Detlef Sax schrieb:
> On Sun, 12 May 2013 13:33:11 +0200, S.Wuhl wrote:
Dir ist schon klar, dass Du einem Troll aus der Klasse der "passend"
gew�hlten sprechenden Synonyme antwortest? :)
>> was ist zu beachten, wenn man nicht jugendfreie Inhalte ins Internet stellt
>> (nicht kommerziell)?
>
> Das wird sich nicht grunds�tzlich von gepressten oder belichteten
> Medien unterscheiden. Nehme ich an...
Das d�rfte zutreffen. :)
Strafrechtlich gilt insoweit � 184d StGB, der eine Verbreitung �ber
Rundfunk oder Medien- oder Teledienste (letztere sind jetzt als
Telemediendienste zusammengefasst und umfassen im wesentlichen das,
was vorstehend mit "Internet" gemeint ist) der Verbreitung
k�rperlicher Datentr�ger gleichstellt. Voraussetzung ist eine
technische oder sonstige Sicherung, die *sicherstellt*, dass die
Pornographie Minderj�hrigen nicht zug�nglich ist. "Sicherstellt" meint
etwas in der Preislage von "Code, der nach Identifizierung per
PostIdent versandt wird" o.�.
Im Hinblick auf den (nicht-strafrechtlichen) Jugendschutz verweist �
16 JuSchG auf den Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV), der in � 4 (Abs.
2) auch alle pornographischen Angebote verbietet, es sei denn, es ist
sichergestellt, dass nur Erwachsene darauf Zugriff haben.
>> Muss man da spezielle Sicherheitsmechanismen ergreifen oder nicht?
>
> FSK 18 bedeutet nicht unbedingt nur Strafrecht. Damit kenne ich mich
> nicht gut aus. Aber du darfst z.B nicht ohne weiteres im Versandhandel
> an Endkunden ohne Altersnachweis so ein Zeugs versenden.
> Das kann teuer werden. Abmahnungen usw.
>
> Amazon macht z.B. Post-Ident-Verfahren und verlangt von ihren
> Marketplace-H�ndlern das genau zu beachten. Einschreiben-Eigenh�ndig
> Versand inbegriffen.
Ja, darunter wird's nicht machbar sein. Eine kurze Recherche d�rfte
dem ernsthaften Interessenten einschl�gige Rechtsprechung zug�nglich
machen; ich meine, dass dazu bereits Entscheidungen ergangen w�ren.
Gr��e,
-thh
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