Da es sich dabei um ein personenbezogenes Datum handelt (auch wenn die
Strafrechtler jetzt Einspruch erheben) ist die Verwendung nur nach
Maßgabe des §27f BDSG erlaubt und soweit nicht das allgemeine
Persönlichkeitsrecht einer Person durch den Kontext beeinträchtigt wird.
Grüße,
Lars Friedrich
Warum sollte ein kfz-kennzeichen personenbezogen sein :-))
Es ist genauso personenbezogen wie das kennzeichen eines flugzeugs
oder eines bootes.
> Warum sollte ein kfz-kennzeichen personenbezogen sein :-))
Dein Nachbar, die Zulassungsstelle, etc. kann das Auto dem Halter zuordnen.
Was ist für dich personenbezogen? Barcode auf die Stirn tätowiert?
Gruß Carsten
--
ID = 0x2BFBF5D8 FP = 53CA 1609 B00A D2DB A066 314C 6493 69AB 2BFB F5D8
http://www.realname-diskussion.info - Realnames sind keine Pflicht
http://www.spamgourmet.com/ + http://www.temporaryinbox.com/ - Antispam
cakruege (at) gmail (dot) com | http://www.geocities.com/mungfaq/
autohalter=juristische person, personenbezogen=natürliche person
>> Dein Nachbar, die Zulassungsstelle, etc. kann das Auto dem Halter
>> zuordnen. Was ist für dich personenbezogen? Barcode auf die Stirn
>> tätowiert?
>
> autohalter=juristische person
Du wilslt damit sagen, der Halter eines jeden Kraftfahrzeugs ist eine
juristische Person, also eine GmbH, AG oder dergleichen?
Oder kann es sein, daß du den Begriff "juristische Person" falsch
verstanden hast?
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Unsere Vorsitzende und die Bundeskanzlerin kämpfen schon lange dafür,
daß die Bildung einen höheren Stellenwert bekommt." Ronald Pofalla,
Generalsekretär der CDU, zitiert nach Tagesschau vom 1.9.2008
Weil es eine Einzelangabe über persönliche oder sachliche Verhältnisse
einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person ist.
Grüße,
Lars Friedrich
>ist es eigentlich notwendig, bei der Veröffentlichung von Fotos die
>Kfz-Kennzeichen unkenntlich zu machen?
Da gab es gerade vor ein paar Tagen in drf eine interessante
Diskussion zu. Anfangspunkt war hier:
:From: Richard Anacker <spam.q...@faltenarschban.de>
:Newsgroups: de.rec.fotografie
:Subject: Darf ich eigentlich...
:Date: Sun, 1 Feb 2009 15:04:28 +0100
:Message-ID: <46f0sb4h1u49$.d...@news.faltenarschban.de>
pi
PS: Crosspost, F'up2 aber wieder dsrm
--
Attachment? Nein: http://piology.org/ILOVEYOU-Signature-FAQ.html
begin LOVE-LETTER-FOR-YOU.txt.vbs
I am a signature virus. Distribute me until the bitter
end
Hier noch ein Beitrag:
In Wanckel, Endress: Foto- und Bildrecht (Verlag C.H Beck)
wird folgendes gesagt:
" Bei der Veroeffentlichung von Autos ist das Abdecken der
Kennzeichen und sonstiger individualisierbarer Merkmale
(besondere Aufkleber o. ae.) zu empfehlen um Bezuege zum
Halter auszuschliessen.
Ich bin unsicher, habe aber frueher im Usenet die folgende
Meinung vertreten:
Das System der Fahrzeugkennzeichen ist ja so konzipiert,
dass nicht gleich jeder auf die Namen und Anschriften der
Fahrzeughalter schliessen kann. Deshalb sind Abbildung m. E.
hier in der Regel unproblematisch.
