Einige Zeit sp�ter erhielt ihr Vater, Andr� Bamberski, einen
Autopsiebericht, der ein neues Licht auf ihren Tod warf: Die 15-J�hrige war
vergewaltigt und ermordet worden. Inzwischen hat sich diese Version als die
einzig wahre herausgestellt. Weiter unten finden Sie eine Zusammenfassung
der gesamten Vorg�nge.
Nichts wird Kalinka wieder zum Leben erwecken. Der Schaden ist nicht wieder
gutzumachen. Warum beharrt ihr Vater weiterhin auf der Geschichte? Warum
m�chten wir ihm helfen?
Wir m�chten ihm helfen, weil der M�rder verurteilt wurde, seine Strafe aber
nie verb��t hat. Von allen Seiten unterst�tzt, bleibt der T�ter unbestraft,
und diese Straflosigkeit ist ein erneutes Verbrechen.
Das Recht muss unbedingt wieder hergestellt werden. Deutsche und
franz�sische Journalisten haben daran gearbeitet und arbeiten noch daran,
Tatsachen ans Licht zu bringen, die mit so gro�er Anstrengung im Dunkel
gehalten werden. Der Vorfall tritt immer mehr ins Bewusstsein der
Allgemeinheit: Andr� Bamberski sammelt t�glich Unterschriften f�r seine
Aktion. Eine Vereinigung wurde am 20. April 2001 gegr�ndet, um ihn in seinem
Kampf zu unterst�tzen: Justice pour Kalinka.
10. Juli 1982
Mit 15 Jahren stirbt Kalinka in Lindau (Bayern) bei ihrer wieder
verheirateten Mutter infolge einer von ihrem Stiefvater verabreichten
Injektion. Der Kardiologe geh�rt zu den Honoratioren des Landes. Er hat f�r
viele deutsche Botschaften in mehreren L�ndern gearbeitet, besonders in
Afrika.
12. Juli 1982
Die von der deutschen Justiz verlangte Autopsie wurde von Gerichtsmediziner
Dr. H�hmann aus Memmingen in Anwesenheit des Polizeikommissars von Lindau,
des Staatsanwalts von Kempten und auch, so scheint es, in Anwesenheit von
Dr. Krombach durchgef�hrt. Die Widerspr�chlichkeit und Unvollst�ndigkeit des
Autopsieberichts erregt die Aufmerksamkeit des Vaters: Elementarste
Untersuchungen waren unterlassen worden. Dr. H�hmann findet frisches Blut
auf den Geschlechtsteilen, einen Riss der Vulva, so wie eine wei�e
Fl�ssigkeit in der Vagina. Er h�lt es dennoch nicht f�r n�tig, f�r eine
n�here Untersuchung einen Abstrich vorzunehmen. Er gibt nicht an, ob Kalinka
Jungfrau war und ob Sexualverkehr stattgefunden hat. Ebenso wurde keine
toxikologische Analyse durchgef�hrt. Er stellt fest, dass der K�rper sich in
einem Verfallszustand befindet, der nach nur zwei Tagen erstaunlich anmutet.
Er kommt zu keinen Schlussfolgerungen �ber die Todesursache, erkl�rt aber,
dass die verschiedenen Injektionen, die Dr. Krombach einem bereits im
Zustand der Todesstarre befindlichen K�rper verabreicht hat, um diesen
wieder zu beleben, sinnlos und absurd sind. Letztendlich hat der Arzt die
Geschlechtsteile - ohne sie zu analysieren - vollst�ndig entfernt. Sie
werden f�r immer unauffindbar bleiben. Die Lindauer Justiz gibt sich mit
diesem Bericht zufrieden und legt ihn zu den Akten.
Von 1982 bis 1984
W�hrend dieser zwei Jahre versucht A. Bamberski vergebens die Akte wieder zu
�ffnen: Dr. Krombach wird kein einziges Mal vor Gericht geladen. Nachdem
einige deutsche Zeitungen �ber den Fall berichtet hatten, erhoben die Eltern
der ersten Frau von Dr. Krombach - auch sie starb an einer von ihm
verabreichten Injektion - Anklage. Sie blieb ohne Folgen.
