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(jahrelanges) Fahrverbot für besoffene Radler

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Andreas Portz

unread,
Nov 19, 2009, 5:38:31 AM11/19/09
to
es geht also doch:

http://www.getaudio.de/redakteur_beitrag.php5?beitrag=1269


-Andreas

--
Disclaimer - These opiini^H^H damn! ^H^H ^Q ^[ .. :w :q :wq :wq! ^d X^?
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man help ^C exit ?Quit ?q CtrlShftDel "Hey, what does this button d..."

Dorothee Hermann

unread,
Nov 19, 2009, 6:53:36 AM11/19/09
to
Andreas Portz schrieb:Text dazu:
"15 Jahre Fahrverbot:
Wer betrunken Auto fährt, verliert unter Umständen seinen Führerschein.
Und wer betrunken auf das Fahrrad steigt, kann genau so rechtlich
belangt werden. Aber in Gießen wurde einem Radfahrer jetzt ein
Fahrverbot der ganz besonderen Art erteilt. Er darf nicht mehr Fahrrad
fahren - und das die nächsten 15 Jahre lang. Klingt ja sehr kurios".

Du findest aber eher das Gegenteil, u.a. z.B.:
http://www.noows.de/kein-fahrradfahrverbot-fur-betrunkene-fahrradfahrer-11188
Zitat:
"2.Okt.2009 Kein Fahrradfahrverbot für betrunkene Fahrradfahrer
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz dürfen
Fahrradfahrer, die betrunken im Strassenverkehr erwischt werden, dennoch
nicht grundsätzlich am Fahrradfahren gehindert werden. Dem heute
veröffentlichten Urteil lag ein konkreter Fall zugrunde".


Dorothee

Hans Beiger

unread,
Nov 19, 2009, 6:52:13 AM11/19/09
to
Andreas Portz schrieb:

Und wenn der dann mal besoffen als Fu�g�nger erwischt wird kriegt er
Hausarrest?

Hans

Jens Müller

unread,
Nov 19, 2009, 7:25:06 AM11/19/09
to
Am 19.11.2009 12:53, schrieb Dorothee Hermann:
> Dem heute
> verᅵffentlichten Urteil lag ein konkreter Fall zugrunde".
>

Lol. ᅵhm ja, das haben Urteile so an sich, bzw. so funtioniert unser
Rechtsschutzsystem.

Andreas Portz

unread,
Nov 19, 2009, 8:23:52 AM11/19/09
to
Jens M�ller wrote:

> Lol. �hm ja, das haben Urteile so an sich, bzw. so funtioniert unser
> Rechtsschutzsystem.

Schon, Dorothee verwechselte nur RL mit UN: w�hrend im echten Leben
konkrete Urteile �ber konkret verhandelte F�lle gef�llt werden, werden
im usenet nur Stammtischmeinungen ("IANAL") �ber fiktive Gedankenspiele
ausgetauscht, weil man sich ja nicht der verbotenen Rechtsberatung
schuldig machen will. ;-)

Dorothee Hermann

unread,
Nov 19, 2009, 9:56:14 AM11/19/09
to
Jens Müller schrieb:

> Am 19.11.2009 12:53, schrieb Dorothee Hermann:
>> Dem heute
>> veröffentlichten Urteil lag ein konkreter Fall zugrunde".

Das "zitierte" ich (und gab es auch an!) aus:


> Du findest aber eher das Gegenteil, u.a. z.B.:
http://www.noows.de/kein-fahrradfahrverbot-fur-betrunkene-fahrradfahrer-11188
> Zitat:
> "2.Okt.2009 Kein Fahrradfahrverbot für betrunkene Fahrradfahrer
> Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz dürfen
> Fahrradfahrer, die betrunken im Strassenverkehr erwischt werden,
> dennoch nicht grundsätzlich am Fahrradfahren gehindert werden.

> Dem heute veröffentlichten Urteil lag ein konkreter Fall zugrunde".

> Lol. Ähm ja, das haben Urteile so an sich, bzw. so funtioniert unser
> Rechtsschutzsystem.

