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kann man so einfach eine verurteilung verhindern?

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jms

unread,
Apr 16, 2013, 8:02:48 AM4/16/13
to

In einer fernseh-gerichtsshow war jemand angeklagt wegen mordes.
Während der verhandlung hat jemand anderes im gerichtssaal die
tat gestanden.
Der angeklagte ist daraufhin freigesprochen worden.
Funktioniert das wirklich so einfach?
Das geständnis hätte ja auch eine lüge sein können?

JMS

Lars Gebauer

unread,
Apr 16, 2013, 8:34:14 AM4/16/13
to
* jms:
> In einer fernseh-gerichtsshow war jemand angeklagt wegen mordes.
> Während der verhandlung hat jemand anderes im gerichtssaal die
> tat gestanden.
> Der angeklagte ist daraufhin freigesprochen worden.
> Funktioniert das wirklich so einfach?

Ja sicher. Wenn durch das Geständnis (oder auch durch ein sonstiges in
der Verhandlung eingeführtes Beweismittel) Zweifel an der Schuld des
Angeklagten entstehen, dann ist dieser freizusprechen.

> Das geständnis hätte ja auch eine lüge sein können?

Natürlich. Deswegen geht's ja auch nicht "ganz so einfach". Das
Geständnis muß schon glaubwürdig sein. Ein simples "ich war's" dürfte
eher nicht reichen. Aber wenn das Geständnis umfassend ist und bspw.
typisches Täterwissen enthält, dann spricht das sehr für seine
Glaubwürdigkeit. Damit hätte man dann solide Zweifel an der Schuld des
Angeklagten - und ein Freispruch wäre die logische Folge.

Aber es wird, wie immer, von den konkreten Umständen abhängen.

Bernd J. Kaup

unread,
Apr 16, 2013, 9:18:27 AM4/16/13
to
Es funktioniert natürlich nicht so einfach.

Ist halt Fernsehen, also bloße Unterhaltung.

Im richtigen Leben werden Verbrecher auch höchst selten in eineinhalb
Stunden gefaßt, erst recht nicht in einer dreiviertel Stunde.

mfg
bjk

gUnther nanon�m

unread,
Apr 16, 2013, 9:29:30 AM4/16/13
to

"jms" <inv...@invalid.invalid> schrieb im Newsbeitrag
news:kkjel4$58f$1...@online.de...
>
> In einer fernseh-gerichtsshow war jemand angeklagt wegen mordes.
> W�hrend der verhandlung hat jemand anderes im gerichtssaal die
> tat gestanden.
> Der angeklagte ist daraufhin freigesprochen worden.
> Funktioniert das wirklich so einfach?
> Das gest�ndnis h�tte ja auch eine l�ge sein k�nnen?

Hi,
bitte Jerry Cotton um eine Expertise. Vermutlich k�nnte Matlock das
vortragen, und wegen des Andrangs f�r Autogramme lasse Spiderman die T�ren
bewachen.

--
mfg,
gUnther


JMS

unread,
Apr 16, 2013, 2:34:15 PM4/16/13
to
On 16.04.2013 14:34, Lars Gebauer wrote:> Natürlich. Deswegen geht's ja auch nicht "ganz so einfach". Das
> Geständnis muß schon glaubwürdig sein. Ein simples "ich war's" dürfte
> eher nicht reichen. Aber wenn das Geständnis umfassend ist und bspw.
> typisches Täterwissen enthält, dann spricht das sehr für seine
> Glaubwürdigkeit. Damit hätte man dann solide Zweifel an der Schuld des
> Angeklagten - und ein Freispruch wäre die logische Folge.

Ein vater, der sich der tat bezichtigt, könnte durchaus einfach von
seinem sohn täterwissen haben.
Und ist der sohn erst einmal freigesprochen, kann er meines wissens nach
für die gleiche tat nicht noch einmal angeklagt werden!?

JMS


Bernd J. Kaup

unread,
Apr 16, 2013, 5:35:45 PM4/16/13
to
Glaube einfach, dass die meisten im Fernsehen verbreiteten Krimis sehr
obskure Vorstellungen von den Rechtssystemen, in denen sie spielen,
verbreiten. Weder die amerikanischen stimmen noch die deutschen, wobei
am blödesten die sind, die angeblich in D spielen, aber amerikanischen
Recht folgen, weil sie auf einem amerikanischen Format beruhen.

