt auf der Autobahn gecruised

Cruisen geht mindestens eine 10er Potenz langsamer, findet nicht auf
Autobahnen statt und hat was mit glotzen und beglotzt werden zu tun, um
eventuell Feromone interessanter Partner zu erschnuppern.

> und hab mich dabei gefilmt.

Das man das auch feromonlos selbstbefriedigend abhandeln kann ist für den
einen oder anderen interessant, für mich aber eher uninteressant.

> Nun möchte ich das Video gerne auf Youtube einstellen.

> Allerdings habe ich Angst vor Strafverfolgung.

Berechtigt.

Geh am besten zur Polizei, sag was Du gemacht hast, gib Dein Lappen ab,
Film das und hänge es ran - als krönender Abschluß kannst Du es sofort
online stellen.

Das hätte dann einen Wert.

ervin

--
"Hätte er einen Helm aufgehabt, wäre er ohne jetzt tot!"

Henning Koch

unread,
Dec 11, 2009, 12:07:02 PM12/11/09
to
On 11 Dec 2009 15:12:47 GMT, BlackRebell wrote:

>Ich bin letzten Sommer mit meinem Mopped mit ca. 270km/h durch einen

>auf 120km/h beschr�nkten Abschnitt auf der Autobahn gecruised und hab
>mich dabei gefilmt. Nun m�chte ich das Video gerne auf Youtube einstellen.


>Allerdings habe ich Angst vor Strafverfolgung.

>Wie lange muss ich denn warten, bis der Verkehrsdelikt als verj�hrt gilt?

�46 FeV d�rfte f�r dich interessant sein, in Verbindung mit Absatz 3
auch der �11.

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Stephan Badow

unread,
Dec 12, 2009, 4:25:28 PM12/12/09
to

"BlackRebell" <b...@ckrebell.invalid> schrieb im Newsbeitrag
news:7of5rfF...@mid.dfncis.de...

> Ich bin letzten Sommer mit meinem Mopped mit ca. 270km/h durch einen
> auf 120km/h beschr�nkten Abschnitt auf der Autobahn gecruised und hab
> mich dabei gefilmt. Nun m�chte ich das Video gerne auf Youtube einstellen.
> Allerdings habe ich Angst vor Strafverfolgung.
> Wie lange muss ich denn warten, bis der Verkehrsdelikt als verj�hrt gilt?

Da dies hier die NG de.soc.recht.stra�enverkehr und nicht
de.soc.moral.stra�enverkehr ist, hier die Antwort:

Das �berschreiten der Geschwindigkeit ist eine Ordnungswidrigkeit.

Laut �26 Abs. 3 StVG (Stra�enverkehrsgesetz) betr�gt die Frist der
Verfolgungsverj�hrung bei Ordnungswidrigkeiten nach �24 drei Monate, solange
wegen der Handlung weder ein Bu�geldbescheid ergangen noch �ffentliche Klage
erhoben ist, danach sechs Monate.

S.


Lothar Frings

unread,
Dec 16, 2009, 9:04:15 AM12/16/09
to
BlackRebell tat kund:

> Ich bin letzten Sommer mit meinem Mopped mit ca. 270km/h durch einen

> auf 120km/h beschränkten Abschnitt auf der Autobahn gecruised und hab
> mich dabei gefilmt. Nun möchte ich das Video gerne auf Youtube einstellen.


> Allerdings habe ich Angst vor Strafverfolgung.

> Wie lange muss ich denn warten, bis der Verkehrsdelikt als verjährt gilt?

Gar nicht, Trolle kommen nicht vor Gericht.

Jan Schejbal

unread,
Dec 24, 2009, 9:09:22 PM12/24/09
to
Hallo,

>Das �berschreiten der Geschwindigkeit ist eine Ordnungswidrigkeit.

kommen bei so eklatanten �berschreitungen nicht auch Straftatbest�nde
in Frage? (Gef�hrdung des Stra�enverkehrs oder so)

Gru�
Jan

--
Bitte m�glichst in die Newsgroup antworten.
Blog: http://janschejbal.wordpress.com/
Bei e-Mail-Antworten bitte im Betreff "FROM NG" verwenden,
sonst wird die Mail ungelesen gel�scht! (Danke, Spammer!)

