Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Deckelung von Schadensersatzansprüchen

9 views
Skip to first unread message

Tobias H�berlin

unread,
May 12, 2013, 6:39:20 AM5/12/13
to
Hallo zusammen,

sind Anspr�che dieser Art eigentlich auf irgendeine Weise begrenzt?
Beispiel: Jemand kommt durch meine Schuld zu Schaden und bleibt sein
weiteres Leben lang arbeitsunf�hig, und meine Haftpflicht zahlt aus
irgendwelchen Gr�nden nicht oder ich habe einfach keine.
Dann w�rde ja mein gesamter Arbeitslohn bis auf den Hartz4-Satz gepf�ndet.
Tats�chlich mein gesamtes Arbeitsleben lang? Wenn ja,warum sollte ich dann
�berhaupt noch arbeiten gehen? Wie wird dieses Dilemma vom Gesetzgeber
gel�st?`

Gru�
Tobi


Christoph Brüninghaus

unread,
May 12, 2013, 7:01:02 AM5/12/13
to
Am 12.05.2013 12:39, schrieb Tobias Hᅵberlin:> Hallo zusammen,
>
> sind Ansprᅵche dieser Art eigentlich auf irgendeine Weise begrenzt?

Nein.

> Beispiel: Jemand kommt durch meine Schuld zu Schaden und bleibt sein
> weiteres Leben lang arbeitsunfᅵhig, und meine Haftpflicht zahlt aus
> irgendwelchen Grᅵnden nicht oder ich habe einfach keine.
> Dann wᅵrde ja mein gesamter Arbeitslohn bis auf den Hartz4-Satz >
gepfᅵndet.

Nein.
Dein Einkommen wᅵre grundsᅵtzlich pfᅵndbar bis zu Deinem individuellen
Freibetrag, der von Deiner Lebenssituation abhᅵngt. Das ist aber
jedenfalls deutlich mehr als der Regelsatz nach dem SGB II. Ferner sind
bestimmte Einkommen unpfᅵndbar.

> Tatsᅵchlich mein gesamtes Arbeitsleben lang?

Unter Umstᅵnden und auch ᅵber Dein Arbeitsleben hinaus.

> Wenn ja,warum sollte ich dann ᅵberhaupt noch arbeiten gehen?

Das musst Du persᅵnlich wissen.
Eventuell, um doch ein hᅵheres Einkommen als den Regelsatz nach dem SGB
II zu haben und um den Schaden, den Du (schuldhaft) verursacht hast,
mᅵglichst weitgehend zu ersetzen.

> Wie wird dieses Dilemma vom Gesetzgeber
> gelᅵst?`

Welches Dilemma?

Tobias H�berlin

unread,
May 12, 2013, 7:51:58 AM5/12/13
to
>
> Welches Dilemma?
>

Wenn jemand keine Aussicht hat, jemals wieder mehr als den Hartz4-Satz zu
bekommen und das (offizielle) Arbeiten dann generell einstellt, weil der
gr��te Teil seines Lohnes sowieso abgezweigt wird.


Bernd Reitinger

unread,
May 12, 2013, 8:38:13 AM5/12/13
to
> Nein.
> Dein Einkommen w�re grunds�tzlich pf�ndbar bis zu Deinem individuellen
> Freibetrag, der von Deiner Lebenssituation abh�ngt. Das ist aber
> jedenfalls deutlich mehr als der Regelsatz nach dem SGB II. Ferner sind
> bestimmte Einkommen unpf�ndbar.

Stimmt nur zum Teil. Falls du eine Familie zu ern�hren hast, wird dir etwas
mehr gelassen, oder wenn du Pflegekosten f�r Angeh�rige hast. Aber als
Single geht das �briggebliebene Einkommen tats�chlich gegen den Regelsatz
nach SGB II

Gr���e
Bernd


Message has been deleted

Rupert Haselbeck

unread,
May 12, 2013, 9:20:01 AM5/12/13
to
Bernd Reitinger schrieb:

>> Nein.
>> Dein Einkommen wäre grundsätzlich pfändbar bis zu Deinem individuellen
>> Freibetrag, der von Deiner Lebenssituation abhängt. Das ist aber
>> jedenfalls deutlich mehr als der Regelsatz nach dem SGB II. Ferner sind
>> bestimmte Einkommen unpfändbar.
>
> Stimmt nur zum Teil.

Nein, es stimmt vollinhaltlich

> Falls du eine Familie zu ernähren hast, wird dir
> etwas mehr gelassen, oder wenn du Pflegekosten für Angehörige hast.

Vielleicht solltest du mal überlegen, was man unter "pfändbar bis zu Deinem
individuellen Freibetrag, der von Deiner Lebenssituation abhängt" verstehen
könnte :->

> Aber
> als Single geht das übriggebliebene Einkommen tatsächlich gegen den
> Regelsatz nach SGB II

Das ist falsch

MfG
Rupert

Diedrich Ehlerding

unread,
May 12, 2013, 11:35:10 AM5/12/13
to
Am 12.05.2013 13:51, schrieb Tobias Hüberlin:

> Wenn jemand keine Aussicht hat, jemals wieder mehr als den Hartz4-Satz zu
> bekommen und das (offizielle) Arbeiten dann generell einstellt, weil der
> größte Teil seines Lohnes sowieso abgezweigt wird.

