meine Oma erzᅵhlte mir, dass sie sich jetzt nicht mehr zum Arzt traut.
Der Grund liegt darin, dass ihr Hausarzt die Praxis aus Altersgrᅵnden
geschlossen hat. Der neue Hausarzt hat ihr direkt beim ersten Besuch
einen Vertrag ᅵber 1 Jahr "aufgeschwatzt", demgemᅵᅵ sie nur noch Ihn
besuchen darf und keinen anderen.
Das tolle daran ist, dass Sie den Vertrag nicht lesen durfte und sich
stark vom Arzt unter Druck gesetzt fᅵhlte.
Seit dem Vertrag wurden auch schon Untersuchungen/Behandlungen
durchgefᅵhrt, die nicht nᅵtig waren - z.b. eine Impfung, die erst in 3
Jahren nᅵtig wᅵre.
Dazu kommt, dass von Ihr ein Blutbild angefertig wurde. Die Kosten, die
sie selbst tragen muᅵ, hat man ihr erst bei der Auswertung genannt.
Ebenso drᅵngt der Arzt sie zu weiteren Impfungen und Untersuchungen ohne
irgendeinen genannten Verdacht.
Mir kommt das alles sehr seltsam vor. Daher meine Fragen: Sind solche
Vertrᅵge ᅵberhaupt rechtens?
Meiner Meinung muᅵ sie auch nicht Kosten tragen, ᅵber die sie nicht
aufgeklᅵrt wurde. Stimmt das?
Was liese sich sinnvolles unternehmen? Der Arzt war nicht fᅵr ein
Gesprᅵch zu diesem Thema zu haben.
Hinzu kommt die Angst meiner Oma. Sie traut sich nicht mehr zum neuen
Hausarzt aus Angst vor weiteren Untersuchungen und Kosten. Sie mag sich
auch nicht gegen den Vertrag wehren, da sie eine schlechte Behandlung
durch andere ᅵrzte im Ort (es handelt sich um eine eher kleine Stadt)
oder den Arzt selbst, falls sie seine Bereitschaftsdienste benᅵtigt,
befᅵrchtet. :/
Danke fᅵr eure Ratschlᅵge,
Detlef
> Mir kommt das alles sehr seltsam vor. Daher meine Fragen: Sind solche
> Vertrᅵge ᅵberhaupt rechtens?
Privat oder gesetzlich versichert?
MfG
Matthias
>> Mir kommt das alles sehr seltsam vor. Daher meine Fragen: Sind solche
>> Vertrᅵge ᅵberhaupt rechtens?
>
> Privat oder gesetzlich versichert?
Gesetzlich.
Gruᅵ,
Detlef
Dem OP nach, da unnötige Untersuchungen durchgeführt werden, die auch
noch privat beglichen werden müssen, ohne das über die Kosten aufgeklärt
wurde.
Ich denke wenn der Vertrag wirklich unter Druck anstanden ist, kann man
die Willenserklärung vielleicht anfechten.
Gruß,
Torsten
Dann wᅵrde ich mal die Krankenkasse fragen, was die dazu sagt.
MfG
Matthias
>>>> Mir kommt das alles sehr seltsam vor. Daher meine Fragen: Sind
>>>> solche Vertrᅵge ᅵberhaupt rechtens?
>>>
>>> Privat oder gesetzlich versichert?
>>
>> Gesetzlich.
>>
>
> Dann wᅵrde ich mal die Krankenkasse fragen, was die dazu sagt.
Die Krankenkasse teilte mir soeben am Telefon mit: "Dann muᅵ Ihre Oma
halt ein Jahr lang dort hin gehen".
Auf die Umstᅵnde des Vertrages und der fehlenden Kostenaufklᅵrung ist
man gar nicht erst eingegangen.
Gruᅵ,
Detlef
> Die Krankenkasse teilte mir soeben am Telefon mit: "Dann muß Ihre Oma
> halt ein Jahr lang dort hin gehen".
> Auf die Umstände des Vertrages und der fehlenden Kostenaufklärung ist
> man gar nicht erst eingegangen.
Was hattest du da denn für nen Deppen am Apparat?
