habe ein Problem mit meinem Verk�ufer (privat) und der
Zustellung durch DHL.
Ich kaufte einen Artikel im Wert von 450 EUR. Diesen
vepackte der K�ufer in ein d�nnes Paket und versandte es
auf Wunsch per DHL Express. Ich bestand auf versicherten
Versand, wegen des hohen Werts des Inhalts.
Der DHL Express Auslieferer war wohl zu Zeiten meiner
Abwesenheit da, hat f�r die Auslieferung der Sendung
selbst unterschrieben und diese in meinen Briefkasten
geworfen.
Die Sendung fehlt jedoch. Ich gehe davon aus, dass der
Briefkasten von einem Dritten beklaut wurde. Das ist nicht
besonders schwierig, da die Einwurf�ffnung sehr gro� ist
und man problemlos in den Briefkasten greifen kann. Vielleicht
hat die Sendung sogar zum Teil hinausgeragt.
Meiner Meinung nach w�re der DHL Auslieferer verpflichtet
gewesen die Sendung an mich oder einen Empfangsberechtigten
gegen Unterschrift abzugeben oder mich per Zettel zu
benachrichtigen und die Sendung beim �rtlichen Postamt
zur Abholung niederzulegen.
Nun stellt sich DHL Quer und meint, die Sendung sei in meinen
Briefkasten eingeworfen worden. Der Verk�ufer stellt sich
selbstverst�ndlich auf den gleichen Standpunkt. Wenn aus
meinem Briefkasten Sendungen entwendet werden, ist das
mein Problem.
Wie ist die Rechtslage? Ist DHL berechtigt. DHL Express
Pakete, die in einen Briefkasten passen dort einzuwerfen?
Oder w�re DHL verpflichtet es gegen Unterschrift abzugeben?
Gruss
Markus
>...und versandte es
>auf Wunsch per DHL Express. Ich bestand auf versicherten
>Versand, wegen des hohen Werts des Inhalts.
Das gew�hnliche DHL Paket w�re genauso hoch versichert gewesen.
Ein "d�nnes Paket", das in den Briefkasten passte? Klingt nach
Expressbrief. Der darf so eingeworfen werden, wenn der Absender nicht
die Auslieferung gegen Unterschrift bestellt.
Weniger w�re da eventuell mehr gewesen...
MarionS
--
einwega...@marions.de
"Darf ich Ihnen unseren Zehnerpack anbieten?"
"Wieviel sind denn da drin?"
> Ich kaufte einen Artikel im Wert von 450 EUR. Diesen
> vepackte der K�ufer in ein d�nnes Paket und versandte es
> auf Wunsch per DHL Express.
DHL Express ist eine beschleunigte Zustellung.
Die bef�rderte Sendung muss nicht zwangsweise ein Paket sein.
Vielleicht wurde die Sendung als (Gro�-/Maxi-) Brief frankiert.
Sowas k�nnte absichtlich passiert sein, um noch ein paar
zus�tzliche Euro zu verdienen, k�nnte aber auch ein Missverst�ndnis
beim Verk�ufer oder Schalterangestellten gewesen sein.
> Nun stellt sich DHL Quer und meint, die Sendung sei in meinen
> Briefkasten eingeworfen worden.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass DHL zugeben w�rde, ein _Paket_
ohne Unterschrift irgendwo eingeworfen zu haben.
Das sieht eher danach aus, dass die Sendung als Brief aufgegeben wurde.
> Der Verk�ufer stellt sich selbstverst�ndlich auf den gleichen
> Standpunkt. Wenn aus meinem Briefkasten Sendungen entwendet werden,
> ist das mein Problem.
Es wird sein Problem, wenn er entgegen der Vereinbarung nicht als
versichertes Paket, sondern als Brief versendet hat.
Dass das Porto trotzdem unglaublich hoch war, ist die Leistung f�r
den Express-Versand.
Wieviel hast du denn f�rs Porto bezahlt und wie schwer war die Sendung?
Da kann man anhand der Preisliste nachsehen, was der Verk�ufer
beauftragt hat.
Gru� Christian
Nein,
ein DHL Paket Express.
Porto waren EUR 19,90
Gruss
Markus
> Wieviel hast du denn f�rs Porto bezahlt und wie schwer war die Sendung?
> Da kann man anhand der Preisliste nachsehen, was der Verk�ufer
> beauftragt hat.
Ich habe eine Kopie des DHL Belegs da.
Es steht drauf "DHL Paket Express" als Formularbezeichnung.
