Am 19.05.2013 12:20 schrieb Edith Altmann:
> Wenn sich unabhängig voneinander verschiedenste
> Mieter wg. Problemen mit einem konkreten Hund
> an die Hausverwaltung wenden, dann wäre es doch
> mieterfreundlich gewesen, u.a. _mal wieder_ auf die
> Anleinpflicht hinzuweisen und auch die Rechts-
> grundlage dafür zu nennen.
Die Effektivität solcher Hinweise ist mindestens fraglich, wie dir hier schon mehrfach
dargelegt wurde. Was nützt dir so ein Aushang? Meiner Ansicht nach so gut wie gar
nichts. Im Übrigen hat ja, wie wir im Nachhinein erfahren haben, die Hausverwaltung sehr
wohl irgendwelche "Maßnahmen" angekündigt. Frag doch mal nach, was sie damit konkret
meinen, was sie bereits unternommen haben usw. usf.
Ich bezweifle, dass das Nichtanleinen eines Hundes ein so schwerer Verstoß gegen den
Mietvertrag ist, dass der Vermieter damit eine fristlose Kündigung ohne vorherige
erfolglose Abmahnung durchbekäme. Vermutlich wird er also erstmal seinen Mieter
abmahnen. Was soll er denn sonst tun - den Hund einfangen und im Tierheim abgeben? Und
wenn auch so eine Abmahnung nichts nützt, bleibt die nur der mehrfach genannte Weg (mit
vorheriger Absprache mit einem Rechtsanwalt, mit dem Mieterverein, unter vollem
Bewusstsein des nicht unerheblichen Kostenrisikos) deinerseits den Vermieter abzumahnen,
dass er die Hausordnung durchsetzen möge, widrigenfalls du mit Mietminderung drohst.
> Bzgl. des konkreten Hunde(halter)s lagen ja nun diverse
> Verstöße gegen den Mietvertrag der Hauptmieterin vor.
Das kann durchaus sein, aber bist du dir sicher, dass dem so ist? Ich würde, käme es zum
Streit vor Gericht, damit rechnen, dass der Hundehalter bzw. sein "Obermieter" diese
angeblichen Verstöße wegzuargumentieren versucht. Zum Beispiel in folgender Hinsicht:
> Der Halter wurde nicht als Untermieter gemeldet.
Was hat das mit der Frage des Anleinens zu tun? Woher weißt du, ob er Untermieter ist
oder schlicht Gast des Mieters; m.a.W. kannst du in diesem Fall "Untermieter" von "Gast"
abgrenzen?
> Der Hund wurde der Hausverwaltung nicht gemeldet.
Gibt es dazu eine Pflicht im Mietvertrag oder Hausordnung? Auch für Hunde, die ein
besuchs- und zeitweise anwesender Gast mitbringt?
> Für den Hund wird keine Hundesteuer gezahlt.
Inwiefern verpflichtet der Mietvertrag den Mieter, dafür zu sorgen, dass sein
Untermieter oder Gast Hundesteuer zahlt? Der Vermieter ist kein Scherge des Finanzamts -
wenn sein Mieter kjeine Hundesteuer zahlt, wird er deswegen ebensowenig tätig werden wie
wenn sein Mieter ein schwarzes Konto in Liechtenstein hat und die Zinsen nicht versteuert.
> Aber da die Hausverwaltung meine Bitte um Diskretion
> mißachtet hat - also herauskam, daß (auch) ich mich
> beschwert habe -,
Für den Fall, dass die Hausverwaltung tatsächlich in deinem Sinne tätig wird - durch
Abmahnung, ggf. sogar Kündigung oder wie auch immer - wird es, wenn dein Feind sich
artleibig zeigt, nicht unwahrscheinlicherweise zum Streit vor Gericht kommen. Wen
glaubst du, wird die Hausverwaltung dann als Zeugen benennen? Ganz genau: die, die sich
beschwert haben - auch dich. Du solltest nicht hoffen, anonym bleiben zu können.
bin ich nun nicht mehr die Frau Altmann,
> sondern die _alte Fotze_.
Wenn du Zeugen dafür hast, dass jemand dich so nennt oder so über dich spricht, könntest
du theoretisch gegen ihn strafrechtlich vorgehen (mit anwaltlicher Beratung usw. usf.,
siehe oben). Allerdings dürfte man dich auf den Weg der Privatklage verweisen, das ist
ein langer und steiniger Weg (unter anderem deshalb, weil kein Rechtsanwalt dazu Lust
haben wird, dich zu verterten; er verdient daran einfach nicht genug).
Solltest du tatsächlich ein Interesse haben, den Hund loszuwerden, tust du gut daran,
entsprechendes Beweismaterial zu sammeln - Protokolle, möglichst von anderen Leuten
unterschrieben; Fotos, usw. Sowohl fürs Nichtanleinen als auch ggf. fürs Fehlverhalten
des Hundes (einem Zwergdackel, der dich treu anglubscht und mit dem Schwanz wedelt, weil
er hofft, von deinem Wurstbrot was abzubekommen, wird man das Nichtangeleintsein eher
nachsehen als einem zähnefltschenden und knurrenden Rottweiler), als auch für
Beleidigungen wie die von dir zitierte. Ohne solche Beweismittel hast du wenig
Erfolgsaussichten.
Diedrich