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Berufung - Ist sowas normal?

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Klaus Ketelaer

unread,
Dec 18, 2009, 5:48:04 AM12/18/09
to
Hallo zusammen,

am 1. Dezember habe ich in einem Strafverfahren vor Gericht
gestanden, weil mich ein Joachim M. Bukowski aus V�gelsen wegen
Betrug angezeigt hat. Er f�hlt sich wegen einer bei Ebay erworbenen
Kamera betrogen.

Der Staatsanwalt fordert einen Freispruch.
Die Verteidigung schliesst sich dem an.
Der Richter spricht mich frei.

Nun bekomme ich gerade das Urteil zugestellt, welches aber nicht
rechtskr�ftig ist, weil der Staatsanwalt gegen den Freispruch
Berufung eingelegt hat.

Muss man das verstehen?

Steckt da irgendeine Taktik dahinter?

Gru�

Klaus

Stefan Schmitz

unread,
Dec 18, 2009, 12:32:11 PM12/18/09
to
On 18 Dez., 11:48, Klaus Ketelaer <nos...@spambouncer.de> wrote:

> Der Staatsanwalt fordert einen Freispruch.
> Die Verteidigung schliesst sich dem an.
> Der Richter spricht mich frei.
>
> Nun bekomme ich gerade das Urteil zugestellt, welches aber nicht

> rechtskräftig ist, weil der Staatsanwalt gegen den Freispruch
> Berufung eingelegt hat.

eingelegt hat oder noch einlegen kann?

> Muss man das verstehen?

Mir fallen folgende Möglichkeiten ein:

1. Der Staatsanwalt, der Berufung eingelegt hat, ist ein anderer als
der in der Verhandlung und schätzt den Fall anders ein, weil er
entweder
a) den Verlauf der Verhandlung anders bewertet oder
b) gar nicht weiß, wie die Verhandlung ablief
2. Der prozessführende StA hat gemerkt, dass er falsch plädiert hat.
3. Es sind neue Beweismittel aufgetaucht, die man in der Berufung
einbringen will.
4. Die Berufung ist irrtümlich eingelegt worden.
5. Es ist gar keine Berufung eingelegt worden, sodass entweder das
Gericht dich falsch informiert hat oder du etwas falsch verstanden
hast.

Christian E. Naundorf

unread,
Dec 18, 2009, 5:18:30 PM12/18/09
to
Klaus Ketelaer schrieb:

> Der Staatsanwalt fordert einen Freispruch.
> Die Verteidigung schliesst sich dem an.
> Der Richter spricht mich frei.
>
> Nun bekomme ich gerade das Urteil zugestellt, welches aber nicht
> rechtskr�ftig ist, weil der Staatsanwalt gegen den Freispruch
> Berufung eingelegt hat.

Und?

> Muss man das verstehen?

Was genau g�be es daran zu verstehen?

> Steckt da irgendeine Taktik dahinter?

Nein. Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass sie den Freispruch
nicht rechtskr�ftig werden lassen will. Das darf sie. Kommt vielleicht
nicht oft vor, aber "normal" - so Dein Betreff - ist das durchaus.

CEN
--
Da� er die Kindlein zu sich rief, da� er auf Wassers Wellen lief,
da� er den Teufel von sich stie�, da� er die S�nder zu sich lie�,
da� er den Weg zum Heil beschrieb, da� er als Heiland menschlich blieb:
ich hei�e Hase, wenn das nicht doch sehr f�r den Herrn Jesus spricht.

Thomas Hochstein

unread,
Dec 18, 2009, 6:28:47 PM12/18/09
to
Klaus Ketelaer schrieb:

> Der Staatsanwalt fordert einen Freispruch.

Den Vertreter der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung nennt man
"Sitzungsvertreter (der Staatsanwaltschaft). Das ist in den seltensten
F�llen der Sachbearbeiter, der den Fall bearbeitet hat; vor dem
Strafrichter werden die Sachen praktisch immer im Turnus vertreten,
d.h. einer vertritt die Staatsanwaltschaft in allen Sachen, die vor
dieser Abteilung des Gerichts an einem Tag verhandelt werden. Nur vor
dem Landgericht und seltener vor dem Sch�ffengericht und alle Jahre
wieder mal in besonderen Ausnahmef�llen (rechtliche Spezialgebiete)
tritt tas�chlicher der Sachbearbeiter selbst oder zumindest - bei
Spezialzust�ndigkeiten - jemand aus derselben Abteilung auf. Vor dem
Strafrichter sind die Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft in der
Regel Rechtsreferendare.

�berdies hat der Sitzungsvertreter insbesondere in Bagatell- und
Routinesachen - vor dem Strafrichter - meist allenfalls eine
rudiment�re Handakte; im Regelfall ist da au�er der Anklageschrift und
dem Strafbefehl nichts drin, der Vertreter der Staatsanwaltschaft ist
also meist der einzige, der keine Ahnung hat, um was es eigentlich
gerade geht, welche Zeugen kommen werden, was diese ausgesagt haben
etc. pp.

> Nun bekomme ich gerade das Urteil zugestellt, welches aber nicht
> rechtskr�ftig ist, weil der Staatsanwalt gegen den Freispruch
> Berufung eingelegt hat.

Dann war der Sachbearbeiter anderer Ansicht als der Sitzungsvertreter.
Das sollte man vermeiden (insbesondere sollte sich der Sachbearbeiter
sehr gut �berlegen, ob das Ergebnis nicht zumindest vertretbar ist,
zumal er den Inbegriff der Hauptverhandlung ja gar nicht kennt), aber
es kommt schon einmal vor. Wenn nicht zumindest einer der Beteiligten
eine schwierige Pers�nlichkeit ist, liegt das in der Regel daran, da�
der Sitzungsvertreter entweder aus mangelnder Erfahrung (Referendar!)
oder mangelnder Sachkenntnis (keine Akte!) eine Entscheidung getroffen
hat, die der Sachbearbeiter f�r unvertretbar h�lt.

Theoretisch k�nnte auch eine Weisung durch den Vorgesetzten erteilt
worden sein, aber das kann man bei 08/15-F�llen der von Dir
geschilderten Art ausschlie�en.

> Muss man das verstehen?

Siehe oben.

> Steckt da irgendeine Taktik dahinter?

Nein, "blo�" ein Dissens.

