Auf diesem Bild fahren die Radfahrer teilweise auf der Stra�e, darauf
einfach nicht achten.
http://www.pic-upload.de/view-3852298/CIMG1235.jpg.html
Meine Frage ist das blaue Fu�g�ngerschild das 2x in diesem Bereich ist. Ich
dachte das w�rde bedeuten, da� der Weg dann nur f�r Fu�g�nger ist oder wird
die Bedeutung durch das Zusatzschild anders?
http://www.pic-upload.de/view-3852340/CIMG1225.jpg.html
Im linken Teil des gepflasterten Wegs sind Fahhr�der auf den Boden gedruckt,
so da� dieser schon eigentlich Fahrr�der vorgesehen ist. Deshalb meine Frage
zum Schild.
Danke f�r Aufkl�rung.
Es ist aufw�rts f�r PKWs freigeben und in beide Richtungen f�r Busse.
Ist der Radweg weiter vorn irgendwie beschildert, mit Verkehrszeichen?
Piktogramme auf dem Belag sind rein informativ.
> Auf diesem Bild fahren die Radfahrer teilweise auf der Stra�e, darauf
> einfach nicht achten.
> http://www.pic-upload.de/view-3852298/CIMG1235.jpg.html
Dem Verkehrszeichen zufolge fahren die Radfahrer auf der Fahrbahn
korrekt. � 2 (1) StVO.
> Meine Frage ist das blaue Fu�g�ngerschild das 2x in diesem Bereich ist. Ich
> dachte das w�rde bedeuten, da� der Weg dann nur f�r Fu�g�nger ist oder wird
> die Bedeutung durch das Zusatzschild anders?
Jedenfalls nicht f�r Radfahrer. Im Gegenteil, damit wird angeordnet,
dass der graue Pflasterstreifen auf dem Hochbord *kein* Radweg ist.
> http://www.pic-upload.de/view-3852340/CIMG1225.jpg.html
Auf dem ersten Bild h�tte man vermuten k�nnen, auf dem Zusatzzeichen
steht "Radfahrer frei". Anderer Zus�tze unter Gehwegschildern sind selten.
> Im linken Teil des gepflasterten Wegs sind Fahhr�der auf den Boden gedruckt,
> so da� dieser schon eigentlich Fahrr�der vorgesehen ist. Deshalb meine Frage
> zum Schild.
Mit einem Gehwegschild wird mindestens der Hochbord, streng genommen
sogar die gesamte Stra�e, f�r jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt, egal
ob die anordnende Beh�rde das will oder nicht. Die Piktogramme verkommen
damit zu reinen Kunstwerken.
--
CU Christoph Maercker.
RADWEGE sind TOD-SICHER!
Mit einem Schild nicht nur mit einem weiteren/anderen Zeichen auf dem Boden
und wei�en Linien die den Radfahrer hochlenken sollen:
http://www.pic-upload.de/view-3853060/Clipboard01.jpg.html
So sieht das ganze als Video aus (obiges Bild ist am Anfang des Videos zu
sehen):
http://bit.ly/5yIwNx
> Die Fahrraeder sind Deko und markieren die Flaeche eigentlich als
> anderen Radweg. Sie widersprechen aber deiner explizten
> Fussgaenger-Deklaration. Ohne Fussgaengerschild koennten die Radfahrer
> diese markierten Flaechen freiwillig benutzen.
Richtig, und mit dem Schild d�rfen sie sie �berhaupt nicht nutzen.
> Mit der Beschilderung ist das vielleicht auch die Absicht, aber
> rechtlich wohl unklar umgesetzt - wobei auf deinen Bildern dieser
> Widerspruch nicht erkennbar wird.
Auf dem zweiten Bild ist ein Teil der Dekobemalung hinter der gr�nen
M�lltonne im Vordergrund erkennbar - unmittelbar hinter dem Schild, das
die Nutzung f�r alle au�er Fu�g�ngern verbietet (mit Ausnahme der
ausgewiesenen Ladezonen, und die sind auch f�r Radfahrer nur zum Be- und
Entladen frei).
Welchen Bef�higungsnachweis braucht man eigentlich f�r die Anordnung
einer Beschilderung? Werden Fehler bei diesen Anordnungen mit �hnlichen
Bu�geldern bedroht wie die Nichtbeachtung?
Tsch��
Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
Ich denke die Situation ist eindeutig.
