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Rechtsbeugung [war: Inkompetenter Richter]

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Gero Maurer

unread,
Aug 25, 2008, 4:42:33 PM8/25/08
to
Carsten Thumulla schrieb:
xpost dsrs

[ Rechtsbeugung, Thema passend erweitert ]


>> und die, die gewinnen, zählen ja nicht, denn die sind ja froh,
>> gewonnen zu haben, denen ist ja egal, ob die Entscheidungen richtig
>> waren...

> So ist es, wer gewonnen hat hält die Klappe, auch wenn die Sache stinkt.

Eine Binsenweisheit.

> Es ist ein Kampf und da ist Gerechtigkeit ein hohle Phrase.


Das ist der Kern.

Nur bei Kleinkram funktioniert die Justiz. Bei größeren Sachen wird fast
immer nur im Interesse derjenigen geurteilt, die der Justiz am nächsten
stehen, im Zweifelsfall für den Staat.

Um auf höhere Richterämter berufen zu werden, ist meist eine erhebliche
Rechtsfeindlichkeit des Kandidaten erforderlich. Die oberen Gerichte
werden fast nur noch mit Parteisoldaten besetzt. Ohne Hausmacht gibt es
dort kaum eine Chance auf Beförderung.

Ansonsten kann die Truppe machen was sie will, das wird als
'Unabhängigkeit' verkauft. Protokolle und Sachverhalte werden von fast
allen deutschen Gerichten gewohnheitsmäßig gefälscht und verdreht. Kaum
jemanden stört das. Opfer, die sich beschweren, werden verfolgt.


Die gespielte Justiz ist ein Erbe des Nationalsozialismus.
Beispielsweise wurden vom Volksgerichtshof mit 6 Senaten und ca.
50 Berufsrichtern in weniger als 3 Jahren über 5000 Todesurteile
verhängt und über 10000 bestätigt. Im Schnitt war jeder Richter ca. alle
2 Tage an einem Todesurteil beteiligt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Volksgerichtshof

Niemand dieser Richter wurde nach dem Krieg zur Veranwortung gezogen. Im
Gegenteil, etliche der beteiligten Richter machten danach Blitzkarrieren
in der Nachkiegsjustiz. Nirgendwo sonst auf der Welt hat es so etwas in
dieser Massivität und Konsequenz jemals zuvor gegeben. Fast die gesamte
übrige Justiz stellte sich blöd, um die Massenmörder in ihren Reihen zu
schützen.

Diese haben wesentliche Grundlagen der Nachriegsjustiz entscheidend
geprägt. Die perversen Verhältnisse in der deutschen Justiz sind im
wesentlichen auf diese historische Entwicklung zurückzuführen. Ein
erheblicher Teil der abenteuerlichen deutschen Justiztechniken wurde
ursprünglich schlicht zur 'rechtsstaatlichen Entjudung' entwickelt, sie
wurden danach noch weiter verfeinert.

Die rechtsstaatliche Tradition fehlt. Die deutsche Justiz wurde zum
Narrenschiff gemacht.


Beispiele:

1) Ball, BGH:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,519373,00.html

Richterliche Beratungstätigkeit zu Tariferhöhungen, über die der
entsprechende Richter später selbst urteilt, bei den interessierten Firmen.

Treffende Charakterisierung im dem Spiegel Forum:
'geschmiert wie die Rohrmuffen', 'gewaltig geteilte Macht'.


2) Marburger Justizaffäre:

Chronologie:
http://www.althand.de/meineid1.html

Dr. Ulrich Brosa ist ein habilitierter Physiker mit besten Referenzen.
In seinem Heimatort fanden sich über viele Jahre rechtsradikale
Ornamente, über die er sich ärgerte und die er schließlich in Eigenhilfe
entfernte. Daraufhin wurde er mehrfach von einigen der vermutlichen
Täter unter anderem mit einer Axt besucht, die damit seine Haustür
einschlugen und dort massiv randalierten. Die Ermittlungen gegen mehrere
bestens identifizierte Täter verliefen äußerst lustlos, stattdessen
wurde das Opfer immer wieder mit frisierten Vorwürfen von der Justiz
verfolgt. Seine Homepage mit den Fotos wurde mehrfach von der Justiz
gesperrt. Sie ist nun im Ausland gehostet.

nzwischen wird jedoch an vielen Stellen regelmäßig berichtet.
Beispielhaft kurz ergoogelt:

http://www.onlinezeitung24.de/article/574
http://www.althand.de/beil.html
http://www.hu-marburg.de/homepage/justiz/info.php?id=684#text
http://annakuehne.twoday.net/stories/3420659/
http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_080832-33_Woche.htm#Was_ist_los_in_Marburg

Hier scheint das letzte Verfahren nun allerdings endlich ordentlich
verlaufen zu sein.

3) Burkhard Lenniger, Finanzgericht Hannover:

Burkhard Lenniger ist ein ehemaliger Kriminalbeamter einer Eliteeinheit
der deutschen Polizei (SEK), der durch eine schwere Krebserkrankung und
viele dadurch erforderliche Operationen dienstunfähig wurde. Er hat sich
danach als Filmemacher selbständig gemacht und sich dabei auf Natur- und
Wasserthemen spezialisiert. Seine Filme haben über 30 einschlägige
Preise gewonnen, er ist in seinem Metier weithin allerbestens bekannt.
Die Filme waren mit besten Kritiken häufig im dt. Fernsehen zu sehen.
Über den Fall selbst wurde in Presse und Fernsehen schon häufig
berichtet (Zusammenstellungen und weiteres siehe Blog):

http://forschungsschiff-pirol.org/

Im letzten Prozess vor dem FG-Hannover wurde im Urteil nahezu der
gesamte Sachvortrag unterschlagen, der Sachverhalt und die Argumente des
Klägers Lenniger wurden bis zur Unkenntlichkeit verdreht.
Offensichtliches einziges Ziel des Machwerks ist es, dem Opfer mit
scheinlegalen frisierten Argumenten den Rechtsweg abzuschneiden.

Die mündliche Verhandlung war gut besucht. Unter den Besuchern waren
auch einige qualifizierte Zeugen, die den Ablauf dokumentiert haben. Das
Verfahren hatte reinen Schauprozesscharakter.

Der Steuerberater wurde sodann wegen des in den folgenden Schriftsätzen
fundiert belegten Vorwurfs der Rechtsbeugung vom Gerichtspräsidenten mit
der Staatsanwaltschaft bedroht:

http://forschungsschiff-pirol.org/2008/08/12/prasident-des-nds-finanzgerichtes-droht-mit-staatsanwaltschaft/


Dokumentation und Belege, Schriftsätze:

http://forschungsschiff-pirol.org/__oneclick_uploads/2008/08/stllnhm-z-fg-hann-prasv-060608.pdf

http://forschungsschiff-pirol.org/__oneclick_uploads/2008/08/antwort-an-pust-wg-veroffntlchg-i.pdf


In diesem Zusammenhang ist bemerkenswert, daß die Finanzbeamten durch
die Rechtsprechung von der Verpflichtung zur Beachtung des Rechts
faktisch entbunden wurden ('Celler Urteil'):

http://forschungsschiff-pirol.org/2007/05/21/finanzbeamte-geniesen-immunitat/

Bereits die Ausbildung der Finanzbeamten hat verfassungsfeindlichen
Charakter. Das Steuerrecht wird dabei über die Verfassung gestellt.
Auszug Lehrbuch:

http://www.gesetzloses-finanzamt.info/grafik.htm
http://forschungsschiff-pirol.org/__oneclick_uploads/2008/06/grafik-aus-auszug-aus-grundkurs-steuerrecht-helmschrott-schaeberle.pdf

Die windelweiche Antwort des Büros des Bundespräsidenten dazu:

http://forschungsschiff-pirol.org/so-formuliert-es-der-bundesprasident/antwort-im-auftrage-des-bundesprasidenten/


Der Steuerfall Lenniger dürfte die zur Zeit vermutlich beste
Dokumentation zu den gewohnheitsmäßigen Rechtsbrüchen und Übergriffen in
Finanzjustiz und Finanzverwaltung sein. Diese professionelle
Dokumentation ist nur durch seine Ausbildung als Kriminalbeamter und die
Mitarbeit eines erfahrenen Richters und etlicher Fachjuristen möglich.

Normalbürger haben gegen solche massiven Rechtsbrüche durch die
Staatsgewalt im Regelfall nicht die geringste Chance.


> Bevor man an die Richter geht muß man deren Arbeitsgrundlagen in Ordnung
> bringen, sonst wäre man denen gegenüber unfair.


Sicherlich, nur dazu fehlt dem System im allgemeinen jede Bereitschaft.
Nur beim Kesseltreiben gegen die Opfer läuft das System zur Höchstform
auf. Die schweigende Mehrheit stellt sich normalerweise einfach blöd, um
den sonst zu erwartenden Karriereknick zu vermeiden. Schwere Straftaten
von Justiz- und Verwaltungsangehörigen werden fast nie verfolgt. Die
Täter haben leichtes Spiel.

Etliche ehrenwerte Juristen sind auch mir persönlich bekannt. Diese
haben erfahrungsgemäß jedoch kaum eine realistische Chance, gegen die
allseits bekannten Mißstände wirksam vorzugehen.

Dem deutschen Justizsystem fehlen wirksame Sicherungen. Deutschlands
übelstes Gesindel findet man leider nicht selten in den Roben. Dem
System fehlt die Selbstreinigungskraft.


Gero

Klaus.Holger Trappe

unread,
Aug 26, 2008, 3:28:32 AM8/26/08
to

Hallo,

Gero Maurer schrieb:


>
> Carsten Thumulla schrieb:
> xpost dsrs
>
> [ Rechtsbeugung, Thema passend erweitert ]

...


> Bei größeren Sachen wird fast
> immer nur im Interesse derjenigen geurteilt, die der Justiz am nächsten
> stehen, im Zweifelsfall für den Staat.

oder seine Protagonisten (RAe, Juristen, Ärzte, StB, ...)

und warum werden wohl die vom apparatschick nie die vollständigen
namen verwendet?

klar wenn es richter fritz-ferdinand müller war der recht
gebrochen hat liest sich das in der öffentlichkeit "nicht gut". a
bisserl angst haben die machtmißbraucher schon noch.

...


> Die mündliche Verhandlung war gut besucht. Unter den Besuchern waren
> auch einige qualifizierte Zeugen, die den Ablauf dokumentiert haben.

und warum wird von der selbstherrlichen willkür justiz meist
untersagt ton/-bildaufzeichnungen von öffentlichen verhandlungen
zu machen?

tja beweise (Qualitätssicherung) werden gescheut von leuten und
institutionen die recht und wahrheit mißachten. stimmts herr
stasi-schäuble?

BRD = Scheindemokratie

aber immer noch besser als "schurkenstaat"

> von Justiz- und Verwaltungsangehörigen werden fast nie verfolgt.

um das zu unterstützen sind die regelungen/gesetze auch
entsprechend sanft formuliert.
na ja, war ja "das Volk". ;-(

> Dem System fehlt die Selbstreinigungskraft.

und mehr

--
Viele Gruesse Klaus-Holger Trappe
(E-Mail hierauf verbleibt unbeachtet)

Gero Maurer

unread,
Aug 27, 2008, 2:38:21 AM8/27/08
to
Klaus.Holger Trappe schrieb:


[ Rechtsbeugung ]

> ...
>> Die mündliche Verhandlung war gut besucht. Unter den Besuchern waren
>> auch einige qualifizierte Zeugen, die den Ablauf dokumentiert haben.

> und warum wird von der selbstherrlichen willkür justiz meist
> untersagt ton/-bildaufzeichnungen von öffentlichen verhandlungen
> zu machen?

Allein schon das Ansinnen einer sachgerechten Protokollierung führt bei
den meisten Richtern zu Panikattacken, da kaum jemand eine saubere
Prozessführung beherrscht. Es gehört schlicht nicht zum
Ausbildungsinhalt deutscher Juristen. Nichtsdestotrotz zählt die
Garantie fairer Prozesse zu den elementaren Menschenrechten (z.B. Art.7
der europ. Menschenrechtskonvention), zu deren Beachtung sich
Deutschland durch viele internationale Verträge verpflichtet hat.

Die deutsche Justiz scheut das Licht. Die deutsche Juristenausbildung
ist im Kern rechts- und verfassungsfeindlich. Verfassungs- und
Menschenrecht wird im allgemeinen nur am Rande behandelt, kaum ein
Jurist nimmt die Verfassung ernst. Die dt. Justiz hat totalitären Charakter.

Im dritten Reich wurde die Justiz gezielt zur staatlichen
Terrororganisation umgebaut; die Verachtung von Logik und Recht galt als
schick. Zwar sind die heutigen Verhältnisse auf gar keinen Fall mehr mit
den den damaligen zu vergleichen; die damaligen perversen Denkstrukturen
sind der Justiz jedoch bis heute weitgehend erhalten geblieben, schon
wegen der nahtlosen Übernahme des Personals. In Festschriften wird noch
heute nicht selten die Kontinuität der Rechtsprechung apologetisch gerühmt.

Trotz oder gerade wegen der 100-tausend Gesetze ist die deutsche Justiz
ein weitgehend rechtsfreier Raum. Die Eristik ist wichtiger als die
Logik. Die Gesetze werden in schöpferischer Rechtsprechung nach Belieben
umdefiniert. Es handelt sich um reine Zweckjustiz ohne rechtliche Bindung.

In diesem perversen Umfeld wird die gewohnheitsmäßige Rechtsbeugung gar
nicht mehr als Straftat wahrgenommen. Es haben sich mafiose Strukturen
gebildet, was bei der verbreiteten Zuhältermentalität nur die natürliche
Folge ist. Viele Richter sind durch ihr Umfeld zu gefährlichen Ganoven
geworden, die nur noch mit ihren Opfern spielen.

Das wird von dem System aber nur noch rudimentär wahrgenommen. Die
meisten Bananenrepubliken haben inzwischen wesentlich bessere und
seriösere Rechtssysteme als wir.


> tja beweise (Qualitätssicherung) werden gescheut von leuten und
> institutionen die recht und wahrheit mißachten. stimmts herr
> stasi-schäuble?

So ist es, leider. Von der Regierung wird ein großer Popanz aufgebaut,
zwecks Legitimation von Repressalien. Die Todesopfer aller Terroristen
und Mafiosi der letzten 100 Jahre zusammengenommen schafft ein
gewöhnlicher Staat schon an einem einzigen 'guten' Tag. Bei vernünftiger
Risikoabwägung würde man den ganzen gewaltigen Apparat wohl besser zur
Überwachung von Politikern und Behörden einsetzen.


> BRD = Scheindemokratie

Hier ist der Rechtsstaat das Thema, der von der Demokratie weitgehend
unabhängig ist. So manche Monarchie hat uns da einiges voraus. Schon der
gute Adolf ist ziemlich demokratisch an die Macht gekommen. Totalitäres
und rechtsfeindliches Gedankengut kann sich in *allen* Staatsformen
problemlos festsetzen.

> aber immer noch besser als "schurkenstaat"

Manche wollten schon Liechtenstein den Krieg erklären, wegen Steuern.
Ich würde es für klüger halten, uns einfach von Liechtenstein
annektieren zu lassen. Dann klappt's vielleicht auch wieder mit dem
Rechtsstaat.