-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>

Roman Racine

unread,
Dec 18, 2009, 8:11:44 PM12/18/09
to
Thomas Hochstein wrote:

> Überdies hat der Sitzungsvertreter insbesondere in Bagatell- und


> Routinesachen - vor dem Strafrichter - meist allenfalls eine

> rudimentäre Handakte; im Regelfall ist da außer der Anklageschrift und


> dem Strafbefehl nichts drin, der Vertreter der Staatsanwaltschaft ist
> also meist der einzige, der keine Ahnung hat, um was es eigentlich
> gerade geht, welche Zeugen kommen werden, was diese ausgesagt haben
> etc. pp.

Da ist die Schweiz ja schon eine Stufe weiter, da lässt sich die
Staatsanwaltschaft praktisch immer dispensieren und erscheint gar nicht,
wenn sie keine unbedingte Haftstrafe fordert.

Gruss

Roman°
--
IRC: Freenode, #usenet-friends

Stefan Schmitz

unread,
Dec 18, 2009, 8:29:17 PM12/18/09
to
On 19 Dez., 00:28, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:

> Überdies hat der Sitzungsvertreter insbesondere in Bagatell- und


> Routinesachen - vor dem Strafrichter - meist allenfalls eine

> rudimentäre Handakte; im Regelfall ist da außer der Anklageschrift und


> dem Strafbefehl nichts drin, der Vertreter der Staatsanwaltschaft ist
> also meist der einzige, der keine Ahnung hat, um was es eigentlich
> gerade geht, welche Zeugen kommen werden, was diese ausgesagt haben
> etc. pp.

Wozu schickt man einen Vertreter, der den Fall gar nicht kennt? Dann
könnten Verteidiger und Richter den Fall auch ganz ohne
Staatsanwaltschaft verhandeln. Vernünftige Befragungen kann solch ein
Vertreter doch gar nicht durchführen.

Wenn der Sachbearbeiter unbedingt einen Schuldspruch will, warum tut
er dann nicht direkt was dafür? Dass er später ohne Kenntnis der
Verhandlung Berufung einlegt, ist genau so unsinnig wie ein Vertreter
ohne Ahnung vom Fall.

Thomas Hochstein

unread,
Dec 19, 2009, 2:44:18 AM12/19/09
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Wozu schickt man einen Vertreter, der den Fall gar nicht kennt?

Weil es nicht anders geht.

Es ist organisatorisch nicht m�glich, da� jeder Sachbearbeiter seine
eigenen F�lle vertritt, weil er dann nichts anderes mehr tun w�rde,
als von Gericht zu Gericht zu reisen, ganz abgesehen davon, da�
jemand, der mehr als 100 F�lle im Monat erledigen mu�, in
Routinef�llen einige Monate sp�ter vermutlich auch nicht mehr genau
wei�, was dort speziell Sache war.

W�nschenswert und eigentlich notwendig w�re, da� der Sitzungsvertreter
eine im wesentlichen vollst�ndige Kopie der Akten als Handakte h�tte;
dann k�nnte er sich wie jeder andere Beteiligte auch auf die Sitzung
vorbereiten, und das Problem w�re gel�st. Auch die Anfertigung solcher
Kopien ist aber bei der derzeitigen Personalausstattung nicht
ann�hernd m�glich.

> Dann
> k�nnten Verteidiger und Richter den Fall auch ganz ohne
> Staatsanwaltschaft verhandeln. Vern�nftige Befragungen kann solch ein
> Vertreter doch gar nicht durchf�hren.

Nat�rlich geht das; es ist nicht ganz einfach und nicht immer optimal,
aber der Tatvorwurf ist bekannt, das erste Fragerecht hat das Gericht,
da� normalerweise auch alle relevanten Fragen selbst stellen sollte,
und bei sp�teren Zeugen sind die Aussagen der vorhergehenden ja auch
bekannt.

> Wenn der Sachbearbeiter unbedingt einen Schuldspruch will, warum tut

> er dann nicht direkt was daf�r?

Weil es schlicht nicht m�glich ist, da� jede Sitzung vom
Sachbearbeiter wahrgenommen wird. Dann w�rden vor jedem Richter 2-10
Staatsanw�lte an jedem Sitzungstag auftreten, und jeder Staatsanwalt
h�tte vermutlich statt einmal pro Woche jeden Tag eine oder meist
mehrere Sitzungen wahrzunehmen. Dann k�nnte er aber seine eigentliche
Arbeit nicht mehr erledigen. Die Terminierung des Gerichts nimmt
schlie�lich R�cksicht auf die Terminslage der Verteidigung und ggf.
von Zeugen oder Sachverst�ndinge, aber nicht auf die des
Staatsanwalts; da gen�gt (rechtlich), da� irgendeiner da ist. :)

Man sollte nicht auf den Irrtum verfallen, da� die Wahrnehmung der
Sitzungsvertretung ein wesentlicher Teil der staatsanwaltschaftlichen
Aufgaben w�re. Das ist, von Ausnahmen abgesehen, (nicht nur zeitlich)
eher ein Nebenschauplatz. (Und auch ein Richter leistet den Gro�teil
seiner Arbeit, nicht nur rein zeitlich, au�erhalb der
Hauptverhandlung.)

> Dass er sp�ter ohne Kenntnis der


> Verhandlung Berufung einlegt, ist genau so unsinnig wie ein Vertreter
> ohne Ahnung vom Fall.

Das ist nur sehr selten ein Problem. Eine andere Handhabung w�re in
jedem einzelnen zu verhandelnden Fall ein Problem.

Au�erdem ist die Anzahl der Berufungen der Staatsanwalt im Vergleich
zu Berufungen des Angeklagten vergleichsweise so niedrig [1], da� es
da auf die eine oder andere mehr nicht ankommt. ;)

-thh

[1] Weil die Staatsanwaltschaft gehalten ist, nur dann Berufung
einzulegen, wenn das Ergebnis unvertretbar ist. Der Angeklagte hat
hingegen nicht nur ein Interesse daran, eine Berufung einfach einmal
zu versuchen (es kann ja nur besser werden, schlimmstenfalls fallen
Verteidiger- und Gerichtskosten an, die im Durchschnittsfall aber
sowieso die Staatskasse tr�gt), auch wenn sie sinn- und aussichtslos
ist, f�r ihn sind auch 100 EUR oder 2 Monate weniger ein klarer
Gewinn. Bei nur geringen Abweichungen von der Strafvorstellung wird
hingegen die Staatsanwaltschaft normalerweise nicht den Aufwand einer
erneuten Hauptverhandlung betreiben (lassen).

