Seit wann sind an Klapprᅵder Batterielampen nach StVZO zulᅵssig? Kann es
im Fall des Falles fᅵr den Benutzer oder den ADAC rechtliche
Konsequenzen haben, oder darf man darauf vertrauen daᅵ der ADAC kein
verbotenes Zubehᅵr verkauft?
> http://www.hartje.de/adac/faltrad_7_gang.htm
>
> Seit wann sind an Klapprᅵder Batterielampen nach StVZO zulᅵssig?
Gar nicht. Du kannst Sie Dir aber um den Arm binden oder als Kopflampe
verwenden. Nur eben nicht montieren. Die vorgeschriebene
Dynamobeleuchtung fehlt dann allerdings immer noch ;)
Ausserdem, wenn ich das richtig sehe, fehlen dem Rad eh die
vorgeschriebenen Reflektoren - ohne und mit dem "StVZO" Kit.
> Kann es
> im Fall des Falles fᅵr den Benutzer oder den ADAC rechtliche
> Konsequenzen haben
Ja, ja. Aber genauer solltest Du schon fragen, wenn du eine Antwort
mᅵchtest.
> oder darf man darauf vertrauen daᅵ der ADAC kein
> verbotenes Zubehᅵr verkauft?
Natᅵrlich nicht. Vertrauen kannst Du auf Gott, aber ansonsten ist man
schon bitte grundsᅵtzlich selbst fᅵr das verantwortlich, was man macht.
Peter
> Ausserdem, wenn ich das richtig sehe, fehlen dem Rad eh die
> vorgeschriebenen Reflektoren - ohne und mit dem "StVZO" Kit.
Wobei, wenn ich mich recht erinnere, die Speichenreflektoren gerade auf
druck des ADAC damals eingefᅵhrt wurden.
*Die* fehlen dem Rad gerade nicht ;) Reifen mit Reflexstreifen reicht.
Aber wenigstens Front/Rᅵckreflektor fehlen.
Peter
Stefan Zickenrott <stefan.z...@gmx.de> schrieb:
> Kann es im Fall des Falles f�r den Benutzer oder den ADAC rechtliche
> Konsequenzen haben, oder darf man darauf vertrauen da� der ADAC kein
> verbotenes Zubeh�r verkauft?
F�r die Einhaltung von Verkehrsvorschriften bist du zust�ndig, nicht der
Verk�ufer.
Allerdings - Dynamo-Lampen an Fahrr�dern sind ziemlich unsinnig, seit es
LED-Lampen gibt. Leuchten sollen sie halt (+blendfrei usw.), ist die
Batterie leer, ist das dein Problem. Aber die antiken Vorschriften sehen
es eben anders.
In der Praxis (=normaler Polizist in Aktion) ist es aber vorwiegend so,
dass "Licht" am Fahrrad akzeptiert wird, egal wie "Licht" erzeugt wird.
Bei blinkenden(!) Leuchten sieht das anders aus, denn "weiss blinkend"
gibt es in der StVZO an keinem Fahrzeug.
Gru�
Erich
--
Lebe heute und freue dich auf morgen.
>> Kann es im Fall des Falles f�r den Benutzer oder den ADAC rechtliche
>> Konsequenzen haben, oder darf man darauf vertrauen da� der ADAC kein
>> verbotenes Zubeh�r verkauft?
>
>F�r die Einhaltung von Verkehrsvorschriften bist du zust�ndig, nicht der
>Verk�ufer.
jein.
Der Verkauf von unzul�ssiger Fahrzeugausr�stung (f�r die Verwendung im
Geltungsbereich der StVZO) ist verboten.
siehe Absatz 2 des �220 StVZO!
> In der Praxis (=normaler Polizist in Aktion) ist es aber vorwiegend so,
> dass "Licht" am Fahrrad akzeptiert wird, egal wie "Licht" erzeugt wird.
Bis es zum Unfall kommt und die Versicherung sich quer stellt.
Viel Spass dann beim Argumentieren "aber ich hatte doch ausreichend Licht!"
--
+ Ulli Horlacher + fram...@tandem-fahren.de + http://tandem-fahren.de/ +
Theorie und Praxis hin oder her, aber von einer Firma, die immer wieder
Pressewirksam �ber die schlechte Regelbefolgung bei den Fahrradfahrern
lamentiert darf ich doch eigentlich erwarten da� sie selbst die Regeln
einh�lt, oder? Und nicht das sie gezielt Falschinformationen verbreitet
um dann hinterher Stimmung gegen die machen zu k�nnen die ihr auf den
Leim gegangen sind.
Henning Koch <HKoch...@web.de> schrieb:
> >F�r die Einhaltung von Verkehrsvorschriften bist du zust�ndig,
> >nicht der Verk�ufer.
>
> jein.
>
> Der Verkauf von unzul�ssiger Fahrzeugausr�stung (f�r die Verwendung
> im Geltungsbereich der StVZO) ist verboten.
Nein. Ausgenommen, der nicht zul�ssige Artikel wird mit dem
Vermerk/Werbung verkauft, er w�re im Bereich StVZO/StVO zul�ssig.
Der Verkauf ist erlaubt, die Benutzung im Bereich der StVO/StVZO nicht.
Es ist allerdings schon frech, wenn auch in sog. "Fachgesch�ften" oder
"Fachabteilungen" Zubeh�r verkauft wird, das im �ff. Strassenverkehr
nicht verwendet werden darf oder z.B. nicht den geforderten
Eigenschaften entspricht.
