Gruß
Deniz
> Hallo allerseits!
> Ich habe heute einen Brief von der GEZ erhalten, laut dem ich Ger�te
> anmelden muss, die sich im "eigenen Zimmer" befinden. Ich studiere
> zurzeit, bekomme Baf�G und wohne bei meinen Eltern. Meine Eltern
> bezahlen flei�ig die GEZ Geb�hren. Meine Frage deshalb, bin ich auch
> verpflichtet die GEZ-Geb�hren zu bezahlen, obwohl meine Eltern f�r die
> gleichen Ger�te die Geb�hren bereits bezahlen? Wie sieht die Rechtlage
> aus?
Tats�chlich bist Du f�r die Ger�te, die Du selbst bereit h�ltst, auch
selbst geb�hrenpflichtig. Das ist im Haushalt Deiner Eltern in Prinzip
nicht anders, als wenn Du beispielsweise in einer WG wohnen w�rdest. Aber
als Kind im Haushalt der Eltern bist Du nur dann geb�hrenpflichtig, wenn Du
ein Einkommen hast, das den einfachen Sozialhilfesatz �bersteigt. Als
Baf�g-Empf�nger bist Du also zuhause nicht geb�hrenpflichtig (da fallen
Deine Ger�te dann unter die Zweitger�tebefreiung Deiner Eltern), und wenn
Du woanders wohnst, kannst Du Dich von der GEZ befreien lassen.
--
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Was ist unter "bereit halten" zu verstehen? Heißt das, dass ich der
Eigentümer der Geräte sein muss oder dass ich die Geräte meiner Eltern
nur benutze?
> Aber als Kind im Haushalt der Eltern bist Du nur dann gebührenpflichtig, wenn Du
> ein Einkommen hast, das den einfachen Sozialhilfesatz übersteigt. Als
> Bafög-Empfänger bist Du also zuhause nicht gebührenpflichtig (da fallen
> Deine Geräte dann unter die Zweitgerätebefreiung Deiner Eltern),
Wenn ich richtig verstanden habe, bin ich nicht gebührenpflichtig, da
ich ein Bafögempfänger bin auch wenn der Bafög-Beitrag den einfachen
Sozialhilfesatz übersteigt? Außer Bafög habe ich kein weiteres
Einkommen.
> Was ist unter "bereit halten" zu verstehen? Hei�t das, dass ich der
> Eigent�mer der Ger�te sein muss oder dass ich die Ger�te meiner Eltern
> nur benutze?
Nein, weder Eigentum noch Benutzung sind Bedingung f�r "Bereithalten",
sondern die Kontrolle dar�ber. Wenn die Glotze in Deinem Zimmer steht,
Deine Eltern aber mittels Fernbedienung ohne Dein Zutun �ber Deinen
Fernsehkonsum bestimmen, dann h�ltst nicht Du, sondern Deine Eltern das
Ger�t zum Empfang bereit. Wenn Du selbst entscheidest, wann und was Du
siehst, bist Du der Bereithalter.
> Wenn ich richtig verstanden habe, bin ich nicht geb�hrenpflichtig, da
> ich ein Baf�gempf�nger bin auch wenn der Baf�g-Beitrag den einfachen
> Sozialhilfesatz �bersteigt? Au�er Baf�g habe ich kein weiteres
> Einkommen.
Ja. Weiteres Einkommen darfst Du nicht haben.
> Wunderbar! Wie soll ich nun weiter vorgehen? Einfach der GEZ
> mitteilen, dass ich keine Ger�te anzumelden habe oder reicht das, wenn
> ich denen einen kurzen Brief schicken, in dem steht, dass ich Student
> bin und Baf�g erhalte, damit die mich in Ruhe lassen?
Du kannst das Schreiben ignorieren, aber dann wirst Du von denen in
regelm��igen Abst�nden neu angeschrieben werden. Ich w�rde den Sachverhalt
schildern (nicht vergessen, die GEZ-Teilnehmernummer der Eltern mit
anzugeben), und dann w�re erst mal Ruhe.
>Hallo allerseits!
>Ich habe heute einen Brief von der GEZ erhalten, laut dem ich Ger�te
>anmelden muss, die sich im "eigenen Zimmer" befinden.
und? Hast Du Ger�te in deinem Zimmer? Warum verschweigst Du das?
>Meine Eltern bezahlen flei�ig die GEZ Geb�hren.
sie bezahlen nicht DIE sondern IHRE Geb�hren.
> Meine Frage deshalb, bin ich auch verpflichtet die GEZ-Geb�hren zu bezahlen,
nicht DIE, sondern DEINE.
> obwohl meine Eltern f�r die gleichen Ger�te die Geb�hren bereits bezahlen?
f�r DEINE Ger�te zahlen sie garantiert nicht.
Jeder zahlt f�r SEINE Ger�te.
Gruß
Deniz
>Wunderbar! Wie soll ich nun weiter vorgehen?
Nicht tun! Die GEZ ist merkbefreit und fragt jedes Jahr wieder nach.
>damit die mich in Ruhe lassen?
die lassen dich nie in Ruhe.
Hans-J�rgen
Wie kommst du darauf, dass ich es verschweige?
> für DEINE Geräte zahlen sie garantiert nicht.
>
> Jeder zahlt für SEINE Geräte.
Kannst du bitte "MEINE Geräte" definieren?
>sie bezahlen nicht DIE sondern IHRE Gebühren.
So wie ich verstanden habe, bin ich von GEZ-Gebühr befreit. Somit gibt
es keine "MEINE Gebühren", sondern nur "DIE Gebühren", die meine
Eltern für ihre Geräte bezahlen.
Ich werde das Schreiben höchstwahrscheinlich ignorieren, bis ich
eigenes Einkommen habe.
Meiner Meinung nach sind GEZ-Gebühren reine abzocke. Man wird
gezwungen für etwas zu bezahlen, was man gar nicht in Anspruch nimmt.
Die sollen es genauso machen wie die Pay-TV Sender, empfang soll nur
dann ermöglicht werden, wenn man dafür entsprechendes Abo hat. Dann
wäre die Gebührenverteilung gerecht. Technisch ist es durchaus
möglich, es wird nur nicht gemacht, weil die dadurch eine Menge Geld
verlieren werden.
> Jeder zahlt f�r SEINE Ger�te.
Tom hat sehr anschaulich dargelegt, warum das nicht grunds�tzlich so
ist. Mein 13-j�hriger Sohn muss auch keine GEZ-Geb�hren f�r die
TV-Karte in seinem PC und das Radio in seinem Handy zahlen (ja, diese
Ger�te geh�ren ihm und sonst niemand), weil seine Eltern bereits TV und
Radio angemeldet haben und daf�r Geb�hren bezahlen und er kein eigenes
Einkommen hat.
Gru�
Michael
> So wie ich verstanden habe, bin ich von GEZ-Geb�hr befreit. Somit gibt
> es keine "MEINE Geb�hren", sondern nur "DIE Geb�hren", die meine
> Eltern f�r ihre Ger�te bezahlen.
Na ja, ich sehe das jetzt mal so...
F�r die Entstehung der Zahlungspflicht ist es egal wem die Ger�te
geh�ren. Entscheidend ist, wie �ber sie verf�gt (sie zum Empfang
bereit h�lt). Es k�nnen folglich deine eigenen Ger�te, die deiner
Eltern, ja auch meine (wenn ich sie Dir zur Verf�gung stelle) sein.
Ob Du nun tats�chlich auch zur Zahlung verpflichtet bist h�ngt
davon ab, ob Du ein Einkommen hast, welches �ber der entsprechenden
Grenze liegt, oder andere Gr�nde die Zahlungspflicht hemmen.
--
Viele Gr��e
Karl-Heinz
http://www.youtube.com/watch?v=rsT3cAPZuFY
Ab 5:10 -- is' ja 'n Ding.
Carsten
--
[TAZ]
Die Intension des Artikels geht leider dahin, dass all diejenigen, denen
die so genannte Klimadebatte unwissenschaftlich anmutet, einer
Verschw�rungstheorie aufsitzen. F�r eine kritische Berichterstattung
w�rde ich mir w�nschen, sich einmal mit folgenden Zahlen
auseinanderzusetzen: Der weltweite C02-Anteil in der Atmosph�re betr�gt
0,035 %. Der von Menschen verursachte Anteil hiervon wird auf max. 3 %
gesch�tzt. Dies sind ganze 0,00105 %, die f�r eine Klimaerw�rmung
relevant sein sollen? Dies zu glauben, f�llt mir nicht ganz leicht,
zumal der Anteil des dampff�rmigen Wassers 20.000-mal h�her liegt und
W�rmestrahlen weitaus effektiver als Kohlendioxid absorbieren. Mit
freundlichen Gr��en, Dr. Bartmann
> Meiner Meinung nach sind GEZ-Geb�hren reine abzocke. Man wird
> gezwungen f�r etwas zu bezahlen, was man gar nicht in Anspruch nimmt.
Das geht Dir bei vielen Dingen so. Ich weiss ja nicht, was Du studierst,
aber es gibt viele Leute, die nicht studieren, und die dennoch gezwungen
sind, Dein Studium und Dein Baf�g zu finanzieren. Wenn Du der Ansicht bist,
dass man nur das bezahlen sollte, was man selbst nutzt, dann bezahl' Deiner
Uni bitte 20.000 Euro pro Semester f�r Dein Studium, und das Baf�g holst Du
Dir dann bitte als Kredit bei einer Bank! Denk' mal dr�ber nach.
Privater Rundfunk kann prinzipiell nicht den Verfassungsauftrag des �RR
erf�llen. Der �RR ist eines der wichtigsten b�rgerrechtlichen Instrumente
in diesem Staat, und er ist damit einer der wichtigsten Garanten f�r
Demokratie und Freiheit. Davon profitierst Du auch dann, wenn Du nur 9Live
siehst.