Wer Hartz4 bekommt, wird recht nachdrücklich dazu angehalten, eine Arbeitsstelle zu
suchen. Wenn er das nachhaltig verweigert, wird ihm auch der Hartz4-Satz gekürzt.

Diedrich

Reinhard Zwirner

unread,
May 12, 2013, 1:06:26 PM5/12/13
to
Rupert Haselbeck schrieb:
> Bernd Reitinger schrieb:

[...]
>> Aber
>> als Single geht das ᅵbriggebliebene Einkommen tatsᅵchlich gegen den
>> Regelsatz nach SGB II
>
> Das ist falsch

Ist das tatsᅵchlich soooo falsch?

IIRC betrᅵgt der nicht pfᅵndbare Selbstbehalt bei einem Single so um
die 900 Euros. Davon mᅵssen allerdings die Miete + NK bezahlt werden.
Bei einem Hartz-4-Bezieher trᅵgt diese Mietkosten aber die
ᅵffentliche Hand. Insofern halte ich das "geht ... gegen" fᅵr nicht
soooo verkehrt.

Sich eines besseren belehren lassend
grᅵᅵt freundlich

Reinhard

Bastian Völker

unread,
May 12, 2013, 2:01:02 PM5/12/13
to
Hallo!

Reinhard Zwirner schrieb am Sonntag, 12. Mai 2013 19:06:26:
>>> Aber
>>> als Single geht das ᅵbriggebliebene Einkommen tatsᅵchlich gegen den
>>> Regelsatz nach SGB II
>>
>> Das ist falsch
>
> Ist das tatsᅵchlich soooo falsch?

Kommt nach Deiner Berechnung auf die Miete an.

> IIRC betrᅵgt der nicht pfᅵndbare Selbstbehalt bei einem Single so um
> die 900 Euros.

Derzeit betrᅵgt der Pfᅵndungsfreibetrag ohne unterhaltsberechtigte
Personen 1.030 EUR.

> Davon mᅵssen allerdings die Miete + NK bezahlt werden.
> Bei einem Hartz-4-Bezieher trᅵgt diese Mietkosten aber die
> ᅵffentliche Hand. Insofern halte ich das "geht ... gegen" fᅵr nicht
> soooo verkehrt.

Der Regelbedarf im Rahmen des ALG II belᅵuft sich derzeit auf 382 EUR.

Wenn man jetzt ganz einfach mal alle sonstigen Faktoren auᅵer Betracht
lᅵsst, kᅵnnte man zu der Feststellung gelangen, dass man als Single fᅵr
948 EUR schon ziemlich ordentlich wohnen kann.

Damit wᅵrden die meisten Schuldner wohl trotz Pfᅵndung lieber ᅵber der
Pfᅵndungsfreigrenze verdienen (auch wenn man unberᅵcksichtigt lᅵsst,
dass auch darᅵber nicht 100 % pfᅵndbar sind) als ALG II zu bekommen.

Gruᅵ
Bastian

Christoph Brüninghaus

unread,
May 13, 2013, 8:24:21 AM5/13/13
to
Am 12.05.2013 14:38, schrieb Bernd Reitinger:
>> Nein.
>> Dein Einkommen wᅵre grundsᅵtzlich pfᅵndbar bis zu Deinem individuellen
>> Freibetrag, der von Deiner Lebenssituation abhᅵngt. Das ist aber
>> jedenfalls deutlich mehr als der Regelsatz nach dem SGB II. Ferner sind
>> bestimmte Einkommen unpfᅵndbar.
>
> Stimmt nur zum Teil.

Das stimmt vollstᅵndig.

> Falls du eine Familie zu ernᅵhren hast, wird dir etwas
> mehr gelassen, oder wenn du Pflegekosten fᅵr Angehᅵrige hast.

Das meine ich mit "individuellen Freibetrag" und "Lebenssituation".
"Familienernᅵhrung" und "Pflegekosten fᅵr Angehᅵrige" sind rechtlich
dasselbe, nᅵmlich Unterhaltsansprᅵche, die bestimmte Verwandten unter
bestimmten Voraussetzungen haben.
Entstehen z.B. fᅵr pflegebedᅵrftige Eltern ungedeckte Heim- und/oder
Pflegekosten , handelt es sich um einen von den Kindern als
unterhaltspflichtigen Verwandten zu tragenden Unterhaltsbedarf.

Unterhaltspflichten erhᅵhen den nicht pfᅵndbaren (Frei-)Betrag.
Einzelheiten finden sich im Gesetz.


