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Der Fall Kalinka Bamberski - Für was ist unsere Justiz noch gut?

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Saleema Nur

unread,
Oct 22, 2009, 11:40:20 PM10/22/09
to
Es geschah lange bevor P�dophilie ein Thema f�r die �ffentlichkeit wurde.
Kalinka Bamberski wohnte in Pechbusque (S�dfrankreich). Wir sahen, wie sie
durch das Feld spazieren ging, das unserem Haus gegen�berliegt, ein
schlanker blonder Teenager. Eines traurigen Tages sind wir zu ihrer
Beerdigung gegangen, und das ganze Dorf hat auf ihr Grab wei�e Blumen
gelegt, die noch die angrenzenden Gr�ber bedeckten. Mit gro�er �berraschung
erz�hlte man sich, dass sie in Deutschland bei ihrem Stiefvater, einem Arzt,
gestorben ist und zwar an einer Spritze, die er ihr gegeben hatte, um die
Br�unung ihrer Haut zu f�rdern.

Einige Zeit sp�ter erhielt ihr Vater, Andr� Bamberski, einen
Autopsiebericht, der ein neues Licht auf ihren Tod warf: Die 15-J�hrige war
vergewaltigt und ermordet worden. Inzwischen hat sich diese Version als die
einzig wahre herausgestellt. Weiter unten finden Sie eine Zusammenfassung
der gesamten Vorg�nge.

Nichts wird Kalinka wieder zum Leben erwecken. Der Schaden ist nicht wieder
gutzumachen. Warum beharrt ihr Vater weiterhin auf der Geschichte? Warum
m�chten wir ihm helfen?
Wir m�chten ihm helfen, weil der M�rder verurteilt wurde, seine Strafe aber
nie verb��t hat. Von allen Seiten unterst�tzt, bleibt der T�ter unbestraft,
und diese Straflosigkeit ist ein erneutes Verbrechen.
Das Recht muss unbedingt wieder hergestellt werden. Deutsche und
franz�sische Journalisten haben daran gearbeitet und arbeiten noch daran,
Tatsachen ans Licht zu bringen, die mit so gro�er Anstrengung im Dunkel
gehalten werden. Der Vorfall tritt immer mehr ins Bewusstsein der
Allgemeinheit: Andr� Bamberski sammelt t�glich Unterschriften f�r seine
Aktion. Eine Vereinigung wurde am 20. April 2001 gegr�ndet, um ihn in seinem
Kampf zu unterst�tzen: Justice pour Kalinka.


