wer den Tatort von Lena Odenthal bisher noch nicht gesehen hat und dies noch
möchte bitte nicht weiter lesen...
Also folgendes Problem:
A wird verurteilt wegen Mordes an B und sitzt die Strafe ab. B hatte aber
weder A noch sonst wen umgebracht und sass die x Jahre zu unrecht. Nach der
Entlassung bringt A nun B wirklich um (damals wurde C umgebracht man dachte
nur es wäre B). A hat für den Mord an B ja nun schon gesessen, aber
wahrscheinlich wird er doch nochmal verurteilt oder?
Was würde ein Richter sagen?
>Hallo,
>
>wer den Tatort von Lena Odenthal bisher noch nicht gesehen hat und dies noch
>m�chte bitte nicht weiter lesen...
(snip)
>Was w�rde ein Richter sagen?
War doch klar, was der gesagt hat: Lena hat dem gro�en Koch doch
Tr�ffel in den Knast gebracht.
Katharina
Naja vielleicht war das ja noch untersuchungshaft ... Nee aber präziser, man
kann doch für ein Verbrechen nur einmal verurteilt werden. Streng genommen
wird der Mörder aber für das gleiche Verbrechen aber zweimal verurteilt.
Oder wird er zweimal verurteilt und bekommt die erste Strafe angerechnet?
> Nee aber
> präziser, man kann doch für ein Verbrechen nur einmal verurteilt
> werden.
Richtig. Ne bis in idem.
> Streng genommen wird der Mörder aber für das gleiche
> Verbrechen aber zweimal verurteilt.
Für das *gleiche* Verbrechen, ja. (Wenn man das so sagen will.)
Du sagst ja damit selbst, daß er zwei Verbrechen sind, sonst wär es ja
*dasselbe* Verbrechen.
Natürlich ist der tatsächlich ausgeführte Mord nicht dieselbe Tat wie
der behauptete, frühere Mord, schon allein wegen des zeitlichen
Abstands. Ansonsten könnte ich ja eine PErson beliebig oft bestehlen,
werde aber nur einmal wegen Diebstahls verurteilt.
> Oder wird er zweimal verurteilt
> und bekommt die erste Strafe angerechnet?
Er wird ein zweites mal verurteilt und muß die Strafe auch absitzen.
Für die erste Strafe bekommt er evetuell Haftentschädigung.
--
David Seppi
1220 Wien
> A wird verurteilt wegen Mordes an B und sitzt die Strafe ab. B hatte
> aber weder A noch sonst wen umgebracht und sass die x Jahre zu
> unrecht.
Du hast da einmal A und B vertauscht, richtig?
> Nach der Entlassung bringt A nun B wirklich um (damals wurde
> C umgebracht man dachte nur es wäre B).
Diese Thematik wurde übrigens auch im Film "Double Jeopardy"
(auf Deutsch "Doppelmord") behandelt:
http://en.wikipedia.org/wiki/Double_Jeopardy_(film)
Die Wikipedia-Seite gibt es auch auf Deutsch, jedoch wird in dort nicht
auf den rechtlichen Aspekt eingegangen.
> Ansonsten k�nnte ich ja eine PErson beliebig oft bestehlen,
> werde aber nur einmal wegen Diebstahls verurteilt.
Bestehlen kann man eine Person beliebig oft, solange sie noch etwas
besitzt. Ermorden geht per definitionem nur einmal.
> F�r die erste Strafe bekommt er evetuell Haftentsch�digung.
Wieso eventuell? Einen eindeutigeren Beweis f�r ein Fehlurteil und damit
eine ungerechtfertigte Strafe als eine erneute Verurteilung f�r eine
Tat, die physikalisch nur einmal m�glich ist, kann es nicht geben.
Tsch��
Dietmar
--
Lesbar quoten kann so einfach sein:
http://www.learn.to/quote
http://www.volker-gringmuth.de/usenet/zitier.htm
> > Oder wird er zweimal verurteilt
> > und bekommt die erste Strafe angerechnet?
>
> Er wird ein zweites mal verurteilt und muß die Strafe auch absitzen.
> Für die erste Strafe bekommt er evetuell Haftentschädigung.
Ist die Anrechnung völlig ausgeschlossen?
Immerhin gibt es die Möglichkeit, im Urteil einen Teil der Strafe als
bereits verbüßt zu erklären. (Diese Möglichkeit habe ich mitbekommen
bei jemandem, der zweimal erfolgreich in Revision gegangen war.)