Andererseits fordert Prof. Spann vom gerichtsmedizinischen Institut M�nchen
von der Kemptner Staatsanwaltschaft die fehlenden Geschlechtsteile, um die
zus�tzlichen Analysen durchzuf�hren, zu denen er beauftragt wurde. Er gibt
sich mit unzusammenh�ngenden Antworten zufrieden, insbesondere mit den
Antworten von Gerichtsmediziner Dr. H�hmann. Sp�ter best�tigt dieser, dass
die Geschlechtsteile dem K�rper zur�ckgegeben und zusammen mit ihm begraben
wurden.
Von 1984 bis 1992
Nachdem A. Bamberski vor dem Pariser Gerichtshof Anklage erhoben hat,
verl�uft die Untersuchung aufgrund des h�ufigen Wechsels der Richter nur
sehr langsam. Die deutschen Beh�rden verweigern dem franz�sischen Richter,
in Deutschland Untersuchungen durchzuf�hren.
4. Dezember 1985
Auf dem Friedhof von Pechbusque wird Kalinkas K�per, der sich bemerkenswert
gut gehalten hat, ausgegraben. Dr. Bras und Dr. Alengrin vom
gerichtsmedizinischen Institut der Toulouser Universit�t stellen mit
v�lliger Sicherheit fest - und schreiben es mehrmals in ihren Bericht - dass
alle �u�eren und inneren Geschlechtsteile tats�chlich entfernt, bei der
ersten Autopsie einbehalten und folglich dem K�rper nicht zur�ckgegeben
wurden.
27. Juli 1988
Bericht von Prof. Lecomte (Leiterin des gerichtsmedizinischen Institut von
Paris), Prof .Nicolas (Professor f�r Kardiologie in der Universit�tsklinik
von Nantes), Prof. Rudler (Untersuchungslabor der Kriminalpolizei). Diese
Fachleute betonen die Unstimmigkeiten und L�cken der toxikologischen
Untersuchung von Dr. Spann aus dem Jahr 1983. Sie stellen fest, dass die
intraven�se Kobalt-Ferrlecit-Injektion - eine bekannterma�en h�chst
gef�hrliche Substanz - die Dr. Krombach Kalinka in den rechten Arm
verabreicht hat, den sofortigen Tod verursacht hat. Dies steht im Gegensatz
zu den Aussagen von Dr. Krombach, denen zufolge der Tod mehrere Stunden
sp�ter eingetreten sein soll. Der Befund ergibt, dass diese Injektion einen
Erstickungstod herbeigef�hrt hat (infolge eines Herz-Kreislaufschocks
begleitet von Kr�mpfen. Der Bericht best�tigt Kalinkas guten
Gesundheitszustand und verwirft jede andere Todesursache als die von Dr.
Krombach verabreichte Injektion.
3. August 1991
Frau Foulon, Untersuchungsrichterin beim Pariser Landgericht, l�sst den
deutschen Beh�rden eine sehr ausf�hrliche Akte �ber den Fall zukommen und
beauftragt sie, Dr. Krombach mitzuteilen, dass er des Mordes beschuldigt
worden ist.
Nachdem Dr. Krombach vor dieser Richterin Zweifel vorgebracht hat, die sein
Freund Prof. Loewe bez�glich der Gewebeprobe ge�u�ert hat, die f�r die
franz�sischen Untersuchungen herangezogen wurde, best�tigt ein weiteres
Gutachten das erste Ergebnis.
8. April 1993
Die Untersuchungskammer in Paris schlie�t die Beweisaufnahme ab, indem sie
Dr. Krombach wegen Mordes vor das Schwurgericht verweist. Der Prozess wird
auf Bitten des Angeklagten mehrmals verschoben.
M�rz 1995
Anfang M�rz wird der Prozess er�ffnet. Nach einem �ber zweist�ndigen
Gespr�ch im Privatb�ro des Gerichtspr�sidenten mit den zwei Anw�lten des
Angeklagten und dem deutschen Botschafter wird die Sitzung jedoch vertagt.
Der Anwalt des Ankl�gers wurde bei dieser Unterredung nicht zugelassen.
Am 9. M�rz urteilt das Schwurgericht in Abwesenheit des Angeklagten. Dr.