10. Juli 1982
Mit 15 Jahren stirbt Kalinka in Lindau (Bayern) bei ihrer wieder
verheirateten Mutter infolge einer von ihrem Stiefvater verabreichten
Injektion. Der Kardiologe geh�rt zu den Honoratioren des Landes. Er hat f�r
viele deutsche Botschaften in mehreren L�ndern gearbeitet, besonders in
Afrika.
12. Juli 1982
Die von der deutschen Justiz verlangte Autopsie wurde von Gerichtsmediziner
Dr. H�hmann aus Memmingen in Anwesenheit des Polizeikommissars von Lindau,
des Staatsanwalts von Kempten und auch, so scheint es, in Anwesenheit von
Dr. Krombach durchgef�hrt. Die Widerspr�chlichkeit und Unvollst�ndigkeit des
Autopsieberichts erregt die Aufmerksamkeit des Vaters: Elementarste
Untersuchungen waren unterlassen worden. Dr. H�hmann findet frisches Blut
auf den Geschlechtsteilen, einen Riss der Vulva, so wie eine wei�e
Fl�ssigkeit in der Vagina. Er h�lt es dennoch nicht f�r n�tig, f�r eine
n�here Untersuchung einen Abstrich vorzunehmen. Er gibt nicht an, ob Kalinka
Jungfrau war und ob Sexualverkehr stattgefunden hat. Ebenso wurde keine
toxikologische Analyse durchgef�hrt. Er stellt fest, dass der K�rper sich in
einem Verfallszustand befindet, der nach nur zwei Tagen erstaunlich anmutet.
Er kommt zu keinen Schlussfolgerungen �ber die Todesursache, erkl�rt aber,
dass die verschiedenen Injektionen, die Dr. Krombach einem bereits im
Zustand der Todesstarre befindlichen K�rper verabreicht hat, um diesen
wieder zu beleben, sinnlos und absurd sind. Letztendlich hat der Arzt die
Geschlechtsteile - ohne sie zu analysieren - vollst�ndig entfernt. Sie
werden f�r immer unauffindbar bleiben. Die Lindauer Justiz gibt sich mit
diesem Bericht zufrieden und legt ihn zu den Akten.
Von 1982 bis 1984
W�hrend dieser zwei Jahre versucht A. Bamberski vergebens die Akte wieder zu
�ffnen: Dr. Krombach wird kein einziges Mal vor Gericht geladen. Nachdem
einige deutsche Zeitungen �ber den Fall berichtet hatten, erhoben die Eltern
der ersten Frau von Dr. Krombach - auch sie starb an einer von ihm
verabreichten Injektion - Anklage. Sie blieb ohne Folgen.
Andererseits fordert Prof. Spann vom gerichtsmedizinischen Institut M�nchen
von der Kemptner Staatsanwaltschaft die fehlenden Geschlechtsteile, um die
zus�tzlichen Analysen durchzuf�hren, zu denen er beauftragt wurde. Er gibt
sich mit unzusammenh�ngenden Antworten zufrieden, insbesondere mit den
Antworten von Gerichtsmediziner Dr. H�hmann. Sp�ter best�tigt dieser, dass
die Geschlechtsteile dem K�rper zur�ckgegeben und zusammen mit ihm begraben
wurden.
Von 1984 bis 1992
Nachdem A. Bamberski vor dem Pariser Gerichtshof Anklage erhoben hat,
verl�uft die Untersuchung aufgrund des h�ufigen Wechsels der Richter nur
sehr langsam. Die deutschen Beh�rden verweigern dem franz�sischen Richter,
in Deutschland Untersuchungen durchzuf�hren.
4. Dezember 1985
Auf dem Friedhof von Pechbusque wird Kalinkas K�per, der sich bemerkenswert
gut gehalten hat, ausgegraben. Dr. Bras und Dr. Alengrin vom
gerichtsmedizinischen Institut der Toulouser Universit�t stellen mit
v�lliger Sicherheit fest - und schreiben es mehrmals in ihren Bericht - dass
alle �u�eren und inneren Geschlechtsteile tats�chlich entfernt, bei der
ersten Autopsie einbehalten und folglich dem K�rper nicht zur�ckgegeben
wurden.
27. Juli 1988
Bericht von Prof. Lecomte (Leiterin des gerichtsmedizinischen Institut von
Paris), Prof .Nicolas (Professor f�r Kardiologie in der Universit�tsklinik
von Nantes), Prof. Rudler (Untersuchungslabor der Kriminalpolizei). Diese
Fachleute betonen die Unstimmigkeiten und L�cken der toxikologischen
Untersuchung von Dr. Spann aus dem Jahr 1983. Sie stellen fest, dass die
intraven�se Kobalt-Ferrlecit-Injektion - eine bekannterma�en h�chst
gef�hrliche Substanz - die Dr. Krombach Kalinka in den rechten Arm
verabreicht hat, den sofortigen Tod verursacht hat. Dies steht im Gegensatz
zu den Aussagen von Dr. Krombach, denen zufolge der Tod mehrere Stunden
sp�ter eingetreten sein soll. Der Befund ergibt, dass diese Injektion einen
Erstickungstod herbeigef�hrt hat (infolge eines Herz-Kreislaufschocks
begleitet von Kr�mpfen. Der Bericht best�tigt Kalinkas guten
Gesundheitszustand und verwirft jede andere Todesursache als die von Dr.
Krombach verabreichte Injektion.
3. August 1991
Frau Foulon, Untersuchungsrichterin beim Pariser Landgericht, l�sst den
deutschen Beh�rden eine sehr ausf�hrliche Akte �ber den Fall zukommen und
beauftragt sie, Dr. Krombach mitzuteilen, dass er des Mordes beschuldigt
worden ist.
Nachdem Dr. Krombach vor dieser Richterin Zweifel vorgebracht hat, die sein
Freund Prof. Loewe bez�glich der Gewebeprobe ge�u�ert hat, die f�r die
franz�sischen Untersuchungen herangezogen wurde, best�tigt ein weiteres
Gutachten das erste Ergebnis.
8. April 1993
Die Untersuchungskammer in Paris schlie�t die Beweisaufnahme ab, indem sie
Dr. Krombach wegen Mordes vor das Schwurgericht verweist. Der Prozess wird
auf Bitten des Angeklagten mehrmals verschoben.
M�rz 1995
Anfang M�rz wird der Prozess er�ffnet. Nach einem �ber zweist�ndigen
Gespr�ch im Privatb�ro des Gerichtspr�sidenten mit den zwei Anw�lten des
Angeklagten und dem deutschen Botschafter wird die Sitzung jedoch vertagt.
Der Anwalt des Ankl�gers wurde bei dieser Unterredung nicht zugelassen.
Am 9. M�rz urteilt das Schwurgericht in Abwesenheit des Angeklagten. Dr.
Krombach ist zu 15 Jahren Zuchthausstrafe verurteilt, er bekommt nicht
lebensl�nglich, wie es das Gesetz angesichts Kalinkas Alter und der
Tatsache, dass Dr. Krombach seine Autorit�t missbraucht hat, eigentlich
vorsieht. Es ist zu bemerken, dass die Untersuchungsrichterin der Ansicht
war, Dr. Krombach nicht der Vergewaltigung beschuldigen zu k�nnen, so dass
die Frage nach dem Motiv des nun anerkannten und bestraften Verbrechens
nicht behandelt wurde. Denn wird man in Abwesenheit verurteilt, gibt es
weder ein Pl�doyer noch Geschworene noch Zeugenaussagen noch Fachberichte.
Trotz dieser Verurteilung und auf Anweisung des Justizministeriums an den
Staatsanwalt beantragt die franz�sische Justiz keinen internationalen
Haftungsbefehl. Schon fr�her und weiterhin sprechen F. Mitterrand, dann J.
Chirac mit H. Kohl und sp�ter G. Schr�der bei ihren Zusammenk�nften �ber den
Fall Krombach, aber sie wollen die guten Beziehungen zwischen den beiden
L�ndern aufrecht erhalten.
1996 und 1997
Am 1. August 1996 veranlasst der Druck der Medien - in Le Figaro erscheint
im Juli ein Artikel �ber den Fall - den Generalstaatsanwalt von Paris, in
den L�ndern des Schengener Raums die Personenbeschreibung von Dr Krombach zu
verbreiten, f�r den Fall, dass dieser Deutschland verl�sst. Am 21. Februar
1997 wird durch Interpol ein internationaler Haftungsbefehl erlassen, der
auf weitere L�nder ausgedehnt wird, besonders auf die an Deutschland
grenzenden L�nder.
17. M�rz 1997
Nach der Vergewaltigung einer seiner Patientinnen in Narkose, einer
16j�hrigen Gymnasiastin, muss Dr. Krombach zwei Monate Freiheitsstrafe
b��en. Da sein Sperma identifiziert wurde, erkennt er die Tat an, gibt
sexuelle Probleme zu und pl�diert vor dem Landgericht in Kempten f�r