Wenn ein Staat auf einen starken, staatsfernen �RR verzichtet, dann
bedeutet das unmittelbar ganz erhebliche Mehrkosten f�r die allermeisten
B�rger. In den USA kostet der Empfang eines Bouquets von Sendern, deren
Qualit�t knapp dem unseres Privatfunks aus RTL und Sat1/Pro7 entspricht,
deutlich �ber 50 US$ pro Monat. Frei empfangbar ist dort meist nur TV in
der Qualit�t von 9Live, und das �rmste Drittel der Bev�lkerung muss sich
denn auch mit diesem Niveau begn�gen. Dass gro�e Teile des Staatsvolks dann
schon rein informationstechnisch nicht in der Lage sind, einen von Staat
und Wirtschaft unabh�ngigen politischen Willenb zu entwickeln, muss wohl
nicht extra erw�hnt werden.
> Ab 5:10 -- is' ja 'n Ding.
N�. Ein n�selnder Sprecher eines obskuren Online-Senders namens
"fernsehkritik.tv" behauptet einfach mal so, dass Solaranlagen nichts
bringen. Belege daf�r? Fehlanzeige, mit Ausnahme eines einzigen
befragten Bauherrn, der mit seiner Anlage bzw. deren Lieferanten
offenbar Pech gehabt hat (Kleiner Tipp: falls du ein Auto besitzst,
stell es mal im Winter in die Sonne. Es wird nach kurzer Zeit drinnen
angenehm warm sein, auch wenn drau�en Minusgrade herrschen).
Sei's drum: aus diesem frei von jedem Hintergrundwissen verfertigten
Fernsehbeitrag schlie�t du nun, dass der �ffentlich-rechtliche Rundfunk
politische Interessen verfolgt und die Berichterstattung �ber politisch
opportune Themen (hier: Solarenergie) forciert. Es kann ja sein, dass
dem so ist. Allerdings liefern weder du noch der obskure Fernsehsender
daf�r stichhaltige Belege. Und solange das so ist, kann man deine
Unterstellungen nur als h�chst abenteuerlich bezeichnen. Aber so nichts
anderes habe ich von dir erwartet. Davon abgesehen, hat dein Beitrag
mit dem Anliegen des OP denkbar wenig zu tun.
Gru�
Michael
Einen Kredit bei der Bank habe ich bereits um die sogenannten
Studiengebühren zu finanzieren.
Mein Bafög, welches ich während der Studienzeit erhalte, finanzieren
die Steuerzahler. Das mögen viele ja als Abzocke bezeichnen, da sie
für andere Leute etwas bezahlen, obwohl die selber keinen Nutzen
daraus haben. Aber das ist nicht so. Nach meinem Studium wird jeder
auch ein Steuerzahler sein wie all die anderen und wird somit auch das
Studium anderer Leute finanzieren. Das gleicht sich meiner Meinung
nach aus. Außerdem wird man aufgrund des Studium mehr Geld in die
Staatskasse einzahlen, was sich aus einer höheren Bezahlung als
Arbeitnehmer ableiten lässt, nachdem das Studium erfolgreich
abgeschlossen ist. Somit ist das Studium nicht nur für den
Studierenden von Vorteil, sondern auch für die Gesellschaft.
> Einen Kredit bei der Bank habe ich bereits um die sogenannten
> Studiengeb�hren zu finanzieren.
Diese sogenannten Studiengeb�hren finanzieren nur einen verschwindend
geringen Anteil der Kosten, die Dein Studium verursacht. Bitte bezahle
alles!
> Mein Baf�g, welches ich w�hrend der Studienzeit erhalte, finanzieren
> die Steuerzahler. Das m�gen viele ja als Abzocke bezeichnen, da sie
> f�r andere Leute etwas bezahlen, obwohl die selber keinen Nutzen
> daraus haben. Aber das ist nicht so. Nach meinem Studium wird jeder
> auch ein Steuerzahler sein wie all die anderen und wird somit auch das
> Studium anderer Leute finanzieren.
Woher sollen wir das wissen? Vielleicht wnaderst Du nach dem Studium aus?
Vielleicht lebst Du nach dem Studium bis ans Lebensende von Hartz-IV? Hol'
Dir den Kredit bei einer Bank, die wird Dir dann schon hinterherlaufen,
wenn anders nix zu holen ist bei Dir. Warum sollen wir Steuerzahler das
Risiko f�r Dich tragen?
Anstatt, wie ich Dir geraten hatte, �ber meine Argumente nachzudenken,
suchst Du nach billigen Ausfl�chten und Scheinargumenten, um Deine eigene
"Abzocke" zu rechtfertigen, und Deinen Vorwurf der Abzocke gegen�ber ein
anderes gemeinsinniges B�rgerprojekt aufrecht zu halten.
Deine Geisteshaltung nennt man bigott.
> Anstatt, wie ich Dir geraten hatte, über meine Argumente nachzudenken,
> suchst Du nach billigen Ausflüchten und Scheinargumenten, um Deine eigene
> "Abzocke" zu rechtfertigen, und Deinen Vorwurf der Abzocke gegenüber ein
> anderes gemeinsinniges Bürgerprojekt aufrecht zu halten.
>
> Deine Geisteshaltung nennt man bigott.
Naja, es geht an dieser Stelle sich um 2 Themen: a) Die
Rundfunkgebühren an sich und b) der Schlüssel.
Ich glaube dass niemand ernsthaft behauptet, es gehe ohne unabhängigen
Rundfunk. Die meisten fühlen sich von der Art und weise, wie die
Gebühren erhoben werden abgezockt. Auch ein Gebetsmühlenartige
Wiederholung steigert nicht die Akzeptanz.
Man könnte Statt der GEZ und dem Festmachen an den einzelnen Geräten
einfach sagen, wir nehmen einfach eine Steuer. So wie man aus dem
allgemeinen Steuraufkommen alle möglichen öffentlichen AUfgaben
finanziert. Oder- man könnte eine Institution schaffen, die eine
Körperschaft öffentlichen Rechts darstellt und so eigene steuern
erheben darf, die vom Finanzamt kassiert und weitergeleitet werden.
Die jetzige Methode ist undurchsichtig, schwer nachzuvollziehen. Und
stellenweise nicht fair.
Wenn ich beispielsweise einen PC habe, ist der gebührenpflichtig, weil
die Öffis, livestreams einspeisen. Den Rechner aber habe ich, um per
Elster meine Steuererklärung zu übermitteln (und das muss ich als
Selbstständiger), zum surfen, zum chatten, Zocken, Briefe schreiben,
ganz gewiss nicht zum Fernsehgucken oder Radiohören. Bei einem
Fernseher ist die Funktion seher eindeutigh, genau wie bei einem
radio. Bei den neuartigen Geräten eben nicht. Obwohl man da auch
sauber trennen könnte, wenn man wollte. Stattdessen steht wörtkich
drinn, dass die Gebühr dann fällig wird, wenn auf demselben Grundstück
kein anderes gebührenpflichtige Gerät betriebenwird. Wenn ich also ein
privates Autoradio gemeldet habe, ist auch mein selbstständiger PC
davon befreit (so steht es wörtlich im Vertrag drinn, ich kann auch
nix dafür wenn die Autoren etwas anderes _meinten_)
etc etc.
Unabhängig finanzierter Rundfunk ja, aber mit etwas besseren als die
derzeitige Lösung. Und man muss die Haushalte der
Landesrundfunkanstalten offenlegen. Wenn ich als Aktonär das recht
habe, das Gehalt des Vorstandes zu erfahren, muss das auch für die
Rundfunkteilnehmer gelten.
> bitte auf 5Minuten und zehn stellen
Hab ich gemacht. Ich habe aber auch den ganzen Beitrag gesehen.
Der grobe Ablauf: �R-Fernsehen (ZDF WiSo) berichtet �ber Solaranlagen
und spricht von bis zu 60% Energieeinsparung. Diese Aussage wird vom
Web-TV-Sender "fernsehkritik.tv" in Zweifel gezogen, mit der lapidaren
Begr�ndung, dass die Solaranlage immer nur dann W�rme liefert, wenn man
sie eigentlich nicht so dringend braucht, n�mlich im Sommer, und im
Winter, wo man die W�rme gebrauchen k�nnte, kalt bleibt (diese Aussage
ist in dieser Pauschalit�t falsch, aber daran scheint sich
fernsehkritik.tv nicht weiter zu st�ren). Danach kommt ein
Solaranlagen-Besitzer zu Wort, der die Aussage best�tigt, dass die
m�gliche Energieeinsparung weit geringer ist als 60%. Die Rede ist von
nur 6,1%. Aber auch diese Aussage wird nicht weiter belegt. Man erf�hrt
auch nicht, welche Art Haus der Mann hat und welche Art Solaranlage er
betreibt. Also alles Statements mit einem Wert von null.
Und nun kommt's (ab 5:10): anhand des Umstands, dass das �R-Fernsehen
nach Ansicht von fernsehkritik.tv in Sachen Solaranlagen falsch
berichtet, unterstellt man politisch motivierte, tendenzi�se
Berichterstattung (schlie�lich sei die Solarbranche eine
Zukunftsbranche, von der Arbeitspl�tze abh�ngen). Untermauert wird dies
mit ein paar wenig aussagekr�ftigen Zitaten aus den Leitlinien von ARD
und ZDF. Aufgrund der Tatsache, dass eine bestimmte Passage zur
politischen Unabh�ngigkeit der �R-Sender entfernt wurde, und dass
au�erdem angeblich nur aus politischer Opportunit�t positiv �ber
Solarenergie berichtet wurde, schlie�t man messerscharf, dass das
�R-Fernsehen nun nicht mehr politisch unabh�ngig sei. Und der Thumulla
f�llt prompt auf diesen Quatsch rein.