Gewicht ist mit 1,0 kg (wahrscheinlich pauschal angegeben,
wird aber weniger gewesen sein).
Der Preis waren EUR 19,90
Sieht nach einem Preis f�r ein Paket aus, oder?
Gruss
Markus
> Ich habe eine Kopie des DHL Belegs da.
>
> Es steht drauf "DHL Paket Express" als Formularbezeichnung.
> Gewicht ist mit 1,0 kg (wahrscheinlich pauschal angegeben,
> wird aber weniger gewesen sein).
> Der Preis waren EUR 19,90
>
> Sieht nach einem Preis f�r ein Paket aus, oder?
ja, aber irgendwie nicht f�r Dein Paket.
Ein Paket bis 2 kg, versichert bis 500 EUR, kostet bei DHL 5,90.
Im Expressversand 15,90.
Expressversand plus Abholung 18,90.
Auf 19,90 kommt man nur, wenn man ein Paket per Expresszustellung bis
20kg aufgibt, aber warum sollte der Versender dies tun, wenn das Paket
max 1 kg wiegt?
Ich vermute, da� der Versender Dir einen falschen Beleg hat zukommen
lassen, und das ganze per Expressbrief verschickt hat. Dieser ist zwar
auch bis 500 Euro versichert, wird allerdings auch mal einfach vor die
Haust�r gelegt. Und der Versender macht noch ein kleines Plus von
10,90...
Viele Gr��e,
Andreas
Das lie�e sich durch die Trackingnummer auf dem Beleg ja rauskriegen.
Gru�,
Martin
> Es steht drauf "DHL Paket Express" als Formularbezeichnung.
Dann ist das auch der Beleg f�r so eine Sendung.
> Gewicht ist mit 1,0 kg (wahrscheinlich pauschal angegeben,
> wird aber weniger gewesen sein).
M�glichweise ist die Waage stufig.
Ich kann mich nicht entsinnen, ob bei meinen letzten Paketen
das Gewicht nachkommastellengenau erfasst wurde oder ob es
nur um die Stufe geht.
> Der Preis waren EUR 19,90
>
> Sieht nach einem Preis f�r ein Paket aus, oder?
Da auf dem Beleg _Paket_ steht, war das auch ein Paket.
Jetzt k�nnte man auf ganz b�se Gedanken kommen und vermuten,
dass die (wahrscheinlich per eMail) zugeschickte Kopie ein
Aufbesserung durch ein Bildbearbeitungsprogramm bekommen hat.
Die andere M�glichkeit, warum Situation und Beleg nicht passen,
w�re dein vermuteter Betrug des Fahrers, der durch die Aussage
von DHL sogar zugegeben wurde.
Klingt irgendwie beides nicht sch�n:-(
Gru� Christian
> Ein Paket bis 2 kg, versichert bis 500 EUR, kostet bei DHL 5,90.
> Im Expressversand 15,90.
Wenn man es online frankiert.
Im Laden kostet das die angegebenen 19,9 Euro.
> Auf 19,90 kommt man nur, wenn man ein Paket per Expresszustellung bis
> 20kg aufgibt,
auch hier: online.
Der Preis kommt also hin.
Ich w�rde m�glicherweise auch lieber am Schalter eine Sendung
aufgeben, wenn ich sowas noch nie vorher gemacht habe und ich
bef�rchten muss, dass man da was falsch machen kann.
Irgendwie komisch.
Es wurde anscheinend ein Paket an diesem Tag expressversendet.
Was wir nat�rlich nicht herauslesen k�nnen ist, ob Absender und
Empf�nger die beiden hier beteiligten Personen sind.
Gru� Christian
> Das lie�e sich durch die Trackingnummer auf dem Beleg ja rauskriegen.
Da in der Sendungsnummer nicht Absender und Enpf�nger eincodiert sind,
m�sstest du den Absender auffordern, das Tracking-Log einzufordern.
Das wird m�glicherweise nun keine angenehme Zeit, aber bei dem Wert
der Sendung ist ein Abschreiben auch nicht angesagt.
Nach 10 Tagen kannst du einen Nachforschungsauftrag online stellen.
Vielleicht ergibt dieser Auftrag eine andere Aussage als die dir
gegebene.
Neben Absenderadresse und Einlieferugnsstelle solltest du auch
Angaben zum Aussehen der Sendung machen k�nnen.