Klaus Ketelaer

unread,
Dec 19, 2009, 3:24:29 AM12/19/09
to
Thomas Hochstein schrieb:

>
> �berdies hat der Sitzungsvertreter insbesondere in Bagatell- und
> Routinesachen - vor dem Strafrichter - meist allenfalls eine
> rudiment�re Handakte; im Regelfall ist da au�er der Anklageschrift und
> dem Strafbefehl nichts drin, der Vertreter der Staatsanwaltschaft ist
> also meist der einzige, der keine Ahnung hat, um was es eigentlich
> gerade geht, welche Zeugen kommen werden, was diese ausgesagt haben
> etc. pp.
>

Ich habe immer gedacht, dass die sich mit der Akte besch�ftigen,
bevor es in die Verhandlung geht. Da lag ich wohl falsch.


>> Nun bekomme ich gerade das Urteil zugestellt, welches aber nicht
>> rechtskr�ftig ist, weil der Staatsanwalt gegen den Freispruch
>> Berufung eingelegt hat.
>
> Dann war der Sachbearbeiter anderer Ansicht als der Sitzungsvertreter.
> Das sollte man vermeiden (insbesondere sollte sich der Sachbearbeiter
> sehr gut �berlegen, ob das Ergebnis nicht zumindest vertretbar ist,
> zumal er den Inbegriff der Hauptverhandlung ja gar nicht kennt), aber
> es kommt schon einmal vor. Wenn nicht zumindest einer der Beteiligten
> eine schwierige Pers�nlichkeit ist, liegt das in der Regel daran, da�
> der Sitzungsvertreter entweder aus mangelnder Erfahrung (Referendar!)

Das wird es wohl sein. Der war ganz frisch, �bernerv�s und hat kaum
einen zusammenh�ngenden Satz herausgebracht. Aber gerade so ein
"Frischling" wird sich doch vorher mit der Akte besch�ftigt haben...


> oder mangelnder Sachkenntnis (keine Akte!) eine Entscheidung getroffen
> hat, die der Sachbearbeiter f�r unvertretbar h�lt.
>
> Theoretisch k�nnte auch eine Weisung durch den Vorgesetzten erteilt
> worden sein, aber das kann man bei 08/15-F�llen der von Dir
> geschilderten Art ausschlie�en.

Dennoch verstehe ich das nicht. Wenn zwei Richter aufgrund eines
Sachverst�ndigen-Gutachtens zu dem Schluss kommen, dass es sich um
einen Transportschaden handelt, ist es doch ziemlich sinnfrei, in
die Berufung zu gehen. Sollte man nicht sp�testens hier mal die
Akte gelesen haben?

Irgendwie ist der ganze Fall ziemlich konfus. Bevor es zur
Verhandlung kam, ist mir ein Bussgeldbescheid �ber 800.- Euro ins
Haus geflattert, ohne dass ich im Vorfeld in irgend einer Form
angeh�rt wurde. Sowas habe ich auch noch nie erlebt.

Kommt es denn nach einer Berufung automatisch zu einer weiteren
Verhandlung, oder kann ein Richter die auch ablehnen?

Gru�

Klaus

Helmut Richter

unread,
Dec 19, 2009, 4:58:54 AM12/19/09
to
On Fri, 18 Dec 2009, Christian E. Naundorf wrote:

> Nein. Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass sie den Freispruch nicht
> rechtskr�ftig werden lassen will.

... den sie selbst beantragt hat.

> Das darf sie.

Daran hat kaum jemand einen Zweifel.

> Kommt vielleicht nicht oft vor, aber "normal" - so Dein Betreff - ist
> das durchaus.

Daran schon eher.

Ich wei�, im Fernsehen ist alles nicht wie im richtigen Leben, aber dort
verzichten gern einmal Staatsanw�te auf Rechtsmittel, wenn ihrem Antrag
auf Freispruch entsprochen worden ist. Ist *das* dann nicht normal?

--
Helmut Richter

Thomas Hochstein

unread,
Dec 18, 2009, 6:21:22 PM12/18/09
to
Klaus Ketelaer schrieb:

> Der Staatsanwalt fordert einen Freispruch.

In der Sitzung wird die Staatsanwaltschaft nicht von "dem" Staatsanwlt
vertreten, insbesondere nicht zwingend von dem Sachbearbeiter, sondern
von einem Sitzungsvertreter. Das ist meist vor dem Landgericht,


seltener vor dem Sch�ffengericht und alle Jahre wieder mal in

besonderen Ausnahmef�llen (rechtliche Spezialgebiete) auch vor dem
Strafrichter durchaus mal der Sachbearbeiter selbst oder zumindest -
bei Spezialzust�ndigkeiten - jemand aus derselben Abteilung; im
Regelfall ist das aber einfach zuf�llig jemand, der alle Sitzungen
dieses Sitzungstages wahrnimmt. Vor dem Strafrichter treten als


Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft in der Regel

Rechtsreferendare auf.

> Nun bekomme ich gerade das Urteil zugestellt, welches aber nicht
> rechtskr�ftig ist, weil der Staatsanwalt gegen den Freispruch
> Berufung eingelegt hat.

Dann war der Sachbearbeiter anderer Ansicht als der Sitzungsvertreter.
(Kollegealiter macht man das eigentlich nicht, und auch die
Au�enwirkung ist eher seltsam, aber manchmal geht's nicht anders.)

Theoretisch k�nnte auch eine Weisung durch den Vorgesetzten erteilt
worden sein, aber das kann man bei 08/15-F�llen der von Dir
geschilderten Art ausschlie�en.

> Muss man das verstehen?

Siehe oben.

> Steckt da irgendeine Taktik dahinter?

Nein, blo� ein Dissens.

-thh

Thomas Hochstein

unread,
Dec 19, 2009, 5:19:29 AM12/19/09
to
Roman Racine schrieb:

> Da ist die Schweiz ja schon eine Stufe weiter, da l�sst sich die

> Staatsanwaltschaft praktisch immer dispensieren und erscheint gar nicht,
> wenn sie keine unbedingte Haftstrafe fordert.