Der �R-Rundfunk war nie politisch unabh�ngig, auch wenn das fr�her so
in den Leitlinien stand (insbesondere der Bayerische Rundfunk hatte das
ein oder andere Problem mit der politischen Unabh�ngigkeit). Der Clou
bei der Sache: der eine Sender h�ngt sein M�ntelchen in die eine
Richtung, ein anderer Sender in die andere. Wer zu einem bestimmten
Thema Berichte in verschiedenen Sendern sieht und vielleicht noch einen
Blick in ein paar andere Medien wirft, ist folglich ziemlich neutral
informiert. Vollkommen politisch unabh�ngig ist allerdings die Physik.
Und um das nachzupr�fen, solltest du einfach mal dein Auto im Winter in
die Sonne stellen und dann sehen, was passiert.
Gru�
Michael
> Man k�nnte Statt der GEZ und dem Festmachen an den einzelnen Ger�ten
> einfach sagen, wir nehmen einfach eine Steuer.
Es ist leider so traurig, wie es ist: man muss gebetsm�hlenartig
wiederholen, dass eine Steuerfinanzierung des �RR verfassungsrechtlich
unzul�ssig ist, und dass es �beraus gute GR�nde daf�r gibt, die eben im
Verfassungsauftrag des �RR liegen.
Dass das Geb�hrenmodell und insbesondere dessen Bemessungsgrundlage
technisch �berholt ist, ist ja mittlerweile ein Gemeinplatz. An einem neuen
Modell wird seit Jahren intensiv gearbeitet, und erst vor ein paar Wochen
wurde bekannt gegeben, dass daf�r der Termin 2013 noch immer steht. Leider
erf�hrt man recht wenig �ber die diskutierten Modelle, aber IMO ist f�r
eine �ffentliche Diskussion immer noch Zeit, wenn die verschiedenen Modelle
erst mal durchgerechnet worden sind.
> Privater Rundfunk kann prinzipiell nicht den Verfassungsauftrag des ÖRR
> erfüllen. Der ÖRR ist eines der wichtigsten bürgerrechtlichen Instrumente
> in diesem Staat, und er ist damit einer der wichtigsten Garanten für
> Demokratie und Freiheit.
Wie man Beispielhaft an der Diskussion um den ZDF-Indendanten sehen
kann.
> Frei empfangbar ist dort meist nur TV in
> der Qualität von 9Live, und das ärmste Drittel der Bevölkerung muss sich
> denn auch mit diesem Niveau begnügen.
PBS auf 9live Niveau? Ich habe das US System erlebt und beim Radio
zumindest hab ich nicht viel vermisst. Car Talk und APHC höre ich bis
heute übers Netz! TV hab ich nicht.
> Dass große Teile des Staatsvolks dann
> schon rein informationstechnisch nicht in der Lage sind, einen von Staat
> und Wirtschaft unabhängigen politischen Willenb zu entwickeln, muss wohl
> nicht extra erwähnt werden.
Und weil es in DE die Lindenstraße gibt ist es anders?
Sorry, ich mag den GEZ-finanzierten Rundfunk durchaus (BR2 ist ein
guter Ersatz für PRI und NPR) aber Wunderdinge sollte man ihm besser
nicht andichten.
Gruß,
Georg
> Lars schreibt: "eine Steuer". Nenn es doch einfach "Geb�hr" oder
> "Abgabe" oder wie auch immer.
> Wichtig ist die einfache und unaufw�ndige Erhebung zusammen mit der
> ESt durch das Finanzamt.
>
> Das neue sollte simpelst sein: jeder ESt-Steuerpflichtige zahlt
> gleich.
Wie soll die Geb�hr vom FA erhoben werden? Bei Arbeitnehmern gleich per
Lohnabzug vom Arbeitgeber? Wie wird bei Unternehmen die Geb�hr berechnet?
Wenn ein Gro�konzern nun nicht mehr einige zigtausend Euro pro Monat
bezahlt, sondern nur so viel wie ein einzelner Mensch, wer findet sich dann
mit den anfallenden Mehrkosten ab?
Sicher hast Du Recht: das neue System sollte so simpel wie m�glich sein.
Aber bitte nicht noch simpler ...
> Es ist leider so traurig, wie es ist: man muss gebetsmühlenartig
> wiederholen, dass eine Steuerfinanzierung des ÖRR verfassungsrechtlich
> unzulässig ist, und dass es überaus gute GRünde dafür gibt, die eben im
> Verfassungsauftrag des ÖRR liegen.
Wenn man gesetzlich eine staatsferne Institution bestimmt, die den
Finanzierungsbedarf des ÖRR festlegt, wo ist dann der
verfassungsrechtliche Unterschied, ob dieses Geld separat von den
Bürgern eingetrieben wird oder aber direkt vom Finanzminister
überwiesen wird?
Aber da� er das jetzt noch schriftlich hat ist der Gag.
ct
>Privater Rundfunk kann prinzipiell nicht den Verfassungsauftrag des �RR
>erf�llen.
�R kann es auch nicht. Dank Zwangsgeb�hren tut er mehr als der
Verfassungsauftrag vorgibt.
>Kannst du bitte "MEINE Ger�te" definieren?
und solchen Leuten finanzieren wir das Studium <tssst>
>So wie ich verstanden habe, bin ich von GEZ-Geb�hr befreit.
Oh Mann, kannst Du auch lesen? Man IST nicht (automatisch) befreit.
> Somit gibt es keine "MEINE Geb�hren",
erstmal gibt es DEINE Geb�hren. Von denen kannst Du dich befreien
lassen. Aber hierzu musst DU erstmal aktiv werden und nicht passiv
abwarten.
> sondern nur "DIE Geb�hren", die meine Eltern f�r ihre Ger�te bezahlen.
also hast Du eigene Ger�te und bisher immer nur von Doppelzahlung und
fremden Ger�te geschrieben.
>und er kein eigenes Einkommen hat.
dann ist er f�r seine Ger�te befreit. Auch die Eltern zahlen dann
nicht f�r SEINE Ger�te.
>> Es ist leider so traurig, wie es ist: man muss gebetsm�hlenartig
>> wiederholen, dass eine Steuerfinanzierung des �RR verfassungsrechtlich
>> unzul�ssig ist, und dass es �beraus gute GR�nde daf�r gibt, die eben im
>> Verfassungsauftrag des �RR liegen.
>
> Wenn man gesetzlich eine staatsferne Institution bestimmt, die den
> Finanzierungsbedarf des �RR festlegt, wo ist dann der
> verfassungsrechtliche Unterschied, ob dieses Geld separat von den
> B�rgern eingetrieben wird oder aber direkt vom Finanzminister
> �berwiesen wird?
Der Unterschied liegt darin, dass der Finanzminister sich weigern kann oder
es auch einfach mal "vergisst", den festgesetzten Betrag zu �berweisen.
Steuern flie�en nun mal in den Bundeshaushalt, und �ber den entscheiden
Regierung und Parlament. Deren T�tigkeit aber soll vom �RR kontrolliert
werden und nicht umgekehrt.
>> Der �R-Rundfunk war nie politisch unabh�ngig, auch wenn das fr�her so in
>> den Leitlinien stand
>
> Aber da� er das jetzt noch schriftlich hat ist der Gag.
Ich kann mich nicht erinnern, dass die politische Unabh�ngigkeit des �RR
jemals in irgend welchen Leitlinien gestanden hat. Der �RR war
selbstverst�ndlich immer und wird immer politisch abh�ngig sein, und zwar
von den B�rgern.
Vielleicht ist eine parteipolitische Unabh�ngigkeit gemeint, aber
angesichts des Umstands, dass die politischen Parteien schon seit jeher in
den Rundfunkr�ten vertreten sind, kann man das auch ausschlie�en.
Die Parteien aber stellen schon seit jeher nur eine Minderheit in den
Rundfunkr�ten (au�er im Fernsehrat des ZDF, der seine eigene Entstehungs-
und Entwicklungsgeschichte hat). Dennoch ist der Einfluss der Parteien
faktisch viel gr��er, als er formal ist. Das ergibt sich leider aus der
gegenseitigen Abh�ngigkeit von Politikern und Journalisten in einer
Medienrepublik. Ich glaube deshalb nicht, dass man den auch IMO zu gro�en
Einfluss der Parteien auf den �RR mittels formaler Ma�nahmen begrenzen
k�nnen wird.
Nein, dass muss nicht so sein. Schließlich wird die Kirchensteuer auch
von den Kirchen selbst erhoben und durchs FA eingetrieben.
>> Der Unterschied liegt darin, dass der Finanzminister sich weigern kann oder
>> es auch einfach mal "vergisst", den festgesetzten Betrag zu �berweisen.
>> Steuern flie�en nun mal in den Bundeshaushalt, und �ber den entscheiden
>> Regierung und Parlament. Deren T�tigkeit aber soll vom �RR kontrolliert
>> werden und nicht umgekehrt.
>
> Nein, dass muss nicht so sein. Schlie�lich wird die Kirchensteuer auch
> von den Kirchen selbst erhoben und durchs FA eingetrieben.
Da unterliegst Du einem fatalen Missverst�ndnis: die Kirchensteuer ist
KEINE staatliche Steuer. Vielmehr haben die Kirchen selbst eigene
Steuerhoheit, was bedeutet, dass sie selbst Steuern erheben und eintreiben
d�rfen, ganz genau so wie der Staat. Das Eintreiben haben die Kirchen nur
freiwillig den Finanz�mtern als Dienstleister �bertragen, und f�r diese
Dienstleistung bezahlen sie auch.