Unzählige Belege zu vorstehendem, bitte einfach mal mit Verstand lesen:

http://forschungsschiff-pirol.org/

Gero Maurer


Holger Pollmann

unread,
Aug 27, 2008, 6:00:51 AM8/27/08
to
Gero Maurer <gero....@t-online.de> schrieb:

> kaum jemand eine saubere Prozessführung beherrscht. Es gehört
> schlicht nicht zum Ausbildungsinhalt deutscher Juristen.

Das ist schlicht falsch, es gehört zur praktischen Ausbildung eines jeden
Juristen.

> Die deutsche Juristenausbildung ist im Kern rechts- und
> verfassungsfeindlich. Verfassungs- und Menschenrecht wird im
> allgemeinen nur am Rande behandelt,

Das ist völliger Unfug. Jeder Jurist in Deutschland muß nicht nur mehrere
Vorlesungen zum Staatsorganisationsrecht, Verfassungsrecht und
insbesondere zu den Grund- und Menschenrechten besuchen, sondern diese
Aspekte gehören allesamt zum Pflichtstoff im ersten Staatsexamen:
regelmäßig werden in eben diesem Staatsexamen ganze Klausuren gestellte,
die sich nur mit Grundrechtsverletzungen o.ä. befassen. Auch die EMRK
wird dort regelmäßig einbezogen.

Deine Behauptungen sind inhaltlich also völlig haltlos.

> kaum ein Jurist nimmt die Verfassung ernst.

Diese pauschale Aussage ist in etwa so war wie "alle Leute, die
behaupten, kaum ein Jurist nähme die Verfassung ernst, sind
Kinderschänder".

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003

Gero Maurer

unread,
Aug 27, 2008, 2:20:23 PM8/27/08
to
Holger Pollmann wrote:
> Gero Maurer <gero....@t-online.de> schrieb:


[ deutsche Justizstandards ]

>> kaum jemand eine saubere Prozessführung beherrscht. Es gehört
>> schlicht nicht zum Ausbildungsinhalt deutscher Juristen.

> Das ist schlicht falsch, es gehört zur praktischen Ausbildung eines
> jeden Juristen.

Es nutzt nur leider nicht viel. Dazu gibt es umfangreiche Untersuchungen
von Peter Briody.

Peter Briody ist ein pensionierter englischer Richter, der in
Deutschland im Ruhestand lebt. Er war zuletzt für Flugunfall-
untersuchungen zuständig. Von daher ist er akribisch sauberes
Arbeiten gewohnt und mit den internationalen juristischen
Gepflogenheiten bestens vertraut. PB hat eine umfangreiche Datenbank zur
Qualitätskontrolle von Gutachten und Gerichtsurteilen aufgebaut, die er
nach den international üblichen Qualitätskriterien bewertet, so wie es
beispielsweise in GB üblich ist. Dazu hat er schematisierte Fragebögen
entwickelt, anhand derer die Bewertung in nachvollziehbarer Form erfolgt.

Die Homepage ist leider stark überarbeitungsbedürftig, sie wird
automatisiert erstellt.

http://eucars.de

Sein anhand einer Vielzahl von Beispielen belegtes Urteil ist vernichtend.

Beispiele:

http://www.eucars.de/images/stories/insult_eng.pdf
(Zusammenfassender Report zu Beleidigungsstraftaten in D)

Essenz: Beleidigungsstrafverfahren werden in D exzessiv eingesetzt, sie
genügen fast nie den durch die internationalen Konventionen garantierten
juristischen Mindeststandards. Etwa 1-5 solcher Verfahren pro anno in GB
stehen etwa 200-tausend solcher Verfahren in D gegenüber.


Psychiatrische Gutachten:

http://www.eucars.de/joomla/images/stories/gutachten/GutachtenHDR.html

Essenz: Die meisten Gutachter kennen nicht einmal ihren Auftrag, die
Ergebnisse sind fast immer frisiert, die Gerichte lassen in der Regel
selbst den gröbsten offensichtlichen Unfug unhinterfragt durchgehen.
Häufig handelt es sich um bestellte Gefälligkeitsgutachten.


Kindesentzug:

http://www.eucars.de/Articles/ChildTraff/ChildTrafficking.pdf

Treffendes Zitat:

"None of the reports could be classified as "Credible". In all cases
there was no reference to any lists of experts, so that it was not clear
how or why (what qualifications and experience were needed) the expert
was selected. In general no deadline for the delivery of the report was
given. Only vague references or none at all to the regulations to be
applied to the report were made. There were no supervisory check-marks
laid down and in particular there were no acceptance tests defined. In
all it is only possible to say that German judiciaries do not know
how to task expert evidence. (It is ironic that the same breed of people
are sitting in judgement on contractual matters).

It appears that the main aim of the exercise is to provide alibis for
the court and for the Youth Services. The reports themselves, except for
G04, bear all the hallmarks of "desired result" expert evidence.
Apart form these pieces of expert evidence, the lack of professional
competence is also evident in the court judgements. (At present an
evaluation scheme for court judgements is under development) At present,
it can be said these court documents in Germany are mostly
vague and lacking in the essential formalities. A common defect in civil
cases is the apparent absence of an application, which would be
essential to constitute a court at all. For criminal cases such student
mistakes as the statement "The police thought - " are very common.

Evidence is introduced in the judgements, without any indication as
where it came from. If there are cross-references, they are not
summarized, so that a file can disappear at a later date (and
they frequently do) and nobody will be able to reconstruct the reasoning
behind the judgement.

German judiciaries as a general rule do not know the difference between
facts, rationale and deduction. They lump everything together under the
heading "Gründe" (grounds). The Work Quality seems to improve with
increased notoriety of the accused. Ironically, therefore, top
terrorists are more likely to receive a fair hearing (as fair as can be
in Germany, with her flawed Rules of Procedure) than any normal person.

Anyone thinking that there must be national laws against perversion of
justice is right: there are such laws. However, these are hardly ever
applied, so that perversion of justice is the perfect crime in Germany."


PB: "Deutsche Richter kennen im allgemeinen nicht den Unterschied
zwischen Fakten, Begründungen und Herleitungen."

In den Urteilen geht alles wie Kraut und Rüben durcheinander, eine
vernünftige juristische Logik ist in deutschen Gerichtsurteilen im
Regelfall nicht erkennbar. Jegliche Qualitätskontrolle fehlt.
Juristische Mindeststandards werden nur seltenst beachtet. Zumeist
gleichen die Verfahren Schmierenkomödien.

PB: "Rechtsbeugung ist in Deutschland das perfekte Verbrechen."


>> Die deutsche Juristenausbildung ist im Kern rechts- und
>> verfassungsfeindlich. Verfassungs- und Menschenrecht wird im
>> allgemeinen nur am Rande behandelt,

> Das ist völliger Unfug. Jeder Jurist in Deutschland muß nicht nur
> mehrere Vorlesungen zum Staatsorganisationsrecht, Verfassungsrecht und
> insbesondere zu den Grund- und Menschenrechten besuchen, sondern diese
> Aspekte gehören allesamt zum Pflichtstoff im ersten Staatsexamen:
> regelmäßig werden in eben diesem Staatsexamen ganze Klausuren
> gestellte, die sich nur mit Grundrechtsverletzungen o.ä. befassen.
> Auch die EMRK wird dort regelmäßig einbezogen.

> Deine Behauptungen sind inhaltlich also völlig haltlos.


Die Juristen, die ich dazu befragt habe, haben mir übereinstimmend
versichert, daß das Verfassungsrecht in ihrem Studium äußerst
stiefmütterlich behandelt wurde. Sie mußten sich ihre Kenntnisse
weitgehend im Selbststudium aneignen.

Krasses Lehrbuchbeispiel:

http://www.gesetzloses-finanzamt.info/grafik.htm
(Das Steuerrecht wird über die Verfassung gestellt)


>> kaum ein Jurist nimmt die Verfassung ernst.

> Diese pauschale Aussage ist in etwa so war wie "alle Leute, die
> behaupten, kaum ein Jurist nähme die Verfassung ernst, sind
> Kinderschänder".

http://forschungsschiff-pirol.org/finanzgericht-hannover/

Originalton Finanzrichter:
"In der Steuergesetzgebung und in der Steuerrechtsprechung finden die
Grundrechte nur eine maginale Anwendung"

Ich denke, meine Aussagen sind bestens belegt.

Gero Maurer

Holger Pollmann

unread,
Aug 27, 2008, 3:35:52 PM8/27/08
to
Gero Maurer <gero....@t-online.de> schrieb:

>>> kaum jemand eine saubere Prozessführung beherrscht. Es gehört
>>> schlicht nicht zum Ausbildungsinhalt deutscher Juristen.
>>
>> Das ist schlicht falsch, es gehört zur praktischen Ausbildung
>> eines jeden Juristen.
>
> Es nutzt nur leider nicht viel.

Danke, daß du zugibst, daß deine Aussage völlig falsch war und das sehr
wohl zur Ausbildung gehört.

>>> Die deutsche Juristenausbildung ist im Kern rechts- und
>>> verfassungsfeindlich. Verfassungs- und Menschenrecht wird im
>>> allgemeinen nur am Rande behandelt,
>
>> Das ist völliger Unfug. Jeder Jurist in Deutschland muß nicht nur
>> mehrere Vorlesungen zum Staatsorganisationsrecht, Verfassungsrecht
>> und insbesondere zu den Grund- und Menschenrechten besuchen,
>> sondern diese Aspekte gehören allesamt zum Pflichtstoff im ersten
>> Staatsexamen: regelmäßig werden in eben diesem Staatsexamen ganze
>> Klausuren gestellte, die sich nur mit Grundrechtsverletzungen
>> o.ä. befassen. Auch die EMRK wird dort regelmäßig einbezogen.
>
>> Deine Behauptungen sind inhaltlich also völlig haltlos.
>
> Die Juristen, die ich dazu befragt habe, haben mir übereinstimmend
> versichert, daß das Verfassungsrecht in ihrem Studium äußerst
> stiefmütterlich behandelt wurde.

Dann hast du die falschen Juristen gefragt.

> Sie mußten sich ihre Kenntnisse weitgehend im Selbststudium
> aneignen.
>
> Krasses Lehrbuchbeispiel:
>
> http://www.gesetzloses-finanzamt.info/grafik.htm
> (Das Steuerrecht wird über die Verfassung gestellt)

In dieser Grafik wird keineswegs das Steuerrecht über die Verfassung
gestellt; schon optisch liegt es UNTERhalb.

Daß dort kein Pfeil vom Verfassungsrecht zum Steuerrecht geht, liegt
daran, daß es sich - insofern ist auch die dabeistehende Erläuterung
völlig falsch - nicht etwa um eine Übersicht handelt, die darlegt,
welches Recht unter welchem anderen Recht steht. Das erkennt man schon
daran, daß der Baum mit dem Öffentlichen Recht beginnt. Alles, was
darunter steht, ist öffentliches Recht; nach deiner Theorie müßte man
also sagen, daß das Steuerrecht vom öffentlichen Recht beherrscht wird,
obwohl das Steuerrecht schlicht öffentliches Recht IST. Genauso ist
"Verwaltungsrecht" eben nur eine Unterkateorie des öffentlichen Rechts;
das Steuerrecht IST Verwaltungsrecht und wird nicht etwa vom
Verwaltungsrecht beherrscht.

Es handelt sich bei dieser Grafik vielmehr um eine Übersicht über die
Kategorisierung von Recht. Das Öffentliche Recht teilt sich auf in
Völkerrecht und Staatsrecht. Das Staatsrecht gliedert sich dann in
Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Beim Verwaltungsrecht wird's dann so
differenziert, daß er neben dem Steuerrecht nur noch ein Beispiel bringt
(und statt "Kommunalrecht", was üblich wäre, "Gemeinderecht" schreibt).

Das Steuerrecht teilt man dann auf in einen allgemeinen und einen
besonderen Teil, der allgemeine Teil findet sich in Gesetzen wie der AO
und dem BewG, der besondere Teil ist in den jeweiligen Steuergesetzen
zuhause.

Das ist Kategorisierung von Recht, Nicht mehr, nicht weniger. Deine
Behauptung ist also völlig falsch.

Und was "In der Steuergesetzgebung und in der Steuerrechtsprechung
finden die Grundrechte nur eine marginale Anwendung" angeht: das stimmt
durchaus, denn bezüglich Steuern findet üblicherweise nur Art. 2 I GG
Anwendung, die anderen Grundrechte, insbesondere Art. 14 GG, sind davon
zumeist nicht betroffen. Hinsichtlich Art. 2 I GG bedarf es
üblicherweise aber nur einfacher Verhältnismäßigkeitserwägungen, die
dann natürlich nicht mehr so wahnsinnig grundrechtsspezifisch sind.

>>> kaum ein Jurist nimmt die Verfassung ernst.
>
>> Diese pauschale Aussage ist in etwa so war wie "alle Leute, die
>> behaupten, kaum ein Jurist nähme die Verfassung ernst, sind
>> Kinderschänder".
>
> http://forschungsschiff-pirol.org/finanzgericht-hannover/
>
> Originalton Finanzrichter:
> "In der Steuergesetzgebung und in der Steuerrechtsprechung finden
> die Grundrechte nur eine maginale Anwendung"
>
> Ich denke, meine Aussagen sind bestens belegt.

S.o.: deine Aussagen sind sämtlich falsch. Tut mir leid, dich
enttäuschen zu müssen, aber du mußt dir was neues ausdenken.

Bezüglich der Ausbildung hast du ja schon ganz erheblich zurückgerudert,
dafür danke ich dir. Wenn du den Rest auch noch einsehen könntest, dann
könntest du anfangen, deine Energie auf wirkliche Mißstände zu lenken.

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )

"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.

Gero Maurer

unread,
Aug 27, 2008, 6:53:53 PM8/27/08
to
Holger Pollmann schrieb:
> Gero Maurer <gero....@t-online.de> schrieb:

[ dt. Juristenausbildung ]

>>>> kaum jemand eine saubere Prozessführung beherrscht. Es gehört
>>>> schlicht nicht zum Ausbildungsinhalt deutscher Juristen.

> Danke, daß du zugibst, daß deine Aussage völlig falsch war und das sehr
> wohl zur Ausbildung gehört.

Meine Aussage war genau auf dem Punkt und wurde im Vorposting seriös
belegt. Die Betonung liegt auf *sauber*.

Die deutsche Justiz ist bis heute vom nationalsozialistischen Denken
geprägt. Hauptmerkmal dieser Denkstruktur ist die Zweckjustiz, die durch
kollektivistisches Denken, das Führerprinzip, bedingungsloses
Durchsetzen der jeweiligen Linie der gerade herrschenden Partei und eine
enorme Rechtsfeindlichkeit gekennzeichnet ist. Logik und Ethik werden
unterdrückt, statt ordentlichen Juristen werden funktionierende
Staatssoldaten und Robenrambos herangezüchtet. Motto: Du bist nichts,
die herrschende Meinung ist alles.

Der Verstand geht dabei den Bach runter. Dafür kann die Truppe am Ende,
wenn's verlangt wird, ohne mit der Wimper zu zucken Existenzen vernichten.

Gottseidank funktioniert das nicht bei allen, aber bei etlichen, die
sich dadurch für Führungsaufgaben qualifizieren. Die große Masse läuft
mit etwas Bauchschmerzen einfach nur mit, so wie anderswo auch.

