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Arbeitsstil der Finanzjustiz am Beispiel des Finanzgerichts Muenster

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Gerhard Mesenich

ungelesen,
15.10.2006, 18:12:1215.10.06
an
xpost: debs, dsrm, dsrs, dsrsb, dso, dsw
wg. grundsätzlichem Interesse

fup: dsrsb

[Arbeitsstil der Finanzjustiz am Beispiel des FG-Münster]


Hallo,

auf debs lief kürzlich eine Debatte zu einem Urteil des FG-Münster
bezüglich der Führung eines Fahrtenbuches, das nach akribischer
statistischer Prüfung verworfen wurde. Die vom Gericht unterstellte zu
erwartende Gleichverteilung auch einzelner Stellen ist in der Praxis nur
seltenst zu erwarten und sicherlich nicht selbstverständlich. Ich halte
diese statistische Rechtsprechung für abenteuerlich. Das
Ursprungsposting dazu ist am Ende dieses Beitrags angehängt. Die dort
angeführten Einwände gegen die Logik des Urteils halte ich im
wesentlichen für berechtigt.


Mit verschiedenen Senaten des FG-Münster besitze ich inzwischen
umfangreiche Prozesserfahrungen, die mir tiefe Einblicke in das dt.
Finanzgerichtswesen ermöglicht haben. Diese Erfahrungen sind von
allgemeinem Interesse und können Betroffenen zur Prozessvorbereitung
dienen, damit es später keine Überraschungen gibt.

Im folgenden wird zunächst der allgemeine Arbeitsstil in diesem
Justizzweig erläutert und nachfolgend mit einigen aktuellen Urteilen
überwiegend des FG-Münster beispielhaft belegt.


Allgemeines:

Bei den Finanzgerichten handelt es sich um sogenannte Tatsachengerichte.
Dies bedeutet, daß zwecks Justizvereinfachung alle Sachverhalts-
feststellungen dieser Erstinstanz als Tatsachen betrachtet werden, die
in Revisionsverfahren grundsätzlich nicht mehr überprüft werden können.

Der jeweilige Sachverhalt wird aus der Sicht des Gerichts von den
Berichterstattern in der mündlichen Verhandlung vorgetragen. Dabei
werden wesentliche Klagepunkte häufig ausgelassen. Eine Verlesung
der Klageschrift erfolgt nicht, diese ist den übrigen Richtern und
Beisitzern in der Regel unbekannt. Die entsprechende Sachverhalts-
darstellung der Kläger wird dabei nicht selten bis zur Unkenntlichkeit
verdreht, ein juristisch erfolgreiches Vorgehen gegen die 'Frisur' des
Sachverhaltes ist nahezu unmöglich.

In aller Regel wird im Urteil auch keine Revision zugelassen. Durch die
'Frisur' der Sachverhalte wird erreicht, daß selbst die absurdesten
Urteile für Außenstehende meist noch relativ vernünftig aussehen. Der
Wahrheitsgehalt solcher Urteile ist im allgemeinen jedoch äußerst
bescheiden. Faire Prozesse sind bei Finanzgerichten daher eher die
Ausnahme als die Regel; bis hin zu kafkaesken Schauprozessen, bei denen
nur noch die Illusion eines rechtsstaatlichen Verfahrens vermittelt wird.

Falls es in seltenen Fällen dennoch gelingt, eine Revision zu erreichen,
wird dann das entsprechende Urteil nur noch auf Rechtsfehler überprüft.
Der eigentliche Sachverhalt und der Wahrheitsgehalt der Feststellungen
des Vorgerichts (FG) wird dabei grundsätzlich nicht mehr hinterfragt.

Die Berichterstatter genießen Narrenfreiheit, auch grobe und mutwillige
sachliche Fehler (legalesisch: 'materiell rechtliche' Fehler) sind gemäß
der ständigen Rechtsprechung des BFH kein Verfahrensmangel (§ 115 FGO)
und müssen von den Betroffenen hingenommen werden. Eine sachgerechte
Protokollierung der mündlichen Verhandlungen findet ebenfalls nicht
statt und ist auch nicht durchsetzbar. Wird der Sachverhalt in der
mündlichen Verhandlung richtiggestellt, wird dies im Urteil zumeist
ebenfalls nicht erwähnt. Auch werden die Urteile nicht unterschrieben,
sie werden lediglich vom Schreibbüro gestempelt und unterzeichnet. Daher
ist keinesfalls sichergestellt, daß die beteiligten Richter und
Beisitzer die in ihrem Namen ausgestellten Urteile überhaupt kennen und
prüfen.


Dieser rechtswidrige Arbeitsstil der Finanzgerichte ist derartig
verbreitet, daß er bereits in Lehrbüchern zum Steuerrecht behandelt
wird:

Dr.Klaus-R. Wagner, Die Praxis des Steuerprozesses,
NWB Berlin 2002, S. 161 Rn. 441:

"Leider ist in der Praxis immer wieder festzustellen, dass der
Streitstoff im Tatbestand des Urteils nicht so wiedergegeben wird, wie
er vorgetragen wurde, sondern, wie es das Gericht für erforderlich hält,
um ein bestimmtes Ergebnis - meist Klageabweisung - als schlüssig
darzustellen. Der Sachverhalt wird im Urteil "hingebogen", um die
rechtlichen Schlussfolgerungen zwangsläufig erscheinen zu lassen. Geht
man dagegen mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung vor, so wird
dieser abgewiesen; ein solcher Beschluss ist dann unanfechtbar (§ 108
Abs. 2 Satz 2 FGO). Auf diese Weise werden zugleich Erfolgsaussichten
von Nichtzulassungsbeschwerden weiter minimiert. Und eine Revision
(§115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) kann auf diese rechtswidrige Praxis nicht
gestützt werden"


Durch den eristischen Arbeitsstil und die Verfahrensmanipulationen
dieser Gerichte sind erfolgreiche Klagen gegen fiskalische Übergriffe
und Rechtsbeugungen nahezu aussichtslos. Die Rechte der Betroffenen
werden durch die einseitige und weltfremde Rechtsprechung systematisch
verletzt. Bei der Steuererhebung sind die Gerichte zumeist äußerst
erfinderisch, bei der Wahrnehmung der Rechte der Steuerpflichtigen und
klar erkennbar rechtswidriger Steuererhebung stellen sich die Gerichte
meist einfach nur blöd. Die Rechtssuchenden werden dabei wirtschaftlich
schwer geschädigt. Umgangssprachlich werden solche Vorgänge als
'Justizmobbing' bezeichnet.

Offensichtlich ist die Finanzrechtsprechung zu weiten Teilen rechts-
und verfassungswidrig. Sie genügt auch nicht den durch Artikel 6 der
europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Mindesterfordernissen
für faire Gerichtsverfahren.

Die Durchsetzung einer seriösen Rechtsprechung und der Zugang zu
seriösen Gerichten ist im fiskalischen Bereich jedoch nahezu aussichtslos.


Beispiele:


1) Fahrtenbuch, FG-Münster, 1 K 6384/03 E, siehe Anhang

Zunächst zu dem auf debs dargestellten Fall: Die Klageschrift kennen wir
nicht, der Wahrheitsgehalt und die Schlüssigkeit der Feststellungen des
Finanzgerichts ist daher hier nicht überprüfbar. Der Berichterstatter
hat jedoch mit hohem Aufwand und äußerst fragwürdiger Logik 434
Eintragungen des Fahrtenbuches statistisch untersucht. Diese Auswertung
dürfte erhebliche Zeit in Anspruch genommen haben, allein die
Übertragung der Kilometerstände dürfte bereits ebenso fehlerträchtig
sein wie wie die behaupteten Fehler im Fahrtenbuch. Am Ende wurde der
Gewinn des Klägers dadurch um einige TDM erhöht.

Für ein geringes Mehrergebnis an Steuern wurde ein enormer Aufwand
getrieben. Der Kläger wird durch den ganzen Affenzirkus wegen Auto,
Fahrtenbuch, Prüfung und Klage in Zukunft sicherlich noch weitaus
größere Energie auf das Fahrtenbuch verschwenden und so bedingt nur
noch mit gebremster Energie weiterarbeiten, wodurch sich das künftige
Betriebsergebnis und somit die Steuern mit hoher Wahrscheinlichkeit
verringern. FA und FG haben einen Pyrrhussieg errungen.

2) Schätzung eines Taxifahrers, BFH v. 13.10.2003 - IV B 85/02
(BFH v. 17.06.2004 - IV R 45/03 - BFH/NV 2004 S.1618)

Hier wurde bei einem Taxifahrer im Rahmen einer Schätzung
(Betriebsprüfung) über einen Zeitraum von 3 Jahren aus dem Betrieb einer
einzigen nebenberuflich betriebenen Taxe ein Umsatz von 328 TDM und ein
daraus resultierender Gewinn von 246 TDM geschätzt. Im Gegensatz zu der
akribischen Untersuchung des Fahrtenbuches war es dem 14. Senat des
FG-Münster hier nicht möglich, irgend etwas ungewöhnliches oder
irgendeinen Fehler in der Schätzung zu entdecken. In diesem Fall war die
Revision beim BFH allerdings ausnahmsweise erfolgreich; das
entsprechende Urteil des 14. Senats des FG-Münster wurde in zwei Runden
vom BFH gekippt.

3) Betriebsprüfung Technologiefirma, FG-Düsseldorf 6K 6893/93

Dieser Fall betrifft die Betriebsprüfung einer kleinen Technologiefirma,
die in der Medizintechnik tätig war. Sie wurde Mitte 81 von einem
wissenschaftlichen Mitarbeiter eines Hochschulinstituts gegründet. Ein
großer Teil der notwendigen Betriebsaustattung wurde bereits vor
Eintragung der Gesellschaft angeschafft und hiermit bereits seit 1979
wesentliche Vorentwicklungen nebenberuflich durchgeführt. Die
hochwertige Betriebsausstattung wurde der Firma per Kaufvertrag mit
Kaufpreisstundung zur Verfügung gestellt, um den hohen Kapitalbedarf der
Firma zur Durchführung der notwendigen Entwicklungsarbeiten nicht noch
weiter aufzublähen. Der weitere Kapitalbedarf der Gesellschaft wurde
durch entsprechende private Gesellschafterdarlehn von insgesamt ca.
350 TDM finanziert. Hierbei wurde die Rückzahlung nebst Zinszahlungen
ebenfalls gestundet, da solche Firmen während der Entwicklungsphase
ohnehin weitgehend einkommenslos sind. Die Gewinnzone wurde ab 86
erreicht. Mit den nun vorhandenen Gewinnen wurden zuerst die Altlasten
abgebaut (Zahlung des gestundeten Kaufpreises für die Betriebsaustattung
und ein geringer Teil der Gesellschafterdarlehn).

Diese Art der Finanzierung und der Gesamtablauf ist für seriöse kleine
Technologiefirmen dieser Größenordnung typisch und üblich. Durch Ausfall
eines Hauptkunden entstand danach erneut eine finanziell angespannte
Situation, zu deren Überwindung der GF (Einmann-GmbH) erneute
Gesellschafterdarlehn vergab und auf den ihm zustehenden Unternehmerlohn
verzichtete.

Durch die Betriebsprüfung im Jahr 92 wurde der Firma der Garaus gemacht.
Die GmbH hatte bis dahin ca. 1.2 MioDM Einnahmen erzielt, denen
1.55 MioDM Ausgaben gegenüberstanden. Der Fehlbetrag von ca. 350 TDM
wurde durch die persönlichen Gesellschafterdarlehn abgedeckt, wobei der
GF und einzige Eigentümer der GmbH m.W. auch der einzige
Konkursgeschädigte ist. Diesem entstand durch Kapitalverlust und
Lohnverzicht ein persönlicher Schaden von insgesamt ca. 0.5 MioDM.

Bei der Betriebsprüfung 1992 und den nachfolgenden FG-Verfahren wurden
zunächst bezüglich der ca. 350 TDM Gesellschafterdarlehen nicht
geflossene fiktive Zinszahlungen als privates Einkommen konstruiert,
obwohl der Betroffene wg. der schwierigen wirtschaftlichen Lage der
Gesellschaft zwecks Firmenrettung auf jegliche Zinszahlungen und
Unternehmerlohn verzichtet hatte. Auf den nicht geflossenen Lohn
(Gehaltsverzicht) wurden noch ca. 62 TDM Lohnsteuern erhoben. Des
weiteren wurden die vor der Gründung der Gesellschaft unzweifelhaft
angeschafften hochwertigen Betriebsmittel (betriebliche Erstausstattung,
Meßgeräte etc., ca. 138 TDM) dem privaten Hobbybereich (angeblicher
Elektronikbastlerbedarf) zugeschlagen, mit entsprechender Gewinnerhöhung
wg. angeblich verdeckter Gewinnausschüttung. Wesentliche vorgetragene
Sachverhalte sind im FG-Urteil nicht mehr aufzufinden. Die absurden
Erkenntnisse von BP und FG widersprechen jeglicher Lebenserfahrung und
sind daher unglaubwürdig. Ein Strafantrag des Betroffenen gegen die
beteiligten Richter des FG-Düsseldorf vom 24.3.98 blieb jedoch ohne
Erfolg. Die aus den finanzgerichtlichen Erkenntnissen und den perversen
fiskalischen Konstruktionen bei dem inzwischen weitgehend vermögenslosen
Gesellschafter trotz seines hohen Verlusts zusätzlich festgesetzten
Steuern betrugen ca. 200 TDM. Trotz mehrfacher Versuche gelang hier
keine Revision, das Urteil hatte bedauerlicherweise den Suizid des
Betroffenen zur Folge.

Eine weitgehend vollständige Dokumentation dieses Falles liegt mir vor.

4) Eigener Steuerfall, zuletzt FG-Münster 14 K 4884/05 E

Mesenich Engineering GmbH:

Durch ein absurdes Hin- und Her bei den Steuerbescheiden einer kleinen
Einmann-GmbH (Technologiefirma), das sich über ca. 7 Jahre hinzog,
konnten keine Jahresabschlüsse mehr getätigt werden, da die
entsprechenden Einsprüche nicht bearbeitet wurden. Beim FA wurden häufig
die Vorzeichen beim Gewinn verwechselt (und unterschiedlich bei
Gewerbesteuern und Körperschaftssteuer) und vorhergehender ähnlicher
Zirkus bei der Einkommensteuer. Der Betrieb mußte weitgehend eingestellt
werden; unter solchen fiskalischen Bedingungen ist keine geordnete
Geschäftsführung mehr möglich. Es konnte nur noch blind weitergebucht
werden, da weitere Abschlüsse das fiskalische Chaos nur noch weiter
vergrößert hätten. Am Ende der ganzen Prozessiererei mußte das FA
sämtliche Berichtigungen so wie von Anfang an verlangt durchführen.
Dessen ungeachtet wurden mir per unanfechtbarem Beschluß des
Berichterstatters die Prozesskosten auferlegt, wogegen schließlich
Verfassungsbeschwerde erhoben wurde.

