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Ist unsere Justiz käuflich?

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Saleema Nur

unread,
Dec 21, 2009, 8:09:10 AM12/21/09
to
Folgender Fall trug sich von ein paar Jahren zu:

Ich wurde schon seit einiger Zeit gestalkt. Von wem, dass weiss ich nicht,
bis heute nicht. 1999 drang dann jemand w�hrend meiner Abwesenheit mit einem
(Nach)schl�ssel in meine Wohnung ein und strich dort die Klot�re gr�n an.
Als ich zur�ckkam, war die Farbe noch feucht. Dieses Ereignis f�hrte dazu,
dass ich neben vielem anderen Stress, dass nicht mehr bew�ltigen konnte und
mit einer Ersch�pfungsdepression in die Klinik ging. Zuvor hatte ich noch
daf�r gesorgt, dass die Kinder tags�ber von der Nachbarschaftshilfe betreut
wurden und am Abend holte mein Ex-Mann den Sohn ab. Meine Tochter wollte
nicht zu ihm und blieb alleine zu Hause. In dieser Zeit kam es dann zu einem
Kontakt zwischen ihr und drei M�nnern, sie war damals 16 Jahre alt, die sie
in meiner Wohnung vergewaltigten, zu dritt. Meine Tochter war verst�rt und
hatte Angst und erz�hlte auch ihrem Vater nichts davon. Sie erstattete
damals auch keine Anzeige.

Drei Jahre sp�ter ca., als sie mit ihrem damaligen Freund zusammenlebte,
best�rkte dieser sie, doch eine Anzeige zu machen. Sie tat dies also. Das
Jugendamt bezahlte ihr eine gute Rechtsanw�ltin daf�r. Sie musste wegen
einer bestimmten Aussage viermal zur Kripo hin, wo sich die Kripobeamtin
schon selbst gefragt hatte, warum der Staatsanwalt diesbez�glich noch Fragen
hat und ihr das auch komisch vorkam. Alsdann wollte der Staatsanwalt einen
Deal machen, dass einer der T�ter, ein gewisser Cemal oder Ayan (der dritte
T�ter war ein Deutscher), der sowieso schon im offenen Vollzug sass, in den
geschlossenen Vollzug verbracht werden sollte und nach der Haftstrafe
abgeschoben werden w�rde.

Meine Tochter wollte sich auf diesen Deal nicht einlassen, sondern wollte,
dass die T�ter bestraft werden. Daraufhin schickte man ihr eine Gutachterin,
die meine Tochter als nicht glaubw�rdig befand. So kam es nie dazu, dass
diese T�ter bestraft wurden. Ich werde einfach den Gedanken nicht los, dass
da gar kein Prozess stattfinden sollte und dann der Staatsanwalt
irgendjemanden eine Gef�lligkeit erwiesen hat. Ist so etwas tats�chlich in
der BRD m�glich? Kann man unserer Justiz eigentlich vertrauen oder nicht?

--
"That's a good religion. And no one resents that kind of religion being
taught but a wolf who intents to make you his meal."
Malcolm X


Tobias H�berlin

unread,
Dec 21, 2009, 3:11:40 PM12/21/09
to
Was erwartest du denn noch nach drei Jahren?? Keine Spuren mehr, die auf die
Vergewaltigung hindeuten. Mich wundert's da� der StA �berhaupt Ermittlungen
in Erw�gung gezogen hat

Tobi


Saleema Nur

unread,
Dec 21, 2009, 3:36:53 PM12/21/09
to
In news:hgokps$c05$1...@online.de, schreibt
Tobias H�berlin <none...@online.de>:

Nun ja, man kann darauf vertrauen, dass die Justiz Recht spricht, man kann
sich aber auch irren. Auf mich macht das n�mlich den Eindruck, als ob da gar
kein Prozess stattfinden sollte (wenn vorher ein Deal angeboten wird) und
man jemandem eine Gef�lligkeit erwies. So sehe ich das und nicht anders.
Punkt!