Eine der Urban Legends stammt daher: ein Freispruch ist nach deutschem
Recht kein absolutes Verfahrenshindernis, im Gegensatz zu
Großbritannien, wo das aus historischen Gründen so ist. Selbst in
Amerika, wo das auch so ist, würde ein Verfahren, dass aufgrund einer
falschen Zeugenaussage zu einem fehlerhaften Freispruch geführt hat,
wieder aufgenommen.

Nimm Fernsehen als Märchen, dann brauchst du dir keinen Knoten ins
Gehirn zu denken.

mfg
bjk

Lars Gebauer

unread,
Apr 17, 2013, 2:53:24 AM4/17/13
to
* JMS:
> On 16.04.2013 14:34, Lars Gebauer wrote:
>> Natürlich. Deswegen geht's ja auch nicht "ganz so einfach". Das
>> Geständnis muß schon glaubwürdig sein. Ein simples "ich war's"
>> dürfte eher nicht reichen. Aber wenn das Geständnis umfassend ist
>> und bspw. typisches Täterwissen enthält, dann spricht das sehr für
>> seine Glaubwürdigkeit. Damit hätte man dann solide Zweifel an der
>> Schuld des Angeklagten - und ein Freispruch wäre die logische
>> Folge.
>
> Ein vater, der sich der tat bezichtigt, könnte durchaus einfach von
> seinem sohn täterwissen haben.

Klar. Aber das Täterwissen war nur ein Beispiel. Ein Geständnis muß
*insgesamt* glaubwürdig sein. D. h., es sollte auch keine unauflösbaren
Widersprüche zu Sachbeweisen, Zeugenaussagen etc. beinhalten.

Ein Geständnis alleine ist nicht so besonders viel wert; manche Leute
"gestehen" aus den komischsten Motiven.

Helmut Richter

unread,
Apr 17, 2013, 4:06:26 AM4/17/13
to
On Tue, 16 Apr 2013, Bernd J. Kaup wrote:

> Eine der Urban Legends stammt daher: ein Freispruch ist nach deutschem Recht
> kein absolutes Verfahrenshindernis, im Gegensatz zu Großbritannien, wo das aus
> historischen Gründen so ist. Selbst in Amerika, wo das auch so ist, würde ein
> Verfahren, dass aufgrund einer falschen Zeugenaussage zu einem fehlerhaften
> Freispruch geführt hat, wieder aufgenommen.

*Muss* das Gericht eigentlich gleich entscheiden, oder kann es sich ohne
weiteres vertagen, wenn in der Verhandlung neue mögliche Beweismittel (zum
Beispiel ein überraschendes Geständnis eines Dritten) auftauchen, die gegen
die Schuld des Angeklagten sprechen, die aber nicht sofort vollständig auf
Glaubwürdigkeit überprüft werden können?

Dass in der Verhandlung die alles entscheidenden Beweise erstmalig auftauchen
wie bei den TV-Sendungen als normal dargestellt, dürfte zwar in der Realität
die ganz seltene Ausnahme sein, aber ab und zu könnte doch sowas schon
vorkommen.

--
Helmut Richter

Lars Gebauer

unread,
Apr 17, 2013, 4:46:49 AM4/17/13
to
* Helmut Richter:
> Dass in der Verhandlung die alles entscheidenden Beweise erstmalig auftauchen
> wie bei den TV-Sendungen als normal dargestellt, dürfte zwar in der Realität
> die ganz seltene Ausnahme sein, aber ab und zu könnte doch sowas schon
> vorkommen.

Hier wird gegenwärtig ein Fall verhandelt, bei dem das durchaus
passieren könnte.

http://eisenach.thueringer-allgemeine.de/web/lokal/leben/detail/-/specific/Prozess-wegen-Mordes-im-Eisenacher-Palmental-wird-fortgesetzt-875826045

Es deutet zwar viel auf den Angeklagten hin aber der war bisher schlau
genug, schlicht die Klappe zu halten. Mit Sachbeweisen sieht es eher
dünne aus und die einzige Zeugin, von der auch der entscheidende Hinweis
an die Polizei stammt, kann zur eigentlichen Tat (wahrscheinlich) auch
nichts Erhellendes beitragen und ist außerdem, nun ja, auch "nicht ganz
unbelastet".

