die meisten von Euch haben ja vermutlich von dem Fall des franzᅵsischen
Vaters gehᅵrt, der die Russenmafia engagiert hat, um den vermeintlichen
Mᅵrder seiner Tochter nach Frankreich entfᅵhren zu lassen, um diesen der
Justiz zufᅵhren zu kᅵnnen.
Nun strahlte Papi heute in die Kamera, als beschlossen wurde, dass
tatsᅵchlich Anklage gegen den Deutschen erhoben wird. Unabhᅵngig von den
restlichen Aspekten des Falles wᅵrde mich etwas interessieren, was in
den Medien ᅵberhaupt nicht diskutiert wird: Warum lᅵuft er frei herum?
Hat er wegen Anstiftung zu einer Straftat oder einem ᅵhnlichen Delikt in
Frankreich nichts zu befᅵrchten, dass er sich so freimᅵtig zu seinem
Deal mit der Russenmafia bekennen kann?
Hᅵtte jetzt gedacht, dass er sagt: "Egal, wenn ich in den Knast muss -
Hauptsache, der Mᅵrder meiner Tochter sitzt auch." Aber freudestrahlende
Kameraauftritte finde ich befremdlich...
Gruᅵ,
Martin
--
Martin Schneider - wie der Komiker, nur nicht so lustig
www.film-retter.de
> Hallo, zusammen,
>
> die meisten von Euch haben ja vermutlich von dem Fall des franz�sischen
> Vaters geh�rt, der die Russenmafia engagiert hat, um den vermeintlichen
> M�rder seiner Tochter nach Frankreich entf�hren zu lassen, um diesen der
> Justiz zuf�hren zu k�nnen.
>
> Nun strahlte Papi heute in die Kamera, als beschlossen wurde, dass
> tats�chlich Anklage gegen den Deutschen erhoben wird. Unabh�ngig von den
> restlichen Aspekten des Falles w�rde mich etwas interessieren, was in
> den Medien �berhaupt nicht diskutiert wird: Warum l�uft er frei herum?
Weil keine Fluchtgefahr besteht?
> Hat er wegen Anstiftung zu einer Straftat oder einem �hnlichen Delikt in
> Frankreich nichts zu bef�rchten, dass er sich so freim�tig zu seinem
> Deal mit der Russenmafia bekennen kann?
Es wird durchaus zur Anklage und wohl auch einem Urteil kommen. Ob er daf�r
aber tats�chlich sitzen mu� oder mit einer Bew�hrungsstrafe davonkommt, ist
die andere Frage (keine Vorstrafen, keine L�segeldforderung, insofern wohl
auch nicht wirklich klassische Entf�hrung, keine verwerflichen Motive - da
stehen siene Chancen nicht so schlecht).
Gr��e,
Frank
Mal laienhaft gesprochen: Verschw�rung mit einer kriminellen
Organisation zur Entf�hrung einer Person, gegen die ein europ�ischer
Rechtsstaat keinen hinreichenden Tatverdacht sah, nur, weil er ihn f�r
den T�ter h�lt? Und daf�r nur Bew�hrung?
Gru�,
> Frank Hucklenbroich schrieb:
>> Es wird durchaus zur Anklage und wohl auch einem Urteil kommen. Ob er daf�r
>> aber tats�chlich sitzen mu� oder mit einer Bew�hrungsstrafe davonkommt, ist
>> die andere Frage (keine Vorstrafen, keine L�segeldforderung, insofern wohl
>> auch nicht wirklich klassische Entf�hrung, keine verwerflichen Motive - da
>> stehen siene Chancen nicht so schlecht).
>
> Mal laienhaft gesprochen: Verschw�rung mit einer kriminellen
> Organisation zur Entf�hrung einer Person
K�nnte Anstiftung zu einer Straftat sein. Ob die Entf�rer tats�chlich
Mitglied in einer kriminelle Organisation waren, mu� der T�ter nicht
unbedingt gewu�t haben.
> gegen die ein europ�ischer
> Rechtsstaat keinen hinreichenden Tatverdacht sah
...den ein anderer europ�ischer Rschtsstaat aber rechtskr�ftig verurteilt
hat. Und genau in jenem Staat kommt nun evtl. der Anstifter vor Gericht. Da
ist wohl kaum ein hartes Urteil zu erwarten.
>, nur, weil er ihn f�r
> den T�ter h�lt?
Nicht nur er, auch das franz�sische Gericht. Das d�rfte ein nicht ganz
unwichtiger Punkt sein, immerhin kann er sich darauf berufen, im Interesse
der franz�sischen Justiz gehandelt zu haben. Das d�rfte durchaus
strafmildernd ausgelegt werden.
> Und daf�r nur Bew�hrung?
Dass wird man sehen, ich erwarte aber nicht, da� er tats�chlich hinter
Gitter mu�.
Gr��e,
Frank