Hier mal ein qualifizierter Jurist der intelligenteren Sorte, der den
Mechanismus in einem exzellenten Beitrag schlüssig belegt:

http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/9-1996/index.html
G.Wolf, Befreiung des Strafrechts vom nationalsozialistischen Denken?


[ Verfassungsfeindlichkeit ]

>> Sie mußten sich ihre Kenntnisse weitgehend im Selbststudium
>> aneignen.
>>
>> Krasses Lehrbuchbeispiel:
>>
>> http://www.gesetzloses-finanzamt.info/grafik.htm
>> (Das Steuerrecht wird über die Verfassung gestellt)

> In dieser Grafik wird keineswegs das Steuerrecht über die Verfassung
> gestellt; schon optisch liegt es UNTERhalb.

Bezüglich der Optik kleiner Fehler meinerseits. Die Verfassung ist
jedoch so an die Seite gestellt, so daß sie eigentlich gar nicht richtig
vorkommt.


> Daß dort kein Pfeil vom Verfassungsrecht zum Steuerrecht geht, liegt
> daran, daß es sich - insofern ist auch die dabeistehende Erläuterung
> völlig falsch - nicht etwa um eine Übersicht handelt, die darlegt,
> welches Recht unter welchem anderen Recht steht. Das erkennt man schon
> daran, daß der Baum mit dem Öffentlichen Recht beginnt. Alles, was
> darunter steht, ist öffentliches Recht; nach deiner Theorie müßte man
> also sagen, daß das Steuerrecht vom öffentlichen Recht beherrscht wird,
> obwohl das Steuerrecht schlicht öffentliches Recht IST. Genauso ist
> "Verwaltungsrecht" eben nur eine Unterkateorie des öffentlichen Rechts;
> das Steuerrecht IST Verwaltungsrecht und wird nicht etwa vom
> Verwaltungsrecht beherrscht.

Das ist in diesem Zusammenhang eine ziemlich steile These. Das
Staatsrecht IST das Verfassungsrecht, daher gehört das Verfassungsrecht
zumindest über das Verwaltungsrecht und nicht daneben. An den Autoren
sind mindestens ca. 300 Jahre rechtsphilosophische Entwicklung spurlos
vorübergegangen.

Das ganze hat System, mit Bildern prägt man Meinungen. Das
Verfassungsrecht kommt in dem ganzen Sermon außer in der Grafik
überhaupt nicht vor, obwohl sich alles Recht aus der Verfassung
ableitet. Die Menschenrechte wurden ganz vergessen. Die Rechtssystematik
wird als Mengenlehre präsentiert.

Im Lehrbuch wedelt der Schwanz mit dem Hund.


> Und was "In der Steuergesetzgebung und in der Steuerrechtsprechung
> finden die Grundrechte nur eine marginale Anwendung" angeht: das stimmt
> durchaus, denn bezüglich Steuern findet üblicherweise nur Art. 2 I GG
> Anwendung, die anderen Grundrechte, insbesondere Art. 14 GG, sind davon
> zumeist nicht betroffen. Hinsichtlich Art. 2 I GG bedarf es
> üblicherweise aber nur einfacher Verhältnismäßigkeitserwägungen, die
> dann natürlich nicht mehr so wahnsinnig grundrechtsspezifisch sind.


Auch das siehst Du völlig falsch. Dem Verfassungsrecht kommt als
staatsgerichtetem Abwehrrecht überragende Bedeutung zu. In einem
funktionierenden Rechtssystem bildet es den bedeutsamste Schutz des
Bürgers vor staatlichen Übergriffen.

Zitat Seegmüller, Bundespräsidialamt:

“Alle Rechtsnormen in der Bundesrepublik Deutschland stehen in einer
sog. Normenhierarchie. Dabei ist das Grundgesetz - und damit die
Grundrechte des Bürgers unter anderem in ihrer Funktion als Abwehrrechte
gegen den Staat und seine Institutionen - die wesentliche und
ranghöchste Rechtsquelle unseres Landes. Tatsächlich “strahlt” die
Verfassung auf alle unsere Rechtsgebiete aus und ist das zentrale
Dokument unseres Staates, an das sich alle drei Gewalten zu halten haben.”

Stimmt.

Gero


Holger Pollmann

unread,
Aug 27, 2008, 7:14:50 PM8/27/08
to
Gero Maurer <gero....@t-online.de> schrieb:

>>>>> kaum jemand eine saubere Prozessführung beherrscht. Es gehört
>>>>> schlicht nicht zum Ausbildungsinhalt deutscher Juristen.
>
>> Danke, daß du zugibst, daß deine Aussage völlig falsch war und da
>> s sehr wohl zur Ausbildung gehört.
>
> Meine Aussage war genau auf dem Punkt und wurde im Vorposting
> seriös belegt. Die Betonung liegt auf *sauber*.

Nein, das ist falsch, sorry.

Du hast den Teil beim Zitieren gekürzt, wo du schriebst:

| Es nutzt nur leider nicht viel.

Das bezieht sich eindeutig darauf, daß das Beherrschen sauberer
Prozeßführung sehr wohl Ausbildungsinhalt ist; deine Aussage ist
nunmehr, daß das zwar Ausbildungsinhalt ist, aber diese Tatsache eben
nicht viel nütze.

Damit hast du zugegeben, daß deine Behauptung, das Beherrschen sauberer
Prozeßführung sei überhaupt nicht Ausbildungsinhalt, falsch ist, und daß
das sehr wohl Ausbildungsinhalt ist.

Du bist zwar der Meinung, es nütze nichts, daß das Ausbildungsinhalt
ist, gestehst aber deinen Fehler ein, der in der Behauptung lag, es sei
gar kein Ausbildungsinhalt.

Du hast deinen Fehler eingestanden; du solltest das jetzt nicht
verleugnen.


>>> http://www.gesetzloses-finanzamt.info/grafik.htm
>>> (Das Steuerrecht wird über die Verfassung gestellt)
>
>> In dieser Grafik wird keineswegs das Steuerrecht über die
>> Verfassung gestellt; schon optisch liegt es UNTERhalb.
>
> Bezüglich der Optik kleiner Fehler meinerseits. Die Verfassung ist
> jedoch so an die Seite gestellt, so daß sie eigentlich gar nicht
> richtig vorkommt.
>
>
>> Daß dort kein Pfeil vom Verfassungsrecht zum Steuerrecht geht,
>> liegt daran, daß es sich - insofern ist auch die dabeistehende

>> Erläuterun g völlig falsch - nicht etwa um eine Übersicht handelt,

>> die darlegt, welches Recht unter welchem anderen Recht steht. Das
>> erkennt man schon daran, daß der Baum mit dem Öffentlichen Recht
>> beginnt. Alles, was darunter steht, ist öffentliches Recht; nach
>> deiner Theorie müßte man also sagen, daß das Steuerrecht vom

>> öffentlichen Recht beherrscht w ird, obwohl das Steuerrecht


>> schlicht öffentliches Recht IST. Genauso ist "Verwaltungsrecht"

>> eben nur eine Unterkateorie des öffentlichen Recht s; das


>> Steuerrecht IST Verwaltungsrecht und wird nicht etwa vom
>> Verwaltungsrecht beherrscht.
>
> Das ist in diesem Zusammenhang eine ziemlich steile These.

Was jetzt genau? Daß das Steuerrecht Verwaltungsrecht ist?

> Das Staatsrecht IST das Verfassungsrecht,

In der Dichotomoe Staatsrecht - Völkerrecht? Nein.

> Das ganze hat System, mit Bildern prägt man Meinungen.

Und wenn man, wie du, das Bild völlig falsch versteht, dann sollte man
auch zugeben, wenn man sich total vergaloppiert hat. Das solltest du
auch tun.

> Das Verfassungsrecht kommt in dem ganzen Sermon außer in der Grafik
> überhaupt nicht vor, obwohl sich alles Recht aus der Verfassung
> ableitet.

Das Recht leitet sich nicht aus der Verfassung ab. Es wird auf Grundlage
der Verfassung geschaffen.

Und? Ist im bürgerlichen Recht und im Strafrecht auch so. Sollte deshalb
jede Erläuterung über die systematische Stellung des BGB einen Abschnitt
über Verfassungsrecht enthalten?

Daß das ganze Recht auf Grundlage der Verfassung erlassen wird, ist
trivial. In einem Buch über die Abgabenordnung ist das aber fehl am
Platze.

> Die Menschenrechte wurden ganz vergessen.

Die sind Bestandteil des Verfassungsrechts.

>> Und was "In der Steuergesetzgebung und in der Steuerrechtsprechung
>> finden die Grundrechte nur eine marginale Anwendung" angeht: das
>> stimmt durchaus, denn bezüglich Steuern findet üblicherweise nur
>> Art. 2 I GG Anwendung, die anderen Grundrechte, insbesondere Art.
>> 14 GG, sind davon zumeist nicht betroffen. Hinsichtlich Art. 2 I
>> GG bedarf es üblicherweise aber nur einfacher

>> Verhältnismäßigkeitserwägung en, die dann natürlich nicht mehr so


>> wahnsinnig grundrechtsspezifisch sind.
>
> Auch das siehst Du völlig falsch. Dem Verfassungsrecht kommt als
> staatsgerichtetem Abwehrrecht überragende Bedeutung zu. In einem
> funktionierenden Rechtssystem bildet es den bedeutsamste Schutz des
> Bürgers vor staatlichen Übergriffen.

Nein, in einem funktionierenden Rechtssystem bildet die Bindung der
Verwaltung an Recht und Gesetz den bedeutsamsten Schutz des Bürgers.

Im übrigen gehst du mit deiner Antwort überhaupt nicht auf meine Aussage
ein. Du sagst einfach, sie wäre falsch, und machst dann Ausführugnen
dazu, wie es deiner Meinung nach ist, ohne meine Aussage inhaltlich
überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Warum weichst du aus? Belege bitte die
überragende Bedeutung der Grundrechte bei der Seteurgesetzgebung und -
rechtsprechung. So überragend., wioe du das formulierst, müssen die
Grundrechte ja mindestens DEUTLICH wichtiger sein als etwa im
Polizeirecht. Im Polizeirecht ist die Beachtung der Wahrung von
Grundrechten das A und O, das m üßte also im Steuerrecht nach deinen
Worten NOCH viel stärker der Fall sein. Wodurch soll das gerechtfertigt
sein?

> Zitat Seegmüller, Bundespräsidialamt:
>
> “Alle Rechtsnormen in der Bundesrepublik Deutschland stehen in
> einer sog. Normenhierarchie. Dabei ist das Grundgesetz - und damit
> die Grundrechte des Bürgers unter anderem in ihrer Funktion als
> Abwehrrechte gegen den Staat und seine Institutionen - die
> wesentliche und ranghöchste Rechtsquelle unseres Landes.
> Tatsächlich “strahlt” die Verfassung auf alle unsere Rechtsgebiete
> aus und ist das zentrale Dokument unseres Staates, an das sich alle
> drei Gewalten zu halten haben.”

Da hast du's. Und du behauptest, die deutschen Juristen wären so
verdorben und unfähig, dabei ist Dr. Seegmüller Richter am
Verwaltungsgericht Berlin.

Du hast dich gerade selbst widerlegt.

Gero Maurer

unread,
Aug 28, 2008, 6:58:26 PM8/28/08
to
Holger Pollmann schrieb:

> Du hast dich gerade selbst widerlegt.

Nein.

Den Kern hast du einfach weggelassen. Meine Aussage wurde durch die
Briody reports und den Wolf-Beitrag belegt. Deine Qualifikation zum
Höheren Justizdienst hast du mit deinen Haarspaltereien und Verdrehungen
bereits mehrfach eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Wesentliche
Sachverhalte mit Verstand zu erfassen scheint nicht zu den juristischen
Kernkompetenzen zu gehören. qed.

Bitte laß den Unfug.

Zur Graphik:

Wenn man einen Sack voll Schrauben zum Auto erklärt, sodann zwecks
Verfeinerung der Theorie die Schrauben dychtometrisch in Motor- und
Getriebeschrauben unterteilt, dann wg. der Wichtigkeit und
Bodenständigkeit der Räder noch 4 große Nabenschrauben außen an den Sack
anbindet, so wird immer noch kein Auto draus. Allerdings könnte man
damit Jurastudenten schwindelig labern. So arbeitet der Professor.

Im allgemeinen scheint in der juristischen Ausbildung nicht der Schutz,
sondern eher der Angriff auf die Verfassung gelehrt zu werden.


Zurück zum Kern:

Peter Briody charakterisiert die Rechtsbeugung in Deutschland als das
'perfekte Verbrechen'. Sie weist alle üblichen Merkmale organisierter
Kriminalität auf, die mit höchstmöglicher Professionalität betrieben
wird. Das resultierende Kesseltreiben ist kein Spaß für die Opfer und
endet nicht selten mit deren vollständigem wirtschaftlichen und
persönlichen Ruin. In vielen Fällen trägt das ganze klassische
staatsterroristische Züge.

Ich wäre dankbar, wenn hier mal was Gescheites zur Abhilfe dieser
Mißstände käme.

Gero

Markus Hackel

unread,
Aug 29, 2008, 3:00:46 AM8/29/08
to
Gero Maurer schrieb:

> Holger Pollmann schrieb:
>
>> Du hast dich gerade selbst widerlegt.
>
> Nein.


Doch hast Du. Du hast behauptet saubere Prozessführung gehöre nicht zur
Ausbildung deutscher Juristen.

Ein Posting später behauptest Du eben dieser Ausbildungsinhalt würde
nicht viel nutzen. Und das weil ein (!) pensionierter englischer Richter
diese Behauptung auf einer - mehr als überarbeitungsbedürftigen -
Website aufstellt.

Damit hast Du Deine erste Aussage selbst widerlegt.


> Deine Qualifikation zum
> Höheren Justizdienst hast du mit deinen Haarspaltereien und Verdrehungen
> bereits mehrfach eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Wesentliche
> Sachverhalte mit Verstand zu erfassen scheint nicht zu den juristischen
> Kernkompetenzen zu gehören. qed.


Ja, wenn die Argumente ausgehen, dann werden wir eben persönlich....


> Bitte laß den Unfug.

Glaushaus? Steine?

> Ich wäre dankbar, wenn hier mal was Gescheites ... käme.

Na, dann fang doch mal an.

Markus

Holger Pollmann

unread,
Aug 29, 2008, 6:57:29 AM8/29/08
to
Gero Maurer <gero....@t-online.de> schrieb:

>> Du hast dich gerade selbst widerlegt.
>
> Nein.
>
> Den Kern hast du einfach weggelassen.

Deine ganzen anderen Aussagen interessieren mich nicht; dazu WILL ich
nichts sagen. Ich belasse es dabei, daß du glaubst, das würde alles
stimmen. Das ist Ansichtssache.

Mir ging es lediglich um die von mir angesprochenen Aussagen. Die sind
objektiv falsch. Wenn du sie machst, dann verbreitest du die Unwahrheit.
Für jemandem, dem so sehr an der verbreitung der Wahrheit gelegen ist wie
dir, muß das eigentlich untgragbar sein.