Fachkundige Beobachter halten einen Freispruch nicht für ausgeschlossen.

Oder aber es passiert noch etwas vollkommen Überraschendes.

Wolfgang Fieg

unread,
Apr 17, 2013, 7:51:57 AM4/17/13
to
Bernd J. Kaup schrieb:

> Glaube einfach, dass die meisten im Fernsehen verbreiteten Krimis sehr
> obskure Vorstellungen von den Rechtssystemen, in denen sie spielen,
> verbreiten. Weder die amerikanischen stimmen noch die deutschen, wobei
> am blödesten die sind, die angeblich in D spielen, aber amerikanischen
> Recht folgen, weil sie auf einem amerikanischen Format beruhen.
>

Ja, z. B. "der Staat gegen ...", wie es in der Schirach-Folge zu hören
war, auf die sich der Beitrag wohl bezieht. Oder "Anhörungen", wo es
sich doch um eine mündliche Verhandlung oder eine Hauptverhandlung
handelt. Oder Gerichte, die in einer Form besetzt sind, die es überhaupt
nicht gibt. Oder Anwälte, die ständig im Gerichtssaal herumturnen, als
hätten sie dort gar keinen Sitz´platz. Staatsanwälte, die ihr Büro im
Polzeipräsidium zu haben scheinen und sich aufführen, als seien sie
Dienstvorgesetzte der ermittelnden Kriminalbeamten. Dann:
Kriminalbeamte, die eine Abmahnung erhalten, oder "kündigen".

Was ist nicht glaube, ist, daß das alles nur damit zu tun hat, daß die
Serien auf einem amerikanischen Format beruhen. Ich glaube, daß
Drehbuchschreiber und Regisseure inzwischen mental so amerikanisiert
sind, daß sie auch keine minimale Ahnung vom deutschen Prozeß- und
Dienstrecht mehr haben.

Wolfganbg

Jens Müller

unread,
Apr 17, 2013, 2:12:54 PM4/17/13
to
Am 16.04.2013 14:34, schrieb Lars Gebauer:
> Aber wenn das Geständnis umfassend ist und bspw.
> typisches Täterwissen enthält, dann spricht das sehr für seine
> Glaubwürdigkeit. Damit hätte man dann solide Zweifel an der Schuld des
> Angeklagten - und ein Freispruch wäre die logische Folge.

Dann kann die Staatsanwaltschaft immer noch hinterher die Zeugenaussage
etwas genauer unter die Lupe nehmen und ggf. in Berufung gehen ...

Gruß, Jens

Lars Gebauer

unread,
Apr 17, 2013, 2:21:43 PM4/17/13
to
* Lars "Ingrid" Gebauer:
Ergänzung:

Wie ich heute Nachmittag erfuhr hat es ein Urteil gegeben: 12 Jahre wg.
Totschlag.

Der StA plädierte auf Mord, der Verteidiger auf Freispruch, das Gericht
nahm dann wohl was in der Mitte. Mal sehen, ob es noch eine Runde gibt ...

JMS

unread,
Apr 17, 2013, 2:46:32 PM4/17/13
to
Also das verfahren kann dann ohne probleme neu aufgerollt werden?

Ein anderer aspekt wäre ja, dass z.b. zwei brüder sich gezielt absprechen,
so etwas zu tun.

JMS


Lars Gebauer

unread,
Apr 17, 2013, 3:01:32 PM4/17/13
to
* JMS:
> On 17.04.2013 20:12, Jens Müller wrote:
>> Am 16.04.2013 14:34, schrieb Lars Gebauer:
>>> Aber wenn das Geständnis umfassend ist und bspw.
>>> typisches Täterwissen enthält, dann spricht das sehr für seine
>>> Glaubwürdigkeit. Damit hätte man dann solide Zweifel an der Schuld des
>>> Angeklagten - und ein Freispruch wäre die logische Folge.
>>
>> Dann kann die Staatsanwaltschaft immer noch hinterher die Zeugenaussage
>> etwas genauer unter die Lupe nehmen und ggf. in Berufung gehen ...
>
> Also das verfahren kann dann ohne probleme neu aufgerollt werden?

Bevor es nicht rechtskräftig ist ist freilich noch alles offen.

> Ein anderer aspekt wäre ja, dass z.b. zwei brüder sich gezielt absprechen,
> so etwas zu tun.

