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Beschlagnahme bei Hausdurchsuchung und Einstellung des Verfahrens

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Andreas Bockelmann

unread,
Apr 30, 2013, 4:11:43 PM4/30/13
to
Hallo liebe Zielgruppe,

Mal angenommen, Polizeibeamter beschlagnahmen im Rahmen einer
richterlich angeordneten Hausdurchsuchung vermeintliches Beweismittel
und nach Sichtung stelle die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren
nach $170 Abstaz2 StPo ein.
Wie erfolgt dann die Rᅵckgabe der beschlagnahmten Gᅵter an den ehemals
Beschuldigten. Hat der Beschuldigte grundsᅵtzlich ein recht darauf, dass
sein Eigentum ihm zurᅵckgebracht / Zugesandt wird, oder ist er
verpflichtet, dieses bei der Staatsanwaltschaft / beim zustᅵndigen
Gericht selbst abzuholen?

Wie sᅵhe es bei der Selbstabholung mit der Schadensersatz aus
(Urlaub/Verdienstausfall/Reisekosten)



--
Mit freundlichen Grᅵᅵen | /"\ ASCII RIBBON CAMPAIGN |
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Bernd J. Kaup

unread,
May 1, 2013, 5:01:14 AM5/1/13
to
Am 30.04.2013 22:11, schrieb Andreas Bockelmann:
> Hallo liebe Zielgruppe,
>
> Mal angenommen, Polizeibeamter beschlagnahmen im Rahmen einer
> richterlich angeordneten Hausdurchsuchung vermeintliches Beweismittel
> und nach Sichtung stelle die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren
> nach $170 Abstaz2 StPo ein.
> Wie erfolgt dann die Rᅵckgabe der beschlagnahmten Gᅵter an den ehemals
> Beschuldigten. Hat der Beschuldigte grundsᅵtzlich ein recht darauf, dass
> sein Eigentum ihm zurᅵckgebracht / Zugesandt wird, oder ist er
> verpflichtet, dieses bei der Staatsanwaltschaft / beim zustᅵndigen
> Gericht selbst abzuholen?
>
> Wie sᅵhe es bei der Selbstabholung mit der Schadensersatz aus
> (Urlaub/Verdienstausfall/Reisekosten)
>
>
>
Deine Kombination :Durchsuchung und 170,II dᅵrfte nur dann vorkommen,
wenn ein Zeuge (der Anzeigeerstatter) fᅵr den Staatsanwalt und den
Richter derart ᅵberzeugend gelogen hat, dass ein die Durchsuchung
rechtfertigender Verdacht vorlag. Das ist dann ein Fall fᅵr vorsᅵtzliche
Falschanschuldigung. Da hast du dann denjenigen, der dir deine Kosten
erstatten muss.

Ob diese tatsᅵchlich in dem immensen Umfang entstehen, wie du dir
vorstellst, wage ich zu bezweifeln. Die beschlagnahmten Gegenstᅵnde
werden in der Regel bei der Kripo des Ortes in dessen
Zustᅵndigkeitsbereich die Beschlagnahme stattfand aufbewahrt und auch
dort ausgehᅵndigt. Die Kripo hat 24/365 geᅵffnet.

mfg
bjk

Gerrit Brodmann

unread,
May 1, 2013, 7:49:56 AM5/1/13
to
"Bernd J. Kaup" <bjk...@internet-counsel.de> wrote:

>Deine Kombination :Durchsuchung und 170,II d�rfte nur dann vorkommen,
>wenn ein Zeuge (der Anzeigeerstatter) f�r den Staatsanwalt und den
>Richter derart �berzeugend gelogen hat, dass ein die Durchsuchung
>rechtfertigender Verdacht vorlag. Das ist dann ein Fall f�r vors�tzliche
>Falschanschuldigung. Da hast du dann denjenigen, der dir deine Kosten
>erstatten muss.


Sicher?

Nach was werden Narkotikadelikte eingestellt, wenn nicht genug
gefunden wurde?

Auch da k�nnten ja neben dem Stoff selber z.B. Konsumger�te
beschlagnahmt worden sein?