Krombach ist zu 15 Jahren Zuchthausstrafe verurteilt, er bekommt nicht
lebensl�nglich, wie es das Gesetz angesichts Kalinkas Alter und der
Tatsache, dass Dr. Krombach seine Autorit�t missbraucht hat, eigentlich
vorsieht. Es ist zu bemerken, dass die Untersuchungsrichterin der Ansicht
war, Dr. Krombach nicht der Vergewaltigung beschuldigen zu k�nnen, so dass
die Frage nach dem Motiv des nun anerkannten und bestraften Verbrechens
nicht behandelt wurde. Denn wird man in Abwesenheit verurteilt, gibt es
weder ein Pl�doyer noch Geschworene noch Zeugenaussagen noch Fachberichte.
Trotz dieser Verurteilung und auf Anweisung des Justizministeriums an den
Staatsanwalt beantragt die franz�sische Justiz keinen internationalen
Haftungsbefehl. Schon fr�her und weiterhin sprechen F. Mitterrand, dann J.
Chirac mit H. Kohl und sp�ter G. Schr�der bei ihren Zusammenk�nften �ber den
Fall Krombach, aber sie wollen die guten Beziehungen zwischen den beiden
L�ndern aufrecht erhalten.
1996 und 1997
Am 1. August 1996 veranlasst der Druck der Medien - in Le Figaro erscheint
im Juli ein Artikel �ber den Fall - den Generalstaatsanwalt von Paris, in
den L�ndern des Schengener Raums die Personenbeschreibung von Dr Krombach zu
verbreiten, f�r den Fall, dass dieser Deutschland verl�sst. Am 21. Februar
1997 wird durch Interpol ein internationaler Haftungsbefehl erlassen, der
auf weitere L�nder ausgedehnt wird, besonders auf die an Deutschland
grenzenden L�nder.
17. M�rz 1997
Nach der Vergewaltigung einer seiner Patientinnen in Narkose, einer
16j�hrigen Gymnasiastin, muss Dr. Krombach zwei Monate Freiheitsstrafe
b��en. Da sein Sperma identifiziert wurde, erkennt er die Tat an, gibt
sexuelle Probleme zu und pl�diert vor dem Landgericht in Kempten f�r
schuldig. Weitere f�nf Patientinnen best�tigen, von Dr. Krombach
vergewaltigt worden zu sein, aber ihre Zeugenaussagen werden mangels Beweise
verworfen. Dr. Krombach wird f�r diese Vergewaltigung zu zwei Jahren
Gef�ngnis mit Bew�hrung verurteilt und wird er letztlich freigelassen. 300
Personen demonstrieren in Lindau gegen diesen Urteilspruch. Es ist
anzumerken, dass das Gericht unter dem Vorsitz von Dr. Strasser getagt hat,
der sich 1994 geweigert hatte, die Untersuchung des Mords an Kalinka wieder
aufzunehmen.
7. Januar 2000
Nachdem Dr. Krombach in �sterreich festgenommen wird, verlangt Frankreich
seine Auslieferung, aber �sterreich l�sst ihn am 2. Februar 2000 frei,
entgegen der Bestimmungen der europ�ischen Auslieferungskonvention.
Frankreich protestiert nicht, trotz der m�ndlichen Versprechen, die E.
Guigou (die damalige Justizministerin) an A. Bamberski in diesem Sinn
gegeben hat.
13. Februar 2001
Sofort nach seiner Verurteilung hatte sich Dr. Krombach an den Europ�ischen
Gerichtshof f�r Menschenrechte gewandt. Die europ�ischen L�nder haben
unterschiedliche Regelungen f�r den Fall, dass ein Angeklagter nicht vor
Gericht erscheint. Der Mechanismus der franz�sischen Rechtsprechung wurde
als ungerecht betrachtet, da den Anw�lten von Dr. Krombach bei der
Gerichtsverhandlung nicht das Wort gegeben wurde, und Frankreich wird dazu
verurteilt, Dr. Krombach 100 000 Franc zu zahlen. Andr� Bamberski fordert,
dass Frankreich in Revision geht.
18. Januar 2000
Andr� Bamberski bittet Frankreich, die 100 000 Franc, die es Dr. Krombach
schuldet, nicht zu zahlen, da Dr. Krombach die Summe nie gezahlt hat, die
ihm das Schwurgericht in Paris als Entsch�digung gegen�ber Bamberski
auferlegt hat. Am 18. Januar 2002 weist das Pariser Landgericht A.
Bamberskis Bitte jedoch zur�ck und meint, dass die Verurteilung durch das
Pariser Schwurgericht am 13. M�rz 1995 nicht mehr als rechtskr�ftig
betrachtet werden kann, da sie vom Europ�ischen Gerichtshof f�r
Menschenrechte als nicht rechtskr�ftig bezeichnet wurde.