Und?
Damit soll wohl gesagt werden, dass es 'Weisung' ist für Beurteilungen,
und nicht ein 'Gesetz' mit genauen 'Strafangaben'.


Dorothee

Dorothee Hermann

unread,
Nov 19, 2009, 9:58:34 AM11/19/09
to
Andreas Portz schrieb:
> Jens Müller wrote:
>> Lol. Ähm ja, das haben Urteile so an sich, bzw. so funtioniert unser
>> Rechtsschutzsystem.

> Schon, Dorothee verwechselte nur RL mit UN: während im echten Leben
> konkrete Urteile über konkret verhandelte Fälle gefällt werden, werden
> im usenet nur Stammtischmeinungen ("IANAL") über fiktive Gedankenspiele


> ausgetauscht, weil man sich ja nicht der verbotenen Rechtsberatung
> schuldig machen will. ;-)

RL = reales Leben, aber was ist UN?
Vielleicht verstehe ich Dich falsch, aber ich sah den Bericht in:
http://www.noows.de/kein-fahrradfahrverbot-fur-betrunkene-fahrradfahrer-11188
nicht als "Stammtischmeinung", wie Du schriebst, an.

Mir lag es vor allem fern, eine einzelne Meldung (!) über einen
Fahrradfahrer, der ein Fahrverbot über 15 Jahre bekommen haben soll, zu
glauben, zu verallgemeinern und polemisch zu behandeln.


Dorothee

Georg Anton

unread,
Nov 19, 2009, 10:36:44 AM11/19/09
to
Dorothee Hermann wrote:
> Andreas Portz schrieb:> es geht also doch:
> >http://www.getaudio.de/redakteur_beitrag.php5?beitrag=1269
>
> Text dazu:
> "15 Jahre Fahrverbot:
> Wer betrunken Auto fährt, verliert unter Umständen seinen Führerschein.
> Und wer betrunken auf das Fahrrad steigt, kann genau so rechtlich
> belangt werden. Aber in Gießen wurde einem Radfahrer jetzt ein
> Fahrverbot der ganz besonderen Art erteilt. Er darf nicht mehr Fahrrad
> fahren - und das die nächsten 15 Jahre lang. Klingt ja sehr kurios".

Ich hatte das für einen Scherz gehalten. Zumal jemand von der AutoBild
interviewt wurde.

> Du findest aber eher das Gegenteil, u.a. z.B.:http://www.noows.de/kein-fahrradfahrverbot-fur-betrunkene-fahrradfahr...
Schön daraus:
"Darüber hinaus seien durch Fahrräder verursachte Unfälle gegenüber
von Fahrzeugen verursachten Unfällen erheblich seltener"

Regards,
Georg

G-H-L

unread,
Nov 19, 2009, 12:35:49 PM11/19/09
to
Dorothee Hermann schrieb:

> Andreas Portz schrieb:
>> es geht also doch:
>> http://www.getaudio.de/redakteur_beitrag.php5?beitrag=1269
> Text dazu:
> "15 Jahre Fahrverbot:
> Wer betrunken Auto fᅵhrt, verliert unter Umstᅵnden seinen Fᅵhrerschein.
> Und wer betrunken auf das Fahrrad steigt, kann genau so rechtlich
> belangt werden. Aber in Gieᅵen wurde einem Radfahrer jetzt ein
> Fahrverbot der ganz besonderen Art erteilt. Er darf nicht mehr Fahrrad
> fahren - und das die nᅵchsten 15 Jahre lang. Klingt ja sehr kurios".

