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Rücklage gebildet in 2006 -> Auflösen in Steuererklärung 2007?

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Carmen Smolne

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Apr 17, 2008, 11:55:24 AM4/17/08
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Hallo,

durch die Unternehmenssteuerreform wurde ja unter anderem der §7g EkStG
geändert. Die neue Regelung ist mir in einem Punkt nicht ganz klar.

Ich bin EÜRler. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Jahr 2006 habe
ich eine Rücklage für eine geplante Investition im Jahr 2008 gebildet.
Eigentlich will ich dieses Jahr auch diese Investition tätigen, nach
altem Recht würde ich dann die Rücklage auflösen inkl. ev.
Gewinnzuschlag auf die Investitionsdifferenz. Für meine Steuererklärung
für das Jahr 2007 stehe ich nun vor der Frage, was mache ich jetzt mit
dieser Rücklage? Beim Stöbern im Internet sind ja zu diesen
Suchbegriffen viele Links zu finden. Die meisten erschöpfen sich in der
Regel in einer Erläuterung des neuen Gesetzes. Schwierig wird es mit
Infos zu Übergangsregelungen. Speziell in einem, den ich eigentlich sehr
informativ fand, stand z.B, dass für die Steuererklärung 2007 nach altem
Recht gebildete Rücklagen auch nach altem Recht aufgelöst werden müssen,
wahrscheinlich, damit ab 2008 ein 'reiner Tisch' übrig bleibt:

http://www.bvm-verbund.de/xist4c/web/Ansparabschreibung-wird-zum-Investitionsabzugsbetrag_id_15203_.htm

Zitat: Die bisher gebildeten Ansparabschreibungen sind nach dem
bisherigen Recht aufzulösen.

Heißt das, ich muss die Rücklage 2007 Gewinn-erhöhend auflösen, mit
Gewinnzuschlag, weil ich die Investition bis Ende 2007 nicht getätigt
habe, obwohl ich die Investition dieses Jahr eigentlich tätigen wollte?
Oder kann/muss ich die Rücklage stehen lassen bis zur Steuererklärung
2008 (dann habe ich die Investition vorgenommen) und dann nach altem
Recht auflösen?

Sollte ich da irgendetwas durcheinander bringen oder sogar die Frage zum
x-ten Mal gestellt haben, bitte ich um Entschuldigung. Mir ist schon
klar, dass Ihr mir nur unverbindliche Antworten geben könnt, aber das
würde mir erst einmal genügen. Im Voraus herzlichen Dank.

Carmen

Carmen Smolne

unread,
Apr 17, 2008, 12:59:24 PM4/17/08
to
Carmen Smolne schrieb:

> Heißt das, ich muss die Rücklage 2007 Gewinn-erhöhend auflösen, mit
> Gewinnzuschlag, weil ich die Investition bis Ende 2007 nicht getätigt
> habe, obwohl ich die Investition dieses Jahr eigentlich tätigen wollte?
> Oder kann/muss ich die Rücklage stehen lassen bis zur Steuererklärung
> 2008 (dann habe ich die Investition vorgenommen) und dann nach altem
> Recht auflösen?

Zur Abwechslung antworte ich mir mal selber (korrigiert mich, wenn ich
mich irre). Laut Bundesfinanzministerium

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_216/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/Aktuelle__Gesetze/Gesetzentwuerfe__Arbeitsfassungen/045__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

(Seite 120/121) darf ich meine Rücklage, die ich vor der
Unternehmenssteuerreform 2008 im Jahr 2006 nach § 7g EkStG gebildet
habe, auch erst 2008 auflösen, d.h. das alte Recht weiter anwenden. Ich
darf nur keine neue Rücklage/Ansparabschreibung mehr bilden für das Jahr
2007 nach altem Recht.

Richtig?


Carmen

Wolfgang Scheu

unread,
Apr 17, 2008, 3:04:38 PM4/17/08
to
Richtig Rücklage gebildet nach altem Recht
dann auch die Auflösung nach altem Recht .

mfg

Wolf

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"Carmen Smolne" <1123...@despammed.com> schrieb im Newsbeitrag
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