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Jugendschutzgesetz

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S.Wuhl

unread,
May 12, 2013, 7:33:11 AM5/12/13
to
Hi,

was ist zu beachten, wenn man nicht jugendfreie Inhalte ins Internet stellt
(nicht kommerziell)?

Muss man da spezielle Sicherheitsmechanismen ergreifen oder nicht?

Was ist, wenn man "ab 18" Videos bei internationalen Plattformen hochl�dt?

s.w...@yahoo.de

S.Wuhl


Detlef Sax

unread,
May 12, 2013, 3:25:40 PM5/12/13
to
On Sun, 12 May 2013 13:33:11 +0200, S.Wuhl wrote:
> Hi,
>
> was ist zu beachten, wenn man nicht jugendfreie Inhalte ins Internet stellt
> (nicht kommerziell)?

Das wird sich nicht grundsᅵtzlich von gepressten oder belichteten
Medien unterscheiden. Nehme ich an...

Ich lese hier auch nur mit, bin kein Strafrechtler, aber Hᅵndler,
kaufe ab und zu Kistenweise DVDs ein und ab und zu ist da
"versehentlich" ein FSK 18 dabei. Die sortiere ich aus und wenn ich
genug fᅵr eine Kiste zusammen habe, stelle ich die bei ebay oder
Konsorten ein. Nur an Hᅵndler gegen Gewerbenachweis. Oder vernichte
den Kram. Geld oder gar viel Geld ist damit sowieso nicht zu machen.

Falls du ein Gewerbe angemeldet hast, einfach mal bei einem
DVD-Groᅵhᅵndler schauen was eine Kiste von dem Kram im Einkauf kostet.
Dann hast du eine Ahnung warum ich auch kaltherzig absolute Neuware
unbrauchbar gemacht in die Tonne werfe.

> Muss man da spezielle Sicherheitsmechanismen ergreifen oder nicht?

FSK 18 bedeutet nicht unbedingt nur Strafrecht. Damit kenne ich mich
nicht gut aus. Aber du darfst z.B nicht ohne weiteres im Versandhandel
an Endkunden ohne Altersnachweis so ein Zeugs versenden.
Das kann teuer werden. Abmahnungen usw.

Amazon macht z.B. Post-Ident-Verfahren und verlangt von ihren
Marketplace-Hᅵndlern das genau zu beachten. Einschreiben-Eigenhᅵndig
Versand inbegriffen.

ᅵhnliches gilt fᅵr Arzneimittel. Doc Morris versendet AFAIK nur
Eigenhᅵndig mit dem Vermerk "Nicht an Minderjᅵhrige aushᅵndigen".
Eine Postvollmacht kann man m.W. auch an Minderjᅵhrige ausstellen.

> Was ist, wenn man "ab 18" Videos bei internationalen Plattformen hochlᅵdt?

Risiko. Mir wᅵr das zu heiᅵ. Ansonsten gilt das 11. Gebot.

Die Rechtsexperten werden sich sicher noch melden.

gruᅵ
Detlef
--
Webmaster von:
http://www.12schrittefrei.de/

Bernd J. Kaup

unread,
May 12, 2013, 5:39:08 PM5/12/13
to
Am 12.05.2013 21:25, schrieb Detlef Sax:
> On Sun, 12 May 2013 13:33:11 +0200, S.Wuhl wrote:
>> Hi,
>>
>> was ist zu beachten, wenn man nicht jugendfreie Inhalte ins Internet stellt
>> (nicht kommerziell)?

snip

>
> Die Rechtsexperten werden sich sicher noch melden.
>
was der OP mᅵchte, ist rechtlich einwandfrei nicht machbar.
mfg
bjk


Thomas Hochstein

unread,
May 12, 2013, 4:56:07 PM5/12/13
to
Detlef Sax schrieb:

> On Sun, 12 May 2013 13:33:11 +0200, S.Wuhl wrote:

Dir ist schon klar, dass Du einem Troll aus der Klasse der "passend"
gew�hlten sprechenden Synonyme antwortest? :)

>> was ist zu beachten, wenn man nicht jugendfreie Inhalte ins Internet stellt
>> (nicht kommerziell)?
>
> Das wird sich nicht grunds�tzlich von gepressten oder belichteten
> Medien unterscheiden. Nehme ich an...