>
> Du findest aber eher das Gegenteil, u.a. z.B.:
> http://www.noows.de/kein-fahrradfahrverbot-fur-betrunkene-fahrradfahrer-11188
>
> Zitat:
> "2.Okt.2009 Kein Fahrradfahrverbot fᅵr betrunkene Fahrradfahrer
> Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz dᅵrfen
> Fahrradfahrer, die betrunken im Strassenverkehr erwischt werden, dennoch
> nicht grundsᅵtzlich am Fahrradfahren gehindert werden. Dem heute
> verᅵffentlichten Urteil lag ein konkreter Fall zugrunde".
>
>

Im ersten Fall hat der Landkreis Gieᅵen das Fahrverbot ausgesprochen.
Der Radfahrer kann dagegen problemlos gerichtlich dagegen angehen. Im
zweiten Fall ist es ein Gerichtsurteil eines Oberverwaltungsgerichts.
Dieses Urteil kann der Radfahrer ideal fᅵr seinen Wiederspruch heranziehen.

Gruᅵ
Gerhard

Dirk Schneïder

unread,
Nov 19, 2009, 12:49:28 PM11/19/09
to
Andreas Portz schrieb am 19.11.2009 11:38:

> http://www.getaudio.de/redakteur_beitrag.php5?beitrag=1269

Wie sollte das Verbot denn �berpr�ft werden?

Dirk

Andreas Portz

unread,
Nov 19, 2009, 1:31:36 PM11/19/09
to
Dirk Schne�der wrote:

> Wie sollte das Verbot denn �berpr�ft werden?

Na, so wie bei Kraftfahrzeugf�hrern auch: man nimmt ihm den
Fahrradf�hrerschein ab.

Thomas Heuving

unread,
Nov 19, 2009, 11:04:26 AM11/19/09
to
Andreas Portz schrieb am Thu, 19 Nov 2009 11:38:31 +0100:
> es geht also doch:
>
> http://www.getaudio.de/redakteur_beitrag.php5?beitrag=1269

Es handelt sich um eine "amtliche Verfᅵgung des
Landkreises Gieᅵen" und dᅵrfte nach dem ja schon von Dorothee
erwᅵhnten Urteil des OLG RLP wohl kaum einer richterlichen
ᅵberprᅵfung standhalten.

Tschᅵᅵ
--
Thomas Heuving

Martin Glas

unread,
Nov 19, 2009, 4:36:14 PM11/19/09
to
On 19 Nov., 17:04, Thomas Heuving <heuv...@gmx.de> wrote:
> Andreas Portz schrieb am Thu, 19 Nov 2009 11:38:31 +0100:
>
> > es geht also doch:
>
> >http://www.getaudio.de/redakteur_beitrag.php5?beitrag=1269
>
> Es handelt sich um eine "amtliche Verfügung des
> Landkreises Gießen" und dürfte nach dem ja schon von Dorothee
> erwähnten Urteil des OLG RLP wohl kaum einer richterlichen
> Überprüfung standhalten.
>

Und selbst wenn: die Verfügung dürfte ja wohl nur innerhalb des
Landeskreises Gießen gelten und nicht außerhalb davon?

-mg

Jens Müller

unread,
Nov 19, 2009, 5:08:16 PM11/19/09
to
Am 19.11.2009 22:36, schrieb Martin Glas:
> On 19 Nov., 17:04, Thomas Heuving <heuv...@gmx.de> wrote:
>> > Andreas Portz schrieb am Thu, 19 Nov 2009 11:38:31 +0100:
>> >
>>> > > es geht also doch:
>> >
>>> > >http://www.getaudio.de/redakteur_beitrag.php5?beitrag=1269
>> >
>> > Es handelt sich um eine "amtliche Verf�gung des
>> > Landkreises Gie�en" und d�rfte nach dem ja schon von Dorothee
>> > erw�hnten Urteil des OLG RLP wohl kaum einer richterlichen
>> > �berpr�fung standhalten.
>> >
> Und selbst wenn: die Verf�gung d�rfte ja wohl nur innerhalb des
> Landeskreises Gie�en gelten und nicht au�erhalb davon?

Wieso? Der Landkreis Gie�en ist anscheinend zust�ndige Fahrerlaubnisbeh�rde.

