Inzwischen werden auch rᅵcksichtslos Toreinfahrten,
Garagen und sogar Tiefgaragenzufahrten zugepart.
Da ich vom Bᅵro aus quasi "Kinosituation" habe konnte
ich gestern beobachten, wie sich ein warscheinlich
angepisster Anwohner an den Autos zu schaffen machte
und augenscheinlich die HU & AU Plaketten der
Falschparker mit weissen Aufklebern zu ᅵberklebte
Natᅵrlich neugierig:
Ist das nicht Urkundenfᅵlschung?
Was passiert, wenn einer der Fahrer mit ᅵberklebten
Plaketten erwischt wird? Teuer??
Andre
> Da ich vom B�ro aus quasi "Kinosituation" habe konnte
> ich gestern beobachten, wie sich ein warscheinlich
> angepisster Anwohner an den Autos zu schaffen machte
> und augenscheinlich die HU & AU Plaketten der
> Falschparker mit weissen Aufklebern zu �berklebte
>
> Nat�rlich neugierig:
> Ist das nicht Urkundenf�lschung?
Zumindest ist es Sachbesch�digung. Bei Urkundenf�lschung bin ich mir nicht
so sicher, denn die Urkunde wird ja nicht verf�lscht sondern lediglich
verdeckt. Von daher eher nein.
> Was passiert, wenn einer der Fahrer mit �berklebten
> Plaketten erwischt wird? Teuer??
Wenn darunter die Originalplaketten sind und man die wei�en Aufkleber
schadensfrei runternehmen kann, dann d�rfte der Erwischte eigentlich mit
einem erhobenen Zeigefinger davon kommen, wenn er von einer Polizeistreife
angehalten wird (der Fahrer hat ja keinerlei Vorteil davon, die Plaketten
zu verdecken). Dumm kann es werden, wenn er parkenderweise aufgeschrieben
wird, nach dem Motto "Fahrzeug hat keine Plakette". Dann wird es wohl schon
etwas l�stig.
BtW, ich hatte mal einen Fall im Bekanntenkreis, da wurde jemandem im
Parkhaus das Kennzeichen vertauscht (Originalkennzeichen abgeschraubt und
geklaut und anderes entstempeltes Kennzeichen rangeschraubt, damit der Klau
nicht auff�llt). Der hat ziemlich dumm geguckt, als er in einer Kontrolle
angehalten wurde und auf einmal andere Kennzeichen am Wagen hatte (achtet
man ja im dunklen Parkhaus nicht unbedingt drauf). Ich wei� aber nicht mehr
ob es daf�r ein Bu�geld gab...
Gr��e,
Frank
> Am Fri, 11 Dec 2009 11:39:04 +0100 schrieb Frank Hucklenbroich:
>> Am Fri, 11 Dec 2009 11:27:34 +0100 schrieb Andre Bryx:
>>
>>> Da ich vom B�ro aus quasi "Kinosituation" habe konnte
>>> ich gestern beobachten, wie sich ein warscheinlich
>>> angepisster Anwohner an den Autos zu schaffen machte
>>> und augenscheinlich die HU & AU Plaketten der
>>> Falschparker mit weissen Aufklebern zu �berklebte
>>>
>>> Nat�rlich neugierig:
>>> Ist das nicht Urkundenf�lschung?
>>
>> Zumindest ist es Sachbesch�digung.
>
> Dazu m��te eine Sache besch�digt werden. Welche ist das hier?
Ob ein Aufkleber Sachbesch�digung ist oder nicht, das entscheidet im
Zweifel der Richter. Es gibt diverse Urteile hierzu, vor allem im Umfeld
von Fu�ballspielen (da werden Leute die im Stadion Aufkleber anbringen
regelm��ig wegen Sachbesch�digung angezeigt und mitunter auch verurteilt).
Um aufs OP zur�ckzukommen - wenn der Aufkleber beim Entfernen die
HU-Plakette besch�digt, d�rfte die Sachbesch�digung gegeben sein. Es kommt
also darauf an wie stark das Ding klebt.