Thomas Hochstein

unread,
Dec 25, 2009, 4:04:10 AM12/25/09
to
Jan Schejbal schrieb:

>> Das �berschreiten der Geschwindigkeit ist eine Ordnungswidrigkeit.
>
> kommen bei so eklatanten �berschreitungen nicht auch Straftatbest�nde
> in Frage? (Gef�hrdung des Stra�enverkehrs oder so)

Nein, nur aufgrund einer - auch erheblichen -
Geschwindigkeits�berschreitung alleine nicht. Es mu� immer eine
konkerte Gef�hrdung Dritter hinzukommen, was zumindest einmal
erfordert, da� es �berhaupt Dritte gibt. Siehe dazu � 315c StGB.

-thh
--
And the angel said unto them, Fear not: for, behold, I bring you good
tidings of great joy, which shall be to all people. For unto you is
born this day in the city of David a Saviour, which is Christ the
Lord. --- Luk 2, 10-11

Stephan Badow

unread,
Dec 25, 2009, 4:09:32 AM12/25/09
to

"Jan Schejbal" <jan.sche...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:hh16sj$mro$1...@news.eternal-september.org...

Nein, der Katalog des StGB ist abschlie�end:

� 315c Gef�hrdung des Stra�enverkehrs
(1) Wer im Stra�enverkehr
1.
ein Fahrzeug f�hrt, obwohl er
a)
infolge des Genusses alkoholischer Getr�nke oder anderer berauschender
Mittel oder
b)
infolge geistiger oder k�rperlicher M�ngel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu f�hren, oder
2.
grob verkehrswidrig und r�cksichtslos
a)
die Vorfahrt nicht beachtet,
b)
falsch �berholt oder sonst bei �berholvorg�ngen falsch f�hrt,
c)
an Fu�g�nger�berwegen falsch f�hrt,
d)
an un�bersichtlichen Stellen, an Stra�enkreuzungen, Stra�eneinm�ndungen oder
Bahn�berg�ngen zu schnell f�hrt,
e)
an un�bersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einh�lt,
f)
auf Autobahnen oder Kraftfahrstra�en wendet, r�ckw�rts oder entgegen der
Fahrtrichtung f�hrt oder dies versucht oder
g)
haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung
kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von
bedeutendem Wert gef�hrdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu f�nf Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.


Alexander Goetzenstein

unread,
Dec 25, 2009, 7:31:01 AM12/25/09
to
Hallo,

Thomas Hochstein schrieb:


> Es mu� immer eine
> konkerte Gef�hrdung Dritter hinzukommen, was zumindest einmal
> erfordert, da� es �berhaupt Dritte gibt. Siehe dazu � 315c StGB.

interessant -mir wurde solches n�mlich bei einem n�chtlichen
Alleinunfall (ich war am Steuer eingeschlafen) vor drei Jahrzehnten
vorgeworfen. Allerdings wurde das Verfahren gegen Zahlung eingestellt.
W�re man staatlicherseits also damit gar nicht durchgekommen?


--
Gruss
Alex

Henning Koch

unread,
Dec 25, 2009, 9:26:50 AM12/25/09
to
On Fri, 25 Dec 2009 10:04:10 +0100, Thomas Hochstein wrote:

>>> Das �berschreiten der Geschwindigkeit ist eine Ordnungswidrigkeit.
>>
>> kommen bei so eklatanten �berschreitungen nicht auch Straftatbest�nde
>> in Frage? (Gef�hrdung des Stra�enverkehrs oder so)
>
>Nein, nur aufgrund einer - auch erheblichen -
>Geschwindigkeits�berschreitung alleine nicht. Es mu� immer eine
>konkerte Gef�hrdung Dritter hinzukommen, was zumindest einmal
>erfordert, da� es �berhaupt Dritte gibt. Siehe dazu � 315c StGB.

und dazu erfordert es doch eine der sieben Tods�nden?

(oder Fahrunt�chtigkeit)

Thomas Hochstein

unread,
Dec 27, 2009, 5:12:20 AM12/27/09
to
Henning Koch schrieb:

>> Es mu� immer eine
>> konkerte Gef�hrdung Dritter hinzukommen, was zumindest einmal
>> erfordert, da� es �berhaupt Dritte gibt. Siehe dazu � 315c StGB.
>
> und dazu erfordert es doch eine der sieben Tods�nden?

Ja, klar. Die Geschwindigkeits�berschreitung kann aber - beim
Hinzutreten weitere Umst�nde - dazu geh�ren:
| Wer an un�bersichtlichen Stellen, an Stra�enkreuzungen,
| Stra�eneinm�ndungen oder Bahn�berg�ngen zu schnell f�hrt [...]

