hat sich tats�chlich so in meinem Bekanntenkreis in einer sehr merkw�rdigen
Firma zugetragen.
Geregelte Arbeitszeit lt. Tarifvertrag = 35 Stunden. Ein Mitarbeiter wird
mit einem 40-Stundenvertrag eingestellt und bekommt entsprechend mehr
Gehalt.
Nach mehreren Jahren Betriebszugeh�rigkeit legt ihm der Personalchef einen
neuen Vertrag mit 35 Stunden hin -nat�rlich auch mit dem Entgelt von 35
Stunden-, mit einer schriftlichen Aufforderung, dies innerhalb einer kurzen
Frist zu unterschreiben. Andernfalls w�rde ihm gek�ndigt. Nebenbei wurde ihm
gesagt, einen K�ndigungsgrund f�nde man immer.
So eine �nderungsk�ndigung ist wohl nicht rechtens, aber was tut man nicht
alles, um die Arbeitsstelle zu behalten. Wie sieht es aber strafrechtlich
aus? Ist das N�tigung? Wenn ja, was h�tte der Personaler zu erwarten?
Insbesondere, wenn man ihm mehrere �hnliche F�lle nachweisen k�nnte?
Gru�
Klaus
1) Eine K�ndigung ist rechtens, wenn sie nicht sozial ungerechtfertigt ist.
2) Ebenso ist es rechtskonform, parallel zur K�ndigung ein Angebot eines
neuen Arbeitsvertrags zu machen, unter der Pr�misse von 1). Der Hinweis,
dass bei Nichtunterschreiben das Arbeitsverh�ltnis enden wird, ist dabei
keine N�tigung, ebenso ist es gesetzlich zwingend dies vor oder
zeitgleich zur K�ndigung zu machen. Der Arbeitgeber kann nicht erst
k�ndigen und dann einen neuen Arbeitsvertrag vorlegen (kann er schon,
dann ist es aber keine �nderungsk�ndigung mehr, sondern eine normale
K�ndigung).
> Ist das N�tigung?
Da 99% von dem erlaubt sind, was der Personalchef gemacht hat und es
eigentlich nur noch um die Wortwahl des letzten Satzes geht, fehlt es
mir da an der Verwerflichkeit, insbesondere da es ja nicht darum geht,
weniger zu bezahlen bei gleicher Leistung, sondern darum, dass nicht
genug Arbeit vorhanden ist. Desweiteren ist eine K�ndigung auch immer
problemlos vor dem Arbeitsgericht �berpr�fbar, in 1. Instanz sogar
nahezu kostenlos durch den Arbeitnehmer. Ich halte die Drohung weder f�r
stark genug noch den Zweck f�r sittlich so problematisch, dass ich hier
ein gesteigertes strafw�rdiges Interesse sehe.
Aber man kann dies nat�rlich auch anders beurteilen.
Gr��e,
Lars Friedrich
"Lars Friedrich" <sofortl...@nurfuerspam.de> schrieb im Newsbeitrag
news:7l22ccF...@mid.individual.net...
> Klaus Wagner schrieb:
>> Nach mehreren Jahren Betriebszugeh�rigkeit legt ihm der Personalchef
>> einen neuen Vertrag mit 35 Stunden hin -nat�rlich auch mit dem Entgelt
>> von 35 Stunden-, mit einer schriftlichen Aufforderung, dies innerhalb
>> einer kurzen Frist zu unterschreiben. Andernfalls w�rde ihm gek�ndigt.
>> Nebenbei wurde ihm gesagt, einen K�ndigungsgrund f�nde man immer.
>>
>> So eine �nderungsk�ndigung ist wohl nicht rechtens,
>
> 1) Eine K�ndigung ist rechtens, wenn sie nicht sozial ungerechtfertigt
> ist.
Aus meiner Sicht ist die K�ndigeung nicht rechtens, denn sie ist nicht
betriebsbedingt und der AN hat keinen K�ndigungsgrund "geliefert. Er hat
einen g�ltigen Arbeitsvertrag. Der tiefer Sinn der ganzen Geschichte ist,
alle AN mit 40-Stundenvertrag in einen 35-Stundenvertrag zu zwingen, um dann
f�r die gesamte Belegschaft eine 40-Stundenwoche ohne Lohnausgleich zu
erzwingen. MA wie er sind da Sand im Getriebe.