schuldig. Weitere f�nf Patientinnen best�tigen, von Dr. Krombach
vergewaltigt worden zu sein, aber ihre Zeugenaussagen werden mangels Beweise
verworfen. Dr. Krombach wird f�r diese Vergewaltigung zu zwei Jahren
Gef�ngnis mit Bew�hrung verurteilt und wird er letztlich freigelassen. 300
Personen demonstrieren in Lindau gegen diesen Urteilspruch. Es ist
anzumerken, dass das Gericht unter dem Vorsitz von Dr. Strasser getagt hat,
der sich 1994 geweigert hatte, die Untersuchung des Mords an Kalinka wieder
aufzunehmen.
7. Januar 2000
Nachdem Dr. Krombach in �sterreich festgenommen wird, verlangt Frankreich
seine Auslieferung, aber �sterreich l�sst ihn am 2. Februar 2000 frei,
entgegen der Bestimmungen der europ�ischen Auslieferungskonvention.
Frankreich protestiert nicht, trotz der m�ndlichen Versprechen, die E.
Guigou (die damalige Justizministerin) an A. Bamberski in diesem Sinn
gegeben hat.
13. Februar 2001
Sofort nach seiner Verurteilung hatte sich Dr. Krombach an den Europ�ischen
Gerichtshof f�r Menschenrechte gewandt. Die europ�ischen L�nder haben
unterschiedliche Regelungen f�r den Fall, dass ein Angeklagter nicht vor
Gericht erscheint. Der Mechanismus der franz�sischen Rechtsprechung wurde
als ungerecht betrachtet, da den Anw�lten von Dr. Krombach bei der
Gerichtsverhandlung nicht das Wort gegeben wurde, und Frankreich wird dazu
verurteilt, Dr. Krombach 100 000 Franc zu zahlen. Andr� Bamberski fordert,
dass Frankreich in Revision geht.
18. Januar 2000
Andr� Bamberski bittet Frankreich, die 100 000 Franc, die es Dr. Krombach
schuldet, nicht zu zahlen, da Dr. Krombach die Summe nie gezahlt hat, die
ihm das Schwurgericht in Paris als Entsch�digung gegen�ber Bamberski
auferlegt hat. Am 18. Januar 2002 weist das Pariser Landgericht A.
Bamberskis Bitte jedoch zur�ck und meint, dass die Verurteilung durch das
Pariser Schwurgericht am 13. M�rz 1995 nicht mehr als rechtskr�ftig
betrachtet werden kann, da sie vom Europ�ischen Gerichtshof f�r
Menschenrechte als nicht rechtskr�ftig bezeichnet wurde.
2. April 2002
Trotz der zahlreichen Bitten Andr� Bamberskis und der B�rgerinitiative
Justice pour Kalinka weigert sich die Justizministerin, Revision f�r den
Prozess von 1995 einzulegen - eine Revision ist notwendig, da diese
Verurteilung durch den Europ�ischen Gerichtshof als nicht rechtskr�ftig
bezeichnet wurde. Ihre Interpretation des Artikels 626-1 der
Zivilprozessordnung ist zu eng, denn es besteht sehr wohl die M�glichkeit,
Revision einzulegen. Komischerweise unterl�sst es Dr. Krombach, Revision
einzulegen, und steckt auf diese Weise den Fall in eine juristische
Sackgasse.
August 2002
Andr� Bamberski erhebt Anklage gegen Unbekannt und beschuldigt unter anderem
drei hohe Justizbeamte namentlich. In der Anklage wird ein Dokument zitiert,
in dem Krombachs Anwalt erkl�rt, dass "die Pariser Staatsanwaltschaft ihm
beteuert hat, dass die Verurteilung nicht durchgef�hrt werden w�rde". Die
Anklage zeigt au�erdem, dass die Fakten diese Aussage belegen.
Mai 2003
Frankreich �berreicht den ganzen Fall an Deutschland.
Juni 2003
In ihrer Antwort auf Andr� Bamberskis Anklage weigert sich die Richterin
fast v�llig eine Untersuchung einzuleiten. Sie betrachtet die meisten
angeprangerten Fakten als (verj�hrte) "Delikte", obwohl die Korruption eines
Justizbeamten ein (nicht verj�hrbares) "Verbrechen" ist. Im Juni 2003 legt
Andr� Bamberski gegen diese Weigerung Berufung ein, und am 2. Juni 2004 gibt
ihm das Versailler Berufungsgericht Recht.
1. Juni 2004
Die Kemptner Staatsanwaltschaft beschlie�t, dass es keinen Grund besteht,
gegen D. Krombach Anklage zu erheben.
2. Dezember 2004
Die franz�sische Staatsanwaltschaft beschlie�t, gegen D. Krombach einen
europ�ischen Haftungsbefehl zu beantragen.
7. April 2005
Die Bundesrepublik weigert sich, D. Krombach auszuliefern, weil sie die
Strafverfolgung eingestellt hat.
2005-2006
Der zweite Richter, der sich um die Anklage k�mmern soll, weigert sich, die
meisten Untersuchungen durchf�hren zu lassen. Andr� Bamberskis Berufungen
werden diesmal abgelehnt.
20. November 2006
D. Krombach wird nach einer bei der Coburger Staatsanwaltschaft erhobenen
Anklage wegen illegaler Medizinaus�bung verhaftet. Eine bundesweite
Untersuchung erweist 28 F�lle der illegalen Medizinaus�bung in verschiedenen
Kliniken, und eine Anklage wegen sexuellem Missbrauch.
16. und 17. Juli 2007
D. Krombachs Prozess in Coburg: wegen Betrug (28 F�lle) und illegaler
Medizinaus�bung (19 F�lle). Da die Anklagen wegen sexueller Taten nicht
ber�cksichtigt wurden, ist er zu 2 Jahren und 4 Monaten Verhaftung
verurteilt.
Oktober - Dezember 2007
Der dritte Richter, der f�r die Klage zust�ndig ist, verh�rt drei hohe
Justizbeamten, die beim Prozess 1995 verantwortlich waren: A. Benmakhlouf,
L. Le Mesle, et J. L. Nadal. Sie behaupten, gar keinen Fehler begangen zu
haben.
18. April 2008
Der franz�sische Kassationsgerichtshof erteilt einen Rechtseinwand gegen das
Urteil des Pariser Schwurgerichts aus dem Jahr 1995. In der Tat war Krombach
damals wegen vors�tzliche T�tung angeklagt, aber wegen K�rperverletzung mit
Todesfolge verurteilt worden, ohne dass dieser ihm g�nstige Wechsel
begr�ndet wurde.
10. Juni 2008
Nach 18 Monaten Verhaftung wird Krombach befreit.
30. Juni 2008
Im Justizministerium treffen A. Bamberski und der Pr�sident der
B�rgerinitiative Justice pour Kalinka Rachida Datis Sprechen, leider ohne
Ergebnis.
10. Dezember 2008
Der Kassationsgerichtshof in Paris erkl�rt das Urteil vom 1995 f�r nichtig
und beruht sich dabei auf der unbegr�ndeten Ver�nderung des Anklagegrunds im
Laufe des Prozesses.
17. Juli 2009
Nach 7 Jahren wird die Anklage gegen die franz�sischen Justizbeh�rden
eingestellt, die Richterin meint n�mlich, dass keine "Bestechung" bewiesen
werden kann. Dennoch erkennt sie, dass es Anomalien gibt, was die Ausf�hrung
der Strafe betrifft. Sie erkennt sogar, dass die Verbreitung der Haftbefehle
erst dank Andr� Bamberski Hilfe verbessert wurde! Andr� Bamberski hat gegen
diese Einstellung Berufung eingelegt.
Bilanz
Krombach wurde verurteilt und verhaftet, aber in der Bundesrepublik und
wegen anderer Straftaten. Die Bundesrepublik weigert sich, Krombach wegen
des Falls Kalinka vor Gericht zu ziehen, so wie ihn auszuliefern. In
Frankreich wurde der Prozess von 1995 f�r nichtig erkl�rt, aber kein neuer
Prozess soll stattfinden. Andr� Bamberskis Klage ist begr�ndet, aber die
Justizbeamten m�ssen keine Rechenschaft ablegen. Frankreich verbessert die
Haltbefehle und erkl�rt sie f�r g�ltig, aber erw�gt, �berhaupt nicht die
M�glichkeit, zu verlangen, dass die Bundesrepublik Krombach ausliefert, noch
dass das Urteil auf deutschem Boden vollzogen wird. Ist das Gerechtigkeit ?
Obwohl die Justiz sich selbst kritisiert, gibt es gar keine Gerechtigkeit.
Zwar mussten ein paar hohe Justizbeamte Rechenschaft ablegen, l�cherliche
Ausreden erfinden, Ged�chtnisl�cken vort�uschen... Aber Krombach, der f�r
Kalinkas Tod verantwortlich ist, bleibt unbestraft, weil Frankreich und
Deutschland es so wollen.

