On 23 Mrz., 23:37, Benedikt Schwarz <
bew...@gmx.com> wrote:
> Hallo,
>
> macht man sich eigentlich strafbar, wenn man Hetzpropaganda *gegen*
> Neo-Nazis verbreitet?
>
> Mit Hetzpropaganda sind aber nicht weichgesp lte Brosch ren mit der
> berschrift "Nazis sind doof" und einer Anleitung zum Ausstieg aus der
> rechten Szene gemeint, sondern richtig grobes Zeug mit umgemodelten,
> altbekannten Parolen wie z.B. "Nazitum ist Verbrechertum" oder "Kauft
> nicht bei Nazis" und pseudowissenschaftlichen Erforschungen des Nazigens
> oder Berichte ber die negativen Auswirkungen von kahl rasierten K pfen
> auf das unterk hlte Resthirn darunter.
Propagandadelikte, also dass es überhaupt bspw. Volksverhetzung gibt,
ist sicher eines Rechtsstaates unwürdig. Aber dass in dem Fall die
Gesinnung keine Rolle spielt, versteht sich von selbst. Im übrigen ist
es auch im GG, Art. 3, Abs. 3 kodifiziert. Objekte von "Hetzkampagnen"
müssen unterschiedslos geschützt werden.
Wozu ist es eigentlich notwendig, anderen seine Abneigung gegen Nazis,
Homosexuelle oder Moslems zu zeigen? Wenn man damit einen Erfolg
erhofft, gibt man sich als autoritätshörig zu erkennen und erreicht
auch nur so geartete Leute, die idR unflexibel reagieren. Andere
werden dann auf Distanz gehen, weil sie Totalitarismus ablehnen. Und
das sind sicher nicht wenige, wenn auch zu wenige. Wir haben freie
Wahlen und das sollte reichen, auch wenn der Umgang der Delegierten
mit dem Recht und dem Mandat manchmal delikat ist. Einen direkten
Effekt wird man mit Propaganda sowieso nicht erreichen. Sie zielt im
Prinzip auch nur auf Wahlentscheidungen.