> Liegt tatbestandlich ein Erf�llungsbetrug vor, wenn...
Ich meine die folgende Frage ernst, deshalb fehlen auch Ironiezeichen.
Welchen Unterschied im juristischen Fachjargon macht der zitierte Satz,
wenn "tatbestandlich" entfallen w�re, also:
Liegt ein Erf�llungsbetrug vor, wenn...
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Gr��e
Peter
> F�r eine Straftat ist nicht nur die Erf�llung des Tatbestandes
> notwendig. Die Tat muss ferner rechtswidrig und schuldhaft begangen
> worden sein.
Danke f�r die Erkl�rung.
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Gr��e
Peter