In der Stra�e haben Fahrradfahrer Hochbord, also auf dem Fu�weg nichts
zu suchen. Die Fahrradpictogramme hat vermutlich ein Scherzbold dort
aufgemalt. Und selbst wenn es dort einen benutzungspflichtigen Radweg
g�be, d�rfte ein Fahrradfahrer bei den vielen Fu�g�ngern, LKWs,
M�lltonnen usw.. darauf gar nicht fahren.
Stellen an denen Fahrradfahrer durch solche markierungen verleitet
werden Verst��e zu begehen gibt es �fter, mu� man als Fahrradfahrer eben
einfach wissen.
> Hier nochmal ein anderer Blickwinkel von der Stelle die den RAdweg einleiten
> soll:
> http://www.pic-upload.de/view-3853149/CIMG1230.jpg.html
Der Bereich ist sicher dazu gedacht, fahrbare M�lltonnen zur Abholung
bereitzustellen. W�rde ich jedenfalls aus der Bordsteinabsenkung
schlie�en...
Da� dabei allerdings ein Teil des Fu�g�nger�berwegs blockiert werden
soll, irritiert mich.
Mit Radfahrern hat die Pflastermalerei auf jeden Fall nichts zu tun.
>> So sieht das ganze als Video aus (obiges Bild ist am Anfang des Videos
>> zu sehen):
>> http://bit.ly/5yIwNx
>
> Ich denke die Situation ist eindeutig.
> In der Stra�e haben Fahrradfahrer Hochbord, also auf dem Fu�weg nichts
> zu suchen. Die Fahrradpictogramme hat vermutlich ein Scherzbold dort
> aufgemalt. Und selbst wenn es dort einen benutzungspflichtigen Radweg
> g�be, d�rfte ein Fahrradfahrer bei den vielen Fu�g�ngern, LKWs,
> M�lltonnen usw.. darauf gar nicht fahren.
Das Video tr�gt die �berschrift: T�bingen Neubau M�hlstra�e.
Dazu gab es doch in d.r.fahrrad vor Kurzem den thread "Radstreifen wird
planmassig von Bussen mitgenutzt" von Andreas Oehler.
Andreas
> Der Bereich ist sicher dazu gedacht, fahrbare M�lltonnen zur Abholung
> bereitzustellen. W�rde ich jedenfalls aus der Bordsteinabsenkung
> schlie�en...
Heinz sollte also wohl erst nochmals pr�fen, ob das Piktogramm auf dem
Hochboard auch wirklich einen Radfahrer darstellt, oder eine Person,
welche eine Rolltonne schiebt. ;-)
-Andreas
--
Disclaimer - These opiini^H^H damn! ^H^H ^Q ^[ .. :w :q :wq :wq! ^d X^?
exit X Q ^C ^c ^? :quitbye CtrlAltDel ~~q :~q logout save/quit :!QUIT
^[zz ^[ZZZZZZ ^H man vi ^@ ^L ^[c ^# ^E ^X ^I ^T ? help helpquit ^D ^d
man help ^C exit ?Quit ?q CtrlShftDel "Hey, what does this button d..."
> Meine Frage ist das blaue Fußgängerschild das 2x in diesem Bereich ist. Ich
> dachte das würde bedeuten, daß der Weg dann nur für Fußgänger ist
Jap.
>oder wird
> die Bedeutung durch das Zusatzschild anders?
Nein.
Die Beschilderung sollte, um konsistent mit der Straßenmalerei zu sein,
durch Z240 oder 241-30, oder mindestens mit Zusatzschild 1022-10
geändert werden.
Tschau, Jörg
--
Computers are like airconditioners:
they stop working properly if you open Windows.
>Hallo,
>bei uns wurde eine Stra�e umgebaut so da� es jetzt eine Fahrbahn gibt f�r
>Autos und daneben ein gepflasterer Bereich f�r Fahrr�der im linken Teil und
>Fu�g�nger im rechten Teil.
>
>Auf diesem Bild fahren die Radfahrer teilweise auf der Stra�e, darauf
>einfach nicht achten.
>http://www.pic-upload.de/view-3852298/CIMG1235.jpg.html
Du meinst sicher, sie fahren teilweise auf der _Fahrbahn_.
Sie verhalten sich v�llig korrekt. Das Radfahren auf dem Fu�weg ist
verboten. Es ist auch kein Radweg zu sehen. Also fahren die Radfahrer
dort, wo sie laut StVO hingeh�ren - auf der Fahrbahn.