Kern dieser Verfassungsbeschwerde (1 BvR 1857/06) waren neben der
Kostenbeschwerde die im vorliegenden Fall bestens dokumentierten
vielfachen Rechts- und Verfassungsverstösse im Besteuerungsverfahren.
Ziel der Beschwerde war die Verpflichtung der Finanzbehörde zu
vernünftiger Mitwirkung und zu einem verständlichen Steuerverfahren.
Diese Beschwerde wurde kürzlich leider ohne Begründung abgewiesen.
Hiergegen ist innerhalb von einem halben Jahr die Beschwerde vor dem
EuGM möglich (hauptsächlich Verstoß gg. die Garantie fairer
Gerichtsverfahren und ordentlicher Verwaltung), wozu ich bei
entsprechender öffentlicher Unterstützung bereit wäre. Wenn das weitere
hier vernünftig läuft, können wir das grundsätzliche Vorgehen in den
entsprechenden Fachgruppen vorher eingehend debattieren.


EkSt:

Eine weitere ähnliche Verfassungsbeschwerde (2 BvR 1815/05) ist wg.
meiner EkSt anhängig, diese wird zur Zeit durch einen kundigen Anwalt
mit Nachdruck weiterverfolgt. Kern dieser Beschwerde ist neben der
Absurdität der entsprechenden Steuerschätzungen die mangelhafte
Verständlichkeit der Vordrucke, die fehlenden verständlichen
Erläuterungen und die fehlende Mitwirkung der Finanzverwaltung im
Steuerverfahren.

Chronologie EkSt:

Bei der privaten EkSt hatte ich zunächst wegen der kafkaesken
Verhältnisse bei der Besteuerung die vernünftige Mitwirkung des FA im
Besteuerungsverfahren verlangt, einschließlich verständlicher Formulare
und Erläuterungen. Dieses an sich selbstverständliche Begehren ist
sowohl aus der AO als auch aus der Verfassung ableitbar, was auch von
etlichen kundigen Juristen so gesehen wird. Nahezu überall sonst auf der
Welt außer hierzulande ist diese verlangte Mitwirkung üblich und
selbstverständlich. Meine wirtschaftlichen Verhältnisse waren dem FA im
wesentlichen bekannt. Ich hatte zusätzlich die Abgabe der
Steuererklärung zur Niederschrift beim FA angeboten, um die Situation
nach Möglichkeit etwas zu entspannen. Wie üblich reagierte das FA mit
völlig überzogenen Strafschätzungen, wogegen dann die entsprechende
Klage vor dem FG-Münster erfolgte.

Die entsprechende Klage vor dem FG-Münster wurde abgewiesen, meine
Argumentation wurde weitgehend ignoriert. Beispielsweise wurden
Mieteinkünfte aus einem Erbfall bereits zwei Jahre vor Eintritt des
Erbfalls geschätzt, trotzdem ich vielfach auf die völlige Unmöglichkeit
dieser Einnahmen hingewiesen hatte. Es wurden hohe Kapitaleinkünfte
geschätzt, obwohl das dieser Schätzung zugrundeliegende Kapital zuvor
für einen Hausbau verwendet worden war und trotzdem diese Tatsache dem
Gericht und dem FA schon wg. der Erhebung der entsprechenden
Grundsteuern bekannt war.

Das öffentliche Interesse und die grundsätzliche Bedeutung meiner
Forderung nach verständlichen Formularen, Vordrucken und angemessener
Mitwirkung des Finanzamts wurde vom Gericht verneint; anderenfalls hätte
die Revision in jedem Fall zugelassen werden müssen.

Die anschließende Revisionsbeschwerde vor dem BFH wurde wegen
Unzulässigkeit abgewiesen, obwohl eine solche Beschwerde stets zulässig
ist; schon in der Rechtsmittelbelehrung wird darauf hingewiesen. Die
Revisionsbeschwerde kann lediglich wg. Unbegründetheit abgewiesen
werden, was dann jedoch eine entsprechende Begründung seitens des BFH
erfordern würde. Hiergegen wurde sodann die noch anhängige
Verfassungsbeschwerde bezüglich der EkSt erhoben (2 BvR 1815/05).

Die Bearbeitung der noch während des laufenden BFH-Verfahrens von einem
erfahrenen Steuerberater eingereichten Steuererklärungen wurde vom FA
verweigert, da diese wg. Unvollständigkeit angeblich nicht möglich war.
Gleichzeitig ergingen für die Jahre der eingereichten Erklärungen
erneute Strafschätzungen, die vorliegenden Steuererklärungen wurden
dabei ignoriert. Später stellte sich unter anderem heraus, daß das FA
beispielsweise bei den richtig eingetragenen ausländischen Einkünften
die entsprechenden Kästchen übersehen hatte.

Wegen der Nichtbearbeitung der Steuererklärungen wurde nach Abweisung
der entsprechenden Einsprüche zwecks Einhaltung des Rechtsweges erneut
die jüngste Klage vor dem 14. Senat des FG-Münster erforderlich, bei dem
der gesamte Sachverhalt nochmals unmißverständlich erläutert wurde. Die
Klage wurde erneut abgewiesen, die von mir und meinem Steuerberater
vorgetragene Sachverhaltsdarstellung wurde weder vom FG noch vom FA
bezweifelt, von den einzelnen Klagepunkten ist im Urteil jedoch erneut
fast nichts zu finden. Die Annahme des Totenscheins meiner Mutter, aus
dem der Todeszeitpunkt und somit die vorhergehende Unmöglichkeit der aus
der entsprechenden Erbschaft resultierenden Mieteinnahmen hervorgeht,
wurde in der mündlichen Verhandlung vom Gericht abgelehnt. Ein
Tatsachengericht braucht sich mit solchen Details nicht aufzuhalten.

Auf Anraten der Fachleute wurde hiergegen nochmals fristgerecht
Revisionsbeschwerde vor dem BFH erhoben, diese wird nach interner
Debatte angesichts der Verhältnisse in der Finanzgerichtsbarkeit und des
bisherigen Verlaufs inzwischen jedoch als aussichtslos angesehen. Die
ganze Hoffnung ruht nun auf der noch anhängigen Verfassungsbeschwerde
aus den Vorverfahren und der bei Abweisung möglichen Beschwerde vor dem
EuGM. An ein paar brauchbaren Ideen zur Revisionsbeschwerde vor dem BFH
bin ich jedoch interessiert. Ich bitte um Konzentration auf das Wesentliche.

Die Klageschrift, das Urteil und weiteres kann ich gern hier einstellen,
ich müßte dann vorher allerdings noch einige persönliche Daten und Namen
anonymisieren und bin momentan auch etwas knapp mit der Zeit.

Gegen Verbreitung dieses Beitrags habe ich keine Einwände. Für etwas
öffentliche Unterstützung wäre ich dankbar.

Gruß aus Bochum,
Gerhard Mesenich


--
Gerhard Mesenich, Mesenich Engineering GmbH
Waterfuhrweg 6, 44892 Bochum, Germany
Tel.: 0234-28188, ( intl. 49-234-28188 )
email: mese...@t-online.de
RSA 2048 PGP key 0x9568992E available

===================================================

Bezugsbeitrag, 5.10.06,
news:de.etc.selbstaendig
-------------------------

Finanzgerichtshof Muenster irrt: Benfordsches Gesetz anscheinend unbekannt

> Hallo,
>
> das Mandantenrundschreiben meines Steuerberaters
> informierte mich über den Sachverhalt, daß das
> Finanzgericht Münster die Aufzeichnungen in einem
> Fahrtenbuch (Urteil vom 7.12.2005, Aktenzeichen 1 K 6384/03 E)
> mittels Chi-Quadrat-Test beurteilte, um herauszufinden, ob die Daten
> erfunden wurden, oder echt sind.
>
> Laut dem oben genannten Rundschreiben wurden dabei
> die erste Stelle der Dezimalziffern der Kilometerstände
> untersucht worden,ob sie der Gleichverteilung unterliegen.
>
> Dem sog. Benfordschen Gesetz nach kann jedoch garkeine
> Gleichverteilung vorliegen:
>
> http://de.wikipedia.org/wiki/Benfordsches_Gesetz
>
> Demnach handelt es sich wohl um ein Fehlurteil,
> denn die Berechnungs-/Bewertungs-Grundlage, auf
> Gleichverteilung der ersten Dezimalziffer der Kilometerstände
> zu prüfen, um die "Echtheit" der Daten zu prüfen,
> ist Unsinn.
>
> Da mir das Urteil im Detail nicht vorliegt, könnte natürlich sein,
> daß das Benfordsche Gesetz herangezogen wurde, und die Verteilung
> in Bezug auf das Benfordsche Gesetz verglichen wird; davon jedoch
> stand in dem o.g. Rundschreiben nichts, so daß ich erst mal
> davon ausgehe, daß der Finanzgerichtshof Münster Unsinn verzapft hat.
>
> Habe dies als Info bereits an ein paar Medien weitergeleitet
> und viell. kann man dazu in den nächsten Tagen dann in den Medien was
> lesen. Bin ich mal gespannt.
>
> Wo kann man denn die Originaltexte solcher Urteile einsehen?
> Wird sowas auchimWeb veröffentlicht? Oder nur als Druckausgaben
> in juristischer (teurer) Spezialliteratur?
>
> Gruß,
> Oliver

Thomas Grüske

ungelesen,
16.10.2006, 01:12:2916.10.06
an
Gerhard Mesenich wrote:
> wg. grundsätzlichem Interesse

habe ich diese NG nun abonniert, am weiteren Fortgang bin ich
außerordentlich interessiert.

Die Nachricht wurde gelöscht

Volker Birk

ungelesen,
16.10.2006, 06:07:2116.10.06
an
In de.soc.recht.misc Gerhard Mesenich <mese...@t-online.de> wrote:
> [Arbeitsstil der Finanzjustiz am Beispiel des FG-Münster]

Solche Probleme gibt es nicht nur bei den Finanzgerichten. Ich denke
aber, dass Dein Engagement ergebnislos bleiben wird.

Wenn die Justiz versagt, versagt der Rechtsstaat. Es gibt keinerlei
effektive Kontrolle der Justiz. Ist halt ein Baufehler. Dazu müsste man
das ganze System überarbeiten.

Ich denke nicht, dass das durchsetzbar ist. Mit fehlerhafter Justiz
werden wir bis auf weiteres leben müssen.

Viele Grüße,
VB.
--
"Ich lache nie."
Besim Karadeniz in d.c.s.m.

Martin Hentrich

ungelesen,
16.10.2006, 06:25:1116.10.06
an
Volker Birk <bum...@dingens.org> schrieb am 16 Oct 2006 12:07:21:

>Mit fehlerhafter Justiz
>werden wir bis auf weiteres leben müssen.

Wann während der letzten 10.000 Jahre hatten wir eigentlich eine
fehlerfreie Justiz?

Martin


--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Arnold Nipper

ungelesen,
16.10.2006, 06:50:5416.10.06
an Martin Hentrich
On 16.10.2006 12:25 Martin Hentrich wrote

> Volker Birk <bum...@dingens.org> schrieb am 16 Oct 2006 12:07:21:
>
>> Mit fehlerhafter Justiz werden wir bis auf weiteres leben müssen.
>
> Wann während der letzten 10.000 Jahre hatten wir eigentlich eine
> fehlerfreie Justiz?
>

Wowereit, denn Justiz wird von Menschen gemacht. Allerdings muss es
möglich sein, (gravierende) Irrtümer zu korrigieren,

Arnold

Die Nachricht wurde gelöscht

Wolfgang Fieg

ungelesen,
16.10.2006, 12:48:4816.10.06
an

"Gerhard Mesenich" <mese...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:egubgu$11e$03$1...@news.t-online.com...

> ebenfalls gestundet, da solche Firmen während der Entwicklungsphase
> ohnehin weitgehend einkommenslos sind.

An diesen Fall erinnere ich mich. Der Finanzgerichtsprozeß wurde von den
Erben geführt, da der einkommenslose Unternehmer inzwischen verhungert war.

> ...Ich hatte zusätzlich die Abgabe der


> Steuererklärung zur Niederschrift beim FA angeboten,

Köstlich - auf die Idee muß man erst einmal kommen.

Wolfgang


Thomas Hochstein

ungelesen,
16.10.2006, 14:06:5416.10.06
an
Gerhard Mesenich schrieb:

> xpost: debs, dsrm, dsrs, dsrsb, dso, dsw
> wg. grundsätzlichem Interesse

Insbesondere, weil es keinen, aber auch gar keinen Bezug zum
Strafrecht gibt, und weil sich ein Posting in d.s.r.misc *immer* mit
einem Posting in eine der spezielleren Gruppen "beißt", ja. Das läßt
bereits gewisse Rückschlüsse auf den Inhalt zu (die sich dann im
weiteren bestätigen).

> Mit verschiedenen Senaten des FG-Münster besitze ich inzwischen
> umfangreiche Prozesserfahrungen, die mir tiefe Einblicke in das dt.
> Finanzgerichtswesen ermöglicht haben.

Von außen, wie man dann sieht, ohne auch nur eine Ahnung von
elementarsten Grundzügen zu gewinnen - aber Hauptsache, Du bist für
Dich der Ansicht, "tiefe Einblicke" gewonnen zu haben. Bekanntlich ist
Einbildung auch eine Bildung, und Faktenkenntnisse sind der einfachen
Überzeugungsbildung ohnehin nur hinderlich.

> Diese Erfahrungen sind von allgemeinem Interesse

Das dürfte eine weitere Fehleinschätzung sein.

> Bei den Finanzgerichten handelt es sich um sogenannte Tatsachengerichte.
> Dies bedeutet, daß zwecks Justizvereinfachung alle Sachverhalts-
> feststellungen dieser Erstinstanz als Tatsachen betrachtet werden, die
> in Revisionsverfahren grundsätzlich nicht mehr überprüft werden können.

Es mag Dich überraschen, aber das Revisionsverfahren ist gerade
dadurch gekennzeichnet, daß nur noch Rechtsfragen überprüft werden -
sonst wär's keine Revision, sondern eine Berufung.

> Der jeweilige Sachverhalt wird aus der Sicht des Gerichts von den
> Berichterstattern in der mündlichen Verhandlung vorgetragen. Dabei
> werden wesentliche Klagepunkte häufig ausgelassen.

Du meinst: Punkte, die Dir wesentlich erscheinen, aber nicht
wesentlich sind?

> Eine Verlesung der Klageschrift erfolgt nicht,

Natürlich nicht, ansonsten müßte man den restlichen Schriftverkehr ja
nun auch vorlesen; eine mehrstündige Lesestunde ist allerdings nicht
direkt ... äh ... effizient. Die Aufgabe des Berichterstatters ist es
gerade, den Sachverhalt aufzubereiten und dann gestrafft darzustellen.
Übrigens nicht nur beim Finanzgericht, sondern in jedem
Kollegialgericht.