Tobias H�berlin

unread,
Dec 21, 2009, 4:35:21 PM12/21/09
to
> Nun ja, man kann darauf vertrauen, dass die Justiz Recht spricht, man kann
> sich aber auch irren. Auf mich macht das n�mlich den Eindruck, als ob da
> gar kein Prozess stattfinden sollte (wenn vorher ein Deal angeboten wird)
> und man jemandem eine Gef�lligkeit erwies. So sehe ich das und nicht
> anders. Punkt!

Wie stellst du dir das in der Praxis vor? Auch ein StA hat Vorgesetzte, vor
denen er sich verantworten mu�, wenn er sich auf einen Proze� einl��t, den
er nicht gewinnen kann. Dann wird n�mlich der Angeklagte auf Kosten der
Staatskasse - das sind du und ich und weitere ca. 40 Mio. Arbeitnehmer -
freigesprochen.
Sorry, aber der Zug ist wohl abgefahren.

Tobi


Stefan Schmitz

unread,
Dec 21, 2009, 4:55:17 PM12/21/09
to
On 21 Dez., 14:09, "Saleema Nur" <nomailat...@invalid.invalid> wrote:

> Drei Jahre später ca., als sie mit ihrem damaligen Freund zusammenlebte,
> bestärkte dieser sie, doch eine Anzeige zu machen. Sie tat dies also. Das
> Jugendamt bezahlte ihr eine gute Rechtsanwältin dafür. Sie musste wegen


> einer bestimmten Aussage viermal zur Kripo hin, wo sich die Kripobeamtin

> schon selbst gefragt hatte, warum der Staatsanwalt diesbezüglich noch Fragen


> hat und ihr das auch komisch vorkam. Alsdann  wollte der Staatsanwalt einen

> Deal machen, dass einer der Täter, ein gewisser Cemal oder Ayan (der dritte
> Täter war ein Deutscher), der sowieso schon im offenen Vollzug sass, in den


> geschlossenen Vollzug verbracht werden sollte und nach der Haftstrafe

> abgeschoben werden würde.

Und die anderen beiden?

> Meine Tochter wollte sich auf diesen Deal nicht einlassen, sondern wollte,

Einen Deal zwischen Staatsanwaltschaft und Anzeigeerstatter finde ich
ziemlich seltsam. Das war wohl weniger als Deal gedacht denn als
symbolisches Entgegenkommen, damit man nicht sagen musste, dass da
wahrscheinlich nichts mehr zu machen ist.

> dass die Täter bestraft werden. Daraufhin schickte man ihr eine Gutachterin,
> die meine Tochter als nicht glaubwürdig befand.

Wenn ihre Aussage das einzige Beweismittel ist, kommt es im Prozess
auf deren Glaubwürdigkeit an.

Saleema Nur

unread,
Dec 21, 2009, 5:14:56 PM12/21/09
to
In news:8c4607f7-3dbd-42e5...@m26g2000yqb.googlegroups.com,
schreibt
Stefan Schmitz <ss...@gmx.de>:

> On 21 Dez., 14:09, "Saleema Nur" <nomailat...@invalid.invalid> wrote:
>
>> Drei Jahre sp�ter ca., als sie mit ihrem damaligen Freund
>> zusammenlebte, best�rkte dieser sie, doch eine Anzeige zu machen.

>> Sie tat dies also. Das Jugendamt bezahlte ihr eine gute
>> Rechtsanw�ltin daf�r. Sie musste wegen einer bestimmten Aussage

>> viermal zur Kripo hin, wo sich die Kripobeamtin schon selbst gefragt
>> hatte, warum der Staatsanwalt diesbez�glich noch Fragen hat und ihr

>> das auch komisch vorkam. Alsdann wollte der Staatsanwalt einen Deal
>> machen, dass einer der T�ter, ein gewisser Cemal oder Ayan (der
>> dritte T�ter war ein Deutscher), der sowieso schon im offenen

>> Vollzug sass, in den geschlossenen Vollzug verbracht werden sollte
>> und nach der Haftstrafe abgeschoben werden w�rde.