Erstmal müsste geklärt werden, ob es bei Omas Krankenkasse überhaupt
ein Hausarztmodell gibt. Zweitens wüde ich erwarten, dass die
Teilnahme an einem solchen mit der Kasse vereinbart wird, und nicht in
der Arztpraxis. Und drittens: zwingt das Hausarztmodell tatsächlich
dazu, ein ganzes Jahr beim selben Hausarzt zu bleiben?
Habe ich es richtig verstanden, dass deine Oma noch immer nicht den
Text dieses ominösen Vertrags vorliegen hat? Dann marschier mal mit
ihr in die Sprechstunde und lass dir ne Kopie geben.
Ich glaube eher nicht, dass ein GKV-Patient wirksam mit seinem Arzt
vereinbaren kann, nicht zur Konkurrenz zu gehen. Und vermute daher,
dass da ganz was anderes drinsteht.
Doch: § 73b Abs. 3 SGB V
Diese "Hausarztmodelle" sind jedoch unabhängig von
privaten (IGEL) Leisungen. Also auch wenn die Information
der OP etwas dürftig ist, was wohl auch daran liegt, dass
sie nicht mit beim Arzt war, so würde ich vermuten, dass
die Oma da doch etwas "aufgeschwatzt" bekommt resp. immer
"Ja und Amen" sagt. Das hört sich für mich erst mal nach
einem sozialen Problem an. Mein Lösungsvorschlag: Oma
beim Arztgang immer begleiten. Um auf die Rechtsschiene
zu kommen: Ja, es gibt ein Recht des "Patienten" eine
Person seines Vertrauens immer bei allen Untersuchungen
und Arztbesprechungen dabei zu haben. Resp. es gibt kein
Recht des (behandelnden) Arztes (mit Ausnahmen in der
Psychatrie), einen Begleiter abzulehnen resp. "raus-
zuwerfen".
Da muss man jetzt natᅵrlich sehr vorsichtig bei der Interpretation sein.
Es ist wohl unzweifelhaft, daᅵ der Arzt Deine Oma ᅵberfahren hat, und
sie in der Situation vᅵllig ᅵberfordert war. Aber was der Arzt
tatsᅵchlich gesagt hat, oder (absichtlich oder unabsichtlich) nur so
missverstᅵndlich formulierte, daᅵ sie /glaubte/, er hᅵtte dies oder
jenes gesagt, lᅵsst sich wohl nicht exakt rekonstruieren.
Der Arzt wird sich wohl sicherlich ᅵberlegt haben, was er sagt und wie
er es formuliert, damit er sich im Fall einer Beschwerde auf ein
Missverstᅵndnis hinausreden kann.
Das einzige, was ich mir vorstellen kᅵnnte, wᅵre das sogenannte
Hausarztmodell, nach der ein Patient /immer/ zuerst zum Hausarzt gehen
soll, und nicht direkt zu einem Spezialisten. Allerdings dreht es sich
meines Wissens dabei lediglich um die Frage der Praxisgebᅵhr.
> Das tolle daran ist, dass Sie den Vertrag nicht lesen durfte und sich
> stark vom Arzt unter Druck gesetzt fᅵhlte.
Das klingt fᅵr mich nicht gerade seriᅵs. Allerdings mᅵchte ich auch da
einwenden, daᅵ die Information durch zu viele Hᅵnde ging, um ihr noch
trauen zu kᅵnnen: Du schreibst hier, was Deine Oma Dir sagte, was sie
glabue, von ihrem Arzt erzᅵhlt bekommen zu haben, was sie da
unterschreiben wᅵrde ...
Ich will niemandem irgend etwas (und schon gar nix bᅵses) unterstellen,
aber Du erinnerst Dich vielleicht an das Kinderspiel 'Stille Post'?
> Seit dem Vertrag wurden auch schon Untersuchungen/Behandlungen
> durchgefᅵhrt, die nicht nᅵtig waren - z.b. eine Impfung, die erst in 3
> Jahren nᅵtig wᅵre.
In diesem Fall wᅵrde ich mal mit der Krankenkasse Deiner Oma sprechen,
ob die eine derartige Praxis gut heiᅵt; schlieᅵlich muss sie ja die
Kosten tragen.
> Dazu kommt, dass von Ihr ein Blutbild angefertig wurde. Die Kosten, die
> sie selbst tragen muᅵ, hat man ihr erst bei der Auswertung genannt.
