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USt-VA Nicht-EU Ausland (Google, Ebay)

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Gabriele Jesdinsky

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Jul 21, 2004, 7:21:48 AM7/21/04
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Hallo,

ich dachte bei der Umsatzsteuervoranmeldung bisher folgendes:

Sonstige Leistungen nach Nicht-EU (z.B. Google Adsense): Feld 45

Ausgaben nach Nicht-EU (z.B. Ebay-Gebühren)
Bemessungsgrundlage: Zeile 48 (Feld 54)
Steuer: Zeile 58 (Feld 67)

Stimmt das überhaupt?
=>Die Überschrift in der VA lautet ja "Innergemeinschaftliche Erwerbe"

Gruß Gabi

Matthias Hanft

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Jul 22, 2004, 6:24:45 AM7/22/04
to
Gabriele Jesdinsky schrieb:

> ich dachte bei der Umsatzsteuervoranmeldung bisher folgendes:
>
> Sonstige Leistungen nach Nicht-EU (z.B. Google Adsense): Feld 45

Ja. (Übrigens auch nach EU. Und überhaupt nur dann, wenn sichs
um die Katalogleistungen gemäß §3a Abs. 3+4 UStG handelt.)

> Ausgaben nach Nicht-EU (z.B. Ebay-Gebühren)

...oder Google AdWords Gebühren :-)

> Bemessungsgrundlage: Zeile 48 (Feld 54)
> Steuer: Zeile 58 (Feld 67)

Ja.

> Stimmt das überhaupt?

Ja.

> =>Die Überschrift in der VA lautet ja "Innergemeinschaftliche Erwerbe"

Naja, aber da steht ja nochmal "Umsätze, für die der Leistungs-
empfänger die Steuer nach §13b Abs. 2 UStG schuldet" drüber.

Gruß Matthias.

Gabriele Jesdinsky

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Jul 23, 2004, 3:28:16 AM7/23/04
to
Thu, 22 Jul 2004 12:24:45 +0200, Matthias Hanft <m...@hanft.de> wrote:

>> =>Die Überschrift in der VA lautet ja "Innergemeinschaftliche Erwerbe"
>
>Naja, aber da steht ja nochmal "Umsätze, für die der Leistungs-
>empfänger die Steuer nach §13b Abs. 2 UStG schuldet" drüber.

Ja, nur im neuen Übertragungsprotokoll von ELSTER stach mir die
Hauptüberschrift dazu plötzlich dermaßen ins Auge, dass ich schon
schweißgebadet wähnte, da etwas falsch verstanden zu haben.

Vielen Dank für die Auskunft und BTW auch für deine unzähligen anderen
hervorragenden Beiträge, die mir beim Mitlesen oder Finden im
Google-Archiv schon öfter toll geholfen haben!!! :-)))

Gruß Gabi

Matthias Hanft

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Jul 24, 2004, 4:38:59 AM7/24/04
to
Gabriele Jesdinsky schrieb:

>
> Vielen Dank für die Auskunft und BTW auch für deine unzähligen anderen
> hervorragenden Beiträge, die mir beim Mitlesen oder Finden im
> Google-Archiv schon öfter toll geholfen haben!!! :-)))

Gern geschehen! Das Lob darf ich gleich zurückgeben: Deinen Fibu-Vergleich
unter http://www.bueroinfos.de/fibus/index.htm lese ich immer wieder gern
und empfehle ihn auch anderen Leuten, die nach der "passenden" Fibu-Soft-
ware suchen.

Da fällt mir noch was aus meiner vorigen Antwort auf: Du hattest "Ausgaben
nach Nicht-EU" geschrieben - das gilt aber auch für EU (z.B. Google Adwords
nach Irland).

Bei diesen ganzen "Leistungen, bei denen der Ort der Leistung im Ausland ist"
(USt fällt am Ort des Empfängers an, Reverse-Charging-Verfahren) spielt EU/
Nicht-EU eigentlich nirgendwo eine Rolle. Lediglich im SKR03 gibts unter-
schiedliche Umsatzkonten (8338 für Nicht-EU, 8339 für EU), aber das ist
sicher auch nur der Schönheit wegen - landet ja eh alles in Feld 45 der
USt-VAM (und in Feld 205 der Anlage UR zur USt-Erklärung).

Gruß Matthias.

Gabriele Jesdinsky

unread,
Jul 26, 2004, 6:39:57 AM7/26/04
to
Sat, 24 Jul 2004 10:38:59 +0200, Matthias Hanft <m...@hanft.de> wrote:

>Fibu-Vergleich unter http://www.bueroinfos.de/fibus/index.htm
>lese ich immer wieder gern und empfehle ihn auch anderen Leuten

Danke! Traurig nur, dass es diesbezüglich seit Jahren nichts zu
aktualisieren gibt - wie du kürzlich ja auch gerade erwähntest, eben
leider alles steinzeitmäßig, die derzeitigen Hersteller sind
offensichtlich lernresistent. ;o)

>gilt aber auch für EU (z.B. Google Adwords nach Irland).
>Bei diesen ganzen "Leistungen, bei denen der Ort der Leistung im Ausland ist"
>(USt fällt am Ort des Empfängers an, Reverse-Charging-Verfahren) spielt EU/
>Nicht-EU eigentlich nirgendwo eine Rolle.

danke, eine Sorge weniger. :-)
Die Adwords-Zuordnung entpricht auch noch meiner Logik, mich hatte
insbesondere über Nicht-EU Umsätzen die Überschrift
"Innergemeinschaftlich" verwirrt.