Es w�re also hilfreich, sich bis zur Kl�rung nicht mit dem
Verk�ufer zu streiten:-)
Gru� Christian
Ich habe eine Kopie des Original - DHL Paket Express Belegs,
auf dem durch die Maschine das Gewicht von 1 kg aufgedruckt ist,
auch der Preis von 19,90 ist aufgedruckt und die Sendugnsnummer.
Online-Sendungsverfolgung ergibt: Die Sendung ist ein DHL Paket
Express und wurde an eine Person mit dem Namen "Tr....." ausgeliefert.
Leider gibt es niemandem mit diesem Namen im Ort ich
kenne auch diese Person nicht. Ich f�rchte fast, der Auslieferer
hat selbst unterschrieben, das Teil eingeworfen und einer der
netten neuen Nachbarn - die hier seit einigen Monaten wohnen -
hat bei Gelegenheit meinen Briefkasten durch die Einwurf�ffnung
mit-ausgeleert. Diebstahl eben!
Markus
Du heisst aber nicht Tr... , nicht wahr?
Mit welcher Berechtigung und zu welchem Behufe sollte dann ein Paket
an $Tr... abgegeben werden statt an Sch....?
Das wᅵre so eine Frage, die ich DHL allgemein und dem Zusteller
insbesondere gerne stellen wᅵrde, wᅵre ich in deiner Situation!
mfg
Claus
> Online-Sendungsverfolgung ergibt: Die Sendung ist ein DHL Paket
> Express und wurde an eine Person mit dem Namen "Tr....." ausgeliefert.
Dann ist doch alles bestens. DHL gibt selbst zu, dass sie nicht an
dich oder einen Empfangsberechtigten zugestellt haben, also müssen sie
dir den Wert erstatten.
(Dabei mal unterstellt, dass du da wirklich den Beleg *deines* Pakets
hast. Steht die Adresse nicht in der Sendungsverfolgung?)
> Leider gibt es niemandem mit diesem Namen im Ort ich
> kenne auch diese Person nicht.
Dann lass dir doch von DHL erklären, wo diese Person wohnt und warum
gerade an sie zugestellt wurde.
> Ich fürchte fast, der Auslieferer
> hat selbst unterschrieben, das Teil eingeworfen und einer der
> netten neuen Nachbarn - die hier seit einigen Monaten wohnen -
> hat bei Gelegenheit meinen Briefkasten durch die Einwurföffnung
> mit-ausgeleert. Diebstahl eben!
Das mit dem Briefkasten war wahrscheinlich nur eine billige Ausrede
des Zustellers. Oder sah man der Sendung den hohen Wert an?
Das Problem ist, daᅵ DHL sich in seinen AGB vorbehᅵlt, die Sendung auch
an Ersatzempfᅵnger auszuliefern, und darunter nicht nur
Familienangehᅵrige und/oder Mitbewohner versteht, sondern auch Nachbarn
(sowohl im Haus selbst, als auch in den Nebenhᅵusern); insofern wird
sich DHL als entlastet betrachten.
> (Dabei mal unterstellt, dass du da wirklich den Beleg *deines* Pakets
> hast. Steht die Adresse nicht in der Sendungsverfolgung?)
>
>> Leider gibt es niemandem mit diesem Namen im Ort ich
>> kenne auch diese Person nicht.
>
> Dann lass dir doch von DHL erklᅵren, wo diese Person wohnt und warum
> gerade an sie zugestellt wurde.
AOL; allerdings wᅵrde ich nicht DHL fragen, sondern den Absender. Das
ist zwar umstᅵndlich, aber *Du* (d.h. der OP) hast schlieᅵlich keinen
Vertrag mit der *DHL*, sondern mit dem *Absender*, und *er* ist
letztendlich verantwortlich dafᅵr, wenn ein von *ihm* beauftragter
Erfᅵllungsgehilfe Mist baut.
Wolfgang
--
> Das mit dem Briefkasten war wahrscheinlich nur eine billige Ausrede
> des Zustellers. Oder sah man der Sendung den hohen Wert an?
Steht auf dem Ding drauf, dass es extra versichterter Versand ist?
--
F�r zuverl�ssige Statistiken sind bislang noch
nicht ausreichend viele Universen beobachtet worden.
[Hans Crauel zur Zuverl�ssigkeit von Klimamodellen]
>Das das Risiko Untergangs wegen des privaten Verk�ufers mit der �bergabe
>an den Transporteur auf den K�ufer �bergeht, w�rde ich dem widersprechen.
das gilt sicherlich nicht, wenn _versicherter_ Versand vereinbart und
extra bezahlt wurde.