>
> Ebenso drᅵngt der Arzt sie zu weiteren Impfungen und Untersuchungen ohne
> irgendeinen genannten Verdacht.
>
> Mir kommt das alles sehr seltsam vor. Daher meine Fragen: Sind solche
> Vertrᅵge ᅵberhaupt rechtens?
IANAL, aber das kann ich mir nicht vorstellen.
Ich wᅵrde sagen, das Vertrauensverhᅵltnis zwischen Patient und Arzt ist
nachhaltig gestᅵrt, und Deine Oma soll sich einen anderen Hausarzt suchen.
Wenn der Arzt tatsᅵchlich ein derartiges Schriftstᅵck besitzt, soll er
Deine Oma doch verklagen. Allerdings bezweifle ich, daᅵ es so weit
kommt; ich wᅵrde so einen Vertrag (wenn er tatsᅵchlich das beinhaltet,
was Du beschreibst) nur als sittenwidrig einstufen, ich wᅵrde da schon
fast an Nᅵtigung und/oder Betrug denken. Aber wie gesagt, IANAL (und
vorausgesetzt, die 'Stille Post' hat nix verfᅵlscht).
> Meiner Meinung muᅵ sie auch nicht Kosten tragen, ᅵber die sie nicht
> aufgeklᅵrt wurde. Stimmt das?
<Radio Eriwan> Im Prinzip ja. </Radio Eriwan> Aber kann sie beweisen,
daᅵ sie darᅵber nicht aufgeklᅵrt wurde?
> Was liese sich sinnvolles unternehmen? Der Arzt war nicht fᅵr ein
> Gesprᅵch zu diesem Thema zu haben.
Bei der Krankenkasse (Deiner Oma; notfalls auch Deiner) nachfragen.
> Hinzu kommt die Angst meiner Oma. Sie traut sich nicht mehr zum neuen
> Hausarzt aus Angst vor weiteren Untersuchungen und Kosten.
Eben: gZerbrochenes Vertrauensverhᅵltnis.
>Sie mag sich
> auch nicht gegen den Vertrag wehren, da sie eine schlechte Behandlung
> durch andere ᅵrzte im Ort (es handelt sich um eine eher kleine Stadt)
> oder den Arzt selbst, falls sie seine Bereitschaftsdienste benᅵtigt,
> befᅵrchtet. :/
Sollte sie nicht. Wenn er irgendwelche Gerᅵchte ᅵber sie bei Kollegen
oder sonst wo verbreitet, verletzt er seine Schweigepflicht (ᅵ 203
StGB), und wenn er sie fehlerhaft behandelt, verstᅵᅵt er gegen seine
Sorgfaltspflicht (ᅵ280 BGB). In beiden Fᅵllen riskiert er seine
Approbation, also weit mehr, als er gewinnen kann.
Wolf 'was andererseits natᅵrlich keine Garantie dafᅵr ist, daᅵ er dieses
Risiko nicht einzugehen bereit ist' gang
--
| (3) Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist
| freiwillig. Die Teilnehmer verpflichten sich schriftlich gegenᅵber
| ihrer Krankenkasse,
Ah ja; mit der /Krankenkasse/. Mit dem /Arzt/ ist eine solche
Vereinbarung durch dieses Gesetz nicht gedeckt.
| nur einen von ihnen aus dem Kreis der Hausᅵrzte nach Absatz 4
| gewᅵhlten Hausarzt in Anspruch zu nehmen sowie ambulante
| fachᅵrztliche Behandlung mit Ausnahme der Leistungen der Augenᅵrzte
| und Frauenᅵrzte nur auf dessen ᅵberweisung; die direkte
| Inanspruchnahme eines Kinderarztes bleibt unberᅵhrt. Der Versicherte
| ist an diese Verpflichtung und an die Wahl seines Hausarztes
| mindestens ein Jahr gebunden; er darf den gewᅵhlten Hausarzt nur bei
| Vorliegen eines wichtigen Grundes wechseln.
Liegt vor: Beschᅵdigtes Vertrauensverhᅵltnis.
Wolfgang
--
Nein. Trifft hier nicht zu.