Es gibt so viel, was man tun "könnte". Aber das meiste davon ist gar
nicht praxisrelevant. Und die Gefängnisse sind voll von Leuten, die sich
für superschlau gehalten haben ...

Stefan Froehlich

unread,
Apr 17, 2013, 3:34:17 PM4/17/13
to
On Wed, 17 Apr 2013 13:51:57 Wolfgang Fieg wrote:
> Ich glaube, daß Drehbuchschreiber und Regisseure inzwischen mental
> so amerikanisiert sind, daß sie auch keine minimale Ahnung vom
> deutschen Prozeß- und Dienstrecht mehr haben.

Ich kenne jemandem, der als hoffnungsfruher Jungautor ein Jobangebot
bei einer dieser Gerichtsshows angenommen hat - nur fuer ein halbes
Jahr, danach hat die Selbstachtung gesiegt. Der Grund liegt weniger
darin, dass die Leute keine Ahnung haben *wollen*, sondern schlicht
und einfach daran, dass die Sender diese Ahnung weder zeitlich noch
finanziell auch nur irgendwie honorieren. Weil: das Zeug verkauft
sich ja schliesslich auch so, und das gar nicht einmal so schlecht.

Servus,
Stefan

--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Stefan: Mit dem Duft des Waldes.
(Sloganizer)

Bastian Völker

unread,
Apr 17, 2013, 4:02:57 PM4/17/13
to
Hallo!

Helmut Richter schrieb am Mittwoch, 17. April 2013 10:06:26:
>> Eine der Urban Legends stammt daher: ein Freispruch ist nach deutschem Recht
>> kein absolutes Verfahrenshindernis, im Gegensatz zu Großbritannien, wo das aus
>> historischen Gründen so ist. Selbst in Amerika, wo das auch so ist, würde ein
>> Verfahren, dass aufgrund einer falschen Zeugenaussage zu einem fehlerhaften
>> Freispruch geführt hat, wieder aufgenommen.
>
> *Muss* das Gericht eigentlich gleich entscheiden, oder kann es sich ohne
> weiteres vertagen, wenn in der Verhandlung neue mögliche Beweismittel (zum
> Beispiel ein überraschendes Geständnis eines Dritten) auftauchen, die gegen
> die Schuld des Angeklagten sprechen, die aber nicht sofort vollständig auf
> Glaubwürdigkeit überprüft werden können?

Das Gericht würde die Hauptverhandlung in einem solchen Fall
unterbrechen oder sogar aussetzen, um weitere Ermittlungen anzustellen.
Natürlich wird niemand mal eben so freigesprochen, wenn in der
Hauptverhandlung ein Zuhörer die Tat spontan gesteht.

Gruß
Bastian

Dirk Moebius

unread,
Apr 18, 2013, 1:17:06 PM4/18/13
to
On 4/16/13 14:02 , jms wrote:
>
> In einer fernseh-gerichtsshow war jemand angeklagt wegen mordes.
> Während der verhandlung hat jemand anderes im gerichtssaal die
> tat gestanden.
> Der angeklagte ist daraufhin freigesprochen worden.
> Funktioniert das wirklich so einfach?

In einer Fernsehserie sagte der Mann im dicekn Sessel
"Lt. Sulu - Warp Drei!"

Funktioniert das wirklich so einfach?


Di "scnr" rk

--
If I steal your bicycle you have to take the bus,
but if I just copy it, there’s one for each of us.

http://questioncopyright.org/minute_memes/copying_is_not_theft

Thomas Hochstein

unread,
Apr 20, 2013, 9:35:38 AM4/20/13
to
Jens Müller schrieb:
Auch die Berufung ist in Mordprozessen ein sehr beliebtes
Rechtsmittel, das ist richtig.

Thomas Hochstein

unread,
Apr 20, 2013, 9:35:38 AM4/20/13
to
Helmut Richter schrieb:

> *Muss* das Gericht eigentlich gleich entscheiden,

Klar. Gerade in Mordprozessen f�llt �blicherweise binnen 45-90 Minuten
die abschlie�ende Entscheidung, wie man das eben aus dem Fernsehen so
kennt.

Thomas Hochstein

unread,
Apr 20, 2013, 9:35:37 AM4/20/13
to
jms schrieb:

> In einer fernseh-gerichtsshow war jemand angeklagt wegen mordes.