>
>Meine Frage ist das blaue Fu�g�ngerschild das 2x in diesem Bereich ist. Ich
>dachte das w�rde bedeuten, da� der Weg dann nur f�r Fu�g�nger ist oder wird
V�llig richtig.
>die Bedeutung durch das Zusatzschild anders?
>http://www.pic-upload.de/view-3852340/CIMG1225.jpg.html
>
Nein
>
>Im linken Teil des gepflasterten Wegs sind Fahhr�der auf den Boden gedruckt,
Irgendwelche Malereien ohne Relevanz. Da k�nnte auch ein Hamster
aufgemalt sein ...
>so da� dieser schon eigentlich Fahrr�der vorgesehen ist.
Nein, ist er nicht.
Walter
> So sieht das ganze als Video aus (obiges Bild ist am Anfang des Videos zu
> sehen):
> http://bit.ly/5yIwNx
Die Schilder sind auf Bild und Video gleich schlecht zu erkennen, das
rechte k�nnte VZ239 (Fu�g�nger) mit Zusatzzeichen sein, links unten
sieht wie VZ250 (Sperrung f�r alle Fahrzeugarten) aus, was angesichts
der Befahrung kaum sein kann. Links oben k�nnte Park- oder Halteverbot
sein? Richtig geraten? Sind die Schilder in natura auch so schlecht zu
erkennen? ;-)
Gut, eine Empfehlung f�r Radfahrer, das Rumpelpflaster zu befahren,
erkenne ich dort, eine Pflicht, sich das anzutun, nicht. Von oben
betrachtet sieht es wie ein baulich vom Gehweg getrennter Radweg aus.
Wenn Radfahrer zur Benutzung verpflichtet werden sollen, m�sste sich
unter den drei nicht erkennbaren Verkehrsschildern ein VZ237 befinden.
In diesem Fall sollte man annehmen, das Gehwegschild (nebst
Zusatzschild) gilt nur f�r den Gehweg selbst, nicht aber f�r den Radweg.
Gleiches gilt, wenn der Radweg gar kein Blauschild hat. Wenn es jedoch
ein getrennter Geh- und Radweg sein sollte, m�sste er mit VZ241
beschildert sein oder aber er ist nur durch das Piktogramm kenntlich
gemacht (und w�re dann nicht benutzungspflichtig). F�r welchen Teil der
Stra�e ein Gehwegschild in diesem Fall gilt, dar�ber lie�e sich
trefflich streiten. Ich wage zu behaupten, es gilt f�r den gesamten
Hochbord, ein lediglich durch Pflasterfarbe/Pflasterart oder Piktogramm
markierter Radweg wir durch ein VZ239 aufgehoben. M�glicherweise gilt
das f�r VZ237 gleicherma�en, auch wenn es in diesem Fall nicht sehr
sinnvoll erscheint. Missverst�ndlich ist so ein Gehwegschild in allen
F�llen, aber das ist ein generelles Problem der ganzen Vorschriften rund
um � 2 (4) StVO.
Ungefᅵhr in der gleichen Art wie zur Fahrbahn. Das Ding hat anscheinend
nicht viel Bordstein. ;-)
Der Gehweg scheint kein Pflaster zu haben, sondern Platten, aber das ist
auf den Bildern nicht eindeutig erkennbar.
Mal unabhᅵngig vom konkreten Fall: ᅵber den Geltungsbereich von
Verkehrszeichen wurde insbesondere in d.r.f. schon des ᅵfteren
diskutiert. Dass Schilder fᅵr Sonderwege also die VZ237..241 nicht fᅵr
die ganze Straᅵenbreite, sondern nur Teile davon gelten, ist nirgends so
ganz eindeutig geregelt. In ᅵ 39 (2) StVO ist von "Fahrstreifen" die
Rede, das sind i.a. Teile der Fahrbahn. Sind Sonderwege auch gemeint?
Anlage 2 zu ᅵ 41 betr. VZ237..241 sagt nur, dass die jeweiligen Schilder
bestimmte Sonderwege anordnen. Wo sich diese Sonderwege befinden, ist
nur dann eindeutig, wenn Wege in voller Breite ausgeschildert sind, also
bei selbstᅵndigen Wegen. Sobald es sich um Teilbereiche einer Straᅵe
handelt, fangen die Probleme an:
- Welcher Teil einer Straᅵe ist der per Schild angeordnete
Pflichtradweg? Als "Radweg" werden zwar grundsᅵtzlich Wege oberhalb
Fahrbahnniveau angesehen, indes ist das m.W. in der StVO so nicht
festgelegt.
