Thorsten Heinzler wrote:
> Ich wollte mal fragen, wer hierzulande haftet, wenn irgendwelche Vandalen
> z.B. volksverhetzende Naziparolen �ber einen �ffentlichen WLAN-Hotspot ins
> Netz stellen?
Der Täter. Wobei hier eher der Begriff "strafbar machen" als "haften" passt.
Wird der Täter erwischt, dann dürfte er üblicherweise nicht zur Zahlung eines
Schadenersatzes verurteilt werden, sondern zu einer Strafe.
> Wird dann gegen Unbekannt ermittelt oder gegen den Betreiber des WLAN
> Hotspots?
Wenn es keine direkten Hinweise auf den Betreiber gibt, dann wird (wenn
überhaupt) gegen Unbekannt ermittelt. Möglicherweise wird der Betreiber dazu
befragt werden.
> Weil da ja im Regelfall kaum der T�ter zu ermitteln ist, da die Reichweite
> eines WLANs �ber das Restaurant hinausgeht und der T�ter die Daten ja mit
> einem Handy hochgeladen haben kann, wodurch er kaum zu ermitteln ist - denn
> jeder hat ja heute ein Handy.
>
> Was machen die Beh�rden in so einem Fall?
Mit den Schultern zucken, und sich lösbaren Problemen zuwenden?