mein T�chterchen (24 J) ist nun schon das zweite Mal im letzten halben Jahr
geblitzt worden. Klar, die Kosten muss sie selber zahlen. Ist es jetzt
sinnvoll, den Fragebogen zur Ordnungswidrigkeit auszuf�llen mit
Fahrerangabe? Wenn ich denn mal geblitzt werden sollte, mag ich da nicht als
Wiederholungst�ter einen h�heren Betrag zahlen m�ssen (im Bu�geldrechner war
da so ein Vermerk ...). Oder ist das nur bei h�heren Betr�gen/Punkten
interessant?
Danke sch�n,
Andrea
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Solange Menschen denken, da� Tiere nicht f�hlen,
m�ssen Tiere f�hlen, da� Menschen nicht denken.
Wenn es eine Verwarnung ist, gilt die Regel: Bezahlen und Vergessen!
Das wird also nicht nachgehalten.
Nachgehalten werden nur Delikte, die Punkte mit sich f�hren.
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Viele Gr�sse
J�rg Pauly
> Wenn es eine Verwarnung ist, gilt die Regel: Bezahlen und
> Vergessen! Das wird also nicht nachgehalten.
>
> Nachgehalten werden nur Delikte, die Punkte mit sich f�hren.
So pauschal stimmt das nicht:
<http://www.anwalt24.de/fachartikel/bei-wiederholtem-haeufigen-falschparken-droht-mpu-oder-fuehrerscheinentzug>
Gru�
Michael
> So pauschal stimmt das nicht:
> <http://www.anwalt24.de/fachartikel/bei-wiederholtem-haeufigen-falschparken-droht-mpu-oder-fuehrerscheinentzug>
Das greift IMHO nur dann, wenn man regelm��ig falsch parkt, der Beh�rde
das irgendwie auff�lt und der Beamte grade nix besseres mit seiner Zeit
anzufangen wei�. Will sagen: Das ist Ermessens-Sache.
Zwei oder dreimal geblitzt werden geh�rt nicht dazu; sonst w�re ich
schon seit Jahren Fussg�nger...! :-)
Ausf�llen auf jeden Fall - das "wie" h�ngt von Deinen erzieherischen
Absichten ab: Du kannst die Fahrerin nennen oder "unbekannt" angeben -
das wird aber wahrscheinlich nicht viel n�tzen, zumindest nicht, wenn
T�chterchen bei Dir wohnt: Du soltlest n�mlich damit rechnen, dass die
Jungs mit Foto in der Hand bei Euch auftauchen...
Gr��e
Michael
> Du soltlest n�mlich damit rechnen, dass die
> Jungs mit Foto in der Hand bei Euch auftauchen...
Einen solch guten Kundendienst mit Hausbesuchen bin ich von denen nicht
gewohnt. Bei mir war es lediglich ein Telefonanruf der hiesigen
Polizeistation, dass ich zwecks Abgleich mit dem dorthin gesendeten
Beweisphoto doch bitte mal kurz mein Gesicht vorbeibringen solle.
Immerhin hat man dann meine sachbezogene Aussage schriftlich
aufgenommen, sofern ich sie nicht verweigern, sondern lieber erst sp�ter
nach Konsultation von verkehrsjuristisch geschulten Spezialisten
nachreichen wollte.
-Andreas
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Disclaimer - These opiini^H^H damn! ^H^H ^Q ^[ .. :w :q :wq :wq! ^d X^?
exit X Q ^C ^c ^? :quitbye CtrlAltDel ~~q :~q logout save/quit :!QUIT
^[zz ^[ZZZZZZ ^H man vi ^@ ^L ^[c ^# ^E ^X ^I ^T ? help helpquit ^D ^d
man help ^C exit ?Quit ?q CtrlShftDel "Hey, what does this button d..."
> Ausf�llen auf jeden Fall
Wieso das? Geld �berweisen gen�gt.
Solange nicht der in <7ose98F...@mid.uni-berlin.de> bzw.
<http://www.anwalt24.de/fachartikel/bei-wiederholtem-haeufigen-falschparken-droht-mpu-oder-fuehrerscheinentzug>
erw�hnte Fall eintritt, macht das Ausf�llen nur unn�tigen Arbeitsaufwand
bei der OP und der zust�ndigen Beh�rde. Ob sich das zur nachtr�glichen
Erziehung der vollj�hrigen Tochter lohnt, muss die OP selbst wissen.
Gru�,
Gerhard.
Hallo
Ich stelle mal ein paar Gedanken online, die mir dazu einfallen.
Mir stellt sich hier die Frage, wie lange die Fotos wohl aufbewahrt werden
(m�ssen) durch die zust�ndigen Beh�rden.
Falls ein sachkundiger Leser hier antworten k�nnte, w�re mein zweiter Teil
der Antwort:
Falls es zu einem Problem in der Zukunft kommt, darauf hinweisen, dass man
damals nicht selbst gefahren ist, siehe Foto. N�chste Frage w�re, ob ein
Bezahlen der Strafe ein 100%iges Schuldanerkenntnis darstellt und es daher
in der Zukunft unm�glich machen w�rde, diesen Weg zu nehmen.
Auch hier kann ich nicht fachkundig antworten und bin auf die Erkl�rungen
durch Fachkundige angewiesen.
Dies ist nur eine Idee, die mir einf�llt - ich kenne mich hier nicht aus.
Falls meine Gedanken so korrekt w�ren, w�rde ich sagen, dass man sich heute
dar�ber keine Gedanken machen braucht - nicht �ber "ungelegte Eier", wie es
in meiner Gegend hei�t.
Gr��e
Carsten
Nun, bitten dürfen sie dich natürlich. Der Bitte nachzukommen scheint
mir im Fall eines nicht ausgefüllten Anhörungsbogens aber irgendwie
inkonsequent.
ciao
Olaf
> Nun, bitten d锟絩fen sie dich nat锟絩lich. Der Bitte nachzukommen scheint
> mir im Fall eines nicht ausgef锟絣lten Anh锟絩ungsbogens aber irgendwie
> inkonsequent.
Wenn du dir schon die M锟絟e machst, verj锟絟rte threads wieder auszugraben,
will ich auch darauf antworten:
ich empfand es (auch auf Grund der klaren Sachlage) einfacher, die
wenigen hundert Meter zum Revier zur锟絚kzulegen, als dass eine den
Sachverhalt ermittelnde Streife an unserer oder gar der T锟絩 einiger
Nachbarn klingelt, um herauszufinden, wer das Fahrzeug steuerte.
Und ja, selbstverfreilich gab es dazu vorher einen ausgef锟絣lten
Fragebogen, in dem ebenso sicher stand, dass sich der Halter nicht
erinnern k锟絥ne, wer das Fahrzeug zu fraglichen Zeitpunkt fuhr und man
gerne einen Schnappschuss sehen w锟絩de.
Nicht doch. Mein Reader war so frei, mir den Thread direkt anzubieten.
So ist er manchmal.
ciao
Olaf
> Nicht doch. Mein Reader war so frei, mir den Thread direkt anzubieten.
> So ist er manchmal.
Der hat eine Funktion 'zur Wiedervorlage'?
Cool, wusste gar nicht, dass der Tbird das kann. ;-)