- Gelten Gehwegschilder grundsᅵtzlich nur fᅵr Hochbords und fᅵr welchen
Teil derselbigen?
Gelten sie auch fᅵr baulich getrennte Radwege und wo mᅵssen sie in
diesem Fall stehen?
- Fᅵr welchen Teil einer Straᅵe gilt VZ237, wenn kein baulich getrennter
Radweg vorhanden ist und auch kein Radstreifen von der Fahrbahn
abmarkiert? Gilt das Schild fᅵr Markierungen auf dem Hochbord? Diese
gelten ja lt. ᅵ 39 StVO ebenso wie Verkehrszeichen.
- Fᅵr welchen Teil einer Straᅵe gilt VZ241, wenn kein Radweg erkennbar
ist? Wann ist er ᅵberhaupt "erkennbar"?
...
Ist es womᅵglich Absicht des Gesetzgebers, Radfahrern auch bei
vorhandenen Blauschildern eine gewisse Wahl zu lassen? Mit dieser
Auslegung hᅵtte ich kein Problem, aber offenbar andere, darunter jene,
die zur Erteilung von Buᅵgeldern ermᅵchtigt wurden.
> - Gelten Gehwegschilder grunds�tzlich nur f�r Hochbords
In Remscheid und Wuppertal gibt es mehere Gehwege, die nur
durch eine durchegehende Linie (Zeichen 295) von der
Fahrbahn abgetrennt sind. Ich gehe davon aus, das die
aufgestellten Zeichen 239 nur diesen Teil der Asphaltfl�che
gelten.
> - F�r welchen Teil einer Stra�e gilt VZ237, wenn kein baulich getrennter
> Radweg vorhanden ist und auch kein Radstreifen von der Fahrbahn
> abmarkiert?
Gute Frage. Als Hinweis kann man vielleicht nehmen, dass
Verkehrszeichen regelm��ig rechts stehen. Steht in in � 38
oder 39, glaube ich.
> - F�r welchen Teil einer Stra�e gilt VZ241, wenn kein Radweg erkennbar
> ist?
Voraussetzung f�r Zeichen 241 ist, dass eine Trennung
erkennbar ist..
Gru�
Andreas
>> In Remscheid und Wuppertal gibt es mehere Gehwege, die nur
>> durch eine durchegehende Linie (Zeichen 295) von der
>> Fahrbahn abgetrennt sind. Ich gehe davon aus, das die
>> aufgestellten Zeichen 239 nur diesen Teil der Asphaltfl?che
>> gelten.
>
> Das ist ein Seitenstreifen, der durch Z 239 ausschlie�lich f�r den
> Fu�g�ngerverkehr bestimmt wurde.
Wo liegt der Unterschied zum Gehweg?
Und warum ist dann ein Seitenstreifen mit Z. 237 kein
Seitenstreifen mehr? Wegen Z. 295 in Breitstrich?
Gru�
Andreas
Wie muss die aussehen? Ist das ᅵberhaupt vorgeschrieben?
> Ich werte Deine Nicht-Antwort als einen Widerruf Deiner Aussage, da sei
> eine bauliche Trennung zum Gehweg.
Du hast seltsame Vorstellungen von einer "Aussage". Geschrieben habe ich:
"... sieht es wie ein baulich vom Gehweg getrennter Radweg aus"
Die Fotos lassen wenig erkennen, der entscheidende Teil des Gehwegs ist
durch eine Mauer verdeckt. Auf einem der beiden Bilder habe ich das
zuerst nicht bemerkt und angenommen, der graue Streifen im Vordergrund
sei der Gehweg. In Wahrheit ist das auch nur die Mauer. Nur deshalb
hatte ich die Assozioation mit einem baulich getrennten Radweg.
Als was werden die Leute vor Ort den Streifen mit dem Fahrrad-Piktogramm
wohl einstufen? ;-)
> Sonderwege sind Sonderwege, kein Teil der Fahrbahn und haben damit auch
> keine Fahrstreifen (siehe ᅵ 7 Abs. 1 StVO).
>> - Welcher Teil einer Straᅵe ist der per Schild angeordnete
>> Pflichtradweg?