-> � 3 FeV

G-H-L

unread,
Nov 20, 2009, 12:17:06 PM11/20/09
to
Jens M�ller schrieb:

Mag ja sein. Nur wird f�r ein Fahrrad kein F�hrerschein ben�tigt. Daher
wird bei einer Kontrolle auch nie nach einem solchen gefragt, zumindest
nicht bei Radfahrern. Dem kontrollierenden Polizisten m��te somit das
Fahrradverbot f�r die betreffende Person bekannt sein, denn von selbst
wird der Radfahrer nicht auf das Radfahrverbot hinweisen. Und ob der
Polizist per Funk anfragt ob ein Radfahrverbot ausgesprochen wurde,
glaube ich eher nicht.

Gru�
Gerhard

Message has been deleted

G-H-L

unread,
Nov 22, 2009, 12:16:04 PM11/22/09
to
Bernd Sluka schrieb:
> Am Thu, 19 Nov 2009 12:53:36 +0100 schrieb Dorothee Hermann:
>> Andreas Portz schrieb:
>
> Du und vor allem wohl die Schreiberlinge mᅵssen unterscheiden zwischen
> einmaliger Fahrt unter starkem Alkoholeinfluss und wiederholten solchen
> Verstᅵᅵen. Im letzteren Fall kann die Verkehrsbehᅵrde nach ᅵ 3 FeV
> tatsᅵchlich das Radfahren verbieten oder Auflagen erteilen (z.B.
> Radfahren nur noch zur Arbeit). Und es gibt einige wenige dokumentierte
> Fᅵlle dazu. Andreas dokumentiert oben nur seine schlechten Kenntnisse.
>
> Ein solches Verbot ist schwierig zu ᅵberwachen. Da die einzelnen
> Betroffenen allerdings regional bekannt sein dᅵrften, geht es dennoch.
> So gibt es AFAIR einen Fall, wo wegen Verstoᅵ gegen die Auflagen das
> Radfahren gᅵnzlich untersagt wurde. Der Tᅵter muss also wohl mal
> "erwischt" worden sein.

Auffallend ist aber die Diskrepanz zwischen den beiden Urteilen. Und 15
Jahre Radfahrverbot dᅵrfte einer richterlichen ᅵberprᅵfung kaum
standhalten.

Allerdings ist die Einstellung vieler nicht zu tolerieren. Wie oft hab
ich in der Vergangenheit schon gehᅵrt: "Ich laᅵ das Auto stehen und nehm
halt das Fahrrad". Selbst ein betrunkener Fuᅵgᅵnger ist schon eine
erhebliche Gefahr im Straᅵenverkehr.

Gruᅵ
Gerhard

Message has been deleted

Rupert Haselbeck

unread,
Nov 24, 2009, 1:26:18 AM11/24/09
to
Angelique Presse schrieb:

>> Allerdings ist die Einstellung vieler nicht zu tolerieren. Wie oft

>> hab ich in der Vergangenheit schon gehört: "Ich laß das Auto stehen
>> und nehm halt das Fahrrad". Selbst ein betrunkener Fußgänger ist
>> schon eine erhebliche Gefahr im Straßenverkehr.
>
> Der gefährdet aber allenfalls sich selber.

Keineswegs. Es kommt immer wieder zu Unfällen, weil ein Radfahrer einem
betrunkenen Fußgänger ausweicht und dabei stürzt.

> Und wie soll man nach einer Party denn nach Hause kommen, wenn nicht
> zu Fuß oder mit dem Rad?

Wie wärs mit weniger saufen? Dann stellt sich das Problem nicht

> Taxi ist nicht immer finanzierbar

Wer sich den Schnaps leisten kann, der soll sich das Taxi nicht leisten
können? (Ja, ich weiß, /dafür/ ist das Geld zu schade...)

> Radfahren für zu gewagt halten. Aber solange ich noch nicht torkelnd
> radfahre und es mitten in der Nacht ist (also fast keine Autos
> unterwegs sind), finde ich angetrunken radfahren nicht verwerflich.

Weil man sich darauf verlassen kann, daß die anderen Verkehrsteilnehmer
die eigenen Fehler schon erkennen und ihrerseits ausgleichen werden?!

> Am
> hellichten Tag im Berufsverkehr würde ich mir das wohl auch anders
> überlegen.