Ich habe also geglaubt, ich tue dir was gutes, wenn ich deine Fehler
aufzeige, damit du sie verbessern kannst.

jetzt zeigt sich aber, du bist an der Wahrheit überhaupt nicht
interessiert. Du willst nur DEIEN Sicht der Dinge zur Wahrheit verklären:
Vermutlich aus persönlicher Verbitterung doer dergleichen, aber das
interessiert mich nicht.

> Zur Graphik:
>
> Wenn man einen Sack voll Schrauben zum Auto erklärt, sodann zwecks
> Verfeinerung der Theorie die Schrauben dychtometrisch in Motor- und
> Getriebeschrauben unterteilt, dann wg. der Wichtigkeit und
> Bodenständigkeit der Räder noch 4 große Nabenschrauben außen an den
> Sack anbindet, so wird immer noch kein Auto draus. Allerdings könnte
> man damit Jurastudenten schwindelig labern. So arbeitet der
> Professor.

Das ist falsch. Wenn du die Grafik mit Autos vergleichen würdest, dann
würde man vermutlich eher mti Fahrzeugen anfangen, diese in
Kraftfahrzeuge und muskelbewegte Fahrzeuge unterscheiden, die
Kraftfahrzeuge dann in Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge unterscheiden
und dann die PKW in noch kleinere Einheiten.

Du hingegen behauptest, da würden Schrauben zu Autos erklärt. Das ist
aber gerade nicht der Fall. Schrauben sind Bestandteile von Autos, aber
keine solchen.

Das ist eben das gleiche Problem, das du mit dieser Grafik hast: du
denkst, daß da das Steuerrecht irgendwie als Bestandteil des Gesamtrechts
angegeben wird. Das ist aber nicht der Fall; die Grafik nimmt eine
Kategorisierung vor. Und da ist das Steuerrecht eben Teil des
Verwaltungsrecht, also solches gehört es im Vergleich zum Völkerrecht
dann zm Staatsrecht, und das Staatsrecht ist eine Unterkategorie des
öffentlichen Rechts.

Diese Grafik will nicht mehr und nicht weniger als eben dies ausdrücken.
Zu behaupten, da würde mit dargestellt werden wollen, welches Recht sich
von welchem Recht ableitet, ist eben falsch.

> Im allgemeinen scheint in der juristischen Ausbildung nicht der
> Schutz, sondern eher der Angriff auf die Verfassung gelehrt zu
> werden.

Eine tolle Aussage. Natürlich wieder völlig haltlos und ohne jeden Bezug
uzum Vorhergehenden, udn auch ohne jeden Beleg oder jede Begründung.

> Zurück zum Kern:

Ich will über deinen kern nicht reden. Es geht mir um deine faktischen
Aussagen. Die sind falsch.

> Ich wäre dankbar, wenn hier mal was Gescheites zur Abhilfe dieser
> Mißstände käme.

Du willst ja offensichtlich schon nicht einmal über ganz klar
faktenbasierte Aspekte diskutieren, sondern nur deine Auffassung als
Realität darstellen. Warum sollte irgend jemand mit dir über den Rest
diskutieren wollen, der nicht ohnehin deiner Ansicht ist?

--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )

Gero Maurer

unread,
Aug 29, 2008, 2:19:07 PM8/29/08
to
Markus Hackel wrote:
> Gero Maurer schrieb:
>> Holger Pollmann schrieb:

[ Zur Eristik ]

>>> Du hast dich gerade selbst widerlegt.
>> Nein.

> Doch hast Du.

Nein.

> Du hast behauptet saubere Prozessführung gehöre nicht zur
> Ausbildung deutscher Juristen.

Ja.

> Ein Posting später behauptest Du eben dieser Ausbildungsinhalt würde
> nicht viel nutzen.

Ja.

> Und das weil ein (!) pensionierter englischer Richter
> diese Behauptung auf einer - mehr als überarbeitungsbedürftigen -
> Website aufstellt.


Neben mindestens einem Dutzend weiterer Beispiele (siehe mein erstes
Posting vom 25.8.). Der englische Richter (Peter Briody) war immerhin
mit Flugunfalluntersuchungen betraut, wofür man nicht jeden nimmt und
verfügt über außergewöhnliche internationale Erfahrung. Er wird heute
noch häufig zu Gutachtertätigkeiten vor internationalen Gerichten
hinzugezogen. Seine juristische Qualifikation übersteigt diejenige der
hier üblichen Poster sicherlich bei weitem.

Die Aussagen von PB sind im übrigen mit unzähligen Beispielen und
Statistiken bestens belegt. Ebenfalls die gewohnheitsmäßige Fälschung
von Sachverhalten durch die dt. Gerichte.

Beispiel Fachliteratur zum Steuerrecht, Lehrbuch:
Dr. Klaus-R. Wagner, Die Praxis des Steuerprozesses,
NWB Berlin 2002, S. 161 Rn. 441:

"Leider ist in der Praxis immer wieder festzustellen, dass der
Streitstoff im Tatbestand des Urteils nicht so wiedergegeben wird, wie
er vorgetragen wurde, sondern, wie es das Gericht für erforderlich hält,
um ein bestimmtes Ergebnis - meist Klageabweisung - als schlüssig
darzustellen. Der Sachverhalt wird im Urteil "hingebogen", um die
rechtlichen Schlussfolgerungen zwangsläufig erscheinen zu lassen. Geht
man dagegen mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung vor, so wird
dieser abgewiesen; ein solcher Beschluss ist dann unanfechtbar (§ 108
Abs. 2 Satz 2 FGO). Auf diese Weise werden zugleich Erfolgsaussichten
von Nichtzulassungsbeschwerden weiter minimiert. Und eine Revision (§115
Abs. 2 Nr. 3 FGO) kann auf diese rechtswidrige Praxis nicht gestützt
werden.

Eine andere in der Praxis festzustellende Unsitte ist es,
Sachverhaltsbestandteile nicht in den Tatbestand zu stellen, sondern -
wertend abgeändert - in die Entscheidungsgründe. Dies, um für den Fall
eines Tatbestandsberichtigungsantrages denselben mit der Begründung
zurückzuweisen, es handele sich um ein nicht statthaftes
Sachverhaltsberichtigungsbegehren zu den Entscheidungsgründen. Auch hier
soll wiederum das klageabweisende Urteil dadurch abgesichert werden,
dass eine Anfechtung des Beschlusses der Zurückweisung des
Tatbestandsberichtigungsbegehrens nicht möglich ist (§ 108 Abs. 2 Satz 2
FGO). Und auch hier kann darauf eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht
gestützt werden.

Auf diese FG-Praxis ist der Mandant von seinem Prozessbevollmächtigten
hinzuweisen."


Bei den Finanzgerichten hat sich eine rechtswidrige einseitige
Rechtsprechungspraxis eingebürgert, die naturgemäß auch die
entsprechende Missachtung der Gesetze durch die Finanzverwaltung zur
Folge hat. Die Kläger werden von Finanzverwaltung und -justiz bewußt in
die Irre geführt. Hierbei wird versucht, die Illusion eines
rechtsstaatlichen Verfahrens zu vermitteln, wodurch den bei solchen
Verfahrensmanipulationen weitgehend chancenlosen Betroffenen neben dem
fiskalischen Schaden auch noch hohe Prozesskosten entstehen.

Nichts anderes geht auch aus den Briody-reports hervor. Die mafiosen
Justiztechniken der dt. Gerichte sind verfassungs- und rechtsstaatswidrig.

Sie sind auch nur durch die bereits von Wolf beklagte zweckorientierte
nationalsozialistische Prägung und die mangelhafte rechtliche Bindung
des dt. Rechtswesens erklärbar.

http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/9-1996/index.html
Prof. Dr. Gerhard Wolf, Befreiung des Strafrechts vom
nationalsozialistischen Denken?

Umfangreiche weitere Belege dazu:
http://forschungsschiff-pirol.org


> Damit hast Du Deine erste Aussage selbst widerlegt.

non sequitur.

Ihr zeigt hier beide genau das Verhalten, daß ich beklage. Ihr greift
eine isolierte Einzelaussage heraus, verdreht ihren Sinn, um dann endlos
darüber zu schwadronieren.

>> Deine Qualifikation zum
>> Höheren Justizdienst hast du mit deinen Haarspaltereien und
>> Verdrehungen bereits mehrfach eindrucksvoll unter Beweis gestellt.
>> Wesentliche Sachverhalte mit Verstand zu erfassen scheint nicht zu
>> den juristischen Kernkompetenzen zu gehören. qed.

> Ja, wenn die Argumente ausgehen ...

Falschaussage.

> dann werden wir eben persönlich....

Was im vorliegenden Fall sicherlich nicht unangebracht ist.

GM


Gero Maurer

unread,
Aug 29, 2008, 2:20:16 PM8/29/08
to
Holger Pollmann wrote:
> Gero Maurer <gero....@t-online.de> schrieb:

[ Zur Eristik 2 ]


>> Den Kern hast du einfach weggelassen.

> Deine ganzen anderen Aussagen interessieren mich nicht; dazu WILL ich
> nichts sagen.

Schwache Antwort.

> Mir ging es lediglich um die von mir angesprochenen Aussagen. Die sind
> objektiv falsch. Wenn du sie machst, dann verbreitest du die
> Unwahrheit.

Unfug.

Die dt. Justizpraxis erfüllt offensichtlich nicht die durch die
Verfassung und internationale Konventionen garantierten
Mindeststandards. Allein schon durch die nationalsozialistische Prägung
des dt. Rechtswesens und des juristischen Denkens werden die üblichen
akademischen Mindeststandards gröblichst verletzt:

http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/9-1996/index.html
Prof. Dr. Gerhard Wolf, Befreiung des Strafrechts vom
nationalsozialistischen Denken?

Die von mir angesprochenen offensichtlichen Mängel der dt.
Juristenausbildung habe ich bereits im Vorposting umfangreich belegt.


>> Wenn man einen Sack voll Schrauben zum Auto erklärt, sodann zwecks
>> Verfeinerung der Theorie die Schrauben dychtometrisch in Motor- und
>> Getriebeschrauben unterteilt, dann wg. der Wichtigkeit und
>> Bodenständigkeit der Räder noch 4 große Nabenschrauben außen an den
>> Sack anbindet, so wird immer noch kein Auto draus.

> Das ist falsch. Wenn du die Grafik mit Autos vergleichen würdest, dann


> würde man vermutlich eher mti Fahrzeugen anfangen, diese in
> Kraftfahrzeuge und muskelbewegte Fahrzeuge unterscheiden, die
> Kraftfahrzeuge dann in Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge
> unterscheiden und dann die PKW in noch kleinere Einheiten.

Die entsprechenden Vorlesungen zu diesem Thema beginnen in aller Regel
mit den naturgesetzlichen Grundlagen: Bewegungsgleichungen und
Energiesätze. Parkhäuser und Garagen bleiben unbehandelt.


Zur Sache:

Wie mir berichtet wurde, kommt die Verfassung außer in der Grafik nicht
ein einziges Mal vor, auch im zugehörigen Text ist dazu nichts zu
finden. Das Kapitel ist wie folgt überschrieben:

"Systematische Stellung, Bedeutung und Geschichte der Abgabenordnung"
http://www.gesetzloses-finanzamt.info/grafik.htm

Die Grafik ist wie folgt überschrieben:

"Die Grafik zeigt die geschilderte *systematische Stellung der AO* zu
den genannten Rechtsgebieten"

> du denkst, daß da das Steuerrecht irgendwie als Bestandteil des
> Gesamtrechts angegeben wird. Das ist aber nicht der Fall; die Grafik
> nimmt eine Kategorisierung vor.

Eine "Kategorisierung" ist keine Stellung, die Stellung wurde von dir
zur Kategorisierung uminterpretiert. Der gute Professor stellt die
Hierarchie auf den Kopf.


> Und da ist das Steuerrecht eben Teil des
> Verwaltungsrecht, also solches gehört es im Vergleich zum Völkerrecht
> dann zm Staatsrecht, und das Staatsrecht ist eine Unterkategorie des
> öffentlichen Rechts.

So wie die Schrauben eine Unterkategorie des Autos sind. Mein Vergleich
paßt.

Die *Unterstellung* des Verwaltungs- und Steuerrechts unter die
Verfassung wird in der Grafik plump unterschlagen, die meisten Studenten
merken nichts. Daß die Verfassung die eigentliche Grundlage des
Steuerrechts ist, geht völlig unter.


>> Im allgemeinen scheint in der juristischen Ausbildung nicht der
>> Schutz, sondern eher der Angriff auf die Verfassung gelehrt zu
>> werden.

> Eine tolle Aussage. Natürlich wieder völlig haltlos und ohne jeden

> Bezug zum Vorhergehenden, udn auch ohne jeden Beleg oder jede
> Begründung.

Diese Aussage wurde bereits in den Vorpostings und soeben nochmal
umfangreich belegt.

Weiteres Beispiel:

Leitsatz 3 Ws 176/86 vom 17.04.1986, 'Celler Urteil':

"Ein Finanzbeamter, der im Einspruchsverfahren Steuern bewusst falsch
festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung."

http://forschungsschiff-pirol.org/2007/05/21/finanzbeamte-geniesen-immunitat/

Finanzbeamte werden mit diesem Urteil immunisiert. Es handelt sich um
reine Zweckjustiz nach nationalsozialistischem Vorbild. Der
grundgesetzliche Rechtsschutz wird durch solche Rechtsprechung
systematisch unterlaufen. Da solche Urteile auch zur Ausbildung
herangezogen werden, kann auch die Ausbildung im Regelfall nicht viel
taugen.

Die übliche Arbeitsweise der dt. Justiz ist ein einziger Skandal.


> Ich will über deinen kern nicht reden.

http://de.wikipedia.org/wiki/38_Kunstgriffe

Als Studentenübung überlasse ich es anderen, die einzelnen von dir
angewandten Kunstgriffe herauszusuchen. In eristischer Dialektik
scheinst du ja einigermaßen fit zu sein. Juristische Grundausbildung;-).

GM

Markus Hackel

unread,
Aug 30, 2008, 3:32:28 PM8/30/08
to
Gero Maurer schrieb:

> Markus Hackel wrote:
>> Gero Maurer schrieb:
>>> Holger Pollmann schrieb:
>
> [ Zur Eristik ]
>
>>>> Du hast dich gerade selbst widerlegt.
>>> Nein.
>
>> Doch hast Du.
>
> Nein.
>
>> Du hast behauptet saubere Prozessführung gehöre nicht zur
>> Ausbildung deutscher Juristen.
>
> Ja.
>
>> Ein Posting später behauptest Du eben dieser Ausbildungsinhalt würde
>> nicht viel nutzen.
>
> Ja.

Ist es jetzt Ausbildungsinhalt oder nicht?

>
>> Und das weil ein (!) pensionierter englischer Richter
>> diese Behauptung auf einer - mehr als überarbeitungsbedürftigen -
>> Website aufstellt.
>
>
> Neben mindestens einem Dutzend weiterer Beispiele (siehe mein erstes
> Posting vom 25.8.). Der englische Richter (Peter Briody) war immerhin
> mit Flugunfalluntersuchungen betraut, wofür man

wer ist eigentlich man?


.......


>
> Umfangreiche weitere Belege dazu:
> http://forschungsschiff-pirol.org

*gähn* Was anderes hast Du nicht, oder?


>
>
>> Damit hast Du Deine erste Aussage selbst widerlegt.
>
> non sequitur.