Ich nehme nun mal ganz stark an, dass Du nicht w�nschst, dass der �RR
selbst auch Steuern erheben kann, so wie das die Kirchen tun. Ich hingegen
k�nnte mir das, mit auf geeignete Weise installierten Kontrollgremien,
durchaus vorstellen.
> Die politische Unabh�ngigkeit wurde aus dem Vertrag genommen.
Aus welchem Vertrag? Und wie k�nnte das jemals drin gestanden haben, wo
doch eine politische Unabh�ngigkeit v�llig unm�glich realisierbar ist.
Meinst Du nicht etwa Neutralit�t und Ausgewogenheit anstatt Unabh�ngigkeit?
Der �RR war immer und ist weiterhin in jeder Hinsicht (also auch politisch)
von den B�rgern abh�ngig. Er kann und darf nicht politisch unabh�ngig sein.
Wenn er gesetzlich dazu verpflichtet ist, kann er es nicht einfach
vergessen oder sich weigern.
Falsch. Meine Frage war, ob ich verpflichtet bin als Studierender, der
Bafög bekommt und bei den Eltern wohnt, GEZ-Gebühren zu bezahlen. Wie
du es mir erläutert hast, bin ich es nicht. Somit hat sich die Sache
erledigt. Ich versuche mich nicht davor zu drücken. Wenn ich
verpflichtet wäre, dann hätte ich die auch bezahlt.
>Woher sollen wir das wissen? Vielleicht wanderst Du nach dem Studium aus?
>Vielleicht lebst Du nach dem Studium bis ans Lebensende von Hartz-IV? Hol'
Vielleicht. Das kann man nie wissen. Dann hat man das Geld natürlich
umsonst bezahlt. Genauso wie wenn man die GEZ-Gebühren bezahlt und die
Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Wobei das zwei ganz verschiedene
Welten sind, die man nicht vergleichen kann.
Es existieren mindestens 3 verschiedene Möglichkeiten "meine Geräte"
zu interpretieren:
1. Man ist der Eigentümer und Besitzer, aber man nutzt die Geräte
nicht
2. Man ist kein Eigentümer, aber Besitzer und nutzt die Geräte nicht
3. Man ist der Eigentümer, aber kein Besitzer, und kann somit die
Geräte auch nicht nutzen
4. Man ist kein Eigentümer, aber besitzt die Geräte und nutzt die
5. Man ist der Eigentümer, Besitzer und Nutzer der Geräte
Sorry, aber ich bin kein Hellseher und kann deshalb nicht wissen, was
der Autor genau mit der Aussage gemeint hat.
Und solchen Leuten hat man das Studium finanziert <tssst>, falls du
studiert hast
> Wenn er gesetzlich dazu verpflichtet ist, kann er es nicht einfach
> vergessen oder sich weigern.
Witzbold. Rate mal, wer die Gesetze macht, den Haushalt festlegt und die
Ausgabenpolitik bestimmt?
> Falsch. Meine Frage war, ob ich verpflichtet bin als Studierender, der
> Baf�g bekommt und bei den Eltern wohnt, GEZ-Geb�hren zu bezahlen. Wie
> du es mir erl�utert hast, bin ich es nicht. Somit hat sich die Sache
> erledigt. Ich versuche mich nicht davor zu dr�cken. Wenn ich
> verpflichtet w�re, dann h�tte ich die auch bezahlt.
Darum geht's doch gar nicht, dieses Thema hatten wir ja auch auf sehr
zivile Weise erledigt. Hier geht's nur noch darum, dass Du die
Rundfunkgeb�hr pauschal als "Abzocke" bezeichnet hast.
>>Woher sollen wir das wissen? Vielleicht wanderst Du nach dem Studium aus?
>>Vielleicht lebst Du nach dem Studium bis ans Lebensende von Hartz-IV? Hol'
>
> Vielleicht. Das kann man nie wissen. Dann hat man das Geld nat�rlich
> umsonst bezahlt. Genauso wie wenn man die GEZ-Geb�hren bezahlt und die
> Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Wobei das zwei ganz verschiedene
> Welten sind, die man nicht vergleichen kann.
Doch, diese beiden Bereiche haben etwas gemeinsam, der der Kern dieser
Diskussion ist, und der sie f�r diese Diskussion vergleichbar macht: Sowohl
die Ausgaben f�r die Bildung der kommenden Generationen (also z.B. f�r
Dich), als auch die Ausgaben f�r die von Staat und Wirtschaft unabh�ngigen,
von B�rgern auf Ausgewogenheit und Vielfalt kontrollierten Angebote zur
�ffentlichen Meinungsbildung, liegen im Interesse des Gemeinwohls und
werden auf die eine oder andere Weise durch die Gesellschaft insgesamt
getragen. Zur Wahrung der Chancengleichheit bei der Bildung (also damit
auch Du studieren kannst, obwohl Du Dir die daf�r anfallenden Kosten gar
nicht leisten kannst), als auch zur Sicherung der freien Meinungsbildung
des Wahlvolks fallen Kosten an, die nicht nach Nutzung durch den Einzelnen,
sondern von der Gesellschaft insgesamt getragen werden.
> Mal eine ganz andere Frage: Wie teuer ist eigentlich die Werbung im
> Fernsehen? Wo ist der Sinn im TV Werbung zu zeigen, die ,wie ich
> annehme, von den GEZ-Gebᅵhren finanziert wird um die Leute zu
> ermuntern die Gebᅵhren zu bezahlen?
> "GEZ - schon gezahlt? Natᅵrlich zahl ich!"
Was die Produktion dieser Sendungen kostet, kann ich Dir auch nicht sagen,
aber ich nehme an, dass das vom Etat der GEZ getragen wird, und deren
Rechnungsfᅵhrung ist auf ihrer Webseite einsehbar. Insgesamt wurden von der
GEZ im Jahr 2008 2,26% der Gebᅵhreneinnahmen bzw 3,87 ᅵ pro Teilnehmer
aufgewendet fᅵr Gebᅵhreneinzug, Verpflichtung neuer Teilnehmer, Inkasso und
Mahnwesen, Gebᅵhrenbefreiungen, Gebᅵhrenplanung und Teilnehmerbetreuung.
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[Beispiel Kirchensteuer]
> Ich nehme nun mal ganz stark an, dass Du nicht w�nschst, dass
> der �RR selbst auch Steuern erheben kann, so wie das die Kirchen
> tun. Ich hingegen k�nnte mir das, mit auf geeignete Weise
> installierten Kontrollgremien, durchaus vorstellen.
DIR glaube ich das sofort. Und ich hoffe, du hast dir danach
wenigstens die H�nde gewaschen... ;->
MfG
Gerald
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Das sollte sich eigentlich jeder W�hler ansehen und sich dann �berlegen, ob er die richtigen gew�hlt hat...
*Seufz* Tell News. Deine Aussage, falls man den ÖRR mittels Steuern
finanzieren wollte, könnte sich der Finanzminister weigern, ist
falsch. Deswegen habe ich die Kirchensteuer ins Gespräch gebracht.
Durch den Status der Körperschaft öffentlichen Rechts können sie eben
Steuerbeschlüsse fassen. Ganz einfach.
> Ich nehme nun mal ganz stark an, dass Du nicht wünschst, dass der ÖRR
> selbst auch Steuern erheben kann, so wie das die Kirchen tun. Ich hingegen
> könnte mir das, mit auf geeignete Weise installierten Kontrollgremien,
> durchaus vorstellen.
Ich auch. Ätsch. Ich habe von Anfang meines Einschaltens ihier im Fred
an eine KÖR gedacht, die den ÖRR mit Finanzmitteln ausstattet.
>> Ich nehme nun mal ganz stark an, dass Du nicht w�nschst, dass der �RR
>> selbst auch Steuern erheben kann, so wie das die Kirchen tun. Ich hingegen
>> k�nnte mir das, mit auf geeignete Weise installierten Kontrollgremien,
>> durchaus vorstellen.
>
> Ich auch. �tsch. Ich habe von Anfang meines Einschaltens ihier im Fred
> an eine K�R gedacht, die den �RR mit Finanzmitteln ausstattet.
Na, dann isses ja gut.
Okay, dein Argument hat Sinn. Du hast es doch geschafft mich zu
überzeugen.
> Mal eine ganz andere Frage: Wie teuer ist eigentlich die Werbung im
> Fernsehen?
Das h�ngt extrem vom Sender, der erwarteten Anzahl an Zuschauern und
deren Struktur ab.
Beim Sender nehme ich einfach mal an, dass Dich der �ffentliche Rundfunk
interessiert.
Beim 2DF kenne ich pers�nlich Preise zwischen 100 und 1.500 EUR/sek. Die
Spanne ist also gro�!
> Wo ist der Sinn im TV Werbung zu zeigen, die ,wie ich
> annehme, von den GEZ-Geb�hren finanziert wird um die Leute zu
> ermuntern die Geb�hren zu bezahlen?
Oder meinst Du die "GEZ-Werbung" im �ffentlichen Rundfunk? Die ist keine
Werbung, oder besser gesagt, wird nicht als solche verrechnet.
> "GEZ - schon gezahlt? Nat�rlich zahl ich!"
So alt die Beitr�ge f�r den �ffentlichen Rundfunk auch sind: es gibt
jedes Jahr wieder Menschen, die im Sinne der GEZ neue Beitragszahler
sind. Diese zu informieren halte ich f�r durchaus sinnvoll.
Daher zielt diese Information auch auf diese neuen Beitragszahler -
n�mlich junge Menschen.
Gru�
Ralph
> So alt die Beitr�ge f�r den �ffentlichen Rundfunk auch sind: es gibt
> jedes Jahr wieder Menschen, die im Sinne der GEZ neue Beitragszahler
> sind. Diese zu informieren halte ich f�r durchaus sinnvoll.