Gr��e,
Frank
> Ist das nicht Urkundenfälschung?
Nein
> Was passiert, wenn einer der Fahrer mit überklebten
> Plaketten erwischt wird?
Er wird wohl gebeten werden, die Aufkleber abzumachen, um die Plaketten
kontrollieren zu können
> Teuer??
Für den Fahrer? Nein, der hat doch nichts böses gemacht
MfG
Rupert
>> Teuer??
>
>F�r den Fahrer? Nein, der hat doch nichts b�ses gemacht
Er hat gegen �23(1) Satz 2 StVO versto�en.
Allerdings w�rde ich erwarten, dass ihm das in der Praxis nicht zum
Vorwurf gemacht wird, wenn nicht irgendwelche Anhaltspunkte daf�r
sprechen, dass er zumindestens davon gewusst hat.
> Da ich vom Bᅵro aus quasi "Kinosituation" habe konnte
> ich gestern beobachten, wie sich ein warscheinlich
> angepisster Anwohner an den Autos zu schaffen machte
> und augenscheinlich die HU & AU Plaketten der
> Falschparker mit weissen Aufklebern zu ᅵberklebte
>
Die AU-Plaketten werden meines Wissens sukzessive alle ᅵberklebt, aber
nicht im Autokino und schon gar nicht von "angepissten Anwohnern". Farbe
ist mir nicht bekannt, aber weiss wᅵre naheliegend. Die HU-Plakette wird
nicht ᅵberklebt.
Gruss,
Peter
Ah. Ich kenne jemanden, der wurde mal wegen Urkundenfᅵlschung angeklagt
(und freigesprochen), weil ihm jemand lustige gefᅵlschte TᅵV-Plaketten
ans Auto geklebt hatte (vermutlich sogar ohne Abkratzen). So kommt sowas
also zustande.
>Die AU-Plaketten werden meines Wissens sukzessive alle �berklebt, aber
>nicht im Autokino und schon gar nicht von "angepissten Anwohnern".
jein.
Die AU-Plaketten sind ab dem 01.01.2010 rechtlich gegenstandslos.
Bei der n�chsten Untersuchung sollen sie dann entfernt werden. Weil
das meistens nicht r�ckstandsfrei geht und die Oberfl�che des
Kennzeichens oft auch besch�digt ist, kann die Stelle mit einer
Reparaturplakette optisch geheilt werden. Das ist aber keine
Vorschrift sondern reiner Service desjenigen, der die Untersuchung
durchf�hrt ;-)
N�heres z.B. hier:
http://www.gtue.de/sixcms/detail.php?id=35495
aber Achtung:
Abweichend von der dort beschriebenen Frist f�r das "H�chstalter der
Untersuchung der Abgase" bei der HU (Monat vor der F�lligkeit) gilt
f�r die Bundesl�nder Berlin, MVP, Sachsen und S-H vermutlich die
strengere Frist von einem Monat vor der Durchf�hrung der HU...
>Farbe ist mir nicht bekannt, aber weiss w�re naheliegend.
Andere Farben als weiss sind nicht zul�ssig.
Idealerweise weiss reflektierend, dem Untergrund moderner Kennzeichen
entsprechend. Problematisch wird es bei nichtreflektierenden und bei
selbstleuchtenden Kennzeichen...
>> Um aufs OP zur�ckzukommen - wenn der Aufkleber beim Entfernen die
>> HU-Plakette besch�digt, d�rfte die Sachbesch�digung gegeben sein.
>
> Es fe lt am Wert der Sache.
Die Plakette hat einen 'Verkaufswert' von (ich war schon lange nicht
mehr Fahrzeuge anmelden, von daher ist der Wert m�glicherweise veraltet)
EUR 1,- zzgl. die Geb�hren, um so eine Plakette �berhaupt '�berreicht'
zu bekommen, zzgl. der Zeit f�r Hinfahrt und Anstehen und R�ckfahrt zur
Zulassungsstelle / T�V / Dekra / oder wo auch immer man eine neue
Plakette bekommt.