Natürlich, was denn sonst? Erst sagst Du "Es" gibt es nicht, dann sagst
Du "Es" würde nicht viel nützen. Um nicht viel zu nützen muss es "Es"
aber geben. Hast Du?s jetzt?

>
> Ihr zeigt hier beide genau das Verhalten, daß ich beklage. Ihr greift
> eine isolierte Einzelaussage heraus, verdreht ihren Sinn, um dann endlos
> darüber zu schwadronieren.

Also der einzige der hier endlos über einen englischen Richter
schwadroniert bist Du. Holger hat Dir ohne ellenlange Wiederholungen
dargelegt, dass Du Dir selbst widersprichst. Du willst es nur nicht
wahrhaben und stampfst stattdessen mit dem Fuss und wiederholst Dich.


>>> Deine Qualifikation zum
>>> Höheren Justizdienst hast du mit deinen Haarspaltereien und
>>> Verdrehungen bereits mehrfach eindrucksvoll unter Beweis gestellt.
>>> Wesentliche Sachverhalte mit Verstand zu erfassen scheint nicht zu
>>> den juristischen Kernkompetenzen zu gehören. qed.
>
>> Ja, wenn die Argumente ausgehen ...
>
> Falschaussage.

Offensichtlich nicht.


>
>> dann werden wir eben persönlich....
>
> Was im vorliegenden Fall sicherlich nicht unangebracht ist.

Angebracht wäre für Dich Deinen Fehler einzugestehen.

MH

Gero Maurer

unread,
Sep 1, 2008, 12:01:28 PM9/1/08
to
Bastian Völker schrieb:
> Gero Maurer schrieb:

> Ich habe mal einen Blick auf die Homepage von Herrn Briody geworfen und
> bin direkt auf eine Textstelle gestoßen, in der er sich über viele
> Zeilen darüber ereifert, dass die Richter nicht einmal den Scheid haben,
> ihre Urteile zu unterschreiben.

Das hat nichts mit Schneid zu tun, sondern zeugt von enormer Arroganz
gegenüber den Klägern. Zusätzlich ist nicht gewährleistet, daß
ehrenamtliche Richter, Schöffen, etc. die von Ihnen mitvertretenen
vollständigen Urteile und Begründungen überhaupt zu Gesicht bekommen.

Nach allen üblichen internationalen Gepflogenheiten ist es zumindest ein
saumäßiger Stil, der den an die üblichen Mindeststandards gewöhnten
Juristen die Haare zu Berge stehen läßt.


> Viele Beiträge lassen
> sich im Übrigen nicht öffnen. Dass die Fehlermeldungen von der bekannten
> Beschwerdezentrum-Seite kommen, spricht ebenfalls eine deutliche
> Sprache.

Ich vermute, daß die Seite entweder dort nur gespiegelt wurde oder aber
die Truppe hat die 'Pflege' übernommen. PB verteilt seine Beiträge und
Antworten darauf m.W. im wesentlichen nur über eine Mailingliste. Da
tauchen in einigen Anrtworten/Beiträgen des öfteren schonmal Spinnereien
auf, die dann mit sehr deutlichen Kommentaren von ihm weitergeleitet
werden. Damit hört das dann normalerweise auch sofort wieder auf.


> Überhaupt frage ich mich, warum gerade ein britischer Pensionär die
> Quelle aller Weisheit sein soll, wo doch unser Land voll von hoch
> qualifizierten Rechtsgelehrten ist. Sind die alle Teil des Systems?

Natürlich, sie sind schließlich durch die dt. Ausbildung gelaufen. Das
ist wie von den Fröschen die Trockenlegung des Sumpfes zu erwarten.


> Spricht von denen keiner die Wahrheit?

Es geht nicht um die 'Wahrheit'. Diese gibt es nicht wirklich, jeder hat
eine andere. Das ist eine wesentliche Erkenntnis, die dazu führen
sollte, zunächst erst einmal die formellen Standard auf das
international übliche Mindesniveau zu heben. Damit wäre schon viel
erreicht und das ist auch PBs Hauptanliegen.


>> Bei den Finanzgerichten hat sich eine rechtswidrige einseitige
>> Rechtsprechungspraxis eingebürgert, die naturgemäß auch die
>> entsprechende Missachtung der Gesetze durch die Finanzverwaltung zur
>> Folge hat. Die Kläger werden von Finanzverwaltung und -justiz bewußt in
>> die Irre geführt. Hierbei wird versucht, die Illusion eines
>> rechtsstaatlichen Verfahrens zu vermitteln, wodurch den bei solchen
>> Verfahrensmanipulationen weitgehend chancenlosen Betroffenen neben dem
>> fiskalischen Schaden auch noch hohe Prozesskosten entstehen.

> Das schließt Du aus Deinem einen Zitat?


Das ist nur ein Steinchen des Mosaiks, immerhin wird die Rechtsbeugung
bei den FGs als völlig selbstverständlicher Vorgang bereits im Lehrbuch
beschrieben. Es gibt unzählige weitere Belege dazu. Lebende werden für
tot erklärt und die Berichtigung verweigert, nebenberufliche Taxifahrer
werden auf absurde 6-stellige Einkünfte geschätzt und in meinem
Bekanntenkreis hat es wg. einer völlig absurden Schätzerei und
vielfacher Ablehnung der Berichtigung bereits einen Suizid gegeben. Das
grenzt an Totschlag.

Das perverse Schmierentheater dieser Senate spottet jeder Beschreibung;
diese arbeiten nicht selten noch immer wie bei der 'Entjudung'.
Rechtsbeugung ist in D das 'perfekte Verbrechen'.

Im Fall BL wird weiteres bestens belegtes Material zur Rechtsbeugung
durch den befaßten Senat und den fortgesetzten Betrug durch die
Finanzbehörde in Kürze dort eingestellt.

http://forschungsschiff-pirol.org


>> Nichts anderes geht auch aus den Briody-reports hervor. Die mafiosen
>> Justiztechniken der dt. Gerichte sind verfassungs- und rechtsstaatswidrig.

> Wir haben hunderte Gerichte in Deutschland mit tausenden Richtern. Gilt
> das wirklich für alle? Erstaunlich!

Sicherlich nicht, die meisten versuchen ordentliche Arbeit zu machen.
Kriminelle Richter und Verwaltungsbeamte haben in D jedoch besonders
leichtes Spiel, sie werden praktisch immer von ihren Kollegen gedeckt.


>> Sie sind auch nur durch die bereits von Wolf beklagte zweckorientierte
>> nationalsozialistische Prägung und die mangelhafte rechtliche Bindung
>> des dt. Rechtswesens erklärbar.
>>
>> http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/9-1996/index.html
>> Prof. Dr. Gerhard Wolf, Befreiung des Strafrechts vom
>> nationalsozialistischen Denken?

> Ich habe den Beitrag nur überflogen. Er greift einige wenige Strafnormen
> auf, die zur Zeit des Nationalsozialismus eingeführt oder geändert
> wurden. Insbesondere wird wohl die mangelnde Präzision der Texte gerügt.


Das ist nur ein Symptom unter vielen. Es fehlt eine nachvollziehbare
Beweiserhebung und klare Logik. Eine vollständige saubere
Protokollierung fehlt fast immer. Typisches Beispiel FGs: 'Die Parteien
trugen ihre Anträge vor.' Mehr gibt's nicht. Die 'Protokolle umfassen
fast nie mehr als ein paar Zeilen. Unter solchen Bedingungen ist *alles*
möglich.

Wirksame Sicherungen gegen Fehlurteile fehlen. Kriminelle Richter
genießen Narrenfreiheit.


>> Umfangreiche weitere Belege dazu:
>> http://forschungsschiff-pirol.org

> Da scheint es ausschließlich um die Finanzgerichtsbarkeit zu gehen.

Ja, die Finanzgerichtsbarkeit schießt auch den Vogel ab. Es handelt sich
um 'Tatsachengerichte' die die Berufung selbst unterbinden können. Sie
sind ein Extrembeispiel dafür, was ohne wirksame Kontrolle geschieht:
Die Richter lassen regelmäßig 'die Schweine fliegen', um ihren Opfern
die völlige Rechtlosigkeit vor solchen Gerichten drastisch vor Augen zu
führen. Es handelt sich häufig einfach nur um reine Terrorjustiz unter
Vorspiegelung eines rechtsstaatlichen Verfahrens.

Für den pensionierten Richter, der Herrn Lenniger vertritt, waren die
dortigen Verhältnisse zuvor ebenfalls völlig unvorstellbar, mir ging es
zu Anfang ebenso. Man glaubt es erst, wenn man es selbst erlebt hat. Bei
den FGs sind alle Dämme gebrochen.

Gruß,
GM

Gero Maurer

unread,
Sep 1, 2008, 12:16:08 PM9/1/08
to
Markus Hackel schrieb:


>> Der englische Richter (Peter Briody) war immerhin
>> mit Flugunfalluntersuchungen betraut, wofür man

> wer ist eigentlich man?

Her Majesty Elizabeth II, Queen of England, Scotland and Wales ;-)

Die genauen Einzelheiten der Besetzung englischer Gerichte kenne ich
nicht, das Verfahren gilt jedoch als vorbildlich.

>>> Damit hast Du Deine erste Aussage selbst widerlegt.
>>
>> non sequitur.
>
> Natürlich, was denn sonst? Erst sagst Du "Es" gibt es nicht, dann sagst
> Du "Es" würde nicht viel nützen. Um nicht viel zu nützen muss es "Es"
> aber geben. Hast Du?s jetzt?


Die Behauptung, in dt. Juristenausbildung würde eine *saubere*
Prozessführung gelehrt, kam von HP. Sie wurde zuvor von mir bestritten.

Ich antwortete nur kurz: 'Es nutzt nur leider nicht viel'

Für die ganz Schwerfälligen ergänze ich wie folgt:

_Wenn denn die Ausbildung tatsächlich was taugen würde_, so nutzt sie
leider nur nicht viel.


Mach die Gruppe bitte nicht zum Kindergarten.

GM

Jens Müller

unread,
Sep 1, 2008, 12:20:59 PM9/1/08
to
Gero Maurer schrieb:

> Markus Hackel schrieb:
>
>
>>> Der englische Richter (Peter Briody) war immerhin
>>> mit Flugunfalluntersuchungen betraut, wofür man
>
>> wer ist eigentlich man?
>
> Her Majesty Elizabeth II, Queen of England, Scotland and Wales ;-)

by Order-in-Council, auf Empfehlung des Justizministers?

Außerdem ist sie Königin des Vereinigten Königreichs von Großbritannien
und Nordirland.

Gero Maurer

unread,
Sep 1, 2008, 12:32:11 PM9/1/08
to
Jens Müller schrieb:

> Gero Maurer schrieb:
>> Markus Hackel schrieb:


>>> wer ist eigentlich man?

>> Her Majesty Elizabeth II, Queen of England, Scotland and Wales ;-)

> by Order-in-Council, auf Empfehlung des Justizministers?

Hört sich plausibel an, keine Ahnung. Ich werde mich bei Gelegenheit
erkundigen.


> Außerdem ist sie Königin des Vereinigten Königreichs von Großbritannien
> und Nordirland.

Stimmt.

Klaus.Holger Trappe

unread,
Sep 1, 2008, 3:03:09 PM9/1/08
to

Hallo,

Gero Maurer schrieb:
...

> > ihre Urteile zu unterschreiben.

> Das hat nichts mit Schneid zu tun, sondern zeugt von enormer Arroganz
> gegenüber den Klägern.

und die andere partei?

Du weißt aber, daß nur das original unterschjrieben werden muß
und nicht die ausfertigungen die an die parteien gehen?

Markus Hackel

unread,
Sep 1, 2008, 3:06:58 PM9/1/08
to
Gero Maurer schrieb:

>
> Mach die Gruppe bitte nicht zum Kindergarten.

*Prust* Beantworte doch bitte einfach die erste Frage:

Gehört die Prozessführung zum Ausbildungsinhalt? Ja oder Nein?

Sollte doch nicht schwer sein. Nichtmal im Kindergarten.

MH

Jens Müller

unread,
Sep 2, 2008, 4:44:49 AM9/2/08
to
Gero Maurer schrieb:

> Bastian Völker schrieb:
>> Gero Maurer schrieb:
>
>> Ich habe mal einen Blick auf die Homepage von Herrn Briody geworfen und
>> bin direkt auf eine Textstelle gestoßen, in der er sich über viele
>> Zeilen darüber ereifert, dass die Richter nicht einmal den Scheid haben,
>> ihre Urteile zu unterschreiben.
>
> Das hat nichts mit Schneid zu tun, sondern zeugt von enormer Arroganz
> gegenüber den Klägern.

Das ist lächerlich.

> Zusätzlich ist nicht gewährleistet, daß
> ehrenamtliche Richter, Schöffen, etc. die von Ihnen mitvertretenen
> vollständigen Urteile und Begründungen überhaupt zu Gesicht bekommen.

... aber darüber könnte man diskutieren. Aber nicht mit jemandem, der
so dermaßen jede Bodenhaftung verloren hat.

Gero Maurer

unread,
Sep 2, 2008, 4:14:23 PM9/2/08
to
Klaus.Holger Trappe schrieb:
> Gero Maurer schrieb:


>>> ihre Urteile zu unterschreiben.

>> Das hat nichts mit Schneid zu tun, sondern zeugt von enormer Arroganz
>> gegenüber den Klägern.

> und die andere partei?

Da gilt natürlich das Gleiche.

> Du weißt aber, daß nur das original unterschrieben werden muß
> und nur die ausfertigungen die an die parteien gehen?

Das weiß ich, und genau das ist nicht in Ordnung. Bei einem
Einzelrichter ist das noch relativ egal, da ich davon ausgehe, daß
dieser sein Urteil selbst verfaßt und vertritt.


Völlig anders sieht es vor den FGs aus. Die Senate bestehen aus 3
Berufs- und 2 ehrenamtlichen Richtern. Die Urteile werden dort ohnehin
nur von den hauptberuflichen Richtern unterschrieben.

Die ehrenamtlichen Richter sind nur Staffage, sie sitzen an den Seiten
und vermitteln nur selten den Eindruck, an der Verhandlung interessiert
zu sein und dieser überhaupt folgen zu können.

Das verwundert dann nicht mehr, wenn sie das Urteil gar nicht zu Gesicht
bekommen und dieses somit auch nicht unterschreiben. Sie haben in der
Praxis schlicht nichts zu sagen.

Damit entfällt eine weitere wesentliche Sicherung, man könnte auf die
teuren Statisten ganz verzichten.

GM

Gero Maurer

unread,
Sep 2, 2008, 4:21:47 PM9/2/08
to
Jens Müller schrieb:

> Gero Maurer schrieb:
>> Bastian Völker schrieb:

>>> Ich habe mal einen Blick auf die Homepage von Herrn Briody geworfen und
>>> bin direkt auf eine Textstelle gestoßen, in der er sich über viele
>>> Zeilen darüber ereifert, dass die Richter nicht einmal den Scheid haben,
>>> ihre Urteile zu unterschreiben.

>> Das hat nichts mit Schneid zu tun, sondern zeugt von enormer Arroganz
>> gegenüber den Klägern.

> Das ist lächerlich.

Keineswegs. So etwas gibt es vermutlich nur in D, weshalb das PB auch zu
Recht sofort aufgefallen ist.