Das ist in Deutschland in Bu�geldsachen �blich, allerdings der
Rechtspflege nicht immer f�rderlich und m.E. in Strafsachen weitgehend
ungeeignet.

-thh

Thomas Hochstein

unread,
Dec 19, 2009, 5:19:29 AM12/19/09
to
Klaus Ketelaer schrieb:

> Thomas Hochstein schrieb:
>> �berdies hat der Sitzungsvertreter insbesondere in Bagatell- und
>> Routinesachen - vor dem Strafrichter - meist allenfalls eine
>> rudiment�re Handakte; im Regelfall ist da au�er der Anklageschrift und
>> dem Strafbefehl nichts drin, der Vertreter der Staatsanwaltschaft ist
>> also meist der einzige, der keine Ahnung hat, um was es eigentlich
>> gerade geht, welche Zeugen kommen werden, was diese ausgesagt haben
>> etc. pp.
>
> Ich habe immer gedacht, dass die sich mit der Akte besch�ftigen,
> bevor es in die Verhandlung geht. Da lag ich wohl falsch.

Das tun sie nat�rlich - wenn es eine Akte gibt. Die Ermittlungsakte,
die die Polizei angelegt hat, geht aber mit Anklageerhebung von der
Staatsanwaltschaft ans Gericht. Bei der Staatsanwaltschaft gibt es
dann nur noch eine sog. Handakte, die (ggf.) aus internen Vermerken,
einer Kopie der Anklageschrift und ggf. (auszugsweisen) Kopien der
Hauptakte (die im Original beim Gericht ist) besteht. In
Routinestrafsachen werden in der Regel aber keine Kopien gemacht -
also gibt's schlicht bei der Staatsanwaltschaft keine Akte mehr, mit
der sich der eingeteilte Sitzungsvertreter intensiver besch�ftigen
k�nnte.

[...]


> Das wird es wohl sein. Der war ganz frisch, �bernerv�s und hat kaum
> einen zusammenh�ngenden Satz herausgebracht.

Das spricht eher f�r einen Rechtsreferendar, ja ...

> Aber gerade so ein
> "Frischling" wird sich doch vorher mit der Akte besch�ftigt haben...

Wie gesagt, wenn es denn eine Akte gibt, mit der man sich besch�ftigen
kann.

> Dennoch verstehe ich das nicht. Wenn zwei Richter aufgrund eines
> Sachverst�ndigen-Gutachtens zu dem Schluss kommen, dass es sich um
> einen Transportschaden handelt, ist es doch ziemlich sinnfrei, in
> die Berufung zu gehen. Sollte man nicht sp�testens hier mal die
> Akte gelesen haben?

Der Sachbearbeiter wird sie gelesen haben ...

> Irgendwie ist der ganze Fall ziemlich konfus. Bevor es zur
> Verhandlung kam, ist mir ein Bussgeldbescheid �ber 800.- Euro ins
> Haus geflattert,

Das wird kein Bu�geldbescheid gewesen sein, sondern ein Strafbefehl.

> ohne dass ich im Vorfeld in irgend einer Form
> angeh�rt wurde. Sowas habe ich auch noch nie erlebt.

Das d�rfte auch nicht vorkommen. Du bist tats�chlich niemals von
irgendjemand zur Sache angeh�rt worden? Es kam noch nichtmal ein
Schreiben von der Polizei oder eine Ladung zur Vernehmung? Der
Strafbefehl war das erste, was Du von dem Verfahren geh�rt hast?

> Kommt es denn nach einer Berufung automatisch zu einer weiteren
> Verhandlung,

Normalerweise ja.

> oder kann ein Richter die auch ablehnen?

Nur wenn eine sehr geringe Sanktion verh�ngt oder beantragt wurde, �
313 StPO.

Thomas Hochstein

unread,
Dec 19, 2009, 6:45:12 AM12/19/09
to
Helmut Richter schrieb:

> Ich wei�, im Fernsehen ist alles nicht wie im richtigen Leben, aber dort
> verzichten gern einmal Staatsanw�te auf Rechtsmittel, wenn ihrem Antrag
> auf Freispruch entsprochen worden ist. Ist *das* dann nicht normal?

Doch, das kann vorkommen und ist auch nicht selten.

Allerdings d�rfen Referendare als Sitzungsvertreter regelm��ig zwar
nach au�en wirksam auf Rechtsmittel verzichten, das ist ihnen aber im
Innenverh�ltnis untersagt, genau wie sie idR nicht ohne Zustimmung des
Ausbilders, Dezernenten oder eines anderen Staatsanwalts einer
Einstellung in der Hauptverhandlung zustimmen d�rfen - damit im
Notfall noch eine andere Entscheidung erfolgen kann.

Auch Staatsanw�lte m�gen ggf. einmal keinen Rechtsmittelverzicht
erkl�ren, wenn sie - deutlich - von der Einsch�tzung des
Sachbearbeiters abweichen, um diesem die M�glichkeit eines
Rechtsmittels zu belassen.

Stefan Schmitz

unread,
Dec 19, 2009, 11:22:35 AM12/19/09
to
On 19 Dez., 12:45, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:

> Allerdings dürfen Referendare als Sitzungsvertreter regelmäßig zwar
> nach außen wirksam auf Rechtsmittel verzichten, das ist ihnen aber im
> Innenverhältnis untersagt, genau wie sie idR nicht ohne Zustimmung des


> Ausbilders, Dezernenten oder eines anderen Staatsanwalts einer

> Einstellung in der Hauptverhandlung zustimmen dürfen - damit im


> Notfall noch eine andere Entscheidung erfolgen kann.

Und wenn das Gericht einstellen möchte, versucht der Referendar seinen
Chef anzurufen?
Und wenn er den nicht erreicht, muss ein Urteil gesprochen werden?

Stefan Schmitz

unread,
Dec 19, 2009, 11:51:28 AM12/19/09
to
On 19 Dez., 08:44, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:

> > Dann
> > könnten Verteidiger und Richter den Fall auch ganz ohne
> > Staatsanwaltschaft verhandeln. Vernünftige Befragungen kann solch ein
> > Vertreter doch gar nicht durchführen.


>
> Nat rlich geht das; es ist nicht ganz einfach und nicht immer optimal,
> aber der Tatvorwurf ist bekannt, das erste Fragerecht hat das Gericht,
> da normalerweise auch alle relevanten Fragen selbst stellen sollte,

Ja eben, die Fragen, die so ein Unwissender stellen könnte, sollten
vom Gericht eh schon gestellt worden sein.