Fernseh-Gerichtsshows haben wie Fernseh-Krimis genauso viel mit der
Realit�t zu tun wie Fantasy-, Science-Fiction- oder Horrorfilme: wenig
bis nichts.

-thh

Helmut Richter

unread,
Apr 20, 2013, 10:55:44 AM4/20/13
to
Aus dem weggeschnibbelten Teil meiner Frage h�tte man sehen k�nnen, dass
das nicht gefragt war.

--
Helmut Richter

Michael Ottenbruch

unread,
Apr 21, 2013, 11:40:59 AM4/21/13
to
Sei doch nit so fies! :-)

In einer Diskussion über das Gebaren in TV-Gerichtsshows kannst Du nicht
davon ausgehen, daß sämtlichen Mitdiskutierenden klar ist, daß
Mordprozesse in erster Instanz (mindestens) vor dem Landgericht
stattfinden, gegen dessen Urteil in Strafsachen eben keine Berufung,
sondern nur die Revision möglich ist.
--
...und tschuess!

Michael
E-mail: M.Otte...@sailor.ping.de

Wolfgang Fieg

unread,
Apr 23, 2013, 3:36:25 AM4/23/13
to
Thomas Hochstein schrieb:

>
> Fernseh-Gerichtsshows haben wie Fernseh-Krimis genauso viel mit der
> Realität zu tun wie Fantasy-, Science-Fiction- oder Horrorfilme: wenig
> bis nichts.
>

Das stimmt, heißt aber noch nicht, daß man das für richtig halten muß.

In den 60er Jahren gab es seine Fernsehserie "Das Fernsehgericht tagt".
Richter als Vorsitzender eins Schöffengerichts war ein pensionierter
Richter, Staatsanwalt und Verteidiger waren praktizierende Anwälte,
Schöffen, Angeklagte und Zeugen wurde von Schauspielern dargestellt. Die
Hauptverhandlung lief streng nach der StPO ab - und die Folgen waren
trotzdem spannend.

Es geht, wenn man nur will.

Wolfgang

Bernd J. Kaup

unread,
Apr 23, 2013, 12:46:05 PM4/23/13
to
na, ja, auch da gab es Folgen, die nur mit viel Wohlwollen als
gesetzesgemäß eingestuft werden konnten. Eine, die ich gemeinsam mit
einigen Mitstudenten in einer juristischen Übung analysiert habe, war
was die Beachtung der StPO angeht, schlicht hanebüchen.

Ansonsten war es "Königlich bairisches Amttsgericht", wie eine ebenfalls
damals laufende Serie hieß, nur auf hochdeutsch. Je nach Plot von lustig
bis langweilig, spannend nie.

mfg
bjk

Thomas Hochstein

unread,
Apr 23, 2013, 3:45:21 PM4/23/13
to
Helmut Richter schrieb:

> On Sat, 20 Apr 2013, Thomas Hochstein wrote:
>> Helmut Richter schrieb:
>>> *Muss* das Gericht eigentlich gleich entscheiden,
>> Klar. Gerade in Mordprozessen fällt üblicherweise binnen 45-90 Minuten
>> die abschließende Entscheidung, wie man das eben aus dem Fernsehen so
>> kennt.
>
> Aus dem weggeschnibbelten Teil meiner Frage hätte man sehen können, dass
> das nicht gefragt war.

Die Frage stellt sich gar nicht, wenn man berücksichtigt, dass (nicht
nur) Mordprozesse ohnehin mehrere Tage dauern - manchmal drei oder
vier, manchmal 10, manchmal 200. Daraus erschließt sich dann ohne
weiteres, dass das Gericht sicherlich nicht "gleich" entscheiden muss.

Grüße,
-thh

Thomas Hochstein

unread,
Apr 23, 2013, 3:45:21 PM4/23/13
to
Wolfgang Fieg schrieb:

> Thomas Hochstein schrieb:
>> Fernseh-Gerichtsshows haben wie Fernseh-Krimis genauso viel mit der
>> Realität zu tun wie Fantasy-, Science-Fiction- oder Horrorfilme: wenig
>> bis nichts.
>
> Das stimmt, heißt aber noch nicht, daß man das für richtig halten muß.

Fraglos wäre eine realitätsnahe Darstellung besser.

