Reinhard Zwirner schrieb:
> Ich kann das ja nicht beurteilen: aber sind die (unwidersprochen?)
> aufgef�hrten Zeitabl�ufe denn �blich? Oder m��te das einem Fachmann
> (wie Dir) schon merkw�rdig vorkommen?
�blich sind sie sicherlich nicht, wie das ja schon der Darstellung an
sich zu entnehmen ist, die die "�blichen" Zeitr�ume enth�lt.
Es gibt aber einerseits hinreichend viele Gr�nde f�r diesen zeitlichen
Verlauf und andererseits keinen mir ersichtlichen Grund f�r die
unterstellten Hintergr�nde.
Die monatelange Verz�gerung der Aktenvorlage an das Landgericht l�sst
sich ohne weiteres durch Arbeits�berlastung, andere Priorit�tensetzung
oder schlichtes "Aufschieben" des zu verfassenden - mit 6 Seiten
umfangreichen und ungewohnten, weil in der t�glichen Arbeit nicht
vorkommenden - Beschlusses erkl�ren; nach meiner Erfahrung mit der
Praxis w�rde ich auf den letztgenannten Grund tippen. [1] Er ist
jedenfalls um Gr��enordnungen wahrscheinlicher, dass der zust�ndige
Richter bereits im Juli/August daran arbeitet, die erst im Dezember
anstehende Verabschiedung eines neuen Gesch�ftsverteilungsplanes
abzuwarten und auszunutzen.
F�r die weitere Verz�gerung im Postlauf gibt es gleichfalls eine
Vielzahl m�glicher Erkl�rungen; die Laufzeit von Akten ist bereits
innerhalb derselben Beh�rde nicht immer sicher absehbar.
M�glicherweise - das ergibt sich nicht sicher aus dem Vortrag - wurde
der Beschluss an die Verteidiger nicht nur �bersandt, sondern
zugestellt (obschon das nicht erforderlich w�re, da er unanfechtbar
ist, vgl. � 35 Abs. 2 S. 2 StPO). Dann ist der einfachste Grund f�r
eine Verz�gerung das Abwarten auf den Eingang der
Zustellungsnachweise.
Andererseits mu� man sich fragen, welcher betr�chtliche Aufwand mit
welchem Grund durch wen betrieben werden sollte.
Der erstinstanzliche zust�ndige Richter m�sste also bereits im
Juli/August geplant haben, die Sache im Januar 2006 der 7. Strafkammer
"zuzuschieben". Dann lie� er die Sache bis zum Jahresende liegen, als
er erfahren hatte, dass tats�chlich Mitte Dezember eine
Turnuszust�ndigkeit eingef�hrt worden war. Im Januar k�mmerte er sich
dann darum, von der zust�ndigen Turnusbeamtin - rechtswidrig, weil der
Turnusstand zur Vermeidung von Manipulationen nat�rlich geheimzuhalten
ist - ersatzweise der Staatsanwaltschaft oder einer anderen Kammer des
Landgerichts, rechtzeitig informiert zu werden, wann die n�chste
eingehende Sache der 7. Strafkammer zugeteilt werden wird. Erst dann
sendet er die Akte ab (wie auch immer er das mit dem Urkundsbeamten
der Gesch�ftsstelle gekl�rt hat, den er ja auch insoweit einweihen
muss), darauf hoffend, dass die unvorhersehbare Bearbeitungszeit bei
der Staatsanwaltschaft trotzdem dazu f�hrt, dass "seine" Sache als
n�chste am Landgericht eingeht, ohne dass eine andere Anklage durch
einen anderen Dezernenten der Staatsanwaltschaft dazwischenkommt.
Selbst unter erheblichem Aufwand und Einbeziehung weiterer
"Informanten" funktioniert das nur mit erheblichem Gl�ck, ohne dass
noch weitere sich kollusiv an diesem Vorgehen beteiligen. Mithin:
m�glich, aber aufwendig und wenig zuverl�ssig.
Und jetzt stellt sich die n�chste Frage: Warum sollte ein Richter am
Amtsgericht, der zudem das Dezernat offenbar erst nicht allzu lange
vorher (n�mlich am 01.04.2004) �bernommen hatte und der �blicherweise
nicht unter besonderer Langeweile leidet, diesen gro�en Aufwand
betreiben (und sich zudem rechtswidrig, im Zweifelsfall auch strafbar)
verhalten, nur um nach M�glichkeit sicherzugehen, dass eine Kammer
unter Vorsitz eines "harter Hundes" �ber die Strafsache entscheidet?
Welches erkennbare Interesse sollte er daran haben, um diesen Aufwand
zu betreiben?
Sp�testens hier f�llt mir dazu nichts mehr ein ... Es sei denn eben,
man glaubt an die gro�angelegte Verschw�rung, um den Aufdecker der bis
in h�chste Kreise reichenden Schwarzgeldverstrickung mundtot zu
machen.
Gr��e,
-thh
[1] Schlicht Schlamperei gen�gt �brigens auch. Seitdem ich aus
durchaus zuverl�ssiger Quelle den Fall geschildert bekommen habe,
dass bei einer am Amtsgericht anh�ngigen Haftsache die besondere
Haftpr�fung nach sechs Monaten vor dem Senat des
Oberlandesgerichts schlicht vergessen worden ist und erst Monate
sp�ter die Hauptverhandlung stattfand, �berrascht mich da gar
nichts mehr.