falls die Frage hier falsch sein sollte, wäre es schön, wenn mir eine
geeignete newsgroup vorgeschlagen wird. Ich habe keine bessere
gefunden.
Folgende Situation,
Ich habe beim Ausparken ein anderes parkendes Auto tuschiert. An dem
betroffenen Auto war ein stecknadelgroßer Lackfleck von meinem Auto
(getroffen habe ich den rechten hinteren Kotflügel, knapp über der
Radausbuchtung wo der Reifen sitzt – tut mir Leid, wenn dies nicht
ganz korrekt ausgedrückt ist, aber bei Autos kenne ich mich nicht so
aus, das ist auch der Anlass meiner Fragen weiter unten …). Weiterer
Schaden war nicht ersichtlich.
Habe daraufhin die Polizei angerufen, um dies zu melden, die dann kurz
darauf erschien, um sich den Schaden anzuschauen. Anschließend wurde
eine Fahrzeughalterfeststellung gemacht und kurz darauf kam auch die
betreffende Fahrerin F mit ihren Eltern. Es wurde ein weiterer Schaden
in der Nähe des Lackschadens festgestellt, der von dem einen
Polizeibeamten als älterer Schaden bezeichnet wurde, dies bestätigte
auch F.
Auf die Frage der Beamten, ob der Unfall aufgenommen werden soll,
haben wir beide verneint. F wollte auch nichts weiter, sie meinte der
Schaden sei so gering, da müsste man nichts machen. So schien sich
alles in Wohlgefallen aufzulösen.
Jetzt, ein paar Tage später, meldete sich die Mutter von F. Sie würden
den Schaden doch gern sicherheitshalber von ihrer Werkstatt anschauen
lassen, die allerdings erst wieder am 11. Januar 2010 aufmacht. Denn
sie hätten doch noch einen weiteren Schaden entdeckt (ich vermute sie
meinen den von dem Polizeibeamten als Altschaden bezeichneten). So
weit so gut bzw. schlecht für mich …
Für mich sind jetzt folgende Fragen aufgetaucht: Ich habe kein Problem
damit, dass ich den von mir verursachten Schaden bezahlen soll, wenn
dieser doch repariert werden soll.
Womit ich jedoch ein Problem hätte, ist, wenn ich den anderen
Altschaden unter Umständen auch bezahlen soll (die Mutter von F machte
ja schon so eine Andeutung), obwohl der wahrscheinlich nicht von mir
verursacht wurde. Aber ganz sicher weiß ich das natürlich nicht, und
mich nur auf die Aussage des Polizeibeamten zu verlassen, kann ich
mich wohl auch nicht. Und selbst habe ich bezüglich Autos nur recht
wenig Ahnung. Wie kann man feststellen lassen, ob ein Schaden schon
älter ist oder nicht?
Da es so aussieht, dass es nur ein geringfügiger Schaden ist, würde
ich diesen lieber direkt bezahlen, als es meiner Versicherung melden
zwecks Höherstufung und so. Wäre diese involviert, würde sie in diesem
Zweifelsfall wohl einen Gutachter schicken, der diese Frage dann
klären würde, oder?
Oder besteht auch die Möglichkeit, die Versicherung doch zu
informieren, diese die Schadensfrage klären zu lassen, aber dann den
Schaden doch selbst zu übernehmen?
Ich habe von dem Schaden kein Foto gemacht, da es ja den Anschein
hatte, dass sich alles so geklärt hat. Da das Auto erst in 11 Tagen in
die Werkstatt soll, wäre das aber ja noch nachzuholen. Ist das
sinnvoll? Denn dieser Altschaden ist nur aus einem bestimmten
Blickwinkel sichtbar, so dass es fraglich ist, ob ich das wirklich gut
auf einem Foto dargestellt bekomme.
Oder soll ich F nochmal anrufen, dass, bevor etwas an dem Auto gemacht
wird, sie mich informieren muss?
Irgendwie ist das alles etwas konfus geschildert bzw. meine
Fragestellung, das merke ich selbst, aber ich hoffe damit kann
trotzdem jemand etwas anfangen und mir weiterhelfen. Wenn ich noch
weiter zur Klärung eventuell offener Fragen beitragen kann, mache ich
das natürlich gern.
Kann auch sein, dass ich mir umsonst Gedanken mache und da kommt
nichts nach, aber ich bin lieber auf die Situation vorbereitet, dann
weiß ich wie ich reagieren kann / muss.
Vielen Dank schon mal vorab für hilfreiche Informationen.