Gruß Gabi

Matthias Hanft

unread,
Jul 26, 2004, 7:38:52 AM7/26/04
to
Gabriele Jesdinsky schrieb:

[Fibu-Software]


> Danke! Traurig nur, dass es diesbezüglich seit Jahren nichts zu
> aktualisieren gibt - wie du kürzlich ja auch gerade erwähntest, eben
> leider alles steinzeitmäßig, die derzeitigen Hersteller sind
> offensichtlich lernresistent. ;o)

Ja, leider. Ich hatte sogar schon mal mit dem Gedanken gespielt,
mir selber eine anständige Fibu zu schreiben, aber a) hab ich
da keine Zeit dazu, und b) würde ich mich dann furchtbar darüber
ärgern, das Rad nochmal komplett neu erfinden zu müssen (inkl.
Elster-Aufrufe, OFD-Zulassung der USt-VAM etc.), obwohl es ja
schon eine ganze Reihe _fast_ gute Programme gibt, bei denen
man lediglich ein paar "Kleinigkeiten" ändern müßte (ok, ich
kann nicht in andere Software reingucken, daher weiß ich nicht,
obs programmtechnisch wirklich nur Kleinigkeiten sind, sondern
kanns nur von der User-Seite her betrachten):

- Agenda: War eigentlich ok (außer daß man das Bilanzmodul
extra mit dazukaufen hätte müssen), aber seit der Umstel-
lung von DOS auf WIN haben die mit den Preisen _so_ abge-
hoben, daß es sich eigentlich nur noch ein Großkonzern
leisten kann

- Datev-Rewe-Compact: Preis ok, ist aber furchtbar kastriert
(kann nicht mal die Anmeldung der USt-Sondervorauszahlung;
Bilanz sowieso nicht - die soll natürlich der Stb machen),
und man kann keine OPOS zuordnen (OPOS-Ausgleich geht _nur_
per Belegnummer, aber was mach ich, wenn der Kunde mir 500
EUR in bar für die letzten sieben Rechnungen vorbeibringt
und den Rest in zwei Raten auf verschiedene Bankkonten zahlt?)

- "Viele kleine Sharewareprogramme" (hab ich entweder gekauft
oder per Demoversion getestet, inkl. Lexware buchhalter,
GS-FIBU, WISO Sparbuch etc.): Da gibts meistens ebenfalls
das genannte OPOS-Problem, und in jedem Programm fehlen dann
halt auch noch ein paar nötige Funktionen (in jedem Programm
andere :-)...

Wegen dem IMHO besten Preis-/Leistungsverhältnis verwende ich
momentan GS-FIBU aus der letzten Kategorie - das hat zwar auch
seine Macken, aber man kann lernen, damit umzugehen... vor allem
nervt mich da:

- Die Umsatzsteuer wird anhand von Konten und nicht anhand von
Steuerschlüsseln berechnet. Es ist also technisch unmöglich,
Umsätze mit unterschiedlichen USt aufs selbe Konto zu buchen
und nachher eine korrekte USt-VAM zu erzeugen. Klar kommt das
nicht oft vor, aber gerade das Konto "Erlöse aus abgeschriebenen
Forderungen" ist da so ein Kandidat, weil sich Prozesse oft
über mehrere Jahre erstrecken. Da muß man dann ein Konto mit
15% und eins mit 16% bauen (was dem Stb nicht gefällt).

- Obiges Problem gibts auch bei Abgrenzungen bei Leistungen auslän-
discher Unternehmer (was schon sehr oft vorkommt): 3120 an Kreditor
bucht USt/VSt automatisch. Aber wenn das nun für einen Zeitraum
2004-2005 ist, muß ich Aktive Rechnungsabgrenzung buchen. Das geht
aber nicht mit 3120, weil dann sofort die USt/VSt mit abgegrenzt
würde. Also zusätzliches Nettokonto 3125 zum Abgrenzen verwenden...

- Es gibt zwar eine Multiuserversion, aber weil die Datenbanken
Paradox sind, ist das Programm so gut wie unbedienbar, wenn die
Daten aufm Server liegen. Das müßte schon lange mal auf SQL up-
gedatet werden (mit wahlfreiem SQL-Server, damit man z.B. statt
MS-SQL auch Firebird verwenden kann. Oder mit eingebautem Run-
Time-SQL-Server mitgeliefert).

- und noch ein paar Kleinigkeiten, so kann man z.B. die Bilanzposi-
tion für USt-Verbindlichkeiten auf "aus Steuern" _oder_ "bis 1 Jahr"
festlegen, aber eben nicht beides. Und Debitoren mit Haben-Saldo
und Kreditoren mit Soll-Saldo werden in der Bilanz zusammen mit
den "normalen" Personenkonten einfach saldiert, obwohl die Soll-
und Haben-Seiten von Konto 1400 und 1600 dann eigentlich getrennt
bei den Aktiva und Passiva aufgeführt werden müßten. Und und und.

Eigentlich sind das alles nur Kleinigkeiten, die aber halt "auf viel-
fachen Wunsch eines Benutzers" nicht korrigiert werden - kostet schließ-
lich Arbeitszeit, und wenn der Hanft der einzige ist, der da dran
rummault, und alle anderen fressen's auch so, warum sollen sie sich
dann die Mühe machen. Hab ich als Unternehmer durchaus Verständnis
dafür :-)

Gruß Matthias.

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