> Daher zielt diese Information auch auf diese neuen Beitragszahler -
> n�mlich junge Menschen.
Aber mal ganz ehrlich: glaubt au�er dem Intendanten der ARD, der
F�hrungsebene der GEZ, und den beteiligten Leuten der beauftragten
Werbeagentur wirklich ein einziger anderer Mensch, dass diese
grottenschlechte "Werbung" bei der geplanten Zielgruppe (oder bei irgend
einer anderen) ankommt? Ich kann mir das nicht vorstellen.
Ich w�nsche mir eine regelm��ige Sendung in der ARD von z.B. w�chentlich 15
Minuten Dauer, in der der Verfassungsauftrag des �RR erkl�rt wird, und in
der �ber Interna aus dem �RR (insbesondere aus den Rundfunkr�ten) berichtet
wird.
> Aber mal ganz ehrlich: glaubt auᅵer dem Intendanten der ARD, der
> Fᅵhrungsebene der GEZ, und den beteiligten Leuten der beauftragten
> Werbeagentur wirklich ein einziger anderer Mensch, dass diese
> grottenschlechte "Werbung" bei der geplanten Zielgruppe (oder bei irgend
> einer anderen) ankommt? Ich kann mir das nicht vorstellen.
Ich habe eine Weile keine GEZ-"Werbung" mehr gesehen. Die, die ich kenne:
nein, das glaube ich nicht. Aber sie _kᅵnnte_ sich ja geᅵndert haben.
Mᅵglicherweise hat man es bei der GEZ bzw. den Landesrundfunkanstalten
aufgegeben, den Sinn der Rundfunkgebᅵhren erklᅵren zu wollen, und stellt
sich deshalb ᅵffentlich als eine Art Mafia dar, die ja bekanntlich auch
keine Begrᅵndung fᅵr ihre Schutzgelderpressungen geben muᅵ (auᅵer "wir
sind stᅵrker").
Schade eigentlich, denn mir erschlieᅵt sich der Sinn von Rundfunkgebᅵhren
und ᅵRR durchaus, und ich glaube auch nicht, da der einzige zu sein.
... Martin
>Es existieren mindestens 3 verschiedene M�glichkeiten "meine Ger�te"
>zu interpretieren:
es gibt 1(!) M�glichkeit und zwar in den Rundfunkstaatsvertrag zu
schauen.
Entscheidend ist, wer das Ger�t zum Empfang bereith�lt!
> Das neue sollte simpelst sein: jeder ESt-Steuerpflichtige zahlt
> gleich.
Dagegen. Ich nutze ausschlieᅵlich Radio und zahle dafᅵr, sogar
zweimal an zwei Wohnsitzen, finde dies auch vᅵllig in Ordnung.
Fernsehen nutze ich allerdings gar nicht und will darum auch
nicht zu dessen Finanzierung herangezogen werden.
Radio ist Grunddeckung, Fernsehen ist dies m.E. nicht (mehr).
Ein ᅵberarbeitetes Gebᅵhrenmodell sollte unbedingt weiterhin
zwischen Erhebung fᅵr Radio und fᅵr Fernsehen trennen.
Hans Crauel
Gru�
Gerhard
Gru�
Gerhard
> > Wo ist der Sinn im TV Werbung zu zeigen, die ,wie ich
> > annehme, von den GEZ-Geb�hren finanziert wird um die Leute zu
> > ermuntern die Geb�hren zu bezahlen?
> Oder meinst Du die "GEZ-Werbung" im �ffentlichen Rundfunk? Die
> ist keine Werbung, oder besser gesagt, wird nicht als solche
> verrechnet.
Die erw�hnte GEZ-Werbung wurde auch schon auf privaten Sendern
gesichtet. Ich vermute stark, da� sich diese von jemandem - vermutlich
der GEZ - daf�r bezahlen lassen.
HTH.
Andi
Baf�g soll auch finanziell schlechter gestellten Personen eine gute
Ausbildung erm�glichen. Bildung nur f�r Reiche darf nicht sein.
Der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund Bezieher von Baf�g von der
Geb�hrenpflicht befreit. Warum soll also der Steuerzahler f�r Geb�hren
aufkommen, die der GEZ gar nicht zustehen?
> Anstatt, wie ich Dir geraten hatte, �ber meine Argumente nachzudenken,
> suchst Du nach billigen Ausfl�chten und Scheinargumenten, um Deine eigene
> "Abzocke" zu rechtfertigen, und Deinen Vorwurf der Abzocke gegen�ber ein
> anderes gemeinsinniges B�rgerprojekt aufrecht zu halten.
>
> Deine Geisteshaltung nennt man bigott.
>
�ber den Sinn und Unsinn der GEZ-Geb�hren ist schon weiter oben ein ganz
ausf�hrlicher Thread. Also bitte da nachlesen.
Gru�
Gerhard
Warum verlangst du das alles vom OP?
Lebt er zusammen mit den Eltern unter einem Dach und hat ein Einkommen,
das den einfachen Sozialhilfesatz nicht �bersteigt, dann entf�llt lt. �3
Abs. 1 letzter Satz die Meldepflicht.
Erh�lt er Baf�g so bekommt er hier�ber eine Bescheinigung und die
Geb�hrenpflicht f�r SEINE Ger�te entf�llt. Da� er aber Ger�te besitzt
mu� er in diesem Fall melden.
Gru�
Gerhard
zum Xten-male. Im Falle von �5 Abs. 1 RGebStV entf�llt laut �3 Abs. 1
entf�llt die Meldepflicht. Ist denn das so schwer? In dem Fall mus ER
nicht aktiv werden.
Liegt das Baf�g �ber dem einfachen Sozialhilfesatz dann gilt �5 Abs. 1
nat�rlich nicht. Dann mu� ER aktiv werden, die Ger�te melden und der GEZ
nachweisen per Baf�g-Bescheinigung da� er von der Geb�hrenpflicht
befreit ist. Das mu� er eventuell in bestimmten Zeitr�umen wiederholen -
seine Baf�g-Bescheinigung bei der GEZ vorlegen.
Er k�nnte nat�rlich auch hergehen und die Ger�te seinen Eltern auf den
Tisch oder dem Keller stellen. Somit sind es Zweitger�te der Eltern und
er unterliegt weder der Melde- oder Geb�hrenpflicht.
Gru�
Gerhard
Gru�
Gerhard
Dann m�ssen aber die Informationen aber auch rechtlich und inhaltlich
korrekt sein.
Der Werbespot mit dem jungen Mann (rotes T-Shirt und diverse Gitarren an
der Wand) soll wohl eher suggerieren: Jeder ist ausnahmslos
Zahlungspflichtig.
Werbespots � la "Mami wann kommt Pappi wieder aus dem Gef�ngnis" sollen
eher abschrecken, denn informieren.
> Daher zielt diese Information auch auf diese neuen Beitragszahler -
> n�mlich junge Menschen.
>
Du meinst wahrscheinlich eher ....dumme Menschen.
Gru�
Gerhard
Es gibt ja auch einen Werbespot in dem mehrere Leute mit schwarzen
Westen und weiᅵen Helmen eine Wohnung stᅵrmen. Als der am Boden liegende
Bᅵrger erklᅵrt, daᅵ er gar keine Gerᅵte besitzt reiᅵen sich die Leute
die Abdeckung der Weste ab und der Schriftzug "Heute schon GEZahlt?"
kommt zum Vorschein.
Natᅵrlich verabschieden sie sich mit der Bemerkung: "Wir kriegen dich
auch noch. Wir kriegen alle. Los jetzt rauf zu Mᅵllers im nᅵchsten
Stock. Zack Zack".
Das erklᅵrt sehr anschaulich die Methoden der GEZ. ;-))
Gruᅵ
Gerhard
> Aber mal ganz ehrlich: glaubt au�er dem Intendanten der ARD, der
> F�hrungsebene der GEZ, und den beteiligten Leuten der beauftragten
> Werbeagentur wirklich ein einziger anderer Mensch, dass diese
> grottenschlechte "Werbung" bei der geplanten Zielgruppe (oder bei irgend
> einer anderen) ankommt? Ich kann mir das nicht vorstellen.
Das sehe ich auch so. Nur hast Du ja auch gleich die sogenannten
Entscheidungstr�ger ausgenommen. Und genau die glauben das.
> Ich w�nsche mir eine regelm��ige Sendung in der ARD von z.B. w�chentlich
> 15
> Minuten Dauer, in der der Verfassungsauftrag des �RR erkl�rt wird, und
> in
> der �ber Interna aus dem �RR (insbesondere aus den Rundfunkr�ten)
> berichtet
> wird.
Nein danke. Comedy-Sendungen gibt es schon genug. :-)
Aber im Ernst: Mehr Bildungsfernsehen w�re gut. T�te m.E. auch der
Akzeptanz des �RR gut. Zumindest wenn es gut gemacht ist.
Wenn vom Niveau her das gleiche rauskommt, wie bei der GEZ-Werbung, dann
sollte man es besser lassen.
Gru�
Ralph
> Die erw�hnte GEZ-Werbung wurde auch schon auf privaten Sendern
> gesichtet. Ich vermute stark, da� sich diese von jemandem - vermutlich
> der GEZ - daf�r bezahlen lassen.
Ich hab gerade mal bei der GEZ nachgeschaut, weil mir ein solcher
Aufwand nicht bekannt war. In den Gesch�ftsberichten habe ich auf Anhieb
nichts gefunden. Es bleibt allerdings eine m�gliche Position von
"Fremdleistungen - verschiedene Dienstleistungen" mit gut 11 Mio. EUR
p.a.
Ich frag aber bei Gelegenheit mal nach.
> HTH.
Jau. Danke.
Gru�
Ralph
> Ralph Wesselmann schrieb:
>> Daher zielt diese Information auch auf diese neuen Beitragszahler -
>> n�mlich junge Menschen.