Ach ja? Aber nächtens gehts, weil man da ja nicht gesehen oder sonstwie
entdeckt wird?

MfG
Rupert

Message has been deleted

G-H-L

unread,
Nov 24, 2009, 12:08:10 PM11/24/09
to
Angelique Presse schrieb:

> G-H-L wrote:
>
>>
>> Allerdings ist die Einstellung vieler nicht zu tolerieren. Wie oft hab
>> ich in der Vergangenheit schon gehᅵrt: "Ich laᅵ das Auto stehen und nehm
>> halt das Fahrrad". Selbst ein betrunkener Fuᅵgᅵnger ist schon eine
>> erhebliche Gefahr im Straᅵenverkehr.
>
> Der gefᅵhrdet aber allenfalls sich selber.

Sofern er selbst auf die Schnauze fᅵllt, sicher. Nicht selten wird dabei
ein anderer Fuᅵgᅵnger ᅵberfahren. Torkelt der aber vor ein herannahendes
Auto, dann wird natᅵrlich erstmal gegen den ermittelt.

> Und wie soll man nach einer Party denn nach Hause kommen, wenn nicht zu Fuᅵ
> oder mit dem Rad?

Da kann und sollte man ja vorher abklᅵren. Sicher findet man jemanden
der nᅵchtern bleibt um zu fahren. Manchmal gibt es auch die Mᅵglichkeit
beim Gastgeber zu ᅵbernachten.

> Taxi ist nicht immer finanzierbar oder aus anderen
> Grᅵnden nicht mᅵglich (versuch mal, Karneval oder Silvester ein Taxi zu
> bekommen). Und selbst da kann es sein, daᅵ Du stehenbleibst, wenn Du _zu_
> blau bist. OK, in dem Fall wᅵrde ich auch Radfahren fᅵr zu gewagt halten.

Na ja solche Massenbesᅵufnisse nutzen gerade die Taxifahrer immer wieder
gerne aus, den Betrunkenen ᅵber den Tisch zu ziehen. Aber ist Karneval
und Silvester wirklich nur im Vollrausch ein Erlebnis? Selbst in Bussen
und Bahnen wird doch schon ein Alkoholverbot diskutiert.

> Aber solange ich noch nicht torkelnd radfahre und es mitten in der Nacht
> ist (also fast keine Autos unterwegs sind), finde ich angetrunken radfahren

> nicht verwerflich. Am hellichten Tag im Berufsverkehr wᅵrde ich mir das
> wohl auch anders ᅵberlegen.
>
Ja das hᅵre ich hᅵufig. Und das Gejammer ist groᅵ wenn sie dann erwischt
wurden und der Lappen erstmal weg ist.

Solchen Saufgelagen haben wir doch die Alkoholverbote auf ᅵffentlichen
Plᅵtzen zu verdanken. Jetzt darf man sich nicht mal mehr zu Mittag in
den Park setzen, eine kleine Brotzeit und EIN Bier zu sich nehmen.

Gruᅵ
Gerhard

Message has been deleted

G-H-L

unread,
Nov 25, 2009, 10:49:50 AM11/25/09
to
Angelique Presse schrieb:
> G-H-L wrote:
>
>> Angelique Presse schrieb:
>>> G-H-L wrote:
>>>
>>>> Allerdings ist die Einstellung vieler nicht zu tolerieren. Wie oft hab
>>>> ich in der Vergangenheit schon gehᅵrt: "Ich laᅵ das Auto stehen und nehm
>>>> halt das Fahrrad". Selbst ein betrunkener Fuᅵgᅵnger ist schon eine
>>>> erhebliche Gefahr im Straᅵenverkehr.
>>> Der gefᅵhrdet aber allenfalls sich selber.
>> Sofern er selbst auf die Schnauze fᅵllt, sicher. Nicht selten wird dabei
>> ein anderer Fuᅵgᅵnger ᅵberfahren. Torkelt der aber vor ein herannahendes
>> Auto, dann wird natᅵrlich erstmal gegen den ermittelt.
>>
>>> Und wie soll man nach einer Party denn nach Hause kommen, wenn nicht zu
>>> Fuᅵ oder mit dem Rad?
>> Da kann und sollte man ja vorher abklᅵren. Sicher findet man jemanden
>> der nᅵchtern bleibt um zu fahren.
>
> Dann hast Du andere Erfahrungen gemacht als ich. Zu meiner Studentenzeit
> _besaᅵ_ einfach niemand ein Auto. Mal ganz abgesehen von dem Schwachsinn, 5
> km mit dem Auto zu fahren (es werden ja nicht alle am gleichen Zielort
> wohnen) bloᅵ, damit niemand angetrunken (ich spreche hier explizit nicht
> von sturzbesoffen) mit dem Rad nach Hause fahren muᅵ.