Das d�rfte zutreffen. :)

Strafrechtlich gilt insoweit � 184d StGB, der eine Verbreitung �ber
Rundfunk oder Medien- oder Teledienste (letztere sind jetzt als
Telemediendienste zusammengefasst und umfassen im wesentlichen das,
was vorstehend mit "Internet" gemeint ist) der Verbreitung
k�rperlicher Datentr�ger gleichstellt. Voraussetzung ist eine
technische oder sonstige Sicherung, die *sicherstellt*, dass die
Pornographie Minderj�hrigen nicht zug�nglich ist. "Sicherstellt" meint
etwas in der Preislage von "Code, der nach Identifizierung per
PostIdent versandt wird" o.�.

Im Hinblick auf den (nicht-strafrechtlichen) Jugendschutz verweist �
16 JuSchG auf den Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV), der in � 4 (Abs.
2) auch alle pornographischen Angebote verbietet, es sei denn, es ist
sichergestellt, dass nur Erwachsene darauf Zugriff haben.

>> Muss man da spezielle Sicherheitsmechanismen ergreifen oder nicht?
>
> FSK 18 bedeutet nicht unbedingt nur Strafrecht. Damit kenne ich mich
> nicht gut aus. Aber du darfst z.B nicht ohne weiteres im Versandhandel
> an Endkunden ohne Altersnachweis so ein Zeugs versenden.
> Das kann teuer werden. Abmahnungen usw.
>
> Amazon macht z.B. Post-Ident-Verfahren und verlangt von ihren
> Marketplace-H�ndlern das genau zu beachten. Einschreiben-Eigenh�ndig
> Versand inbegriffen.

Ja, darunter wird's nicht machbar sein. Eine kurze Recherche d�rfte
dem ernsthaften Interessenten einschl�gige Rechtsprechung zug�nglich
machen; ich meine, dass dazu bereits Entscheidungen ergangen w�ren.

Gr��e,
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>

Frank Hucklenbroich

unread,
May 13, 2013, 2:32:03 AM5/13/13
to
Am Sun, 12 May 2013 23:39:08 +0200 schrieb Bernd J. Kaup:

> Am 12.05.2013 21:25, schrieb Detlef Sax:
>> On Sun, 12 May 2013 13:33:11 +0200, S.Wuhl wrote:
>>> Hi,
>>>
>>> was ist zu beachten, wenn man nicht jugendfreie Inhalte ins Internet stellt
>>> (nicht kommerziell)?
>
> snip
>
>>
>> Die Rechtsexperten werden sich sicher noch melden.
>>
> was der OP m�chte, ist rechtlich einwandfrei nicht machbar.

Da� der OP ein Troll ist habt ihr aber schon mitbekommen, oder?

Gr��e,

Frank

Dietz Proepper

unread,
May 13, 2013, 3:34:22 AM5/13/13
to
Bei dem hiesigen traffic der letzten Monate sind Trolle doch zunehmend on
topic. Wenn auch nur als Topiclieferant...

Detlef Sax

unread,
May 13, 2013, 5:07:26 AM5/13/13
to
On Sun, 12 May 2013 22:56:07 +0200, Thomas Hochstein wrote:
> Detlef Sax schrieb:
>
>> On Sun, 12 May 2013 13:33:11 +0200, S.Wuhl wrote:
>
> Dir ist schon klar, dass Du einem Troll aus der Klasse der "passend"
> gewᅵhlten sprechenden Synonyme antwortest? :)
>

Jetzt weiᅵ ich es.

gruᅵ
Detlef

mock

unread,
May 17, 2013, 3:18:18 PM5/17/13
to
On 12 Mai, 22:56, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:

> Strafrechtlich gilt insoweit 184d StGB, der eine Verbreitung ber
> Rundfunk oder Medien- oder Teledienste (letztere sind jetzt als
> Telemediendienste zusammengefasst und umfassen im wesentlichen das,
> was vorstehend mit "Internet" gemeint ist) der Verbreitung
> k rperlicher Datentr ger gleichstellt. Voraussetzung ist eine
> technische oder sonstige Sicherung, die *sicherstellt*, dass die
> Pornographie Minderj hrigen nicht zug nglich ist. "Sicherstellt" meint
> etwas in der Preislage von "Code, der nach Identifizierung per
> PostIdent versandt wird" o. .