>>
> Du meinst wahrscheinlich eher ....dumme Menschen.
Nein. Ich meine junge Menschen. Aber ich meine _zielt_, nicht
_erreicht_.
Gru�
Ralph
> Deniz Abay <qrt...@googlemail.com> schrieb:
>> Es existieren mindestens 3 verschiedene M�glichkeiten "meine Ger�te"
>> zu interpretieren:
> es gibt 1(!) M�glichkeit und zwar in den Rundfunkstaatsvertrag zu
> schauen.
Dort steht nur: "Das Bereithalten eines Rundfunkempfangsger�ts begr�ndet
auch k�nftig die Rundfunkgeb�hrenpflicht."
Erst im Rundfunkgeb�hrenstaatsvertrag wird dann erl�utert, was
Rundfunkempfangsger�te sind und wann es zum Empfang bereitgehalten wird.
Gru�
Ralph
Deniz Abay <qrt...@googlemail.com> schrieb:
> > Das geht Dir bei vielen Dingen so. Ich weiss ja nicht, was Du
> > studierst, aber es gibt viele Leute, die nicht studieren, und die
> > dennoch gezwungen sind, Dein Studium und Dein Baf�g zu
> > finanzieren.
> Au�erdem wird man aufgrund des Studium mehr Geld
> in die Staatskasse einzahlen, was sich aus einer h�heren Bezahlung
> als Arbeitnehmer ableiten l�sst, nachdem das Studium erfolgreich
> abgeschlossen ist. Somit ist das Studium nicht nur f�r den
> Studierenden von Vorteil, sondern auch f�r die Gesellschaft.
Kommt darauf an, welches Fach du studierst. In manchen "normalen"
Berufen bekommt man eher einen Arbeitsplatz und verdient auch besser als
eben in manchen akademischen F�chern.
Selbst in "klassischen" F�chern wie z.B. Medizin hat man nicht
automatisch nach erfolgreichem Abschluss des Studiums sofort einen
B�rger, der deutlich mehr Steuern zahlt, als ein z.B. Facharbeiter. Und
wenn ich mir SozP�d, Lehrer usw. ansehe - deren Gehalt (und damit
Steuervolumen) liegt auch nicht immer sooo deutlich �ber dem Lohn eines
Facharbeiters oder Handwerksmeisters.
Und - betrifft nur Frauen - manchmal stehen einer akademischen Laufbahn
auch simple Familienplanungen im Weg. Also studiert, brauchbar gut
abgeschlossen und dann f�r die n�chsten 20 Jahre "nur" Hausfrau&Mutter
mit ggf. einem 400EUR-Nebenjob.
Gru�
Erich
--
Lebe heute und freue dich auf morgen.
Wie ist das mit den Studenten, die nur den ausgerechneten Minimalsatz
anstatt Baf�g von den Eltern bekommen?
Man k�nnte der GEZ ja in allen belangen zustimmen, wenn Sie nicht auch
Arbeitsmittel von Studenten, sprich Laptop oder PC, zwangsver-geb�hren
w�rden. Selbst Laptops mit CPUs unterhalb der Youtube- bzw. jeglicher
Multimediatauglichkeit (alte PII-M�hren z.B. mit Ubuntu und OpenOffice),
und die sich nicht aufr�sten lassen, werden durch Zauberhand Empfangsger�te.
> Und - betrifft nur Frauen - manchmal stehen einer akademischen
> Laufbahn auch simple Familienplanungen im Weg. Also studiert,
> brauchbar gut abgeschlossen und dann f�r die n�chsten 20 Jahre
> "nur" Hausfrau&Mutter mit ggf. einem 400EUR-Nebenjob.
Aber auch dieses von Dir skizzierte "Frau ist immer zu hause" erspart
der Allgemeinheit andernfalls ben�tigte Kinderbetreuungsangebote etc.
Kommt also unterm Strich wom�glich das gleiche raus, wie wenn die die
selbe Frau andernfalls berufst�tig w�re, mehr Steurn zahlte, aber auch
Kinderhort etc. br�uchte.
Und - JFTR - das betrifft so heutzutage l�ngst nicht mehr nur Frauen.
Bis neulich.
Andi
> Man k�nnte der GEZ ja in allen belangen zustimmen, wenn Sie nicht auch
> Arbeitsmittel von Studenten, sprich Laptop oder PC, zwangsver-geb�hren
> w�rden. Selbst Laptops mit CPUs unterhalb der Youtube- bzw. jeglicher
> Multimediatauglichkeit (alte PII-M�hren z.B. mit Ubuntu und OpenOffice),
> und die sich nicht aufr�sten lassen, werden durch Zauberhand Empfangsger�te.
Mal ganz ehrlich: wie viele Personen werden davon wohl betroffen sein?
Baf�g-Bezieher zahlen nix. Bleiben Studenten mit wohlhabenden Eltern und
solche, die sich z.B. wg l�ngerer Studienzeit oder wg Zweitstudiums ihren
Unterhalt selbst verdienen m�ssen. Und von denen haben wohl wieviele ein
normales TV- oder Radioger�t, das den PC dann wieder geb�hrenfrei macht?
N�herungsweise d�rften das so ziemlich alle sein.
Fazit: es gibt keinen Studenten, der f�r ein "neuartiges Empfangsger�t",
also z.B. f�r einen PC, Geb�hren bezahlen muss.
>> Ja. Weiteres Einkommen darfst Du nicht haben.
>
> Wie ist das mit den Studenten, die nur den ausgerechneten Minimalsatz
> anstatt Baf�g von den Eltern bekommen?
Die m�ssen sich auch das Geld f�r die GEZ von ihren Eltern geben lassen.
Befreiungsgrund ist nur eine Alimentation aus �ffentlicher Hand, also z.B.
Baf�g oder ALG-2.
Und das ist ja auch ganz gerecht so.
[Sarkasmussmode ON]
und von wem k�nnen sich das die Eltern geben lassen?
> Und das ist ja auch ganz gerecht so.
Klar, es wird weder Fernsehen geschaut, noch Radio geh�rt und ein
technisches Ger�t, was man nun mal zum studieren braucht (moderne
elektronische Schreibmaschine) wird flugs vom Geb�hreneintreiber zur
Medienempfangszentrale umdefiniert um sich die Taschen vollzuhauen.
Gerecht w�re in meinen Augen: jeder Haushalt bezahlt seine GEZ und
Kinder, f�r die Kindergeld vom Staat gezahlt wird (= kein eigenes
Einkommen) und die im Haushalt leben m�ssen nicht extra l�hnen.
Viele und es werden immer mehr.
> Bleiben Studenten mit wohlhabenden Eltern
Gerade das immer weiter um sich greifende vom AG verlangte "Mobil-sein"
(gerade in den 5NBL) der AN wird immer mehr zum Problem. Ich kenne jede
Menge Haushalte, die einen nicht unbetr�chtlichen Teil des
Haushaltseinkommens f�rs Pendeln opfern m�ssen (Doppelverdienerhaushalt,
mal hier 1 Jahr befristet eingestellt, mal dort 6 Monate usw.),
andererseits aber nicht die Geh�lter haben, um dick Geld steuerlich
absetzen zu k�nnen.
Bei der Baf�g Berechnung werden die eigentlichen Kosten nicht mit
betrachtet, die gehen von einem pauschalisiertem Netto aus, was so nicht
vorhanden ist, so das es gen�gend Haushalte gibt, die mit 30 EUR die
Woche f�r Nahrung Kleidung auskommen m�ssen und andererseits die Kinder
kein Baf�g erhalten. Wohlhabende Eltern in Deinen Augen eben.
In aller Regel kann man sagen, das Doppeverdienerhaushalte selbst mit
geringen Geh�lter (Pf�rtner - Putze) kein Baf�g erhalten.
> solche, die sich z.B. wg l�ngerer Studienzeit oder wg Zweitstudiums ihren
> Unterhalt selbst verdienen m�ssen.
Auch die, die neben dem Studium arbeiten haben nicht das Geld dicke, um
GEZ f�r nicht-verlangte und nicht -ben�tigte Leistungen zu bezahlen.
Ich sehe immer die Werbung der GEZ im Fernsehen vor mir, wo die junge
Dame im Restaurant sitzt. Der Kellner kommt und verlangt 583 EUR. Das
M�del schaut erstaunt, "ich habe doch nur Spagetti gegessen", der
Kellner daraufhin: "Ja aber die M�glichkeit h�tte bestanden, die Karte
hoch und runter zu essen und das mu� bezahlt werden. Wenn Sie ein Essen
ausgelassen haben, ihr Pech".
> Und von denen haben wohl wieviele ein
> normales TV- oder Radioger�t, das den PC dann wieder geb�hrenfrei macht?
Eigentlich, wenn ich mir so die WG Zimmer anschaue, keine Sau.
> Fazit: es gibt keinen Studenten, der f�r ein "neuartiges Empfangsger�t",
> also z.B. f�r einen PC, Geb�hren bezahlen muss.
Lerne mal einen Studenten kennen, selbst die �rmste Sau wird von der GEZ
ausgequetscht wie eine Zitrone. Wenn die weg sind, wird die
Zweitwohnsitzsteuer oder Studiengeb�hren abkassiert. (wer sich leisten
kann zu studieren, hat Geld)
Tom Berger <use...@archtools.de> schrieb:
> Fazit: es gibt keinen Studenten, der f�r ein "neuartiges
> Empfangsger�t", also z.B. f�r einen PC, Geb�hren bezahlen muss.
Sehe ich anders. Es gibt viele "Studentenbuden", in denen als einziges
"Empfangsger�t" ein Laptop mit Internetanschluss steht. Er ersetzt
Radio, TV und Telefon.