> diese ist den übrigen Richtern und Beisitzern in der Regel unbekannt.

Klar, Aktenstudium oder auch nur die Lektüre der Klageschrift ist
streng verboten. *nick*

> Der Wahrheitsgehalt solcher Urteile ist im allgemeinen jedoch äußerst
> bescheiden.

Das bedeutet, Du bekommst nicht Recht, nehme ich an.

> Falls es in seltenen Fällen dennoch gelingt, eine Revision zu erreichen,
> wird dann das entsprechende Urteil nur noch auf Rechtsfehler überprüft.

Das ist, wie ich bereits schrieb, das Kennzeichen der Revision.

> Eine sachgerechte
> Protokollierung der mündlichen Verhandlungen findet ebenfalls nicht
> statt und ist auch nicht durchsetzbar.

Das dürfte wohl davon abhängen, was man als "sachgerecht" empfindet.

> Auch werden die Urteile nicht unterschrieben,
> sie werden lediglich vom Schreibbüro gestempelt und unterzeichnet.

Wie ich bereits oben schrieb, haben Dir Deine "tiefen Einblicke" noch
nicht einmal elementare Kenntnisse der Materie - nicht nur speziell
der Finanzgerichtsbarkeit - vermitteln können, sonst wüßtest Du, daß
das - bei den Akten befindliche - Original selbstverständlich
unterzeichnet ist und die vom "Schreibbüro" (der Geschäftsstelle)
"gestempelte" (ausgefertige) Version sozusagen eine Kopie ist, die
aber dem Original im Rechtsverkehr gleichsteht (weil es eben keine
Kopie, sondern eine Ausfertigung ist, bei der die Urkundsbeamtin der
Geschäftsstelle beurkundet, daß sie dem unterschriebenen Original
entspricht).

> Daher ist keinesfalls sichergestellt, daß die beteiligten Richter und
> Beisitzer die in ihrem Namen ausgestellten Urteile überhaupt kennen und
> prüfen.

Jaja, Erfahrungen von allgemeinem Interesse, ich weiß.

> 1) Fahrtenbuch, FG-Münster, 1 K 6384/03 E, siehe Anhang
>
> Zunächst zu dem auf debs dargestellten Fall: Die Klageschrift kennen wir
> nicht, der Wahrheitsgehalt und die Schlüssigkeit der Feststellungen des
> Finanzgerichts ist daher hier nicht überprüfbar.

Aber wozu sich mit Fakten aufhalten, wenn man schon weiß, daß das
Urteil falsch sein muß, nicht wahr? :)

> Für ein geringes Mehrergebnis an Steuern wurde ein enormer Aufwand
> getrieben.

Ja, das ist ja das ärgerliche. Im Strafprozeß ist es aber bspw. noch
schlimmer: die geben da echt Tausende von Euro für Gutachten und
Zeugen aus und beschäftigen hochbezahlte Kräfte tage- und wochenlang
mit Verhandlungen, um dann bspw. am Ende einen Mörder zu einer
langjährigen Freiheitsstrafe zu verurteilen, die Unsummen kostet -
Geld zum Fenster herausgeworfen, um danach noch mehr Geld zum Fenster
herauswerfen zu können, ein Witz sondergleichen! Vernünftigerweise
würde man Strafverfahren sofort einstellen, wenn das Vermögen des
Angeklagten die Verfahrenskosten nicht deckt - bei der Insolvenz ist's
ja auch nicht anders.

> 4) Eigener Steuerfall, zuletzt FG-Münster 14 K 4884/05 E

Womit wir dann endlich zum Kern der Sache gekommen wäre und sich jedes
weitere Wort erübrigt.

> Kern dieser Verfassungsbeschwerde (1 BvR 1857/06) waren neben der
> Kostenbeschwerde die im vorliegenden Fall bestens dokumentierten
> vielfachen Rechts- und Verfassungsverstösse im Besteuerungsverfahren.
> Ziel der Beschwerde war die Verpflichtung der Finanzbehörde zu
> vernünftiger Mitwirkung und zu einem verständlichen Steuerverfahren.
> Diese Beschwerde wurde kürzlich leider ohne Begründung abgewiesen.

Und, wurden wenigstens da bei der Revision auch die Tatsachen noch
einmal neu überprüft? Oder ist das bei den Verfassungsgerichten auch
alles so desolat wie bei den Finanzgerichten?

> Bei der privaten EkSt hatte ich zunächst wegen der kafkaesken
> Verhältnisse bei der Besteuerung die vernünftige Mitwirkung des FA im
> Besteuerungsverfahren verlangt, einschließlich verständlicher Formulare

> und Erläuterungen. [...] Ich hatte zusätzlich die Abgabe der


> Steuererklärung zur Niederschrift beim FA angeboten, um die Situation
> nach Möglichkeit etwas zu entspannen.

Humor hast Du, das muß man Dir lassen - das schlägt sogar noch die
nicht unterschriebenen Urteile. :)

> Ich bitte um Konzentration auf das Wesentliche.

Vermutlich hätten Dir ebendiese, bei gleichzeitigem Verzicht auf Deine
sicherlich amüsanten Einfälle der zuvor dargestellten Art, die ganzen
Scherereien erspart. Aber das ist natürlich nicht halb so interessant.

>> Da mir das Urteil im Detail nicht vorliegt, könnte natürlich sein,
>> daß das Benfordsche Gesetz herangezogen wurde, und die Verteilung
>> in Bezug auf das Benfordsche Gesetz verglichen wird; davon jedoch
>> stand in dem o.g. Rundschreiben nichts, so daß ich erst mal
>> davon ausgehe, daß der Finanzgerichtshof Münster Unsinn verzapft hat.

Das ist der vernünftigste Ansatz: wenn ich die Fakten nicht kenne,
nehme ich erstmal an, daß die Entscheidung schon unsinnig sein wird.
Respekt. :)

>> Habe dies als Info bereits an ein paar Medien weitergeleitet

Wenn man auf solche Weise "tiefe Einblicke" gewinnt, sollte man das
auch unbedingt mit dem Rest der Welt teilen. *nick*

>> Wo kann man denn die Originaltexte solcher Urteile einsehen?

Wozu? Da steht doch ohnehin nur Unsinn drin - außer den erlogenen
angeblichen Fakten. :)

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Gerhard Mesenich

ungelesen,
16.10.2006, 14:45:2216.10.06
an

Danke! Ich hoffe, daß sich niemand durch den fup abschrecken lässt, die
meisten bleiben erfahrungsgemäß in ihrer eigenen Gruppe. Ich verspreche
jedenfalls noch einige interessante postings.

Gruß,
GM


Gerhard Mesenich

ungelesen,
16.10.2006, 14:46:1816.10.06
an
Michael Holzt wrote:
> Gerhard Mesenich wrote:

[ Fahrtenbuch, Kilometerstatistik ]


>> Das Ursprungsposting dazu ist am Ende dieses Beitrags angehängt.

> Dazu ist aber der Hinweis essentiell, daß das Ursprungsposting
> fehlerhaft war. Dort ist die Rede von der ersten Stelle der
> Kilometerzahl. Gemeint war allerdings die Einer-Stelle, und da
> ist eine Gleichverteilung schon wahrscheinlich und das Fehlen
> einer solchen zumindest ein Indiz (und mehr wars im betreffenden
> Fall wohl auch nicht, es gab weitere Anzeichen).


Alles richtig, in einem Gerichtsverfahren haben solche Auswertungen
meines Erachtens dennoch nichts zu suchen. Es handelt sich beim
Autofahren um keinen statistischen Vorgang; bei den meisten führen sehr
viele Fahrten immer wieder zum gleichen Ziel (Kinder zur Schule bringen,
Einkaufen, etc.). Wenn man schon vermutet, daß einzelne Ziffern
psychologisch bevorzugt werden, kann man einen gleichen Zusammenhang
auch für das unterbewußte Anstreben gleichlanger Fahrstrecken
unterstellen. Bei einem von mir hier durchgeführten Schnelltest einiger
zufällig herumliegender Zahlenwerke konnten nahezu beliebige wechselnde
Verteilungen einzelner Ziffern festgestellt werden; unabhängig von der
Stelle. Das Benfordsche Gesetz greift.

Des weiteren werden die Feststellungen des Gericht vom Klagevertreter
(vermutlich Stb.) bestritten. Des weiteren wurde auch noch selektiv
untersucht (Fahrten zum Arbeitsplatz wurden weggelassen), was der
Beliebigkeit Tor und Tür öffnet. Mir kommt das ganze vor wie ein
Wassertest bei den Hexenprozessen des Mittelalters, der auch meist
einwandfreie Beweise der Hexerei erbrachte.

Gruß,
GM

--
Statistik ist wie ein Laternenpfahl für die Säufer,
sie dient mehr der Stütze als der Erleuchtung.

Gerhard Mesenich

ungelesen,
16.10.2006, 14:47:0916.10.06
an
Volker Birk wrote:
> Gerhard Mesenich wrote:

>> [Arbeitsstil der Finanzjustiz am Beispiel des FG-Münster]

> Solche Probleme gibt es nicht nur bei den Finanzgerichten. Ich denke
> aber, dass Dein Engagement ergebnislos bleiben wird.

Das höre ich häufig. Der Defätismus bringt uns aber auch nicht weiter.
Der EuGM scheint recht seriös zu sein, man muß ihn jedoch erstmal
erreichen. Dafür muß zuvor der ganze FG-Zirkus mit sauberer
Dokumentation konsequent durchgestanden werden, was erfolgt ist.

> Wenn die Justiz versagt, versagt der Rechtsstaat. Es gibt keinerlei
> effektive Kontrolle der Justiz. Ist halt ein Baufehler. Dazu müsste man
> das ganze System überarbeiten.

Ebenfalls richtig. Der Staat kontrolliert die Krümmung der Gurken und
der Bananen, nur bei der Justiz wird auf jede Qualitätskontrolle verzichtet.


> Ich denke nicht, dass das durchsetzbar ist. Mit fehlerhafter Justiz
> werden wir bis auf weiteres leben müssen.

Ich verspreche mir einiges von der angestrebten EuGM Klage. Beim EuGM
scheint der allgemeine Filz bei weitem noch nicht so virulent wie
hierzulande zu sein. Einen Versuch ist es wert. Mit etwas öffentlicher
Unterstützung könnte es klappen.

Ich hoffe, daß sich hier eine kompetente Truppe zusammenfindet, die
vernünftige Ideen und Hinweise einbringt. Dann wird's auch was.

Ziel der Aktion ist die Durchsetzung international üblicher
Mindeststandards im deutschen Steuerverfahren.

Beste Grüße,
GM

--
When the Legislature is Corrupted, the People are Undone.
- John Adams

Die Nachricht wurde gelöscht
Die Nachricht wurde gelöscht

Gerhard Mesenich

ungelesen,
16.10.2006, 15:37:2716.10.06
an
Thomas Hochstein wrote:
> Gerhard Mesenich schrieb:

> Insbesondere, weil es keinen, aber auch gar keinen Bezug zum
> Strafrecht gibt,

Der Bezug besteht durchaus. Bei als gewöhnliche Besteuerung getarnten
Strafschätzungen handelt es sich gemäß der Rechtsprechung des EuGM
faktisch um Strafverfahren, die nur als gewöhnliche Steuerverfahren
getarnt sind. Das ist der wesentliche Aspekt bei dem EuGM Verfahren.


>> Bei den Finanzgerichten handelt es sich um sogenannte Tatsachengerichte.
>> Dies bedeutet, daß zwecks Justizvereinfachung alle Sachverhalts-
>> feststellungen dieser Erstinstanz als Tatsachen betrachtet werden, die
>> in Revisionsverfahren grundsätzlich nicht mehr überprüft werden können.

> Es mag Dich überraschen, aber das Revisionsverfahren ist gerade
> dadurch gekennzeichnet, daß nur noch Rechtsfragen überprüft werden -
> sonst wär's keine Revision, sondern eine Berufung.

Ich habe nichts anderes gesagt, nahezu allen Nichtjuristen ist dieser
Zusammenhang jedoch unbekannt. Für die meisten ist dies insbesondere
dann überraschend, wenn das Tatsachengericht groben Unfug behauptet, wie
beispielsweise die Schätzung einer Erbschaft bereits 2 Jahre vor dem Tod
des Erblassers, wie bei mir geschehen. Eine Fülle leicht überprüfbarer
weiterer ähnlicher Beispiele habe ich aufgeführt.

>> Der jeweilige Sachverhalt wird aus der Sicht des Gerichts von den
>> Berichterstattern in der mündlichen Verhandlung vorgetragen. Dabei
>> werden wesentliche Klagepunkte häufig ausgelassen.

> Du meinst: Punkte, die Dir wesentlich erscheinen, aber nicht
> wesentlich sind?

Wenn vom Gericht beispielsweise Lebende zu Toten erklärt werden, halte
ich das schon für einen bemerkenswerten Gesichtspunkt.

>> Der Wahrheitsgehalt solcher Urteile ist im allgemeinen jedoch äußerst
>> bescheiden.

> Das bedeutet, Du bekommst nicht Recht, nehme ich an.

Das bedeutet, daß das Gericht das Blaue vom Himmel schwurbelt, wie
vielfach belegt.


>> Eine sachgerechte
>> Protokollierung der mündlichen Verhandlungen findet ebenfalls nicht
>> statt und ist auch nicht durchsetzbar.

> Das dürfte wohl davon abhängen, was man als "sachgerecht" empfindet.

Die 'Protokolle' enthalten nur wenige Zeilen, die mündliche Verhandlung
ist damit nicht nachvollziehbar.


>> Auch werden die Urteile nicht unterschrieben,
>> sie werden lediglich vom Schreibbüro gestempelt und unterzeichnet.

> .. die vom "Schreibbüro" (der Geschäftsstelle)


> "gestempelte" (ausgefertige) Version sozusagen eine Kopie ist, die
> aber dem Original im Rechtsverkehr gleichsteht (weil es eben keine
> Kopie, sondern eine Ausfertigung ist, bei der die Urkundsbeamtin der
> Geschäftsstelle beurkundet, daß sie dem unterschriebenen Original
> entspricht).


Nur der sogenannte Tenor wird (hoffentlich) von allen unterschrieben
Zweizeiler), die gesamte Urteilsbegründung wird erst wesentlich später
vom Berichterstatter verfertigt. Zumindest die Beisitzer bekommen das
fertige Urteil in aller Regel nicht mehr zu Gesicht.

Mit dem Übrigen mögen sich andere beschäftigen, der sachliche Gehalt
deines Postings ist äußerst bescheiden.