Karina
> falls die Frage hier falsch sein sollte, w�re es sch�n, wenn mir eine
> geeignete newsgroup vorgeschlagen wird. Ich habe keine bessere
> gefunden.
de.soc.recht.misc w�re wohl passender als Verkehrsrecht. Deshalb x-post
und fup-to dorthin.
> Ich habe beim Ausparken ein anderes parkendes Auto tuschiert. An dem
> betroffenen Auto war ein stecknadelgro�er Lackfleck von meinem Auto
> (getroffen habe ich den rechten hinteren Kotfl�gel, knapp �ber der
> Radausbuchtung wo der Reifen sitzt � tut mir Leid, wenn dies nicht
> ganz korrekt ausgedr�ckt ist, aber bei Autos kenne ich mich nicht so
> aus, das ist auch der Anlass meiner Fragen weiter unten �). Weiterer
> Schaden war nicht ersichtlich.
>
> Habe daraufhin die Polizei angerufen, um dies zu melden, die dann kurz
> darauf erschien, um sich den Schaden anzuschauen. Anschlie�end wurde
> eine Fahrzeughalterfeststellung gemacht und kurz darauf kam auch die
> betreffende Fahrerin F mit ihren Eltern. Es wurde ein weiterer Schaden
> in der N�he des Lackschadens festgestellt, der von dem einen
> Polizeibeamten als �lterer Schaden bezeichnet wurde, dies best�tigte
> auch F.
> Auf die Frage der Beamten, ob der Unfall aufgenommen werden soll,
> haben wir beide verneint. F wollte auch nichts weiter, sie meinte der
> Schaden sei so gering, da m�sste man nichts machen. So schien sich
> alles in Wohlgefallen aufzul�sen.
>
> Jetzt, ein paar Tage sp�ter, meldete sich die Mutter von F. Sie w�rden
> den Schaden doch gern sicherheitshalber von ihrer Werkstatt anschauen
> lassen, die allerdings erst wieder am 11. Januar 2010 aufmacht. Denn
> sie h�tten doch noch einen weiteren Schaden entdeckt (ich vermute sie
> meinen den von dem Polizeibeamten als Altschaden bezeichneten). So
> weit so gut bzw. schlecht f�r mich �
>
> F�r mich sind jetzt folgende Fragen aufgetaucht: Ich habe kein Problem
> damit, dass ich den von mir verursachten Schaden bezahlen soll, wenn
> dieser doch repariert werden soll.
>
> Womit ich jedoch ein Problem h�tte, ist, wenn ich den anderen
> Altschaden unter Umst�nden auch bezahlen soll (die Mutter von F machte
> ja schon so eine Andeutung), obwohl der wahrscheinlich nicht von mir
> verursacht wurde. Aber ganz sicher wei� ich das nat�rlich nicht, und
> mich nur auf die Aussage des Polizeibeamten zu verlassen, kann ich
> mich wohl auch nicht. Und selbst habe ich bez�glich Autos nur recht
> wenig Ahnung. Wie kann man feststellen lassen, ob ein Schaden schon
> �lter ist oder nicht?
>
> Da es so aussieht, dass es nur ein geringf�giger Schaden ist, w�rde
> ich diesen lieber direkt bezahlen, als es meiner Versicherung melden
> zwecks H�herstufung und so. W�re diese involviert, w�rde sie in diesem
> Zweifelsfall wohl einen Gutachter schicken, der diese Frage dann
> kl�ren w�rde, oder?
>
> Oder besteht auch die M�glichkeit, die Versicherung doch zu
> informieren, diese die Schadensfrage kl�ren zu lassen, aber dann den
> Schaden doch selbst zu �bernehmen?
>
> Ich habe von dem Schaden kein Foto gemacht, da es ja den Anschein
> hatte, dass sich alles so gekl�rt hat. Da das Auto erst in 11 Tagen in
> die Werkstatt soll, w�re das aber ja noch nachzuholen. Ist das
> sinnvoll? Denn dieser Altschaden ist nur aus einem bestimmten
> Blickwinkel sichtbar, so dass es fraglich ist, ob ich das wirklich gut
> auf einem Foto dargestellt bekomme.
> Oder soll ich F nochmal anrufen, dass, bevor etwas an dem Auto gemacht
> wird, sie mich informieren muss?
> Irgendwie ist das alles etwas konfus geschildert bzw. meine
> Fragestellung, das merke ich selbst, aber ich hoffe damit kann
> trotzdem jemand etwas anfangen und mir weiterhelfen. Wenn ich noch
> weiter zur Kl�rung eventuell offener Fragen beitragen kann, mache ich
> das nat�rlich gern.
