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Ansparrücklage vor betriebseröffnung

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Achim waldek

ungelesen,
07.11.2007, 08:50:3707.11.07
an
Also:
Man darf PV Anlagen ja degressiv oder progressiv abschreiben; außerdem
darf man noch eine Sonderabschreibung vornehmen. Voraussetzng ist eine
im Vorjashr der Anschaffung getätigte Ansparrücklage. Wie funktioniert
das denn?
In meiner Naivität denke ich: Betriebseröffunung im jahr 2007; Bildung
der Ansparrücklage iHv sagen wer mal 1 Euro. Einrechnen in das
Steuerjahr 2007. Das ist zwar pille-palle, aber es reicht.
Für 2008 dann:
Auflösen, und Abschreiben de Anlage. Oder?
Gruß

Martin Hentrich

ungelesen,
07.11.2007, 08:55:4407.11.07
an
On Wed, 07 Nov 2007 14:50:37 +0100, Achim waldek
<muell...@waldek.org> wrote:

> Bildung der Ansparrücklage iHv sagen wer mal 1 Euro.

Eine Ansparrücklage darf nur für die beabsichtigte Investition in ein
konkretes Wirtschaftsgut vorgenommen werden. Nicht ins Blaue und nicht
für ein Sammelsurium von Verbrauchsartikeln. Die Investition muß dann
auch in genau das geplante Wirtschaftsgut erfolgen.

Beispiel: Du willst 2008 einen Laptop für Industrieumgebung kaufen,
der 3.000 Euro kostet. Dann darfst du dafür eine Ansparrücklage
bilden, mußt diese mit dem Erwerb dieses Laptops auflösen. Du darfst
nicht plötzlich einen Drucker kaufen und den Rest für später aufheben.

Ansonsten...

>Für 2008 dann:
>Auflösen, und Abschreiben de Anlage. Oder?

...stimmts.

Martin

--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -

Achim waldek

ungelesen,
07.11.2007, 10:12:5007.11.07
an
Martin Hentrich schrieb:

> On Wed, 07 Nov 2007 14:50:37 +0100, Achim waldek
> <muell...@waldek.org> wrote:
>
>> Bildung der Ansparrücklage iHv sagen wer mal 1 Euro.
>
> Eine Ansparrücklage darf nur für die beabsichtigte Investition in ein
> konkretes Wirtschaftsgut vorgenommen werden. Nicht ins Blaue und nicht
> für ein Sammelsurium von Verbrauchsartikeln. Die Investition muß dann
> auch in genau das geplante Wirtschaftsgut erfolgen.

Ich weiß. Konkret geht es um die Beschaffung einer Photovoltaik Anlage.

Das Schöne- so meine Infos stimmen, man muss keinen bestimmten
Prozentsatz ansparen, sondern der eine Euro reicht. Der Hintergrund ist,
dass man diese Rücklage gebildet haben muss, um degressiv abschreiben zu
können und um in den Genuss der Sonderabschreibung zu kommen.

>
> Ansonsten...
>
>> Für 2008 dann:
>> Auflösen, und Abschreiben de Anlage. Oder?
>
> ...stimmts.

Das wollte ich hören.
Danke

Alexander Wolff

ungelesen,
07.11.2007, 11:04:1407.11.07
an
> Ich weiß. Konkret geht es um die Beschaffung einer Photovoltaik
> Anlage.
> Das Schöne- so meine Infos stimmen, man muss keinen bestimmten
> Prozentsatz ansparen, sondern der eine Euro reicht. Der Hintergrund
> ist, dass man diese Rücklage gebildet haben muss, um degressiv
> abschreiben zu können und um in den Genuss der Sonderabschreibung zu
> kommen.