GM

--
Real men don't need brains.
- unbekannter Steuerexperte

Jens Müller

ungelesen,
16.10.2006, 21:04:5716.10.06
an
Thomas Hochstein schrieb:

>
>>Bei den Finanzgerichten handelt es sich um sogenannte Tatsachengerichte.
>>Dies bedeutet, daß zwecks Justizvereinfachung alle Sachverhalts-
>>feststellungen dieser Erstinstanz als Tatsachen betrachtet werden, die
>>in Revisionsverfahren grundsätzlich nicht mehr überprüft werden können.
>
>
> Es mag Dich überraschen, aber das Revisionsverfahren ist gerade
> dadurch gekennzeichnet, daß nur noch Rechtsfragen überprüft werden -
> sonst wär's keine Revision, sondern eine Berufung.

Kann man nicht auch noch die Verletzung von Denkgesetzen und
Erfahrungssätzen bei der Tatsachenfeststellung rügen? Oder fällt das
unter "Rechtsfragen"? Oder ist auch das nur in der Berufung möglich?

Thomas Grüske

ungelesen,
17.10.2006, 08:39:4617.10.06
an
Gerhard Mesenich wrote:
> Danke! Ich hoffe, daß sich niemand durch den fup abschrecken lässt, die
> meisten bleiben erfahrungsgemäß in ihrer eigenen Gruppe. Ich verspreche
> jedenfalls noch einige interessante postings.

Bitte. Und lass dich nicht von den Gutmenschen und Pseudo-Auskennern
abschrecken, die das alles abtun mit Gesülze in der Art, man müsste sich
doch bloß einfach immer an die Vorschriften halten, dann passierte einem
schon nichts...
Man kann über die EU sagen was man will, aber zumindest sind in der
Vergangenheit schon einige erfreulich bürgerfreundliche Maßnahmen gegen
toitsche Behördenwillkür ergriffen worden. Wowereit.

Martin Schoenbeck

ungelesen,
17.10.2006, 09:01:5117.10.06
an
Hallo Thomas,

Thomas Grüske schrieb:

> Bitte. Und lass dich nicht von den Gutmenschen und Pseudo-Auskennern
> abschrecken, die das alles abtun mit Gesülze in der Art, man müsste sich
> doch bloß einfach immer an die Vorschriften halten, dann passierte einem
> schon nichts...

Erzähl mal: schrieb schon jemand was in der Richtung?

> Man kann über die EU sagen was man will, aber zumindest sind in der
> Vergangenheit schon einige erfreulich bürgerfreundliche Maßnahmen gegen
> toitsche Behördenwillkür ergriffen worden. Wowereit.

In der Tat.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Gerhard Mesenich

ungelesen,
17.10.2006, 09:40:0117.10.06
an
Sven Gottwald wrote:

[ chi^2 Test ]

> Der chi^2-Test ist ein -- auch von anderen Finanzgerichten und in der
> Literatur -- anerkanntes Verfahren, mit dem sich sehr zuverlässig
> Manipulationen an umfangreichen Zahlenmaterial aufdecken lassen. Dass
> Steuersünder von diesem Verfahren nicht begeistert sind liegt auf an der
> Hand. An der Verwertbarkeit der Feststellungen ändert das aber auch
> nichts.

Nochmals zum mitmeisseln:

Der sogenannte chi^2 Test ist in der beschriebenen Anwendung Unsinn. Er
beruht auf der Annahme völliger Gleichverteilung einzelner Zahlen an
herausgegriffenen Stellen. Diese Prämisse ist falsch. Ex falso quodlibet
- aus falschem folgt beliebiges, normalerweise Unsinn.

Beispiel:

Ein Kioskbesitzer verkauft Bonbons für 1 Pf/Stck. Kinder kaufen die
Bonbons normalerweise in Zehnerlosen, meist für ein oder 2 Groschen. Bei
der Betriebsprüfung nach chi^2 wird der Kioskbesitzer wegen
Steuerhinterziehung verurteilt, weil zuviele Groschen in der Kasse sind.

Ordentliche Buchführung:

Nach der neuesten Prüfungserfindung wird die Buchführung gemäß chi^2 nur
dann als ordnungsmäßig anerkannt, wenn bestimmte Eingangszahlen
gleichverteilt auftreten. Das ist normalerweise nicht zu erwarten.

Zur Herstellung der fiskalischen Ordnungsmäßigkeit ist daher neben der
üblichen Verbuchung auch noch die entsprechende Frisur der
Buchungszahlen erforderlich. Bei Bankauszügen ist dies schwierig, man
könnte die jeweiligen Buchungen jedoch per Zufallszahlengenerator splitten.

Bei der Kassenbuchführung sollte man wie beim Bingospiel für die
einzelnen Ziffern Lose bilden, und die jeweils verwendeten Zahlen in
eine Strichliste eintragen. Hierbei muß auf gleiche Länge der der
Strichkolonnen geachtet werden. Der Kioskbesitzer könnte die Bonbons
auch zu durch Zufallsgenerator ermittelten Preisen versteigern, die
jeweils durch Anschlag bekanntgegeben werden, so wie das Benzin bei den
Tankstellen.

Geschäftsidee: Würfel mit 10 Flächen, zwecks Einsatz zur Herstellung
ordnungsgemäßer Buchführung. Aber gleichmäßig würfeln, sonst wird die
Buchführung trotzdem verworfen.

Fröhlichen Gruß und Spaß bei den Buchungen,
Gerhard Mesenich

Martin Schoenbeck

ungelesen,
17.10.2006, 10:27:3517.10.06
an
Hallo Gerhard,

Gerhard Mesenich schrieb:

> Nochmals zum mitmeisseln:
>
> Der sogenannte chi^2 Test ist in der beschriebenen Anwendung Unsinn.

Das weißt Du, weil Du im Gegensatz zu allen anderen präzise Informationen
über die tatsächlich vorgenommen Durchführung des Tests hast. Immerhin.

<snip>


> Beispiel:
>
> Ein Kioskbesitzer verkauft Bonbons für 1 Pf/Stck. Kinder kaufen die
> Bonbons normalerweise in Zehnerlosen, meist für ein oder 2 Groschen. Bei
> der Betriebsprüfung nach chi^2 wird der Kioskbesitzer wegen
> Steuerhinterziehung verurteilt, weil zuviele Groschen in der Kasse sind.

Kannst Du das Urteil mal posten?

> Ordentliche Buchführung:
>
> Nach der neuesten Prüfungserfindung wird die Buchführung gemäß chi^2 nur
> dann als ordnungsmäßig anerkannt, wenn bestimmte Eingangszahlen
> gleichverteilt auftreten. Das ist normalerweise nicht zu erwarten.

Wenn das normalerweise nicht zu erwarten ist, der Test aber trotzdem
regelmäßig angewandt wird, dann fliegt ja bei sämtlichen Prüfungen denen
die Buchführung um die Ohren. Das wäre doch mal was für die BILD.

<weitere phantastische Ideen gesnipt>


>
> Fröhlichen Gruß und Spaß bei den Buchungen,

Mal im Ernst: ich glaube gerne, daß bei Deiner Steuererklärung was
schiefgelaufen ist. Wenn Du aber da Deiner Phantasie ebenso freien Lauf
gelassen hast, wundert mich das Ergebnis nicht wirklich.

Gerhard Mesenich

ungelesen,
17.10.2006, 12:09:2617.10.06
an
Martin Schoenbeck wrote:
> Gerhard Mesenich schrieb:

[ chi^2 Test ]

>> Der sogenannte chi^2 Test ist in der beschriebenen Anwendung Unsinn.

> Das weißt Du, weil Du im Gegensatz zu allen anderen präzise Informationen
> über die tatsächlich vorgenommen Durchführung des Tests hast. Immerhin.

Diese Information habe ich nicht und brauche ich nicht. Ich unterstelle
einfach, daß der Test mathematisch korrekt durchgeführt wurde, was auch
schon keinesfalls selbstverständlich ist.

Der Test ist als solcher schlicht ungeeignet. Durch die mathematische
Verbrämung des Verfahrens wird den Leuten einfach nur eine Exaktheit
vorgegaukelt, die in dieser Anwendung (Steuerprüfung durch
Ziffernzählung) ausgeschlossen ist.

Entscheidend ist nicht das Verfahren selbst, sondern die Prämisse, daß
die vom Gericht behauptete zu erwartende Gleichverteilung der Ziffern zu
erwarten ist. Diese ist weder nachgewiesen, noch nach allgemeiner
Lebenserfahrung zu erwarten. Ex falso quodlibet ....


>> Ein Kioskbesitzer verkauft Bonbons für 1 Pf/Stck. Kinder kaufen die
>> Bonbons normalerweise in Zehnerlosen, meist für ein oder 2 Groschen. Bei
>> der Betriebsprüfung nach chi^2 wird der Kioskbesitzer wegen
>> Steuerhinterziehung verurteilt, weil zuviele Groschen in der Kasse sind.

> Kannst Du das Urteil mal posten?

Reductio ad absurdum.

>> Nach der neuesten Prüfungserfindung wird die Buchführung gemäß chi^2 nur
>> dann als ordnungsmäßig anerkannt, wenn bestimmte Eingangszahlen
>> gleichverteilt auftreten. Das ist normalerweise nicht zu erwarten.

> Wenn das normalerweise nicht zu erwarten ist, der Test aber trotzdem
> regelmäßig angewandt wird, dann fliegt ja bei sämtlichen Prüfungen denen
> die Buchführung um die Ohren.


So etwas wird sicherlich nicht allgemein eingesetzt, denn dann würde die
Absurdität des Verfahrens offensichtlich. Nach allgemeiner
Lebenserfahrung werden solche untauglichen Verfahren immer nur dann
eingesetzt, wenn ein bestimmtes gewünschtes Ergebnis (höhere Steuern)
mit von den meisten nicht ohne weiteres als untauglich erkennbaren
Methoden durchgesetzt werden soll. Man nennt das Zweckjustiz. Es handelt
sich um ein modernes juristisches Äquivalent zum Wassertest der Hexen im
Mittelalter.


> Mal im Ernst: ...

Auch im Ernst: deine billigen ad hominem Attacken sind deplaziert. Ich
bitte um etwas argumentativeren Stil. Arbeitest Du beim Finanzamt?

GM

Martin Schoenbeck

ungelesen,
17.10.2006, 12:19:4617.10.06
an
Hallo Gerhard,

Gerhard Mesenich schrieb:

> Auch im Ernst: deine billigen ad hominem Attacken sind deplaziert.

Warum sollte ich Dich attackieren? Was brächte mir das?

> Ich bitte um etwas argumentativeren Stil.

So in etwa wie Du ihn hier verwendest?

> Arbeitest Du beim Finanzamt?

Nein. Man muß aber auch nicht beim Finanzamt arbeiten, um zu erkennen, daß
Du in der Zeit, in der Du hier geschwiegen hast, nicht wirklich dazugelernt
hast.

Ich bin jetzt raus.

Gerhard Mesenich

ungelesen,
17.10.2006, 12:44:5017.10.06
an
Martin Schoenbeck wrote:
> Gerhard Mesenich schrieb:

> Warum sollte ich Dich attackieren? Was brächte mir das?

Genau das weiß ich nicht. Deshalb hatte ich gefragt.

GM

Thomas Hochstein

ungelesen,
17.10.2006, 13:54:3917.10.06
an
Jens Müller schrieb:

>> Es mag Dich überraschen, aber das Revisionsverfahren ist gerade
>> dadurch gekennzeichnet, daß nur noch Rechtsfragen überprüft werden -
>> sonst wär's keine Revision, sondern eine Berufung.
>
> Kann man nicht auch noch die Verletzung von Denkgesetzen und
> Erfahrungssätzen bei der Tatsachenfeststellung rügen?

Sicher dat. Nur die Tatsachenfeststellungen kann man nicht angreifen.
Solange ein Urteil in sich selbst schlüssig ist, ist es im
wesentlichen revisionssicher.

-thh

Thomas Hochstein

ungelesen,
17.10.2006, 14:00:1317.10.06
an
Gerhard Mesenich schrieb:

>> Es mag Dich überraschen, aber das Revisionsverfahren ist gerade
>> dadurch gekennzeichnet, daß nur noch Rechtsfragen überprüft werden -
>> sonst wär's keine Revision, sondern eine Berufung.
>
> Ich habe nichts anderes gesagt, nahezu allen Nichtjuristen ist dieser
> Zusammenhang jedoch unbekannt.

Dann ist es ja gut, daß Du das allen betroffene juristischen
Fachgruppen mitgeteilt hast.

> Für die meisten ist dies insbesondere
> dann überraschend, wenn das Tatsachengericht groben Unfug behauptet, wie
> beispielsweise die Schätzung einer Erbschaft bereits 2 Jahre vor dem Tod
> des Erblassers, wie bei mir geschehen.

Eine solche Feststellung ist durchaus mit der Revision angreifbar.

> Eine Fülle leicht überprüfbarer weiterer ähnlicher Beispiele habe ich aufgeführt.

Du meintest die Beispiele, wo Du die Urteilsgründe gar nicht kennst,
aber messerschaft schließt, daß sie falsch sein müssen? :)

>>> Eine sachgerechte
>>> Protokollierung der mündlichen Verhandlungen findet ebenfalls nicht
>>> statt und ist auch nicht durchsetzbar.
>> Das dürfte wohl davon abhängen, was man als "sachgerecht" empfindet.
>
> Die 'Protokolle' enthalten nur wenige Zeilen, die mündliche Verhandlung
> ist damit nicht nachvollziehbar.

Doch, das ist sie in hinreichender Weise, weil durchaus alle für den
Prozeß wesentlichen Bestandteile protokolliert werden.

> Nur der sogenannte Tenor wird (hoffentlich) von allen unterschrieben
> Zweizeiler), die gesamte Urteilsbegründung wird erst wesentlich später
> vom Berichterstatter verfertigt.

Er fertigt den *Entwurf*, ja.

> Zumindest die Beisitzer bekommen das
> fertige Urteil in aller Regel nicht mehr zu Gesicht.

Das ist falsch (§ 105 Abs. 1 FGO) - wie nahezu alle Deine "tiefen
Einblicke". Aber ich möchte um Himmels Willen nicht Dein Weltbild
erschüttern und mir hinterher möglicherweise Vorwürfe wegen der
psychischen Folgen machen müssen!

> Mit dem Übrigen mögen sich andere beschäftigen, der sachliche Gehalt
> deines Postings ist äußerst bescheiden.

*g* Das aus Deinem Munde ist allerdings netdigestwürdig.

-thh

Gerhard Mesenich

ungelesen,
17.10.2006, 15:29:4617.10.06
an
Thomas Grüske wrote:

[ EU und Justiz ]

> Man kann über die EU sagen was man will, aber zumindest sind in der
> Vergangenheit schon einige erfreulich bürgerfreundliche Maßnahmen gegen
> toitsche Behördenwillkür ergriffen worden.