> und bei späteren Zeugen sind die Aussagen der vorhergehenden ja auch
> bekannt.

Was soll der Unwissende die fragen, was das Gericht noch nicht gefragt
hat?

> > Wenn der Sachbearbeiter unbedingt einen Schuldspruch will, warum tut

> > er dann nicht direkt was dafür?
>
> Weil es schlicht nicht möglich ist, daß jede Sitzung vom
> Sachbearbeiter wahrgenommen wird.

Er muss ja nicht zu jeder Sitzung. Zu denen, wo ihm eine Verurteilung
besonders wichtig ist, kann er aber doch hingehen. Oder zumindest den
Vertreter über die Besonderheiten dieses Falles so instruieren, dass
der auch in seinem Sinne plädieren kann.

> Dann würden vor jedem Richter 2-10
> Staatsanwälte an jedem Sitzungstag auftreten, und jeder Staatsanwalt
> hätte vermutlich statt einmal pro Woche jeden Tag eine oder meist
> mehrere Sitzungen wahrzunehmen. Dann könnte er aber seine eigentliche


> Arbeit nicht mehr erledigen. Die Terminierung des Gerichts nimmt

> schließlich Rücksicht auf die Terminslage der Verteidigung und ggf.
> von Zeugen oder Sachverständinge, aber nicht auf die des
> Staatsanwalts; da genügt (rechtlich), daß irgendeiner da ist. :)

Dieses Problem ließe sich lösen, wenn die Zuständigkeiten in der
Staatsanwaltschaft parallel zu denen am Gericht organisiert wären.

> [1] Weil die Staatsanwaltschaft gehalten ist, nur dann Berufung
> einzulegen, wenn das Ergebnis unvertretbar ist. Der Angeklagte hat
> hingegen nicht nur ein Interesse daran, eine Berufung einfach einmal
> zu versuchen (es kann ja nur besser werden, schlimmstenfalls fallen
> Verteidiger- und Gerichtskosten an, die im Durchschnittsfall aber

> sowieso die Staatskasse trägt),

Im Durchschnittsfall bekommt der Angeklagte Prozesskostenhilfe?

> auch wenn sie sinn- und aussichtslos

> ist, für ihn sind auch 100 EUR oder 2 Monate weniger ein klarer
> Gewinn.

Wie ändern sich denn die zu tragenden Kosten für einen Angeklagten
(ohne PKH), wenn das Strafmaß in der Berufung gesenkt wird

Christian E. Naundorf

unread,
Dec 19, 2009, 11:54:04 AM12/19/09
to
Stefan Schmitz schrieb:

> On 19 Dez., 12:45, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
>
>> Allerdings d�rfen Referendare als Sitzungsvertreter regelm��ig zwar
>> nach au�en wirksam auf Rechtsmittel verzichten, das ist ihnen aber im
>> Innenverh�ltnis untersagt, genau wie sie idR nicht ohne Zustimmung des

>> Ausbilders, Dezernenten oder eines anderen Staatsanwalts einer
>> Einstellung in der Hauptverhandlung zustimmen d�rfen - damit im

>> Notfall noch eine andere Entscheidung erfolgen kann.
>
> Und wenn das Gericht einstellen m�chte, versucht der Referendar seinen

> Chef anzurufen?
> Und wenn er den nicht erreicht, muss ein Urteil gesprochen werden?

Genau. Wobei der idR erst eine ganze Kette abzutelefonieren hat
(Anklageverfasser/dessen Chef/Ausbilder/dessen Chef/Bereitschaftsdienst
undsoheiterundsofort) und _irgendeinen_ erwischt man eigentlich doch.
Dann gibt's halt Freispruch statt Einstellung, der Richter flucht (je
nach Temperament laut oder leise) und man kann immer noch Rechtsmittel
einlegen. Normal.

Christian E. Naundorf

unread,
Dec 19, 2009, 11:58:03 AM12/19/09
to
Thomas Hochstein schrieb:

> �berdies hat der Sitzungsvertreter insbesondere in Bagatell- und
> Routinesachen - vor dem Strafrichter - meist allenfalls eine
> rudiment�re Handakte; im Regelfall ist da au�er der Anklageschrift und
> dem Strafbefehl nichts drin, der Vertreter der Staatsanwaltschaft ist
> also meist der einzige, der keine Ahnung hat, um was es eigentlich
> gerade geht, welche Zeugen kommen werden, was diese ausgesagt haben
> etc. pp.

Das ist dann aber schwach. Ich kenne es auch in Bagatellsachen nicht
anders, als dass mit der Abschlussverf�gung auch die "wesentlichen"
Inhalte der Ermittlungsakte zur Handakte zu kopieren sind und es eine
der Aufgaben des Anklageverfassers ist hinzuschreiben, welches diese
"kopierensw�rdigen" also wesentlichen Teile sind. (Freilich ber�hrt sich
dies aufs St�rkste mit der ohnehin zu ventilierenden Frage, welche
Ermittlungsergebnisse r�ckschauend betrachtet nun "wesentlich" waren
...). Aber ich glaub, das hatten wir schon mal festgestellt, dass das in
B-W anders l�uft als in B und NRW.

Klaus Ketelaer

unread,
Dec 19, 2009, 1:36:26 PM12/19/09
to
Thomas Hochstein schrieb:

> Klaus Ketelaer schrieb:


>
> Das d�rfte auch nicht vorkommen. Du bist tats�chlich niemals von
> irgendjemand zur Sache angeh�rt worden? Es kam noch nichtmal ein
> Schreiben von der Polizei oder eine Ladung zur Vernehmung? Der
> Strafbefehl war das erste, was Du von dem Verfahren geh�rt hast?

Nein, nachdem ich die Kamera im Dezember 2007 an eine Christa
B�rner aus V�gelsen verkauft habe, wurde der Kaufbetrag auf das
Konto meiner Schw�gerin eingezahlt. Nun habe ich das Ger�t
wunschgem�� an eine Annelie Weber in V�gelsen geschickt. Im April
2008 wurde meine Schw�gerin dann von einem Joachim M. Bukowski aus
V�gelsen, von dem ich vorher noch niemals geh�rt hatte, wegen
Warenbetrug angezeigt. Der meinte, das Signalboard der Kamera sei
defekt, was v�lliger Bl�dsinn war.

