Das Gewaltmonopol liegt nun einmal beim Unrechtsstaat, da ist jedwede Form
der Selbstverteidigung illegal. Dieses ausnahmslose Monopol hat natürlich
auch ein empörter Unrechtsrichter mit einem entsprechendem Unrechtsurteil
zu würdigen.
Ein derart übles Unrecht samt Unrechtssprechung gab es noch nicht einmal in
der vielgescholtenen "Zone", denn ein niedergestreckter Gewalttäter ist
seinerzeit halt an den Falschen geraten und der hätte sich auch nicht
getraut, das eigentliche Opfer vor den Kadi zu zerren.
Im real existierenden Unrechtsstaat BRD jedoch werden Opfer zu Tätern de
jure umgedeutet, insofern ist es im Sinne der Unrechtssprechung nur
konsequent, daß auch polizeiliche Gewalttaten, ich informierte, gegen
steuerzahlende und damit den Unrechtsstaat finanzierende Bürger für den
kriminell-gewalttätigen Staatsschläger folgenlos, dafür allerdings das
Opfer staatlicher Gewalt abgestraft wird.
Thomas Fuchs informierte
xpost dsrm, dsrs, fup2 dsrm