So ist es, und auch die EU-Verfassung ist besser als ihr Ruf. Ich habe
sie mir anläßlich des geplanten EuGM Verfahrens mal näher angesehen.
Beispielsweise ist dort explizit ein Recht auf ordentliche Verwaltung
festgeschrieben, mit dem die gröbsten Auswüchse der dt. Bürokratie
schonmal angegangen werden könnten.

Die EU-Verfassung hat zwar noch keine Rechtskraft, sie wurde jedoch
bereits von D ratifiziert, so daß man solche Garantieen zumindest zur
Stützung entsprechender Beschwerden anführen kann. Es wird gesagt, daß
sich der EuGM in seiner Rechtsprechung durchaus am Geist dieser
Verfassung orientiert, schon damit es später keine Brüche in der
Rechtsprechung gibt.

Die deutsche Bürokratie läßt sich kaum noch toppen, unter dem Stich ist
daher für D durch die EU-Verfassung eher eine Verbesserung der
Verhältnisse zu erwarten.

Bezüglich der Justiz ist unser eigentliches Problem die nahezu
vollständig fehlende Kontrolle und die fehlende Formalisierung der
Verfahrensabläufe. Des weiteren fehlen hier fast jegliche
Korrekturmöglichkeiten bei den häufigen Fehlurteilen.

Die hier verbreitete Frisur der Sachverhalte durch die Gerichte ist
beispielsweise im angelsächsischen Raum nahezu undenkbar; sie ist dort
als 'obstruction of justice' (Rechtsbeugung) unter schwere Strafe
gestellt und wird gegebenenfalls auch entsprechend verfolgt. Des
weiteren wird dort das schlimmste durch einen sehr strengen und
formalisierten Verfahrensablauf und genaueste Protokollierung weitgehend
verhindert. Faire Gerichtsverfahren sind dort wesentlich besser
gewährleistet.

Die Richter werden dort häufig von den Verfahrensbeteiligten bewertet
(Fragebogen nach Prozessende), wodurch Häufungen von Unregelmäßigkeiten
schnell offenbar werden, mit entsprechenden Folgen für die Karriere. Die
hier übliche Verfilzung der Justiz ist dort weitgehend unbekannt. Der
EuGM ist am angelsächsischen Recht orientiert (case law), was der
Qualität des Gerichts nur nützlich sein kann.

Wir haben die meisten Gesetze und die meisten Richter der Welt, zum
Vergleich:

Richter/100 000 Einwohner
Deutschland - 25
USA - 10.8
Mittelwert der EU - ca. 10
UK - 2.5

Quelle: UN-Statistik, vorletzter Spiegel: Krise der dt. Justiz

Durch die unzähligen und häufig widersprüchlichen Gesetze wird in D ein
enormer Klagebedarf und erhebliche Willkür erzeugt, so daß wir auch bei
den Kosten der Justiz unmittelbar hinter Österreich die Weltspitze
erreicht haben (vorletzter Spiegel). Der enorme Klagebedarf in D wird
nur dadurch bewältigt, daß man Justiz und Verwaltung Narrenfreiheit gibt.

Alles wird in D kontrolliert, bis hin zur Krümmung von Gurken und
Bananen, nur nicht die Justiz und die Verwaltung. Das charakterisiert am
treffensten die deutsche Kultur.

Was mich übrigens mal interessieren würde: hat jemand eine Statistik des
Bundesgesetzblattes (Seiten- und Paragraphenzahl seit der
Staatsgründung), damit man die Gesetzes- und Verordnungsproduktion über
die Jahre nachvollziehen kann? Das wäre sicher aufschlußreich.

Gruß,
Gerhard Mesenich


--
Legalistische Amokläufe sind deutsches Kulturgut.

Gerhard Mesenich

ungelesen,
17.10.2006, 18:15:1717.10.06
an

Und dazu werden die Sachverhalte bis zum geht nicht mehr frisiert, was
ich für skandalös halte.

Gerhard Mesenich

ungelesen,
17.10.2006, 18:31:1517.10.06
an
Thomas Hochstein wrote:
> Gerhard Mesenich schrieb:

>>> Es mag Dich überraschen, aber das Revisionsverfahren ist gerade
>>> dadurch gekennzeichnet, daß nur noch Rechtsfragen überprüft werden -
>>> sonst wär's keine Revision, sondern eine Berufung.
>> Ich habe nichts anderes gesagt, nahezu allen Nichtjuristen ist dieser
>> Zusammenhang jedoch unbekannt.
> Dann ist es ja gut, daß Du das allen betroffene juristischen
> Fachgruppen mitgeteilt hast.

Hier lesen auch Nichtjuristen mit und der Sachverhalt ist durchaus eine
Debatte wert. Ansonsten würden die meisten den ganzen Zirkus nicht
verstehen.


>> Für die meisten ist dies insbesondere
>> dann überraschend, wenn das Tatsachengericht groben Unfug behauptet, wie
>> beispielsweise die Schätzung einer Erbschaft bereits 2 Jahre vor dem Tod
>> des Erblassers, wie bei mir geschehen.

> Eine solche Feststellung ist durchaus mit der Revision angreifbar.

Das wurde versucht, die entsprechende Beschwerde wurde als unzulässig
abgewiesen, obwohl auf die Zulässigkeit der Beschwerde bereits in der
Rechtsbehelfsbelehrung hingewiesen wird. Weiteres siehe OP.


>> Eine Fülle leicht überprüfbarer weiterer ähnlicher Beispiele habe ich aufgeführt.

> Du meintest die Beispiele, wo Du die Urteilsgründe gar nicht kennst,
> aber messerschaft schließt, daß sie falsch sein müssen? :)

Fast alle der vorgestellten Fälle kenne ich bestens, sonst hätte ich
zurückhaltender formuliert.


>> Zumindest die Beisitzer bekommen das
>> fertige Urteil in aller Regel nicht mehr zu Gesicht.
>
> Das ist falsch (§ 105 Abs. 1 FGO) - wie nahezu alle Deine "tiefen
> Einblicke". Aber ich möchte um Himmels Willen nicht Dein Weltbild
> erschüttern und mir hinterher möglicherweise Vorwürfe wegen der
> psychischen Folgen machen müssen!


Das habe ich von einem Beisitzer erfahren, ein wesentliches
Schutzelement ist damit ausgehebelt.

Zitat § 105 Abs. 1 FGO:

"Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies
mit dem Hinderungsgrund vom Vorsitzenden oder, wenn er verhindert ist,
vom dienstältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt. Der
Unterschrift der ehrenamtlichen Richter bedarf es nicht."

Eine zwingende Pflicht zur persönlichen Unterschrift sämtlicher Richter
besteht demnach nicht, und was möglich ist, wird nach allgemeiner
Lebenserfahrung in der Praxis auch ausgenutzt. Die FGO steht meiner
Aussage jedenfalls nicht entgegen.

Gruß,
GM

Jens Müller

ungelesen,
18.10.2006, 03:34:1618.10.06
an
Thomas Hochstein schrieb:

> Doch, das ist sie in hinreichender Weise, weil durchaus alle für den
> Prozeß wesentlichen Bestandteile protokolliert werden.

"Sodann wurde die Sach- und Rechtslage erörtert."

Ja, genau ...

Jens Müller

ungelesen,
18.10.2006, 03:36:2118.10.06
an
Gerhard Mesenich schrieb:

>>Sicher dat. Nur die Tatsachenfeststellungen kann man nicht angreifen.
>>Solange ein Urteil in sich selbst schlüssig ist, ist es im
>>wesentlichen revisionssicher.
>
>
> Und dazu werden die Sachverhalte bis zum geht nicht mehr frisiert, was
> ich für skandalös halte.
>

Gibt's eigentlich schon an der Uni Kurse zum revisionsfesten Verfassen
von Urteilen?

Und wie oft kommt es eigentlich vor, daß Richter wegen Rechtsbeugung
verknackt werden, weil sie regelmäßig Sachverhalte frisieren? OK, ich
will es eigentlich lieber nicht wissen ...

Thomas Homilius

ungelesen,
18.10.2006, 03:55:5618.10.06
an
Gerhard Mesenich schrieb am Montag, 16. Oktober 2006 00:12:

> Dieser rechtswidrige Arbeitsstil der Finanzgerichte ist derartig
> verbreitet, daß er bereits in Lehrbüchern zum Steuerrecht behandelt
> wird:
>
> Dr.Klaus-R. Wagner, Die Praxis des Steuerprozesses,
> NWB Berlin 2002, S. 161 Rn. 441:
>
> "Leider ist in der Praxis immer wieder festzustellen, dass der
> Streitstoff im Tatbestand des Urteils nicht so wiedergegeben wird, wie
> er vorgetragen wurde, sondern, wie es das Gericht für erforderlich hält,
> um ein bestimmtes Ergebnis - meist Klageabweisung - als schlüssig
> darzustellen. Der Sachverhalt wird im Urteil "hingebogen", um die
> rechtlichen Schlussfolgerungen zwangsläufig erscheinen zu lassen. Geht
> man dagegen mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung vor, so wird
> dieser abgewiesen; ein solcher Beschluss ist dann unanfechtbar (§ 108
> Abs. 2 Satz 2 FGO). Auf diese Weise werden zugleich Erfolgsaussichten
> von Nichtzulassungsbeschwerden weiter minimiert. Und eine Revision
> (§115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) kann auf diese rechtswidrige Praxis nicht
> gestützt werden"

Alles richtig! Nebenbei wollte ich nur anmerken, dass es von diesem Fachbuch
inzwischen eine 2. Auflage (Mai 2006) vom Verlag Boorberg gibt,
ISBN: 3415036855
<http://www.amazon.de/Praxis-Steuerprozesses-Taktik-Strategien-Klaus-R/dp/3415036855>

Thomas Homilius
--
http://www.thomas-homilius.dk ***GPG-Key-ID: 0xE29A0F93***
http://homilius.gmxhome.de | MGRS: 33UUS54

Thomas Homilius

ungelesen,
18.10.2006, 04:12:1918.10.06
an
Thomas Hochstein schrieb am Dienstag, 17. Oktober 2006 20:00:

> Doch, das ist sie in hinreichender Weise, weil durchaus alle für den
> Prozeß wesentlichen Bestandteile protokolliert werden.

Du bist doch Staatsanwalt? Bekommt der Angeklagte eigentlich immer das
Protokoll ausgehändigt, wenn er es verlangt? Hier am Amtsgericht Chemnitz
(Chemnitz liegt im Bundesland Sachsen) ist das nicht der Fall, ein
Beschuldigter oder Angeklagter erhält vom Richter nicht das Protokoll
(zumeist auf gelben Papier) ausgehändigt, auch wenn er es verlangt.
Unterschreiben darf der Beschuldigte allerdings das Protokoll auf der
letzten Seite ganz oben! Jeder denke sich jetzt dabei etwas!

> *g* Das aus Deinem Munde ist allerdings netdigestwürdig.

Aus deinem Munde klingt diese Aussage wiederum wie reiner Selbstschutz!

Florian Kleinmanns

ungelesen,
18.10.2006, 05:17:0118.10.06
an
Jens Müller <usenet-...@tessarakt.de> schrieb:

>Und wie oft kommt es eigentlich vor, daß Richter wegen Rechtsbeugung
>verknackt werden, weil sie regelmäßig Sachverhalte frisieren? OK, ich
>will es eigentlich lieber nicht wissen ...

Mir ist kein solcher Fall bekannt. Woran das liegt, darfst Du Dir selbst
überlegen. :-)

Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.

Gerhard Mesenich

ungelesen,
18.10.2006, 05:28:1818.10.06
an
Thomas Homilius wrote:
> Gerhard Mesenich schrieb:

[ Lehrbuch: R.Wagner, Die Praxis des Steuerprozesses ]

>> Dieser rechtswidrige Arbeitsstil der Finanzgerichte ist derartig
>> verbreitet, daß er bereits in Lehrbüchern zum Steuerrecht behandelt
>> wird:

[ ... ]


> Alles richtig! Nebenbei wollte ich nur anmerken, dass es von diesem Fachbuch
> inzwischen eine 2. Auflage (Mai 2006) vom Verlag Boorberg gibt,
> ISBN: 3415036855
> <http://www.amazon.de/Praxis-Steuerprozesses-Taktik-Strategien-Klaus-R/dp/3415036855>

Hallo Thomas,

bei Amazon habe ich gerade Deine Rezension gefunden, äußerst hilfreich!
Das Buch wird bestellt. Ich erlaube mir, die Rezenzion vollständig zu
zitieren, da sie den Sachverhalt genau trifft:

Rezension bei Amazon von Thomas Homilius:

"Dieses Praxisbuch für den Steuerprozess ist deshalb so interessant,
weil es über den eigentlichen einfachen Steuerprozess vor den
Finanzgerichten hinaus geht. Am besten läßt sich dies durch Zitate aus
diesem Fachbuch erläutern:

Seite 14 f. Rdnr. 39 f. zum Sekundärrechtsschutz des Amtshaftungsprozesses:

»Sollen Amtshaftungsansprüche wegen fehlerhafter Steuerbescheide geltend
gemacht werden, so hat der Geschädigte zunächst im Rahmen des
Primärrechtsschutzes, also im Steuerprozess, zu versuchen, den Schaden
abzuwenden (§ 839 Abs. 3 BGB, Art. 34 GG). Ob folglich ein Steuerprozess
geführt werden soll oder nicht, ist mithin wesentliche Vorfrage, wenn
man in Erwägung zieht, ggf. einen Amtshaftungsprozess nachzuziehen.
Der Amtshaftungsprozess als Sekundärrechtsschutz setzt nämlich bezüglich
der Schadensabwendung ein erfolgloses Vorgehen im Wege des
Primärrechtsschutzes voraus.

Auf Seite 161 f. Rdnr. 439 ff. macht Wagner, K.-R. auf die bedenkliche
Praxis der "Tatsachenverdrehung" von einzelnen Finanzgerichten aufmerksam:

»Leider ist es in der Praxis immer wieder fetzustellen, dass Streitstoff


im Tatbestand des Urteils nicht so wiedergegeben wird, wie er

vorgetragen wurde, sondern so, wie es das Gericht für erforderlich hält,


um ein bestimmtes Ergebnis - meist Klageabweisung - als schlüssig
darzustellen. Der Sachverhalt wird im Urteil "hingebogen", um die
rechtlichen Schlussfolgerungen zwangsläufig erscheinen zu lassen. Geht
man dagegen mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung vor, so wird
dieser abgewiesen; ein solcher Beschluss ist dann unanfechtbar (§ 108
Abs. 2 Satz 2 FGO). Auf diese Weise werden zugleich Erfolgsaussichten
von Nichtzulassungsbeschwerden weiter minimiert. Und eine Revision (§
115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) kann auf diese rechtswidrige Praxis nicht gestützt

werden.