Bei fast allen Rechtsgeschäften die ich kenne, ist die Unterschrift
zwingend erforderlich, selbst bei vom Steuerberater verfertigten
Steuererklärungen, die die meisten Steuerpflichtigen gar nicht verstehen.

Die fehlenden Unterschriften sind ein charakteristisches Symptom für den
dt. Untertanengeist und die in D übliche Unantastbarkeit und
Narrenfreiheit staatlicher Institutionen.


>> Zusätzlich ist nicht gewährleistet, daß
>> ehrenamtliche Richter, Schöffen, etc. die von Ihnen mitvertretenen
>> vollständigen Urteile und Begründungen überhaupt zu Gesicht bekommen.

> .... aber darüber könnte man diskutieren. Aber nicht mit jemandem,der

> so dermaßen jede Bodenhaftung verloren hat.

Mit fehlender Bodenhaftung hat das nicht das geringste zu tun. Wir
debattieren hier immerhin Rechtsbeugung, einen schweren Straftatbestand,
bei dem die Täter praktisch immer ungeschoren davonkommen. Der dabei bei
den Opfern angerichtete Schaden ist in aller Regel enorm, ohne daß diese
angemessenen Schutz erlangen können.

Bei jedem Eierdiebstahl wird hierzulande schärfer vorgegangen, als bei
solchen schweren Vergehen.

GM

Jens Müller

unread,
Sep 2, 2008, 4:48:20 PM9/2/08
to
Gero Maurer schrieb:

> Jens Müller schrieb:
>> Gero Maurer schrieb:
>>> Bastian Völker schrieb:
>
>
>>>> Ich habe mal einen Blick auf die Homepage von Herrn Briody geworfen und
>>>> bin direkt auf eine Textstelle gestoßen, in der er sich über viele
>>>> Zeilen darüber ereifert, dass die Richter nicht einmal den Scheid
>>>> haben,
>>>> ihre Urteile zu unterschreiben.
>
>>> Das hat nichts mit Schneid zu tun, sondern zeugt von enormer Arroganz
>>> gegenüber den Klägern.
>
>> Das ist lächerlich.
>
> Keineswegs. So etwas gibt es vermutlich nur in D, weshalb das PB auch zu
> Recht sofort aufgefallen ist.
>
> Bei fast allen Rechtsgeschäften die ich kenne, ist die Unterschrift
> zwingend erforderlich, selbst bei vom Steuerberater verfertigten
> Steuererklärungen, die die meisten Steuerpflichtigen gar nicht verstehen.

Du hast immer noch nicht mitbekommen, daß das Urteil sehr wohl
unterzeichnet wird?

Gero Maurer

unread,
Sep 2, 2008, 6:20:32 PM9/2/08
to
Jens Müller schrieb:

> Du hast immer noch nicht mitbekommen, daß das Urteil sehr wohl
> unterzeichnet wird?


Das weiß ich sehr wohl, wir reden aneinander vorbei. Es geht hier
*nicht* um die ZPO, die dieses bekanntermaßen erlaubt.

Beispielsweise bekommen die ehrenamtlichen Richter bei FGs das
schriftliche Urteil gar nicht zu Gesicht. Ich halte das für einen
Skandal. Weiteres siehe Vorbeitrag.

GM

Gero Maurer

unread,
Sep 2, 2008, 6:20:01 PM9/2/08
to
Bastian Völker schrieb:
> Gero Maurer schrieb:

[ Unterschriften und Protokolle ]


> Ich pack es nicht. Zumindest mein Zusatz, den Du nicht mit zitiert hast,
> hätte Dich doch veranlassen können, wenigstens kurz über den Gehalt
> dieser Kritik nachzudenken.

Wir reden aneinander vorbei. Du hattest mit 'Unkenntnis' des dt.
Prozessrechts argumentiert, das die Zustellung von Urteilsabschriften
erlaubt. Das ist sowohl PB als auch mir bekannt.

PB moniert den Stil an sich, der außer in D vermutlich nirgendwo sonst
üblich ist. Zu den durch die EMRK und etliche andere Verträge (UNO,
Helsinki etc.) garantierten Mindeststandards fairer Gerichtsverfahren
zählen eben auch die Formalien. Dazu gehört neben vielem anderen auch
die Zustellung unterschriebener Urteile.


> Jedes Urteil wird von den Richtern, die es gefällt haben,
> unterschrieben. Nur bleibt dieses Original immer in den Gerichtsakten,
> so dass es die Parteien und sonstige Personen regelmäßig nie zu Gesicht
> bekommen. Die bekommen halt Ausfertigungen oder Abschriften. All das ist
> in der ZPO genau geregelt und hat mit Arroganz nicht das geringste zu tun.

Wie hier jetzt auch schon mehrfach zu lesen war, unterschreiben die
ehrenamtlichen Richter / Beisitzer / etc. gar nicht, und bekommen das
schriftliche Urteil auch gar nicht zu Gesicht. Das ist zumindest
erwähnenswert und verstößt höchstwahrscheinlich auch gegen diese durch
internationale Verträge und Rechtsprechung des EGMR festgelegten
Mindeststandards.


>> Nach allen üblichen internationalen Gepflogenheiten ist es zumindestein
>> saumäßiger Stil, der den an die üblichen Mindeststandards gewöhnten
>> Juristen die Haare zu Berge stehen läßt.

> Welches sind die üblichen Mindeststandards? Wer definiert diese?

Die Verfassung und die entsprechenden internationalen Verträge, die
Gesetzeskraft haben.


>> PB verteilt seine Beiträge und
>> Antworten darauf m.W. im wesentlichen nur über eine Mailingliste.

> Fachbeiträge in Fachliteratur hat er nicht zu bieten?


Das ist im Gegensatz zu hier ausländischen und insbesondere
angelsächsischen Richtern wenn überhaupt nur sehr eingeschränkt
gestattet, um die richterliche Unabhängigkeit zu schützen.


>> Es geht nicht um die 'Wahrheit'. Diese gibt es nicht wirklich, jeder hat
>> eine andere. Das ist eine wesentliche Erkenntnis, die dazu führen
>> sollte, zunächst erst einmal die formellen Standard auf das
>> international übliche Mindesniveau zu heben. Damit wäre schon viel
>> erreicht und das ist auch PBs Hauptanliegen.

> Jetzt sind wir bei einem ganz anderen Thema. Welche "formellen
> Standards" werden denn in Deutschland nicht eingehalten?

Etliche. Z.B. die Formalien der Protokollierung und
Sachverhaltsfeststellung, die in D im internationalen Vergleich äußerst
locker gehandhabt werden.


>>>> Nichts anderes geht auch aus den Briody-reports hervor. Die mafiosen
>>>> Justiztechniken der dt. Gerichte sind verfassungs- und rechtsstaatswidrig.
>>> Wir haben hunderte Gerichte in Deutschland mit tausenden Richtern. Gilt
>>> das wirklich für alle? Erstaunlich!

>> Sicherlich nicht, die meisten versuchen ordentliche Arbeit zu machen.

> Ja was denn nun? Eben hieß es noch, alle seien Teil des Systems. Jetzt
> sind die meisten außen vor. Gleichzeitig wird aber wieder das System als
> ganzes angeprangert. Das passt alles nicht.

Die Formalien sind die eine Sache, sie werden im Ausland bei weitem
nicht so locker gesehen, wie hierzulande. Zu Sachverhaltsfeststellungen,
Beweiserhebungen und Dokumentation der Verfahren gibt es da aus gutem
Grund sehr strenge Regeln.


>> Eine vollständige saubere
>> Protokollierung fehlt fast immer. Typisches Beispiel FGs: 'Die Parteien
>> trugen ihre Anträge vor.' Mehr gibt's nicht. Die 'Protokolle umfassen
>> fast nie mehr als ein paar Zeilen.

> Das ist tatsächlich ein typisches Beispiel. Denn die Tatsachen und
> Argumente wurden bereits in den vorangegangenen Schriftsätzen
> vorgetragen. Was sollte Deiner Meinung nach noch im Protokoll stehen müssen?

Wenn wesentliche vorgetragene Sachverhalte bei der Berichterstattung und
dann auch im Urteil einfach unterschlagen werden trotzdem dies in der
mündlichen Verhandlung moniert wird. Wenn dann sogar die Aufnahme der
Gegendarstellung im Protokoll verweigert wird. Das ist bei den FGs
gängige Praxis.


>> Unter solchen Bedingungen ist *alles*
>> möglich.

> Was ist denn alles? Was fehlt in dem Protokoll und was kann dadurch
> verhindert werden?

Nahezu der gesamte relevante Sachverhalt fehlt, wie beispielsweise im
Lenniger Fall und sodann die Berichtigung abgelehnt wird.


>> Ja, die Finanzgerichtsbarkeit schießt auch den Vogel ab. Es handelt sich
>> um 'Tatsachengerichte' die die Berufung selbst unterbinden können.
>

> Das müssen sie gar nicht. Im Finanzgerichtsverfahren gibt es überhaupt
> keine Berufung.

Sorry, die Revision war gemeint. Deswegen auch der Zirkus mit den
unterschlagenen Sachverhalten, womit die FGs die Revisionsbeschwerden
torpedieren.

Einzelheiten:

http://forschungsschiff-pirol.org/2008/08/12/prasident-des-nds-finanzgerichtes-droht-mit-staatsanwaltschaft/

Gruß,
GM


Jens Müller

unread,
Sep 2, 2008, 6:40:46 PM9/2/08
to
Gero Maurer schrieb:

> Jens Müller schrieb:
>
>> Du hast immer noch nicht mitbekommen, daß das Urteil sehr wohl
>> unterzeichnet wird?
>
>
> Das weiß ich sehr wohl, wir reden aneinander vorbei. Es geht hier
> *nicht* um die ZPO, die dieses bekanntermaßen erlaubt.
>
> Beispielsweise bekommen die ehrenamtlichen Richter bei FGs das
> schriftliche Urteil gar nicht zu Gesicht.

Skandalös ist das aber nur insofern, als der Vorsitzende (der
Berichterstatter?), der das Urteil abfaßt, dann da Gründe reinschreiben
kann, die in der Beratung nicht ausschlaggebend waren.

Das Urteil selbst haben die die ehrenamtlichen Richter ja wohl
mitgefällt (ohne jetzt in die Prozeßordnung gesehen zu haben).
Es müßte halt sichergestellt sein, daß Beratungsverlauf und
Urteilsbegründung miteinander korrespondieren. Da ist das
Beratungsgeheimnis vor, und DAS ist doch dann der eigentliche Skandal.
Und wie man in Naumburg beobachten kann, wird damit auch die Aufklärung
und strafrechtliche Verfolgung von Justizunrecht beeinträchtigt (btw,
was ist da inzwischen eigentlich draus geworden?).

Und wenn Dein großes Idol, der britische Flugunfalluntersucher, auch nur
so an der Oberfläche kratzt wie Du, ist peinlich ("Skandal" vermag ich
es allerdings nicht zu nennen).

Gero Maurer

unread,
Sep 3, 2008, 6:11:42 PM9/3/08
to
Jens Müller schrieb:

> Gero Maurer schrieb:
>> Jens Müller schrieb:

>> Beispielsweise bekommen die ehrenamtlichen Richter bei FGs das


>> schriftliche Urteil gar nicht zu Gesicht.

> Skandalös ist das aber nur insofern, als der Vorsitzende (der
> Berichterstatter?), der das Urteil abfaßt, dann da Gründe reinschreiben
> kann, die in der Beratung nicht ausschlaggebend waren.

So ist es, und das scheint gängige Praxis zu sein.

> Das Urteil selbst haben die die ehrenamtlichen Richter ja wohl
> mitgefällt (ohne jetzt in die Prozeßordnung gesehen zu haben).

Davon ist (hoffentlich) auszugehen.

> Es müßte halt sichergestellt sein, daß Beratungsverlauf und
> Urteilsbegründung miteinander korrespondieren. Da ist das
> Beratungsgeheimnis vor, und DAS ist doch dann der eigentliche Skandal.

So ist es. In einem FG Verfahren, das ausnahmsweise vernünftig ablief,
hatte der Vorsitzende das Heft in die Hand genommen und mir in allen
wesentlichen Punkten recht gegeben. Der Berichterstatter schmollte und
hat mir am Ende durch Beschluß dann trotzdem die gesamten Kosten
aufgebrummt. Beschwerde wurde von ihm abgelehnt, es waren keine weiteren
Rechtsmittel möglich. Ich bezweifle, daß die übrigen Richter davon noch
irgendwas mitbekommen haben.

Die schriftlichen Urteile werden sehr häufig mit völligem Unfug
bezüglich der Sachverhalte gespickt, so daß Revisionsbeschwerden
aussichtslos sind. Das hat System.


> Und wie man in Naumburg beobachten kann, wird damit auch die Aufklärung
> und strafrechtliche Verfolgung von Justizunrecht beeinträchtigt (btw,
> was ist da inzwischen eigentlich draus geworden?).

Aus dem Gedächtnis: Die Staatsanwaltschaft hat ermittelt und
eingestellt, da der Tatbeitrag der einzelnen Richter nicht aufzuklären
sei. Es handelte sich um ein Kollegialgericht das dem Beratungsgeheimnis
unterliegt. Das war schon immer eine Standardbegründung bei solchen
Verfahren, beispielsweise bei NS-Richtern. Danach soll der
Generalbundesanwalt kürzlich allerdings erneut die Aufnahme der
Ermittlungen bei einer anderen Staatsanwaltschaft angewiesen haben, so
daß das Verfahren noch läuft (Hörensagen ohne Gewähr).


> Und wenn Dein großes Idol, der britische Flugunfalluntersucher, auch nur
> so an der Oberfläche kratzt wie Du, ist peinlich ("Skandal" vermag ich
> es allerdings nicht zu nennen).

Laß das bitte, sonst zahle ich in der nächsten Runde zurück ;-).

GM

Bastian Völker

unread,
Sep 4, 2008, 4:56:59 PM9/4/08
to
Hallo!

Gero Maurer schrieb:

> Das weiß ich sehr wohl, wir reden aneinander vorbei. Es geht hier
> *nicht* um die ZPO, die dieses bekanntermaßen erlaubt.

Wenn Du von Finanzgerichten sprichst, geht es natürlich um die FGO. In
der Sache macht das aber keinen großen Unterschied.

> Beispielsweise bekommen die ehrenamtlichen Richter bei FGs das
> schriftliche Urteil gar nicht zu Gesicht. Ich halte das für einen
> Skandal. Weiteres siehe Vorbeitrag.

Den Skandal musst Du über den Gesetzgeber abstellen lassen, denn die FGO
erklärt ausdrücklich, dass es der Unterschrift der ehrenamtlichen
Richter nicht bedarf.

Gruß
Bastian

Gero Maurer

unread,
Sep 8, 2008, 3:15:12 PM9/8/08
to
Bastian Völker schrieb:
> Christian E. Naundorf schrieb:

[ Rechtsbeugung und irrationales Recht ]


>> Ich finde übrigens den Punkt gar nicht so abwegig, dass der
>> ehrenamtliche Richter mit seiner Unterschrift beurkundet, dass
>> das gefällte Urteil dem Beratungsergebnis entspricht. [..]
>> Wenn man sagt, das ist eh alles viel zu
>> schwierig und zu kompliziert und ihr versteht das eh nicht und
>> überlasst es den Fachleuten, na dann kann man die Besetzung der
>> Richterbank mit Nicht-Berufsrichtern auch gleich sein lassen.