Ach ja, der Grund, warum man eine besch�digte HU Plakette 'reparieren'
sollte: die n�chste, angepisste Aufsichtskraft schreibt sonst eine
M�ngelr�ge oder sonstwas, weil keine HU au�en am Fahrzeug fehlerfrei
neuwertig dokumentiert ist.
-Andreas
--
Disclaimer - These opiini^H^H damn! ^H^H ^Q ^[ .. :w :q :wq :wq! ^d X^?
exit X Q ^C ^c ^? :quitbye CtrlAltDel ~~q :~q logout save/quit :!QUIT
^[zz ^[ZZZZZZ ^H man vi ^@ ^L ^[c ^# ^E ^X ^I ^T ? help helpquit ^D ^d
man help ^C exit ?Quit ?q CtrlShftDel "Hey, what does this button d..."
N�.
Massgebend ist das Urteil zum Graffiti des BGH mit seiner Begr�ndung.
> Um aufs OP zur�ckzukommen - wenn der Aufkleber beim Entfernen die
> HU-Plakette besch�digt, d�rfte die Sachbesch�digung gegeben sein. Es
> kommt also darauf an wie stark das Ding klebt.
schon mal versucht das DIng abzukratzen? Nicht umsonst liegen bei
Strassenverkehrs�mter Metallschaber daf�r bereit. Mit nem popeligen
Aufkleber macht man da nix.
-t.
> Am Fri, 11 Dec 2009 11:39:04 +0100 schrieb Frank Hucklenbroich:
>> Am Fri, 11 Dec 2009 11:27:34 +0100 schrieb Andre Bryx:
>>
>> > Da ich vom Bᅵro aus quasi "Kinosituation" habe konnte
>> > ich gestern beobachten, wie sich ein warscheinlich
>> > angepisster Anwohner an den Autos zu schaffen machte
>> > und augenscheinlich die HU & AU Plaketten der
>> > Falschparker mit weissen Aufklebern zu ᅵberklebte
>> >
>> > Natᅵrlich neugierig:
>> > Ist das nicht Urkundenfᅵlschung?
>>
>> Zumindest ist es Sachbeschᅵdigung.
>
> Dazu mᅵᅵte eine Sache beschᅵdigt werden. Welche ist das hier?
Das polizeiliche Kennzeichen eines Fahrzeuges ist eine Sache. Der
hauptsᅵchliche Zweck dieser Sache ist es, ein Fahrzeug identifizieren zu
kᅵnnen (wenngleich nicht mit vᅵlliger Sicherheit) und bestimmte
ᅵberprᅵfungen durchfᅵhren zu kᅵnnen, ohne dass Fahrer oder Halter zugegen
sein mᅵssen. Insbesondere gehᅵrt dazu die Prᅵfung der Einhaltung von
Fristen fᅵr Abgasuntersuchung und Hauptuntersuchung. Abhᅵngig vom
verwendeten Klebstoff kann ein Substanzeingriff vorliegen, oder auch eine
nicht nur geringfᅵgige Beeintrᅵchtigung der Brauchbarkeit der Sache. Sind
die Aufkleber allerdings leicht ablᅵsbar, lᅵsst die Schilderung nicht auf
Sachbeschᅵdigung schliessen.
> schon mal versucht das DIng abzukratzen? Nicht umsonst liegen bei
> Strassenverkehrs�mter Metallschaber daf�r bereit. Mit nem popeligen
> Aufkleber macht man da nix.
Schon mal versucht, das Ding zu erw�rmen und mit einem Plastikschaber zu
entfernen? Bei vorsichtigem Anheben einer Ecke und Abziehen sind sie
sogar wiederverwendbar.
--
Munterbleiben
HC
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