Eine andere in der Praxis festzustellende Unsitte ist es,
Sachverhaltsbestandteile nicht in den Tatbestand zu stellen, sondern -
wertend abgeändert - in die Entscheidungsgründe. Dies, um für den Fall
eines Tatbestandsberichtigungsantrages denselben mit der Begründung
zurückzuweisen, es handele sich um ein nicht statthaftes
Sachverhaltsberichtigungsbegehren zu den Entscheidungsgründen. Auch hier
soll wiederum das klageabweisende Urteil dadurch abgesichert werden,
dass eine Anfechtung des Beschlusses der Zurückweisung des
Tatbestandsberichtigungsbegehrens nicht möglich ist (§ 108 Abs. 2 Satz 2
FGO). Und auch hier kann darauf eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht
gestützt werden.

Auf diese FG-Praxis ist der Mandant von seinem Prozessbevollmächtigten
hinzuweisen.<"


Die gewohnheitsmäßige und übliche Frisur und Fälschung der Sachverhalte
durch die Finanzgerichte ist ein Skandal. Das läuft wie im Lehrbuch.

Herzlichen Dank!

Gruß,
Gerhard

Jens Müller

ungelesen,
18.10.2006, 14:58:5418.10.06
an
Florian Kleinmanns schrieb:

> Jens Müller <usenet-...@tessarakt.de> schrieb:
>
>>Und wie oft kommt es eigentlich vor, daß Richter wegen Rechtsbeugung
>>verknackt werden, weil sie regelmäßig Sachverhalte frisieren? OK, ich
>>will es eigentlich lieber nicht wissen ...
>
>
> Mir ist kein solcher Fall bekannt. Woran das liegt, darfst Du Dir selbst
> überlegen. :-)

An der Nachkriegsjustiz, die völlig überzogene Kriterien für
Rechtsbeugung aufgestellt hat.

Jens Müller

ungelesen,
18.10.2006, 15:01:2318.10.06
an
Gerhard Mesenich schrieb:

> Auf Seite 161 f. Rdnr. 439 ff. macht Wagner, K.-R. auf die bedenkliche
> Praxis der "Tatsachenverdrehung" von einzelnen Finanzgerichten aufmerksam:
>
> »Leider ist es in der Praxis immer wieder fetzustellen, dass Streitstoff
> im Tatbestand des Urteils nicht so wiedergegeben wird, wie er
> vorgetragen wurde, sondern so, wie es das Gericht für erforderlich hält,
> um ein bestimmtes Ergebnis - meist Klageabweisung - als schlüssig
> darzustellen. Der Sachverhalt wird im Urteil "hingebogen", um die
> rechtlichen Schlussfolgerungen zwangsläufig erscheinen zu lassen. Geht
> man dagegen mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung vor, so wird
> dieser abgewiesen; ein solcher Beschluss ist dann unanfechtbar (§ 108
> Abs. 2 Satz 2 FGO).

Aber Verfassungsbeschwerde kann man doch erhoben. Und das BVerfG wird ja
wohl nicht an die Sachverhaltsfeststellung der Fachgerichte gebunden
sein, wenn gerade die gerügt wird.

Florian Kleinmanns

ungelesen,
18.10.2006, 15:38:0718.10.06
an
Jens Müller <usenet-...@tessarakt.de> schrieb:

>Aber Verfassungsbeschwerde kann man doch erhoben. Und das BVerfG wird ja
>wohl nicht an die Sachverhaltsfeststellung der Fachgerichte gebunden
>sein, wenn gerade die gerügt wird.

Das Bundesverfassungsgericht ist erst recht an die
Sachverhaltsfeststellung gebunden, denn es kann nur sehr eingeschränkt
auf Rechtsfehler überprüfen.

Während gewöhnliche Revisionsgerichte alle Rechtsfehler (dazu gehören
u.a. Fehler bei der Beweisaufnahme, Verstöße gegen Denkgesetze und
Erfahrungssätze bei der Beweiswürdigung, Nichtberücksichtigen von
entscheidungserheblichem Vorbringen...) überprüfen und ggf. die Sache
zurückverweisen mit dem Auftrag, nun den Sachverhalt nochmals ohne
diesen Fehler festzustellen, kann das BVerfG die genannten Rechtsfehler
nur dann zum Anlass für eine Urteilsaufhebung nehmen, wenn sie dem
Bürger das verfassungsrechtlich gebotene rechtliche Gehör nehmen.

Jens Müller

ungelesen,
18.10.2006, 21:18:1218.10.06
an
Florian Kleinmanns schrieb:

> Jens Müller <usenet-...@tessarakt.de> schrieb:
>
>>Aber Verfassungsbeschwerde kann man doch erhoben. Und das BVerfG wird ja
>>wohl nicht an die Sachverhaltsfeststellung der Fachgerichte gebunden
>>sein, wenn gerade die gerügt wird.
>
>
> Das Bundesverfassungsgericht ist erst recht an die
> Sachverhaltsfeststellung gebunden, denn es kann nur sehr eingeschränkt
> auf Rechtsfehler überprüfen.
>
> Während gewöhnliche Revisionsgerichte alle Rechtsfehler (dazu gehören
> u.a. Fehler bei der Beweisaufnahme, Verstöße gegen Denkgesetze und
> Erfahrungssätze bei der Beweiswürdigung, Nichtberücksichtigen von
> entscheidungserheblichem Vorbringen...) überprüfen und ggf. die Sache
> zurückverweisen mit dem Auftrag, nun den Sachverhalt nochmals ohne
> diesen Fehler festzustellen, kann das BVerfG die genannten Rechtsfehler
> nur dann zum Anlass für eine Urteilsaufhebung nehmen, wenn sie dem
> Bürger das verfassungsrechtlich gebotene rechtliche Gehör nehmen.

Oder sein Grundrecht auf ein effektiven Rechtsschutz verletzen, oder,
oder, oder ...

Und das ist bei frisierten Sachverhaltsdarstellungen ja der Fall.

Gerhard Mesenich

ungelesen,
19.10.2006, 10:23:3819.10.06
an
Jens Müller wrote:
> Florian Kleinmanns schrieb:
>> Jens Müller schrieb:

[ Rechtsbeugung bei deutschen Gerichten ]

>>> Und wie oft kommt es eigentlich vor, daß Richter wegen Rechtsbeugung
>>> verknackt werden, weil sie regelmäßig Sachverhalte frisieren? OK, ich
>>> will es eigentlich lieber nicht wissen ...
>>
>> Mir ist kein solcher Fall bekannt. Woran das liegt, darfst Du Dir selbst
>> überlegen. :-)
>
> An der Nachkriegsjustiz, die völlig überzogene Kriterien für
> Rechtsbeugung aufgestellt hat.


So ist es. Schwerstkriminelle Richter mußten geschützt werden. In der
Folgezeit wurden die Voraussetzungskriterien für die Strafverfolgung
krimineller Richter dann immer weiter angehoben. Das hat heute zur
vollständigen Narrenfreiheit der dt. Justiz geführt. Eine seriöse Justiz
ist in Deutschland im allgemeinen nicht mehr durchsetzbar.

http://www.betrifftjustiz.de/Texte/MUELLER.pdf
Müller, Ingo; Kein Grund zur Nostalgie: Das Reichsgericht in Leipzig
(Betrifft JUSTIZ Nr. 65)

Ich schenke mir weitere Kommentare.

Gruß,
GM

Gerhard Mesenich

ungelesen,
19.10.2006, 12:20:5319.10.06
an
Florian Kleinmanns wrote:
> Jens Müller schrieb:

[ Rechtsbeugung ]

>> Und wie oft kommt es eigentlich vor, daß Richter wegen Rechtsbeugung
>> verknackt werden, weil sie regelmäßig Sachverhalte frisieren? OK, ich
>> will es eigentlich lieber nicht wissen ...
>
> Mir ist kein solcher Fall bekannt. Woran das liegt, darfst Du Dir selbst
> überlegen. :-)

Dazu mal etwas Statistik: amerikanische Juristen kokettieren immer mal
gern damit, daß die Kriminalitätsrate unter Juristen ca. doppelt so hoch
liegt als in der Durchschnittsbevölkerung; insbesondere, wenn sie ihren
armen Klienten Angst einjagen wollen :-). Eine belastbare Quelle ist mir
dazu unbekannt, aber auf Nachfrage (nicht nur einmal) wurde mir
versichert, daß solche Statistiken existieren und unter den Betroffenen
auch wohl allgemein bekannt seien.

Diese Abschätzung könnte schonmal zur Eingrenzug der Schwere des
Problems geeignet sein. In Deutschland kommt hinzu, daß hier keine
ernsthafte Strafverfolgung solcher Fälle besteht, wodurch sich das
Problem erfahrungsgemäß erheblich vergrößert.

Ein interessanter Link zum Vergleich der Gerichtskulturen:

http://www.betrifftjustiz.de/Texte/BJ-77_Kaminski_Evaluation.pdf
Kaminski, Andrea; Evaluation von Richtern – ein Beispiel aus New
Hampshire (Betrifft JUSTIZ Nr. 77)

Es geht also auch anders, wenn man nur wollte. Entgegen der hiesigen
landläufigen Meinung sind mir amerikanische Juristen stets als sehr
seriös und fair begegnet, trotzdem gelegentlich erhebliche
Interessengegensätze bestanden und es durchaus auch schonmal ziemlich
hoch herging.

Gruß,
GM

Gerhard Mesenich

ungelesen,
19.10.2006, 12:56:0319.10.06
an
Jens Müller wrote:
> Florian Kleinmanns schrieb:
>> Jens Müller schrieb:

[ Verfassungsbeschwerden ]

>>> Aber Verfassungsbeschwerde kann man doch erhoben. Und das BVerfG wird ja
>>> wohl nicht an die Sachverhaltsfeststellung der Fachgerichte gebunden
>>> sein, wenn gerade die gerügt wird.

>> Das Bundesverfassungsgericht ist erst recht an die
>> Sachverhaltsfeststellung gebunden, denn es kann nur sehr eingeschränkt
>> auf Rechtsfehler überprüfen.

Da liegt das Problem, deshalb habe ich in der Verfassungsbeschwerde der
GmbH auch versucht, nur die offensichtlichen Verfassungsverstöße
anzugehen, die durch unzählige leicht zugängliche öffentliche Quellen
bestens belegt und Kundigen allgemein sind.

Für die Finanzgerichte ist das Verfassungsgericht ein rotes Tuch. Ich
hatte beispielsweise mehrfach ein umfangreiches Papier von Kirchhof
vorgelegt, in dem das verfassungsrechtlich gebotene Erfordernis
einfacher und verständlicher Gesetzestatbestände eingehend und schlüssig
begründet wird. Sämtliche Senate wollten sich auf gar keinen Fall auf
diese Argumentation einlassen. In den Urteilen ist demnach zu diesem
wesentlichen Aspekt auch nicht das geringste zu finden, er wurde stets
unterschlagen. Es herrscht dort allgemein das Kopf in den Sand Prinzip.
Intellektuelle Redlichkeit fehlt.


>> Während gewöhnliche Revisionsgerichte alle Rechtsfehler (dazu gehören
>> u.a. Fehler bei der Beweisaufnahme, Verstöße gegen Denkgesetze und
>> Erfahrungssätze bei der Beweiswürdigung, Nichtberücksichtigen von
>> entscheidungserheblichem Vorbringen...) überprüfen und ggf. die Sache
>> zurückverweisen mit dem Auftrag, nun den Sachverhalt nochmals ohne
>> diesen Fehler festzustellen, kann das BVerfG die genannten Rechtsfehler
>> nur dann zum Anlass für eine Urteilsaufhebung nehmen, wenn sie dem
>> Bürger das verfassungsrechtlich gebotene rechtliche Gehör nehmen.

Beim BFH scheint im Revisionsverfahren nicht mal das zu gelten. Siehe
hierzu die Pirouetten des BFH zu dem absurden Taxifahrerurteil (Pkt.2
des OP), wo zwei Runden erforderlich waren, um den Blödsinn des FG zu
kippen (die BFH-Urteile sind lesenswert).

Bei weniger offensichtlichen Fehlurteilen scheint eine Korrektur der
Sachverhaltsdarstellungen unmöglich zu sein.

> Oder sein Grundrecht auf ein effektiven Rechtsschutz verletzen, oder,
> oder, oder ...
>
> Und das ist bei frisierten Sachverhaltsdarstellungen ja der Fall.

Richtig, es ist unter den deutschen Bedingungen jedoch nahezu unmöglich,
selbst den größten Unsinn noch zu korrigieren. Die Verhandlungen sind
reines Kaspertheater.

Gruß,
GM

Gerhard Mesenich

ungelesen,
19.10.2006, 13:17:2619.10.06
an
Gerhard Mesenich wrote:
> Jens Müller wrote:
>> Florian Kleinmanns schrieb:
>>> Jens Müller schrieb:

Korrektur:

> Da liegt das Problem, deshalb habe ich in der Verfassungsbeschwerde der
> GmbH auch versucht, nur die offensichtlichen Verfassungsverstöße
> anzugehen, die durch unzählige leicht zugängliche öffentliche Quellen
> bestens belegt und Kundigen allgemein

bekannt sind. (muß es heißen)


> Für die Finanzgerichte ist das Verfassungsgericht ein rotes Tuch.

Besser:
Für die Finanzgerichte ist die Verfassung ein rotes Tuch.

Sorry für den Schluckauf :-).
GM

Thomas Hochstein

ungelesen,
19.10.2006, 14:15:3119.10.06
an
Jens Müller schrieb:

>> Doch, das ist sie in hinreichender Weise, weil durchaus alle für den
>> Prozeß wesentlichen Bestandteile protokolliert werden.
>
> "Sodann wurde die Sach- und Rechtslage erörtert."

Ja. Völlig ausreichend. Was sollte denn noch aufgenommen werden?

-thh

Gerhard Mesenich

ungelesen,
19.10.2006, 15:24:1419.10.06
an

Willst Du uns veralbern?

Sven Gottwald

ungelesen,
19.10.2006, 15:33:5219.10.06
an
* Quoting Gerhard Mesenich <mese...@t-online.de>:

>>>> Doch, das ist sie in hinreichender Weise, weil durchaus alle für den
>>>> Prozeß wesentlichen Bestandteile protokolliert werden.
>>> "Sodann wurde die Sach- und Rechtslage erörtert."
>>
>> Ja. Völlig ausreichend. Was sollte denn noch aufgenommen werden?
>
> Willst Du uns veralbern?

Warst Du bei der mündlichen Verhandlung nicht dabei? Oder hast Du ein
schlechtes Gedächnis?

--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett

Sven Gottwald

ungelesen,
19.10.2006, 15:54:1119.10.06
an
* Quoting Gerhard Mesenich <mese...@t-online.de>:
> Da liegt das Problem, deshalb habe ich in der Verfassungsbeschwerde der
> GmbH auch versucht, nur die offensichtlichen Verfassungsverstöße
> anzugehen, die durch unzählige leicht zugängliche öffentliche Quellen
> bestens belegt und Kundigen allgemein sind.