Bernd J. Kaup

unread,
May 1, 2013, 11:09:27 AM5/1/13
to
Am 01.05.2013 13:49, schrieb Gerrit Brodmann:
> "Bernd J. Kaup" <bjk...@internet-counsel.de> wrote:
>
>> Deine Kombination :Durchsuchung und 170,II d�rfte nur dann vorkommen,
>> wenn ein Zeuge (der Anzeigeerstatter) f�r den Staatsanwalt und den
>> Richter derart �berzeugend gelogen hat, dass ein die Durchsuchung
>> rechtfertigender Verdacht vorlag. Das ist dann ein Fall f�r vors�tzliche
>> Falschanschuldigung. Da hast du dann denjenigen, der dir deine Kosten
>> erstatten muss.
>
>
> Sicher?
>
> Nach was werden Narkotikadelikte eingestellt, wenn nicht genug
> gefunden wurde?
>
> Auch da k�nnten ja neben dem Stoff selber z.B. Konsumger�te
> beschlagnahmt worden sein?
>
Eine Beschlagnahme der "instrumenta sceleris" ist auch als selbst�ndige
Ma�nahme m�glich. Daher kann die 5.000� teure Apothekerwaage auch dann
beschlagnahmt werden, wenn dem Dealer der Einwand des Selbstkonsums
nicht widerlegt werden kann.
mfg
bjk

Andreas Bockelmann

unread,
May 1, 2013, 12:12:15 PM5/1/13
to
Bernd J. Kaup schrieb:
> Am 01.05.2013 13:49, schrieb Gerrit Brodmann:
>> "Bernd J. Kaup" <bjk...@internet-counsel.de> wrote:
>>
>>> Deine Kombination :Durchsuchung und 170,II d�rfte nur dann vorkommen,
>>> wenn ein Zeuge (der Anzeigeerstatter) f�r den Staatsanwalt und den
>>> Richter derart �berzeugend gelogen hat, dass ein die Durchsuchung
>>> rechtfertigender Verdacht vorlag. Das ist dann ein Fall f�r vors�tzliche
>>> Falschanschuldigung. Da hast du dann denjenigen, der dir deine Kosten
>>> erstatten muss.

> Eine Beschlagnahme der "instrumenta sceleris" ist auch als selbst�ndige
> Ma�nahme m�glich. Daher kann die 5.000� teure Apothekerwaage auch dann
> beschlagnahmt werden, wenn dem Dealer der Einwand des Selbstkonsums
> nicht widerlegt werden kann.
> mfg
> bjk

Die Beschlagnahme diente zu "Beweissicherung" verbotener Handlungen im
Internet. Die Vermutung liegt nahe, dass Zeuge/Anzeigenerstatter den
Beschuldigten "nur etwas �rgern" wollte. Entsprechend schnell verliefe
die Sichtung der beschlagnahmten G�ter auch negativ im Sinne "ohne (Be)fund"

H�tte der Beschuldigte Aussichten auf eine Strafverfolgung des ersten
Zeugen/Anzeigenerstatters.

Ich pers�nlich stolpere immer �ber den Begriff "wider besseren Wissens"
im Zusammenhang mit Verleumdung / absichtlicher Falschbeschuldigung.

Wenn Zeuge/Anzeigenerstatter sich schlicht und ergreifend doof stellt,
kann man ihm doch das "bessere Wissen" kaum wirkungsvoll nachweisen,
oder sehe ich das falsch?



--
Mit freundlichen Gr��en | /"\ ASCII RIBBON CAMPAIGN |

Thomas Hochstein

unread,
May 1, 2013, 5:12:37 PM5/1/13
to
Andreas Bockelmann schrieb:

> Wie erfolgt dann die R�ckgabe der beschlagnahmten G�ter an den ehemals
> Beschuldigten. Hat der Beschuldigte grunds�tzlich ein recht darauf, dass
> sein Eigentum ihm zur�ckgebracht / Zugesandt wird, oder ist er
> verpflichtet, dieses bei der Staatsanwaltschaft / beim zust�ndigen
> Gericht selbst abzuholen?

Letzteres, oder es ist ein Versand auf seine Kosten und Gefahr
m�glich, vgl. BGH, Urteil vom 03.02.2005 - III ZR 271/04 -.