> Diese Thematik wurde übrigens auch im Film "Double Jeopardy"
> (auf Deutsch "Doppelmord") behandelt:http://en.wikipedia.org/wiki/Double_Jeopardy_(film)
> Die Wikipedia-Seite gibt es auch auf Deutsch, jedoch wird in dort nicht
> auf den rechtlichen Aspekt eingegangen.
Doch, es wird.
> Er wird ein zweites mal verurteilt und mu� die Strafe auch absitzen.
> F�r die erste Strafe bekommt er evetuell Haftentsch�digung.
Exakt. Das setzt ein erfolgreiches Wiederaufnahmeverfahren voraus (von
dem man wohl ausgehen kann, wenn es denn jemand anstrengt).
-thh
>> War doch klar, was der gesagt hat: Lena hat dem gro�en Koch doch
>> Tr�ffel in den Knast gebracht.
> Naja vielleicht war das ja noch untersuchungshaft ... Nee aber pr�ziser, man
> kann doch f�r ein Verbrechen nur einmal verurteilt werden. Streng genommen
> wird der M�rder aber f�r das gleiche Verbrechen aber zweimal verurteilt.
Nein, da es sich um einen anderen Tatablauf handelt. F�r die erste Tat
gibt es ein Wiederaufnahmeverfahren mit Freispruch, f�r die zweite Tat
eine Verurteilung in einem neuen Verfahren.
--
"Die buchstabengetreue Auslegung des wirklichen Willens dieses
verwirrenden Schilderwaldes führt somit insgesamt zu dem Ergebnis, dass
sich beide Parteien zivilrechtlich einer mutuellen, dupliziert-reflexiven,
fiktiven Pseudo-Vorfahrtsverletzung schuldig gemacht haben."
-- AG Köln, Urteil vom 30.Juli 1993, 266 C 162/93 (MDR 1994,354)
> On 17 Okt., 20:26, David Seppi <dse...@a1.net> wrote:
[...]
>> Die
>> Wikipedia-Seite gibt es auch auf Deutsch, jedoch wird in dort nicht
>> auf den rechtlichen Aspekt eingegangen.
>
> Doch, es wird.
Hoppla, stimmt.
Keine Ahnung, wie ich das überlesen konnte.
> Ist die Anrechnung völlig ausgeschlossen?
Nach welcher Rechtsgrundlage sollte die erfolgen?
> Immerhin gibt es die Möglichkeit, im Urteil einen Teil der Strafe als
> bereits verbüßt zu erklären. (Diese Möglichkeit habe ich mitbekommen
> bei jemandem, der zweimal erfolgreich in Revision gegangen war.)
Das klingt eher danach, daß die Untersuchungshaft als Teil der Strafe
angerechnet wurde. Oder meinst Du etwas anderes?
> KH schrieb:
>
>> A wird verurteilt wegen Mordes an B und sitzt die Strafe ab. B hatte
>> aber weder A noch sonst wen umgebracht und sass die x Jahre zu
>> unrecht.
>
> Du hast da einmal A und B vertauscht, richtig?
>
>> Nach der Entlassung bringt A nun B wirklich um (damals wurde
>> C umgebracht man dachte nur es w�re B).
>
> Diese Thematik wurde �brigens auch im Film "Double Jeopardy"
> (auf Deutsch "Doppelmord") behandelt:
Sie taucht auch in "Dr. Hiob Praetorius" von Curt Goetz auf.
(Wahrscheinlich gibt es auch noch fr�here Nachweise.)
So ähnlich wie unten. Wie genau das hergeleitet wird, weiß ich nicht.
> > Immerhin gibt es die Möglichkeit, im Urteil einen Teil der Strafe als
> > bereits verbüßt zu erklären. (Diese Möglichkeit habe ich mitbekommen
> > bei jemandem, der zweimal erfolgreich in Revision gegangen war.)
>
> Das klingt eher danach, daß die Untersuchungshaft als Teil der Strafe
> angerechnet wurde. Oder meinst Du etwas anderes?
Ja, ich meine was anderes.
Der Betreffende ist nie in Haft gewesen. Weil sich durch die beiden
erfolgreich angegriffenen Urteile die endgültige Entscheidung so lange
verzögert hat, wurde ein Teil der Strafe als verbüßt erklärt.
>> Immerhin gibt es die M�glichkeit, im Urteil einen Teil der Strafe als
>> bereits verb��t zu erkl�ren. (Diese M�glichkeit habe ich mitbekommen
>> bei jemandem, der zweimal erfolgreich in Revision gegangen war.)