http://pagesperso-orange.fr/sebastien.barde/de/resume.html

--
Not everything that counts can be counted and not everything that can be
counted counts. - A. Einstein


Lars Friedrich

unread,
Oct 23, 2009, 9:12:29 AM10/23/09
to
Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen F�llen ohne Einwilligung
des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines
Werkes vervielf�ltigt, verbreitet oder �ffentlich wiedergibt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Laszlo Lebrun

unread,
Oct 23, 2009, 2:46:19 PM10/23/09
to
On Fri, 23 Oct 2009 05:40:20 +0200, Saleema Nur wrote:

> Für was ist unsere Justiz noch gut?

Für das:
http://www.welt.de/vermischtes/article4950376/Keine-neuen-Ermittlungen-im-
Fall-Harry-Woerz.html


Traurig.

Laszlo

Michael Schmidt

unread,
Oct 24, 2009, 5:28:17 AM10/24/09
to
On Fri, 23 Oct 2009 05:40:20 +0200, "Saleema Nur"
<nomai...@invalid.invalid> wrote:
<..einges �ber einen �blen Fall>

Kommen solche grenz�berschreitenden Entf�hrungen zur Justizzuf�hrung
eigentlich h�ufig vor?

Mit f�llt da spontan nur die Entf�hrung von Adolf Eichmann aus
Argentinien ein, den angeblich ein Mossad Kommando (oder lief das
Ganze unter "privat"?) nach Israel entf�hrt hat um ihn dort vor
Gericht zu stellen.

Was geeschieht jetzt eigentlich mit dem Vater des M�dchens?
Wird er in D und/oder FR wegen Entf�hrung angeklagt?