> (oder Fahrunt�chtigkeit)

Genau.

-thh
--
And there were in the same country shepherds abiding in the field,
keeping watch over their flock by night. And, lo, the angel of the
Lord came upon them, and the glory of the Lord shone round about them:
and they were sore afraid. --- Luk 2, 8-9

Thomas Hochstein

unread,
Dec 27, 2009, 5:12:22 AM12/27/09
to
Alexander Goetzenstein schrieb:

>> Es mu� immer eine
>> konkerte Gef�hrdung Dritter hinzukommen, was zumindest einmal
>> erfordert, da� es �berhaupt Dritte gibt. Siehe dazu � 315c StGB.
>
> interessant -mir wurde solches n�mlich bei einem n�chtlichen
> Alleinunfall (ich war am Steuer eingeschlafen) vor drei Jahrzehnten
> vorgeworfen.

Ein "Alleinunfall" ist in der Regel schwierig, weil normalerweise
au�er dem verunfallten Fahrzeug noch irgendein anderes Objekt
beteiligt ist. Wenn das einem Dritten geh�rt und einen nicht
unbedeutendem Wert hat, gen�gt das f�r die Verwirklichung des
Tatbestands auch.

-thh
--
parvulus enim natus est nobis filius datus est nobis et factus est
principatus super umerum eius et vocabitur nomen eius Admirabilis
consiliarius Deus fortis Pater futuri saeculi Princeps pacis.
--- Jes 9,6

Henning Koch

unread,
Dec 27, 2009, 12:00:36 PM12/27/09
to
On Sun, 27 Dec 2009 11:12:20 +0100, Thomas Hochstein wrote:

>Ja, klar. Die Geschwindigkeits�berschreitung kann aber - beim
>Hinzutreten weitere Umst�nde - dazu geh�ren:
>| Wer an un�bersichtlichen Stellen, an Stra�enkreuzungen,
>| Stra�eneinm�ndungen oder Bahn�berg�ngen zu schnell f�hrt [...]

naja, immerhin ging es ja um eine Autobahn...

Hilft ja alles nix, soll der OP das Video einfach mal Online stellen
und dann �berlegt der Staatsanwalt in Ruhe, ob er ermitteln will oder
nicht ;-)

(Alternativ die Fahrerlaubnisbeh�rde, ob sie Eignungszweifel bekommt)

Alexander Goetzenstein

unread,
Dec 28, 2009, 3:23:14 AM12/28/09
to
Hallo,

Thomas Hochstein schrieb:


> Ein "Alleinunfall" ist in der Regel schwierig, weil normalerweise
> au�er dem verunfallten Fahrzeug noch irgendein anderes Objekt
> beteiligt ist. Wenn das einem Dritten geh�rt und einen nicht
> unbedeutendem Wert hat, gen�gt das f�r die Verwirklichung des
> Tatbestands auch.

achso. Das andere Objekt war eine Laterne. Deren Wiederaufrichtung wurde
allerdings nicht in Rechnung gestellt, da ich nicht der Erste war, der
dem Ding eine Neigung verpasst hatte. Rein theoretisch hatte ich das
damals auch verstanden, wenngleich es wochentags nachts um eins kaum
jemanden h�tte treffen k�nnen (es dauerte etwa 20 Minuten, bis ein
weiteres Fahrzeug vorbeikam).


--
Gruss
Alex

P.Liedermann

unread,
Dec 31, 2009, 1:52:43 PM12/31/09
to
Am 27.12.2009, 11:12 Uhr, schrieb Thomas Hochstein <t...@inter.net>:


> Ein "Alleinunfall" ist in der Regel schwierig, weil normalerweise

> auᅵer dem verunfallten Fahrzeug noch irgendein anderes Objekt
> beteiligt ist.

Zum Beispiel ein Strassengraben.


Thomas Hochstein

unread,
Dec 31, 2009, 7:28:23 PM12/31/09
to
P.Liedermann schrieb:

>> Ein "Alleinunfall" ist in der Regel schwierig, weil normalerweise

>> au�er dem verunfallten Fahrzeug noch irgendein anderes Objekt


>> beteiligt ist.
>
> Zum Beispiel ein Strassengraben.

>> Wenn das einem Dritten geh�rt und einen nicht

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