>
> 2) Ebenso ist es rechtskonform, parallel zur K�ndigung ein Angebot eines
> neuen Arbeitsvertrags zu machen, unter der Pr�misse von 1). Der Hinweis,
> dass bei Nichtunterschreiben das Arbeitsverh�ltnis enden wird, ist dabei
> keine N�tigung, ebenso ist es gesetzlich zwingend dies vor oder zeitgleich
> zur K�ndigung zu machen. Der Arbeitgeber kann nicht erst k�ndigen und dann
> einen neuen Arbeitsvertrag vorlegen (kann er schon, dann ist es aber keine
> �nderungsk�ndigung mehr, sondern eine normale K�ndigung).
>
> > Ist das N�tigung?
>
> Da 99% von dem erlaubt sind, was der Personalchef gemacht hat und es
> eigentlich nur noch um die Wortwahl des letzten Satzes geht, fehlt es mir
> da an der Verwerflichkeit, insbesondere da es ja nicht darum geht, weniger
> zu bezahlen bei gleicher Leistung, sondern darum, dass nicht genug Arbeit
> vorhanden ist. Desweiteren ist eine K�ndigung auch immer problemlos vor
> dem Arbeitsgericht �berpr�fbar, in 1. Instanz sogar nahezu kostenlos durch
> den Arbeitnehmer. Ich halte die Drohung weder f�r stark genug noch den
> Zweck f�r sittlich so problematisch, dass ich hier ein gesteigertes
> strafw�rdiges Interesse sehe.
>
> Aber man kann dies nat�rlich auch anders beurteilen.
Sehe ich auch so :-)
>
> Gr��e,
> Lars Friedrich
Danke f�r Deine Meinung.
Gru�
Klaus
Dann ist es erst Recht keine N�tigung, weil gar keine ernsthafte Drohung
vorliegt.
> Der tiefer Sinn der ganzen Geschichte ist,
> alle AN mit 40-Stundenvertrag in einen 35-Stundenvertrag zu zwingen,
Diese Absicht macht eine K�ndigung nicht unrechtens und die K�ndigung
oder Nicht-Drohung auch nicht strafbarer. Im Gegenteil, wenn die
betriebliche Erfordernis vorliegt, ergibt das sogar Sinn. Wir reden hier
letzlich dar�ber, wieder auf den normalen Tarifvertrag zur�ckzukehren.
Das ein Arbeitsvertrag nach Tarifabkommen nun schon ein empfindliches
�bel ist..
> um dann f�r die gesamte Belegschaft eine 40-Stundenwoche ohne Lohnausgleich zu
> erzwingen.
Wie soll das funktionieren?
>> Aber man kann dies nat�rlich auch anders beurteilen.
> Sehe ich auch so :-)
Das war mir klar.
Gr��e,
Lars Friedrich
Die Aussicht, eine zu unrecht ausgesprochene Kündigung entweder
hinnehmen oder gerichtlich dagegen vorgehen zu müssen, ist kein
empfindliches Übel?
> > Der tiefer Sinn der ganzen Geschichte ist,
> > alle AN mit 40-Stundenvertrag in einen 35-Stundenvertrag zu zwingen,
>
> Diese Absicht macht eine Kündigung nicht unrechtens und die Kündigung
> oder Nicht-Drohung auch nicht strafbarer. Im Gegenteil, wenn die
> betriebliche Erfordernis vorliegt, ergibt das sogar Sinn. Wir reden hier
> letzlich darüber, wieder auf den normalen Tarifvertrag zurückzukehren.
Warum sollte es betrieblich erforderlich sein, dass außertarifliche
Vereinbarungen gekippt werden? Noch dazu bei gleichem Stundenlohn?
Was unterscheidet denn das empfindliche �bel von einem normalen �bel?
>>> Der tiefer Sinn der ganzen Geschichte ist,
>>> alle AN mit 40-Stundenvertrag in einen 35-Stundenvertrag zu zwingen,
>> Diese Absicht macht eine K�ndigung nicht unrechtens und die K�ndigung
>> oder Nicht-Drohung auch nicht strafbarer. Im Gegenteil, wenn die
>> betriebliche Erfordernis vorliegt, ergibt das sogar Sinn. Wir reden hier
>> letzlich dar�ber, wieder auf den normalen Tarifvertrag zur�ckzukehren.
> Warum sollte es betrieblich erforderlich sein, dass au�ertarifliche
> Vereinbarungen gekippt werden?
Welche betrieblichen Erfordernisse rechtfertigen denn eine K�ndigung?
> Noch dazu bei gleichem Stundenlohn?
Was sollte denn mit dem Stundenlohn passieren?
Gr��e,
Lars Friedrich