Es wäre auch besser, wenn die Berichterstattung - nicht nur über die
Justiz - etwas fachkundiger (oder gar tatsächlich fachkundig, korrekt
und vollständig) erfolgen würde statt nur "so schnell wie möglich". In
beiden Fällen ist das - vermutete und, wie ich fürchte, auch
tatsächliche - Interesse des breiten Publikums aber leider ein
anderes, und darauf stellen die Medien dann ab. Immerhin müssen sie
von dem leben, was sie produzieren.

> Die
> Hauptverhandlung lief streng nach der StPO ab - und die Folgen waren
> trotzdem spannend.
>
> Es geht, wenn man nur will.

Klar. Es kostet auch in vielen Fällen nichts, Spielfilme, Krimis pp.
zumindest ein kleines bißchen (mehr) an der Realität zu orientieren -
es fehlt allein schon an jeglichem Interesse daran.

Und abgesehen davon fürchte ich, wie schon geschrieben, dass die
seichten, völlig realitätsfremden "Doku-Soaps" - ganz gleich, ob im
Fernsehgericht oder sonstwo - den Geschmack des Pulbikums eher
treffen.

Grüße,
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>

Helmut Richter

unread,
Apr 23, 2013, 5:26:31 PM4/23/13
to
On Tue, 23 Apr 2013, Thomas Hochstein wrote:

> Helmut Richter schrieb:

> > Aus dem weggeschnibbelten Teil meiner Frage hätte man sehen können, dass
> > das nicht gefragt war.
>
> Die Frage stellt sich gar nicht, wenn man berücksichtigt, dass (nicht
> nur) Mordprozesse ohnehin mehrere Tage dauern - manchmal drei oder
> vier, manchmal 10, manchmal 200. Daraus erschließt sich dann ohne
> weiteres, dass das Gericht sicherlich nicht "gleich" entscheiden muss.

Aus dem weggeschnibbelten Teil meiner Frage hätte man sehen können, dass nicht
gefragt war, ob es eine Frist gibt, nach der entschieden werden muss, egal ob
in TV-Sendungslängen oder Tagen bemessen, sondern ob mit der Eröffnung des
Verfahrens die Strafverfolgung in ein Stadium eingetreten ist, wo nicht mehr
alle Ermittlungsmaßnahmen zulässig sind, die es vor der Eröffnung waren. Nach
der kurzen, sachlichen Antwort von Bastian Völker am 17.4. gehe ich davon aus,
dass das nicht der Fall ist. Im Extremfall könnte sich also das Gericht ohne
weiteres um ein halbes Jahr vertagen, um aufgrund der veränderten Beweislage
die staatsanwaltlichen Ermittlungen praktisch von vorn beginnen zu lassen, und
kein Verteidiger könnte sagen: "Der Prozess ist eröffnet, jetzt habt ihr
gefälligst nach den euch vorliegenden Informationen plus den Aussagen der
Zeugen zu entscheiden, und wenns nicht reicht, ist mein Mandant
freizusprechen, weil Zweifel an seiner Schuld bestehen." Es können also immer
noch Leichen ausgegraben werden oder Häuser durchsucht, wie man es
normalerweise ja *vor* Prozessbeginn machen sollte.

--
Helmut Richter

Jens Müller

unread,
Apr 23, 2013, 5:30:29 PM4/23/13
to
Am 23.04.2013 23:26, schrieb Helmut Richter:
> Im Extremfall könnte sich also das Gericht ohne
> weiteres um ein halbes Jahr vertagen,

Nein.

"§ 229 StPO bestimmt, dass die Hauptverhandlung bis zu drei Wochen
unterbrochen werden darf (Abs. 1). Nach § 229 Abs. 2 StPO ist auch eine
Unterbrechung der Hauptverhandlung von bis zu einem Monat zulässig,
falls zuvor an mindestens zehn Tagen verhandelt wurde." (Wikipedia)


Lothar Frings

unread,
Apr 24, 2013, 7:48:57 AM4/24/13
to
Lars Gebauer tat kund:

> Wie ich heute Nachmittag erfuhr hat es ein Urteil gegeben: 12 Jahre wg.
> Totschlag.
>
> Der StA plädierte auf Mord, der Verteidiger auf Freispruch, das Gericht
> nahm dann wohl was in der Mitte.

Leuchtet ein: (15 + 0) / 2 = 12.