Komm auf den Boden zurück! Du zitierst eine wegen der zu geringen
Datenmenge nicht aussagekräftige Capital-Umfrage und andere zweifelhafte
"öffentliche" Quellen (IIRC wurden pro FA 3 -- in Worten drei -- Stpfl.
und Berater befragt). Alles in allem *vollkommen* ungeeignet um einen
systematischen Verfassungsverstoß der Finanzverwaltung zu zeigen! Als
ob diese Berichte wissenschaftlichen oder juristischen Maßstäben
standhalten sollten! Du machst Dich lächerlich.

Vom FM NRW wird regelmäßig eine Bürgerbefragung in Auftrag gegeben und
von einem angesehen Meinungsforschungsinstitut nach festgelegten
Kriterien durchgeführt. Ich zitiere aus der Pressemitteilung[1]:

,----
| Dritte Bürgerbefragung der Finanzverwaltung NRW zieht erneut positive
| Bilanz
|
| Düsseldorf, den 15.09.2006
|
| Die Arbeit der nordrhein-westfälischen Finanzämter wird überwiegend als
| schnell, verständlich und kompetent bewertet. Dies zeigen die Ergebnisse
| der dritten Bürgerbefragung der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen,
| die landesweit einen hohen Zufriedenheitswert aufweisen. Insbesondere im
| Servicebereich konnten die Finanzämter punkten. So wurden Fragen nach
| der Freundlichkeit der Mitarbeiter oder Dauer von Wartezeiten durchweg
| positiv beantwortet.
|
| "Wer in sein Finanzamt geht, und dabei eines der in den meisten
| Finanzämtern inzwischen eingerichteten Bürgerbüros aufsucht, ist mit dem
| Service der Verwaltung zufrieden" freute sich Finanzminister Dr. Helmut
| Linssen über die positive Bilanz der Bürgerbefragung.
|
| Im Frühjahr 2006 hatte das Finanzministerium NRW zum dritten Mal eine
| Bürgerbefragung über die Zufriedenheit mit der Arbeit der Finanzämter
| gestartet. Während die vorangegangenen Befragungen in den Jahren 2002
| und 2004 in der Form einer Telefonbefragung durchgeführt wurden, sind
| dieses Mal Finanzamtsbesucher gebeten worden, online Auskunft zur
| Zufriedenheit mit ihrem Finanzamt zu geben. Zielgruppe der Befragung
| 2006 waren Bürger, die in der Zeit vom 24.04.-09.06.2006 ihr Finanzamt
| persönlich aufgesucht haben und über einen Internetzugang verfügen. Die
| Beteiligung von 7.117 Finanzamtsbesuchern zeigt das große Interesse der
| Bürger, im Finanzamt unbürokratisch und effizient ihre steuerlichen
| Angelegenheiten erledigen zu können.
|
| Die Mehrheit der befragten Bürgerinnen und Bürger gab an, ihre
| Steuererklärung persönlich im Finanzamt abzugeben. Gleichwohl hat die
| Befragung ergeben, dass ca. 62 % aller Befragten bereit wären, ihre
| Steuererklärung elektronisch über ELSTER einzureichen. Ziel der
| Finanzverwaltung bleibt daher weiterhin, den Bürgern im Finanzamt als
| kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und gleichzeitig
| Fragen rund um die elektronische Abgabe von Steuererklärungen zu
| beantworten, um eine verstärkte Nutzung des elektronischen Angebotes zu
| erreichen.
|
| Die Befragungsergebnisse im Einzelnen (auf einer Skala von 1 bis 7 mit 7
| als bestem Wert):
|
| * Mit der Freundlichkeit (6,4), Hilfsbereitschaft (6,3) und dem
| Eingehen der Mitarbeiter auf Fragen (6,4) waren die Besucher äußerst
| zufrieden. Vergleichbar positiv wurde auch die Bearbeitungszeit der
| letzten Steuererklärung bewertet (5,7).
| * Die Befragung hat wieder gezeigt, dass den Bürgern die
| Öffnungszeiten sehr wichtig sind. Mit der Note 5,2 sehen die Besucher
| die Öffnungszeiten der Finanzämter durchaus auch kritisch.
| * Nicht immer waren die Besucher davon überzeugt, dass die
| Bearbeitung ihrer Steuererklärung auch zu ihren Gunsten (4,8) und .nicht
| kleinlich. (4,7) erfolgt.
| * Insgesamt liegt die generelle Zufriedenheit aller Befragten bei
| 5,8 und ist damit erfreulich hoch.
|
| "Diese Ergebnisse bestärken die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung,
| ihren Service weiter im Sinne einer bürgerorientierten Verwaltung zu
| verbessern. Die Bürger sollen eine kooperative und unbürokratische
| Verwaltung erleben, da hiervon beide Seiten profitieren" so
| Finanzminister Linssen heute in Düsseldorf.
|
|
| Zum Seitenanfang Copyright: Finanzministerium NRW 2006
`----

Man sollte dabei beachten, dass die Finanzverwaltung eine *Eingriffs-*
verwaltung ist und es gewisse "Sachzwänge" beim Umgang mit
Steuerbürgern gibt. In Anbetracht dessen sind die Ergebnisse IMHO sehr
erfreulich.

> Die Verhandlungen sind reines Kaspertheater.

Dein Auftritt auch. Ich bin raus.

_________
1: <URL:http://tinyurl.com/ycbo6a>
<URL:http://www.fm.nrw.de/cgi-bin/fm/custom/pub/content.cgi?lang=1&t
icket=guest&oid=8399>

Thomas Grüske

ungelesen,
20.10.2006, 00:14:1320.10.06
an
Sven Gottwald wrote:
> Vom FM NRW wird regelmäßig eine Bürgerbefragung in Auftrag gegeben und
> von einem angesehen Meinungsforschungsinstitut nach festgelegten
> Kriterien durchgeführt.

Die genau gar keinen Bezug auf das hier diskutierte Thema hat.

> Ich bin raus.

Besser ist das.

Eric Lorenz

ungelesen,
20.10.2006, 03:27:4120.10.06
an
Sven Gottwald schrieb:

Hallo Sven!


>> Dein Auftritt auch. Ich bin raus.

Hat auch gedauert. Gerhard Mesenich hat nun wieder ein Forum und ein
paar willige Jünger gefunden. Die ernsthafte Diskussionen waren bisher
nie möglich und wollte er auch nicht. Er sucht einfach nur ein Forum
und das war es...

Eric

Bodo Rzany

ungelesen,
20.10.2006, 06:15:5320.10.06
an
Thomas Grüske wrote:
>
>
> habe ich diese NG nun abonniert, am weiteren Fortgang bin ich
> außerordentlich interessiert.

Mehr als 500 Beiträge (mein default initial download limit) in 3 Tagen:
Ich will ab und zu noch arbeiten und habe dsrsb deshalb trotz einiger
(weniger) wirklich interessanter Beiträge (z.B. chi^2) gerade wieder
abbestellt. Wenn ich 'mal Rentner bin oder falls ich arbeitslos
geworden sein sollte, komme ich vielleicht wieder.

Bodo

Gerhard Mesenich

ungelesen,
20.10.2006, 07:28:3120.10.06
an
Eric Lorenz wrote:
> Sven Gottwald schrieb:

> .. Die ernsthafte Diskussionen waren bisher


> nie möglich und wollte er auch nicht.


Endlich ein kompetenter Poster! Du würdest selbst einer Vogelscheuche
noch Dankesbriefe schreiben wenn 'Steuern sind Toll' draufstünde.

Zeig doch bitte mal deinem Chef, was du hier postest.

GM

--
Echte Männer brauchen kein Gehirn.
- unbekannter Steuerexperte

Gerhard Mesenich

ungelesen,
20.10.2006, 07:31:2820.10.06
an
Sven Gottwald wrote:
> * Quoting Gerhard Mesenich:

[ Finanzamtsbewertung durch Capital, 11-04 ]

Näheres dazu siehe:

VerfB Mesenich Engineering GmbH
und
Revisionsbeschwerde - Ja oder Nein? (Klageschrift)


>> Da liegt das Problem, deshalb habe ich in der Verfassungsbeschwerde der
>> GmbH auch versucht, nur die offensichtlichen Verfassungsverstöße
>> anzugehen, die durch unzählige leicht zugängliche öffentliche Quellen
>> bestens belegt und Kundigen allgemein sind.

> Komm auf den Boden zurück! Du zitierst eine wegen der zu geringen
> Datenmenge nicht aussagekräftige Capital-Umfrage und andere zweifelhafte
> "öffentliche" Quellen (IIRC wurden pro FA 3 -- in Worten drei -- Stpfl.
> und Berater befragt). Alles in allem *vollkommen* ungeeignet um einen
> systematischen Verfassungsverstoß der Finanzverwaltung zu zeigen! Als
> ob diese Berichte wissenschaftlichen oder juristischen Maßstäben
> standhalten sollten!


Hier stimmt einiges nicht.

Link mit den Zahlen:

http://www.de-steuerberater.de/steuerkanzlei/einkommenssteuer.htm

Das Ergebnis basiert im Schwerpunkt auf der Auswertung von 2.805
Fragebögen, die entsprechende Fachleute in Steuerkanzleien und
Lohnsteuerhilfevereinen ausfüllten.

Nur zur Abrundung wurden zusätzlich 1670 Privatpersonen zu den
Erfahrungen mit Finanzämtern befragt, des weiteren bei sämtlichen FAs
Service-Tests mit Testanrufen durchgeführt und die Internetangebote der
FAs überprüft. Das ist m.E. eine hervorragende Datenbasis.

Entscheidend bei der Auswertung waren die 2805 ausgewerteten Fragebögen
der Fachleute, demnach ca.5 (2805/572=4.9) Fragebögen pro Amt.

Das entspricht der Zeugniserstellung bei einem Schüler durch jeweils 5
erfahrene Lehrer. Zeugniszensuren sind zwar auch nicht immer
zuverlässig, als Schnitt der Bewertung von 5 Lehrern aber schon ziemlich
aussagefähig.

Gegen die Methodik ist demnach im Prinzip nichts einzuwenden, sie
entspricht der üblichen professionellen Arbeitsweise im Bereich solcher
Bewertungen.

Sicherlich ist diese Bewertung um Größenordnungen seriöser, als die
Bewertung der Zahlenverteilung bei Steuerprüfungen mit chi^2 Test, die
von Finanzbehörden und Finanzgerichten als angeblich seriös verkauft wird.

Siehe dazu 'Chi Quadrat Test' parallel in diesem Forum.


> Vom FM NRW wird regelmäßig eine Bürgerbefragung in Auftrag gegeben und
> von einem angesehen Meinungsforschungsinstitut nach festgelegten
> Kriterien durchgeführt. Ich zitiere aus der Pressemitteilung[1]:


Bei den Kenntnissen der Finanzverwaltung bezüglich statistischer
Methodik (chi^2 Test) sind diese Umfagen wertlos; insbesondere da die
Finanzverwaltung die Kriterien festlegt. Dadurch ist das Ergebnis
vorbestimmt.

> ... sind


> | dieses Mal Finanzamtsbesucher gebeten worden, online Auskunft zur
> | Zufriedenheit mit ihrem Finanzamt zu geben. Zielgruppe der Befragung
> | 2006 waren Bürger, die in der Zeit vom 24.04.-09.06.2006 ihr Finanzamt
> | persönlich aufgesucht haben und über einen Internetzugang verfügen. Die
> | Beteiligung von 7.117 Finanzamtsbesuchern zeigt das große Interesse der
> | Bürger, im Finanzamt unbürokratisch und effizient ihre steuerlichen
> | Angelegenheiten erledigen zu können.


Ich frage im Gegenzug alle Besucher mit Internetanschluß bei meiner
nächsten Geburtstagsfeier nach meiner Beliebtheit. Ich bin mir sicher,
das Ergebnis wird die Beliebtheit der Finanzämter noch bei weitem toppen.


> Man sollte dabei beachten, dass die Finanzverwaltung eine *Eingriffs-*
> verwaltung ist und es gewisse "Sachzwänge" beim Umgang mit
> Steuerbürgern gibt. In Anbetracht dessen sind die Ergebnisse IMHO sehr
> erfreulich.

und völlig unglaubwürdig. Bei der Datenerhebung wurde von der
Finanzverwaltung offensichtlich gefudelt.

Gruß,
Gerhard Mesenich

--
Statistik ist wie ein Laternenpfahl für die Säufer,
sie dient mehr der Stütze als der Erleuchtung.

Steuerberater Kai Degen

ungelesen,
20.10.2006, 07:35:2820.10.06
an
Gerhard Mesenich schrieb:

>
> -- Echte Männer brauchen kein Gehirn. - unbekannter Steuerexperte

Moin Gerhard,

Dein Signaturabtrenner ist defekt.

Achja, mit "defekt" beschriften viele Behörden auch die Aktenordner, in
denen nur Zeugs von Querulanten abgelegt wird.

F'up2 dag°

Grüße, Kai
--
Steuerberater Kai-Andreas Degen, Dipl.-Finanzwirt (FH)
Orbachstr. 89 - 53913 Swisttal http://www.steuerberater-degen.de.vu
Tel. +49 (0 22 55) / 95 39 71 Skype: Callto://degeneriert6986
Remove .invalid and un-rot13 if you want to mail me directly

Eric Lorenz

ungelesen,
20.10.2006, 08:28:4920.10.06
an
Gerhard Mesenich schrieb:
Hallo!
> Eric Lorenz wrote:

> Endlich ein kompetenter Poster! Du würdest selbst einer Vogelscheuche
> noch Dankesbriefe schreiben wenn 'Steuern sind Toll' draufstünde.
>
> Zeig doch bitte mal deinem Chef, was du hier postest.

Süß! Da jammert einer nicht im seinem Sinne und schon geht es los...

Ist ja schon fast ein Trollfaktor...

Du schwingst große Rede, aber hast scheinbar keine Lust, aktiv etwas
zu ändern oder die Lobby zu unterstützen. Lass dich doch als
Volksvertreter wählen. Dann hätte ich auch entsprechende Hochachtung
vor dir. Und bring Alternativen!

Was du hier betreibst, ist nur Politik by Bildzeitung. Wenn Du eine
kleine Ahnung hättest..ach lassen wir das. Ab in den Killfile und gut
ist.

du brauchst mir nicht mehr zu schreiben, da dein Unterhaltungswert für
mich zu gering ist.

Eric

Gerhard Mesenich

ungelesen,
20.10.2006, 09:19:1120.10.06
an
Sven Gottwald wrote:
> * Quoting Gerhard Mesenich:

[ Protokolle von mündlichen FG-Verhandlungen ]

>>>>> Doch, das ist sie in hinreichender Weise, weil durchaus alle für den
>>>>> Prozeß wesentlichen Bestandteile protokolliert werden.

>>>> "Sodann wurde die Sach- und Rechtslage erörtert."