Solche eigenen Interpretationen helfen nicht weiter. Was "sicher" im
juristischen Sinn ist, wissen wir doch seit dem Kopierschutz auf CDs.
"Sicherheit" ist juristisch definiert und unabhängig davon, was
Nichtjuristen dazu für eine Meinung haben, s. UrhG §95a (2).

Eine Verschlüsselung, bspw. bitweises XOR mit 1, ist wirksam, weil sie
eine Willenserkläung ist. Dass eine wirksame Sicherheitsmassnahme
Sicherheit gewährleistet, wird jeder Richter unterschreiben.

Thomas Hochstein

unread,
May 18, 2013, 5:16:01 AM5/18/13
to
mock schrieb:

> On 12 Mai, 22:56, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
>> Strafrechtlich gilt insoweit 184d StGB, der eine Verbreitung ber
>> Rundfunk oder Medien- oder Teledienste (letztere sind jetzt als
>> Telemediendienste zusammengefasst und umfassen im wesentlichen das,
>> was vorstehend mit "Internet" gemeint ist) der Verbreitung
>> k rperlicher Datentr ger gleichstellt. Voraussetzung ist eine
>> technische oder sonstige Sicherung, die *sicherstellt*, dass die
>> Pornographie Minderj hrigen nicht zug nglich ist. "Sicherstellt" meint
>> etwas in der Preislage von "Code, der nach Identifizierung per
>> PostIdent versandt wird" o. .
>
> Solche eigenen Interpretationen helfen nicht weiter.

Solange "solche eigenen Interpretationen" die herrschende Auffassung
zumindest der Rechtsprechung wiedergeben, sind sie durchaus von einer
nicht zu untersch�tzenden Praxisrelevanz.

-thh

S.Wuhl

unread,
May 19, 2013, 7:06:00 AM5/19/13
to

"Bernd J. Kaup" <bjk...@internet-counsel.de> schrieb im Newsbeitrag
news:8395$51900bf8$5c4f237f$9...@news2.eu.disputo.net...
> Am 12.05.2013 21:25, schrieb Detlef Sax:
>> On Sun, 12 May 2013 13:33:11 +0200, S.Wuhl wrote:
>>> Hi,
>>>
>>> was ist zu beachten, wenn man nicht jugendfreie Inhalte ins Internet
>>> stellt
>>> (nicht kommerziell)?
>
> snip
>
>>
>> Die Rechtsexperten werden sich sicher noch melden.
>>
> was der OP m�chte, ist rechtlich einwandfrei nicht machbar.
> mfg
> bjk
>
>

Ok, dann verstecke ich mich halt hinter TOR oder lade meine Videos �ber TOR
bei Youporn hoch bzw. �ber ein per Paysafe-Karte bezahlten Usenetprovider.

Ich finde es �brigens diskriminierend, dass Amerikaner sauische Pornos
hochladen d�rfen und selbst Sadomasoseiten in den USA keine
Altersverifikation haben und wir Deutschen so geg�ngelt werden. Ein Kind
oder Jugendlicher hat auf einer ausl�ndischen Seite in weniger als 10
Sekunden Hardcorepornos jeglicher Art auf dem Bildschirm, auch S/M. Sodomie,
Scat und Asphyxie/Dolcett.

Da kann von JugendSCHUTZ keine Rede sein, wenn nur Deutschland harte Gesetze
hat, denn das Netz ist international und die Kids von heute k�nnen gut
Englisch und kennen die Suchbegriffe in Englisch.

Wer hierzulande Material mit Erwachsenen f�r Erwachsene herstellt, wird
gegen�ber Ausl�ndern diskriminiert und in die Illegalit�t getrieben.

S.Wuhl


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