Lothar Frings

unread,
Apr 24, 2013, 8:00:11 AM4/24/13
to
Thomas Hochstein tat kund:

> Es kostet auch in vielen Fällen nichts, Spielfilme, Krimis pp.
> zumindest ein kleines bißchen (mehr) an der Realität zu orientieren -
> es fehlt allein schon an jeglichem Interesse daran.

Logisch. In der Zeit, die James Bond brauchen würde,
um in der Chiffrierabteilung des MI6 nach dem Fortgang
der Entschlüsselung von Blofelds Nachricht zu forschen,
kann er lieber mit dem Fallschirm auf einer Superyacht
landen und sich die Informationen von einer ansehnlichen,
aber leider bedauernswert schlecht behandelten
Gespielin des Bösewichts holen.

>
> Und abgesehen davon fürchte ich, wie schon geschrieben, dass die
> seichten, völlig realitätsfremden "Doku-Soaps" - ganz gleich, ob im
> Fernsehgericht oder sonstwo - den Geschmack des Pulbikums eher
> treffen.

- "Die Tür aufbrechen... dürfen wir das denn?"
- "Im Fernsehen schon."
(aus: Kottan ermittelt)

Stefan Schmitz

unread,
Apr 24, 2013, 9:45:40 AM4/24/13
to
Bei 12 Jahren Freiheitsstrafe kann man frühestens nach 8 Jahren auf
Bewährung entlassen werden. Das ist ziemlich nah an der Hälfte von 15
Jahren.

Lars Gebauer

unread,
Apr 24, 2013, 11:18:00 AM4/24/13
to
* Stefan Schmitz:
Erst recht, wenn er schon 8 Monate U-Haft weg hat.

Lothar Frings

unread,
Apr 25, 2013, 11:01:23 AM4/25/13
to
Lars Gebauer tat kund:

> * Stefan Schmitz:

> > Bei 12 Jahren Freiheitsstrafe kann man frühestens nach 8 Jahren auf
> > Bewährung entlassen werden. Das ist ziemlich nah an der Hälfte von 15
> > Jahren.
>
> Erst recht, wenn er schon 8 Monate U-Haft weg hat.

Dann kommt ja eine gewisse Frau Z. vielleicht gar nicht
mehr ins Gefängnis. Bis wirklich jeder Journalist sein
passendes Stühlchen hat und alle zufrieden sind, ist
sie womöglich schon ein paar Jahre in U-Haft.

Martin Bienwald

unread,
Apr 26, 2013, 7:41:34 AM4/26/13
to
Lothar Frings <Lothar...@gmx.de> wrote:

> Dann kommt ja eine gewisse Frau Z. vielleicht gar nicht
> mehr ins Gefängnis. Bis wirklich jeder Journalist sein
> passendes Stühlchen hat und alle zufrieden sind, ist
> sie womöglich schon ein paar Jahre in U-Haft.

Also im Gefängnis. Wo ist jetzt der gravierende Unterschied?

(Sicher gibt es Unterschiede zwischen U-Haft und Strafhaft -
verglichen mit dem Zustand "in Freiheit" treten diese Unterschiede
meines Erachtens aber in den Hintergrund ...)

... Martin

Lothar Frings

unread,
Apr 26, 2013, 10:42:49 AM4/26/13
to
Martin Bienwald tat kund:

> Lothar Frings <Lothar.Fri...@gmx.de> wrote:
> > Dann kommt ja eine gewisse Frau Z. vielleicht gar nicht
> > mehr ins Gefängnis. Bis wirklich jeder Journalist sein
> > passendes Stühlchen hat und alle zufrieden sind, ist
> > sie womöglich schon ein paar Jahre in U-Haft.
>
> Also im Gefängnis. Wo ist jetzt der gravierende Unterschied?

Keine Ahnung, ich dachte, da gebe es größere Unterschiede.
Sonst wäre es ja kaum zu rechtfertigen, daß sich die
Sache verzögert, bloß weil die ganzen Pressespinner
sich um die Plätze zanken. Das hat doch mit Frau Z.
und den möglicherweise begangenen Taten überhaupt nichts
zu tun.

>
> (Sicher gibt es Unterschiede zwischen U-Haft und Strafhaft -
> verglichen mit dem Zustand "in Freiheit" treten diese Unterschiede
> meines Erachtens aber in den Hintergrund ...)