> JSA 1.0
Heiᅵt, "Radwege" sind grundsᅵtzlich oberhalb des Bordsteins zu suchen
bzw. jenseits der Fahrbahnbegrenzung? Und Schutzstreifen (per
definitionen Teil der Fahrbahn) sind somit keine Sonderwege?
> Gehwege liegen auf jeden Fall jenseits der Fahrbahn, durch einen
> Bordstein von ihr abgetrennt. Ohne Bordstein wᅵrde ich bestenfalls von
> einem Seitenstreifen sprechen.
OK.
>> Gelten sie auch fᅵr baulich getrennte Radwege und wo mᅵssen sie in
>> diesem Fall stehen?
> Zeichen 239 kann schon seiner Bedeutung wegen nie fᅵr Radwege gelten.
Du meinst: Ab dem Punkt, wo ein VZ239 steht, ist grundsᅵtzlich der
gesamte Hochbord Gehweg, egal ob es dort noch radwegartige Markierungen
(VZ295 o.ᅵ.) gibt oder nicht und egal, ob es einen baulich getrennten
Teil gibt, der wie ein Radweg aussieht?
>> - Fᅵr welchen Teil einer Straᅵe gilt VZ237, wenn kein baulich getrennter
>> Radweg vorhanden ist und auch kein Radstreifen von der Fahrbahn
>> abmarkiert?
> JSA 1.0
Liebes Orakel, darf ich das jetzt so deuten, dass VZ237 einen
vorhandenen Hochbord komplett zum Radweg macht, ebenso wie es ein VZ239
(oder kein Schild) zum Gehweg macht? Das hieᅵe, bei solcher
Beschilderung mᅵsste dennoch "oben" gefahren werden und die Fuᅵgᅵnger
mᅵssen zusehen, wo sie bleiben.
>> - Fᅵr welchen Teil einer Straᅵe gilt VZ241, wenn kein Radweg erkennbar
>> ist?
> Ohne Bezug auf eine Verkehrsflᅵche ist das Zeichen schlicht ungᅵltig.
Das kᅵnnte in den nᅵchsten Jahren interessant werden, dafᅵr gibt es
einige Praxisbeispiele.
Sieht auf den Bildern so aus.
> 2. Trennung
Auᅵer total anderem Pflaster (Katzenkᅵppen oder so was) als Gehweg und
Fahrbahn nichts erkennbar. Evtl. ein Winz-Bordstein zur Fahrbahn hin.
>> Ist das ᅵberhaupt vorgeschrieben?
> Zwischen welchen Straᅵenteilen?
Im konkreten Fall zwischen Radweg und Fahrbahn, zwischen Geh- und Radweg
aber ebenfalls. Falls es vorgeschrieben ist und davon gehe ich innerorts
aus, wᅵre die abgebildete Straᅵe entweder vorschriftswidrig oder der
Streifen mit den Fahrradpiktogrammen hat eine nicht sichtbare Trennung,
wenigstens zur Fahrbahn.
Auf den Bildern erkenne ich auch keine Trennung zur Fahrbahn.
> Du suchst <http://www.jurawiki.de/JSA>.
Danke.
Fehlen von Bezug + Wirksamkeit hieᅵe, als Radfahrer habe ich in solchen
Fᅵllen freie Wahl, zwischen Radweg und Fahrbahn. Das kann lustig werden,
die Auslegung von "zweifelsfrei erkennbar" ist bekanntlich sehr
unterschiedlich. ;-)
Als Anwendungsfall fᅵr VZ237 kann ich mir innerorts und
straᅵenbegleitend nur noch die ganz alten fahrbahnnah gefᅵhrten Radwege
vorstellen oder Radstreifen. Alles andere mᅵsste einklich VZ241
bekommen, wenn Fuᅵgᅵnger und Radfahrer jeweils eigene Straᅵenteile
benutzen sollen.
Aber danach kommen immernoch 3x dieses Schild alleine:
http://www.pic-upload.de/view-3931843/CIMG1404.jpg.html
Dadurch wird doch das "Fahhrad frei" wieder aufgehoben oder?
'neue' Schilder hin oder her: am besten schaust du dir
- die aktuelle ~ *und*
- die Vorgängerversion
der StVO an: da steht in Bezug auf deine Frage so gut wie alles drin ;-)
Hint: weder ... noch ...
--
regards