Das ist der übliche Inhalt der Verhandlungsprotokolle. Nichts anderes
steht dort drin, bestenfalls werden im Protokoll nochmal die
Klageanträge aus der Klageschrift wiederholt.


>>> Ja. Völlig ausreichend. Was sollte denn noch aufgenommen werden?

>> Willst Du uns veralbern?

> Warst Du bei der mündlichen Verhandlung nicht dabei? Oder hast Du ein
> schlechtes Gedächnis?

Mein Gedächtnis ist exzellent, nicht jedoch dasjenige des Gerichts.

Die Revisionsgerichte haben durch diesen Stil der Protokollführung nicht
die geringste Chance, irgemnd etwas sinnvolles über den Verlauf der
mündlichen Verhandlung und der vorgetragenen Sachverhalte zu erfahren.

Ich halte das für skandalös.

Gruß,
GM

Gerhard Mesenich

ungelesen,
20.10.2006, 10:37:2820.10.06
an
Bodo Rzany wrote:
> Thomas Grüske wrote:

[ Leidige Fupperei ]

>> habe ich diese NG nun abonniert, am weiteren Fortgang bin ich
>> außerordentlich interessiert.

> Mehr als 500 Beiträge (mein default initial download limit) in 3 Tagen:
> Ich will ab und zu noch arbeiten und habe dsrsb deshalb trotz einiger
> (weniger) wirklich interessanter Beiträge (z.B. chi^2) gerade wieder
> abbestellt.


Hallo Bodo,

Du hast den Weg doch schon gefunden.

Das Niveau dieser Gruppe ist leider nicht mehr so wie es mal war,
insbesondere nachdem sich der Initiator, Erik Hoffmann, neben etlichen
anderen nach dem erheblichen Anwachsen der Kindergartenfraktion
zurückgezogen hat, was schade ist.

Durch die breite Öffnung des Netzes ist das früher übliche Niveau leider
auch hier selten geworden. Du bist mir als vernünftiger Poster von
früher her bekannt, ich würde mich über Deine Beteiligung freuen. Über
andere gescheite Leute natürlich auch.

Ich verspreche weitere interessante Postings.

Gruß,
Gerhard

Gerhard Mesenich

ungelesen,
20.10.2006, 11:04:4120.10.06
an
Eric Lorenz wrote:

[ Kindergarten II ]

> Du schwingst große Rede, aber hast scheinbar keine Lust, aktiv etwas
> zu ändern oder die Lobby zu unterstützen. Lass dich doch als
> Volksvertreter wählen. Dann hätte ich auch entsprechende Hochachtung
> vor dir. Und bring Alternativen!

Echte Männer brauchen kein Gehirn ;-).

Gerhard Mesenich

ungelesen,
20.10.2006, 11:09:3620.10.06
an
Steuerberater Kai Degen wrote:
> Gerhard Mesenich schrieb:

[ Kindergarten I ]

> Grüße, Kai
> Skype: Callto://degeneriert6986

Adresse paßt.

Jörg Bloch

ungelesen,
20.10.2006, 14:03:1320.10.06
an
Gerhard Mesenich schrieb:
> xpost: debs, dsrm, dsrs, dsrsb, dso, dsw
> wg. grundsätzlichem Interesse
>
> fup: dsrsb
>
> [Arbeitsstil der Finanzjustiz am Beispiel des FG-Münster]

Da wird einem ehrlichen Steuerbürger ja Angst und Bange...

Viel Erfolg
Jörg Bloch

Eric Lorenz

ungelesen,
20.10.2006, 14:14:1120.10.06
an
Jörg Bloch schrieb:

> Da wird einem ehrlichen Steuerbürger ja Angst und Bange...

Kleingehard versteht die Welt nicht mehr. Niemand kann seinen Argumenten
folgen. Einfach weil er keine Ahnung von der Materie haben will. Wenn es
jemand versucht, ihm etwas zu erklären, wird man sofort beschimpft.

Eric

Martin Schoenbeck

ungelesen,
20.10.2006, 17:09:2820.10.06
an
Hallo Eric,

Eric Lorenz schrieb:

> Kleingehard versteht die Welt nicht mehr. Niemand kann seinen Argumenten
> folgen. Einfach weil er keine Ahnung von der Materie haben will. Wenn es
> jemand versucht, ihm etwas zu erklären, wird man sofort beschimpft.

Ich hatte ja bei seinem ersten Posting nach langer Abstinenz den Eindruck,
er könnte sich geändert haben. So wird die NG wieder ein Stück unlesbarer.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Eric Lorenz

ungelesen,
20.10.2006, 18:15:3520.10.06
an
Martin Schoenbeck schrieb:

Guten Morgen!

> Ich hatte ja bei seinem ersten Posting nach langer Abstinenz den Eindruck,
> er könnte sich geändert haben. So wird die NG wieder ein Stück unlesbarer.

Leider. Und das schlimme daran: Es fallen wieder einige auf dieses
Geschwafel rein. Aber Killfile sei dank!

Gruß Eric

Eric Lorenz

ungelesen,
20.10.2006, 18:21:5720.10.06
an
Martin Schoenbeck schrieb:
Moin Martin!

> Ich hatte ja bei seinem ersten Posting nach langer Abstinenz den Eindruck,
> er könnte sich geändert haben. So wird die NG wieder ein Stück unlesbarer.

Witzig finde ich ja, das er mich zur Kindergartenfraktion zählt und mir
gleich noch vorgeworfen hat, ich solle meinem Chef zeigen, was ich da
schreibe. Was denkt sich dieser Kerl eigentlich?

Allerdings habe ich mit solchen Mandanten schon reichlich Erfahrungen
sammeln dürfen. Rennen solange zu irgendwelchen RA oder StB, bis die
jemanden finden, der ihnen zustimmt. Und anschließend ist das Wehklagen
da, wenn der Prozess in die Hose geht.

Aber solange er die Rechnungen bezahlt, dürfte das denen egal sein.

Für mich ist es einfach Realsatire!

Eric

Thomas Grüske

ungelesen,
21.10.2006, 01:40:3421.10.06
an
Gerhard Mesenich wrote:
> Adresse paßt.

War auch mein erster Gedanke. Passt aber ansonsten auch zu dem ungemein
professionellen Auftritt auf der homepage.

Gerhard Mesenich

ungelesen,
21.10.2006, 11:37:2621.10.06
an
Jörg Bloch wrote:

[ Firmenumwandlungen und -verlagerungen]

> Viel Erfolg
> Jörg Bloch

Hallo Jörg,

Danke für die guten Wünsche!

Dein Problem habe ich gelesen (Übergang eines Eizelunternehmens in eine
GmbH), die von deinem Stb. vorgeschlagene Eintragung als Freiberufler
ins HR halte ich ebenfalls für absurd. Ich habe nichts dazu geschrieben,
da ich vermutete, mir sei mal wieder eine neue Pirouette der
Gesetzgebung entgangen. Wie Du in diesem Thread leicht erkennen kannst,
ist auch die Fachgerichtsrechtsprechung alles andere als vorhersagbar.

Du hast in Deinem Thread schon mehrere kompetente Meinungen erfahren,
ich schließe mich dem an; nur zur Bestätigung. In der Praxis wird von
erfahrenen Leuten in solchen Fällen zumeist empfohlen, die Dinge so
einfach wie möglich zu halten, um möglichst wenige fiskalische
Angriffspunkte zu bilden. Für einen Freiberufler bedeutet dies, entweder
Aufgabe der Tätigkeit mit Aufgabebilanz (Bilanz nur und nur in diesem
Fall, mit Aufdeckung der stillen Reserven), oder einfach nur Einlage aus
zuvor versteuertem Geld (Gewinn). Das wichtigste in solchen Fällen ist
stets, mehrere Meinungen einzuholen, am besten von Leuten, die das
schonmal gemacht haben. Deine Vorgehensweise (fragen) ist daher völlig
richtig.

Ein weiterer wichtiger Grundsatz: Die Chemie muß stimmen, sonst knallts.
Das ist wichtiger als alle Verträge, und das kannst nur Du selbst
beurteilen.

In meinem Arbeitsbereich (anspruchsvolle Technologie) kommt eigentlich
nur noch die Auslandsverlagerung infrage, da hierzulande sinnvolle
Arbeitsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der fiskalischen
Rahmenbedingungen kaum mehr gegeben sind. Siehe dazu beispielsweise den
Fall unter Pkt.3 des OP, die dort beschriebene wirtschaftliche Struktur
ist für solche Firmen typisch, und auch bei mir weitgehend ähnlich.

Bei der Auslandsverlagerung werden vom Fiskus die entsprechenden
Doppelbesteuerungsabkommen häufig einfach mißachtet, was solches zum
besonderen Abenteuer werden läßt. Auch hierbei ist es üblich, die
nationale Firma erst zuzumachen, mit Versteuerung der stillen Reserven,
und erst dann die Verlagerung durchzuführen. Dieser Weg bietet unter dem
Strich noch die geringsten fiskalischen Angriffspunkte.

Bezüglich der Mißachtung der Doppelbesteuerungsabkommen (entsprechende
Firmen werden durch das dt. Außensteuergesetz nahezu vogelfrei gestellt)
hat kürzlich der 15. Senat des FG-Münster eine Vorlage beim EuGH gemacht
(15K 1114/99), um rechtskräftig feststellen zu lassen, daß die
internationalen Abkommen auch für Deutschland gelten.

Der Vorrang der von Deutschland geschlossenen internationalen Verträge
vor der nationalen Rechtsprechung sollte eigentlich selbstverständlich
sein. Das ein deutsches FG eine solche Vorlage für erforderlich hält,
ist angesichts der bekannten Verhältnisse hochvernünftig;
charakterisiert aber auch treffend das dt. Rechtsverständnis, was hier
Thema ist.

Gutes Gelingen,
Gruß,
Gerhard Mesenich


--
L'état n'a pas besoin des savants.
( Der Staat braucht keine Wissenschaftler)
- Robespierre, bei der Ablehnung des Gnadengesuchs Lavoisiers

Gerhard Mesenich

ungelesen,
21.10.2006, 12:07:1521.10.06
an
Eric Lorenz wrote:
> Martin Schoenbeck schrieb:

[ Kindergarten III ]


> Moin Martin!


>
> Für mich ist es einfach Realsatire!

Ihr Lieben!

Ich hab euch gerade eine Tobeecke eingerichtet, Faden:

OT: Mesenich ist blöd!

Da könnt ihr jetzt nach Herzenslust weitermachen, ohne die Erwachsenen
zu stören.

Liebe Grüße,
Gerhard

--
Echte Männer ...

Eric Lorenz

ungelesen,
22.10.2006, 09:27:0422.10.06
an
Gerhard Mesenich schrieb:

> Ihr Lieben!
>
> Ich hab euch gerade eine Tobeecke eingerichtet, Faden:
>
> OT: Mesenich ist blöd!
>
> Da könnt ihr jetzt nach Herzenslust weitermachen, ohne die Erwachsenen
> zu stören.

Ach wie süß! Man merkt, das du in der Amateurliga bist. An die
Bundesliga kommste nicht ran. Also erfolgen verbale Angriffe. Dein
Unterhaltungswert ist mittlerweile so gering, den muss man schon mit
der Lupe unterm Teppich suchen.

Eric

P.s. Und damit du es verstehst:
Wenn ich nicht über google was gesucht hätte, wäre ich nicht auf die
Postings gestoßen. Du bist ja in meinem Killfile (auch "Mörderdatei",
die ankommende e-Mails und News untersucht und herausfindet, ob sie
unerwünscht ist. Trifft das zu, löscht sie die Nachricht sofort.
Eignet sich hervorragend, um Spam und Trolle fachgerecht zu entsorgen).
Also Antworten wirklich zwecklos!!

Gerhard Mesenich

ungelesen,
22.10.2006, 14:13:1722.10.06
an
Eric Lorenz wrote:

[ Kindergarten IV ]


> Also Antworten wirklich zwecklos!!


Das sicherste Zeichen außerirdischer Intelligenz ist die fehlende
Kontaktaufnahme.

GM

--
echte Männer ...

Steuerberater Kai Degen

ungelesen,
22.10.2006, 17:47:1722.10.06
an
Gerhard Mesenich schrieb:
> [ Kindergarten IV ]

Moin NG

kann mir zufällig jemand mal sagen, wie man Gerhard Mesenich in den
Junk-Filter von Thunderbird packt?

Bisher konnte ich ganz gut ohne Filter leben, doch Irgendwie nerven
seine Beiträge.

Eric Lorenz

ungelesen,
22.10.2006, 18:37:0822.10.06
an
Steuerberater Kai Degen schrieb:

> Gerhard Mesenich schrieb:
>> [ Kindergarten IV ]
>
> Moin NG
>
> kann mir zufällig jemand mal sagen, wie man Gerhard Mesenich in den
> Junk-Filter von Thunderbird packt?
>
> Bisher konnte ich ganz gut ohne Filter leben, doch Irgendwie nerven
> seine Beiträge.

Nachricht markieren und dann oben in der Leiste "Nachrichten" > "Filter
aus Nachricht" erstellen.

Er ist halt ein "Luxustroll" und leicht beschränkt!

Eric

Gerhard Mesenich

ungelesen,
23.10.2006, 12:17:0123.10.06
an
Steuerberater Kai Degen wrote:

[ Kindergarten V ]

ich sinniere ...


Wie mag er aussehen


Wer hat zum Steuerbogenformular
den Text erfunden?
Ob der in jenen Stunden,
da er dies Wunderwirr gebar,
wohl ganz --- oder total --- war?
Du liest den Text. Du sinnst. Du spinnst.
Du grinst - "Welch Rinds" - Und du beginnst
wieder und wieder. Eisigkalt
kommt die Vision dir "Heilanstalt".

Für ihn? Für dich?
- Dein Witz erblaßt.
Der Mann, der jenen Text verfaßt,
was mag er dünkeln oder wähnen?
Ahnt er denn nichts von Zeitverlust und Tränen?

Wir kommen nicht auf seine Spur.
Und er muß wohl so sein und bleiben.
Auf seinen Grabstein sollte man nur
den Text vom Steuerbogen schreiben.


Joachim Ringelnatz
(1883-1934)

Thomas Grüske

ungelesen,
23.10.2006, 13:38:1323.10.06
an
Gerhard Mesenich wrote:
> Ringelnatz

Besser hätte es kaum jemand sonst ausdrücken können. :-)

Gerhard Mesenich

ungelesen,
23.10.2006, 14:59:4823.10.06
an

Danke, Thomas :-). Wenn das hier in diesem Stil weitergeht, bitte ich
unsere IT-Fachleute, den beiden mal in der passenden Gruppe die Funktion
und die Usancen des usenets zu erläutern und falls das dann noch immer
nichts nützt, evtl. die Leistungsfähigkeit moderner Datennetze mal
praktisch zu demonstrieren ;-).

Gruß,
GM

--

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