>(Doppelverdienerhaushalt,
bekommen alle Verheirateten doppeltes Gehalt?
> das Doppeverdienerhaushalte
was soll das sein? Verdient nicht jeder f�r sich selber?
>Das Amt das die Baf�g-Bescheinigungen ausstellt
das war der ASTA. Ist das nicht die Selbtverwaltung der Studis?
>> Fazit: es gibt keinen Studenten, der f�r ein "neuartiges
>> Empfangsger�t", also z.B. f�r einen PC, Geb�hren bezahlen muss.
>
> Sehe ich anders. Es gibt viele "Studentenbuden", in denen als einziges
> "Empfangsger�t" ein Laptop mit Internetanschluss steht. Er ersetzt
> Radio, TV und Telefon.
Ja? Nun, dann best�tigst Du damit ja die Notwendigkeit der Geb�hrenerhebung
f�r den Empfang via Internet. Denn warum soll der eine Student mit
Fernseher bezahlen, der andere, der TV via PC sieht, aber nicht. Im
Gegenteil: anstatt wie bisher nur eine Radiogeb�hr, m�sste f�r den PC dann
ja wohl die TV-Geb�hr erhoben werden.
>Es sind ja auch nicht SEINE Ger�te, sondern nach �5 Abs. 1 RGEbStV
>geb�hrenbefreite Zweitger�te der Eltern.
wessen Ger�te wie zum Empfang bereit gehalten werden, hat er bisher
geschickt verschwiegen.
Hi,
gerecht in dem Zusammenhang w�re dann aber auch, da� alle Ger�te im Haushalt
einen und denselben Sender zeigen, st�ndig. Also nicht etwa Privatpornos
gucken, wenn Omi vorm Kukidentenstadl eingepennt ist. Alle gucken
dasselbe....
--
mfg,
gUnther
An welcher Uni ist das BAFöG-Amt beim AStA angesiedelt?
Ich glaube nicht, dass der Bund soviel Vertrauen in die studentische
Selbstverwaltung hat, denen die Entscheidung über BAFöG-Antrage zu
überlassen.
Vor allem: Glaubt hier noch irgendeiner das der �RR wirklich von
Staat/Politik unabh�ngig ist? Guckt euch doch mal die Rundfunkr�te
an....... v�llige Moppelkotze! Allein ZDF Neo ist direkte Konkurrenz zu
den Privaten. Von den heren Zielen des �RR ist absolut nichts mehr
vorhanden, ansonsten w�rden sie kulturell wichtige interessante
Sendungen nicht tief in die Nacht schieben! Es wird nur nach Quote
gegangen! Und dann dieser ganze Schwachfug mit den Sponsoren damit auch
nach 20 Uhr noch Werbegeld kassiert wird!
mfg
Ernst-August
Ein internetf�higer PC kann ohne TV-Karte keine Fernsehsender oder
Radiosender empfangen, sondern nur die Dienste nutzen, die von den
Rundfunkanstalten entsprechend ins Internet eingespeist werden. Jeder
Internetnutzer (ohne andere Empfangsger�te) mu� daf�r bezahlen, auch
wenn er diese Dienste nicht nutzt. Jeder ausl�ndische Internetnutzer
kann diese Dienste nutzen ohne auch nur einen einzigen Cent daf�r an die
GEZ zu bezahlen.
Gru�
Gerhard
Gru�
Gerhard
Mein Vorschlag hierzu w�re, jeder Haushalt zahlt f�r vorhandene
Fernseher und Radioger�te, sofern �berhaupt vorhanden, eine Geb�hr. Egal
wieviele Ger�te und Kinder noch im Haushalt vorhanden sind.
Gru�
Gerhard
> Bis vor ein paar Jahren waren sogar PC mit eingebauter TV-Karte explizit
> von der Geb�hrenpflicht ausgenommen.
Und schon wieder 'ne L�ge von "G-H-L". Nein, PCs mit eingebauter TV-Karte
waren schon immer prinzipiell geb�hrenpflichtige TV-Ger�te, die nicht
anders behandelt wurden und behandelt werden als stinknormale
Fernsehger�te.
> Ein internetf�higer PC kann ohne TV-Karte keine Fernsehsender oder
> Radiosender empfangen, sondern nur die Dienste nutzen, die von den
> Rundfunkanstalten entsprechend ins Internet eingespeist werden. Jeder
> Internetnutzer (ohne andere Empfangsger�te) mu� daf�r bezahlen, auch
> wenn er diese Dienste nicht nutzt. Jeder ausl�ndische Internetnutzer
> kann diese Dienste nutzen ohne auch nur einen einzigen Cent daf�r an die
> GEZ zu bezahlen.
Ja und? Wen interessiert das schon? Du kannst ja auch Radio Nordkorea via
Internet empfangen, ohne Sklavenarbeit f�r Kim Il Sung leisten zu m�ssen.
Aber umgekehrt m�sstest Du f�r den PC auch dann deutsche Rundfunkgeb�hren
bezahlen, wenn Radio Nordkorea der einzige Rundfunksender w�re, den er via
Internet empfangen k�nnte.
Man hat es Dir zwar schon zwanzig Mal gesagt, aber bei einem
Intelligenzbolzen wie Dir kann ein einunzwanzigstes Mal sicher nicht
schaden: es kommt bei der Rundfunkgeb�hrenpflichtig weder auf die
Empfangsm�glichkeit der Angebote des deutschen �RR an, noch �berhaupt auf
irgend eine tats�chlich stattfindende Nutzung eines Rundfunkempfangsger�ts.
Gru�
Gerhard
Gru�
Gerhard
Das habe ich von einem Dozenten erfahren, der auch Schulungen f�r
GEZ-Mitarbeiter durchf�hrte. Die damalige Fassung des RGebStV hat
TV-Karten in PC nicht beinhaltet. Nur leider ist keine alte Fassung des
RGebStV im Netz mehr zu finden. Du bist mit deinen Behauptungen
bez�glich L�gner zu vorschnell.
>> Ein internetf�higer PC kann ohne TV-Karte keine Fernsehsender oder
>> Radiosender empfangen, sondern nur die Dienste nutzen, die von den
>> Rundfunkanstalten entsprechend ins Internet eingespeist werden. Jeder
>> Internetnutzer (ohne andere Empfangsger�te) mu� daf�r bezahlen, auch
>> wenn er diese Dienste nicht nutzt. Jeder ausl�ndische Internetnutzer
>> kann diese Dienste nutzen ohne auch nur einen einzigen Cent daf�r an die
>> GEZ zu bezahlen.
>
> Ja und? Wen interessiert das schon? Du kannst ja auch Radio Nordkorea via
> Internet empfangen, ohne Sklavenarbeit f�r Kim Il Sung leisten zu m�ssen.
> Aber umgekehrt m�sstest Du f�r den PC auch dann deutsche Rundfunkgeb�hren
> bezahlen, wenn Radio Nordkorea der einzige Rundfunksender w�re, den er via
> Internet empfangen k�nnte.
>
> Man hat es Dir zwar schon zwanzig Mal gesagt, aber bei einem
> Intelligenzbolzen wie Dir kann ein einunzwanzigstes Mal sicher nicht
> schaden: es kommt bei der Rundfunkgeb�hrenpflichtig weder auf die
> Empfangsm�glichkeit der Angebote des deutschen �RR an, noch �berhaupt auf
> irgend eine tats�chlich stattfindende Nutzung eines Rundfunkempfangsger�ts.
>
Die Aufnahme von internetf�higen PC in den RGebStV wurde nur deshalb
m�glich, weil der �RR �berhaupt solche Dienste ins Internet gestellt hat.
Gru�
Gerhard
>>> Bis vor ein paar Jahren waren sogar PC mit eingebauter TV-Karte explizit
>>> von der Geb�hrenpflicht ausgenommen.
>>
>> Und schon wieder 'ne L�ge von "G-H-L". Nein, PCs mit eingebauter TV-Karte
>> waren schon immer prinzipiell geb�hrenpflichtige TV-Ger�te, die nicht
>> anders behandelt wurden und behandelt werden als stinknormale
>> Fernsehger�te.
>
> Das habe ich von einem Dozenten erfahren, der auch Schulungen f�r
> GEZ-Mitarbeiter durchf�hrte. Die damalige Fassung des RGebStV hat
> TV-Karten in PC nicht beinhaltet.
Es gab noch nie eine Fassung des RGebStVs, die TV-Karten in PCs
beinhaltet. TV-Karten in PCS sind und waren schon immer stinknormale
Rundfunkempfangsger�te, mit denen Fernsehprogramme nicht-zeitversetzt
empfangen und dargestellt oder aufgezeichnet werden k�nnen. Sie sind schon
immer prinzipiell geb�hrenpflichtig, ganz genau so wie alle anderen
herk�mmlichen Ger�te.
>> Man hat es Dir zwar schon zwanzig Mal gesagt, aber bei einem
>> Intelligenzbolzen wie Dir kann ein einunzwanzigstes Mal sicher nicht
>> schaden: es kommt bei der Rundfunkgeb�hrenpflichtig weder auf die
>> Empfangsm�glichkeit der Angebote des deutschen �RR an, noch �berhaupt auf
>> irgend eine tats�chlich stattfindende Nutzung eines Rundfunkempfangsger�ts.
>>
> Die Aufnahme von internetf�higen PC in den RGebStV wurde nur deshalb
> m�glich, weil der �RR �berhaupt solche Dienste ins Internet gestellt hat.
