In §10 StVO gibt es keine Vorfahrt, die der Ausfahrende zu beachten
hat. Darf man also beim Ausfahren aus der Einfahrt einen Straßenteil
blockieren? Und wenn ja jeden, zum Linksausfahren auch die Fahrbahn?
Und darf man auch ausfahren, wenn man jemanden herannahen sieht und
durchs Ausfahren eventuell behindert?
Oder verstehe ich da etwas falsch?
Gruß,
Georg
Siehe diese NG vom 21.10.2009 19:25 von Michael Waldner:
S.
In dem Faden nimmt jeder an, es gäbe eine Vorfahrt auf der Straße.
Meíne Frage ist, woraus die sich begründet. Bei einer nachrangigen
Kreuzung darf ich eben nicht in die Straße einfahren und sie
blockieren. Bei einer Einfahrt dürfte ich das aber schon, oder?
Gruß,
Georg
> In dem Faden nimmt jeder an, es g�be eine Vorfahrt auf der Stra�e.
> Me�ne Frage ist, woraus die sich begr�ndet. Bei einer nachrangigen
> Kreuzung darf ich eben nicht in die Stra�e einfahren und sie
> blockieren. Bei einer Einfahrt d�rfte ich das aber schon, oder?
Du hast aber schon gelesen, dass in deinem �10 was von "Gef�hrdung
anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen" und "erforderlichenfalls hat
er sich einweisen zu lassen" steht? Das impliziert in meinem Augen, dass
meine keine Vorfahrt hat, auf die man sich verlassen kann, sondern auf
alles, was sich bewegt und wom�glich schlecht sichtbar ist, R�cksicht
nehmen muss.
Und jetzt bitte nicht das 1er Argument, dass bei allem Tun im
Stra�enverkehr die Gef�hrdung anderer auszuschlie�en ist und man nicht
mal bei Gr�n �ber eine Kreuzung fahren darf, obwohl man da sogar
explizite Vorfahrt h�tte.
-Andreas
--
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> Georg Anton wrote:
>> In dem Faden nimmt jeder an, es g�be eine Vorfahrt auf der Stra�e.
>> Me�ne Frage ist, woraus die sich begr�ndet. Bei einer nachrangigen
>> Kreuzung darf ich eben nicht in die Stra�e einfahren und sie
>> blockieren. Bei einer Einfahrt d�rfte ich das aber schon, oder?
> Du hast aber schon gelesen, dass in deinem �10 was von "Gef�hrdung
> anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen" und "erforderlichenfalls hat
> er sich einweisen zu lassen" steht? Das impliziert in meinem Augen, dass
> meine keine Vorfahrt hat, auf die man sich verlassen kann, sondern auf
> alles, was sich bewegt und wom�glich schlecht sichtbar ist, R�cksicht
> nehmen muss.
W�rde ich auch so sehen. Ist so wie beim R�ckw�rtsfahren, da hat man
auch nie Vorfahrt, da man auch jegliche Gef�hrdung anderer zu vermeiden
hat.
--
Gru� CU.
ja
> und "erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen" steht?
und ja.
> Das impliziert in meinem Augen, dass meine keine Vorfahrt hat,
das habe ich auch nicht behauptet. Die Frage ist ob der Verkehr auf
der Straße (inklusive Fußgänger und eventuell Radfahrer auf dem
Radweg) Vorfahrt hat.
> auf die man sich verlassen kann, sondern auf alles, was sich bewegt
> und womöglich schlecht sichtbar ist, Rücksicht nehmen muss.
Bei der Vorfahrt steht aber noch was von Behinderung. Wenn ich mich
aber quer über eine Fahrbahn stelle, dann behindere ich sicher den
Verkehr auf der Fahrbahn, gefährde ihn aber normalerweise nicht.
Gruß,
Georg
> Bei einer nachrangigen Kreuzung darf ich eben nicht
> in die Stra�e einfahren und sie blockieren. Bei
> einer Einfahrt d�rfte ich das aber schon, oder?
Das ist eine gute Frage! Eine Gef�hrung musst Du
ausschlie�en, aber eine Behinderung?
Gru�
Andreas
Die gab es zumindest mal:
"StVO � 8 Vorfahrt
(1) An Kreuzungen und Einm�ndungen hat die Vorfahrt, wer von rechts
kommt. Das gilt nicht,
...
2. f�r Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere
Stra�e kommen."
An dieser Stelle waren WIMRE in �lteren Fassungen (oder nur DDR-StVO?)
ausdr�cklich Grundst�cksausfahrten mit genannt. Heute regelt das
wahrscheinlich exklusiv StVO � 10:
" Einfahren und Anfahren
Wer aus einem Grundst�ck, aus einem Fu�g�ngerbereich (Zeichen 242.1 und
242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2)
auf die Stra�e oder von anderen Stra�enteilen oder �ber einen
abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom
Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, da� eine
Gef�hrdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; ..."
> Me�ne Frage ist, woraus die sich begr�ndet. Bei einer nachrangigen
> Kreuzung darf ich eben nicht in die Stra�e einfahren und sie
> blockieren. Bei einer Einfahrt d�rfte ich das aber schon, oder?
evtl. deswegen, weil "Behinderung" im o.g. Teil von � 10 nicht
ausgeschlossen wird. Wenn Du u.a. dann nichts dagegen haben, wenn ich
als Radfahrer in solchen F�llen wegen Unbenutzbarkeit des Radweges auf
die Fahrbahn ausweiche ...
--
CU Christoph Maercker.
RADWEGE sind TOD-SICHER!
Und woraus ergibt sich der Vorrang?
Gruß,
Georg
Doch in §8 steht "nicht wesentlich behindert" in §10 steht das eben
nicht sondern nur "Gefährdung ausgeschlossen". Wenn ich Bremsen muss,
weil Du im Weg stehst, bin ich nicht gefährdet (so ich Dich
rechtzeitig sehen kann) aber sehr wohl behindert.
> > Das ist eine gute Frage! Eine Gefährung musst Du
> > ausschließen, aber eine Behinderung?
>
> Dafür gibt es ja schon §1 (2) StVO. Ein Fahrzeug quer auf der Straße
> stehen lassen, ist (außer im Pannenfall) immer vermeidbar.
Wie biegst Du bei Gegenverkehr links ab? Oder wenn Stau ist, kann man
auf der vorrangigen Straße auch eine Einmündung oder Kreuzun
blockieren, auf der Nachrangigen ist das nicht erlaubt...
> Wir können
> also ganz einfach festhalten, dass man nie einfach so eine Straße
> blockieren darf.
Och schade ;-)
Gruß,
Georg
> Oder wenn Stau ist, kann man
> auf der vorrangigen Stra�e auch eine Einm�ndung oder Kreuzun
> blockieren
Jetzt verstehe ich, warum das immer wieder passiert! Es gibt also
Leute, die glauben, dass w�re erlaubt ... Sieh an, sieh an!
*ratlos*