Meine Schw�gerin hat mir dann so nebenher von dieser Anzeige
berichtet, und mir auf Nachfrage das Modell der Kamera genannt.
Weil dies das gleiche Modell war, wie die Kamera, die ich verkauft
habe, war mir klar, dass es um meine Kamera geht. Daraufhin habe
ich der Staatsanwaltschaft in Schloss Holte lediglich mitgeteilt
habe, das ich ein solches Ger�t bei EBay an eine Christa B�rner aus
V�gelsen verkauft habe, und dass ich von einem Joachim M. Bukowski
noch niemals geh�rt habe. Meine Schw�gerin hat nur ausgesagt, dass
sie von nichts wisse.

Dann lag 3 Monate sp�ter pl�tzlich der Strafbefehl im Briefkasten.


>> Kommt es denn nach einer Berufung automatisch zu einer weiteren
>> Verhandlung,
>
> Normalerweise ja.

Da soll noch mal jemand sagen, die Gerichte w�ren �berlastet...

Kann eigentlich bei solch einer Verhandlung das Urteil das
Strafmass des urspr�nglichen Strafbefehls auch �bersteigen?

Gru�

Klaus

Jens Müller

unread,
Dec 19, 2009, 2:00:07 PM12/19/09
to
Am 12/19/09 19:36, schrieb Klaus Ketelaer:
> Nein, nachdem ich die Kamera im Dezember 2007 an eine ...
> ... aus ... verkauft habe,

Hat es einen bestimmten Grund, da� Du diese Details hier auswalzt?
M.a.W.: Was soll das?

Christian E. Naundorf

unread,
Dec 19, 2009, 5:27:40 PM12/19/09
to
Jens M�ller schrieb:

Er wollte nur zeigen, dass er sich tats�chlich _mit_ Grund hinreichend
tatverd�chtig gemacht hat. Das ist ihm doch sauber gelungen, finde ich.

Und um die Frage des Vorschreibers zu beantworten: ja, in der
Hauptverhandlung ist eine "Verb�serung" gg�. dem Strafbefehl ohne
weiteres m�glich, � 411 Abs. 4 StPO.

Thomas Hochstein

unread,
Dec 19, 2009, 3:27:49 PM12/19/09
to
Stefan Schmitz schrieb:

> Und wenn das Gericht einstellen m�chte, versucht der Referendar seinen
> Chef anzurufen?

Genau.

> Und wenn er den nicht erreicht, muss ein Urteil gesprochen werden?

Wenn er weder den Sachbearbeiter noch den Ausbilder noch deren
Vorgesetzte noch einen anderen Staatsanwalt aus der entsprechenden
Abteilung noch ... ans Telefon bekommt, dann wird der Einstellung eben
nicht zugestimmt, ja. Die Frage kann ja eigentlich ohnehin nur
aufkommen, wenn der Sachbearbeiter gepennt hat oder die Sachlage sich
in der Hauptverhandlung deutlich anders darstellt als nach Aktenlage.
[1]

-thh

[1] Ich wei�, das ist die Theorie. ;)

Thomas Hochstein

unread,
Dec 19, 2009, 3:27:49 PM12/19/09
to
Christian E. Naundorf schrieb:

> Das ist dann aber schwach. Ich kenne es auch in Bagatellsachen nicht
> anders, als dass mit der Abschlussverf�gung auch die "wesentlichen"
> Inhalte der Ermittlungsakte zur Handakte zu kopieren sind und es eine
> der Aufgaben des Anklageverfassers ist hinzuschreiben, welches diese
> "kopierensw�rdigen" also wesentlichen Teile sind.

Ja, das sehe ich ebenso. Wenn aber niemand um Kopieren da ist, macht's
halt der Dezernent selbst (war im Zweifel meine L�sung) oder
niemand...

(Wobei das auszugsweise Kopieren im Zeitalter der Vorlageneinz�ge zwar
ressourcensparend, aber alles andere als effizient ist; da
funktioniert "einschieben, einmal alles durchnudeln" in der Regel
besser.)

Thomas Hochstein

unread,
Dec 19, 2009, 3:27:49 PM12/19/09
to
Stefan Schmitz schrieb:

> On 19 Dez., 08:44, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
>> Nat rlich geht das; es ist nicht ganz einfach und nicht immer optimal,
>> aber der Tatvorwurf ist bekannt, das erste Fragerecht hat das Gericht,
>> da normalerweise auch alle relevanten Fragen selbst stellen sollte,
>

> Ja eben, die Fragen, die so ein Unwissender stellen k�nnte, sollten


> vom Gericht eh schon gestellt worden sein.

Sp�testens aus der Fragestellung ergibt sich regelm��ig, welchen Bezug
der Zeuge zum Tatgeschehen hat, wenn es sich sonst nicht erschlie�t.
Daraus ergibt sich angesichts des Anklagesatzes und mit ein wenig
Erfahrung in der Regel das, was sinnvollerweise zu fragen ist. Die
einzigen Fragen, die man auf dieser Basis nicht stellen kann, sind
solche in Bezug auf Abweichungen von *dieser* Zeugenaussage zu
(schriftlich schon bei den Akten vorhandenen) anderen Aussagen - wobei
die auch nur von begrenztem Wert sind, weil Zeugen vor Gericht gerne
mal etwas anderes sagen als Wochen, Monate oder Jahre vorher bei den
Ermittlungen. Dazu kommt, da� auch die polizeilichen Ermittlungen und
Vernehmungen in solchen F�llen der Alltagskriminalit�t eher von ... �h
... mittlerer Art und G�te sind.

>> und bei sp�teren Zeugen sind die Aussagen der vorhergehenden ja auch


>> bekannt.
>
> Was soll der Unwissende die fragen, was das Gericht noch nicht gefragt
> hat?

Wie oben, und ggf. das, was sich aus den Angaben der bereits
vernommenen Zeugen �ber den Geschehensablauf herausgestellt hat.

>> Weil es schlicht nicht m�glich ist, da� jede Sitzung vom


>> Sachbearbeiter wahrgenommen wird.
>
> Er muss ja nicht zu jeder Sitzung. Zu denen, wo ihm eine Verurteilung
> besonders wichtig ist, kann er aber doch hingehen.