> Wie s�he es bei der Selbstabholung mit der Schadensersatz aus
> (Urlaub/Verdienstausfall/Reisekosten)

Ggf. kann eine Entsch�digung nach � 2 Abs. 2 Nr. 4 StrEG in Betracht
kommen.

Gr��e,
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>

Thomas Hochstein

unread,
May 1, 2013, 5:39:56 PM5/1/13
to
Bernd J. Kaup schrieb:

> Deine Kombination :Durchsuchung und 170,II d�rfte nur dann vorkommen,
> wenn ein Zeuge (der Anzeigeerstatter) f�r den Staatsanwalt und den
> Richter derart �berzeugend gelogen hat, dass ein die Durchsuchung
> rechtfertigender Verdacht vorlag.

Aber nicht doch. Dass ein Anfangsverdacht - und dieser reicht f�r eine
Durchsuchung aus - besteht, aber hinterher kein Tatnachweis erfolgt
(oder sich sogar die Unschuld herausstellt), ist wenn nicht
allt�glich, so doch sehr verbreitet.

> Ob diese tats�chlich in dem immensen Umfang entstehen, wie du dir
> vorstellst, wage ich zu bezweifeln. Die beschlagnahmten Gegenst�nde
> werden in der Regel bei der Kripo des Ortes in dessen
> Zust�ndigkeitsbereich die Beschlagnahme stattfand aufbewahrt und auch
> dort ausgeh�ndigt. Die Kripo hat 24/365 ge�ffnet.

Auch das trifft f�r "die Kripo" und erst recht f�r die
Asservatenverwaltung nat�rlich nicht zu. Durchgehend "ge�ffnet" hat
nur ein Kriminaldauerdienst, der als Pr�sensdienst im Sinne einer
"Kriminalwache" eingerichtet ist; weit verbreitet ist aber durchaus
die Wahrnehmung des Kriminaldauerdienstes als Rufbereitschaft. 24/7
steht nur die Schutzpolizei zur Verf�gung.

Thomas Hochstein

unread,
May 1, 2013, 5:43:54 PM5/1/13
to
Andreas Bockelmann schrieb:

> H�tte der Beschuldigte Aussichten auf eine Strafverfolgung des ersten
> Zeugen/Anzeigenerstatters.

Das kommt darauf an.

> Ich pers�nlich stolpere immer �ber den Begriff "wider besseren Wissens"
> im Zusammenhang mit Verleumdung / absichtlicher Falschbeschuldigung.

Exakt, ja.

> Wenn Zeuge/Anzeigenerstatter sich schlicht und ergreifend doof stellt,
> kann man ihm doch das "bessere Wissen" kaum wirkungsvoll nachweisen,
> oder sehe ich das falsch?

Es ist in der Regel nicht einfach, eine bewu�te Falschbeschuldigung
nachzuweisen, ja. Im einzelnen ist das aber nat�rlich vom genauen
Inhalt des Vorwurfs abh�ngig.

-thh

Thomas Hochstein

unread,
May 1, 2013, 5:39:56 PM5/1/13
to
Gerrit Brodmann schrieb:

> Nach was werden Narkotikadelikte eingestellt, wenn nicht genug
> gefunden wurde?

� 31a BtMG und ggf. �� 153, 153a StPO.

Thomas Hochstein

unread,
May 1, 2013, 5:43:54 PM5/1/13
to
Bernd J. Kaup schrieb:

> Eine Beschlagnahme der "instrumenta sceleris" ist auch als selbständige
> Maßnahme möglich. Daher kann die 5.000€ teure Apothekerwaage auch dann
> beschlagnahmt werden, wenn dem Dealer der Einwand des Selbstkonsums
> nicht widerlegt werden kann.

Da kann ich Dir nicht folgen.

Für denjenigen, der mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel treibt, ist
die Apothekerwaage Tatmittel und unterliegt deshalb der Einziehung
(nicht etwa der Beschlagnahme - das ist jedenfalls ziemlich sicher
nicht das, was Du meinst). Für denjenigen, der Betäubungsmittel
unerlaubt besitzt, ist eine Waage aber kein Tatmittel - sie ist nur
"Mittel" des Konsums, der ist aber straffrei.

Grüße,
-thh
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