>
> Und die anderen beiden?
>
>> Meine Tochter wollte sich auf diesen Deal nicht einlassen, sondern
>> wollte,
>
> Einen Deal zwischen Staatsanwaltschaft und Anzeigeerstatter finde ich
> ziemlich seltsam.

N�, ich schrieb ja, dass da ne Anw�ltin eingeschaltet war, sogar eine recht
gute. Den Namen nenne ich Dir jetzt aber nicht.

Hans-Gerhard Scholz

unread,
Dec 21, 2009, 6:13:25 PM12/21/09
to
Saleema Nur schrieb *Schwachsinn*.

Der geschilderte Sachverhalt erschien mir unglaubwᅵrdig. Aus diesem
Grund habe ich unter Deiner E-Mail-Adresse recherchiert. Nun drᅵngt
sich mir der Verdacht einer Paranoia bei Dir auf, da Du unter
verschiedenen Namen in Erscheinung trittst - wahrscheinlich bist Du
aber nur ein Troll, der sich Geschichten ausdenken kann!

Saleema Nur

unread,
Dec 21, 2009, 6:48:50 PM12/21/09
to
In news:4b3000df$0$6718$9b4e...@newsspool2.arcor-online.net, schreibt
Hans-Gerhard Scholz <keinen....@arcor.de.invalid>:
> Saleema Nur schrieb *Schwachsinn*.
>
> Der geschilderte Sachverhalt erschien mir unglaubw�rdig. Aus diesem
> Grund habe ich unter Deiner E-Mail-Adresse recherchiert. Nun dr�ngt

> sich mir der Verdacht einer Paranoia bei Dir auf, da Du unter
> verschiedenen Namen in Erscheinung trittst - wahrscheinlich bist Du
> aber nur ein Troll, der sich Geschichten ausdenken kann!

Ja klar, wenn m�gliche Wahrheiten ans Tageslicht kommen, wird man als L�gner
oder Geisteskranker diffamiert. Dankesch�n f�r Outen.

Hans-Gerhard Scholz

unread,
Dec 21, 2009, 8:52:21 PM12/21/09
to
Saleema Nur schrieb wiederum *Schwachsinn*

> Ja klar, wenn mᅵgliche Wahrheiten ans Tageslicht kommen, wird man als
> Lᅵgner oder Geisteskranker diffamiert. Dankeschᅵn fᅵr Outen.

Hat Dich "Dr. Dr. med. v. Ostenheim" frᅵher behandelt und verwendest Du
nun aufgrund Deiner Paranoia dessen Namen?
Was heiᅵt hier "mᅵgliche Wahrheiten"? Deine Geschichte ist doch
vollkommen frei erfunden. Wenn ich mir nicht sicher wᅵre, daᅵ Du ein
Troll bist, dann kᅵnnte ich Dir alle Ungereimtheiten und Widersprᅵche
Deiner "Sachverhaltsschilderung" aufzᅵhlen.

Rupert Haselbeck

unread,
Dec 22, 2009, 7:22:00 AM12/22/09
to
Hans-Gerhard Scholz schrieb:

> Saleema Nur schrieb *Schwachsinn*.

Tja

> Der geschilderte Sachverhalt erschien mir unglaubwürdig. Aus diesem


> Grund habe ich unter Deiner E-Mail-Adresse recherchiert.

Du bist ein wahrer Held!

> Nun drängt


> sich mir der Verdacht einer Paranoia bei Dir auf, da Du unter
> verschiedenen Namen in Erscheinung trittst - wahrscheinlich bist Du
> aber nur ein Troll, der sich Geschichten ausdenken kann!

Es ist nun wirklich nichts überraschendes, festzustellen, daß Poster mit
falschem Namen und/oder gefälschter Mailadresse häufig nur Blödsinn von sich
geben. Belege dafür finden sich häufig sogar ohne besondere Recherche...