2. April 2002
Trotz der zahlreichen Bitten Andr� Bamberskis und der B�rgerinitiative
Justice pour Kalinka weigert sich die Justizministerin, Revision f�r den
Prozess von 1995 einzulegen - eine Revision ist notwendig, da diese
Verurteilung durch den Europ�ischen Gerichtshof als nicht rechtskr�ftig
bezeichnet wurde. Ihre Interpretation des Artikels 626-1 der
Zivilprozessordnung ist zu eng, denn es besteht sehr wohl die M�glichkeit,
Revision einzulegen. Komischerweise unterl�sst es Dr. Krombach, Revision
einzulegen, und steckt auf diese Weise den Fall in eine juristische
Sackgasse.
August 2002
Andr� Bamberski erhebt Anklage gegen Unbekannt und beschuldigt unter anderem
drei hohe Justizbeamte namentlich. In der Anklage wird ein Dokument zitiert,
in dem Krombachs Anwalt erkl�rt, dass "die Pariser Staatsanwaltschaft ihm
beteuert hat, dass die Verurteilung nicht durchgef�hrt werden w�rde". Die
Anklage zeigt au�erdem, dass die Fakten diese Aussage belegen.
Mai 2003
Frankreich �berreicht den ganzen Fall an Deutschland.
Juni 2003
In ihrer Antwort auf Andr� Bamberskis Anklage weigert sich die Richterin
fast v�llig eine Untersuchung einzuleiten. Sie betrachtet die meisten
angeprangerten Fakten als (verj�hrte) "Delikte", obwohl die Korruption eines
Justizbeamten ein (nicht verj�hrbares) "Verbrechen" ist. Im Juni 2003 legt
Andr� Bamberski gegen diese Weigerung Berufung ein, und am 2. Juni 2004 gibt
ihm das Versailler Berufungsgericht Recht.
1. Juni 2004
Die Kemptner Staatsanwaltschaft beschlie�t, dass es keinen Grund besteht,
gegen D. Krombach Anklage zu erheben.
2. Dezember 2004
Die franz�sische Staatsanwaltschaft beschlie�t, gegen D. Krombach einen
europ�ischen Haftungsbefehl zu beantragen.
7. April 2005
Die Bundesrepublik weigert sich, D. Krombach auszuliefern, weil sie die
Strafverfolgung eingestellt hat.
2005-2006
Der zweite Richter, der sich um die Anklage k�mmern soll, weigert sich, die
meisten Untersuchungen durchf�hren zu lassen. Andr� Bamberskis Berufungen
werden diesmal abgelehnt.
20. November 2006
D. Krombach wird nach einer bei der Coburger Staatsanwaltschaft erhobenen
Anklage wegen illegaler Medizinaus�bung verhaftet. Eine bundesweite
Untersuchung erweist 28 F�lle der illegalen Medizinaus�bung in verschiedenen
Kliniken, und eine Anklage wegen sexuellem Missbrauch.
16. und 17. Juli 2007
D. Krombachs Prozess in Coburg: wegen Betrug (28 F�lle) und illegaler
Medizinaus�bung (19 F�lle). Da die Anklagen wegen sexueller Taten nicht
ber�cksichtigt wurden, ist er zu 2 Jahren und 4 Monaten Verhaftung
verurteilt.
Oktober - Dezember 2007
Der dritte Richter, der f�r die Klage zust�ndig ist, verh�rt drei hohe
Justizbeamten, die beim Prozess 1995 verantwortlich waren: A. Benmakhlouf,
L. Le Mesle, et J. L. Nadal. Sie behaupten, gar keinen Fehler begangen zu
haben.
18. April 2008
Der franz�sische Kassationsgerichtshof erteilt einen Rechtseinwand gegen das
Urteil des Pariser Schwurgerichts aus dem Jahr 1995. In der Tat war Krombach
damals wegen vors�tzliche T�tung angeklagt, aber wegen K�rperverletzung mit
Todesfolge verurteilt worden, ohne dass dieser ihm g�nstige Wechsel
begr�ndet wurde.
10. Juni 2008
Nach 18 Monaten Verhaftung wird Krombach befreit.
30. Juni 2008
Im Justizministerium treffen A. Bamberski und der Pr�sident der
B�rgerinitiative Justice pour Kalinka Rachida Datis Sprechen, leider ohne
Ergebnis.