In dieser Zeit wᅵre auch kein Richter oder die FS-Behᅵrde auf die Idee
gekommen ein Radfahrverbot oder Mofaverbot auszusprechen. Zudem lag
damals auch die Promillegrenze fᅵr Kraftfahrer hᅵher.

>> Manchmal gibt es auch die Mᅵglichkeit
>> beim Gastgeber zu ᅵbernachten.
>

> Manchmal mᅵchte man das aus diversen Grᅵnden aber nicht oder der "Gastgeber"
> ist die lokale Kneipe.

In solchen Fᅵllen muᅵ man dann abwᅵgen was sicherer ist. Ein, im
ᅵuᅵersten Fall vielleicht zwei Bier (keine Maᅵ) und dann auf
alkoholfreie Getrᅵnke umsteigen wᅵre hier die richtige Wahl.

>>> Taxi ist nicht immer finanzierbar oder aus anderen
>>> Grᅵnden nicht mᅵglich (versuch mal, Karneval oder Silvester ein Taxi zu
>>> bekommen). Und selbst da kann es sein, daᅵ Du stehenbleibst, wenn Du _zu_
>>> blau bist. OK, in dem Fall wᅵrde ich auch Radfahren fᅵr zu gewagt halten.
>> Na ja solche Massenbesᅵufnisse nutzen gerade die Taxifahrer immer wieder
>> gerne aus, den Betrunkenen ᅵber den Tisch zu ziehen. Aber ist Karneval
>> und Silvester wirklich nur im Vollrausch ein Erlebnis?
>

> Warum gehen alle Leute bei Alkoholkonsum immer gleich von Vollrausch aus?
> Ich sagte doch, wer so besoffen ist, daᅵ er nicht mehr geradeaus gehen
> kann, sollte sicher nicht radfahren. Aber es gibt auch noch Zwischenstufen,
> in denen ich das Auto definitiv stehenlassen aber bedenkenlos aufs Fahrrad
> steigen wᅵrde.

Gerade das ist doch das Gefᅵhrliche dabei. Die ᅵbergᅵnge von Nᅵchtern
bis Beschwippst und zum Vollrausch sind flieᅵend. Die Wenigsten kᅵnnen
einschᅵtzen welcher Gruppe er gerade angehᅵrt.

>>> Aber solange ich noch nicht torkelnd radfahre und es mitten in der Nacht
>>> ist (also fast keine Autos unterwegs sind), finde ich angetrunken
>>> radfahren nicht verwerflich. Am hellichten Tag im Berufsverkehr wᅵrde ich
>>> mir das wohl auch anders ᅵberlegen.
>>>
>> Ja das hᅵre ich hᅵufig. Und das Gejammer ist groᅵ wenn sie dann erwischt
>> wurden und der Lappen erstmal weg ist.
>

> Dafᅵr muᅵ man dann aber schon _ziemlich_ blau sein.

Dafᅵr reichen schon 0,5 Promille. Und die sieht man jemandem nicht
unbedingt an.

>> Solchen Saufgelagen
>
> Welchen Saufgelagen genau? Ich schrieb von keinen Saufgelagen. Das hast _Du_
> da reininterpretiert.