Wurden die Eichmann Entf�hrer eigentlich in Argentinien (in Israel
wohl nicht sehr wahrscheinlich...) wegen Entf�hrung angeklagt und
verurteilt?

MS

Laszlo Lebrun

unread,
Oct 24, 2009, 8:00:59 AM10/24/09
to
"Michael Schmidt" <ms25...@gmx.de> wrote in message
news:2ph5e5dqvi0982d7l...@4ax.com...

> On Fri, 23 Oct 2009 05:40:20 +0200, "Saleema Nur"
> <nomai...@invalid.invalid> wrote:

> Was geeschieht jetzt eigentlich mit dem Vater des M�dchens?
> Wird er in D und/oder FR wegen Entf�hrung angeklagt?
>

Ja, das wird er. In Frankreich.
Mit ein bisschen Gl�ck wird er vor einem Geschw�renengericht verurteilt.
Die Strafe wird dann ziemlich milde ausfallen.

War alles einkalkuliert.


Olivier

unread,
Nov 6, 2009, 4:47:55 AM11/6/09
to
On 23 oct, 05:40, "Saleema Nur" <nomailat...@invalid.invalid> wrote:
>  Es geschah lange bevor Pädophilie ein Thema für die Öffentlichkeit wurde.
> Kalinka Bamberski wohnte in Pechbusque (Südfrankreich). Wir sahen, wie sie
> durch das Feld spazieren ging, das unserem Haus gegenüberliegt, ein

> schlanker blonder Teenager. Eines traurigen Tages sind wir zu ihrer
> Beerdigung gegangen, und das ganze Dorf hat auf ihr Grab weiße Blumen
> gelegt, die noch die angrenzenden Gräber bedeckten. Mit großer Überraschung
> erzählte man sich, dass sie in Deutschland bei ihrem Stiefvater, einem Arzt,

> gestorben ist und zwar an einer Spritze, die er ihr gegeben hatte, um die
> Bräunung ihrer Haut zu fördern.
>
> Einige Zeit später erhielt ihr Vater, André Bamberski, einen
> Autopsiebericht, der ein neues Licht auf ihren Tod warf: Die 15-Jährige war

> vergewaltigt und ermordet worden. Inzwischen hat sich diese Version als die
> einzig wahre herausgestellt. Weiter unten finden Sie eine Zusammenfassung
> der gesamten Vorgänge.

>
> Nichts wird Kalinka wieder zum Leben erwecken. Der Schaden ist nicht wieder
> gutzumachen. Warum beharrt ihr Vater weiterhin auf der Geschichte? Warum
> möchten wir ihm helfen?
> Wir möchten ihm helfen, weil der Mörder verurteilt wurde, seine Strafe aber
> nie verbüßt hat. Von allen Seiten unterstützt, bleibt der Täter unbestraft,

> und diese Straflosigkeit ist ein erneutes Verbrechen.
> Das Recht muss unbedingt wieder hergestellt werden. Deutsche und
> französische Journalisten haben daran gearbeitet und arbeiten noch daran,
> Tatsachen ans Licht zu bringen, die mit so großer Anstrengung im Dunkel

> gehalten werden. Der Vorfall tritt immer mehr ins Bewusstsein der
> Allgemeinheit: André Bamberski sammelt täglich Unterschriften für seine
> Aktion. Eine Vereinigung wurde am 20. April 2001 gegründet, um ihn in seinem
> Kampf zu unterstützen: Justice pour Kalinka.

>
> 10. Juli 1982
> Mit 15 Jahren stirbt Kalinka in Lindau (Bayern) bei ihrer wieder
> verheirateten Mutter infolge einer von ihrem Stiefvater verabreichten
> Injektion. Der Kardiologe gehört zu den Honoratioren des Landes. Er hat für
> viele deutsche Botschaften in mehreren Ländern gearbeitet, besonders in

> Afrika.
> 12. Juli 1982
> Die von der deutschen Justiz verlangte Autopsie wurde von Gerichtsmediziner
> Dr. Höhmann aus Memmingen in Anwesenheit des Polizeikommissars von Lindau,

> des Staatsanwalts von Kempten und auch, so scheint es, in Anwesenheit von
> Dr. Krombach durchgeführt. Die Widersprüchlichkeit und Unvollständigkeit des

> Autopsieberichts erregt die Aufmerksamkeit des Vaters: Elementarste
> Untersuchungen waren unterlassen worden. Dr. Höhmann findet frisches Blut
> auf den Geschlechtsteilen, einen Riss der Vulva, so wie eine weiße
> Flüssigkeit in der Vagina. Er hält es dennoch nicht für nötig, für eine
> nähere Untersuchung einen Abstrich vorzunehmen. Er gibt nicht an, ob Kalinka

> Jungfrau war und ob Sexualverkehr stattgefunden hat. Ebenso wurde keine
> toxikologische Analyse durchgeführt. Er stellt fest, dass der Körper sich in

> einem Verfallszustand befindet, der nach nur zwei Tagen erstaunlich anmutet.
> Er kommt zu keinen Schlussfolgerungen über die Todesursache, erklärt aber,

> dass die verschiedenen Injektionen, die Dr. Krombach einem bereits im
> Zustand der Todesstarre befindlichen Körper verabreicht hat, um diesen

> wieder zu beleben, sinnlos und absurd sind. Letztendlich hat der Arzt die
> Geschlechtsteile - ohne sie zu analysieren - vollständig entfernt. Sie
> werden für immer unauffindbar bleiben. Die Lindauer Justiz gibt sich mit