Wenn der Transporteur die Sendung unterschlᅵgt oder bei einem vᅵllig
unbeteiligten Dritten abgibt ist nach meinem Dafᅵrhalten kein
Transportschaden, denn die Ware wird dadurch prinzipiell nicht unbedingt
beschᅵdigt. Insofern fᅵllt das auch nicht unter den Begriff
'Transportrisiko'.
Ich wᅵrde das vielmehr dahingehend interpretieren, daᅵ der Versender
offensichtlich bei der Auswahl des Transportunternehmens nicht die
notwendige Sorgfaltspflicht hat walten lassen, sonst wᅵre die Sendung
wohl angekommen.
Wolfgang
--
Johannes Wiesweg <al...@gmx.at> wrote:
> Am Fri, 10 Jul 2009 21:19:44 +0200 schrieb Kurt Guenter:
> > Johannes Wiesweg <al...@gmx.at> schrieb:
> >
> >>Das das Risiko Untergangs wegen des privaten Verkäufers mit der Übergabe
> >>an den Transporteur auf den Käufer übergeht, würde ich dem
> >>widersprechen.
> >
> > das gilt sicherlich nicht, wenn _versicherter_ Versand vereinbart und
> > extra bezahlt wurde.
> Warum sollte der private Verkäufer für DHL (der "Erfüllungsgehilfe" aus
> Wolfgangs Posting, was von Dir geschnippt wurde) verantwotlich sein?
> § 447 BGB ist da doch eigentlich recht eindeutig. Und die Ware *wurde*
> offenkundig wie vereinbart versichert verschickt.
Was bedeutet das eigentlich? Heißt das, wenn ein versichertes Paket
untergeht, der Empfänger keinerlei Ansprüche an DHL stellen *kann*,
und der Verkäufer, da er nicht verantwortlich ist, keine zu stellen
*braucht*?
Und nun? Wie kommt der Käufer an seine Ware oder an sein Geld? Was nützt ihm
die Versicherung, wenn er von einem Privatmann kauft?
Kann der Verkäufer seine Ansprüche aus der Versicherung an den Käufer
abtreten?
Gruß
Christian
--
Christian Knoke * * * http://cknoke.de
* * * * * * * * * Ceterum censeo Microsoft esse dividendum.
>Warum sollte der private Verk�ufer f�r DHL (der "Erf�llungsgehilfe" aus
>Wolfgangs Posting, was von Dir geschnippt wurde) verantwotlich sein?
weil $Kunde keinen Vertrag mit DHL hat und ihm egal sein kann, welchen
'Erf�llungsgehilfen' sich der VK bedient.
> Was bedeutet das eigentlich? Hei�t das, wenn ein versichertes Paket
> untergeht, der Empf�nger keinerlei Anspr�che an DHL stellen *kann*,
> und der Verk�ufer, da er nicht verantwortlich ist, keine zu stellen
> *braucht*?
Nat�rlich kann der Empf�nger. Wie bei jedem Versand mit einem
kaufm�nnischen Transportunternehmen, �421 HGB. Das Problem ist nur
anscheinend regelm��ig, DHL (wieder einmal) klarzumachen, dass er kann.
Ist daf�r ein RA und/oder ein Gang zum Gericht n�tig, w�rde ich als Laie
schwer davon ausgehen, dass die dadurch entstehenden Kosten zu Lasten
DHLs gehen.
> Kann der Verk�ufer seine Anspr�che aus der Versicherung an den K�ufer
> abtreten?
Ich w�sste nicht, wieso nicht. Es k�nnte die Kommunikation mit DHL
evtl. erleichtern.
> Johannes Wiesweg <al...@gmx.at> schrieb:
>>Warum sollte der private Verkäufer für DHL (der "Erfüllungsgehilfe"
>>aus Wolfgangs Posting, was von Dir geschnippt wurde) verantwotlich
>>sein?
>
> weil $Kunde keinen Vertrag mit DHL hat und ihm egal sein kann, welchen
> 'Erfüllungsgehilfen' sich der VK bedient.
Warum sollte es darauf ankommen, ob und ggfls. welchen Vertrag der Kunde
mit DHL hat?
Wofür sollte DHL hier denn Erfüllungsgehilfe sein?
MfG
Rupert
>Kurt Guenter schrieb:
>
>> Johannes Wiesweg <al...@gmx.at> schrieb:
>>>Warum sollte der private Verk�ufer f�r DHL (der "Erf�llungsgehilfe"
>>>aus Wolfgangs Posting, was von Dir geschnippt wurde) verantwotlich
>>>sein?
