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Anstiftung zur Entführung in Frankreich nicht strafbar?
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Martin Schneider  
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 More options Nov 10, 2:24 pm
Newsgroups: de.soc.recht.strafrecht
From: Martin Schneider <martin.schnei...@illusion-factory.de>
Date: Tue, 10 Nov 2009 20:24:08 +0100
Local: Tues, Nov 10 2009 2:24 pm
Subject: Anstiftung zur Entführung in Frankreich nicht strafbar?
Hallo, zusammen,

die meisten von Euch haben ja vermutlich von dem Fall des französischen
Vaters gehört, der die Russenmafia engagiert hat, um den vermeintlichen
Mörder seiner Tochter nach Frankreich entführen zu lassen, um diesen der
  Justiz zuführen zu können.

Nun strahlte Papi heute in die Kamera, als beschlossen wurde, dass
tatsächlich Anklage gegen den Deutschen erhoben wird. Unabhängig von den
restlichen Aspekten des Falles würde mich etwas interessieren, was in
den Medien überhaupt nicht diskutiert wird: Warum läuft er frei herum?
Hat er wegen Anstiftung zu einer Straftat oder einem ähnlichen Delikt in
Frankreich nichts zu befürchten, dass er sich so freimütig zu seinem
Deal mit der Russenmafia bekennen kann?

Hätte jetzt gedacht, dass er sagt: "Egal, wenn ich in den Knast muss -
Hauptsache, der Mörder meiner Tochter sitzt auch." Aber freudestrahlende
Kameraauftritte finde ich befremdlich...

Gruß,
Martin

--
Martin Schneider - wie der Komiker, nur nicht so lustig
www.film-retter.de


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Frank Hucklenbroich  
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 More options Nov 11, 2:53 am
Newsgroups: de.soc.recht.strafrecht
From: Frank Hucklenbroich <Hucklenbroic...@aol.com>
Date: Wed, 11 Nov 2009 08:53:59 +0100
Local: Wed, Nov 11 2009 2:53 am
Subject: Re: Anstiftung zur Entführung in Frankreich nicht strafbar?
Am Tue, 10 Nov 2009 20:24:08 +0100 schrieb Martin Schneider:

> Hallo, zusammen,

> die meisten von Euch haben ja vermutlich von dem Fall des französischen
> Vaters gehört, der die Russenmafia engagiert hat, um den vermeintlichen
> Mörder seiner Tochter nach Frankreich entführen zu lassen, um diesen der
>   Justiz zuführen zu können.

> Nun strahlte Papi heute in die Kamera, als beschlossen wurde, dass
> tatsächlich Anklage gegen den Deutschen erhoben wird. Unabhängig von den
> restlichen Aspekten des Falles würde mich etwas interessieren, was in
> den Medien überhaupt nicht diskutiert wird: Warum läuft er frei herum?

Weil keine Fluchtgefahr besteht?

> Hat er wegen Anstiftung zu einer Straftat oder einem ähnlichen Delikt in
> Frankreich nichts zu befürchten, dass er sich so freimütig zu seinem
> Deal mit der Russenmafia bekennen kann?

Es wird durchaus zur Anklage und wohl auch einem Urteil kommen. Ob er dafür
aber tatsächlich sitzen muß oder mit einer Bewährungsstrafe davonkommt, ist
die andere Frage (keine Vorstrafen, keine Lösegeldforderung, insofern wohl
auch nicht wirklich klassische Entführung, keine verwerflichen Motive - da
stehen siene Chancen nicht so schlecht).

Grüße,

Frank


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Martin Schneider  
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 More options Nov 11, 3:07 am
Newsgroups: de.soc.recht.strafrecht
From: Martin Schneider <martin.schnei...@illusion-factory.de>
Date: Wed, 11 Nov 2009 09:07:51 +0100
Local: Wed, Nov 11 2009 3:07 am
Subject: Re: Anstiftung zur Entführung in Frankreich nicht strafbar?
Frank Hucklenbroich schrieb:

> Es wird durchaus zur Anklage und wohl auch einem Urteil kommen. Ob er dafür
> aber tatsächlich sitzen muß oder mit einer Bewährungsstrafe davonkommt, ist
> die andere Frage (keine Vorstrafen, keine Lösegeldforderung, insofern wohl
> auch nicht wirklich klassische Entführung, keine verwerflichen Motive - da
> stehen siene Chancen nicht so schlecht).

Mal laienhaft gesprochen: Verschwörung mit einer kriminellen
Organisation zur Entführung einer Person, gegen die ein europäischer
Rechtsstaat keinen hinreichenden Tatverdacht sah, nur, weil er ihn für
den Täter hält? Und dafür nur Bewährung?

Gruß,
Martin

--
Martin Schneider - wie der Komiker, nur nicht so lustig
www.film-retter.de


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Frank Hucklenbroich  
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 More options Nov 11, 7:38 am
Newsgroups: de.soc.recht.strafrecht
From: Frank Hucklenbroich <Hucklenbroic...@aol.com>
Date: Wed, 11 Nov 2009 13:38:03 +0100
Local: Wed, Nov 11 2009 7:38 am
Subject: Re: Anstiftung zur Entführung in Frankreich nicht strafbar?
Am Wed, 11 Nov 2009 09:07:51 +0100 schrieb Martin Schneider:

> Frank Hucklenbroich schrieb:
>> Es wird durchaus zur Anklage und wohl auch einem Urteil kommen. Ob er dafür
>> aber tatsächlich sitzen muß oder mit einer Bewährungsstrafe davonkommt, ist
>> die andere Frage (keine Vorstrafen, keine Lösegeldforderung, insofern wohl
>> auch nicht wirklich klassische Entführung, keine verwerflichen Motive - da
>> stehen siene Chancen nicht so schlecht).

> Mal laienhaft gesprochen: Verschwörung mit einer kriminellen
> Organisation zur Entführung einer Person

Könnte Anstiftung zu einer Straftat sein. Ob die Entfürer tatsächlich
Mitglied in einer kriminelle Organisation waren, muß der Täter nicht
unbedingt gewußt haben.

> gegen die ein europäischer
> Rechtsstaat keinen hinreichenden Tatverdacht sah

...den ein anderer europäischer Rschtsstaat aber rechtskräftig verurteilt
hat. Und genau in jenem Staat kommt nun evtl. der Anstifter vor Gericht. Da
ist wohl kaum ein hartes Urteil zu erwarten.

>, nur, weil er ihn für
> den Täter hält?

Nicht nur er, auch das französische Gericht. Das dürfte ein nicht ganz
unwichtiger Punkt sein, immerhin kann er sich darauf berufen, im Interesse
der französischen Justiz gehandelt zu haben. Das dürfte durchaus
strafmildernd ausgelegt werden.

> Und dafür nur Bewährung?

Dass wird man sehen, ich erwarte aber nicht, daß er tatsächlich hinter
Gitter muß.

Grüße,

Frank


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