> diesem Bericht zufrieden und legt ihn zu den Akten.
> Von 1982 bis 1984
> Während dieser zwei Jahre versucht A. Bamberski vergebens die Akte wieder zu
> öffnen: Dr. Krombach wird kein einziges Mal vor Gericht geladen. Nachdem
> einige deutsche Zeitungen über den Fall berichtet hatten, erhoben die Eltern

> der ersten Frau von Dr. Krombach - auch sie starb an einer von ihm
> verabreichten Injektion - Anklage. Sie blieb ohne Folgen.
> Andererseits fordert Prof. Spann vom gerichtsmedizinischen Institut München

> von der Kemptner Staatsanwaltschaft die fehlenden Geschlechtsteile, um die
> zusätzlichen Analysen durchzuführen, zu denen er beauftragt wurde. Er gibt
> sich mit unzusammenhängenden Antworten zufrieden, insbesondere mit den
> Antworten von Gerichtsmediziner Dr. Höhmann. Später bestätigt dieser, dass
> die Geschlechtsteile dem Körper zurückgegeben und zusammen mit ihm begraben

> wurden.
> Von 1984 bis 1992
> Nachdem A. Bamberski vor dem Pariser Gerichtshof Anklage erhoben hat,
> verläuft die Untersuchung aufgrund des häufigen Wechsels der Richter nur
> sehr langsam. Die deutschen Behörden verweigern dem französischen Richter,
> in Deutschland Untersuchungen durchzuführen.
> 4. Dezember 1985
> Auf dem Friedhof von Pechbusque wird Kalinkas Köper, der sich bemerkenswert

> gut gehalten hat, ausgegraben. Dr. Bras und Dr. Alengrin vom
> gerichtsmedizinischen Institut der Toulouser Universität stellen mit
> völliger Sicherheit fest - und schreiben es mehrmals in ihren Bericht - dass
> alle äußeren und inneren Geschlechtsteile tatsächlich entfernt, bei der
> ersten Autopsie einbehalten und folglich dem Körper nicht zurückgegeben

> wurden.
> 27. Juli 1988
> Bericht von Prof. Lecomte (Leiterin des gerichtsmedizinischen Institut von
> Paris), Prof .Nicolas (Professor für Kardiologie in der Universitätsklinik

> von Nantes), Prof. Rudler (Untersuchungslabor der Kriminalpolizei). Diese
> Fachleute betonen die Unstimmigkeiten und Lücken der toxikologischen

> Untersuchung von Dr. Spann aus dem Jahr 1983. Sie stellen fest, dass die
> intravenöse Kobalt-Ferrlecit-Injektion - eine bekanntermaßen höchst
> gefährliche Substanz - die Dr. Krombach Kalinka in den rechten Arm

> verabreicht hat, den sofortigen Tod verursacht hat. Dies steht im Gegensatz
> zu den Aussagen von Dr. Krombach, denen zufolge der Tod mehrere Stunden
> später eingetreten sein soll. Der Befund ergibt, dass diese Injektion einen
> Erstickungstod herbeigeführt hat (infolge eines Herz-Kreislaufschocks
> begleitet von Krämpfen. Der Bericht bestätigt Kalinkas guten

> Gesundheitszustand und verwirft jede andere Todesursache als die von Dr.
> Krombach verabreichte Injektion.
> 3. August 1991
> Frau Foulon, Untersuchungsrichterin beim Pariser Landgericht, lässt den
> deutschen Behörden eine sehr ausführliche Akte über den Fall zukommen und

> beauftragt sie, Dr. Krombach mitzuteilen, dass er des Mordes beschuldigt
> worden ist.
> Nachdem Dr. Krombach vor dieser Richterin Zweifel vorgebracht hat, die sein
> Freund Prof. Loewe bezüglich der Gewebeprobe geäußert hat, die für die
> französischen Untersuchungen herangezogen wurde, bestätigt ein weiteres

> Gutachten das erste Ergebnis.
> 8. April 1993
> Die Untersuchungskammer in Paris schließt die Beweisaufnahme ab, indem sie

> Dr. Krombach wegen Mordes vor das Schwurgericht verweist. Der Prozess wird
> auf Bitten des Angeklagten mehrmals verschoben.
> März 1995
> Anfang März wird der Prozess eröffnet. Nach einem über zweistündigen
> Gespräch im Privatbüro des Gerichtspräsidenten mit den zwei Anwälten des

> Angeklagten und dem deutschen Botschafter wird die Sitzung jedoch vertagt.
> Der Anwalt des Anklägers wurde bei dieser Unterredung nicht zugelassen.
> Am 9. März urteilt das Schwurgericht in Abwesenheit des Angeklagten. Dr.

> Krombach ist zu 15 Jahren Zuchthausstrafe verurteilt, er bekommt nicht
> lebenslänglich, wie es das Gesetz angesichts Kalinkas Alter und der
> Tatsache, dass Dr. Krombach seine Autorität missbraucht hat, eigentlich

> vorsieht. Es ist zu bemerken, dass die Untersuchungsrichterin der Ansicht
> war, Dr. Krombach nicht der Vergewaltigung beschuldigen zu können, so dass

> die Frage nach dem Motiv des nun anerkannten und bestraften Verbrechens
> nicht behandelt wurde. Denn wird man in Abwesenheit verurteilt, gibt es
> weder ein Plädoyer noch Geschworene noch Zeugenaussagen noch Fachberichte.