>
> Das klingt eher danach, da� die Untersuchungshaft als Teil der Strafe
> angerechnet wurde. Oder meinst Du etwas anderes?
Er meint die durch den Gro�en Senats f�r Strafsachen des BGH
eingeleitete neue Rechtsprechung zum Ausgleich rechtsstaatswidriger
Verfahrensverz�gerung in Strafverfahren.
Wenn ein solcher Ausgleich - aufgrund der Rechtsprechung des EGMR -
fr�her als n�tig erachtet wurde, wurde die eigentlich angemessene
Strafe nur in den Urteilsgr�nden benannt, ausgeurteilt wurde aber eine
(sp�rbar) geringere Strafe. Das f�hrte zu Problemen, wenn ohnehin nur
die (ggf. erh�hte) Mindeststrafe zu verh�ngen war, eine weitere
Milderung also nicht mehr in Betracht kam; es hatte zudem um sich
gegriffen, da� gerade in gro�en Wirtschaftsstrafsachen (die
�blicherweise sehr lange zu dauern pflegen) auf diese Weise die
eigentlich verwirkte Strafe auf 2 Jahre oder weniger "gek�rzt" wurde,
um somit noch eine Strafaussetzung zur Bew�hrung zu erm�glichen.
Aus diesen und anderen Gr�nden hat der BGH insoweit demletzt seine
Rechtsprechung ge�ndert und entschieden, da� in solchen F�llen nunmehr
die tats�chlich verwirkte Strafe auszuurteilen ist, aber einen
entsprechenden Anteil direkt als verb��t zu erkl�ren.
Wenn also eigentlich eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren 6 Monaten
verwirkt gewesen w�re, aber wegen rechtsstaatswidriger
Verfahrensverz�gerung eine Verk�rzung der Verb��ungszeit von 6 Monaten
als Ausgleich erforderlich ist, h�tte man nach der alten L�sung zu
einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt (die zur Bew�hrung
ausgesetzt werden k�nnte) und nur in den Urteilsgr�nden bei der
Strafzumessung vermerkt, da� eigentlich eine Freiheitsstrafe von zwei
Jahren sechs Monaten tat- und schuldangemessen gewesen w�re. Nunmehr
macht man es einfacher und klarer, verurteilt zu einer Freiheitsstrafe
von 2 Jahren 6 Monaten und stellt fest, da� 6 Monate als verb��t
gelten (mit der weiteren Folge, da� eine Strafaussetzung zur Bew�hrung
dann richtigerweise nicht mehr in Betracht kommt).
Gr��e,
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
> Er meint die durch den Großen Senats für Strafsachen des BGH
> eingeleitete neue Rechtsprechung zum Ausgleich rechtsstaatswidriger
> Verfahrensverzögerung in Strafverfahren.
[...]
Gut, aber das ist ja nicht mit dem hier diskutierten Fall vergleichbar.
Das Fehlurteil und das danach tatsächlich begangene Tötungsdelikt sind
ja zwei voneinander unabhängige Fälle.
> Nat�rlich ist der tats�chlich ausgef�hrte Mord nicht dieselbe Tat wie
> der behauptete, fr�here Mord, schon allein wegen des zeitlichen
> Abstands. Ansonsten k�nnte ich ja eine PErson beliebig oft bestehlen,
> werde aber nur einmal wegen Diebstahls verurteilt.
Schlechtes Beispiel, weil ja immer etwas anderes gestohlen wird. Besser
z.B. Koerperverletzung oder versuchter Mord oder aehnliches.
Liebe Gruesse,
Joerg
--
Ich lese meine Emails nicht, replies to Email bleiben also leider
ungelesen.
> Bestehlen kann man eine Person beliebig oft, solange sie noch etwas
> besitzt. Ermorden geht per definitionem nur einmal.
Wenn das Opfer aber zwei Minuten klinisch tot war und erfolgreich
reanimiert wurde? Dann hat der T�ter doch den Tod herbeigef�hrt, nur auf
Grund der eingreifenden Heilkundigen nicht so ganz endg�ltig. ;-)
>> F�r die erste Strafe bekommt er evetuell Haftentsch�digung.
>
> Wieso eventuell? Einen eindeutigeren Beweis f�r ein Fehlurteil und damit
> eine ungerechtfertigte Strafe als eine erneute Verurteilung f�r eine
> Tat, die physikalisch nur einmal m�glich ist, kann es nicht geben.
Kann man vielleicht seinen Anspruch auf Haftentsch�digung verlieren,
wenn man bspw. seine Unschuld leicht h�tte beweisen k�nnen, darauf aber
bewusst verzichtet hat?