Wenn ihm ein Fall besonders wichtig ist, wird er das im Rahmen des
M�glichen auch tun (d.h. den ganzen Sitzungstag �bernehmen).

> Oder zumindest den
> Vertreter �ber die Besonderheiten dieses Falles so instruieren, dass
> der auch in seinem Sinne pl�dieren kann.

Wenn er das schriftlich zur Akte gebracht hat, ja ... Ansonsten wei�
der Sachbearbeiter in der Regel weder, wann ein bestimmter Fall
verhandelt wird, noch, wer den Sitzungsdienst wahrnimmt.

>> Dann w�rden vor jedem Richter 2-10

>> Staatsanw�lte an jedem Sitzungstag auftreten, und jeder Staatsanwalt
>> h�tte vermutlich statt einmal pro Woche jeden Tag eine oder meist
>> mehrere Sitzungen wahrzunehmen. Dann k�nnte er aber seine eigentliche


>> Arbeit nicht mehr erledigen. Die Terminierung des Gerichts nimmt

>> schlie�lich R�cksicht auf die Terminslage der Verteidigung und ggf.
>> von Zeugen oder Sachverst�ndinge, aber nicht auf die des
>> Staatsanwalts; da gen�gt (rechtlich), da� irgendeiner da ist. :)
>
> Dieses Problem lie�e sich l�sen, wenn die Zust�ndigkeiten in der
> Staatsanwaltschaft parallel zu denen am Gericht organisiert w�ren.

Nein, nicht praktikabel. Wenn bei der StA keine Zuordnung nach
Vorbefasstheit oder aufgrund der besonderen Thematik erfolgt, ergibt
sich die Zust�ndigkeit (der Abteilung und des Dezernenten) aus einer
geographischen Aufteilung (Tatort) oder nach Namen oder zumeist, weil
am gleichm��igsten, im Turnus. Bei Gericht ist das genauso. Das
bedeutet, da� - sagen wir - 8 Staatsanw�lte f�r F�lle aus dem Bereich
von 3 Amtsgerichten zust�ndig sind, an denen wiederum jeweils
verschiedene Strafrichter agieren. (Zudem bekommen die Gerichte
nat�rlich auch noch F�lle aus anderen Abteilungen mit
Spezialzust�ndigkeiten.) Da l��t sich durch "parallele
Zust�ndigkeiten" nichts optimieren, es sei denn, man w�rde F�lle eines
Staatsanwalts immer demselben Richter zuweisen. ;) Zudem ist die
Staatsanwaltschaft an einen Gesch�ftsverteilungsplan nicht gebunden;
der gesetzliche Richter mu� aber abstrakt vorab bestimmt sein.

>> [1] Weil die Staatsanwaltschaft gehalten ist, nur dann Berufung
>> einzulegen, wenn das Ergebnis unvertretbar ist. Der Angeklagte hat
>> hingegen nicht nur ein Interesse daran, eine Berufung einfach einmal
>> zu versuchen (es kann ja nur besser werden, schlimmstenfalls fallen
>> Verteidiger- und Gerichtskosten an, die im Durchschnittsfall aber

>> sowieso die Staatskasse tr�gt),


>
> Im Durchschnittsfall bekommt der Angeklagte Prozesskostenhilfe?

Im Durchschnittsfall hat der Angeklagte einen Pflichtverteidiger oder
gar keinen Verteidiger und ist - in beiden F�llen - im wesentlichen
mittellos (und erg�nzend hochverschuldet). Die gr��te Ausnahme machen
da im Schnitt die Verkehrsstrafsachen.

Gr��e,
-thh

Jens Müller

unread,
Dec 19, 2009, 5:43:04 PM12/19/09
to
Am 12/19/09 21:27, schrieb Thomas Hochstein:

> Christian E. Naundorf schrieb:
>
>> > Das ist dann aber schwach. Ich kenne es auch in Bagatellsachen nicht
>> > anders, als dass mit der Abschlussverf�gung auch die "wesentlichen"
>> > Inhalte der Ermittlungsakte zur Handakte zu kopieren sind und es eine
>> > der Aufgaben des Anklageverfassers ist hinzuschreiben, welches diese
>> > "kopierensw�rdigen" also wesentlichen Teile sind.
> Ja, das sehe ich ebenso. Wenn aber niemand um Kopieren da ist, macht's
> halt der Dezernent selbst (war im Zweifel meine L�sung) oder
> niemand...
>
> (Wobei das auszugsweise Kopieren im Zeitalter der Vorlageneinz�ge zwar
> ressourcensparend, aber alles andere als effizient ist; da
> funktioniert "einschieben, einmal alles durchnudeln" in der Regel
> besser.)
>
> -thh

Ressourcenschonend w�re es, die Akte (mit besagtem Kopierer mit
Vorlageneinzug) einmal einzuscannen, und der Sitzungsvertreter guckt sie
dann auf seinem Netbook an.

Florian Laws

unread,
Dec 19, 2009, 5:54:16 PM12/19/09
to
On 2009-12-19, Jens Müller <usenet-...@tessarakt.de> wrote:
> Am 12/19/09 21:27, schrieb Thomas Hochstein:
>> Christian E. Naundorf schrieb:
>>
>>> > Das ist dann aber schwach. Ich kenne es auch in Bagatellsachen nicht
>>> > anders, als dass mit der Abschlussverfügung auch die "wesentlichen"
>>> > Inhalte der Ermittlungsakte zur Handakte zu kopieren sind und es eine
>>> > der Aufgaben des Anklageverfassers ist hinzuschreiben, welches diese
>>> > "kopierenswürdigen" also wesentlichen Teile sind.

>> Ja, das sehe ich ebenso. Wenn aber niemand um Kopieren da ist, macht's
>> halt der Dezernent selbst (war im Zweifel meine Lösung) oder
>> niemand...
>>
>> (Wobei das auszugsweise Kopieren im Zeitalter der Vorlageneinzüge zwar

>> ressourcensparend, aber alles andere als effizient ist; da
>> funktioniert "einschieben, einmal alles durchnudeln" in der Regel
>> besser.)
>
> Ressourcenschonend wäre es, die Akte (mit besagtem Kopierer mit

> Vorlageneinzug) einmal einzuscannen, und der Sitzungsvertreter guckt sie
> dann auf seinem Netbook an.

In der Realität wird er sie vor dem Gang in die Sitzung eher ausdrucken.