> Trotz dieser Verurteilung und auf Anweisung des Justizministeriums an den
> Staatsanwalt beantragt die französische Justiz keinen internationalen
> Haftungsbefehl. Schon früher und weiterhin sprechen F. Mitterrand, dann J.
> Chirac mit H. Kohl und später G. Schröder bei ihren Zusammenkünften über den

> Fall Krombach, aber sie wollen die guten Beziehungen zwischen den beiden
> Ländern aufrecht erhalten.

> 1996 und 1997
> Am 1. August 1996 veranlasst der Druck der Medien - in Le Figaro erscheint
> im Juli ein Artikel über den Fall - den Generalstaatsanwalt von Paris, in
> den Ländern des Schengener Raums die Personenbeschreibung von Dr Krombach zu
> verbreiten, für den Fall, dass dieser Deutschland verlässt. Am 21. Februar

> 1997 wird durch Interpol ein internationaler Haftungsbefehl erlassen, der
> auf weitere Länder ausgedehnt wird, besonders auf die an Deutschland
> grenzenden Länder.
> 17. März 1997

> Nach der Vergewaltigung einer seiner Patientinnen in Narkose, einer
> 16jährigen Gymnasiastin, muss Dr. Krombach zwei Monate Freiheitsstrafe
> büßen. Da sein Sperma identifiziert wurde, erkennt er die Tat an, gibt
> sexuelle Probleme zu und plädiert vor dem Landgericht in Kempten für
> schuldig. Weitere fünf Patientinnen bestätigen, von Dr. Krombach

> vergewaltigt worden zu sein, aber ihre Zeugenaussagen werden mangels Beweise
> verworfen. Dr. Krombach wird für diese Vergewaltigung zu zwei Jahren
> Gefängnis mit Bewährung verurteilt und wird er letztlich freigelassen. 300

> Personen demonstrieren in Lindau gegen diesen Urteilspruch. Es ist
> anzumerken, dass das Gericht unter dem Vorsitz von Dr. Strasser getagt hat,
> der sich 1994 geweigert hatte, die Untersuchung des Mords an Kalinka wieder
> aufzunehmen.
> 7. Januar 2000
> Nachdem Dr. Krombach in Österreich festgenommen wird, verlangt Frankreich
> seine Auslieferung, aber Österreich lässt ihn am 2. Februar 2000 frei,
> entgegen der Bestimmungen der europäischen Auslieferungskonvention.
> Frankreich protestiert nicht, trotz der mündlichen Versprechen, die E.

> Guigou (die damalige Justizministerin) an A. Bamberski in diesem Sinn
> gegeben hat.
> 13. Februar 2001
> Sofort nach seiner Verurteilung hatte sich Dr. Krombach an den Europäischen
> Gerichtshof für Menschenrechte gewandt. Die europäischen Länder haben
> unterschiedliche Regelungen für den Fall, dass ein Angeklagter nicht vor
> Gericht erscheint. Der Mechanismus der französischen Rechtsprechung wurde
> als ungerecht betrachtet, da den Anwälten von Dr. Krombach bei der

> Gerichtsverhandlung nicht das Wort gegeben wurde, und Frankreich wird dazu
> verurteilt, Dr. Krombach 100 000 Franc zu zahlen. André Bamberski fordert,

> dass Frankreich in Revision geht.
> 18. Januar 2000
> André Bamberski bittet Frankreich, die 100 000 Franc, die es Dr. Krombach

> schuldet, nicht zu zahlen, da Dr. Krombach die Summe nie gezahlt hat, die
> ihm das Schwurgericht in Paris als Entschädigung gegenüber Bamberski

> auferlegt hat. Am 18. Januar 2002 weist das Pariser Landgericht A.
> Bamberskis Bitte jedoch zurück und meint, dass die Verurteilung durch das
> Pariser Schwurgericht am 13. März 1995 nicht mehr als rechtskräftig
> betrachtet werden kann, da sie vom Europäischen Gerichtshof für
> Menschenrechte als nicht rechtskräftig bezeichnet wurde.
> 2. April 2002
> Trotz der zahlreichen Bitten André Bamberskis und der Bürgerinitiative
> Justice pour Kalinka weigert sich die Justizministerin, Revision für den

> Prozess von 1995 einzulegen - eine Revision ist notwendig, da diese
> Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof als nicht rechtskräftig

> bezeichnet wurde. Ihre Interpretation des Artikels 626-1 der
> Zivilprozessordnung ist zu eng, denn es besteht sehr wohl die Möglichkeit,
> Revision einzulegen. Komischerweise unterlässt es Dr. Krombach, Revision

> einzulegen, und steckt auf diese Weise den Fall in eine juristische
> Sackgasse.
> August 2002
> André Bamberski erhebt Anklage gegen Unbekannt und beschuldigt unter anderem

> drei hohe Justizbeamte namentlich. In der Anklage wird ein Dokument zitiert,
> in dem Krombachs Anwalt erklärt, dass "die Pariser Staatsanwaltschaft ihm
> beteuert hat, dass die Verurteilung nicht durchgeführt werden würde". Die
> Anklage zeigt außerdem, dass die Fakten diese Aussage belegen.
> Mai 2003
> Frankreich überreicht den ganzen Fall an Deutschland.
> Juni 2003
> In ihrer Antwort auf André Bamberskis Anklage weigert sich die Richterin
> fast völlig eine Untersuchung einzuleiten. Sie betrachtet die meisten
> angeprangerten Fakten als (verjährte) "Delikte", obwohl die Korruption eines
> Justizbeamten ein (nicht verjährbares) "Verbrechen" ist. Im Juni 2003 legt
> André Bamberski gegen diese Weigerung Berufung ein, und am 2. Juni 2004 gibt

> ihm das Versailler Berufungsgericht Recht.
> 1. Juni 2004
> Die Kemptner Staatsanwaltschaft beschließt, dass es keinen Grund besteht,

> gegen D. Krombach Anklage zu erheben.
> 2. Dezember 2004
> Die französische Staatsanwaltschaft beschließt, gegen D. Krombach einen
> europäischen Haftungsbefehl zu beantragen.