Wie es halt bei manchen Stammtischen so ᅵblich ist. Man trifft sich zu
EINEM Bier. Dann steht plᅵtzlich das zweite auf dem Tisch und dann
werden es vier, fᅵnf, sechs usw. usw. Schlieᅵlich folgt noch die eine
oder andere Runde Schnaps. Dabei wollte man doch nur EIN Bier trinken.

>> haben wir doch die Alkoholverbote auf ᅵffentlichen
>> Plᅵtzen zu verdanken. Jetzt darf man sich nicht mal mehr zu Mittag in
>> den Park setzen, eine kleine Brotzeit und EIN Bier zu sich nehmen.
>

> Heyheyhey, offensichtlich ist es ein Unterschied, ob _Du_ EIN Bier trinkst
> oder ob ich EIN Bier trinke. Warum gehst Du bei meinen Worten automatisch
> von Vollrausch und Saufgelage aus, wenn Du doch offensichtlich auch noch
> Abstufungen kennst? Oder ist fᅵr Dich das zweite Bier schon ein Saufgelage?

Bei einem oder zwei Bier wird niemand etwas sagen (ich ᅵbrigens auch
nicht), solange man nicht gerade Schlangenlinien fᅵhrt oder einen Unfall
baut. Aber 1,71 und 2,33 Promille wie im OP sind deutlich mehr als zwei
Bier.

Mal anders herum gefragt. Das Risiko mit dem Fahrrad einen Unfall zu
bauen, am nᅵchsten Tag mit einem Filmriᅵ und Brummschᅵdel aufzuwachen
oder lallend und kotzend in irgendeinem Graben rumzuliegen, den teuren
Fᅵhrerschein (den man vielleicht beruflich braucht) zu verlieren, ist es
das alles Wert? Schmeckt der Alkohol wirklich so gut, daᅵ man das alles
in Kauf nimmt?

Gruᅵ
Gerhard

Andreas Erber

unread,
Nov 26, 2009, 6:17:51 PM11/26/09
to
Dorothee Hermann wrote:
> Andreas Portz schrieb:
>> Jens Mᅵller wrote:
>>> Lol. ᅵhm ja, das haben Urteile so an sich, bzw. so funtioniert unser
>>> Rechtsschutzsystem.
>
>> Schon, Dorothee verwechselte nur RL mit UN: wᅵhrend im echten Leben
>> konkrete Urteile ᅵber konkret verhandelte Fᅵlle gefᅵllt werden,
>> werden im usenet nur Stammtischmeinungen ("IANAL") ᅵber fiktive

>> Gedankenspiele ausgetauscht, weil man sich ja nicht der verbotenen
>> Rechtsberatung schuldig machen will. ;-)
>
> RL = reales Leben, aber was ist UN?

Usenet?

LG Andy

Andreas Erber

unread,
Nov 26, 2009, 6:26:59 PM11/26/09
to
G-H-L wrote:

>
> Bei einem oder zwei Bier wird niemand etwas sagen (ich ᅵbrigens auch
> nicht), solange man nicht gerade Schlangenlinien fᅵhrt oder einen
> Unfall baut. Aber 1,71 und 2,33 Promille wie im OP sind deutlich mehr
> als zwei Bier.

Wo liegt nochmal der Grenzwert fᅵr Fahrradfahrer? Bei 1,6 Promille? Das
wᅵren so an die 6 halbe Bier oder? Also ich glaube nicht dass ich in die
Verlegenheit komme mit mehr als 1,6 Promille Fahrrad fahren zu wollen weil
mir das irgendwie viel zu gefᅵhrlich vorkᅵme. Ich glaube Otto Normal ist da
schon ganz schᅵn blau.

LG Andy

G-H-L

unread,
Nov 28, 2009, 11:19:23 AM11/28/09
to
Andreas Erber schrieb:

Otto Normal wᅵrde wahrscheinlich beim Aufsteigen aufs Rad gleich wieder
umfallen. Der Gewohnheitstrinker jedoch beinahe geradeaus fahren kᅵnnen.

Gruᅵ
Gerhard

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