Das zeigt zwei Dinge:

[X] Du bist clever
[X] Der Staat schafft einfache Schlupflöcher
--
Moin+Gruss Alexander


Daniel Zauft

ungelesen,
08.11.2007, 01:52:4308.11.07
an

Um im Antwortton von Alexander fortzufahren:

[ ] Du kennst § 7a (4) EStG (keine SonderAfa + degressive Afa zugleich)
[ ] Dir ist bekannt, dass ab 2008 die SonderAfa durch die
Unternehmenssteuerreform neu geregelt ist (Rücklagenbildung in 2007
nicht nötig)

Grüße

Daniel

Matthias Hanft

ungelesen,
08.11.2007, 02:23:2508.11.07
an
Alexander Wolff schrieb:

>
> Das zeigt zwei Dinge:
> [X] Du bist clever
> [X] Der Staat schafft einfache Schlupflöcher

Die 1-EUR-Ansparung schreiben aber auch Steuerberater gerne als
letzte Amtshandlung in den Jahresabschluß (vor allem, wenn sie
schon wissen, was nächstes Jahr gekauft werden worden wurde...
äh... :-) ). Scheint also sooo außergewöhnlich nicht zu sein.

Gruß Matthias.

Lutz Schulze

ungelesen,
08.11.2007, 02:24:3108.11.07
an
Am Thu, 08 Nov 2007 07:52:43 +0100 schrieb Daniel Zauft:

> Um im Antwortton von Alexander fortzufahren:
>
> [ ] Du kennst § 7a (4) EStG (keine SonderAfa + degressive Afa zugleich)
> [ ] Dir ist bekannt, dass ab 2008 die SonderAfa durch die
> Unternehmenssteuerreform neu geregelt ist (Rücklagenbildung in 2007
> nicht nötig)

Wie lang ist denn nun eigentlich die Abschreibungszeit für die
Photovoltaik-Anlagen?

BTW würde ich die Technik erst in 3-5 Jahren kaufen. Bei den ganzen Fabriken
für Module, die im Moment wie Pilze aus dem Boden schiessen wird der Preis
IMHO um einiges nach unten gehen.

Lutz

--
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Achim waldek

ungelesen,
08.11.2007, 10:45:0508.11.07
an
Daniel Zauft schrieb:

> Achim waldek wrote:
>> Martin Hentrich schrieb:
>>> On Wed, 07 Nov 2007 14:50:37 +0100, Achim waldek
>>> <muell...@waldek.org> wrote:
>>>
>>>> Bildung der Ansparrücklage iHv sagen wer mal 1 Euro.
>>>
>>> Eine Ansparrücklage darf nur für die beabsichtigte Investition in ein
>>> konkretes Wirtschaftsgut vorgenommen werden. Nicht ins Blaue und nicht
>>> für ein Sammelsurium von Verbrauchsartikeln. Die Investition muß dann
>>> auch in genau das geplante Wirtschaftsgut erfolgen.
>>
>> Ich weiß. Konkret geht es um die Beschaffung einer Photovoltaik Anlage.
>>
>> Das Schöne- so meine Infos stimmen, man muss keinen bestimmten
>> Prozentsatz ansparen, sondern der eine Euro reicht. Der Hintergrund
>> ist, dass man diese Rücklage gebildet haben muss, um degressiv
>> abschreiben zu können und um in den Genuss der Sonderabschreibung zu
>> kommen.
>>
>>>
>>> Ansonsten...
>>>
>>>> Für 2008 dann:
>>>> Auflösen, und Abschreiben de Anlage. Oder?
>>>
>>> ...stimmts.
>> Das wollte ich hören.
>> Danke
>
> Um im Antwortton von Alexander fortzufahren:
>
> [ ] Du kennst § 7a (4) EStG (keine SonderAfa + degressive Afa zugleich)


Hey, mag sein, dass der paragraph das aussagt, aber: Bei Photovoltaik
anlagen, die als bewegliches Wirtschaftsgut anerkeannt werden kann man
die Sonderabschreibung vornehmen. Stichwort §7g ESTG


> [ ] Dir ist bekannt, dass ab 2008 die SonderAfa durch die
> Unternehmenssteuerreform neu geregelt ist (Rücklagenbildung in 2007
> nicht nötig)

Kann sein.
Ist aber egal, weil im ersten Jahr eh nur ein Euiro abgeschrieben würde.
Gruß
> Grüße
>
> Daniel