> 7. April 2005
> Die Bundesrepublik weigert sich, D. Krombach auszuliefern, weil sie die
> Strafverfolgung eingestellt hat.
> 2005-2006
> Der zweite Richter, der sich um die Anklage kümmern soll, weigert sich, die
> meisten Untersuchungen durchführen zu lassen. André Bamberskis Berufungen

> werden diesmal abgelehnt.
> 20. November 2006
> D. Krombach wird nach einer bei der Coburger Staatsanwaltschaft erhobenen
> Anklage wegen illegaler Medizinausübung verhaftet. Eine bundesweite
> Untersuchung erweist 28 Fälle der illegalen Medizinausübung in verschiedenen

> Kliniken, und eine Anklage wegen sexuellem Missbrauch.
> 16. und 17. Juli 2007
> D. Krombachs Prozess in Coburg: wegen Betrug (28 Fälle) und illegaler
> Medizinausübung (19 Fälle). Da die Anklagen wegen sexueller Taten nicht
> berücksichtigt wurden, ist er zu 2 Jahren und 4 Monaten Verhaftung

> verurteilt.
> Oktober - Dezember 2007
> Der dritte Richter, der für die Klage zuständig ist, verhört drei hohe

> Justizbeamten, die beim Prozess 1995 verantwortlich waren: A. Benmakhlouf,
> L. Le Mesle, et J. L. Nadal. Sie behaupten, gar keinen Fehler begangen zu
> haben.
> 18. April 2008
> Der französische Kassationsgerichtshof erteilt einen Rechtseinwand gegen das

> Urteil des Pariser Schwurgerichts aus dem Jahr 1995. In der Tat war Krombach
> damals wegen vorsätzliche Tötung angeklagt, aber wegen Körperverletzung mit
> Todesfolge verurteilt worden, ohne dass dieser ihm günstige Wechsel
> begründet wurde.

> 10. Juni 2008
> Nach 18 Monaten Verhaftung wird Krombach befreit.
> 30. Juni 2008
> Im Justizministerium treffen A. Bamberski und der Präsident der
> Bürgerinitiative Justice pour Kalinka Rachida Datis Sprechen, leider ohne
> Ergebnis.
>  10. Dezember 2008
> Der Kassationsgerichtshof in Paris erklärt das Urteil vom 1995 für nichtig
> und beruht sich dabei auf der unbegründeten Veränderung des Anklagegrunds im

> Laufe des Prozesses.
> 17. Juli 2009
> Nach 7 Jahren wird die Anklage gegen die französischen Justizbehörden
> eingestellt, die Richterin meint nämlich, dass keine "Bestechung" bewiesen
> werden kann. Dennoch erkennt sie, dass es Anomalien gibt, was die Ausführung

> der Strafe betrifft. Sie erkennt sogar, dass die Verbreitung der Haftbefehle
> erst dank André Bamberski Hilfe verbessert wurde! André Bamberski hat gegen

> diese Einstellung Berufung eingelegt.
>  Bilanz
> Krombach wurde verurteilt und verhaftet, aber in der Bundesrepublik und
> wegen anderer Straftaten. Die Bundesrepublik weigert sich, Krombach wegen
> des Falls Kalinka vor Gericht zu ziehen, so wie ihn auszuliefern. In
> Frankreich wurde der Prozess von 1995 für nichtig erklärt, aber kein neuer
> Prozess soll stattfinden. André Bamberskis Klage ist begründet, aber die
> Justizbeamten müssen keine Rechenschaft ablegen. Frankreich verbessert die
> Haltbefehle und erklärt sie für gültig, aber erwägt, überhaupt nicht die
> Möglichkeit, zu verlangen, dass die Bundesrepublik Krombach ausliefert, noch

> dass das Urteil auf deutschem Boden vollzogen wird. Ist das Gerechtigkeit ?
> Obwohl die Justiz sich selbst kritisiert, gibt es gar keine Gerechtigkeit.
> Zwar mussten ein paar hohe Justizbeamte Rechenschaft ablegen, lächerliche
> Ausreden erfinden, Gedächtnislücken vortäuschen... Aber Krombach, der für

> Kalinkas Tod verantwortlich ist, bleibt unbestraft, weil Frankreich und
> Deutschland es so wollen.
>
> http://pagesperso-orange.fr/sebastien.barde/de/resume.html
>
> --
> Not everything that counts can be counted and not everything that can be
> counted counts. - A. Einstein

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Der Prozess eines Dieter Krombach konnte zum Prozess der deutschen
Juristen werden. Es ist insofern kein Wunder, dass die deutschen
Juristen
in der Regierung den Prozess in Frankreich seit Jahren zu verhindern
versucht haben. Eine Facebook Gruppe um Herrn Bamberski und seine
hohen ethischen Werte zu unterstützen wurde unter dem Namen
"International: Bamberski ein Held ?"
hier geschaffen :
http://www.facebook.com/group.php?gid=166852762825&v=app_2344061033#/group.php?gid=166852762825&v=wall
Olivier Karrer
CEED Paris

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