bei meiner Nachbarin wurde vor drei Wochen eingebrochen und einiges
entwendet. Allerdings muss man den Dieb als eher dᅵmlich bezeichnen,
weil er vor einigen Tagen einen Teil der Beute ᅵber einen
ebay-Verkaufsagenten zu Geld machen wollte. Nachdem meine Nachbarin dies
der Polizei mitteilte, wurden die Gegenstᅵnde bei dem Verkaufsagenten
eindeutig identifiziert, beschlagnahmt und ihr (der Nachbarin)
ausgehᅵndigt. Dabei wurde natᅵrlich auch die Identitᅵt des mutmaᅵlichen
Diebes festgestellt.
Da meine Nachbarin nun ein verstᅵndliches Interesse an dem Rest der
Beute hat, ersuchte sie telefonisch bei der Polizei um Hausdurchsuchung,
was von dem Beamten aber als 'zu spᅵt' gewertet wurde.
Gibt es fᅵr solche Hausdurchsuchungen irgendwelche 'Fristen'?
-bm
> Da meine Nachbarin nun ein verst�ndliches Interesse an dem Rest der
> Beute hat, ersuchte sie telefonisch bei der Polizei um Hausdurchsuchung,
> was von dem Beamten aber als 'zu sp�t' gewertet wurde.
Damit meinte der Beamte wohl, da� der Dieb nun gewarnt ist, wenn die
Polizei seinen Plunder beim Verkaufsagenten beschlagnahmt hat. Der hat die
hei�e Ware nun bestimmt nicht mehr bei sich zu Hause rumliegen. Insofern
ist es taktisch gesehen nun wohl tats�chlich zu sp�t. Da h�tte die Polizei
schon zeitlgleich bei Verkaufsagenten und beim mutma�lichen Dieb zuschlagen
m�ssen.
> Gibt es f�r solche Hausdurchsuchungen irgendwelche 'Fristen'?
Nicht da� ich w��te.
Gr��e,
Frank
Hab ich auch mal gedacht (der T�ter m�sste mit der Muffe gepufft sein,
die bestellbetrogene Ware zu Hause in der Wohnung herumzuh�ngen,
-stehen, -liegen zu haben). Hab mich dann umgekehrt von dem
Polizeibeamten bestimmen lassen, doch einen Durchsuchungsbeschluss zu
beantragen, MONATE nach dem Auffliegen der Tat. Und was war: das ganze
Ged�ns hing, stand und lag da herum. Man kann den gemeinen (im
"biologischen" Sinne des Wortes) Straft�ter auch leicht _�ber_sch�tzen :-)
Um noch was Sinnvolles zur Frage beizusteuern au�er Anekdotischem: die
Vollstreckung des Durchsuchungsbeschlusses muss zeitnah zu seinem Erlass
sein (keine "Vorratsbeschl�sse"); aber nicht zeitnah zur Tat.
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
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> Frank Hucklenbroich schrieb:
>> Am Thu, 22 Oct 2009 15:48:17 +0200 schrieb Bubi Meier:
>>
>>> Da meine Nachbarin nun ein verstᅵndliches Interesse an dem Rest der
>>> Beute hat, ersuchte sie telefonisch bei der Polizei um Hausdurchsuchung,
>>> was von dem Beamten aber als 'zu spᅵt' gewertet wurde.
>>
>> Damit meinte der Beamte wohl, daᅵ der Dieb nun gewarnt ist, wenn die
>> Polizei seinen Plunder beim Verkaufsagenten beschlagnahmt hat. Der hat die
>> heiᅵe Ware nun bestimmt nicht mehr bei sich zu Hause rumliegen. Insofern
>> ist es taktisch gesehen nun wohl tatsᅵchlich zu spᅵt.
>
> Hab ich auch mal gedacht (der Tᅵter mᅵsste mit der Muffe gepufft sein,
> die bestellbetrogene Ware zu Hause in der Wohnung herumzuhᅵngen,
> -stehen, -liegen zu haben).