>>
>> weil $Kunde keinen Vertrag mit DHL hat und ihm egal sein kann, welchen
>> 'Erf�llungsgehilfen' sich der VK bedient.
>
>Warum sollte es darauf ankommen, ob und ggfls. welchen Vertrag der Kunde
>mit DHL hat?
>Wof�r sollte DHL hier denn Erf�llungsgehilfe sein?
F�r die Erf�llung des Vertrages zwischen K und VK, n�mlich um die Ware vom
VK zum K zu transportieren?
Bye
woffi
--
Go to Heaven for the climate, Hell for the company.
- Mark Twain
> Rupert Haselbeck wrote:
>>Warum sollte es darauf ankommen, ob und ggfls. welchen Vertrag der
>>Kunde mit DHL hat?
>>Wofür sollte DHL hier denn Erfüllungsgehilfe sein?
>
> Für die Erfüllung des Vertrages zwischen K und VK, nämlich um die Ware
> vom VK zum K zu transportieren?
Der Verkäufer hat seine Leistung mit der Übergabe an den Frachtführer,
hier DHL, erbracht. DHL ist nicht sein Erfüllungsgehilfe. Es ist Sache
des Käufers, wie er /seine/ Pflicht, die Ware abzunehmen, erfüllt.
MfG
Rupert
>> Kann der Verk�ufer seine Anspr�che aus der Versicherung an den
>> K�ufer abtreten?
>
> Ich w�sste nicht, wieso nicht. Es k�nnte die Kommunikation mit DHL
> evtl. erleichtern.
Wenn der K�ufer das verlangt, MUSS der Verk�ufer sogar, �� 285 I,
275 I BGB.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Unsere Vorsitzende und die Bundeskanzlerin k�mpfen schon lange daf�r,
da� die Bildung einen h�heren Stellenwert bekommt." Ronald Pofalla,
Generalsekret�r der CDU, zitiert nach Tagesschau vom 1.9.2008
> Wenn der Transporteur die Sendung unterschl�gt oder bei einem
> v�llig unbeteiligten Dritten abgibt ist nach meinem Daf�rhalten
> kein Transportschaden, denn die Ware wird dadurch prinzipiell nicht
> unbedingt besch�digt. Insofern f�llt das auch nicht unter den
> Begriff 'Transportrisiko'.
Dummerweise steht aber "Transportrisiko" nirgendwo im Gesetz. Da steht
"Gefahr des zuf�lligen Untergangs", und "zuf�llig" meint in diesem
Zusammenhang "weder vom Verk�ufer noch vom K�ufer zu vertreten".
> Ich w�rde das vielmehr dahingehend interpretieren, da� der
> Versender offensichtlich bei der Auswahl des Transportunternehmens
> nicht die notwendige Sorgfaltspflicht hat walten lassen, sonst w�re
> die Sendung wohl angekommen.
Eine derartige Schlu�folgerung ist falsch. Ich w�rde daraus schlie�en,
da� sie nur von einem dummen Menschen stammen kann, denn nur dumme
Menschen ziehen falsche Schlu�folgerungen,
Oder (Ironie mal beseite) anders ausgedr�ckt: Es gibt keinerlei auch nur
im Ansatz zwingende logische Kette, die aus der Tatsache, da� ein
Frachtf�hrer mit einer Sendung Mist anstellt, ableiten lie�e, da� der
Absender wu�te oder damit rechnen mu�te, da� der Frachtf�hrer das tun
w�rde.
Der Ausfahrer hat also die Lieferung /zufᅵllig/ nicht dem eigentlichen
Empfᅵnger sondern irgend jemandem Fremden gegeben?
>> Ich wᅵrde das vielmehr dahingehend interpretieren, daᅵ der
>> Versender offensichtlich bei der Auswahl des Transportunternehmens
>> nicht die notwendige Sorgfaltspflicht hat walten lassen, sonst wᅵre
>> die Sendung wohl angekommen.
>
> Eine derartige Schluᅵfolgerung ist falsch. Ich wᅵrde daraus schlieᅵen,
> daᅵ sie nur von einem dummen Menschen stammen kann, denn nur dumme
> Menschen ziehen falsche Schluᅵfolgerungen,
Gehe Dir die Argumente aus?
> Oder (Ironie mal beseite) anders ausgedrᅵckt: Es gibt keinerlei auch nur
> im Ansatz zwingende logische Kette, die aus der Tatsache, daᅵ ein
> Frachtfᅵhrer mit einer Sendung Mist anstellt, ableiten lieᅵe, daᅵ der
> Absender wuᅵte oder damit rechnen muᅵte, daᅵ der Frachtfᅵhrer das tun
> wᅵrde.