>
> Kann auch sein, dass ich mir umsonst Gedanken mache und da kommt
> nichts nach, aber ich bin lieber auf die Situation vorbereitet, dann
> wei� ich wie ich reagieren kann / muss.
Minimale Lacksch�den werden gemeinhin per smart repair professionell und
'teuer' zu 100 optischen Prozenten repariert. Oder per Lackstift und
einen Hunni bar auf die Hand (falls der Gesamtzustand des Wagens nicht
mehr gerade ladenneu war) zu 90-95 optischen Prozenten.
Fr�her h�tte man f�r den vorliegenden Schaden vermutlich den Radlauf
oder sogar ganzen Kotfl�gel angeschliffen und neu lackiert. Dabei w�re
auch der Altschaden automatisch mit repariert worden.
Wenn jetzt in �hnliches Vorgehen geplant ist, kann man hinterher anhand
von (einige Tage nach dem Unfall erstellten) Photos kaum noch beweisen,
dass das Andere ein Altschaden war. Ohne schriftliches Unfallprotokoll
der Polizei ist auch von dort kaum eine verwertbare Aussage mehr zu
erwarten. Ein (wieder teurer) Gutachter kann vor der Reparatur die
Sch�den bestimmt noch trennen. Ein erfahrener Profi (Lackier) sicherlich
auch. Nur ist dessen Aussage vor Gericht nicht unbedingt von Belang.
Deshalb w�rde ich versuchen, die Hunni-Variante mit der Gesch�digten
schriftlich festzuhalten. Insbesondere ist zu vermeiden, dass munter
darauf los lackiert wird, bevor die (Gesamt- und auch anteiligen) Kosten
der Sch�den klar sind. Fair geteilt und au�erdem professionell gemacht
w�re auch eine Gesamtreparatur beider Sch�den, die nur unwesentlich
teurer als eine punktegenaue Reparatur eines Schadens ist, von der du
aber nur die H�lfte bezahlst. Aber auch hier: vorher mit der
Gesch�digten schriftlich festhalten.
Wobei sich aber ernsthaft die Frage stellt, ob eine Schadensbeurteilung
und -wertung durch einen Gutachter kostentechnisch gerechtfertigt ist.
Einen Radlauf mit passend angemischten Farben komplett zu sanieren
kostet mit Rechnung EUR 200,- bis 300.-. BAT (bar auf Tatze) des
Lackierers die H�lfte. Aber nicht unbedingt in der
KFZ-Markenfachwerkstatt, sondern einem freien Unfallinstandsetzer mit
guter Lackierabteilung.
-Andreas
--
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man help ^C exit ?Quit ?q CtrlShftDel "Hey, what does this button d..."
>Oder besteht auch die M�glichkeit, die Versicherung doch zu
>informieren, diese die Schadensfrage kl�ren zu lassen, aber dann den
>Schaden doch selbst zu �bernehmen?
Informieren solltest du die Versicherung unbedingt!
Du kannst im �brigen auch nach erfolgter Schadensregulierung der
Versicherung die Kosten erstatten, dann wirst du nicht hochgestuft.
>W�re diese involviert, w�rde sie in diesem
>Zweifelsfall wohl einen Gutachter schicken, der diese Frage dann
>kl�ren w�rde, oder?
Der Gesch�digte hat (wenn der Schaden die Bagatellgrenze �berschreitet
oder er selbst nicht erkennen kann, ob das der Fall ist) ein Recht auf
einen Gutachter seiner Wahl. Den muss der Sch�diger (bzw. dessen
Versicherung) bezahlen. Deine Versicherung wird nicht unbedingt ein
Interesse daran haben, zus�tzlich noch einen weiteren (eigenen)
Gutachter zu bezahlen.
Solltest du aber die Bef�rchtung haben, dass die Gesch�digten einen
alten Schaden auf deine Kosten ebenfalls reparieren lassen wollen,
dann solltest du deiner Versicherung das mitteilen.
Die polizeiliche Unfallaufname h�tte dir aber auch nichts gebracht, da
die Polizisten in so einem Fall ohnehin nur die Personalien der
Beteiligten sowie deren Angaben zu Unfallort und Unfallhergang
festhalten (aber das war ja ohnehin unstrittig).
Der Schadenumfang wird durch die Polizei nicht festgestellt, dazu ist
diese i.d.R. auch fachlich nicht in der Lage.