MfG
Rupert

Fup2p

Saleema Nur

unread,
Dec 22, 2009, 6:59:52 AM12/22/09
to
In news:4b3025fe$0$6717$9b4e...@newsspool2.arcor-online.net, schreibt
Hans-Gerhard Scholz <keinen....@arcor.de.invalid>:

> Saleema Nur schrieb wiederum *Schwachsinn*
>
>> Ja klar, wenn m�gliche Wahrheiten ans Tageslicht kommen, wird man als
>> L�gner oder Geisteskranker diffamiert. Dankesch�n f�r Outen.
>
> Hat Dich "Dr. Dr. med. v. Ostenheim" fr�her behandelt und verwendest

> Du nun aufgrund Deiner Paranoia dessen Namen?
> Was hei�t hier "m�gliche Wahrheiten"? Deine Geschichte ist doch
> vollkommen frei erfunden. Wenn ich mir nicht sicher w�re, da� Du ein
> Troll bist, dann k�nnte ich Dir alle Ungereimtheiten und Widerspr�che
> Deiner "Sachverhaltsschilderung" aufz�hlen.

Ich weiss gar nicht, was Du Dich so aufregst, zumal ich im OP schrieb "Ich

werde einfach den Gedanken nicht los, dass
da gar kein Prozess stattfinden sollte und dann der Staatsanwalt
irgendjemanden eine Gef�lligkeit erwiesen hat. Ist so etwas tats�chlich in
der BRD m�glich? Kann man unserer Justiz eigentlich vertrauen oder nicht?"

Was �berreagierst Du denn so? Das muss Dich ja f�rchterlich aufregen.

Christian E. Naundorf

unread,
Dec 22, 2009, 3:31:56 PM12/22/09
to
Tobias Hᅵberlin schrieb:

> Was erwartest du denn noch nach drei Jahren?? Keine Spuren mehr, die auf die

> Vergewaltigung hindeuten. Mich wundert's daᅵ der StA ᅵberhaupt Ermittlungen
> in Erwᅵgung gezogen hat

Also entschuldige mal. Die Verjᅵhrungsfrist fᅵr Vergewaltigung betrᅵgt
20 Jahre (ᅵ 78 Abs. 3 Nr. 2, ᅵ 177 Abs. 1, 2, ᅵ 38 Abs. 2 StGB), mit
Unterbrechungshandlungen wᅵre sie theoretisch bis 40 Jahre nach der Tat
bestrafbar, ᅵ 78c Abs. 3 S. 2 StGB. Diese gesetzgeberische Entscheidung
kannste ja nun als Staatsanwalt nicht dadurch unterlaufen, dass Du
gleich bei Anzeigeeingang sagen: ach, nach drei Jahren kommt doch eh nix
mehr bei raus, Einstellung ohne Ermittlungshandlungen. Mag ja sein, dass
das _am Ende_ so ist, aber "a priori" einstellen geht unter der
Geltung des Legalitᅵtsprinzips bei einem Delikt dieses Kalibers ja nun
gar nicht.

CEN
--
Daᅵ er die Kindlein zu sich rief, daᅵ er auf Wassers Wellen lief,
daᅵ er den Teufel von sich stieᅵ, daᅵ er die Sᅵnder zu sich lieᅵ,
daᅵ er den Weg zum Heil beschrieb, daᅵ er als Heiland menschlich blieb:
ich heiᅵe Hase, wenn das nicht doch sehr fᅵr den Herrn Jesus spricht.