Helmut Richter

unread,
Dec 19, 2009, 6:02:14 PM12/19/09
to
On Sat, 19 Dec 2009, Thomas Hochstein wrote:

> solche in Bezug auf Abweichungen von *dieser* Zeugenaussage zu
> (schriftlich schon bei den Akten vorhandenen) anderen Aussagen - wobei
> die auch nur von begrenztem Wert sind, weil Zeugen vor Gericht gerne
> mal etwas anderes sagen als Wochen, Monate oder Jahre vorher bei den
> Ermittlungen. Dazu kommt, da� auch die polizeilichen Ermittlungen und
> Vernehmungen in solchen F�llen der Alltagskriminalit�t eher von ... �h
> ... mittlerer Art und G�te sind.

Das hei�t, die Aussage vor Gericht ist trotz des zeitlichen Abstandes von
Wochen, Monaten oder Jahren in der Regel als zuverl�ssiger zu werten als
die im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen und Vernehmungen?

--
Helmut Richter

Thomas Hochstein

unread,
Dec 20, 2009, 3:37:14 AM12/20/09
to
Jens M�ller schrieb:

> Ressourcenschonend w�re es, die Akte (mit besagtem Kopierer mit
> Vorlageneinzug) einmal einzuscannen, und der Sitzungsvertreter guckt sie
> dann auf seinem Netbook an.

Das braucht denselben Arbeitsaufwand wie die Erstellung einer Kopie,
hilft also insoweit nicht weiter, es ben�tigt ausreichend viele
Netbooks einschlie�lich Wartung und Administration (die potentielle
Sicherheitsl�cken in der IT-Struktur darstellen, v.a. aber Geld kosten
[1]), ggf. eine Schulung der Bediener - und schlie�lich ist f�r die
Arbeit mit der Akte ein Papierausdruck oft durchaus vozugsw�rdig, weil
bl�ttern und springen zwischen verschiedenen Stellen einfacher ist.
Das lohnt sich eigentlich nur bei gro�en (Wirtschafts-)Strafsachen,
wenn der Aktenumfang eine gr��ere Anzahl von Stehordner oder gar
Regalen umfa�t.

-thh

[1] Wenn �berhaupt pro Beh�rde ein dienstlicher Laptop zur Verf�gung
steht, ist das schon nicht schlecht.

Thomas Hochstein

unread,
Dec 20, 2009, 3:37:16 AM12/20/09
to
Klaus Ketelaer schrieb:

> Daraufhin habe
> ich der Staatsanwaltschaft in Schloss Holte lediglich mitgeteilt
> habe, das ich ein solches Ger�t bei EBay an eine Christa B�rner aus
> V�gelsen verkauft habe, und dass ich von einem Joachim M. Bukowski
> noch niemals geh�rt habe.

Dann hattest Du ja entspechend Gelegenheit zur �u�erung zur Sache.

> Kann eigentlich bei solch einer Verhandlung das Urteil das
> Strafmass des urspr�nglichen Strafbefehls auch �bersteigen?

Ja, nat�rlich. Wenn der Strafbefehl nicht akzeptiert, sondern
Einspruch eingelegt wird, befindet das Gericht v�llig neu �ber den
Sachverhalt. Es kann wegen einer anderen Vorschrift und zu einer ganz
anderen Strafe verurteilen.

Thomas Hochstein

unread,
Dec 20, 2009, 3:37:15 AM12/20/09
to
Helmut Richter schrieb:

>> weil Zeugen vor Gericht gerne
>> mal etwas anderes sagen als Wochen, Monate oder Jahre vorher bei den
>> Ermittlungen. Dazu kommt, da� auch die polizeilichen Ermittlungen und
>> Vernehmungen in solchen F�llen der Alltagskriminalit�t eher von ... �h
>> ... mittlerer Art und G�te sind.
>
> Das hei�t, die Aussage vor Gericht ist trotz des zeitlichen Abstandes von
> Wochen, Monaten oder Jahren in der Regel als zuverl�ssiger zu werten als
> die im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen und Vernehmungen?

Nein, nicht unbedingt.

Zum einen ist die Aussage vor Gericht aber aufgrund des
Un,ittelbarkeitsgrundsatzes die einzig entscheidende: was der Zeuge in
der Hauptverhandlung sagt, ist interessant, nicht das, was er fr�her
vielleicht einmal gesagt hat. Bei Differenzen oder zur
Ged�chtnisst�tzung kann man ihm allerdings Teile seiner fr�heren
Aussage vorhalten; ohne das geht es aufgrund des Zeitablaufs oft auch
nicht.

Es kommt aber durchaus bei F�llen der kleinen (und mittleren)
Kriminalit�t vor, da� die polizelich protokollierten Aussagen eher
kurz, summarisch (d.h. nicht im Wechsel von Frage - Antwort, sondern
zusammengefa�t als fortlaufende �u�erung) und manchmal auch
mi�verst�ndlich sind und daher nur sehr bedingt weiterhelfen. Die
meisten "f�rmlichen" Vernehmungen, insbesondere die der
Kriminalpolizei, sind zwar durchaus gut gemacht, aber es gibt eben
auch die Vernehmungen, die vor Ort durchgef�hrt und nach der
handschriftlichen Niederschrift im Notizbuch oder auf einem Blatt
Papier sp�ter auf der Wache verschriftet werden. Die sind dann nicht
so wirklich ergiebig, was in der Natur der Sache liegt - wer so etwas
mal ausprobiert hat., kann das sicher best�tigen. :)

Dietmar Kulsch

unread,
Dec 21, 2009, 1:58:52 AM12/21/09
to
Klaus Ketelaer schrieb:

> Nein, nachdem ich die Kamera im Dezember 2007 an eine Christa
> B�rner aus V�gelsen verkauft habe, wurde der Kaufbetrag auf das
> Konto meiner Schw�gerin eingezahlt. Nun habe ich das Ger�t
> wunschgem�� an eine Annelie Weber in V�gelsen geschickt. Im April
> 2008 wurde meine Schw�gerin dann von einem Joachim M. Bukowski aus
> V�gelsen, von dem ich vorher noch niemals geh�rt hatte, wegen
> Warenbetrug angezeigt.

Solange Du den Namen Deiner Schw�gerin nicht nennst, wird man
zur Sache wenig sagen k�nnen.

SCNR

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