Wie lange warst Du da schon im Geschᅵft? Wochen? <duck>
> Hab mich dann umgekehrt von dem
> Polizeibeamten bestimmen lassen, doch einen Durchsuchungsbeschluss zu
> beantragen, MONATE nach dem Auffliegen der Tat. Und was war: das ganze
> Gedᅵns hing, stand und lag da herum. Man kann den gemeinen (im
> "biologischen" Sinne des Wortes) Straftᅵter auch leicht _ᅵber_schᅵtzen :-)
Ich habe mir von einem Bekannten, seines Zeichens Kripobeamter mal sagen
lassen daᅵ seine Arbeit durch die Dummheit vieler Straftᅵter nicht unbedingt
erschwert werde...
> Christian E. Naundorf wrote:
>>>> Da meine Nachbarin nun ein verstᅵndliches Interesse an dem Rest der
>>>> Beute hat, ersuchte sie telefonisch bei der Polizei um Hausdurchsuchung,
>>>> was von dem Beamten aber als 'zu spᅵt' gewertet wurde.
>>> Damit meinte der Beamte wohl, daᅵ der Dieb nun gewarnt ist, wenn die
>>> Polizei seinen Plunder beim Verkaufsagenten beschlagnahmt hat. Der hat die
>>> heiᅵe Ware nun bestimmt nicht mehr bei sich zu Hause rumliegen. Insofern
>>> ist es taktisch gesehen nun wohl tatsᅵchlich zu spᅵt.
>> Hab ich auch mal gedacht (der Tᅵter mᅵsste mit der Muffe gepufft sein,
>> die bestellbetrogene Ware zu Hause in der Wohnung herumzuhᅵngen,
>> -stehen, -liegen zu haben).
>
> Wie lange warst Du da schon im Geschᅵft? Wochen? <duck>
Das kommt schon hin. Kannst wieder aufstehen :-)
>> Hab mich dann umgekehrt von dem
>> Polizeibeamten bestimmen lassen, doch einen Durchsuchungsbeschluss zu
>> beantragen, MONATE nach dem Auffliegen der Tat. Und was war: das ganze
>> Gedᅵns hing, stand und lag da herum. Man kann den gemeinen (im
>> "biologischen" Sinne des Wortes) Straftᅵter auch leicht _ᅵber_schᅵtzen :-)
>
> Ich habe mir von einem Bekannten, seines Zeichens Kripobeamter mal sagen
> lassen daᅵ seine Arbeit durch die Dummheit vieler Straftᅵter nicht unbedingt
> erschwert werde...
Wie lᅵge ich mit Statistik? :-)
Logisch kriegt man die Dummen leichter. Und denkt (klassischer
Fehlschluss), alle wᅵren sie dumm. Klar, die Klugen kriegt man ja nicht ...
> Dietz Proepper schrieb:
>> Ich habe mir von einem Bekannten, seines Zeichens Kripobeamter mal sagen
>> lassen daᅵ seine Arbeit durch die Dummheit vieler Straftᅵter nicht
>> unbedingt erschwert werde...
>
> Wie lᅵge ich mit Statistik? :-)
Bzw. (aus der Sicht der hernach dumm da stehenden Tᅵter) wie komm' ich mir
mᅵchtig klug vor...
> Logisch kriegt man die Dummen leichter. Und denkt (klassischer
> Fehlschluss), alle wᅵren sie dumm. Klar, die Klugen kriegt man ja nicht ...
Naja, die wirklich klugen erkennen denke ich daᅵ bei legalen Verbrechen die
Risiko/Gewinn-Verteilung viel gᅵnstiger ist.
> Um noch was Sinnvolles zur Frage beizusteuern au�er Anekdotischem: die
> Vollstreckung des Durchsuchungsbeschlusses muss zeitnah zu seinem Erlass
> sein (keine "Vorratsbeschl�sse"); aber nicht zeitnah zur Tat.
Mit "zeitnah" gelesen als "nicht mehr als sechs Monate".
>> Gibt es für solche Hausdurchsuchungen irgendwelche 'Fristen'?
>
> Nicht daß ich wüßte.
Doch. Wenn die die Straftat verjährt ist... *SCNR*
wy
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