On Tue, 23 Apr 2013, Thomas Hochstein wrote:
> Helmut Richter schrieb:
> > Aus dem weggeschnibbelten Teil meiner Frage hätte man sehen können, dass
> > das nicht gefragt war.
>
> Die Frage stellt sich gar nicht, wenn man berücksichtigt, dass (nicht
> nur) Mordprozesse ohnehin mehrere Tage dauern - manchmal drei oder
> vier, manchmal 10, manchmal 200. Daraus erschließt sich dann ohne
> weiteres, dass das Gericht sicherlich nicht "gleich" entscheiden muss.
Aus dem weggeschnibbelten Teil meiner Frage hätte man sehen können, dass nicht
gefragt war, ob es eine Frist gibt, nach der entschieden werden muss, egal ob
in TV-Sendungslängen oder Tagen bemessen, sondern ob mit der Eröffnung des
Verfahrens die Strafverfolgung in ein Stadium eingetreten ist, wo nicht mehr
alle Ermittlungsmaßnahmen zulässig sind, die es vor der Eröffnung waren. Nach
der kurzen, sachlichen Antwort von Bastian Völker am 17.4. gehe ich davon aus,
dass das nicht der Fall ist. Im Extremfall könnte sich also das Gericht ohne
weiteres um ein halbes Jahr vertagen, um aufgrund der veränderten Beweislage
die staatsanwaltlichen Ermittlungen praktisch von vorn beginnen zu lassen, und
kein Verteidiger könnte sagen: "Der Prozess ist eröffnet, jetzt habt ihr
gefälligst nach den euch vorliegenden Informationen plus den Aussagen der
Zeugen zu entscheiden, und wenns nicht reicht, ist mein Mandant
freizusprechen, weil Zweifel an seiner Schuld bestehen." Es können also immer
noch Leichen ausgegraben werden oder Häuser durchsucht, wie man es
normalerweise ja *vor* Prozessbeginn machen sollte.
--
Helmut Richter