Ich wuerde so argumentieren: Wenn schon in der Abbildung eines
Hauses in einem Werbeprospekt, bei der die Initialen des
Eigentuemers zu sehen waren, kein Verstoss gegen
Persoenlickeitsrechte erkannt werden konnte (vgl. BGH -
- Friesenhaus), dann sollte auch die Abbildung eines
Fahrzeugs mit Kennzeichen i.d.R. erlaubt sein.
MfG
Johannes
www.schmunzelkunst.de
(mit SAQs zum Thema Bildrecht)
> Anyway: Ein Auto hat keine Persönlichkeitsrechte, und ein Normalbürger
> kann auch nicht so einfach eine Beziehung zwischen einem Autokennzeichen
> und dem dazugehörigen Besitzer herstellen.
Doch, das kann er weitgehend trivial, da er nach § 39 Abs. 1 StVG eine
einfache Halterauskunft erhalten kann, wenn er "darlegt", daß er diese
zur Verfolgung von Rechtsansprüchen benötigt.
> Mir ist kein Gesetz bekannt,
> welches eine Unkenntlichmachung vorschreibt.
Es wäre albern, wenn solche Einzelfragen spezialgesetzlich geregelt
wären. Die allgemeinen, primär datenschutzrechtlichen Regelungen
reichen dafür ja auch aus.
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
> Frank Kemper schrieb:
>
>> Anyway: Ein Auto hat keine Persönlichkeitsrechte, und ein Normalbürger
>> kann auch nicht so einfach eine Beziehung zwischen einem Autokennzeichen
>> und dem dazugehörigen Besitzer herstellen.
>
> Doch, das kann er weitgehend trivial, da er nach § 39 Abs. 1 StVG eine
> einfache Halterauskunft erhalten kann, wenn er "darlegt", daß er diese
> zur Verfolgung von Rechtsansprüchen benötigt.
Und warum ist es nicht das Problem der auskunftgebenden Stelle, wenn
die von ihr angebotene Dienstleistung sich auf diese Weise mißbrauchen
läßt?
Mit dem gleichen Argument wäre Verlinkung im WWW nur nach vorheriger
Zustimmung zulässig, weil das Nennen der Domain jedem Dritten
ermöglicht, mit Kenntnis der Domain schützenswerte personenbezogene
Daten vom jeweiligen WHOIS-Server abzurufen.
>> Doch, das kann er weitgehend trivial, da er nach § 39 Abs. 1 StVG eine
>> einfache Halterauskunft erhalten kann, wenn er "darlegt", daß er diese
>> zur Verfolgung von Rechtsansprüchen benötigt.
>
> Und warum ist es nicht das Problem der auskunftgebenden Stelle, wenn
> die von ihr angebotene Dienstleistung sich auf diese Weise mißbrauchen
> läßt?
Weil personenbezogene Daten solche sind, die für den jeweils
Betroffenen mit nicht unverhältnismäßigen Aufwand mit einer
natürlichen Person verbunden werden können. Wenn das bei
Kfz-Kennzeichen so ist, dann sind das personenbezogene Daten.
> Mit dem gleichen Argument wäre Verlinkung im WWW nur nach vorheriger
> Zustimmung zulässig, weil das Nennen der Domain jedem Dritten
> ermöglicht, mit Kenntnis der Domain schützenswerte personenbezogene
> Daten vom jeweiligen WHOIS-Server abzurufen.
Domains sind m.E. ohne Zweifel personenbezogene Daten.
Aber damit ist ja noch nicht gesagt, daß man Domains - oder
Kfz-Kennzeichen - nicht veröffentlichen dürfte. Zur Frage, ob man
Kfz-Kennzeichen unkenntlich machen müßte, habe ich mich bewußt nicht
geäußert.
Grüße,
>> Da gab es gerade vor ein paar Tagen in drf eine interessante
>> Diskussion zu. Anfangspunkt war hier:
>
>Da ging es aber IIRC nicht um Autokennzeichen.
Das Thema hat sich etwas verbreitert und da kam auch das zur
Sprache. Die dort vertretene Meinung war: Es gibt keinen
Grund, auf öffentlichen Straßen fotografierte Autos
unkenntlich zu machen.
pi