--
F�r zuverl�ssige Statistiken sind bislang noch
nicht ausreichend viele Universen beobachtet worden.
[Hans Crauel zur Zuverl�ssigkeit von Klimamodellen]
> Dietmar Hollenberg wrote:
>
>> Bestehlen kann man eine Person beliebig oft, solange sie noch etwas
>> besitzt. Ermorden geht per definitionem nur einmal.
>
> Wenn das Opfer aber zwei Minuten klinisch tot war und erfolgreich
> reanimiert wurde? Dann hat der T�ter doch den Tod herbeigef�hrt, nur auf
> Grund der eingreifenden Heilkundigen nicht so ganz endg�ltig. ;-)
Wenn das Opfer hinterher noch lebt, kann es kein Mord gewesen sein.
> >> F�r die erste Strafe bekommt er evetuell Haftentsch�digung.
> >
> > Wieso eventuell? Einen eindeutigeren Beweis f�r ein Fehlurteil und damit
> > eine ungerechtfertigte Strafe als eine erneute Verurteilung f�r eine
> > Tat, die physikalisch nur einmal m�glich ist, kann es nicht geben.
>
> Kann man vielleicht seinen Anspruch auf Haftentsch�digung verlieren,
> wenn man bspw. seine Unschuld leicht h�tte beweisen k�nnen, darauf aber
> bewusst verzichtet hat?
Du meinst, jemand l��t sich zum Spa� wegen Mordes verurteilen, obwohl er
Beweise vorlegen k�nnte, die zu einem Freispruch f�hren?
Hat was von Hitchcock...
> Kann man vielleicht seinen Anspruch auf Haftentsch�digung verlieren,
> wenn man bspw. seine Unschuld leicht h�tte beweisen k�nnen, darauf aber
> bewusst verzichtet hat?
Das k�nnte in �� 5, 6 StrEG stehen. ;)
Da gibt es zum Bleistift � 5 Abs. 2 StrEG:
| Die Entsch�digung ist auch ausgeschlossen, wenn und soweit der
| Beschuldigte die Strafverfolgungsma�nahme vors�tzlich oder grob
| fahrl�ssig verursacht hat. Die Entsch�digung wird nicht dadurch
| ausgeschlossen, da� der Beschuldigte sich darauf beschr�nkt hat,
| nicht zur Sache auszusagen, oder da� er unterlassen hat, ein
| Rechtsmittel einzulegen.
Au�erdem gibt es � 6 Abs. 1 Nr. 1 StrEG:
| Die Entsch�digung kann ganz oder teilweise versagt werden, wenn der
| Beschuldigte die Strafverfolgungsma�nahme dadurch veranla�t hat, da�
| er sich selbst in wesentlichen Punkten wahrheitswidrig oder im
| Widerspruch zu seinen sp�teren Erkl�rungen belastet oder wesentliche
| entlastende Umst�nde verschwiegen hat, obwohl er sich zur
| Beschuldigung ge�u�ert hat, [...]
> Christopher Creutzig schrieb:
[...]
>> Kann man vielleicht seinen Anspruch auf Haftentschädigung verlieren,
>> wenn man bspw. seine Unschuld leicht hätte beweisen können, darauf
>> aber bewusst verzichtet hat?
>
> Du meinst, jemand läßt sich zum Spaß wegen Mordes verurteilen, obwohl
> er Beweise vorlegen könnte, die zu einem Freispruch führen?
s/zum Spaß/um einen anderen zu decken/
Soll ja vorkommen, daß [der Geliebte/die Mutter/wer auch immer] durch
ein Geständnis gedeckt werden soll.
>> Er meint die durch den Gro�en Senats f�r Strafsachen des BGH
>> eingeleitete neue Rechtsprechung zum Ausgleich rechtsstaatswidriger
>> Verfahrensverz�gerung in Strafverfahren.
> [...]
>
> Gut, aber das ist ja nicht mit dem hier diskutierten Fall vergleichbar.
Keine Frage, das hat nichts miteinander zu tun. Ich wollte nur
erl�utern, worauf sich Stefan offenbar bezogen hat.
> Du meinst, jemand läßt sich zum Spaß wegen Mordes verurteilen, obwohl er
> Beweise vorlegen könnte, die zu einem Freispruch führen?
>
> Hat was von Hitchcock...
Eher Sheckley, bin aber nicht sicher. In der Geschichte konnte man sich
vorher wg. X verurteilen lassen, und wenn man die Strafe überstanden
hatte, das Verbrechen begehen.
-is