>Detlef Pzyckaski schrieb:
>Privat oder gesetzlich versichert?
welch dumme Frage. Welcher Privatpatient zahlt ein Blutbild aus
eigener Tasche?
Jeder
MfG
Rupert
Hatte ich auch gedacht. Aber manche Krankenkassen nehmen diese
Verpflichtung auch via Arzt vom Versicherten entgegen:
| Wer kann mitmachen beim Hausarztprogramm der AOK Sachsen-Anhalt? |
Wie komme ich in das Hausarztmodell?
|
| Antwort: Alle Versicherten der AOK Sachsen-Anhalt ab Vollendung |
des 18. Lebensjahres. Durch Abgabe einer Teilnahmeerklärung beim |
Hausarzt oder bei der AOK Sachsen-Anhalt.
Laut OP hat der Arzt ja offenbar seienr Oma das entsprechende Formular
ihrer Krankenkasse vorgelegt, mit der sie sich für die Teilnahme am
Hausarztmodell verpflichtet. Das hat der Arzt an die Krankenkasse
weitergeleitet.
Sie hat also gleichzeitig eine Vereinbarung mit ihrem Arzt _und_ mit
ihrer Krankenkasse getroffen.
Wie kommst Du auf ersteres?
>>>> Ich glaube eher nicht, dass ein GKV-Patient wirksam mit seinem Arzt
>>>> vereinbaren kann, nicht zur Konkurrenz zu gehen.
>>> Doch: � 73b Abs. 3 SGB V
>> | (3) Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist
>> | freiwillig. Die Teilnehmer verpflichten sich schriftlich gegen�ber
>> | ihrer Krankenkasse,
>>
>> Ah ja; mit der /Krankenkasse/. Mit dem /Arzt/ ist eine solche
>> Vereinbarung durch dieses Gesetz nicht gedeckt.
>
> Hatte ich auch gedacht. Aber manche Krankenkassen nehmen diese
> Verpflichtung auch via Arzt vom Versicherten entgegen:
Fragen wir mal anders herum: L��t sich das auch wieder k�ndigen?
Leider kann ich nicht eben zur Oma fahren, da diese doch ein St�ckchen
wegwohnt. Aber ich werde sie wohl mal am Wochenende besuchen.
Gru�,
Detlef
> Sie hat also gleichzeitig eine Vereinbarung mit ihrem Arzt _und_ mit
> ihrer Krankenkasse getroffen.
Dann w�rde ich aber mal denke, dass ein Kasse anders reagieren sollte
als:
"Die Krankenkasse teilte mir soeben am Telefon mit: "Dann mu� Ihre Oma
halt ein Jahr lang dort hin gehen".
Auf die Umst�nde des Vertrages und der fehlenden Kostenaufkl�rung ist
man gar nicht erst eingegangen. "
Kassen haben auch eine Aufkl�rungspflicht. Wobei gut nicht gegen jeden
beliebigen das stimmt schon aber irgendwie scheint man den OP
hier abzukanceln. Was evtl. nat�rlich auch an ganz anderen hier
unbekannten Gr�nden liegen mag.
Ich finde den ganzen Fall schon seltsam.
MfG
Matthias
Sie hat mit dem Arzt vereinbart, durch dessen Vermittlung eine Vereinbarung mit
der Krankenkasse einzugehen.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>905
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-llkbzCqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA"]^3))for(u=_=l=0;79-
(m=e%80)&&I*l+_*_<6&&28-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;}';&C
und wieso sollte das den patienten davon abhalten, zur konkurrenz zu
gehen? woher sollte der Arzt �berhaupt davon erfahren, dass ich woanders
war?
Volker
--
Wenn es vom Himmel Zitronen regnet -- lerne, Limonade zu machen.
Ich wᅵrde das OP dahingehend werten, daᅵ sie weder zum Zeitpunkt der
Unterschrift noch jetzt weiᅵ, was sie da ᅵberhaupt vereinbart hat;
sprich daᅵ sie zum Zeitpunkt der Unterschrift gar nicht in der Lage war,
eine 'Willenserklᅵrung' abzugeben. Der Begriff bedeutet fᅵr mich
nᅵmlich, daᅵ man einen - bewussten - Willen *hat*. Aber das ist meine
laienhafte Privatmeinung, und vermutlich keine gute juristische
Argumentationsbasis.