> Da bin ich ebenfalls Deiner Meinung. Ich fände es auch völlig richtig,
> alle Richter ein Urteil unterschreiben zu lassen, an dem sie mitgewirkt
> haben. Trotzdem darf man dieses Unterlassen nicht als rechtsbeugerisch
> o.ä. beschreiben, weil es eben der aktuellen Gesetzeslage entspricht.

Dieses Verhalten habe ich auch gerade *nicht* als rechtsbeugerisch
bezeichnet, sondern nur als ausgesprochen schlechten Stil. Von etwas
anderem war hier nie die Rede.


Als rechtsbeugerisch habe ich hingegen die *bewußte* Verdrehung,
Fälschung oder Unterschlagung von wesentlichen Sachverhalten zum
Nachteil der Opfer durch die entsprechenden Gerichte qualifiziert.

Derartige Rechtsbeugungen sind bei Finanzgerichten schon fast der
Normalfall, so daß sie bereits in Fach- und Lehrbüchern zum FG-Verfahren
behandelt werden. Unzählige Fälle solcher Justizkriminalität sind leicht
zu belegen, einige wurden von mir vorgestellt.

Fälle in denen so etwas aus Versehen passiert, nehme ich davon
ausdrücklich aus, das kann immer mal passieren.


Letztlich sind die häufigen Rechtsbeugungen durch die deutsche Justiz
und die deutsche Verwaltung in erster Linie auf die noch immer wirksame
semifaschistische Ausrichtung dieser Bereiche zurückzuführen. Diese
resultiert aus der weitgehend unveränderten Übernahme der irrationalen,
mystisch geprägten, rechtsstaats- und verfassungsfeindlichen Justiz- und
Verwaltungsideale des dritten Reiches.


Zur Irrationalität der dt. Justiz ein hervorragender Beitrag:

http://www.reinelt-bghanwalt.de/veroeffentlichungen/vo_r36_c.htm

Dr. Ekkehart Reinelt, Irrationales Recht
(ZAP Sonderheft für Dr. Egon Schneider zum 75. Geburtstag)


Zitate daraus:

"Der Deutsche hat seit jeher einen begreiflichen Hang zum Irrationalen
und Mystischen. [..]
Rechtsnormen und Gesetze, [..] können und müssen vom Rechtsanwender
jedoch rational erkannt und in der Rechtsanwendung umgesetzt werden."


"Der Richter muß zu der Überzeugung zurückfinden, daß er das Recht nicht
frei erfindet, sondern ihm dient.

Nur so kann irrationalen Entwicklungen im Recht Einhalt geboten werden.
In welchem Umfang das angesichts der vom Gesetzgeber angerichteten Flut
generalklauselartiger Inhaltslosigkeiten in Zukunft noch möglich ist,
wird sich zeigen.

Irrationale Rechtsfindung - das ist nicht nur eine contradictio in
adiecto, sondern eine Zustandsbeschreibung weiter Bereiche unserer
Rechtswirklichkeit. Auswege aus der Krise haben unter anderen ERNST WOLF
und EGON SCHNEIDER aufgezeigt. Man muß die Wege nur gehen: Rückkehr zu
klaren Begriffen und deren Definition, zum methodischen Denken und
Argumentieren, Eindämmung der Flut von Generalklauseln und Leerworten
und Einschränkung der Beliebigkeit des Umgangs mit Rechtsnormen in der
richterlichen Praxis. Das sind die ersten Schritte für eine Rückkehr zur
Rationalität."


Dem ist nichts hinzuzufügen.

Gruß,
GM

Heiko Nock

unread,
Sep 9, 2008, 1:08:33 PM9/9/08
to
["Followup-To:" header set to de.soc.recht.misc.]

> Als rechtsbeugerisch habe ich hingegen die *bewußte* Verdrehung,
> Fälschung oder Unterschlagung von wesentlichen Sachverhalten zum
> Nachteil der Opfer durch die entsprechenden Gerichte qualifiziert.
> Derartige Rechtsbeugungen sind bei Finanzgerichten schon fast der
> Normalfall, so daß sie bereits in Fach- und Lehrbüchern zum FG-Verfahren
> behandelt werden.

In welchen?

--
"Fersengeld ist nicht selten das einzige Geld, das der Schuldner dem
Gläubiger gibt."
-- Hellmut Walters

Gero Maurer

unread,
Sep 9, 2008, 3:52:38 PM9/9/08
to
Christian E. Naundorf schrieb:
> Gero Maurer schrieb:

>> Als rechtsbeugerisch habe ich hingegen die *bewußte* Verdrehung,
>> Fälschung oder Unterschlagung von wesentlichen Sachverhalten zum
>> Nachteil der Opfer durch die entsprechenden Gerichte qualifiziert.

> Mir erschließt sich freilich nicht, was - unterstellt, dem wäre so -
> eine Bild-Ton-Aufzeichnung der mündlichen Verhandlung an Abhülfe
> hiergegen zu leisten geeignet wäre. Denn wenn der
> entscheidungserhebliche Sachverhalt erst in der mündlichen Verhandlung
> geliefert wird - dann hat der Anwalt ohnehin zuvor schwer geschlafen.


Bei Finanzgerichten wird der Sachverhalt vom Berichterstatter
vorgetragen, das ist im Regelfall schon der erste Teil des
Urteilstextes. Bereits dabei fehlen sehr häufig die wesentlichen
Klagepunkte. Dieses muß dann vorgetragen werden, wobei das Gericht nicht
selten die Aufnahme ins Protokoll verweigert und die Dinge dann
hinterher trotzdem wegläßt. Die Gerichte versuchen bereits dabei häufig,
eine schlüssige und vollständige Sachverhaltsdarstellung zu verhindern.

In einem Fall wurde beispielsweise die lebende Mutter eines Klägers
quasi für tot erklärt, um aus einer nicht vorhandenen Erbschaft
geschätzte 'Einnahmen' zu versteuern. Die Annahme des Totenscheins, aus
dem der wesentlich spätere Todeszeitpunkt und somit wesentlich spätere
Zeitpunkt der Erbschaft hervorging, wurde vom Gericht verweigert.


Des weiteren handelt es sich bei den Sachverhaltsfälschungen durch das
Gericht im Regelfall auch um eine schwere Straftat (Rechtsbeugung), die
sonst kaum nachzuweisen wäre. Evtl. kann man damit auch später der
Staatsanwaltschaft, so sie sich traut, die Arbeit erleichtern.

Auch ist der Mitschnitt eine große Hilfe bei den späteren
Berichtigungsanträgen.

Schließlich ist das ganze auch noch eine große Hilfe bei der
Öffentlichkeitsarbeit, da das ohne solche Belege ohnehin kaum jemand
glaubt.

Kurz und knapp: Deutschland ist ein Irrenhaus und Finanzgerichte und
Finanzverwaltung sind die Zentralen.

Gruß,
GM

Gero Maurer

unread,
Sep 9, 2008, 4:00:05 PM9/9/08
to
Heiko Nock schrieb:
xp dsrs, damit der Thread dort nicht auseinandergerissen wird

>> Als rechtsbeugerisch habe ich hingegen die *bewußte* Verdrehung,
>> Fälschung oder Unterschlagung von wesentlichen Sachverhalten zum
>> Nachteil der Opfer durch die entsprechenden Gerichte qualifiziert.
>> Derartige Rechtsbeugungen sind bei Finanzgerichten schon fast der
>> Normalfall, so daß sie bereits in Fach- und Lehrbüchern zum FG-Verfahren
>> behandelt werden.

> In welchen?

Fachliteratur zum Steuerrecht, Lehrbuch:


Dr. Klaus-R. Wagner, Die Praxis des Steuerprozesses,
NWB Berlin 2002, S. 161 Rn. 441:

Zitat:

Bastian Völker

unread,
Sep 9, 2008, 4:09:09 PM9/9/08
to
Hallo!

Gero Maurer schrieb:

> Bei Finanzgerichten wird der Sachverhalt vom Berichterstatter
> vorgetragen, das ist im Regelfall schon der erste Teil des
> Urteilstextes. Bereits dabei fehlen sehr häufig die wesentlichen
> Klagepunkte.

Was genau heißt "sehr häufig"? Woher hast Du diese Information? Gibt es
verlässliche Erhebungen darüber?

> Dieses muß dann vorgetragen werden, wobei das Gericht nicht
> selten die Aufnahme ins Protokoll verweigert und die Dinge dann
> hinterher trotzdem wegläßt.

Gleiche Fragen zu "nicht selten".

> Die Gerichte versuchen bereits dabei häufig,
> eine schlüssige und vollständige Sachverhaltsdarstellung zu verhindern.

Hier wieder zu "häufig".

> In einem Fall wurde beispielsweise [...]

Ich glaube, es dürfte überhaupt kein Problem sein auch mehrere Urteile
zu finden, die nicht in Ordnung sind. Das beweist noch nicht die
Regelmäßigkeit, die Du hier behauptest.

> Des weiteren handelt es sich bei den Sachverhaltsfälschungen durch das
> Gericht im Regelfall auch um eine schwere Straftat (Rechtsbeugung),

Wie kommst Du darauf? Eine "Sachverhaltsfälschung" ist noch keine
Rechtsbeugung.

Gruß
Bastian

Gero Maurer

unread,
Sep 9, 2008, 5:36:05 PM9/9/08
to
Bastian Völker schrieb:
> Gero Maurer schrieb:

[ Hintergrund dt. Finanzverfahren ]

>> Bei Finanzgerichten wird der Sachverhalt vom Berichterstatter
>> vorgetragen, das ist im Regelfall schon der erste Teil des
>> Urteilstextes. Bereits dabei fehlen sehr häufig die wesentlichen
>> Klagepunkte.

> Was genau heißt "sehr häufig"? Woher hast Du diese Information? Gibt es
> verlässliche Erhebungen darüber?


Das ist schwierig, nicht umsonst gilt die Rechtsbeugung in Deutschland
als das 'perfekte Verbrechen'. Ich konnte bisher bei von mir geführten
FG-Prozessen in 4 von 5 Fällen genau diese Vorgehensweise feststellen.

Des weiteren habe ich mir mehrere FG Prozesse als Zuschauer angesehen,
bei denen mir der Hintergrund bestens bekannt war; hierbei wurde in
*jedem* Fall dieses Verhalten festgestellt.

Statistiken:
http://forschungsschiff-pirol.org/deutscher-steuerterror/
http://forschungsschiff-pirol.org/fiskalischer-polizeistaat-in-zahlen/

http://www.naturetv.de/Blog/spiegel%2021_01_03.pdf
Spiegel, Der Fiskus gewinnt fast immer


Aus historischer Sicht wurden sowohl die Finanzverwaltung als auch die
Finanzgerichte gezielt als nationalsozialistische Terrororganisationen
aufgebaut, deren ideologische Hauptaufgabe die 'Entjudung' der dt.
Wirtschaft war. Parteimitgliedschaft war ab 1935 zwingende
Einstellungsvoraussetzung. Es mußten regelmäßige ideologische Schulungen
besucht werden und über den Fortgang der 'Entjudung' mußte regelmäßig
Bericht erstattet werden.

Nach dem Krieg waren die Finanzbeamten mit über 70% Parteimitgliedern
die mit Abstand am stärksten belastete Gruppe der dt. Verwaltung. Da es
keine anderen Finanzbeamten gab, wurde die Finanzverwaltung mit den
gleichen Leuten fortgeführt, die dann auch nach dem Krieg das deutsche
Steuerrecht entscheidend prägten. Bis 1977 galt die Reichsabgabenordnung
noch praktisch unverändert weiter. Der nationalsozialistische Geist und
die allgemeine Rechtlosigkeit des deutschen Steuerrechts wirkt bis heute
fort.

Einzelheiten mit etlichen Links dazu:
http://forschungsschiff-pirol.org/2008/05/25/organisierte-kriminalitat/


>> Des weiteren handelt es sich bei den Sachverhaltsfälschungen durch das
>> Gericht im Regelfall auch um eine schwere Straftat (Rechtsbeugung),

> Wie kommst Du darauf? Eine "Sachverhaltsfälschung" ist noch keine
> Rechtsbeugung.

Die EMRK, Art.7, die auch in D Gesetzeskraft hat, sieht das völlig
anders. Eine korrekte und vollständige Sachverhaltsfeststellung ist
elementare Grundlage eines jeden fairen Verfahrens. Nur bei manchen dt.
Juristen scheint das noch immer nicht angekommen zu sein.

Gruß,
GM

Gero Maurer

unread,
Sep 10, 2008, 3:56:37 PM9/10/08
to
Christian E. Naundorf schrieb:
> Gero Maurer schrieb:

xpost und fup dsrs, wo's hingehört


[ Praxis der FG-Verfahren ]

>> Bei Finanzgerichten wird der Sachverhalt vom Berichterstatter
>> vorgetragen,

> Und woraus hat der Berichterstatter den Sachverhalt?
>
> Aus den Akten.

Richtig. Bereits dabei wird zu Lasten des Opfers selektiert.


>> das ist im Regelfall schon der erste Teil des Urteilstextes. Bereits
>> dabei fehlen sehr häufig die wesentlichen Klagepunkte. Dieses muß dann
>> vorgetragen werden,

> Nein. Das steht in der Akte. Das liest eine höhere Instanz auch wenn es
> nicht im Urteil steht. Es ist vollkommen irrelevant, ob das im Protokoll
> der mündlichen Verhandlung überhaupt oder richtig wiedergegeben ist.

Bei FGs völlig falsch. Finanzgerichte sind sogenannte Tatsachengerichte,
bei denen nach der üblichen Revisionsablehnung zunächst nur die
Revisionsbeschwerde und günstigstenfalls erst danach die Revision
möglich ist. Das Revisionsgericht (BFH) ist an die
Tatsachenfeststellungen des Vorgerichts (FG) zwingend gebunden.
Bei der Revision wird *allein* das Urteil *nur* auf Rechtsfehler geprüft.


>> In einem Fall wurde beispielsweise die lebende Mutter eines Klägers
>> quasi für tot erklärt, um aus einer nicht vorhandenen Erbschaft
>> geschätzte 'Einnahmen' zu versteuern. Die Annahme des Totenscheins,
>> aus dem der wesentlich spätere Todeszeitpunkt und somit wesentlich
>> spätere Zeitpunkt der Erbschaft hervorging, wurde vom Gericht verweigert.

> Der Schriftsatz, in dem das stand, wurde weggeworfen? Mitsamt der
> beigefügten öffentlichen Urkunde (Totenschein), der als Anlage
> gekennzeichnet war? Das ist wirklich allerhand. Und die Blattzahlen
> wurden entsprechend hingetürkt? (oder hingedeutscht, ehe mich jemand
> wegen der Wortwahl angreift ...)


Der Sachverhalt war bereits in der Klageschrift mit sämtlichen
relevanten Daten mit klaren Worten unmißverständlich dargelegt. Der
Totenschein wurde dann allerdings erst in der mündlichen Verhandlung
vorgelegt, um die Absurdität der Schätzung zusätzlich zu belegen.

Im Lenniger Fall konnten erst durch den geballten Sachverstand und die
Hartnäckigkeit des erfahrenen Kriminalisten und des ihn unterstützenden
Richters einige unterschlagene Akten und Beweismittel zutage gefördert
werden.


