Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Briefkasten: Sind Stellenangebote Werbung?

0 views
Skip to first unread message

Enrico Dörre

unread,
Jun 27, 2009, 4:34:11 PM6/27/09
to
Hallo,

zum wiederholten male finde ich in meinem Briefkasten einen A4 Zettel
"Wir verteilen Anzeigenblᅵtter, Handzettel...... Fᅵr Ihr Wohngebiet
suchen wir noch zuverlᅵssige Mitarbeiter als Prospekt- und
Zeitungverteiler".
Auf meinen Anruf mit der Bitte das in Zukunft zu unterlassen,
schlieᅵlich habe ich nicht zum Spaᅵ "Bitte keine Werbung" auf meinem
Briefkasten stehen wurde ich groᅵkotzig belehrt das das keine Werbung
sondern ein Stellenangebot sei und deshalb nicht darunter fᅵllt.
Irgendwie glaube ich das nicht, schlieᅵlich steht da auch 3 mal der
Firmenname drauf, also das Ding kann man nebenbei auch als Werbung fᅵr
ihre Dienstleistung betrachten. Wenn die Firma Recht hat dann kᅵnnte ja
jede Pizzeria klein auf ihre Speisekarte "Wir suchen Ausfahrer"
draufschreiben und ihr Zeug an jeden verteilen.
Was kann man gegen die Firma unternehmen? Soweit ich weiᅵ suchen Anwᅵlte
doch gern solche Gelegenheiten um fᅵr einen Brief viel Geld zu kassieren.

Grᅵᅵe

Enrico

Andreas Keppler

unread,
Jun 27, 2009, 5:45:11 PM6/27/09
to
Enrico D�rre <Enrico...@web.de> wrote:


>Was kann man gegen die Firma unternehmen? Soweit ich wei� suchen Anw�lte
>doch gern solche Gelegenheiten um f�r einen Brief viel Geld zu kassieren.


Bringt doch alles nichts.
Man kann doch selbst dann, wenn Werbung im Briefkasten ist, nichts
dagegen machen (also selbst wenn man "Keine Werbung" auf dem Kasten
stehen hat), au�er man kann nachweisen, wer die Werbung eingeworfen
hat.

Ich habe auch "keine Werbung" draufstehen, denke aber nicht, da� ich
den Werbenden etwas k�nnte, da die Werbung ja ein anderer Hausbewohner
bei mir h�tte einwerfen k�nnen.


Gru�
Andreas

Walter P. Zaehl

unread,
Jun 28, 2009, 11:53:04 AM6/28/09
to
Andreas Keppler schrieb:

Es gab da vor kurzem ein erstinstanzliches Urteil (Wahlwerbung der NPD),
in dem entschieden wurde, dass das werbende Unternehmen (hier: NPD)
sich die Handlungen der Beauftragten (Austr�ger) zurechnen lassen muss.

Es ist demnach egal, wer einwirft, da er es immer im Auftrag des
werbenden Unternehmens tut.

/Walter

Sascha Logo

unread,
Jun 28, 2009, 3:50:14 PM6/28/09
to
On 27 Jun., 22:34, Enrico Dörre <Enrico.Doe...@web.de> wrote:
> Hallo,
>
> zum wiederholten male finde ich in meinem Briefkasten einen A4 Zettel
> "Wir verteilen Anzeigenbl tter, Handzettel...... F r Ihr Wohngebiet
> suchen wir noch zuverl ssige Mitarbeiter als Prospekt- und

> Zeitungverteiler".
> Auf meinen Anruf mit der Bitte das in Zukunft zu unterlassen,
> schlie lich habe ich nicht zum Spa "Bitte keine Werbung" auf meinem
> Briefkasten stehen wurde ich gro kotzig belehrt das das keine Werbung
> sondern ein Stellenangebot sei und deshalb nicht darunter f llt.
> Irgendwie glaube ich das nicht, schlie lich steht da auch 3 mal der
> Firmenname drauf, also das Ding kann man nebenbei auch als Werbung f r
> ihre Dienstleistung betrachten. Wenn die Firma Recht hat dann k nnte ja

> jede Pizzeria klein auf ihre Speisekarte "Wir suchen Ausfahrer"
> draufschreiben und ihr Zeug an jeden verteilen.
> Was kann man gegen die Firma unternehmen? Soweit ich wei suchen Anw lte
> doch gern solche Gelegenheiten um f r einen Brief viel Geld zu kassieren.
>
> Gr e
>
> Enrico

Komm Enrico, laß den Schmäh !

Wenn sich Dein Briefkasten NICHT AUSSERHALB des Hauses befindet, dann
darf KEINER was reinwerfen !

Wenn einer das doch tut, dann MUSS die Staatsanwaltschaft den
Einbrecher
AUS DEM VERKEHR ZIEHEN !

( dieses Gesetz gilt in allen Ländern ! )

Ausnahme : Dein Nachbar hat Gäste !


Jens Müller

unread,
Jun 28, 2009, 5:23:42 PM6/28/09
to
Am 06/28/09 21:50, schrieb Sascha Logo:

> Wenn sich Dein Briefkasten NICHT AUSSERHALB des Hauses befindet, dann
> darf KEINER was reinwerfen !
>
> Wenn einer das doch tut, dann MUSS die Staatsanwaltschaft den
> Einbrecher
> AUS DEM VERKEHR ZIEHEN !
>
> ( dieses Gesetz gilt in allen L�ndern ! )

Soso.

Andreas Keppler

unread,
Jun 29, 2009, 6:21:23 AM6/29/09
to
"Walter P. Zaehl" <spams...@zaehl.de> wrote:


>> Bringt doch alles nichts.
>> Man kann doch selbst dann, wenn Werbung im Briefkasten ist, nichts
>> dagegen machen (also selbst wenn man "Keine Werbung" auf dem Kasten
>> stehen hat), au�er man kann nachweisen, wer die Werbung eingeworfen
>> hat.
>>
>> Ich habe auch "keine Werbung" draufstehen, denke aber nicht, da� ich
>> den Werbenden etwas k�nnte, da die Werbung ja ein anderer Hausbewohner
>> bei mir h�tte einwerfen k�nnen.
>>
>
>Es gab da vor kurzem ein erstinstanzliches Urteil (Wahlwerbung der NPD),
>in dem entschieden wurde, dass das werbende Unternehmen (hier: NPD)
>sich die Handlungen der Beauftragten (Austr�ger) zurechnen lassen muss.
>
>Es ist demnach egal, wer einwirft, da er es immer im Auftrag des
>werbenden Unternehmens tut.


Sehr interessant, w�rde mich allerdings auch daf�r interessieren ob
von euch hier jemand schon einmal damit gegen die Werbenden durchkam!

Habe auch "Keine Werbung" auf meinem Briefkasten und von 80% bleibe
ich verschont. Den anderen w�rde ich gerne anderweitig, aber legal,
dies abgew�hnen! :)


Gru�
Andreas

0 new messages