Wolfgang
--
Das ist an sich kein Hindernis; Du kannst einen Vertrag
unterschreiben, ohne ihn gelesen zu haben, und bist trotzdem daran
gebunden.
Allem Anschein nach handelte es sich bei dem Vertrag ja um die
Teilnahme an einem Hausarztmodell; und die Bedeutung einer solchen
Vereinbarung hat der Arzt ihr ja auch korrekt mitgeteilt.
> sprich daß sie zum Zeitpunkt der Unterschrift gar nicht in der Lage war,
> eine 'Willenserklärung' abzugeben.
Sie wusste, dass sie sich durch ihre Unterschrift für ein Jahr an
diesen Arzt binden würde.
Problematisch ist, dass der Arzt sie anscheinend unter Druck gesetzt
hat (oder sie es zumindest so empfunden hat), diese Erklärung zu
unterschreiben.
Das könnte ein Ansatzpunkt sein, die Erklärung anzufechten.
Als Selbstzahler kann er das jederzeit; nur die GKV ist dann nicht
mehr verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
> woher sollte der Arzt überhaupt davon erfahren, dass ich woanders
> war?
Das muss er ja nicht. Der Arzt hat seine Vereinbarung mit der GKV, er
hat die unterschriebene WE des Patienten an die GKV weitergeleitet und
muss deswegen ein Jahr lang keine Praxisgebühr für diesen Patienten
einziehen.
Ob der Patient als Selbstzahler zu einem anderen Arzt geht, kann ihm
ziemlich egal sein.
> > und wieso sollte das den patienten davon abhalten, zur konkurrenz zu
> > gehen?
>
> Als Selbstzahler kann er das jederzeit; nur die GKV ist dann nicht
> mehr verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
Ist die Konsequenz wirklich, dass die GKV den Besuch beim anderen Arzt
gar nicht zahlen muss?
Oder geht man nur der Vorteile verlustig, die bei Teilnahme am
Hausarztmodell gewährt werden?
> Wie soll denn ein Arzt differenzieren können, dass die Zustimmung zu
> einem Behandlungvertrag zwar rechtswirksam ist (er die alte Dame
> also überhaupt behandeln darf), die Zustimmung zu einem
> Hausarztvertrag aber nicht?
>----- Zitat aus
OP--------------------------------------------------------
Der neue Hausarzt hat ihr direkt beim ersten Besuch
einen Vertrag über 1 Jahr "aufgeschwatzt", demgemäß sie nur noch Ihn
besuchen darf und keinen anderen.
Das tolle daran ist, dass Sie den Vertrag nicht lesen durfte und sich
stark vom Arzt unter Druck gesetzt fühlte.
<---------------------------------------------------------------------
----------
Gehört zu einem rechtsgültigen Vertrag nicht auch eine Durchschrift?
Macht man solche Verträge nicht *nur*, wenn ein ausreichendes
Vertrauesnverhältnis vorhanden ist.
Allein, dass ihr der Vertrag beim ersten Besuch untergejubelt wurde,
stellt den Arzt in ein fragwürdiges Licht.
Die fehlende Kopie für den Patienten dürfte der Ansatzpunkt sein, den
Vertrag anzufechten.
Allerdings ist bei solchen Schlitzohren damit zu rechnen, dass er sich
auch hat unterschreiben lassen, die Kopie des Vertrages ausgehändigt
zu haben.
Was bleibt ist, die Anfechtung, weil zu keiner Zeit das für einen
derartigen Vertrag notwendige Vertrauensverhältnis bestanden hat.
Harald
Weil es ein Vertrag mit der Krankenkasse ist, die wird vermutlich die
Leistungen eines anderen Arztes nicht zahlen wollen.
Interessant in diesem Zusammenhang.
� 73b Abs. 6
>
(6) Die Krankenkassen haben ihre Versicherten in geeigneter Weise
umfassend �ber Inhalt und Ziele der hausarztzentrierten Versorgung
sowie �ber die jeweils wohnortnah teilnehmenden Haus�rzte zu
informieren
<
Hat die Krankenkasse das gemacht?
Harald
Sozialgerichtsverfahren ist doch kostenfrei, oder?