In der Revision sind die Akten schlicht irrelevant. Nach Aussage meines
kundigen Anwalts, der auf diesem Gebiet schon häufig veröffentlicht hat,
werden sie vom BFH auch grundsätzlich nicht hinzugezogen. Nur so macht
das FG-Schauspiel auch 'juristischen' Sinn.

Kurz und knackig:

Wenn ein FG als Tatsachengericht die Feststellung trifft, daß die Erde
eine Scheibe ist, das Wasser nach oben fließt und Schweine fliegen
können, ist das Revisionsgericht an diese Feststellungen gebunden. Es
kann dann bestenfalls zurückverweisen mit der Aufforderung, das FG möge
doch bitte noch die Flugeigenschaften des Keilers und den Sitz der
Flügel eruieren.

Anders ist der perverse wirtschaftliche Unfug, der in den FG
Entscheidungen immer wieder zu lesen ist, auch nicht zu erklären.


Des weiteren ist von den Fachleuten immer wieder zu hören, daß die FGs
nicht selten mit den schrägsten Vögeln der Finanzverwaltung bestückt
werden, die sich durch besondere Rücksichtslosigkeit an der Steuerfront
bewährt haben. Die Besetzung der Gerichte erfolgt stets durch das
(Finanz?)ministerium.


Und daß eine erhebliche Zahl deutscher Juristen wirklich zu allem fähig
sind, ist leider nicht nur aus der dt. Vergangenheit bekannt. Jegliche
wirksame Kontrolle fehlt.


>> Schließlich ist das ganze auch noch eine große Hilfe bei der
>> Öffentlichkeitsarbeit, da das ohne solche Belege ohnehin kaum jemand
>> glaubt.

> Oh, ich glaube absolut, dass in der Justiz seltsame Dinge vor sich
> gehen. Aber ich halte die Aufzeichnung (Bild? Ton?) von mündlichen
> Verhandlungen als einen der denkbar ungeeignetsten Wege, die mir
> einfallen würden, dem abzuhelfen.


Es ist neben dem Herstellen der Öffentlichkeit der einzig wirksame Weg
den ich kenne. Außer daß man Art.20(4) mal mit Leben erfüllt ;-).


Ich bin für jeden vernünftigen Alternativvorschlag aufgeschlossen.

Gruß,
GM


Bastian Völker

unread,
Sep 14, 2008, 4:26:15 AM9/14/08
to
[XP entfernt]

Hallo!

Gero Maurer schrieb:

>>> Bei Finanzgerichten wird der Sachverhalt vom Berichterstatter
>>> vorgetragen, das ist im Regelfall schon der erste Teil des
>>> Urteilstextes. Bereits dabei fehlen sehr häufig die wesentlichen
>>> Klagepunkte.
>
>> Was genau heißt "sehr häufig"? Woher hast Du diese Information? Gibt es
>> verlässliche Erhebungen darüber?
>
> Das ist schwierig, nicht umsonst gilt die Rechtsbeugung in Deutschland
> als das 'perfekte Verbrechen'.

Ja, das ist gemein. Die Frage ist aber, wer das behauptet. Nach meiner
Wahrnehmung schreien am ehesten Parteien, die praktisch keinen
juristischen Hintergrund haben, dafür aber von ihrer Sache so überzeugt
sind, dass sie schon (fast) querulatorische Züge aufweisen, am
lautesten nach Rechtsbeugung. Je mehr Sachverstand vorhanden ist, desto
reflektierter werden Entscheidungen betrachtet.

Das verwundert mich auch gar nicht so sehr. Diese Personen entscheiden
zunächst natürlich nur nach ihrem Bauchgefühl und halten die
Gegenposition oft für abwegig. Die dann ergehende Entscheidung können
sie vielleicht nicht im Einzelnen nachvollziehen, weil einfach der
Sachverstand fehlt. Deshalb wird die Entscheidung für unsinnig oder
zumindest falsch gehalten, was oftmals für synonym mit Rechtsbeugung
gehalten wird. Die Einsicht, dass selbst inhaltlich falsche
Entscheidungen regelmäßig weit von Rechtsbeugung entfernt sind, will
nicht recht gelingen. Wie auch? Mit dem Tatbestand Rechtsbeugung
beschäftigen sich die wenigsten. Wahrscheinlich haben ihn viele, die
danach schreien, noch nicht einmal gelesen. Wie gesagt, es verwundert
mich alles nicht. Gleichwohl finde ich es reichlich anstrengend.

> Ich konnte bisher bei von mir geführten
> FG-Prozessen in 4 von 5 Fällen genau diese Vorgehensweise feststellen.

Welche Vorgehensweise? Du meinst, dass wesentliche Klagepunkte in den
Entscheidungsgründen fehlen? Da knüpft sich doch wieder die Frage an,
welche Punkte wesentlich sind. Es kommt immer wieder vor, dass Parteien
meinen, ganz entscheidende Aspekte seien überhaupt nicht berücksichtigt
worden, obwohl sie tatsächlich überhaupt keinen Einfluss auf die
Entscheidung haben konnten.

> Aus historischer Sicht wurden sowohl die Finanzverwaltung als auch die
> Finanzgerichte gezielt als nationalsozialistische Terrororganisationen
> aufgebaut, deren ideologische Hauptaufgabe die 'Entjudung' der dt.
> Wirtschaft war. Parteimitgliedschaft war ab 1935 zwingende
> Einstellungsvoraussetzung. Es mußten regelmäßige ideologische Schulungen
> besucht werden und über den Fortgang der 'Entjudung' mußte regelmäßig
> Bericht erstattet werden.
>
> Nach dem Krieg waren die Finanzbeamten mit über 70% Parteimitgliedern
> die mit Abstand am stärksten belastete Gruppe der dt. Verwaltung. Da es
> keine anderen Finanzbeamten gab, wurde die Finanzverwaltung mit den
> gleichen Leuten fortgeführt, die dann auch nach dem Krieg das deutsche
> Steuerrecht entscheidend prägten. Bis 1977 galt die Reichsabgabenordnung
> noch praktisch unverändert weiter. Der nationalsozialistische Geist und
> die allgemeine Rechtlosigkeit des deutschen Steuerrechts wirkt bis heute
> fort.

Ich bin fasziniert, wie Du immer wieder versuchst, aktuelle Vorgänge in
die Nähe des Nazionalsozialismus zu schieben. Das deutsche Steuerrecht
ist unglaublich komplex und besteht aus einer fast unüberschaubaren
Anzahl von Gesetzen, Verordnungen usw. Und nur weil ein -
zugegebenermaßen elementares - Gesetz seine Wurzeln im
Nationalsozialismus hat, wirkt der "natialsozialistische Geist" im
gesamten deutschen Steuerrecht fort?! Ertsaunlich! Es gibt auch noch
andere Gesetze, die aus der Zeit stammen und die es auch heute noch
gibt. Sind die Leute, die diese Gesetze anwenden auch alle entsprechend
geprägt?

Das alles erinnert mich sehr an das Rechtsberatungsgesetz. Da war auch
ganz wesentliches Argument, dass es sich dabei ja um ein "Nazi-Gesetz"
handele. Die Tatsache, dass die damalige Idologie und die ursprünglichen
verachtenswerten Ziele aus dem Gesetze natürlich längst verschwunden
waren, wurde von Kritikern gerne übersehen.

>>> Des weiteren handelt es sich bei den Sachverhaltsfälschungen durch das
>>> Gericht im Regelfall auch um eine schwere Straftat (Rechtsbeugung),
>
>> Wie kommst Du darauf? Eine "Sachverhaltsfälschung" ist noch keine
>> Rechtsbeugung.
>
> Die EMRK, Art.7, die auch in D Gesetzeskraft hat, sieht das völlig
> anders.

Hilf mir, ich kann der Norm Deine Aussage beim besten Willen nicht
entnehmen.

> Eine korrekte und vollständige Sachverhaltsfeststellung ist
> elementare Grundlage eines jeden fairen Verfahrens. Nur bei manchen dt.
> Juristen scheint das noch immer nicht angekommen zu sein.

Selbst wenn es so wäre, würde ein Verstoß dagegen nicht zwingend
Rechtsbeugung. Vielleicht solltest Du Dich auch gelegentlich mit dem
Tatbestand auseinandersetzen.

Gruß
Bastian

Gero Maurer

unread,
Sep 15, 2008, 3:23:20 PM9/15/08
to
Bastian Völker wrote:
> Gero Maurer schrieb:
xp wg. gruppenübergreifendem Thema


[ dt. Obrigkeitsstaat ]


>> nicht umsonst gilt die Rechtsbeugung in Deutschland
>> als das 'perfekte Verbrechen'.

> Ja, das ist gemein. Die Frage ist aber, wer das behauptet.


Die Opfer solcher Straftaten, die Statistik und die Wissenschaft.

In Deutschland sind für Rechtsbeugung ideale Voraussetzungen vorhanden:

- die fehlende Gewaltenteilung
- die obrigkeitsstaatliche Orientierung der Justiz
- die rücksichtslose Bürokratisierung
- die weitgehend unaufgearbeitete staatsterroristische Tradition
- die personelle Kontinuität belasteter Institutionen

Belege:

http://forschungsschiff-pirol.org/fiskalischer-polizeistaat-in-zahlen/

Deutschland hat das abenteuerlichste Steuersystem der Welt mit einer
etwa 20-fachen Personaldichte der deutschen Finanzverwaltung im
Vergleich zu den USA.

Wir haben die teuerste Justiz der Welt. Über 80% der Abgeordneten kommen
aus dem öffentlichen Dienst mit einer extremen Überrepräsentation von
Juristen. Diese haben sich Staat und Justiz zur Beute gemacht.

Grober gesetzgeberischer Unfug ist an der Tagesordnung, wie
beispielsweise das Abmahnwesen, mit dem sich windige Anwälte auf Kosten
der Restbevölkerung hohe risikolose Einkünfte verschaffen. Die
gesetzlichen Voraussetzungen für diesen Unfug wurden vom
Juristenparlament geschaffen.

Beleidigungsstrafverfahren werden höchst einseitig fast immer nur
zugunsten von Amtsträgern geführt. Im Gegensatz dazu werden Normalbürger
fast immer auf den Zivilklageweg verwiesen. In bester
obrigkeitsstaatlicher Tradition wird die 'Beamtenbeleidigung' wesentlich
härter bestraft, als diejenige von Normalbürgern.

Finanzgerichtsprozesse werden fast immer höchst einseitig zugunsten der
Finanzverwaltung entschieden. Die Richter kommen fast ausschließlich aus
der Finanzverwaltung, die Stellenbesetzung wird vom Finanzministerium
kontrolliert. Die Finanzgerichte sind als die 'Freudenhäuser des
Finanzministers' bekannt. Nur 3.7% der Klagen werden gegen die
Finanzverwaltung entschieden:

http://forschungsschiff-pirol.org/deutscher-steuerterror/


Daß sich unter den vorgenannten Bedingungen und der fehlenden
Strafverfolgung die Rechtsbeugung als häufiges Gewohnheitsdelikt ergibt,
folgt schon aus der allgemeinen Lebenserfahrung. Gleiches folgt auch aus
umfangreichen psychologischen und soziologischen Versuchen,
beispielsweise den 'Klassikern' von Milgram und Zimbardo.

http://de.wikipedia.org/wiki/Milgram-Experiment
http://de.wikipedia.org/wiki/Stanford-Prison-Experiment

In Deutschland ist die dritte Gewalt ist als wirksames Korrektiv gegen
Verwaltungswillkür und -übergriffe faktisch ausgefallen. Sie agiert im
Regelfall nur noch als eine privilegierte Hilfstruppe der Obrigkeit.


> Ich bin fasziniert, wie Du immer wieder versuchst, aktuelle Vorgänge in
> die Nähe des Nazionalsozialismus zu schieben. Das deutsche Steuerrecht
> ist unglaublich komplex und besteht aus einer fast unüberschaubaren
> Anzahl von Gesetzen, Verordnungen usw.

Corruptissima res publica plurimae leges. Wußte schon Tacitus.
Je korrupter der Staat, umso mehr Gesetze.


> Und nur weil ein -
> zugegebenermaßen elementares - Gesetz seine Wurzeln im
> Nationalsozialismus hat, wirkt der "natialsozialistische Geist" im
> gesamten deutschen Steuerrecht fort?! Ertsaunlich! Es gibt auch noch
> andere Gesetze, die aus der Zeit stammen und die es auch heute noch
> gibt. Sind die Leute, die diese Gesetze anwenden auch alle entsprechend
> geprägt?

Offensichtlich. Das Gesetzeswerk wurde nahezu unverändert übernommen,
nur das Ziel (Judenverfolgung) wurde unverfänglich umdefiniert. Deutsche
Juristen schrecken vor nichts zurück.


Auch unser Steuerrecht ist nicht vom Himmel gefallen, es ist im
wesentlichen das zur scheinlegalen Judenenteignung optimierte Recht des
dritten Reiches. Die damalige Finanzverwaltung und die Finanzgerichte
waren bis zum Beginn der Deportationen die eigentlichen Träger der
Judenverfolgung, andere Behörden waren kaum involviert. Das Steuerrecht
war dazu die wesentliche Arbeitsgrundlage.

Es ist mit geringen kosmetischen Änderungen in allen wesentlichen
Grundzügen bis heute gültig. Bis 1977 wurde sogar noch der Name
'Reichsabgabenordnung' beibehalten. Dadurch erklärt sich auch der der
damaligen NS-Ideologie folgende chaotische Aufbau und die weitgehende
Rechtlosigkeit der deutschen Steuerbürger.

Die alten Originalexemplare der Reichsabgabenordnung wurden dabei noch
häufig in dt. Finanzämtern genutzt, wobei dann die erste Seite
herausgerissen oder die ersten beiden Paragraphen einfach
durchgestrichen wurden. In §1 heißt es lapidar:

'Die Steuergesetze sind nach nationalsozialistischer Weltanschauung
auszulegen.'

In §2: 'Fragen der Billigkeit und Zweckmäßigkeit sind nach
nationalsozialistischer Weltanschauung zu beurteilen.'

Das reichte bereits. In der Uminterpretierung und 'Auslegung' sind dt.
Finanzjustiz und -verwaltung noch heute Weltmeister. In der
Verwaltungspraxis werden alle Gesetze so hingebogen, wie man sie gerade
gern hätte. Es gibt genug davon und die Justiz spielt mit.

http://www.gesetzloses-finanzamt.info/wurzel.htm
http://forschungsschiff-pirol.org/albert-einstein-und-der-fiskus/


>> Eine korrekte und vollständige Sachverhaltsfeststellung ist
>> elementare Grundlage eines jeden fairen Verfahrens. Nur bei manchen dt.
>> Juristen scheint das noch immer nicht angekommen zu sein.

> Selbst wenn es so wäre, würde ein Verstoß dagegen nicht zwingend
> Rechtsbeugung.


Die allgemeine Rechtlosigkeit im dt. Gerichts- und Verwaltungsverfahren
hat historische Wurzeln, die ohne Schwierigkeiten in der dt.
Vergangenheit zu finden sind. Fehlende Logik und häufige
Tatbestandsfälschungen waren dabei häufig. Das vierte Reich hat das
meiste davon übernommen.

Gruß,
GM


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