Tobias H�berlin

unread,
Dec 22, 2009, 4:24:03 PM12/22/09
to
"Christian E. Naundorf" <e.nau...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:hgrac8$qgq$1...@online.de...
> Tobias H�berlin schrieb:

>
>> Was erwartest du denn noch nach drei Jahren?? Keine Spuren mehr, die auf
>> die Vergewaltigung hindeuten. Mich wundert's da� der StA �berhaupt
>> Ermittlungen in Erw�gung gezogen hat
>
> Also entschuldige mal. Die Verj�hrungsfrist f�r Vergewaltigung betr�gt 20
> Jahre (� 78 Abs. 3 Nr. 2, � 177 Abs. 1, 2, � 38 Abs. 2 StGB), mit
> Unterbrechungshandlungen w�re sie theoretisch bis 40 Jahre nach der Tat
> bestrafbar, � 78c Abs. 3 S. 2 StGB. Diese gesetzgeberische Entscheidung
> kannste ja nun als Staatsanwalt nicht dadurch unterlaufen, dass Du gleich
> bei Anzeigeeingang sagen: ach, nach drei Jahren kommt doch eh nix mehr bei
> raus, Einstellung ohne Ermittlungshandlungen. Mag ja sein, dass das _am
> Ende_ so ist, aber "a priori" einstellen geht unter der Geltung des
> Legalit�tsprinzips bei einem Delikt dieses Kalibers ja nun gar nicht.

M�glich, aber bei der �berlastung unseres Justizsystems w�re das durchaus
vorstellbar. Wenn bei den Befragungen die Beschuldigten alles
abstreiten(wovon auszugehen ist, wenn sie nicht v�llig verbl�det sind), wird
es kaum zu einer Gerichtsverhandlung kommen, de facto also
Verfahrenseinstellung

Tobi


Christian E. Naundorf

unread,
Dec 23, 2009, 3:14:41 PM12/23/09
to
Tobias Hᅵberlin schrieb:

> "Christian E. Naundorf" <e.nau...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
> news:hgrac8$qgq$1...@online.de...
>> Tobias Hᅵberlin schrieb:

>>
>>> Was erwartest du denn noch nach drei Jahren?? Keine Spuren mehr, die auf
>>> die Vergewaltigung hindeuten. Mich wundert's daᅵ der StA ᅵberhaupt
>>> Ermittlungen in Erwᅵgung gezogen hat
>> Also entschuldige mal. Die Verjᅵhrungsfrist fᅵr Vergewaltigung betrᅵgt 20
>> Jahre (ᅵ 78 Abs. 3 Nr. 2, ᅵ 177 Abs. 1, 2, ᅵ 38 Abs. 2 StGB), mit
>> Unterbrechungshandlungen wᅵre sie theoretisch bis 40 Jahre nach der Tat
>> bestrafbar, ᅵ 78c Abs. 3 S. 2 StGB. Diese gesetzgeberische Entscheidung
>> kannste ja nun als Staatsanwalt nicht dadurch unterlaufen, dass Du gleich
>> bei Anzeigeeingang sagen: ach, nach drei Jahren kommt doch eh nix mehr bei
>> raus, Einstellung ohne Ermittlungshandlungen. Mag ja sein, dass das _am
>> Ende_ so ist, aber "a priori" einstellen geht unter der Geltung des
>> Legalitᅵtsprinzips bei einem Delikt dieses Kalibers ja nun gar nicht.
>
> Mᅵglich, aber bei der ᅵberlastung unseres Justizsystems wᅵre das durchaus
> vorstellbar. Wenn bei den Befragungen die Beschuldigten alles
> abstreiten(wovon auszugehen ist, wenn sie nicht vᅵllig verblᅵdet sind), wird
> es kaum zu einer Gerichtsverhandlung kommen, de facto also
> Verfahrenseinstellung

Das mag sein, aber das ist etwas fundemantal anderes als "ᅵberhaupt
keine" Ermittlungen. Auch den Beschuldigten mit der Beschuldigung zu
konfrontieren (bzw. rechtliches Gehᅵr zu gewᅵhren) ist eine
"Ermittlung", und zwar - schon gar nicht bei _diesem_ Vorwurf -
mitnichten eine banale.

--
Christian E. Naundorf (aka: CEN)
"Und das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir
sahen seine Herrlichkeit: eine Herrlichkeit des ein-
geborenen Sohnes, voller Gnade und Wahrheit." (Joh 1, 14)

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