Nein, keineswegs, denn, ich wiederhole es zum 22sten Male: es kommt bei der
Rundfunkgeb�hrenpflichtig nicht auf die Empfangsm�glichkeit der Angebote
des deutschen �RR an. Es reicht auch schon, wenn irgend wo auf der Welt
irgend ein Sender sein Programm ins Internet streamt, damit jeder
Internet-PC zum Rundfunkempf�nger nach RGebStV mutiert. Und noch viel
wichtiger: Internetf�hige PCs wurden ausnahmslos alleine zumn Zweck der
Befreiung in den RGebStV geschrieben. Weil sowieso klar ist, dass
internetf�hige PCs Rundfunkemfpangsger�te sind, bedarf es f�r ihre
Geb�hrenpflicht auch keiner weiteren Ausf�hrungen im RGebStV, sondern, wie
gesagt, nur zum Zweck der speziellen Befreiungsregelungen.
> Es gab noch nie eine Fassung des RGebStVs, die TV-Karten in PCs
> beinhaltet. TV-Karten in PCS sind und waren schon immer stinknormale
> Rundfunkempfangsger�te, mit denen Fernsehprogramme nicht-zeitversetzt
> empfangen und dargestellt oder aufgezeichnet werden k�nnen.
Auch das erscheint mit minimaler technischer Allgemeinbildung frag-
w�rdig: Schon ein 'analoges' Farbfernsehger�t mu� mindestens eine
Bildzeile 'vorspeichern', da stets der Mittelwert zweier benachbarter
Zeilen f�r die Farbbestimmung verwendet wird (Die Phasenlage der Rot-
differenzsignale unterscheidet sich dabei um 180�, mit diesem Trick
werden Phasenfehler bei der Demodulation kompensiert). Das tat man
schon vor �ber drei�ig Jahren mit einer - GENAU: Verz�gerungsleitung.
Schon bei einem alten, analogen PAL-Empf�nger kann man also nicht
von "nicht-zeitversetzt' reden.
Eine TV-Karte setzt grunds�tzlich Puffertechnologieen ein, die einen
Zeitversatz bewirken, der weit �ber die oben beschriebene Verz�gerung
hinausgeht.
Im Vertrag steht nichts von der Gr��e des Zeitversatzes.
> Schon bei einem alten, analogen PAL-Empf�nger kann man also nicht
> von "nicht-zeitversetzt' reden.
Super! Aufgrund der endlichen Lichtgeschwindigkeit gibt es gar kein
nicht-zeitversetztes Darstellen von TV-Sendungen. Alle Rundfunkempf�nger
sind geb�hrenfrei! Du bist ja echt ein Genie!
>Nein, keineswegs, denn, ich wiederhole es zum 22sten Male: es kommt bei der
>Rundfunkgeb�hrenpflichtig nicht auf die Empfangsm�glichkeit der Angebote
>des deutschen �RR an. Es reicht auch schon, wenn irgend wo auf der Welt
>irgend ein Sender sein Programm ins Internet streamt, damit jeder
>Internet-PC zum Rundfunkempf�nger nach RGebStV mutiert.
Wenn das vor Gericht Bestand h�tte, kann man nur noch pathetisch sagen: Wo
Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
Kranke Hirne, die so etwas festlegen.
>Und noch viel
>wichtiger: Internetf�hige PCs wurden ausnahmslos alleine zumn Zweck der
>Befreiung in den RGebStV geschrieben. Weil sowieso klar ist, dass
>internetf�hige PCs Rundfunkemfpangsger�te sind, bedarf es f�r ihre
>Geb�hrenpflicht auch keiner weiteren Ausf�hrungen im RGebStV, sondern, wie
>gesagt, nur zum Zweck der speziellen Befreiungsregelungen.
Und der Mond ist aus gr�nem K�se. Diese verquere Argumentation war ja
selbst in Hochzeiten der Diskussion dar�ber nicht zu h�ren.
--
Gru�
Frank
>>Nein, keineswegs, denn, ich wiederhole es zum 22sten Male: es kommt bei der
>>Rundfunkgeb�hrenpflichtig nicht auf die Empfangsm�glichkeit der Angebote
>>des deutschen �RR an. Es reicht auch schon, wenn irgend wo auf der Welt
>>irgend ein Sender sein Programm ins Internet streamt, damit jeder
>>Internet-PC zum Rundfunkempf�nger nach RGebStV mutiert.
>
> Wenn das vor Gericht Bestand h�tte, kann man nur noch pathetisch sagen: Wo
> Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
>
> Kranke Hirne, die so etwas festlegen.
Naja, wenn Du so sooooo viele Geisterfahrer siehst, dann solltest Du Dir
langsam Sorgen machen, lieber Frank. Es ist schon seit jeher so, dass die
Rundfunkgeb�hren alleine an das Bereithalten eines Empfangsger�ts gebunden
sind, und nicht an das Vorhandenensein bestimmter Sender. Wenn Dir das erst
jetzt aufgeht, dann solltest Du Dir ein anderes Thema suchen als
ausgerechnet Medienpolitik.
>>Und noch viel
>>wichtiger: Internetf�hige PCs wurden ausnahmslos alleine zumn Zweck der
>>Befreiung in den RGebStV geschrieben. Weil sowieso klar ist, dass
>>internetf�hige PCs Rundfunkemfpangsger�te sind, bedarf es f�r ihre
>>Geb�hrenpflicht auch keiner weiteren Ausf�hrungen im RGebStV, sondern, wie
>>gesagt, nur zum Zweck der speziellen Befreiungsregelungen.
>
> Und der Mond ist aus gr�nem K�se. Diese verquere Argumentation war ja
> selbst in Hochzeiten der Diskussion dar�ber nicht zu h�ren.
Da ist nichts verquer argumentiert, sondern ich habe nur Fakten berichtet.
Es gibt und gab niemals einer �nderung im RGebStV, derzufolge PCs ab einem
bestimmten Zeitpunkt als Rundfunkempfangsger�te galten. Vielmehr war es so,
dass PCs automatisch in dem Moment zu Empfangsger�ten mutierten, in dem
irgend wo auf der Welt Rundfunk ins Netz gestreamt wurde. Dazu bedurfte es
keiner �nderung der jahrzehntealten Definition des RGebStVs f�r
Empfangsger�te.
PCs wurden erstmals und alleine deshalb im RGebStV erw�hnt, weil sie anders
als herk�mmliche Empfangsger�te vollst�ndig von den Geb�hren befreit waren.
Und seit bei der letzten �nderung des RGebStVs diese Befreiung aufgehoben
wurde, stehen auch heute PCs und andere "neuartige" Empfangsger�te nur
deshalb im RGebStV, weil sie unter bestimmten, in den allermeisten F�llen
gegeben Umst�nden geb�hrenbefreit sind. Eine irgend wie geartete spezielle
Regelung, die PCs zu geb�hrenpflichtigen Empfangsger�ten deklariert, hat es
nie gegeben, und es bedurfte solch einer Regelung auch nie.
Also, friss Deinen gr�nen K�se selber, lieber nichtsahnender und
vielschwafelnder Frank. Du wirst es mit Deiner Methode, v�llig bar jeder
Ahnung �ber Dir v�llig fremde Themen sinnfei in aller �ffentlichkeit zu
brabbeln, sicher noch weit bringen auf dieser Welt.
Stimmt! Wenn man mit einem Fernseher und einem PC mit TV-Karte den
gleichen Sender einstellt, wird man feststellen, da� zwischen beiden ein
Zeitversatz von ca. 5-7 Sekunden ist.
Gru�
Gerhard
Die Diskussion, ob Internet-PC geb�hrenpflichtig seien, kam erst auf als
der �RR anfing solche Dienste ins Netz zu stellen. Lange Zeit haben sich
sogar die Experten gestritten, ob der �RR �berhaupt den Auftrag hat
solche Dienste ins Netz zu stellen und Geb�hren daf�r zu verlangen. Und
bis zur restlosen Kl�rung wurden dann halt diese PC explizit von der
Geb�hrenpflicht herausgenommen.
�brigens: Es soll schon K�hlschr�nke geben, die per Internet
Bestellungen an Lebensmittelh�ndler �bermitteln k�nnen und dem Besitzer
auf Knopfdruck anzeigen, welche Lebensmittel er noch im K�hlschrank hat.
Sobald also ein solcher K�hlschrank auf dem Display auch noch
Internetinhalte darstellen kann und einen Internetradio-Client hat ist
auch dieser Geb�hrenpflichtig.
Nach dem RGebStV w�ren somit auch Radioteleskope zum Empfang
extraterristischer Signale bereits Geb�hrenpflichtig.
Gru�
Gerhard
> Die Diskussion, ob Internet-PC geb�hrenpflichtig seien, kam erst auf als
> der �RR anfing solche Dienste ins Netz zu stellen.
Du meinst, dass DU die Diskussion damit begonnen hattest? Oder was sonst
bezeichnest Du als "die Diskussion"?
Tatsache ist aber, dass der RGebStV den Rundfunkempfang via Internet ganz
ausdr�cklich lange Zeit VOR dem Zeitpunkt geb�hrenfrei definiert hat, BEVOR
der deutsche �RR sein erstes Radioprogramm ins Internet gestreamt hat. Und
ich kann Dich versichern, dass die Leute, die das ausdr�cklich in den
RGebStV geschrieben haben, sehr wohl vorher dar�ber diskutiert haben.
Und bzgl Deiner Merkw�rdigkeiten zum Thema Radioastronomie m�chte ich Dich
ganz einfach auf die juristisch relevante Definition des Begriffs Rundfunk
verweisen. Die findest Du interessanterweise im Rundfunkstaatsvertrag.
�2(1) RStV definiert das so: "Rundfunk ist ein linearer Informations- und
Kommunikationsdienst; er ist die f�r die Allgemeinheit und zum zeitgleichen
Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild
oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer
Schwingungen. Der Begriff schlie�t Angebote ein, die verschl�sselt
verbreitet werden oder gegen besonderes Entgelt empfangbar sind."
Wie bringst Du denn da die Radiosignale von Pulsaren unter?