10. Dezember 2008
Der Kassationsgerichtshof in Paris erkl�rt das Urteil vom 1995 f�r nichtig
und beruht sich dabei auf der unbegr�ndeten Ver�nderung des Anklagegrunds im
Laufe des Prozesses.
17. Juli 2009
Nach 7 Jahren wird die Anklage gegen die franz�sischen Justizbeh�rden
eingestellt, die Richterin meint n�mlich, dass keine "Bestechung" bewiesen
werden kann. Dennoch erkennt sie, dass es Anomalien gibt, was die Ausf�hrung
der Strafe betrifft. Sie erkennt sogar, dass die Verbreitung der Haftbefehle
erst dank Andr� Bamberski Hilfe verbessert wurde! Andr� Bamberski hat gegen
diese Einstellung Berufung eingelegt.
Bilanz
Krombach wurde verurteilt und verhaftet, aber in der Bundesrepublik und
wegen anderer Straftaten. Die Bundesrepublik weigert sich, Krombach wegen
des Falls Kalinka vor Gericht zu ziehen, so wie ihn auszuliefern. In
Frankreich wurde der Prozess von 1995 f�r nichtig erkl�rt, aber kein neuer
Prozess soll stattfinden. Andr� Bamberskis Klage ist begr�ndet, aber die
Justizbeamten m�ssen keine Rechenschaft ablegen. Frankreich verbessert die
Haltbefehle und erkl�rt sie f�r g�ltig, aber erw�gt, �berhaupt nicht die
M�glichkeit, zu verlangen, dass die Bundesrepublik Krombach ausliefert, noch
dass das Urteil auf deutschem Boden vollzogen wird. Ist das Gerechtigkeit ?
Obwohl die Justiz sich selbst kritisiert, gibt es gar keine Gerechtigkeit.
Zwar mussten ein paar hohe Justizbeamte Rechenschaft ablegen, l�cherliche
Ausreden erfinden, Ged�chtnisl�cken vort�uschen... Aber Krombach, der f�r
Kalinkas Tod verantwortlich ist, bleibt unbestraft, weil Frankreich und
Deutschland es so wollen.
http://pagesperso-orange.fr/sebastien.barde/de/resume.html
--
Not everything that counts can be counted and not everything that can be
counted counts. - A. Einstein
> Für was ist unsere Justiz noch gut?
Für das:
http://www.welt.de/vermischtes/article4950376/Keine-neuen-Ermittlungen-im-
Fall-Harry-Woerz.html
Traurig.
Laszlo
Kommen solche grenz�berschreitenden Entf�hrungen zur Justizzuf�hrung
eigentlich h�ufig vor?
Mit f�llt da spontan nur die Entf�hrung von Adolf Eichmann aus
Argentinien ein, den angeblich ein Mossad Kommando (oder lief das
Ganze unter "privat"?) nach Israel entf�hrt hat um ihn dort vor
Gericht zu stellen.
Was geeschieht jetzt eigentlich mit dem Vater des M�dchens?
Wird er in D und/oder FR wegen Entf�hrung angeklagt?
Wurden die Eichmann Entf�hrer eigentlich in Argentinien (in Israel
wohl nicht sehr wahrscheinlich...) wegen Entf�hrung angeklagt und
verurteilt?
MS
> Was geeschieht jetzt eigentlich mit dem Vater des M�dchens?
> Wird er in D und/oder FR wegen Entf�hrung angeklagt?
>
Ja, das wird er. In Frankreich.
Mit ein bisschen Gl�ck wird er vor einem Geschw�renengericht verurteilt.
Die Strafe wird dann ziemlich milde ausfallen.
War alles einkalkuliert.
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Der Prozess eines Dieter Krombach konnte zum Prozess der deutschen
Juristen werden. Es ist insofern kein Wunder, dass die deutschen
Juristen
in der Regierung den Prozess in Frankreich seit Jahren zu verhindern
versucht haben. Eine Facebook Gruppe um Herrn Bamberski und seine
hohen ethischen Werte zu unterstützen wurde unter dem Namen
"International: Bamberski ein Held ?"
hier geschaffen :
http://www.facebook.com/group.php?gid=166852762825&v=app_2344061033#/group.php?gid=166852762825&v=wall
Olivier Karrer
CEED Paris