Bei Fahrradbeleuchtung gibt es eine ganze Menge LED-Dinger im Laden, die
noch nicht einmal eine E-Pr�fnummer haben.
Allerdings halte ich die Vorschrift, dass ein Fahrrad (ausser Rennrad
unter 11kg) grunds�tzlich eine Dynamobeleuchtung haben muss f�r ziemlich
veraltet. Mal sehen, wann es den einschl�gigen Fahrradordganisationen
gelingt, diese Vorschrift zu �ndern.
>> Der Verkauf von unzul�ssiger Fahrzeugausr�stung (f�r die Verwendung
>> im Geltungsbereich der StVZO) ist verboten.
>
>Nein. Ausgenommen, der nicht zul�ssige Artikel wird mit dem
>Vermerk/Werbung verkauft, er w�re im Bereich StVZO/StVO zul�ssig.
>
>Der Verkauf ist erlaubt, die Benutzung im Bereich der StVO/StVZO nicht.
�22a StVZO:
"(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgef�hrt
sein m�ssen, d�rfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser
Verordnung nur feilgeboten, ver�u�ert, erworben oder verwendet werden,
wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten
Pr�fzeichen gekennzeichnet sind. "
(gilt nat�rlich nur f�r die in Absatz 1 aufgez�hlten Dinge, zu denen
aber der weitaus gr��te Teil der aktiven und passiven Lichttechnik
geh�rt...)
> �22a StVZO:
Dann wird das entsprechende teil eben nicht als Fahrzeugteil, sondern
z.B. als "Sicherheitslampe f�r Fu�g�nger" o.�. verkauft, oder aber es
steht dran, da� es nicht im Geltungsbereich der StVO benutzt werden
darf.
--
They were at the rim of the clearing now, and Sheriff Saunders closed his eyes
and stuck the corner of one out from behind the tree. Seeing nothing, he paused,
then tried again, eyes open this time. Results were, naturally, better.
-Isaac Asimov
Nein, im Falle des ADAC wird das ganze dann einfach als StVZO-Set verkauft.
Wird nicht leicht. Die Webseite dort oben nennt ein Gewicht
von 13,10 kg.
ciao
Olaf
> Stefan Zickenrott wrote:
>
>> http://www.hartje.de/adac/faltrad_7_gang.htm
>>
>> Seit wann sind an Klapprᅵder Batterielampen nach StVZO zulᅵssig?
>
> seit ᅵ 67 (11) STVZO - Du musst nur nachweisen kᅵnnen, dass Dein Klapprad
> unter 11kg wiegt (dᅵrfte bei modernen Klappis hinkommen) und Du damit
> Rennen[1] fᅵhrst
Ein Klapprad bleibt ein Klapprad, und ein Lieger ein Lieger, auch wenn
es fᅵr beides (und noch zig andere Nicht-Rennrᅵder) Rennveranstaltungen
gibt.
Du kannst das natᅵrlich anders sehen. Solange es aber keine genauer
Definition gibt und nach Verkehrsanschauung beurteilt wird, werden die
Behᅵrden unter einem Rennrad immer noch das sehen, was die Allgemeinheit
unter einem Rennrad versteht.
Peter
Henning Koch <HKoch...@web.de> schrieb:
> >Der Verkauf ist erlaubt, die Benutzung im Bereich der StVO/StVZO
> >nicht.
>
> �22a StVZO:
> "(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart
> ausgef�hrt sein m�ssen, d�rfen zur Verwendung im Geltungsbereich
Und wo steht, dass irgendein LED-Leucht/Blinkdingens immer in "amtlich
genehmigter Bauart ausgef�hrt" sein muss? Das muss ein Fahrzeugteil nur
sein, wenn es im Sinne der StVZO verwendet werden soll (also hier als
Fahrradscheinwerfer bzw. R�ckleuchte).
Du kannst ein LED-Leuchtdingens ja auch im Keller als Taschenlampe
nutzen, mit der beiliegenden praktischen Halterung auf deinen Rasenm�her
schrauben usw. Und wenn dein Kind gerne blinkend mit dem Bobbycar durch
das Wohnzimmer sausen will, darfst du ihm auch die LED-Blinkdingens
kaufen und auf das Bobbycar pappen.
Fahrzeugteile kann man sehr wohl immer verkaufen, aber - im
Geltungsbereich der StVZO - eben nicht immer nutzen, montieren etc.
>> >Der Verkauf ist erlaubt, die Benutzung im Bereich der StVO/StVZO
>> >nicht.
>>
>> �22a StVZO:
>> "(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart
>> ausgef�hrt sein m�ssen, d�rfen zur Verwendung im Geltungsbereich
>
>Und wo steht, dass irgendein LED-Leucht/Blinkdingens immer in "amtlich
>genehmigter Bauart ausgef�hrt" sein muss? Das muss ein Fahrzeugteil nur
>sein, wenn es im Sinne der StVZO verwendet werden soll (also hier als
>Fahrradscheinwerfer bzw. R�ckleuchte).
genau, deswegen hatte ich es auch in den Satz hineingeschrieben, dem
du wiedersprochen hattest...
> Allerdings - Dynamo-Lampen an Fahrrädern sind ziemlich unsinnig, seit es
> LED-Lampen gibt.
Unsinn.
Die hellen wartungsfreien LED-Scheinwerfer machen gerade in Verbindung
mit einem wartungsfreien Nabendynamo Sinn: Es fällt nämlich nicht in
einer kalten Winternacht das Licht aus, weil die Batterien keinen Saft
mehr haben.
Stephan