Das auf jeden Fall.

Stefan Schmitz

unread,
Apr 26, 2013, 1:53:26 PM4/26/13
to
On Apr 26, 4:42 pm, Lothar Frings <Lothar.Fri...@gmx.de> wrote:

> Keine Ahnung, ich dachte, da gebe es größere Unterschiede.
> Sonst wäre es ja kaum zu rechtfertigen, daß sich die
> Sache verzögert, bloß weil die ganzen Pressespinner
> sich um die Plätze zanken. Das hat doch mit Frau Z.
> und den möglicherweise begangenen Taten überhaupt nichts
> zu tun.

So lange die zu erwartende Haftstrafe deutlich länger als die U-Haft-
Zeit ist, spielt das für den Angeklagten keine große Rolle.

Bastian Völker

unread,
Apr 26, 2013, 4:38:19 PM4/26/13
to
Hallo!

Jens Mᅵller schrieb am Dienstag, 23. April 2013 23:30:29:

> Am 23.04.2013 23:26, schrieb Helmut Richter:
>> Im Extremfall kᅵnnte sich also das Gericht ohne
>> weiteres um ein halbes Jahr vertagen,
>
> Nein.
>
> "ᅵ 229 StPO bestimmt, dass die Hauptverhandlung bis zu drei Wochen
> unterbrochen werden darf (Abs. 1). Nach ᅵ 229 Abs. 2 StPO ist auch eine
> Unterbrechung der Hauptverhandlung von bis zu einem Monat zulᅵssig,
> falls zuvor an mindestens zehn Tagen verhandelt wurde." (Wikipedia)

Na, jetzt mᅵssen wir mit den Begrifflichkeiten aufpassen. Die
Hauptverhandlung kann nicht vertagt im Sinne von unterbrochen (ᅵ 229
StPO) werden, um sie dann an der unterbrochenen Stelle fortzusetzen.
Mᅵglich ist gleichwohl die Aussetzung (ᅵ 228 StPO) ᅵber die Frist drei
Wochen/einen Monat hinaus mᅵglich. Das hat dann allerdings zur Folge,
dass die Hauptverhandlung anschlieᅵend von vorne beginnen muss.

Gruᅵ
Bastian

Helmut Richter

unread,
Apr 26, 2013, 5:19:14 PM4/26/13
to
Und wie hᅵufig kommt sowas vor, und wenn, dann typischerweise aus welchem
Grund? Ist die Notwendigkeit umfangreicher weiterer Ermittlungen aufgrund
neuer Erkenntnisse aus der bisherigen Hauptverhandlung ein solcher Grund?

--
Helmut Richter

Lothar Frings

unread,
Apr 29, 2013, 2:46:15 AM4/29/13
to
Stefan Schmitz tat kund:
Solange spielt es für die Justiz keine große Rolle.
Für den Angeklagten ist wohl eher die letztendlich
verhängte Haftstrafe von Bedeutung.

Thomas Hochstein

unread,
May 1, 2013, 3:24:32 AM5/1/13
to
Helmut Richter schrieb:

> Aus dem weggeschnibbelten Teil meiner Frage h�tte man sehen k�nnen, dass nicht
> gefragt war, ob es eine Frist gibt, nach der entschieden werden muss, egal ob
> in TV-Sendungsl�ngen oder Tagen bemessen, sondern ob mit der Er�ffnung des
> Verfahrens die Strafverfolgung in ein Stadium eingetreten ist, wo nicht mehr
> alle Ermittlungsma�nahmen zul�ssig sind, die es vor der Er�ffnung waren.

Offenbar bin ich nicht "man" ...

> Nach
> der kurzen, sachlichen Antwort von Bastian V�lker am 17.4. gehe ich davon aus,
> dass das nicht der Fall ist.

Korrekt. Der einzige Unterschied ist, dass eventuelle Ermittlungen
dann vom Gericht gef�hrt werden und nicht mehr von der
Staatsanwaltschaft.

> Im Extremfall k�nnte sich also das Gericht ohne
> weiteres um ein halbes Jahr vertagen,

Nicht wirklich.

> Es k�nnen also immer
> noch Leichen ausgegraben werden oder H�user durchsucht, wie man es
> normalerweise ja *vor* Prozessbeginn machen sollte.

So ist es.

Gr��e,
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