> Aber als
> Single geht das ᅵbriggebliebene Einkommen tatsᅵchlich gegen den Regelsatz
> nach SGB II

Da stehen 382,00 EUR gegen 1.030,00 EUR.
Das Verhᅵltnis verbessert sich, wenn durch den Leistungstrᅵger Kosten
fᅵr Unterkunft und Heizung ᅵbernommen werden. In der Regel wird man als
Alleinstehender nur sehr selten mehr als 450,00 EUR fᅵr Unterkunft und
Heizung erhalten. Der Schnitt dᅵrfte zwischen 300,00 und 400,00 EUR liegen.

Anders unter Umstᅵnden, wenn es sich um Schadenersatz aus einer
vorsᅵtzlich begangenen unerlaubten Handlung handelt, weil dann auf
Antrag der pfᅵndbare Anteil des Arbeitseinkommens erhᅵht werden kann.
Aber das gibt der Sachverhalt nicht her.


Martin Bienwald

unread,
May 13, 2013, 9:50:17 AM5/13/13
to
Bastian Völker <BVusen...@yahoo.de> wrote:

> Derzeit beträgt der Pfändungsfreibetrag ohne unterhaltsberechtigte
> Personen 1.030 EUR.
[...]
> Der Regelbedarf im Rahmen des ALG II beläuft sich derzeit auf 382 EUR.
>
> Wenn man jetzt ganz einfach mal alle sonstigen Faktoren außer Betracht
> lässt, könnte man zu der Feststellung gelangen, dass man als Single für
> 948 EUR schon ziemlich ordentlich wohnen kann.

648 EUR, oder?

Wie ordentlich man dafür wohnen kann, ist sehr ortsabhängig; in den meisten
Städten dürfte es aber für mehr als eine Hundehütte reichen, denke ich.

... Martin

Kurt Guenter

unread,
May 13, 2013, 1:19:27 PM5/13/13
to
"Tobias H�berlin" <del...@onlinehome.de> schrieb:

>Dann w�rde ja mein gesamter Arbeitslohn bis auf den Hartz4-Satz gepf�ndet.

verbreite keinen Bl�dsinn! Die Pf�ndungsfreigrenze ist erheblich
h�her.

>Tats�chlich mein gesamtes Arbeitsleben lang?

Nicht nur Arbeitsleben!


>Wie wird dieses Dilemma vom Gesetzgeber
>gel�st?`

warum soll der Gesetzgeber das l�sen? Nur weil Du zu geizig f�r eine
Haftpflichtversicherung bist

Reinhard Zwirner

unread,
May 13, 2013, 1:28:52 PM5/13/13
to
Bastian Vᅵlker schrieb:

[...]
> Wenn man jetzt ganz einfach mal alle sonstigen Faktoren auᅵer Betracht
> lᅵsst, kᅵnnte man zu der Feststellung gelangen, dass man als Single fᅵr
> 948 EUR schon ziemlich ordentlich wohnen kann.

Wie Martin schon feststellte, sind es nach Adam Ries offenbar "nur"
648 EUR. Wenn man dann in einer Groᅵstadt fᅵr Miete und NK 400,- EUR
ansetzt, verbleibt eine Differenz von 248,- EUR. Und diese Differenz
finde ich wirklich nicht mehr soooo groᅵ.

Ciao

Reinhard

Rupert Haselbeck

unread,
May 13, 2013, 3:50:04 PM5/13/13
to
Reinhard Zwirner schrieb:

> Bastian Völker schrieb:
> [...]
>> Wenn man jetzt ganz einfach mal alle sonstigen Faktoren außer Betracht
>> lässt, könnte man zu der Feststellung gelangen, dass man als Single für
>> 948 EUR schon ziemlich ordentlich wohnen kann.
>
> Wie Martin schon feststellte, sind es nach Adam Ries offenbar "nur"
> 648 EUR. Wenn man dann in einer Großstadt für Miete und NK 400,- EUR
> ansetzt, verbleibt eine Differenz von 248,- EUR. Und diese Differenz
> finde ich wirklich nicht mehr soooo groß.

Man muß wohl schon recht seltsame Vorstellungen hegen, wenn man einen
Mehrbetrag von etwa zwei Drittel (65%) als unwesentlich betrachten mag :->

Davon mal abgesehen, ist aber auch zu berücksichtigen, daß der pfandfreie
Betrag nicht auf den Mindestbetrag von derzeit 1.030,-- Euro begrenzt ist,
sondern daß mit steigendem Einkommen auch der pfandfreie Betrag steigt. So
bleiben dem Schuldner bei einem bereinigten Nettoeinkommen von 1500,-- Euro
schon 1.170,22 Euro, bei einem Einkommen von 2.000,-- Euro bleiben 1320,22
Euro pfandfrei. Dazu kommen jeweils noch einige weitere pfändungsfreie
Beträge, z.B. Weihnachtsgeld und die Hälfte von Urlaubsgeld und
Überstundenvergütung.
Insgesamt wird das häufig deutlich mehr ausmachen als ALG2-Leistungen

MfG
Rupert
0 new messages