Alexander Wolff

ungelesen,
09.11.2007, 06:44:1709.11.07
an
>> [ ] Du kennst § 7a (4) EStG (keine SonderAfa + degressive Afa
>> zugleich)
>
> Hey, mag sein, dass der paragraph das aussagt, aber: Bei Photovoltaik
> anlagen, die als bewegliches Wirtschaftsgut anerkeannt werden kann man
> die Sonderabschreibung vornehmen. Stichwort §7g ESTG


Ja, aber dann nicht gleichzeitig die degressive (das war immer schon so, in
allen Fällen von Abschreibungen). Das ist wie bei der Bahn:
Niedersachsenticket und Bahncard zusammen geht nicht.
--
Moin+Gruss Alexander


Ron Baker

ungelesen,
11.11.2007, 10:29:1511.11.07
an

"Lutz Schulze" <lsch...@netzwerkseite.de> schrieb im Newsbeitrag
news:1ft02mqcdzmnc.w...@40tude.net...

> Am Thu, 08 Nov 2007 07:52:43 +0100 schrieb Daniel Zauft:
>
>> Um im Antwortton von Alexander fortzufahren:
>>
>> [ ] Du kennst § 7a (4) EStG (keine SonderAfa + degressive Afa zugleich)
>> [ ] Dir ist bekannt, dass ab 2008 die SonderAfa durch die
>> Unternehmenssteuerreform neu geregelt ist (Rücklagenbildung in 2007
>> nicht nötig)
>
> Wie lang ist denn nun eigentlich die Abschreibungszeit für die
> Photovoltaik-Anlagen?

20 Jahre

> BTW würde ich die Technik erst in 3-5 Jahren kaufen. Bei den ganzen
> Fabriken
> für Module, die im Moment wie Pilze aus dem Boden schiessen wird der Preis
> IMHO um einiges nach unten gehen.

Und die Vergütung auch
Thema Ansparabschreibung siehe BFH-Urteil vom 17. 5. 2006, Az. X R 43/03,
BFH/NV 2006, S. 1571
Degressive Abschreibung 15% nur noch bei Kauf 2007.
Ron


Ron Baker

ungelesen,
11.11.2007, 10:31:1411.11.07
an

"Alexander Wolff" <oo...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:fh1h6a$55h$00$1...@news.t-online.com...

Alexander;
die akademische Arbeitsgemeinschaft sieh das anders Degressive Abschreibung
und Ansparabschreibung geht zusammen
(degressive nur noch 15% im Jahr 2007)
Ron


Lutz Schulze

ungelesen,
11.11.2007, 11:25:1611.11.07
an
Am Sun, 11 Nov 2007 16:29:15 +0100 schrieb Ron Baker:

>> Wie lang ist denn nun eigentlich die Abschreibungszeit für die
>> Photovoltaik-Anlagen?
>
> 20 Jahre
>
>> BTW würde ich die Technik erst in 3-5 Jahren kaufen. Bei den ganzen
>> Fabriken
>> für Module, die im Moment wie Pilze aus dem Boden schiessen wird der Preis
>> IMHO um einiges nach unten gehen.
>
> Und die Vergütung auch

Sicher, das müsste man dann genauer nachrechnen.

Daniel Zauft

ungelesen,
12.11.2007, 01:30:2712.11.07
an
Hi,

das kann natürlich sein, da die Ansparabschreibung nicht zwingend die
Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach sich zieht. Nutzt man die
Sonderabschreibung nicht ist die degressive Afa natürlich möglich. Ohne
detaillierte Quellenangabe kann man nicht mehr dazu sagen.

Grüße

Daniel

Alexander Wolff

ungelesen,
15.11.2007, 02:23:5015.11.07
an
> die akademische Arbeitsgemeinschaft sieh das anders Degressive
> Abschreibung und Ansparabschreibung geht zusammen
> (degressive nur noch 15% im Jahr 2007)

Ich bin halt faul D-] und habe einfach mal nur vermutet. Früher war das
Steuerrecht noch etwas berechenbarer.
--
Moin+Gruss Alexander


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