Doch; schau in die AGB von DHL, Artikel 4, Absatz 3, Nummer 2.
Wolfgang
--
>>> Insofern f�llt das auch nicht unter den Begriff
>>> 'Transportrisiko'.
>>
>> Dummerweise steht aber "Transportrisiko" nirgendwo im Gesetz. Da
>> steht "Gefahr des zuf�lligen Untergangs", und "zuf�llig" meint in
>> diesem Zusammenhang "weder vom Verk�ufer noch vom K�ufer zu
>> vertreten".
>
> Der Ausfahrer hat also die Lieferung /zuf�llig/ nicht dem
> eigentlichen Empf�nger sondern irgend jemandem Fremden gegeben?
Aus Sicht des Kaufvertrags: ja.
>>> Ich w�rde das vielmehr dahingehend interpretieren, da� der
>>> Versender offensichtlich bei der Auswahl des Transportunternehmens
>>> nicht die notwendige Sorgfaltspflicht hat walten lassen, sonst
>>> w�re die Sendung wohl angekommen.
>>
>> Eine derartige Schlu�folgerung ist falsch. Ich w�rde daraus
>> schlie�en, da� sie nur von einem dummen Menschen stammen kann, denn
>> nur dumme Menschen ziehen falsche Schlu�folgerungen,
>
> Gehe Dir die Argumente aus?
Wie du am nachfolgenden Satz erkennen kannst, war das nicht ernst
gemeint, sondern ein konstruktives Vehikel, um dir die Falschheit deiner
Schlu�folgerung plastisch vor Augen zu f�hren:
>> Oder (Ironie mal beseite) anders ausgedr�ckt: Es gibt keinerlei
>> auch nur im Ansatz zwingende logische Kette, die aus der Tatsache,
>> da� ein Frachtf�hrer mit einer Sendung Mist anstellt, ableiten
>> lie�e, da� der Absender wu�te oder damit rechnen mu�te, da� der
>> Frachtf�hrer das tun w�rde.
>
> Doch; schau in die AGB von DHL, Artikel 4, Absatz 3, Nummer 2.
Da steht nichts von Mist.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uv...@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der F�hrer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
[...]
> Ich wᅵrde das vielmehr dahingehend interpretieren, daᅵ der Versender
> offensichtlich bei der Auswahl des Transportunternehmens nicht die
> notwendige Sorgfaltspflicht hat walten lassen, sonst wᅵre die Sendung
> wohl angekommen.
Diese Annahme finde ich, sorry, etwas weltfremd:
Wieviel Auswahl bleibt $Versender fᅵr ein Transportunternehmen,
(wenn wir mal davon ausgehen, daᅵ der Wert der Sendung keine
Zustellung durch $Wertransportunternehmen, womᅵglich noch mit
Polizei-Eskorte rechtfertigt?)? Da muᅵ er sich halt auf $bezahlbare
und am Markt etablierte Unternehmen verlassen, und DHL gehᅵrt
sicher dazu. Wenn der Zusteller Mist macht, liegt das in der
Verantwortung von DHL, nicht des Versenders. Imho.
mfg
Claus
Zumal ja gar nicht der Versender das Transportunternehmen auswählt. Er
versendet auf Wunsch des Käufers und hat sich daher nach dessen
Anweisungen zu richten.
(Mal von dem Fall abgesehen, dass der Paketdienst im Kaufvertrag
vereinbart war. Aber dann hätte man den Vertrag ja nicht abschließen
müssen.)
Wᅵre mir neu; ich kenne aus den AGB eigentlich nur Sᅵtze wie 'Wir versenden
ausschlieᅵlich ᅵber XYZ.' o. ᅵ.
Wolfgang
--
> Zumal ja gar nicht der Versender das Transportunternehmen ausw�hlt. Er
> versendet auf Wunsch des K�ufers und hat sich daher nach dessen
> Anweisungen zu richten.
Woher hast du denn diesen Bl�dsinn?
> Stefan Schmitz schrieb:
>> Zumal ja gar nicht der Versender das Transportunternehmen auswählt.
>
> Wäre mir neu; ich kenne aus den AGB eigentlich nur Sätze wie 'Wir
> versenden ausschließlich über XYZ.' o. ä.
Vielleicht hat er ja den § 447 II BGB falsch verstanden ...
MfG
Rupert