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Re: Urheberrecht von Bildern

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Christopher Creutzig

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Oct 23, 2009, 4:59:44 PM10/23/09
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Ingo Thies wrote:

> Wie andere am andern Ort im Thread schon gekl�rt haben: Aus dem
> Urheberrecht alleine folgt sicher keine Rechtswidrigkeit einer
> Ersterscheinung, sondern aus anderen Vorschriften
> (Pers�nlichkeitsrechte, Geheimhaltungsvereinbarungen; denkbar evtl. auch
> Illegalit�t von Inhalten an sich, z.B. 3000 Jahre alte Kinderpornos aus
> dem alten Griechenland usw.).

W�rde sich ein deutscher Arch�ologe, der nach dem ersten KiPo-Fund von
vor 3000 Jahren an der gleichen Stelle weitergr�bt nicht strafbar machen? ;)

--
F�r zuverl�ssige Statistiken sind bislang noch
nicht ausreichend viele Universen beobachtet worden.
[Hans Crauel zur Zuverl�ssigkeit von Klimamodellen]

Tom Rohwer

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Nov 4, 2009, 10:54:56 AM11/4/09
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Christopher Creutzig wrote:

> Ingo Thies wrote:

>> Wie andere am andern Ort im Thread schon gekl�rt haben: Aus dem
>> Urheberrecht alleine folgt sicher keine Rechtswidrigkeit einer
>> Ersterscheinung, sondern aus anderen Vorschriften
>> (Pers�nlichkeitsrechte, Geheimhaltungsvereinbarungen; denkbar evtl. auch
>> Illegalit�t von Inhalten an sich, z.B. 3000 Jahre alte Kinderpornos aus
>> dem alten Griechenland usw.).

> W�rde sich ein deutscher Arch�ologe, der nach dem ersten KiPo-Fund von
> vor 3000 Jahren an der gleichen Stelle weitergr�bt nicht strafbar machen?
> ;)

*3000* Jahre alte Kinderpornos gen�ssen zweifellos den Schutz des
"Kunstvorbehaltes" gem�� Art.5 GG. Schon weil sie arch�ologische
Kunstwerke sind.

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